Anlage_2_Spezifikation_Fertiggebäude_modular_20261026.pdf

Begehbare Modulstationen aus vorgefertigten Betonelementen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 09:48 (Europe/Berlin)

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Spezifikation

für

begehbare Stationen

aus Fertigbetonelementen in Modul-

bauweise

© Thüga AG

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Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich 3

2 Allgemeine Anforderungen 3

3 Technische Anforderungen 5

4 Zulassung und Prüfung 15

5 Dokumentation 16

6 Verpackung, Begleitpapiere und Transport 18

7 Entsorgung 18

8 Anhang 19

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1 Anwendungsbereich X

Diese Spezifikation gilt für begehbare, Netzstationen in Fertigmodulbauweise. Diese kön- nen freistehend oder unterirdisch gebaut sein.

Diese Spezifikation wurde erstellt im Arbeitskreis Mittelspannungsstationen und Umspann- werke und hat Gültigkeit für die Gesellschaften der Thüga-Gruppe.

Ansprechpartner und Leiter des technischen Arbeitskreises: B.Sc Simon Batdorf Tel.: (089) 38197- 1407 E-Mail: simon.batdorf@thuega.de Thüga AG Nymphenburger Straße 39 80335 München

2 Allgemeine Anforderungen

2.1 Normen, Bestimmungen und Vorschriften Die Transformatorstationen müssen die Anforderungen der im Anhang 8.1 aufgeführten Normen und Bestimmungen erfüllen, soweit in dieser Spezifikation keine abweichenden Forderungen gestellt werden.

Grundsätzlich sind alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Normen, Bestimmun- gen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze einzuhalten, auch wenn sie in dieser Spezi- fikation nicht genannt werden. Zusätzlich sind die Thüga-Spezifikationen des Anhangs 8.2 zu berücksichtigen.

Die Geschäfts- und Verkehrssprache ist deutsch.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.

2.2 Fertigungsstätten Bei Verlagerung der Produktion, auch nur von Teilmengen, ist der Mandatsführer in Kennt- nis zu setzen. Produktionsstätten, die nicht Gegenstand des letzten Präqualifikationsver- fahrens des betreffenden Auftragnehmers waren, sind meldepflichtig und während eines laufenden Auftrages nur im gegenseitigen Einvernehmen zugelassen.

2.3 Qualitätskontrolle Der Auftragnehmer hat ein durchgängiges Qualitätsmanagementsystem entsprechend DIN EN ISO 9001 nachzuweisen, so dass eine kontinuierliche Sicherung der in dieser Spe- zifikation geforderten und durch den Auftragnehmer zugesicherten gleichbleibenden Pro- dukteigenschaften gewährleistet ist.

Der Mandatsführer behält sich vor, jederzeit unangemeldet ein Audit des Fertigungsstan- dortes vorzunehmen. Dabei können auch Bauteile aus der laufenden Produktion entnom- men werden, um diese zu prüfen.

Die Thüga AG ist berechtigt, jederzeit die Einhaltung der Produkteigenschaften und Quali- tätsparameter zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

2.4 Technische Kundenbetreuung Der Auftragnehmer hat eine technische Kundenbetreuung des Auftraggebers zu gewähr- leisten.

Der Auftragnehmer muss produktbezogene Schulungen anbieten. Die Schulung ist vor- zugsweise beim Auftraggeber durchzuführen. Vor Erstlieferung bzw. Neueinführung über- nimmt der Auftragnehmer die erforderliche Schulung und das Schulungsmaterial.

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2.5 Meldepflicht des Auftragnehmers X Nach der Feststellung eines Produktmangels durch den Auftragnehmer ist der Mandats- führer unverzüglich zu informieren. Mögliche weitere fehlerhafte Produktlieferungen sind zu benennen. Alle betroffenen Unternehmen der Thüga-Gruppe sind unaufgefordert schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Folgende Angaben müssen hierbei - soweit zutreffend - aufgeführt sein:

▪ Lieferzeitraum

▪ Liefermenge

▪ Fertigungszeitraum

▪ Chargennummer

▪ Fertigungsstandort

▪ Genaue Typbezeichnung

▪ Genaue Beschreibung des Fehlers

▪ Abschätzung des Gefährdungspotentials

▪ Vorschlag zur Schadensbeseitigung und zum Produktaustausch

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3 Technische Anforderungen X

Die begehbaren Stationen im Sinne der vorliegenden Spezifikation sind in der Regel ohne Elektrohauptkomponetnen ausgestattet. Ggf. können folgende Komponetnen dazu- kommen:

▪ einer gas- oder luftisolierten metallgekapselten Mittelspannungsschaltanlage / Mit- telspannungsleistungsschalteranlage (SF6-frei), ggf. in Kombination mit einem Mess- feld

▪ ggf. Öl-Verteilungstransformatoren bis zu einer Nennleistung von jeweils 1000 kVA

▪ ggf. Niederspannungsverteilungen

▪ Elektro-Inneninstallation (bspw. Beleuchtung, Heizung, Lüftung, usw.)

▪ Ggf. Batterieanlagen mit Gleich- und Wechselrichtern

▪ Ggf. Steuerschränken

Für die Station ist der Nachweis für die Einhaltung der DIN EN 62271-202 zu erbringen.

Die elektrischen Angaben sind gemäß den gültigen Spezifikationen zu beachten (siehe Anhang 8.2).

Es gelten folgende Kenndaten:

Nennspannung MS-Schaltanlage12 / 24 kV
Nennspannung NS-Schaltanlage400 V / 230 V
Nennfrequenz50 Hz
Transformatornennleistungbis 1000 kVA (je nach Ausführungsvariante)
Gehäuseklasse20
Lastfaktor0,8 optional: 1,0
Schutzgrad des Gehäuses≥ IP 23DH
IAC-KlassifizierungIAC AB 20 kA/25kA/31,5kA, 1s

3.0.0.1 Option Lieferung nur des Baukörpers (inkl. Dach, Türen, Lüftungseinsätze, Kabeleinführungen)

3.0.0.2 Option Auslegung der Station auf Lastfaktor 1,0 (alle E-technischen Komponenten müssen ebenfalls auf den LF 1 ausgelegt werden; han- delt es sich um beigestellte Betriebsmittel, muss dies mit dem AG vorher abgestimmt wer- den)

3.1 Baukörper

3.1.1 Stationsgebäude Der Stationskörper ist aus wasserundurchlässigem Stahlbeton bzw. Stahlleichtbeton unter Anwendung folgender Expositionsklassen nach DIN 1045 und DIN-EN 1992-1-1 zu ferti- gen:

  • für Außenbauteile XC4; XF1, XA1

  • für Innenbauteile XC1.

Bei Elementbauweise ist der Keller in XA2 auszuführen. Die Verbindung zwischen Keller und Stationsgehäuse muss dauerhaft wasserundurchlässig (z.B. mit eingelegtem Quell- band) sein.

Die Bewehrung des Betonkörpers ist entsprechend den statischen Erfordernissen aus ge- ripptem Betonstahl B 500 nach DIN EN 10080 herzustellen und zu verschweißen.

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Der Betonkörper ist auf ein Trafogewicht von maximal 5,5 t auszule- X gen.

Das Gebäude kann aus mehreren Betonfertigkörpern modular zusammengestellt werden. Die Einzelelemente sind dauerhaft fest zu verbinden z.B. über Schweißnähte. Die Fugen sind dauerhaft elastisch abzudichten.

Bei Unterflurstationen ist eine dauerhafte und beständige Dichtungsschicht aufzubrin- gen.Bestandteile der Gebäudehülle dürfen nicht von außen entfernt werden können. Lös- bare Befestigungen wie Schraubverbindungen dürfen von außen auch mit Werkzeug nicht demontiert werden können.

Die Außenwände der Station bestehen aus Sichtbeton SB1 (Geringe Anforderungen: Gilt für Flächen mit funktionalem Charakter, bei denen die Optik eine untergeordnete Rolle spielt) mit Kunstharzreibeputz, Kieselputz, Rollputz oder Kratzputz. Im Eingrabbereich ist keine zusätzliche Beschichtung notwendig. Der Farbton für Anstriche bzw. Putze muss in Anlehnung an die RAL-Farbtonkarte des Auftragnehmers wählbar sein. Der genaue Farb- ton wird bei Bestellung angegeben.

Die Innenwände sind standardmäßig mit Farbanstrich RAL: 9010zu versehen. Die Außen- fassade einschließlich Dach sind wärmeschutztechnisch zu isolieren.

Die Dämmung sollte mit nichtbrennbarem Material ausgeführt werden. Eine Mindeststärke von 6 cm soll eingehalten werden.

Das Stationsgebäude erhält ein Aluminium-Regenfallrohr aus z. B. stranggepresstem Rechteckprofil, EV1 silber eloxiert, mit freiem Auslauf und ein Übergangsstück zum Ein- stecken in den Kanalanschluss (von rechteckig auf rund für DN 110). Details erfolgen über das jeweilige LV durch den AG. Im Traforaum werden Trafo-Fahrschienen, HEA 120 (bis 630 kVA) und HEA 140 (ab 630 kVA) oder gleichwertig montiert. Diese sind feuerverzinkt mit aufgeschweißter Spurbegrenzung und Auflagerkonstruktion.

3.1.1.1 Option Außenwände der Station in Sonderausführung (z.B. mit Verklinkerung bzw. Klinkeroptik, Rohbeton, Außenwandbegrünung) (Preis auf Anfrage)

3.1.1.2 Option Graffiti-Schutz der Außenwände durch einmaligen Anstrich mit einer Grundierung und zweimaligen Anstrich mit einem Schutzmittel (z.B. von Fa. Rubenstein), das Material wird vom AG beigestellt

3.1.1.3 Option Bauwerksabdichtung mit erhöhter Wasserundurchlässigkeit gegen „drücken- des Wasser“.

3.1.1.4 Option

Ausstattung der Fahrschienen mit Trafo-Schwingungsdämpfern bei Transformatoren bis 630 kVA, bis 3,5t Gesamtgewicht (im Set sind vier Schwingungsdämpfer enthalten); Preis pro Transformator

3.1.1.5 Option

Ausstattung der Fahrschienen mit Trafo-Schwingungsdämpfern bei Transformatoren mit 800 und 1000 kVA, bis 5,5t Gesamtgewicht (im Set sind vier Schwingungsdämpfer enthal- ten); Preis pro Transformator

3.1.1.6 Option Herstellen einer stochersicher verschließbaren Antennendurchführung (d = min. 17mm) im oberen Bereich der Station, unterhalb der Dachunter- kante. Die Lage der Öffnung wird vom Auftraggeber in der Zeichnung ange- geben. Durch das Einbringen des Bohrlochs darf es zu keiner Beeinträchti- gung der Typzulassung des jeweiligen Baukörpers kommen. Die Abdichtung muss UV-beständig, druckfest und wasserundurchlässig sein.

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3.1.1.7 Option X Farbige Lackierung des Regenfallrohrs und ggf. des Kanalanschlussstücks in RAL-Farbton gemäß Anwendervorgabe

3.1.1.8 Option Ausführung des Stationskörpers in F90-Standard für erhöhte Brandschutzanforderungen.

3.1.2 Transformatorwanne Die Transformatorwanne muss mindestens ein Ölvolumen entsprechend des maximal ein- setzbaren Transformators nach der aktuell gültigen Thüga-Spezifikation für Öl-Verteiltrans- formatoren aufnehmen können. Sie ist aus wasser- und ölundurchlässigem Beton gem. Umsetzung der Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes herzustellen. Dabei muss eine Ölbeständigkeit nach Wasserhaushaltsgesetz bei geringen Leckagen für mindestens drei Jahre nachweisbar sein.

Bei beigestellten Transformatoren außerhalb der gültigen Spezifikation ist vorher das Auf- fangvolumen mit dem AG abzustimmen.

Die Einhaltung dieser Forderungen ist in einem Nachweis zu dokumentieren.

3.1.3 Fußboden Der Fußboden ist aus Stahlbeton herzustellen, die Oberfläche soll eben und haltbar sein. Rutschsicherheit ist in ausreichendem Maß zu gewährleisten und Stolpergefahr auszu- schließen.

Der Fußboden ist als druckfester Boden sowie für eine minimale Flächenlast von mindes- tens 5 kN/m² und eine Punktlast von mindestens 15 kN zu realisieren.

Erfolgt die Druckentlastung in den Kabelkeller, sind Maßnahmen zu treffen, die im Fehler- fall die Druckwelle ableiten und das Austreten von Gasen in Richtung des Bedienganges/ Bedienbereiches der installierten Baugruppen wirksam verhindern.

Die Höhe des Fußbodens über der Oberkante der Kellersohle ist unter Beachtung einer Mindesthöhe von 90 cm bis zur Oberkante des Fußbodens so zu wählen, dass eine ein- wandfreie Montage notwendiger Einbauten möglich ist und die Mindestbiegeradien der Ka- bel eingehalten werden.

Bei der Gestaltung der Bodenkonstruktion sind die Angaben der Anlagenhersteller zu be- achten.

3.1.3.1 Option Aufgeständerter Systemboden (schwer entflammbar) bestehend aus Aluminium-Strang- pressprofilen und verzinkten Stahlprofilen, mit höhenverstellbaren verzinkten Stahlstützen. Die Belastbarkeit des Bodens muss den statischen Erfordernissen (Verkehrslast, Belas- tung durch Schaltschränke, etc.) genügen. Die ermittelten Flächenlasten und die Punktbe- lastung sind vom Planer (AG) genehmigen zu lassen. Die Unterkonstruktion der Doppel- bodenanlage muss grundsätzlich in verriegelter Ausführung geliefert und montiert werden, so dass für das Kabelverlegen einzelne Profilteile ohne Schwierigkeiten herausgenommen bzw. eingelegt werden können. Nicht verschraubte/verriegelte Systeme sind nicht zulässig.

Zur Erreichung einer absolut waagerechten Ebene des Bodens muss eine stufenlose Ver- stellmöglichkeit gegeben sein.

Die gesamte Unterkonstruktion muss ohne Abdeckplatten eine in sich feststehende kom- plette Einheit bilden. Darüber hinaus ist die Rasterteilung der Unterkonstruktion so zu er- stellen, dass ein späterer Ausbau der Sekundäranlage möglich ist. Sämtliche Schalt- schränke müssen direkt auf die Konstruktion ohne eigenem Grundrahmen gestellt werden können. Die Unterkonstruktion muss in sich Erderqualität haben und an jeder beliebigen Stelle anschließbar sein. Die Stützen müssen unterhalb der Trageprofile beliebig versetzt werden können und eine Feuerwiderstandsklasse F30 besitzen, so dass Überbrückungen von Durchlässen (Deckendurchbrüche, Luken usw.) von beliebiger Größe möglich sind, ohne die Rastergrößen zu beeinflussen.

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Während der Bauphase ist der Originalboden abzudecken bzw. X durch provisorische Platten zu ersetzen.

3.1.3.2 Option Einen säurefesten, versiegelten Boden für den Batterieraum z.B. Spezialbeschichtung durch Fließen. Der Erdungswiderstand des Fußbodens muss nach DIN 5 0272-2 (Punkt 10.) einen Ableitwiderstand gegen Erde zwischen 50 kOhm und 10 MOhm, aufweisen, um statische Aufladungen zu verhindern. Die Messmethode ist in der DIN 6 1340-4-1 festgelegt. Das Prüfprotokoll dem Auftraggeber in der Enddokumentation zu übermitteln.

3.1.4 Kabel- und Erdungsdurchführungen Die Abdichtung des Kabelanschlussraumes erfolgt entsprechend der Typzeichnungen im Leistungsverzeichnis der Stationen im Anhang mit einbetonierten Dichtpackungen (z.B. Hauff HSI 150 oder UGA BKD 150).

Die einbetonierten Dichtpackungen sind mit werkseitig montierten wasserdichten Abde- ckungen zu versehen.

Eventuelle Kabeldurchlässe zwischen MS- und Traforaum für den mittelspannungsseitigen Transformatoranschluss sind so zu gestalten, dass ein Auswechseln der Trafo-Verbin- dungskabel mit montierten Endverschlüssen oder Kabelsteckern möglich ist.

Eventuelle Durchbrüche für z.B. Sammelschienen-Verbindungen zwischen den einzelnen Gebäudeteilen erfolgen gemäß Planzeichnung im Leistungsverzeichnis.

Für die Verkabelung der Sekundärtechnik sind separate Durchbrüche nach Angabe der genauen Lage und Dimension des Auftraggebers vorzusehen.

Im Bereich der Niederspannungsverteilung ist mindestens 100mm oberhalb EOK 1 Stück abgedeckte, nur von innen zu öffnende Baustromkabeldurchführung, 125mm Durchmes- ser, einschl. Zugentlastungsschelle (Klemmbereich 20-48 mm) vorzusehen. Auf der Innen- seite der Durchführung muss ein dem Baustromkabel anpassbarer Stocherschutz vorhan- den sein.

3.1.4.1 Option Lieferung von einem passenden Systemdeckel (z.B. HSI 150/3D58 oder BKD 150-D3/59) als Beipack, Preis je Systemdeckel

3.1.4.2 Option Abdichtung des Kabelanschlussraumes mit einer zusätzlichen einbetonierten Dichtpa- ckung (z.B. Hauff HSI 150 oder UGA BKD 150),

3.1.4.3 Option

Anstatt der 150-er Einführungen für Niederspannungskabel ist die Einführung der Niederspannungskabel mit Durchführungen HSI 90 oder technisch kom- patiblen Fabrikaten zu realisieren. Ein Stück 150-er Durchführung wird durch ein Stück 90-er Durchführung ersetzt. Für die ausgebauten Niederspannungs- abgänge sind Systemdeckel HSI 90-D1/75 oder baugleich und für die Reser- veabgänge geschlossene Deckel HSI 90-D oder baugleich beizulegen. Stahl- gerüstteile, Verbindungsteile Bestandteil des Baukörpers sind alle zur Montage der elektrotechnischen Ausrüstung er- forderlichen Stahlgerüstteile und C-Profile sowie entsprechend der Typprüfung notwendige Kühlgitter, Abdeckungen und Verkleidungen.

Für alle Stahlgerüstteile des Stationsbaukörpers einschließlich der freiliegenden Schnittflä- chen, ist ein Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung nach EN ISO 1461 mit einer Zinkauf- lage von mind. 70 µm zu gewährleisten.

Alle Schrauben, Muttern, Scheiben usw. sind feuerverzinkt bzw. bestehen aus nichtrosten- dem Material. Bei der Verwendung von Schraubverbindungen aus Edelstahl muss das problemlose Lösen dieser Verbindungen gewährleistet sein.

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Der Korrosionsschutz von Stahlteilen ist nach DIN EN ISO 22479 X durch Beanspruchung im Kondenswasser-Wechselklima mit schwefeldioxidhaltiger Atmo- sphäre SFW 2,0 S nachzuweisen. Nach 5 Prüfzyklen dürfen an den Metallteilen keine Rostspuren erkennbar sein.

Für Stahlblechverkleidungen können sendzimir-verzinkte Bleche mit einer Mindestzinkauf- lage von 20 µm entsprechend DIN EN 10346 eingesetzt werden.

3.1.5 Türen und Lüftungseinsätze Die Zugänge zum Transformator-, Mittel- und Niederspannungsraum sind durch eloxierte Aluminiumtüren zu realisieren.

Die lichte Öffnung der Türen beträgt minimal 2,1 m (Höhe) x 1,1 m (Breite). Der Anschlag der Türen ist mit einer Arretierung bei ca. 95° zu versehen. Die Türanschläge sind gemäß Zeichnungen im Leistungsverzeichnis auszuführen, Änderung sind dem Auftragnehmer bei Bestellung mitzuteilen. Der Türfeststeller muss selbsttätig einrasten. Die Türen sind mit innenliegenden Scharnieren auszuführen. Türen zur Einbringung der 20 kV Leistungs- schalteranlagen sind minimal 2,50m (Höhe) x 1,2m (Breite) auszuführen gemäß Zeichnung im Leistungsverzeichnis. Ggf. Können Einsatzstücke für die Ausschnittvergrößerung ge- nutzt werden.

Die Türen sind mit einem Einsteckschloss mit Notausgangsfunktion gemäß DIN EN 179 und einer Mehrpunktverriegelung auszustatten. Von innen und außen ist eine Klinke anzu- bringen (alternative Realisierung über ein Kastenschloss). Für den Profilzylinder ist zusätz- lich außen eine Wetterschutzkappe vorzusehen. Die Türen müssen von innen über eine Notausgangsfunktion nach gültiger Norm zu öffnen sein.

Die Be- und Entlüftung der Station erfolgt über verschließbare Lüftungsöffnungen in den Türen bzw. durch zusätzliche Lüftungseinsätze. Die Belüftungsöffnungen sind labyrinthar- tig zu gestalten. Der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasser und Fremdkörpern und die Stochersicherheit entsprechend dem Schutzgrad von mindestens IP 23DH nach EN 60529 sowie der Kleintierschutz sind zu gewährleisteten.

3.1.5.1 Option Farbige Beschichtung in RAL-Farbton gemäß Anwendervorgabe

3.1.5.2 Option Tür mit Doppelschließung ausrüsten

3.1.5.3 Option Einbau von Türschaltern (Fabrikat Eaton Moeller, Typ LS-11S/RLA oder vergleichbar) in- klusive Verdrahtung (in Reihe) und Leitungsverlegung Fernwirktechnik bzw. ggf. zum Sen- sorverteiler sowie Verdrahtung mit dem Sensorverteiler

3.1.5.4 Dach Das Dach ist mit einem allseitigen Dachüberstand von mind. 50 mm und höchstens 100 mm, einschließlich Regenabtropfkante zu versehen. Es ist für eine Schneelast von mind. 5 kN/m² auszulegen. Das Dach ist mit einer Dachentwässerung zu versehen. Notwendige Dachrinnen und Fallrohre sind UV-beständigem Material auszuführen und möglichst dieb- stahlsicher verschraubt zu befestigen. Auf Anfrage des Auftraggebers muss ein verkürzter Dachüberstand möglich sein, um Stationen direkt aneinander zu stellen.

Die Dachaußenseite ist mit einem UV- und mit witterungsbeständigem Anstrich versehen.

3.1.5.5 Option Ausführung als Sonderdach aufgesetzt auf die Fertigstationskörper in Form eines Sattel- daches, Walmdaches, etc. nach Angaben des Leistungsverzeichnis.

3.1.5.6 Option Lieferung Kanalanschlussstück für Fallrohr zum Anschluss an ein KG-Rohr

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3.1.5.7 Option X Dachbegrünungssystem begehbare Stationen – Begrünungssystem zur extensiven Be- grünung von Stationsdächern mit vorbepflanzten Kassetten in modularer Verlegung, Wur- zelschutzvlies und Kiesrand

3.2 Elektrische Ausrüstung

3.2.1 Mittelspannungsschaltanlage Als Mittelspannungsschaltanlage werden gas- oder luftisolierte, metallgekapselte Mit- telspannungsschaltanlagen entsprechend der Vorgabe des Anwenders eingesetzt.

Die Lieferung und Montage erfolgt bauseits.

Die Mittelspannungsschaltanlage entspricht Forderungen der EN 62271-200 sowie der be- treffenden Thüga-Spezifikation (siehe Anhang 8.2).

Die Einbaulage der Schaltanlage ist so zu wählen, dass sowohl die Montage, die Bedie- nung als auch die Prüfung der Anschlusskabel mit Kabelprüfadapter ohne Behinderung gefahrlos möglich sind. Die Montage hat rechts oder links beginnend zu erfolgen, die Vor- gaben des AG sind zu beachten.

3.2.1.1 Option Die durch den Auftraggeber beigestellte Schaltanlage ist unter Beachtung der Forderungen nach EN 62271-202 auf einen dem jeweiligen Anlagentyp angepassten Grundrahmen stör- lichtbogensicher aufzustellen, auszurichten und lösbar zu befestigen.

3.2.1.2 Option Montage des durch den AG beigestellten Fernwirkschranks

3.2.1.3 Option Herstellung der Anschlüsse für Trafoauslösung, Trafotemperaturmessung oder Span- nungsversorgung für Kurzschlussanzeiger, Preis pro Verlegung

3.2.1.4 Option Herstellung der Anschlüsse für Fernwirktechnik (Montage GSM-Modem und Anschluss der dazugehörigen KU-Anzeiger oder Meldeverteiler)

3.2.1.5 Option Verbindung von getrennt gelieferten Schaltfeldern nach Vorgabe des Schaltanlagenher- stellers (z.B. Schaltfeld-Sammelschienenverbindung)

3.2.1.6 Option Trafo-Abgangsfelder sind entsprechend den jeweiligen Trafo-Leistungen mit HH-Sicherun- gen auszustatten; Preis pro Trafo-Abgangsfeld

3.2.1.7 Option Temperatur- und Feuchtigkeitssensor (Fabrikat Phoenix Contact, Typ ARFT/R I/S oder vergleichbar) inklusive Montage, Leitungsverlegung zum Sensorverteiler und Verdrahtung mit dem Sensorverteiler

3.2.1.8 Option Wasserstandssensor (Fabrikat Endress+Hauser, Typ Liquipoint T FTW31 oder vergleich- bar) inklusive Montage, Leitungsverlegung zum Sensorverteiler und Verdrahtung mit dem Sensorverteiler

3.2.2 Niederspannungsverteilung Einbau der (ggf. beigestellten) Niederspannungsverteilung. Anschluss je nach Ausfüh- rung der NS-Verteilung mit Kabelschuh oder Anschlussklemme.

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 11 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

3.2.2.1 Option X Verbindung der Niederspannungsverteilung mit der Fernwirktechnik

3.2.3 Transformator Der Transformator wird eingebaut und angeschlossen wie geliefert (ggf. auf Rollen mon- tiert). Schwingungsdämpfer mit ggf. Feststellfunktion sind zu liefern und einzubauen. Der Transformator wird dabei ober- und unterspannungsseitig berührungssicher angeschlos- sen. Klemmen und Abdeckhauben der Unterspannungsseite werden mit dem Transforma- tor geliefert. Oberspannngsseitiger Anschluss wie unter 3.2.4.1 beschrieben. Typenschild, Zeigerthermometer und ggf. Stufenschalter sind von der Türseite aus ablesbar anzubrin- gen.

3.2.3.1 Option Der Transformator ist durch einen Absperrbalken im Türbereich abzuschranken. Hierbei ist der Absperrbalken mit einer Gefahrenkennzeichnung gemäß DGUV Vorschrift 9 in der Farbe gelb-schwarz auszuführen; Preis pro Transformator

3.2.3.2 Option Verbindung eines Transformatorschutzblocks mit der Fernwirktechnik

3.2.3.3 Option Zusätzlich zum Stationskörper ist der Transformator in eine Ölwanne einzubauen. Diese muss die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG § 19 l) erfüllen. Ein WHG- Zertifikat zur Ölwanne ist zu liefern. Für einen späteren Transformatorwechsel muss die Ölwanne zum Transportweg hin zu öffnen sein; Preis pro Transformator

3.2.4 Kabelverbindungen Die Leitungsführung ist so auszuführen, dass die elektromagnetischen Felder minimiert werden (26. BImSchV).

Kabelschellen dürfen nicht aus magnetisch leitfähigen Werkstoffen bestehen.

3.2.4.1 MS-Kabelverbindung Für den Anschluss des Transformators an die MS-Lasttrennschaltanlage sind 3 Einleiter- Verbindungskabel mit einem Mindestquerschnitt von N2XSY 1 x 35 mm² nach DIN VDE 0276-620 zu verwenden.

Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass ein Leitertausch am Transformator möglich ist. Die Kabel sind unter Beachtung der zulässigen Biegeradien kurzschlussfest zu verlegen und an der MS-Schaltanlage anzuschließen.

Als Endverschluss werden berührungssichere Kabelsteckteile 250 A nach Thüga-Spezifi- kation (siehe Anhang 8.2) eingesetzt.

3.2.4.2 NS-Kabelverbindung Die Verbindung zwischen dem Transformator und der NS-Verteilung ist mit Einleiter-Cu- Kabel kurzschlussfest und berührungssicher herzustellen und an der NS-Verteilung anzu- schließen. Es sind folgende Querschnitte zu verwenden:

3.2.4.4a Ausführung bis 630 kVA NSGAFöu 8 x 1 x 240mm²

3.2.4.4b Ausführung 800 bis 1.000 kVA NSGAFöu 12 x 1 x 240mm²

Die einzelnen Leiter sind querschnittsgleich auszuführen. Die Kabellänge ist so zu auszu- legen, dass ein Transformatorenwechsel sowie ein Leitertausch möglich sind.

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 12 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

3.2.5 Erdung und Potentialausgleich X Im Bereich der Niederspannungsverteilung ist eine verzinnte, isoliert aufgebaute Potenti- alausgleichschiene anzubringen. Diese ist mit der PEN-Schiene sowie mit den Erdungs- punkten der Stationsbauteile und Anlagen zu verbinden und besitzt drei zusätzliche Setz- muttern M 12 einschließlich zugehöriger Schrauben, Scheiben und Spannscheiben zum Anschluss der Stationserde.

Die Abgänge von der Potentialausgleichschiene sind mit den entsprechenden Zielbezeich- nungen zu versehen. Der Anschlusspunkt für die Stationserde ist mit dem Erdungssymbol zu kennzeichnen.

Für Stationen sind sichtbare Verbindungen aller Stationskomponenten (MS-Anlage, NS- Anlage, Trafo, Erdungsdurchführung), die Tragkonstruktion, die Armierung mit C-Profilen mit der Potentialausgleichsschiene mit Leitungsmaterial

3.2.5a Ausführung NYY-J oder H07V-K 1 x 50 mm² bis 630kVA oder

3.2.5b Ausführung NYY-J oder H07V-K 1 x 95 mm² bei 800-1000kVA

sternförmig herzustellen. Erdungsanschlüsse sind mit Schrauben M 12 bzw. 2 x M 8 zu realisieren.

Bei Nutzung der Bewehrung für Erdungs- / Potentialausgleichszwecke müssen die Verbin- dungen zwischen den Erdungspunkten bzw. C-Profilschienen des Baukörpers mit einem Mindestquerschnitt von 100 mm² (Stahl) hergestellt sein. Es sind elektrisch leitfähige Ver- bindungen mit allen übrigen metallischen bzw. elektrisch leitfähigen Teilen des Baukörpers mit Schrauben M 12 bzw. 2 x M 8 herzustellen.

Die C-Profilschiene für die Aufnahme der Potentialausgleichschiene dient als Anschluss- punkt der Erdung an die Armierung.

Türen und Lüftungseinsätze sind mit ihren Rahmen elektrisch leitend zu verbinden (NYY- J oder H07V-K 1 x 16 mm² oder Kupfergewebeband gleichen Querschnitts).

Bei separatem Traforaum ist, ggf. je Traforaum, ein Erdungsfestpunkt vor dem Warnbal- ken zu montieren.

Die einzelnen Armierungen der Gebäudeteile sind elektrisch untereinander zu verbinden.

3.2.5.1 Option Für den Anschluss der Stationserde ist ca. 30 cm unter der Erdoberkante eine Erdungs- durchführung, isoliert UGA GE-D oder baugleich mit einer Anschlussklemme aus V2A- Stahl für Rundeisen 10 mm bzw. Bandeisen 40 mm im Baukörper einzusetzen.

3.2.5.2 Option Für den Anschluss der Stationserde ist ein Erdungspunkt UGA GE-A im Baukörper einzu- setzen, mit der Armierung zu verbinden und in den Stationsinnenraum zu führen. Die An- ordnung hat neben der Potentialausgleichschiene zu erfolgen.

3.2.5.3 Option Die Haupterdungsschiene ist mit einer Trennstelle zwischen Innen- und Außenerde aus- zustatten.

3.2.5.4 Option In den Schalträumen sind jeweils eine Kupfererdungsschiene für Erdungsanschlüsse vor- zusehen. In die Erdungsanlage sind alle Metallteile wie Türen, Gitter, Regenfallrohre, etc. mit einzubeziehen.

3.2.5.5 Option Der innere Blitzschutz nach DIN VDE 0185-1 installieren.

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 13 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

3.2.5.6 Option X Der äußere Blitzschutz nach DIN VDE 0185-305-3 installieren.

3.2.6 Stationsbeleuchtung Für die Stationsbeleuchtung in allen Räumen sind schutzisolierte LED-Beleuchtung (LED-Leuchtmittel) entsprechend 36 W einzusetzen. Sie wird über einen Schalter ge- schaltet, welcher im Türbereich anzubringen ist. Die gesamte Installation der Station ist im Kabelschutzrohr oder Kabelkanal auszuführen. Die Beleuchtung ist je nach Stations- typ so anzubringen, dass eine optimale Ausleuchtung der Bedienbereiche gewährleistet ist. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

3.2.6.1 Option Elektroinstallation gemäß Leistungsverzeichnis und Installationsplan mit z.B. LED-Licht- bänder, Heizelementen, Potenzialausgleichschienen, Schalter-Steckdosen-Kombinatio- nen, Türmeldekontakte, Brandmelder / optische Rauchdetektoren und Notbeleuchtung.

3.3 Zubehör Für die Station sind folgende Ausrüstungs- und Zubehörteile Lieferbestandteil. Diese sind ohne Einschränkung der Bedien- und Betriebssicherheit sowie der Lüftung in der Station zu befestigen.

▪ ein Schild "5 Sicherheitsregeln"

▪ eine Stationsbuchtasche

▪ ein Magnetschild gemäß ASR A1.3, P031 „Schalten verboten“ je MS-Feld, runde Aus- führung, Durchmesser 100 mm

▪ ein Magnetschild gemäß ASR A1.3, W001 in Verbindung mit Zusatzzeichen „Achtung geerdet und kurzgeschlossen“ je MS-Feld

▪ ein Schild Erste Hilfe

Für Bedien- und Zubehörteile der MS-Schaltanlage sind geeignete Aufhängungen anzu- bringen.

3.4 Kennzeichnungspflicht Die Kennzeichnungsdaten müssen auftragsnehmerintern über einen Zeitraum von mindes- tens 10 Jahren hinweg aufbewahrt werden und die Rückverfolgbarkeit der oben aufgeführ- ten Bauteile ermöglichen.

Auf den Außenseiten der Stationstüren sind ebene Flächen für die Beschilderung der Sta- tion vorzusehen.

An den Türen für den MS- und Transformatorraum sind wetterfeste und UV-beständige geprägte Aluminiumwarnschilder D-W012 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Span- nung) mit Zusatzschildern ("Hochspannung, Lebensgefahr") nach ISO 3864 anzubringen. Der Zugang zum Niederspannungsraum ist mit dem Warnschild D-W012 zu kennzeichnen.

Als Typenschild wird ein korrosionsbeständiges Schild, maximal der Größe 7,5 x 10,5 cm, an der Station angebracht.

Dieses ist mit folgenden Informationen versehen:

▪ Name des Stationsherstellers

▪ Typenbezeichnung

▪ Seriennummer

▪ Herstellungsmonat/Herstellungsjahr

▪ Normangabe EN 62271-202 bzw. national gültige Umsetzung

▪ Kennzeichnung "wasser- und öldichte Wanne“

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▪ optionale Angaben lt. Abstimmung mit dem Auftraggeber X Zusätzlich ist an der Innenseite der Tür des Mittelspannungsraumes ein Schild mit der IAC-Klassifizierung für die jeweilige gelieferte Konfiguration entsprechend Typprüfung anzubringen.

Eine Trennung der Typenschilder für den Betonbaukörper und den elektr. Ausbau ist zu- lässig.

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4 Zulassung und Prüfung X

4.1 Zulassungsbedingungen Bedingung für den Einsatz des in dieser Spezifikation spezifizierten Produktes ist das Vor- liegen einer auftragsnehmerabhängigen technischen Produktzulassung (Präqualifikation).

Die technische Produktzulassung kann erfolgen, wenn der Auftragnehmer zu seinen Las- ten anhand eines voll funktionsfähigen Geräte- bzw. Anlagenmusters die seitens des Auf- traggebers geforderten und durch den Auftragnehmer zugesicherten Produkteigenschaf- ten nachweist, die Eignung für den betrieblichen Einsatz durch entsprechende Erprobung oder Referenzen belegt und die geforderten Prüfzertifikate beibringt. Ein Analogienachweis ist alternativ auch möglich.

Jede Abänderung eines auf Basis dieser Spezifikation zugelassenen Produktes muss neu zugelassen, gegebenenfalls neu verhandelt werden. Änderungen während einer laufenden Bestellung sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig.

Eventuelle Zulieferer sind dem Mandatsführer auf Anfrage zu nennen.

4.2 Typprüfungen Die Typprüfungen erfolgen für die jeweilige Schaltanlagen-Baukörper-Konfiguration typ- und fabrikatsbezogen.

Das Verhalten einer bestimmten Anordnung darf aus Prüfdaten vergleichbarer Anordnun- gen abgeleitet werden. Es ist darauf zu achten, dass keiner der geprüften Parameter nach- teilig beeinflusst wird. Insbesondere gilt hier VDE|FNN-Empfehlungen für Netzstationen (Kapitel 3.2.2.2 Netzstationen mit Ableitungen).

In einschlägigen Normen und Spezifikationen geforderte Typprüfungen einzelner Kompo- nenten bleiben davon unberührt.

In Ergänzung bzw. Konkretisierung der Forderungen gilt für die Typprüfungen:

4.2.1 Nachweis der Widerstandsfähigkeit des Gehäuses der Trafostation gegen mechani- sche Beanspruchung Das Gehäuse muss hinsichtlich der mechanischen Festigkeit folgende Mindestanforderun- gen nachweislich erfüllen:

▪ Dachbelastung: 5000 N/m²

▪ mechanische Schlagbeanspruchung: 20 J

4.2.2 Nachweis der Störlichtbogensicherheit Es ist die Störlichtbogenklassifizierung IAC AB 20 kA, 1s entsprechend EN 62271-202 bzw. -312 nachzuweisen. Grundsätzlich wird die Schaltanlagenkonfiguration KKT in Verbindung mit einem 630kVA-Trafo in dem jeweiligen Baukörpertyp geprüft. Für andere Konfiguratio- nen des geprüften Schaltanlagentyps sind Ableitungen für den entsprechenden Baukörper zulässig.

Die einzuhaltenden Mindestabstände zu anderen Wänden (auch Fenster), Gebäuden und Einrichtungen sind in Hinblick auf Lüftung und Druckentlastung anzugeben.

4.2.3 Nachweis der Einhaltung der Forderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit Es ist der Nachweis zu erbringen, dass bei Nennlast die folgenden oberen Grenzwerte für niederfrequente Felder an der Stationsoberfläche nicht überschritten werden:

▪ Magnetisches Feld: 100 µT

▪ Elektrisches Feld: 5 kV/m

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Der Feldlinienverlauf der elektromagnetischen Feldstärke ist allseitig X in einem Abstand von 20 cm zur Stationsaußenwand anhand eines Isoliniendiagramms für die konzipierte Nennleistung der Station darzustellen. Minimierungsmöglichkeiten, die dazu führen (oder bereits geführt haben) die geforderten Grenzwerte zu unterschreiten, sind anzuzeigen.

4.2.4 Nachweis der thermischen Anforderungen an die Station Es ist der Nachweis zu erbringen, dass bei den geforderten Lastfaktoren die Temperatu- ren gemäß Gehäuseklasse eingehalten werden. Bezogen auf eine jährliche Durch- schnittstemperatur von 20°C bzw. eine maximale Umgebungstemperatur von 45°C. Die Öl- und Wicklungserwärmung der flüssigkeitsgefüllten Transformatoren beträgt dabei 60 K bis 65 K.

4.2.5 Nachweis der Einhaltung der Forderungen zur TA-Lärm Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Schallleistungspegel des Stationsgehäuses mit eingebautem Transformator um mindestens 3 dB(A) unter dem Schallleistungspegel des Transformators ohne das Stationsgehäuse liegt. Die Messung hat in beiden Fällen in einem Abstand von 0,3 m Abstand zu erfolgen.

Der Schallleistungspegel ist aus dem Schalldruckpegel zu berechnen. Die Messung des Schalldruckpegels erfolgt in Anlehnung an DIN 60076-10. Der Nachweis ist entsprechend DIN EN 62271-202, Anhang B, zu führen.

4.3 Stückprüfungen Nachstehend aufgeführte Stückprüfungen sind an jeder Trafostation vorzunehmen. Die Prüfberichte sind als Bestandteil der Anlagendokumentation lieferseitig in der Stations- buchtasche zu deponieren.

Die Stückprüfungen und Nachweise umfassen:

▪ Teilentladungsprüfungen (TE-Prüfungen): Prüfung der MS-Kabelverbindungen ein- schl. Steckendverschlüsse zwischen MS-Schaltanlage und Transformator auf Quasi- TE-Freiheit (< 5 pC bei einem Grundstörpegel < 2,5 pC).

▪ Isolations- und Durchgangsprüfungen an Niederspannungsverteilung

▪ Mechanische Funktionsprüfungen der Schaltantriebe

▪ Prüfung der Sicherungsfreiauslösung

▪ Sichtprüfung des Stationsbaukörpers, einschl. aller Haupteinbauteile

Bei Lieferung der Trafostation erfolgt vor Ort durch einen Vertreter des Auftragnehmers und einen Vertreter des Auftraggebers eine Sichtprüfung der Station. Weitere Prüfungen können vereinbart werden.

5 Dokumentation

Auf Anforderung des Mandatsführers sind vom Auftragnehmer vorzulegen:

▪ ein gültiges QS-Zertifikat für die Fertigungsstätte nach EN ISO 9001 ggf. DIN ISO 14001. Die Zertifizierungsstelle muss bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder bei einer Stelle, die Mitglied des European cooperation of Accreditation (EA) ist, akkreditiert sein;

▪ ggf. Nachweise über die Gültigkeit des QS-Zertifikates und die regelmäßige Überwa- chung durch die Zertifizierungsstelle;

▪ die gültige VDE-Zeichengenehmigung (soweit zutreffend);

▪ Prüfberichte / Nachweise über die Zulassungsprüfungen;

▪ Typprüfberichte für nicht zeichenfähige Ausführungen (die Zertifizierungsstelle muss bei der DAkkS oder bei einem Mitglied des European co-operation of Accreditation (EA) akkreditiert oder vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut auditiert und anerkannt sein);

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▪ Konformitätserklärung des Auftragnehmers für Zusatzforderun- X gen aus dieser Spezifikation;

▪ Aktuelle Übersicht der Störlichtbogenprüfungen von Mittelspannungsschaltanlagen und Messfeldern mit den Stationskörpern

Ferner sind dem Auftraggeber alle geforderten produktspezifischen Dokumentationen, Nachweise und Prüfprotokolle auf Verlangen in zweifacher Ausfertigung zu übergeben, falls gewünscht auch in elektronischer Form (z.B. im PDF-Format).

Alle Prüfberichte sind beim Auftragnehmer 10 Jahre zu archivieren.

Alle Unterlagen, Dokumente und Beschreibungen sowie Hinweis-, Typen-, Warnschilder usw. sind in deutscher Sprache auszuführen. Übersetzungen sind zu beglaubigen und mit dem Originaltext zu übergeben.

5.1 Typendokumentation Die Typdokumentation enthält allgemeingültige Angaben zum Produkt und ist Bestandteil des Lieferangebotes:

▪ Allgemeine Stationsbeschreibung

▪ Fertigungs- und Ansichtszeichnungen des Betonkörpers (Es ist das kleinste lichte In- nenmaß in den Standard-Ausführungsplänen anzugeben.)

▪ Angaben über das Gewicht der Station mit und ohne Ausbau, Transportgesamtgewicht bzw. Einzelteilgewichte

▪ Angaben zum Transport:

▪ Anzahl Teile mit jeweiligem Transportgewicht, Anzahl Fahrzeuge

▪ Angaben zur Aufstellung: Art der Gründung, Maße der Baugrube

▪ Nachweis über die elektrisch leitfähigen Verbindungen der Bewehrungselemente

▪ Angabe zum Anschluss und zur Erdung

▪ Statiknachweis (zur Einsicht auf Anforderung)

▪ Nachweis über die Öleindringtiefe in die Trafowanne gem. "Richtlinie für Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", Teil 1 "Entwurf und Bemessung unbe- schichteter Betonteile"

▪ Prüfberichte gemäß Kapitel 4

▪ Konformitätserklärung des Auftragnehmers zu dieser Spezifikation

▪ Nachweis der Einhaltung der Forderungen zur TA-Lärm

5.2 Anlagendokumentation Die Anlagendokumentation bezieht sich auf die jeweilige Station und ist auf den vorgege- benen Stationsnamen bzw. die Abrufnummer ausgestellt:

▪ technische Kurzdokumentation

▪ Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften der eingesetzten Betriebsmittel

▪ Herstellerbestätigung nach DGUV Vorschrift 3

▪ Übersichtsschaltplan

▪ Stromlaufplan und Klemmenplan für Beleuchtung, Schutz- und Steuerstromkreise

▪ Prüfnachweise für Isolations- und Durchgangsprüfungen

▪ TE-Prüfprotokoll / Prüfplakette

▪ Checkliste

▪ technische Datenblätter laut Anforderung des Auftraggebers

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 18 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

▪ Trafoprüfprotokoll / PCB-Bescheinigung (verbleibt am Transfor- X mator).

6 Verpackung, Begleitpapiere und Transport

Der Transport und das Abladen der Station haben mit einer Sorgfalt zu erfolgen, die Ver- schmutzungen und Schäden vermeidet.

Die Lieferung der Station erfolgt frei Verwendungsstelle bis 250 km Radius ab Produkti- onsstandort inklusive Abladung in vorbereitete Baugrube. Die geforderte Absetzweite (Mitte Drehkranz bis Mitte Station) beträgt mindestens 14 m.

Die Zufahrt für Schwerlastkraftfahrzeuge und der Stellplatz für den Autokran und Spezial- tieflader wird nach Rücksprache zwischen AG und AN (Spediteur) durch den AG sicherge- stellt. Der AN ist für die ordnungsgemäße Verkehrssicherung für Transport und Aufstellung verantwortlich, dabei entstehende Mehrkosten (z.B. Begleitfahrzeuge, Polizeibegleitung) werden auf Nachweis vergütet. Hierzu gehört auch die nach Abstimmung zwischen AG und AN ggf. notwendige Zufahrtsbefestigung (z.B. Platten legen). Der AN hat auf Grund- lage des Lageplanes des AG eine Transportplanskizze zu erstellen, die mit folgenden Punkten versehen sein muss:

Projektname, Transporttermin, Stationstyp mit Abmessungen und Gewicht, Krangröße und Kranabmessungen, Ansprechpartner der Kranfirma, etwaige Mehrkosten, Besonderheiten

Für das Be- und Entladen der bestellten Arbeitsgegenstände (Station) ist nach DGUV Re- gel 109-017 zu verfahren.

Das Personal für den Be- und Entladevorgang muss entsprechend dem DGUV Grundsatz 309-003 unterwiesen, befähigt und beauftragt sein.

7 Entsorgung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine kostenlose Rücknahme der Verpackungs- und Be- festigungsmaterialien und Transportsicherungen.

Mit der Lieferung der Trafostationen verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Möglichkeiten für eine Entsorgung/Wiederverwertung auf der Grundlage der deutschen Gesetze, Vor- schriften und Verordnungen aufzuzeigen. Im Bedarfsfall sind die Kosten vom AN dazu zu ermitteln.

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8 Anhang X

8.1 Anzuwendende Normen, Gesetze und Vorschriften DIN EN 62271-202/ Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen – Teil 202: VDE 0671-202 Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung

DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN VDE 0276-620 Starkstromkabel - Energieverteilungskabel mit extrudierter Iso- lierung für Nennspannungen 3,6/6 (7,2) kV bis 20,8/36 (42) kV

DIN VDE 0278-629-1 Prüfanforderungen für Kabelgarnituren für Starkstromkabel mit einer Nennspannung von 3,6/6 (7,2) kV bis 20,8/36 (42) kV, Teil 1: Kabel mit extrudierter Kunststoffisolierung

DIN VDE 0101 Handlungsanleitung zur Anpassung von Hochspannungsanla- gen

DIN EN 50274 / Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, Schutz gegen VDE 0660-514 elektrischen Schlag; Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile

DIN EN 60076-10/ Leistungstransformatoren - Teil 10: Bestimmung der Ge- VDE 0532-76 räuschpegel

DIN EN 60447/ Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine- VDE 0196 Schnittstelle, Kennzeichnung -Bedienungsgrundsätze

DIN EN 60664-1 / Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Nieder- DIN VDE 0110-1 spannungsanlagen; Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen

DIN EN 60865-1/ Kurzschlussströme – Berechnung der Wirkung; Begriffe und VDE 0103 Berechnungsverfahren

DIN EN 60947-3/ Niederspannungsschaltgeräte; Lastschalter, Trennschalter, VDE 0660-107 Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten

DIN EN 61439-1/ Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 1: VDE 0660-600-1 Allgemeine Festlegungen

DIN EN 61439-2/ Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 2: Energie- VDE 0660-600-2 Schaltgerätekombinationen

DIN EN 61439-5/ Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 5: Schalt- VDE 0660-600-5 gerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen

DIN EN 62271-102/ Hochspannungs-Schaltgeräte und –Schaltanlagen; Wechsel- VDE 0671-102 strom-Trennschalter und Erdungsschalter

DIN EN 62271-105/ Hochspannungs-Schaltgeräte und –Schaltanlagen; Hochspan- VDE 0671-105 nungs-Lastschalter-Sicherungs-Kombinationen

DIN EN 62271-200/ Hochspannungs-Schaltgeräte und –Schaltanlagen; VDE 0671-200 Metallgekapselte Wechselstrom-Schaltanlagen für Bemes- sungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV

DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton

DIN 4030-1 Beurteilung Betonangreifender Wässer, Böden und Gase; Grundlagen und Grenzwerte

DIN 4030-2 Beurteilung Betonangreifender Wässer, Böden und Gase; Ent- nahme und Analyse von Wasser- und Bodenproben

DIN 4844 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszei- chen

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 20 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

DIN 18195 Abdichten von Bauwerken - Begriffe X

DIN 43455 Bildzeichen für die Betätigung von Hochspannungsschaltgerä- ten unter 52 kV

DIN 43624 Hochspannungssicherungen, Nennspannungen 3/3,6 - 30/36 kV, Einpolige Sicherungsunterteile

DIN 43625 Hochspannungssicherungen, Nennspannung 3,6 bis 30/36 kV; Maße für Sicherungseinsätze

DIN 43675-1 Anschlussstücke für Anschlussbolzen; Flachanschlussstücke 400 bis 3150 A; von Transformator- und Wanddurchführungen kleiner 60 kV

DIN 49440-1 Zweipolige Steckdosen mit Schutzkontakt, AC 16 A 250 V – Teil 1: Hauptmaße

DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen - Anforde- rungen und Prüfverfahren

DIN EN 206 Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN EN 1627 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Ab- schlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizie- rung

DIN-EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Re- geln für Hochbauten, Brücken und Ingenieurbauwerke

DIN EN 10080 Stahl für die Bewehrung von Beton –Schweißgeeigneter Beton- stahl

DIN EN 10346 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen

DIN EN 50386 Durchführung bis 1kV und von 250 A bis 5kA für flüssigkeitsge- füllte Transformatoren

DIN EN 60071-1 Isolationskoordination: Begriffe, Grundsätze und Anforderungen

DIN EN 60445 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnitt- stelle - Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebs- mittel, angeschlossenen Leiterenden und Leitern

DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)

DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfungen

DIN EN ISO 22479 Korrosion von Metallen und Legierungen – Prüfung mit Schwe- feldioxid in feuchter Atmosphäre

DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen

DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme - Anforderungen

ISO 3864 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszei- chen

WHG Wasserhaushaltsgesetz

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährden- den Stoffen

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 21 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

  1. BImSchV 26. Verordnung zum Bundes-Immissions- X schutzgesetz

DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und Betriebs- mittel

DGUV Vorschrift 9 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im He- bezeugbetrieb

DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigung von Kranführern

FNN-Hinweis Netzstationen - Empfehlungen für Projektierung, Bau, Umrüs- tung und Betrieb

DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS)

8.2 Weitere zu berücksichtigende Thüga-Spezifikationen ▪ 12/24 kV Schaltanlagen - gasisoliert, metallgekapselt –

▪ 20 kV Leistungsschalteranlagen

▪ Öl-Verteilungstransformatoren bis 1600 kVA mit U ≤ 24 kV m

▪ Steckbare Außenkonus-Anschlussteile 250 A (400 A) und schraubbare Außenkonus- Anschlussteile 630 A (800 A)

▪ Mittelspannungs-Endverschlüsse (Innenraum und Freiluft)

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 22 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

8.3 Beispiel für Kombigebäude X

Beispiel für Kombigebäude Unterirdisch

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Spezifikation für Stand: 19.08.2026 begehbare Stationen aus Seite: 23 / 23 Fertigbetonelementen in Modulbauweise

X

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