2.02.02 - FB Straftaten gem. _ 123 I-III GWB.pdf

Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf fünf Touren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:09 (Europe/Berlin)

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Anlage: Formblatt Eigenerklärung zu Straftaten gemäß § 123 GWB

Vergabe-Nr.: ZVSt-2026-L24 Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/2027 Los 7 (5 Touren)


Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft

Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

☐ Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB in Bezug auf meine Person oder das Unternehmen vorliegen.

Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) rechtskräftig verurteilt; gegen mein/unser Unternehmen ist wegen einer solchen Tat keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden. Ich weiß/Wir wissen, dass eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten dem Verstoß gegen die oben genannten Normen gleichsteht.

Von allen Bietern/Bewerbern/allen Mitgliedern von Bewerber-/Bietergemeinschaften auszufüllen Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Formblatt einzureichen. Seite 1 von 2

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Anlage: Formblatt Eigenerklärung zu Straftaten gemäß § 123 GWB

Vergabe-Nr.: ZVSt-2026-L24 Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/2027 Los 7 (5 Touren)

☐ Ich/Wir erkläre(n), dass ein oder mehrere Ausschlussgründe nach diesem Formblatt in Bezug auf meine Person oder das Unternehmen vorliegen; Einzelheiten und ggf. entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen sind im Folgenden (bzw. auf in einem separaten Dokument) erläutert:


(Ort, Datum) (Firma) (Name des Erklärenden *)

  • Bei elektronischer Abgabe des Angebotes reicht es aus, den Namen des Erklärenden anzugeben und die Erklärung in Textform gem. § 126b BGB abzugeben!

Von allen Bietern/Bewerbern/allen Mitgliedern von Bewerber-/Bietergemeinschaften auszufüllen Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Formblatt einzureichen. Seite 2 von 2

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