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Leistungsbeschreibung
Forschungsprogramm: Städtebauliche Begleitforschung Forschungsprojekt: Wissenstransfer: Anwendungsleitfaden des Bundes zur Städtebauförderung Kurztitel: Anwendungsleitfaden Städtebauförderung Aktenzeichen: 10.08.32-26.04
- Projektdarstellung
Mit der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Neben der Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen gehört die wissenschaftliche Begleitung der Programme sowie der Wissenstransfer zu den zentralen Aufgaben. Der Wissenstransfer Städtebauförderung richtet sich primär an die kommunale Praxis. Insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Generationenwechsels sowie zunehmender personeller Fluktuation in den kommunalen Verwaltungen gewinnt der Wissenstranstransfer an Bedeutung. Mit dem Ausscheiden erfahrenen Personals geht häufig ein erheblicher Verlust an implizitem Erfahrungswissen einher. Gleichzeitig stehen Kommunen, die noch nicht Teil der Städtebauförderungen sind, vor der Herausforderung, sich in komplexe fachliche, rechtliche und verfahrensbezogene Anforderungen einzuarbeiten. Auch die Umsetzung von Gesamtmaßnahmen in der Städtebauförderung stellt komplexe Anforderungen. Vor diesem Hintergrund erfüllen Leitfäden eine wichtige Orientierungsfunktion. In diesem Projekt soll ein Anwendungsleitfaden entwickelt werden, der die wesentlichen Bausteine zur Umsetzung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme bündelt. Er stellt Rechtsgrundlagen, Fördergrundsätze sowie städtebauliche Verfahren und Instrumente in strukturierter und anwendungsorientierter Form dar.
Der Leitfaden soll: die Anforderungen der Städtebauförderung auf Bundesebene systematisch darstellen, die Verfahrensschritte zur Aufstellung, Durchführung und zum Abschluss einer Gesamtmaßnahme praxisnah aufbereiten, sowie kommunalen Akteuren eine unmittelbar nutzbare Arbeitsgrundlage bieten.
Ergänzend ist ein Werkzeugkasten mit anwendungsorientierten Arbeitshilfen zu entwickeln sowie eine Veranstaltung zur Vorstellung und Anwendung der Ergebnisse durchzuführen.
- Aufgabendarstellung
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Die Laufzeit beträgt 22 Monate von Januar 2027 bis einschließlich Oktober 2028.
2.1.1 Entwicklung Konzept Leitfaden
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Entwicklung einer Struktur für den Leitfaden sowie eines Grobkonzepts für Gestaltung und Nutzerführung als Grundlage ist eine Desk-Recherche zu relevanten Dokumenten (z. B. Leitfäden, Arbeitshilfen, Handbücher, städtebauliche Grundlagenliteratur) durchzuführen. Die Dokumente tabellarisch in den Sachstandsberichten aufzuführen Zielgruppe sind Kommunen, insbesondere Einsteigerinnen und Einsteiger in die Städtebauförderung und den Städtebau wichtige inhaltliche Bausteine des Leitfadens sind Rechtsgrundlagen, Fördergrundsätze, Programme und Verfahren der Städtebauförderung (aus der Bundesperspektive) sowie Verfahrensschritte der Gesamtmaßnahme (Aufstellung, Durchführung, Abschluss) und städtebaulich-planerische Grundlagen (Entwurf und Gestaltung) es sollen insbesondere auch praktische Fragen (z.B. erste Schritte zur Formulierung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahe: Welche Verfahrensschritte sind notwendig? Wie fange ich an? Wie wähle ich den richtigen Umgriff, das richtige Programm? Wer muss beteiligt werden? Welche Kennzahlen muss ich kennen? Wo finde ich Unterstützung?) mitgedacht werden die Inhalte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln
2.1.2 Erstellung Leitfaden
Der Leitfaden stellt die wesentlichen Bausteine einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme (StGM) dar. Es basiert auf den notwendigen Anforderungen der kommunalen Anwendungspraxis und ist in drei Themenblöcke gegliedert:
Kapitel A beschreibt die Städtebauförderung aus Sicht des Bundes (Grundlagen, Grundsätze, Verfahren). Kapitel B stellt die praktischen Verfahrensschritte zur Aufstellung, Durchführung und zum Abschluss einer StGM dar, um eine zügige Durchführung einer StGM zu unterstützen. Kapitel C stellt kompakt notwendige städtebaulich-planerische Grundlagen der Durchführung einer StGM zusammen.
Die Erstellung Leitfaden schließt folgende Aspekte ein: praxisnahe Aufbereitung der Inhalte (z. B. Ablaufdarstellungen, Infografiken, Verweise auf den Werkzeugkasten, Leitfragen) Berücksichtigung unterschiedlicher landesspezifischer Rahmenbedingungen durch die allgemeingültige Darstellung der Prozesse Redaktion, Lektorat und Abstimmung mit dem Auftraggeber Entwicklung eines nutzerfreundlichen Layouts Veröffentlichung als Publikation (Herausgeber BMWSB oder BBSR), optional Druck mit einer Auflage von 300 Exemplaren Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend den Anforderungen gemäß der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Umfang ca. 80-100 Seiten
Ein besonderer Fokus wird auf eine ansprechende und zielgruppengerechte Gestaltung gelegt. Wenn diese Leistung nicht eigenständig in hoher Qualität erbracht werden kann, empfehlen wir die Beauftragung einer professionellen Grafikagentur.
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2.1.3 Werkzeugkasten
Ein zugehöriger Werkzeugkasten erweitert die im Leitfaden behandelten Themen. Er ergänzt den theoretischen Rahmen des Leitfadens und zielt darauf ab, praktische Beispiele, Vorlagen und Aktivitäten bereitzustellen, um den Umsetzungsprozess der Städtebauförderung weiterzuentwickeln und zu unterstützen.
denkbar sind zum Beispiel Excel-Vorlagen, Arbeitsblätter in Form beschreibbarer PDFs, Checklisten, Steckbriefe o.ä. Es ist von ca. 5 „Tools“ auszugehen Die Dokumente sind entsprechend den Anforderungen gemäß der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu erstellen.
2.1.1 Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber
Die Auftragnehmer nehmen an einem Online-Auftaktgespräch und an 3 Online-Abstimmungsterminen (Jour fixes) mit dem Auftraggeber teil. Sie sorgen für die Abstimmung und den Versand der Tagesordnung und erstellen zur Vorbereitung der Termine Entscheidungs- und Beschlussvorlagen. Die Vorlage erfolgt eine Woche vor den Terminen per Mail an alle Teilnehmenden. Im Anschluss der Termine erstellen die Auftragnehmer ein Ergebnisprotokoll.
2.2 Veranstaltungen
2.2.1 Werkstattgespräch
Es ist ein Werkstattgespräch mit Expertinnen und Experten aus der Umsetzungspraxis der Städtebauförderung (z.B. Mittelbehörden, Sanierungsträger, wissenschaftliche Begleitagenturen der Länder) vorzusehen. Dieses Gespräch soll zur Validierung des Konzeptes dienen. Die Auftragnehmer übernehmen die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Werkstattgesprächs.
Die Kosten für Technik, Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie Recherche und Ansprache von 10 externen Teilnehmenden sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Für Catering (Kalte Getränke, Kaffee/Tee, Kuchen und einfacher Mittagsimbiss), Technik und Aufwandsentschädigungen für Experten sind im Angebot 4.000 € brutto vorzusehen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis. Ort: Bonn oder Berlin. Der Auftraggeber stellt Räumlichkeiten zur Verfügung Dauer: ca. 4 h
2.2.2 Online Veranstaltung zum Wissenstransfer Die Auftragnehmer übernehmen die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung (Veranstaltungskonzept, Erstellung der Ankündigung im Internet, Moderation, Bereitstellung der technischen Infrastruktur) Ort: online Dauer: ca. 3 h
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- Ergebnistransfer
3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Textbausteinen, Fotos, Grafiken und Dokumenten erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
| Termin | Form der Berichterstattung |
|---|---|
| 01/2027 | Projektstart |
| 10/2028 | Projektabschluss |
Mit Projektende sind die entsprechenden Inhalte für das Internet zu überarbeiten und auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Der Projektabschluss ist auch in englischer Sprache (britische Rechtschreibung) zu erstellen.
3.2 Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
Projektende: Die Erstellung der Publikation ist ein optionaler Bestandteil des Vertrags. Ob und welche Leistungen beauftragt werden, entscheidet der Auftraggeber bis zu zwei Monate nach der fachlichen Abnahme des Endberichts. Erfolgt keine Publikation wird der barrierefreie Endbericht im Internet veröffentlicht.
BMWSB oder BBSR-Publikation: Umfang ca. 80-100 Seiten Werkzeugkasten (siehe 2.1.3)
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle oben genannten Publikationen die folgenden Arbeitsschritte auszuführen (ggf.: jeweils für deutsche und englische (britische Rechtschreibung) Fassung):
Redaktion Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer) Wir empfehlen die bereitgestellten InDesign Vorlagen zu nutzen, da sich das Grafikprogramm für die Erstellung von Druck- und barrierefreien PDF bewährt hat. Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.gesetze-im- internet.de/bitv_2_0. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann zu gegebener Zeit unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer ein Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente abrufen.
Planen Sie für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten genügend Zeit sowie finanzielle und personelle Ressourcen ein.
Druck Der Druck ist ein optionaler Bestandteil des Vertrags. Auflage: 300 Stück Bei Druck erfolgt der Versand an das BBSR/BMWSB sowie den Publikationsversand der Bundesregierung.
Die Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
Leistungsbeschreibung 4
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Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
Archivierung Nach Projekteende wird ein Archivdatenträger (CD-ROM/DVD o. ä.) erstellt. Dieser enthält alle Druckdaten und Bilddateien sowie die Druck-PDF (für einen unveränderten Nachdruck). Des Weiteren auch offene Daten, die eine spätere Weiterverarbeitung ermöglichen. Zum leichteren Auffinden sind alle Bild-Dateien (Fotos, Tabellen, Grafiken u. ä.) am Anfang des Dateinamens mit der Zahl der Seite zu versehen, auf der sie in der Publikation abgebildet sind.
- Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
| Termin | Art der Berichterstattung | Anzahl / Format |
|---|---|---|
| 31.03.2027 | Entwurf Konzept Leitfaden | Word / PDF |
| 31.05.2027 | 1. Sachstandsbericht | Word /PDF |
| 31.10.2027 | 2. Sachstandsbericht | Word /PDF |
| 29.02.2028 | Entwurf Leitfaden | Word /PDF |
| 01.09.2028 | Leitfaden (entspricht Endbericht), barrierefreie PDF | Word /PDF |
Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
- laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
- tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
- Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
- Ergebnisse
- Zusammenfassung
Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer abrufbar).
Auf die Erstellung des Endberichtes (entspricht Leitfaden, Umfang: ca. 80-100 Seiten) ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse, abrufbar unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Die Titelseite ist nach den Vorgaben des BBSR zu erstellen (Muster ist unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer abrufbar). Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit. Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
Leistungsbeschreibung 5
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Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen. Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache (britische Rechtschreibung) im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen. Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen. Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren. Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen. Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise anstelle einer Veröffentlichung, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei gemäß Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann zu gegebener Zeit unter bbsr.bund.de > Service > Informationen für Auftragnehmer ein Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente abrufen. Getrennt vom Endbericht sind – in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
Alle Berichte werden, soweit nichts Anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
☐ Die Herstellung von Videos oder Podcasts ist vorgesehen. Hinweis zu Videos oder Podcasts: Soweit im Rahmen des Projektes Videos oder Podcasts erstellt werden, ist die Anlage „Video_Podcastvorgaben.pdf“ der LB hinzuzufügen.
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Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.
Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Die Prüfkriterien des PDF/UA-Standards sind im so genannten Matterhorn-Protokoll öffentlich einsehbar dokumentiert.
Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Daher ist eine saubere Gliederungsstruktur und die richtige Verwendung von Formatvorlagen eine Grundvoraussetzung für jede Dokumenterstellung. Sie werden idealerweise direkt im Ausgangsdokument beispielsweise in InDesign oder Word vorgenommen, bevor es in ein PDF-Dokument konvertiert wird. Die konsequente Verwendung korrekter Formatvorlagen sowie in Word vorhandener Funktionen um Tabellen, Listen, Querverweisen oder Fußnoten zu erstellen, reduziert die anschließende Nachbearbeitung im PDF. Neben konzeptionellen Vorüberlegungen sind viele manuelle Arbeitsschritte im Ursprungsdokument wie auch im PDF notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen.
Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC) sowie der vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden (technische Prüfung). Zusätzlich zur technischen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung anhand der Screenreadervorschau im PAC, der Tagbaumstruktur in Adobe Acrobat, ergänzt nach Möglichkeit durch eine akustische Prüfung mit Hilfe eines Screen Readers (z. B. NVDA). Hier werden die Prüfschritte des Matternhorn-Protokolls (Prüfmodell für PDF/UA-Konformität) „Mensch“ herangezogen.
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Dokumente eingehend technisch und manuell. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch SWD.
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Falls sich das Dokument als nicht Barrierefrei anhand der Prüfung durch FWD 4 herausstellt, wird das Dokument mit entsprechenden Hinweisen zur Korrektur zurückgespielt.
Weiterführende Links
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0
Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA: https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf
Prüfkriterien Matterhorn-Protokoll: https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2016/08/MatterhornProtokoll_1-02-2016-06-29.pdf
Übersicht über Software, die PDF/UA unterstützt (englischsprachig): https://pdfa.org/supporting-pdf-ua/
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