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Information DSGVO
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)
Im Rahmen von Vergabeverfahren werden bei den Bewerbern/Bietern, Bewerber- /Bietergemeinschaften und Nachunternehmern/Unterauftragnehmern bzw. den für diese im Verfahren tätigen natürlichen Personen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Landkreis Nordsachsen Landrat Schloßstraße 27 04860 Torgau Tel.-Nr.: 03421 / 758 - 0 E-Mail: info@lra-nordsachsen.de
Wie sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten? Landkreis Nordsachsen Datenschutzbeauftragter Schloßstraße 27 04860 Torgau Tel.-Nr.: 03421 / 758 - 0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-nordsachsen.de
Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten? Der Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (SächsVergabeG), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung -DSGVO).
Es besteht keine Rechtspflicht zur Angabe von personenbezogenen Daten. Die im Verfahren geforderten personenbezogenen Daten sind jedoch erforderlich, um das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren sowie ggf. dem Bestbieter den Zuschlag erteilen zu können. Die Erhebung der Daten ist insbesondere erforderlich, um die Eignung der Bewerber und die Angebote prüfen sowie das Vergabeverfahren insgesamt durchführen zu können.
Ohne die Abgabe der erforderlichen personenbezogenen Daten kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet? Erhoben und verarbeitet werden die Daten, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
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Information DSGVO
- Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen und Personengesellschaften handelt sowie Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
- Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Weitergehende Datenerhebungen erfolgen nur, sofern hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Wie werden die Daten verarbeitet? Die Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Die personenbezogenen Daten können von der Auftraggeberin an beauftragte Berater für die Zwecke des Vergabeverfahrens übermittelt und von diesen hierfür verarbeitet werden. Die Berater werden die personenbezogenen Daten ausschließlich nur für die Zwecke des Vergabeverfahrens nutzen und verarbeiten. Sie sind vertraglich oder durch Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder der Betroffene in die Übermittlung eingewilligt hat.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung gehören insbesondere:
- unterlegene Bieter, die über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind (§ 134 GWB bzw. § 8 Abs. 1 SächsVergabeG sowie § 62 Abs. 2 VgV, § 19 Abs. 1 VOL/A u. § 19 Abs. 2 VOB/A)
- bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- € muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig Wettbewerbsregister) einholen.
- bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000,- € wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
- die zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen zuständige Nachprüfstelle bzw. die zuständige Vergabekammer sowie Gerichte im Falle von Klagen.
Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert? Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
Welche Rechte haben betroffene Personen? Die Betroffenen haben nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung -DSGVO) folgende Rechte:
- Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten und gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 16 – 18 DSGVO),
- Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten (Art. 21 DSGVO), sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
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Information DSGVO
- Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Devrientstraße 1, 01067 Dresden; § 14 SächsDSDG)
Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, wird der Grund für die Verweigerung dem Betroffenen mitgeteilt.
Der jeweilige Bewerber/Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seiner Sphäre Betroffenen entsprechend aufgeklärt werden und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
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