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Behandlung und Entsorgung von Straßenkehricht, Straßenschlämmen und Baggergut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 20:09 (Europe/Berlin)

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ASR  PF 1343  09072 Chemnitz

Datum 08.05.2023 Unser(e) Zeichen 15.0/UHL-st Telefon 0371 4095-531 Telefax 0371 4095-539 Auskunft erteilt Manuela Steitz e-mail vergabestelle@asr-chemnitz.de Datum & Zeichen Ihres Schreibens

Offenes Verfahren ASR/26/L18 – Behandlung von Straßenkehricht, Schlämmen aus der Reinigung der Straßenentwässerungsanlagen (Gullys) sowie Baggergut aus der Bankett- und Grubenunterhaltung öffentlicher Straßen der Stadt Chemnitz

Sehr geehrter Damen und Herren,

in Bezug auf eine Bieteranfrage teilen wir Ihnen folgendes mit

  1. Frage In der Leistungsbeschreibung wird unter 1. und Pkt. 1.2 unter anderem auch die Behandlung der Schlämme aus Straßenentwässerungsanlagen (Gullys) gemäß AVV 200306 gefordert. Diese AVV-Nummer haben wir aktuell noch nicht im EfB-Zertifikat gelistet, wir würden uns diese AVV-Nummer aufgrund Ihrer Ausschreibung noch genehmigen lassen. Die Genehmigung liegt wahrscheinlich bis zum Eröffnungstermin noch nicht vor. Wird unser eventuelles Angebot trotzdem gewertet?

Antwort: Sollte die Genehmigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, ist dem eventuellen Angebot ein Nachweis der Beantragung zur Genehmigung der AVV 200306 beizufügen.

  1. Frage: In der Leistungsbeschreibung wird unter Pkt 1.3 a) eine Nassmechanische Behandlung des minera- lischen Materials im Waschverfahren erbeten. Bei einem eventuellen Angebot von uns würden wir alternativ eine trockenmechanische Behandlung ohne Wäsche anbieten. Würde unser Angebot trotzdem gewertet?

Abfallentsorgungs- und Kundenservice Öffnungszeiten: Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz Telefon 0371 4095-777 Montag, Mittwoch, Freitag Blankenburgstraße 62 · 09114 Chemnitz Telefax 0371 4095-729 08:30 Uhr – 12:00 Uhr PF 1343 · 09072 Chemnitz kundenservice@asr-chemnitz.de Dienstag + Donnerstag www.asr-chemnitz.de 08:30 Uhr – 18:00 Uhr

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Antwort: Die Nassmechanische Behandlung des mineralischen Materials im Waschverfahren wird ge- fordert, weil nach unserer Auffassung die wasserlöslichen Anhaftungen an Kehricht und Schläm- men wie Chloride/Sulfate, welche insbesondere aus dem im Winterdienst eingesetzten erheblichen Mengen Streusalz resultieren, nur im Waschverfahren gelöst werden können. Auch die in Kehricht und Schlämmen prozessbedingt aufgenommenen organischen Beigemengun- gen sind mit der Trockenabsiebung grundsätzlich nicht in gleichem Maße wie im Nassverfahren abtrennbar. Um weiterhin ein möglichst sauberes Recyclat zu erhalten und die Stofftrennung zur Organik in hohem Maße zu gewährleisten, halten wir an unserer Forderung der nassmechanischen Behand- lung, wie auch schon in den Jahren zu vor praktiziert, fest. Alternativ-/Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Freundliche Grüße

Manuela Steitz Vergabestelle

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