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| ASR/26/L18 | Behandlung von Straßenkehricht, Schlämmen aus der Reinigung der Straßenentwässerungsanlagen (Gullys) sowie Baggergut aus der Bankett- und Grabenunterhaltung öffentlicher Straßen der Stadt Chemnitz |
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| Leistungsbeschreibung |
Leistungsbeschreibung
Behandlung von Straßenkehricht, Schlämmen aus der Reinigung der
Straßenentwässerungsanlagen (Gullys) sowie Baggergut aus der
Bankett- und Grabenunterhaltung öffentlicher Straßen der Stadt
Chemnitz
(einschließlich der prozessbedingten Annahme, der
Zwischenlagerung, der Umschlagprozesse sowie der Verwertung und
der Abfallbeseitigung)
Vergabe-Nr.: ASR/26/L18
Auftraggeber: Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) Blankenburgstraße 62 09114 Chemnitz
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Inhaltsverzeichnis der Leistungsbeschreibung
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Gegenstand der Dienstleistung und allgemeine Vorgaben 1.1 Vertragslaufzeit 1.2 Mengen 1.3 Leistungsumfang
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Allgemeine Vorgaben zur Übernahme und Behandlung/Verwertung
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Preisermittlung und Rechnungslegung
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Erforderliche Unterlagen zum Angebot
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Zuschlagskriterien 5.1 Wertung der Angebote 5.2 Wertungspreis
6 Angebotsformblatt 6.1 Leistungspreis 6.2 Angabe der Transportentfernung 6.3 Anteil der thermisch verwerteten Menge 6.4 Erklärung des Bieters
Anlage I Mustervertrag
Anlage II Lieferantenbewertung
Anlage III Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in öffentlichen Ausschreibungen/offenen Verfahren
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| Leistungsbeschreibung |
- Gegenstand der Dienstleistung und allgemeine Vorgaben
Gegenstand der anzubietenden Dienstleistung ist der Gesamtprozess der Behandlung des Straßenkehrichts gemäß AVV 200303, der Schlämme aus Straßenentwässerungsanlagen (Gullys) gemäß AVV 200306, von Baggergut AVV 170506 sowie Boden und Steine AVV 170504 (i. W. „Kehricht und Schlämme“), welche im Rahmen der durch den ASR zu vollziehenden Straßen- und Gullyreinigung sowie der Bankett- und Grabenunterhaltung öffentlicher Straßen der Stadt Chemnitz anfallen. Bestandteil dieses Prozesses sind insbesondere, die Annahme, die Zwischenlagerung, der Umschlag der Stoffströme oben genannter Abfälle, deren Behandlung sowie die ordnungsgemäße und schadlose Beseitigung nicht behandlungsfähiger Bestandteile. Die angebotene Leistung ist vom Bieter zu mindestens 50 v. H. des Auftragswertes selbst im eigenen Unternehmen auszuführen. Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 v. H. des Auftragswertes möglich. Das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen und der vorgesehenen Nachunternehmer sind dem Angebot beizufügen. Eine nach Zuschlagserteilung vom Bieter beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachauftragnehmer ist nicht zugelassen. Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder der Bietergemeinschaft genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft von den Mitgliedern mit schriftlichem Nachweis bestimmt ist. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat sich über alle Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung aller Bedingungen und Umstände, die für die Leistungserbringung wichtig sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Spätere Berufung auf Irrtum oder Nichtwissen ist ausgeschlossen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Möglichkeit zur Information hatte und die Leistungen vollständig beschrieben sind.
1.1 Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit der Dienstleistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029. Der ASR behält sich die Option der Verlängerung des Vertrages, zu den gleichen Bedingungen, um ein weiteres Jahr, bis 31.12.2030, vor. Es wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt, ob der ASR von der Option der Vertragsverlängerung Gebrauch macht. Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, ein Vertrag (Mustervertrag in Anlage I der Leistungsbeschreibung) geschlossen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Vorgaben, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und das Angebot des Bieters werden Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Sie sind nicht verhandelbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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1.2 Mengen Die durchschnittlichen Anliefermengen je Kalenderjahr setzen sich wie folgt zusammen: a) Straßenkehricht (überwiegend mineralische Anteile): 1.200 t/a b) Straßenkehricht (überwiegend organische Anteile, insbesondere z.B. Laub und Blüten): 2.800 t/a c) Schlämme aus Straßenentwässerungsanlagen: 220 t/a d) Baggergut / Boden und Steine (Bankett): 60 t/a Das voraussichtliche Aufkommen basiert auf den Durchschnittswerten sowie dem Trend der Ist-Mengen in den Jahren 2017-2025. Monatliche bzw. jahreszeitliche Schwankungen in den Erfassungsmengen sind vom Bieter zu berücksichtigen, wobei zeitliche Verläufe und Stärke dieser Schwankungen nicht konkret definiert werden können. Des Weiteren sind Mengenabweichungen von der jährlichen Gesamtmenge in der Größenordnung von bis zu +/- 10 % (+/- 10 % von 4.280 t) möglich und vom Bieter zu berücksichtigen. Die Übernahme in den angegebenen Mengen einschließlich der möglichen Minder- und Mehrmenge ist durch den Bieter abzusichern.
1.3 Leistungsumfang Es wird ein entsprechendes Angebot für folgenden Leistungsumfang erbeten: a) Nassmechanische Behandlung des mineralischen Materials im Waschverfahren, zuzüglich der ggf. erforderlichen Vorsortierung/trockenmechanischen Vorabsiebung des übernommenen Kehrichts und der übernommenen Schlämme, einschließlich der:
- prozessbedingten Annahme, Zwischenlagerung und Material-Umschlagprozesse,
- ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung nicht behandlungsfähiger Bestandteile des übernommenen Kehrichts und der übernommenen Schlämme. b) Veranlassung der gesetzlich geforderten Beprobung/Analysen, Nachweisführung und Dokumentation.
- Allgemeine Vorgaben zur Übernahme und Behandlung/Verwertung Die Behandlungs- und Verwertungsmaßnahmen haben die Vorgaben der entsprechenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Der Bieter muss über eine genehmigte Übernahmestelle im Stadtgebiet Chemnitz verfügen (innerhalb 6 km Entfernungsradius zum festgelegten Ausgangspunkt Falkeplatz, Chemnitz) oder eine entsprechende genehmigte Übernahmestelle mit einem Vertragspartner vertraglich gebunden haben. Der Vertragspartner ist zu benennen. Durch die Bieter ist abzusichern, dass Auflagen und Forderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde an die Übernahmestelle erfüllt werden. Soweit in den Genehmigungsbescheiden Auflagen erteilt wurden, ist deren jeweilige Erfüllung im Einzelnen nachzuweisen.
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| Leistungsbeschreibung |
Der Transport des Kehrichts/der Schlämme zur Übernahmestelle des Bieters erfolgt durch den ASR oder seine Beauftragten und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Anlieferung erfolgt in Spezial- und Transportfahrzeugen (Großkehrmaschinen, Schlammsaugfahrzeuge, Containerfahrzeuge). Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anfahrt zu der/den Kippstelle/n auf dem Gelände der Übernahmestelle jederzeit möglich ist.
Der Betrieb der Übernahmestelle erfolgt in eigener Verantwortung des Bieters und zu seinen Lasten. Der Bieter hat die von ihm übernommenen Mengen kontinuierlich den entsprechend vorgesehenen Behandlungen zu unterziehen. Der Bieter hat abzusichern, dass die übernommenen Mengen (Kehricht und Schlämme) einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung gemäß § 7 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) unter Beachtung der Rangfolge der Abfallhierarchie gemäß § 6 KrWG zugeführt werden. Die Kosten für die notwendige Transportleistungen von der Übernahmestelle des Bieters zu in Anspruch genommenen Behandlungs- und Verwertungsanlagen gehen zu Lasten des Bieters. Abgetrennte Störstoffe müssen der thermischen, stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Lediglich für weitgehend von Fremdstoffen befreite Laub- und Holzabfälle (vor allem trockenmechanisch gekehrtes Herbstkehrgut) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in biologischen Abfallbehandlungsanlagen möglich sein. Die Übernahme des angelieferten Kehrichts und der Schlämme ist mit Wiegebelegen zu erfassen. Dabei sind die Anforderungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetzes – MessEG) i. V. m. Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist hierbei zu gewährleisten, dass für die Bestimmung der Tara-Werte (angelieferte Mengen) die unmittelbar vor und nach dem Abladen des Fahrzeuges festgestellten Gewichtswerte herangezogen werden. Auf den Wiegebelegen sind mindestens die Abfallbezeichnung mit AVV-Nummer, die Herkunft (ASR, Stadt Chemnitz, Straßenreinigung) und der Beförderer anzugeben. Die Betreibung der Waage erfolgt durch den Bieter zu seinen Lasten. Bei eventueller Nutzung einer geeichten Fahrzeug-Waage eines Dritten (Entfernung zur Übernahmestelle =/< 500m) hat der Bieter zu seinen Lasten die vorn genannten Bedingungen ebenfalls uneingeschränkt abzusichern.
- Preisermittlung und Rechnungslegung
3.1 Preisermittlung Der Bieter hat mit dem Angebot unter Einbeziehung aller mit dem Gegenstand gemäß Punkt 1 der Leistungsbeschreibung einhergehenden Kosten, insbesondere für die Übernahme einschließlich für die Verwiegung, die Zwischenlagerung, den Umschlag, die Behandlung, die Verwertung sowie die Nachweisführung und Dokumentation einen Leistungspreis anzugeben (siehe Punkt 6.1 der Leistungsbeschreibung). Für den Fall, dass aufgrund politischer Entscheidungen oder bedingt durch relevante Marktentwicklungen ein Schwanken des Dieselpreises zum Erfordernis einer Preisanpassung des Annahme-/Behandlungspreises für Straßenkehricht mit überwiegend organischen Anteilen, insbesondere z.B. Laub und Blüten gemäß § 3 Abs. 1 lit. b führt, wird ein entsprechender Zu- oder Abschlag gemäß Anlage 2 zum Mustervertrag gewährt.
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| Leistungsbeschreibung |
Ein Anstieg oder Abfall des Dieselpreises oberhalb oder unterhalb der niedrigsten bzw. höchsten angegebenen Werte, bleibt allerdings unbeachtlich.
3.2 Rechnungslegung Grundlage für die Leistungsabrechnungen sind die im Monat übernommenen Sammelmengen gemäß 1.2 lit. a) bis lit. d) (Wiegeprotokolle Input Bieter). Auf der Basis des Leistungspreises gemäß dem Angebotsformblatt werden durch den Bieter entsprechende Rechnungen an den ASR gelegt. Die detaillierten Regelungen sind dem beigefügten Mustervertrag (Anlage I) zu entnehmen.
- Erforderliche Unterlagen zum Angebot Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:
4.1 Angaben zum Preis Das Angebotsformblatt gem. Pkt. 6 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt und unterschrieben! 4.2. Eignungsprüfung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) a) wenn gegeben: Erklärung Bietergemeinschaft b) Angaben zur juristischen Person des Bieters - Kopie des zeitnah ausgestellten vollständigen Handelsregisterauszuges oder gleichwertig, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) c) Angaben zur Berufsgenossenschaft (Kopie der zeitnah ausgestellten Mitgliedsbestätigung oder gleichwertig), d) Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der zeitnah ausgestellten Versicherungsbestätigung über die Deckungssummen Personenschäden und Sachschäden), e) Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Öffentlichen Ausschreibungen/Offenen Verfahren (Anlage III) Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit und der Fachkunde (§ 46 VgV) f) ausgefülltes Formblatt – Lieferantenbewertung – gemäß Anlage II, einschließlich des Nachweises der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder nach ISO 9001 für die Abfallarten- Abfallschlüsselnummer 20 03 03, 20 03 06, 17 05 06 und 17 05 04 und die leistungsbezogenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Lagern, Behandeln, Verwerten g) Angaben zum Standort und des Betreibers der tatsächlich in Anspruch genommenen Behandlungs- /Verwertungsanlage für Kehricht und Schlämme, mit Datum der Inbetriebnahme und Angaben zur Verarbeitungskapazität sowie zur Kapazität des Zwischenlagers, h) Eigenerklärung des Betreibers der tatsächlich in Anspruch genommenen Behandlungs- /Verwertungsanlage über die Gewährleistung der Annahme von Kehricht und Schlämmen und die Einhaltung der Anforderungen bei der Aufbereitung/Verwertung der ausgeschriebenen jährlich anfallenden Mengen, i) Kopie des Prüfprotokolls für die Eichung der Annahmewaage an der Übernahmestelle, j) Angabe der Entsorgungsanlagen für im Behandlungsprozess anfallende nicht verwertbare Abfälle k) Referenzen zur ausgeschriebenen Leistungsart der letzten 3 Jahre mit Angaben
- zum Auftraggeber mit Ansprechpartner
- zum Auftragsumfang Im Falle von Bietergemeinschaften oder Nachauftragnehmern sind die Nachweise von b) bis k) für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden einzelnen Nachauftragnehmer erforderlich.
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| Leistungsbeschreibung |
Das Fehlen von oben aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Angaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung – siehe § 57 Abs. 1 Nr. 2. VgV. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, Bieteranfragen und zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen rechtzeitig zu stellen, so dass der Auftraggeber den Zugang seiner Antworten und Auskünfte an alle Bieter spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleisten kann. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind auf Kosten des Bieters zu beglaubigen.
- Zuschlagskriterien
5.1 Wertung der Angebote Von den eingereichten Angeboten, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur die Bieter berücksichtigt, die insbesondere die erforderliche Eignung und Fachkunde für die ausgeschriebene Dienstleistung besitzen. Zur Einschätzung dienen die eingereichten Unterlagen nach Punkt 4.2. Zur Ermittlung der Transportkosten des ASR vom Fixpunkt Falkeplatz in 09111 Chemnitz bis zur Übernahmestelle im Stadtgebiet Chemnitz ist die Entfernung (Angabe in Kilometer) anzugeben. Die Entfernungsangabe soll den schnellsten Fahrweg über das Hauptverkehrsstraßennetz für einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) ≤ 26 t berücksichtigen, der unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung möglich ist. Bei Verwendung eines Routenplaners ist Google Maps zu verwenden. 5.2 Wertungspreis Der Wertungspreis wird in der unten dargestellten Matrix unter Zugrundelegung der folgenden Werte ermittelt: a) Leistungspreis in EUR/t (brutto) für alle in dieser Leistungsbeschreibung sowie im beigefügten Mustervertrag beschriebenen Leistungen
zuzüglich
b) Transportkosten des ASR
- für 210 Tage und 12 Anfahrten pro Tag (Kehricht) mit 4,50 €/km
- für 40 Tage und 18 Anfahrten pro Tag (Kehricht) mit 4,50 €/km
- für 250 Tage und 1 Anfahrt pro Tag (Schlämme) mit 8,00 €/km
- für 5 Tage und 2 Anfahrten pro Tag (Baggergut) mit 3,50 €/km
- Fahrstrecke nach Navigation: www.google.de/maps/place/Chemnitz; „schnellst Route“, diese muss für einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) ≤ 26 t nutzbar sein. Die Berechnung erfolgt vom Punkt 50.82994, 12.91698 (Falkeplatz, Chemnitz) zur Übernahmestelle des Bieters (einfache Entfernung)
= Wertungspreis
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Berechnung Wertungspreis: Addition des Leistungspreises und der Transportkosten
| Leistungspreis | Menge | Leistungspreis gesamt | A nfahrten | Fahrstrecke | Fahrzeug- kosten | Fahrzeug- kosten | Wertungspreis | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [EUR/t] | [t] | [EUR incl. 19% MwSt.] | [Anz./a] | [km - einfach] | € / km | gesamt | Leistungspreis + Logistikkosten | ||
| 1.2-a) | Straßenkehricht (überwiegend mineralische Anteile) | 1.200 | 0,00 € | 2520 | 4,50 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| 1.2-b) | Straßenkehricht (überwiegend organische Anteile) | 2.800 | 0,00 € | 720 | 4,50 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| 1.2-c) | Schlämme aus Straßenentwässerungsanl agen | 220 | 0,00 € | 250 | 8,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| 1.2-d) | Baggergut, Boden und Steine (Bankett) | 60 | 0,00 € | 10 | 3,50 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 58 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird an den Bieter erteilt, der im Vergleich der Wertungspreise am günstigsten (niedrigster Betrag) abschneidet.
- Angebotsformblatt
6.1 Leistungspreis
Leistungspreis Menge Leistungspreis gesamt
[EUR/t - netto] [t] [EUR incl. 19% USt.]
Straßenkehricht 1.2 a) 1.200 (überwiegend mineralische Anteile) Straßenkehricht 1.2 b) 2.800 (überwiegend organische Anteile) Schlämme 1.2 c) 220 aus Straßenentwässerungsanlagen Baggergut, 1.2 d) 60 Boden und Steine (Bankett)
6.2 Angabe der Transportentfernung Fahrstrecke nach Navigation: www.google.de/maps/place/Chemnitz ; „schnellst Route“ Diese muss für einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) ≤ 26 t nutzbar sein. Die Berechnung erfolgt vom Punkt 50.82994, 12.91698 (Falkeplatz, Chemnitz) zur Übernahmestelle des Bieters
Straße / Hausnr.: ………………………………………………. PLZ Chemnitz: ………………………………………………. beträgt: .............. km (einfache Strecke).
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| Leistungsbeschreibung |
6.4 Erklärung des Bieters Es wird bestätigt, dass das Angebot in allen Einzelheiten, insbesondere der gemäß Punkt 4 abgegebenen Nachweise und Erklärungen sowie des unter Punkt 6.1 angebotenen Leistungspreises und der unter Punkt 6.2 angegebenen Transportentfernung, in allen Teilen dieser Ausschreibung entspricht und die Ausschreibungsbedingungen vollinhaltlich anerkannt werden. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes ferner, dass die Leistungen vollständig beschrieben sind. Weiterhin wird mit dem Angebot die Alleinverbindlichkeit der Vertragsbedingungen des Auftraggebers bestätigt (beigefügte Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung).
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
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