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Anlage 2
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Teutoburger Wald Schule für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 Projekt-Nr.: ZVS 2026 0345
Bieterangabenverzeichnis
Hier sind die Fahrzeuge einzutragen, die für die ausgeschriebene Leistung eingesetzt werden sollen.
Die entsprechenden Kopien der Fahrzeugscheine sind dem Angebot beizufügen bzw. sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch anzuschaffen sind, ist dies auf einem gesonderten Blatt mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und Anzahl der Stehplätze zu erläutern und der Nachweis zu erbringen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z.B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Pro Fahrzeug dürfen max. 8 Schülerinnen und Schüler befördert werden. Es ist sicherzustellen, dass mindestens 4 Fahrzeuge verfügbar sind. Neben dem eingesetzten Fahrpersonal muss bei jeder Fahrt ein Beifahrer pro Fahrzeug anwesend sein. Da jederzeit der Einsatz eines Rollstuhls erforderlich sein könnte, ist ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug für diesen Fall vorzuhalten. Dieses Fahrzeug ist in der Tabelle zu kennzeichnen bzw. zusätzlich aufzuführen.
| Fahrzeug | Kennzeichen des Fahrzeuges | Datum der Erstzulassung | Anzahl Sitzplätze | rollstuhl- gerechtes Fahrzeug |
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