Bieterfragen_Stand_09.10.2026.xlsx

Benachrichtigungssystem zur Alarmierung der Feuerwehr Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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Tabelle1

Dataport AöR Ausschreibung DP31-202600064 - Benachrichtigungssystem FeuerwehrUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Nr.Bezug aufBieterfrageAntwort VergabestelleAntwort Vergabestelle erhalten am
DokumentPosition im Dokument
1Teil B - LeistungsbeschreibungGeht der Bieter Recht in der Annahme, dass das Alarmierungssystem als cloudbasierte SaaS-Lösung oder als on-premise in der IT-Infrastruktur des AG angeboten und betrieben werden kann?Es ist eine Cloud basierte SaaS Lösung gefordert.
2Anlage Bewertungsmatrix.xlsxGeht der Bieter Recht in der Annahme, dass in der Bewertungsmatrix nur die Spalte N mit den entsprechenden Werten aus den Spalten I, J, K auszufüllen ist?Die Bieter müssen bei den Ausschlusskriterien in der Spalte „N“ ausfüllen, ob ihr Produkt die Anforderung erfüllt oder nicht („ja“/“nein“). Für die Soll-Kriterien (ab Zeile 20) können die Bieter eine Punktzahl eintragen, die der Ausprägung der jeweiligen Anforderung in ihrem Produkt entspricht (Wenn die Anforderung nicht erfüllt ist, „0“ Punkte eintragen, ansonsten die Punktzahl, die der Beschreibung in der Spalte entspricht)
3Vergabeunterlagen.pdf, VertragshierarchieIn der Vertragshierarchie sind die auch etwaige antworten auf Bieterfragen aufgeführt. Der Bieter bittet um Mitteilung der konkreten Geltungsrangfolge der Antworten auf Bieterfragen.Alle Antworten auf Bieterfragen stehen auf selber Hierarchiebene.
4Teil A – Allgemeiner Teil, BewerbungsbedingungenZiffer 1.2 und Ziffer 1.1.1.2.8Geht der Bieter recht in der Annahme, dass die Vergabeunterlagen an verbundene Unternehmen des Bieters, Mitarbeiter, Führungskräfte, Berater und Auftragnehmer weitergegeben werden dürfen?Ja, Sie gehen Recht in Ihrer Annahme.
5Teil A – Allgemeiner Teil, BewerbungsbedingungenZiffer 1.2Der Bieter bittet um Begrenzung der in dieser Ziffer vorgesehenen unbefristeten Vertraulichkeitsverpflichtung auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach Offenlegung der betreffenden Information, längstens auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.Der Bitte kann nicht entsprochen werden.
6Teil A – Allgemeiner TeilGeht der Bieter Recht in der Annahme, dass das erste Angebot indikativ ist und nicht bezuschlagt werden kann.Nein. Es handelt sich hier um eine öffentliche Ausschreibung, in der keine indikativen/unverbindlichen Angebote eingereicht werden. Es wird auf Ziff. 5 des Dokumentes "Teil A - Allgemeiner Teil" verwiesen.
7Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 1.1Geht der Bieter recht in der Annahme, dass mit „Rahmenvertrag“ die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemeint sind?Bei den "Ergänzenden Vertragsbedingungen" handelt sich um das Dokument "Teil D - Ergänzende Vertragsbedingungen" aus dem Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare der eVergabe. Der Rahmenvertrag ergibt sich aus der Rangfolge der Dokumenten der Vertragshierarchie. Die Vertragshierarchie finden Sie ebenfalls im Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare der eVergabe.
8Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 4.2Nach Ziffer 4.2 gelten ergänzend die EVB-IT Vertragsbestimmungen je nach Beschaffungsfall. Geht der Bieter recht in der Annahme, dass für jeden Beschaffungsfall bzw. für jeden Einzelvertrag und auch für den Rahmenvertrag/Ergänzende Vertragsbedingungen ergänzend die EVB-IT Überlassung Typ B-AGB (und damit insbesondere die dortigen Haftungsregelungen) gelten?Ja, Sie gehen Recht in Ihrer Annahme.
9Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 5.1Geht der Bieter recht in der Annahme, dass für die im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe sämtliche Regelungen des Rahmenvertrages auch über das Ende des Rahmenvertrages hinaus gelten?Ja, Sie gehen Recht in Ihrer Annahme.
10Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 5.3In Ziffer 5.3 wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, den Rahmenvertrag einseitig um bis zu drei Monate zu verlängern, sofern das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte und andernfalls ein vertragsloser Zustand eintreten würde. Zu welchen Konditionen erfolgt die Vertragsfortführung während dieses Verlängerungszeitraums?Die Vertragsfortführung erfolgt im beschriebenen Szenario zu den Konditionen des Altvertrages.
11Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 6.2Wir bitten um Streichung der Ziffer 6.2 bzw. um Anpassung der Regelung entsprechend der ab dem 01.01.2027 geltenden Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung.Die Streichung ist nicht erforderlich, da es sich dabei lediglich um eine Möglichkeit handelt, Rechnungen auch schriftlich einzureichen. Die digitale Einreichung gem. § 6.1. des Teil D stellt dabei die Regel dar.
12Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 7.2 und Ziffer 1.1.1.2.8 der EignungskriterienDer Bieter bittet um Begrenzung der in dieser Ziffer vorgesehenen unbefristeten Vertraulichkeitsverpflichtung auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach Offenlegung der betreffenden Information, längstens auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.Der Bitte kann nicht entsprochen werden.
13Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 7.2 und Ziffer 1.1.1.2.8 der EignungskriterienGeht der Bieter recht in der Annahme, dass die arbeitsvertragliche Pflicht zur Vertraulichkeit ausreichend ist?Ja, Sie gehen Recht in Ihrer Annahme.
14AllgemeinGeht der Bieter recht in der Annahme, dass der Auftraggeber – zur Vermeidung der Verletzung von u.a. Schutz- und Nutzungsrechten Dritter - die Lizenz-Bedingungen von dem Hersteller der Lizenzen (Lizenzgeber) vollumfänglich anerkennt, sofern die Lizenz-Bedingungen vorsehen, dass diese in unveränderter Form zwischen dem Lizenzgeber und dem Endkunden (Auftraggeber) zu vereinbaren sind.Die Lizenzbedingungen werden nur soweit akzeptiert, wie sie den Ausschreibungsbedingungen nicht widersprechen.
15AllgemeinInsgesamt finden sich in den Ausschreibungsunterlagen vereinzelt die Begriffe wie z.B. "sichert zu" oder "stellt sicher". Geht der Bieter Recht in der Annahme, dass hiermit keine über die normale Gewährleistung hinausgehende Garantiezusage im Rechtssinne gemeint ist, die bei Nichteinhaltung eine verschuldensunabhängige und unbeschränkte Haftung zur Folge haben kann?Bei den Begriffen handelt es sich um technischen Leistungszusagen und nicht um Garantien im Rechtssinne.
16Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenIn Teil D „Ergänzende Vertragsbedingungen“, Punkt 1, wird beschrieben, dass die Alarmierung über verschiedene Wege z.B. Telefon und/oder Smartphone-App erfolgen kann. Unter A1.4.3.n wird gefordert, dass über Telefon alarmierte Personen eine Quittung/Rückmeldung abgeben können. Der Bieter bittet um KlarstellungDas Alarmierungssystem muss über verschiedene Wege der Alarmierung verfügen (Telefon, App, SMS) und eine Quittierung bzw. Rückmeldung über Telefon und App muss möglich sein.
17Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenZiffer 4.3.3.Gehen wir Recht in der Annahme, dass Einmalpreise plus die Nutzerlizenzen in den Gesamtkosten im Leistungsverzeichnis zu hinterlegen sind?Ja, die Annahme ist zutreffend.
18Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenGehen wir Recht in der Annahme, dass Einzelabrufe unter einer über den Vertragszeitraum einheitlichen Dataport-Bestellnummer (z.B. als Abrufbestellung) getätigt werden?Ja, die Annahme ist zutreffend.
19Teil D – Ergänzende VertragsbedingungenGehen wir Recht in der Annahme, dass gewünschte Rechnungsanforderungen (Zuordnung Kostenstellen, Zuordnung Rufnummern, Rechnungsanalye-Online-Tools) des AG im Bietergespräch besprochen und dann auf Umsetzbarkeit geprüft werden können? Der AN möchte die Anforderung erfüllen, die Bestellnummer des AG auf der Rechnung abzubilden. Pro Kundennummer kann nur auf eine Bestellnummer referenziert werden. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass der AG nur eine Bestellnummer bereitstellt, auf die während der gesamten Vertragslaufzeit und für alle Einzelbestellungen auf der Kundennummer referenziert werden muss?Im Zuschlagsfalle erhält jeder Lieferant eine Kundennummer. Jeder Abruf generiert jedoch eine neue Bestellnummer. Der AG und die Vergabestelle sind jedoch zuversichtlich, dass hierüber in Zuschlagsfalle ein für alle Parteien einvernehmliches Procedere gefunden werden kann.
21EVB IT Überlassung-AGB (Typ B)Ziffer 9.2.2Darüber hinaus bittet der Bieter darum, die Haftung für sämtliche Vermögensschäden aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag einschließlich aller darauf beruhenden Einzelverträge auf insgesamt 100 Prozent des jeweiligen jährlichen Netto-Auftragswerts zu begrenzen.Der Haftungsbegrenzung wird zugestimmt.
22EVB IT Überlassung-AGB (Typ B) in Verbindung mit Teil D-Ergänzende Vertragsbedingungen § 3Ziffer 9.2.2Ziffer 9.2.2 EVB IT Überlassung-AGB (Typ B) in Verbindung mit Teil D-Ergänzende Vertragsbedingungen § 3 -> 3.1 Nach § 3 -> 3.1 kommt mit jedem Abruf ein Einzelvertrag zustande. Gleichzeitig ist die Haftung für Vermögensschäden gemäß Ziffer 9.2.2 auf 500.000 Euro „je Vertrag“ begrenzt. Diese Regelung könnte dazu führen, dass der Haftungshöchstbetrag bei mehreren Einzelverträgen mehrfach zur Anwendung kommt und sich die Haftung über die Gesamtheit der Abrufe entsprechend kumuliert. Der Bieter bittet daher um Anpassung und Klarstellung, dass die Haftungsbegrenzung nicht gesondert für jeden Einzelvertrag bzw. Abruf gilt, sondern sämtliche Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag gemeinsam erfasst.Es wird klargestellt, dass die Haftungsbegrenzung nicht für jeden Einzelvertrag gilt, sondern sämtliche Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag erfasst.

Tabelle2

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Tabelle3

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