Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

08 Anlage 4 - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern.pdf

Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Teutoburger Wald Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 05:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

20

Anlage 4

Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern

Sehr geehrte Fahrerin, sehr geehrter Fahrer!

Als Fahrerin/ Fahrer eines Kfz bei der Beförderung von Schülern oder Kindergartenkindern tragen Sie eine besondere Verantwortung für das Leben und die Gesundheit vieler Schüler. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, sich Ihrer hohen Verantwortung entsprechend zu verhalten. Grundsätzlich zeichnet sich eine gute Fahrerin und ein guter Fahrer dadurch aus, dass er im Straßenverkehr erhöhte Vorsicht walten lässt und sich sowohl gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern als auch gegenüber den Fahrgästen rücksichtvoll und besonnen verhält. Ebenso wird erwartet, dass er defensiv fährt und sich in allen Situationen des Straßenverkehrs vorausschauend verhält und nicht versucht, sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern rücksichtslos durchzusetzen. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie nicht nur durch Ihr Verhalten während der Fahrt, sondern auch schon durch die Vorbereitung der Fahrt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Fahrgäste leisten können. Wenn Sie die jeweilige Fahrt rechtzeitig antreten, sind Sie z.B. später nicht gezwungen, etwaige Verspätungen einzuholen. Sollte es tatsächlich zu einer Verspätung kommen, ist es weder vertretbar, dass Sie die Geschwindigkeit so erhöhen, noch dass Sie die vorgeschriebene Fahrstrecke verlassen. Als Fahrerin/ Fahrer eines Kfz zur Schülerbeförderung müssen Sie in manchen Situationen erhöhte Geduld aufbringen. Dass Sie diese zusätzliche Anforderung erfüllen, verdient besondere Anerkennung. Gerade durch Ihr ruhiges und besonnenes Verhalten können Sie ein gutes Beispiel für die Kinder geben. Führen Sie Gespräche mit den Kindern nur bei stehendem Fahrzeug und in freundlicher, sachlicher Form. Verzichten Sie auf unnötige Unterhaltung. Vor allem eine Auseinandersetzung mit einzelnen Schülern kann Ihre Aufmerksamkeit stark beeinträchtigen.

Bitte beachten Sie vor allem immer folgende Punkte: • Überzeugen Sie sich vor Antritt der Fahrt davon, dass sich das Kfz in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet. • Für KOM und Kleinbusse: Bringen Sie die Schulbusschilder vorschriftsmäßig an. Beachten Sie, dass die Schulbusschilder nach Beendigung der Schulfahrt sofort zu entfernen oder abzudecken sind. • Führen Sie Führerscheine und Fahrzeugpapiere mit. • Führen Sie eine Liste mit Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Kinder mit (Beförderungsplan). • Halten Sie Lenk- und Ruhezeiten ein. • Halten Sie die Fahrstrecke und den Fahrplan ein. Gegenüber dem Fahrplan kürzere Fahrzeiten sind durch ein entsprechend längeres Warten an den jeweiligen Haltestellen auszugleichen. • Fordern Sie zum Anlegen der Sicherheitsgurte bzw. zur Benutzung der Rückhalteeinrichtungen für Kinder auf. • Zeigen Sie frühzeitig An- und Abfahren an. • Fahren Sie erst ab, wenn die Türen geschlossen sind und die Kinder ihre Plätze eingenommen haben. Fahren Sie mit Kleinbussen nicht los, wenn Schüler stehen. • Achten Sie darauf, dass sich während der Fahrt keine Schüler auf den Trittstufen der Ein- und Ausstiege sowie auf der freizuhaltenden Fläche neben dem Fahrzeugführer befinden. • Überschreiten Sie nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Passen Sie die Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen an (Verkehrsdichte, Fahrbahnzustand, Sichtverhältnisse). • Für KOM, in denen mangels freier Sitzplätze Schüler stehend befördert werden, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts 60 km/h. • Schalten Sie rechtzeitig beim Nähern an die Haltestelle und solange Kinder ein- und aussteigen das Warnblinklicht ein, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies angeordnet hat. Im Regelfall sollte in einer Entfernung von etwa 50m innerorts, außerorts in einer Entfernung von etwa 150m mit dem Blinkvorgang begonnen werden. • Fahren Sie mit äußerster Vorsichtig langsam und jederzeit anhaltebereit an Haltestellen heran und aus ihnen heraus (Schrittgeschwindigkeit). Verhalten Sie sich so, dass eine Gefährdung der Kinder und der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. • Halten Sie in vorhandenen Haltebuchten oder an Schutzgittern. • Öffnen Sie die Türen erst dann, wenn das Kfz steht und gefahrlos ausgestiegen werden kann. • Weisen Sie auf geordnetes Ein- und Aussteigen hin.

[Seite 2]

21

• Fordern Sie die Schüler auf, die Fahrbahn erst nach Abfahren des Busses zu überqueren. • Beobachten Sie die Einstiege vor und nach dem Schließen der Türen. • Fahren Sie nur mit Einweiser rückwärts. • Benutzen Sie kein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.

Sie sind befugt, im Einzelfall Schüler nach vergeblicher Ermahnung von der Beförderung auszuschließen, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Sicherheit und Ordnung während der Fahrt aufrecht zu erhalten. Dies darf nur an Haltestellen und dann geschehen, wenn eine Gefährdung der Schüler nicht zu erwarten ist. Bei Schülern von Grundschulen und Schulen mit Förderschwerpunkt sollte grundsätzlich von solchen Maßnahmen abgesehen werden. Beispiele für Verhaltensfälle, die zum Beförderungsausschluss berechtigen: • Erhebliche Gefährdung oder Belästigung des Fahrers und der mitfahrenden Schüler, • Beschädigung des Kfz, • Eigenmächtiges Öffnen der Türen während der Fahrt, • Aus dem Kfz werden Gegenstände geworfen oder heraus gehalten. Melden Sie Vorfälle dieser Art umgehend der Schule. Bedenken Sie jedoch, dass Sie kein Züchtigungsrecht gegenüber den Kindern haben.

Melden Sie bitte Ihrem Unternehmer: • Festgestellte Mängel, insbesondere am Kfz, • Wenn nicht alle Schüler wegen mangelnder Platzkapazität mitgenommen werden konnten, • Wenn infolge zu starker Besetzung unzumutbare Platzverhältnisse auftreten, • Abweichungen von der Streckenführung, • Besondere Gefahrenquellen für den Betrieb auf Fahrstrecken und an Haltestellen, • Häufig aufgetretene Schwierigkeiten beim Einsteigen vor oder nach Schulschluss, • Besonders auffälliges, sicherheitswidriges Verhalten von Schülern, • Den Beförderungsausschluss von Schülern. Bitten Sie Ihren Unternehmer um Lösungen des Problems, gegebenenfalls gemeinsam mit der Schule oder dem Träger für die Schülerbeförderung.

Übrigens: • Ihr persönliches Wohlbefinden ist die beste Voraussetzung für sicheres Fahren. • Deshalb: keine Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, nicht rauchen während der Fahrt, kein Alkohol, kein Fahrtantritt bei Verdacht auf Restalkohol. • Sprechen Sie mit Ihrem Unternehmer, damit Sie an Seminaren zur Verbesserung der Schulbussicherheit teilnehmen können. Diese Seminare werden z. B. von den für die Schüler- Unfallversicherung zuständigen Trägern der Öffentlichen Hand (GUVV, UK) und den für den Omnibusbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaften angeboten.

Die Eltern sowie die mitfahrenden Kinder und Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, werden Ihnen für die sichere Beförderung dankbar sein.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung