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Anlage: Formblatt Erklärung zu Verstößen gegen das das AEntG, das AufenthG, das MiLoG, das SchwarzArbG und das LkSG
Vergabe-Nr.: ZVSt-2026-L24 Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/2027 Los 7 (5 Touren)
Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen
☐ gemäß § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
☐ wegen eines in § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) genannten Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt bzw. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind;
☐ gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindest- lohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
☐ nach den in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) genannten Vorschriften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind,
☐ gemäß § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) mit einer Geldbuße von wenigstens 175 TEUR belegt worden sind. Weiterhin liegt in den Fällen § 24 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Abs. 2 S.1 Nr. 2 LkSG kein rechtskräftig festgestellter Verstoß vor, der mit einer Geldbuße von wenigstens eine 1,5 Mio. Euro belegt worden ist oder abweichend hiervon in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG kein rechtskräftig festgestellter Verstoß, der mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. Euro belegt worden ist. Schließlich liegt in den Fällen des
(bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Nachunternehmern/Dritten mit Eignungsleihe für jedes Unternehmen einreichen) Seite 1 von 2
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Anlage: Formblatt Erklärung zu Verstößen gegen das das AEntG, das AufenthG, das MiLoG, das SchwarzArbG und das LkSG
Vergabe-Nr.: ZVSt-2026-L24 Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/2027 Los 7 (5 Touren)
§ 24 Abs. 3 LkSG kein rechtskräftig festgestellter Verstoß vor, der mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen entsprechende Normen anderer Staaten einem Verstoß gegen die oben genannten Normen gleichsteht.
Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze oder gegen entsprechende Normen anderer Staaten sind gegen mich/uns nicht anhängig.
☐ Ich/wir erkläre(n), dass eine oder mehrere der oben genannten Erklärungen nicht abgegeben werden kann; Einzelheiten und ggf. entsprechende Selbstreinigungs- maßnahmen sind im Folgenden erläutert:
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
(Ort, Datum) (Firma) (Name des Erklärenden *)
- Bei elektronischer Abgabe des Angebotes reicht es aus, den Namen des Erklärenden anzugeben und die Erklärung in Textform gem. § 126b BGB abzugeben!
(bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Nachunternehmern/Dritten mit Eignungsleihe für jedes Unternehmen einreichen) Seite 2 von 2