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Formularversion vom: 19.11.2024
Datenschutzhinweise ZVSt-2026-L24
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und der Aufnahme in eine Bieterkartei durch den Landkreis Vorpommern- Greifswald
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Aufnahme in eine Bieterkartei
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landkreis Vorpommern-Greifswald, 17489 Greifswald, E-Mail: zentralevergabestelle@kreis-vg.de, Telefon: 03834 8760-0, Web: www.kreis-vg.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
gemeinsamer Datenschutzbeauftragter: Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
▪ Telefon: 0385 773347-51 ▪ Datenschutz@ego-mv.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: • Pflege einer Bieterkartei • Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen • Abfrage und Überprüfung der Eignung • Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb • Führen sachdienlicher Kommunikation • Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DS-GVO
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich –weitergegeben an: • Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO • Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen • Sachbearbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur sachdienlichen Kommunikation
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
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Formularversion vom: 19.11.2024
Datenschutzhinweise ZVSt-2026-L24
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald so lange in der Bieterkartei gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch aus der Bieterkartei entfernt zu werden in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Unterlagen, deren Archivwürdigkeit vom Kreisarchiv verneint worden ist, werden in Verbindung mit dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DS-GVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht gemäß Art. 77 DS-GVO beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Lennestraße 1 in 19053 Schwerin.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsabschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Greifswald, 21. November 2024