Begleitete betriebliche Ausbildungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.02.2024
- CPV-Codes
- Berufsausbildung (80530000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 78522-2024
- Verfahrensnummer
- 6bb19852-7251-4556-8e8b-a02134a33fa4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord in Hannover, sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung begleiteter betrieblicher Ausbildungen. Das Angebot richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf nach § 117 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und umfasst etwa 14 Plätze. Einsatzgebiet ist der Bezirk der Agentur für Arbeit Greifswald; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Konzeption und Durchführung von begleiteten betrieblichen Ausbildungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach § 117 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) für ca. 14 Plätze im Bezirk der Agentur für Arbeit Greifswald.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · REZ NORD bbA AA Greifswald
REZ NORD bbA AA Greifswald
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.