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Angebots- und Teilnahmebedingungen
betreffend das Offene Verfahren für teil- und vollstationäre
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Beförderung von Kindern und Jugendlichen
im Rahmen der Eingliederungshilfe
Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Nordsachsen
Ausschreibende Stelle Landkreis Nordsachsen Landratsamt Dezernat I – Verwaltung und Finanzen Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Schloßstraße 27 04860 Torgau
zentrale-vergabestelle@lra-nordsachsen.de
Fassung vom 23.09.2026
Projektnummer 2026_SVA_001-P
Vergabenummer 2026_SVA_001-P-1
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Inhaltsverzeichnis
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Auftraggeber und ausschreibende Stelle 3
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Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen / Losaufteilung 3
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Verfahrensregime/ Vergabeart und Sprache des Verfahrens 3
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Ausschreibungsunterlagen 3
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Teilnahme und Kommunikation im Vergabeverfahren 4
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Besondere Vertragsbedingungen 5
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Auskunftsersuchen und Aufklärungsanfragen 5
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Anforderungen an die Angebotseinreichung 5
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Bietergemeinschaften / Nachunternehmer 6
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Teilnahmebedingungen und Eignungsnachweise (einzureichende Unterlagen) 7
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Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) 8
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Fristen zur Angebotseinreichung - Angebotsöffnung 8
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Nachforderung von Unterlagen 8
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Prüfung und Wertung der Angebote 9
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Informations- und Wartepflichten 10
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Nachprüfungsverfahren und zuständige Behörde 10
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Gerichtsstand 10
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- Auftraggeber und ausschreibende Stelle
Auftraggeber des vorliegenden Verfahrens ist der Landkreis Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau. Der Landkreis veranlasst über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes des Landkreises Nordsachsen diese Ausschreibung. Er ist für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Entscheidungen im Verfahren einschließlich der Erteilung des Zuschlags zuständig.
- Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen / Losaufteilung
Gegenstand des Projektes ist die Vergabe von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort zur Schule/Kindertagesstätte bzw. von der Schule/Kindertagesstätte zum Wohnort.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den planerischen Vorgaben/Schülerlisten, enthalten im Leistungsverzeichnis und gliedert nach Losen. Jedes bietende Unternehmen kann für jedes Los Angebote unterbreiten. Es gibt keine Loslimitierung.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des zweiten Schulhalbjahres 2026/2027 am 22.02.2027. Sie endet zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2028/2029 (voraussichtlich am 02.02.2029).
Für nähere Einzelheiten wird auf die übrigen Ausschreibungsunterlagen verwiesen, insbesondere auf die Leistungsbeschreibung und das maßgebliche Leistungsverzeichnis.
- Verfahrensregime/ Vergabeart und Sprache des Verfahrens
Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1, 3 GWB, § 14 Abs. 1, 2 und § 15 VgV. Die Ausschreibung beachtet insbesondere die - in der jeweils gültigen Fassung - maßgeblichen Bestimmungen
▪ des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ▪ der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und ▪ der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Die Sprache des Vergabeverfahrens ist Deutsch. Anfragen, Angebote und sonstige Korrespondenz, die nicht in deutscher Sprache übermittelt werden, gelten als dem Auftraggeber gegenüber grundsätzlich als nicht zugegangen.
- Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen werden über die Vergabeplattform von eVergabe.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Sämtliche Informationen zur ausgeschriebenen Leistung und zum Vergabeverfahren sind auf dieser Plattform hinterlegt.
Sind die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht eines teilnehmenden Unternehmens unvollständig oder enthalten sie nach dessen Auffassung Unklarheiten oder Widersprüche, insbesondere solche, die Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen betreffen und die die Preisermittlung beeinflussen können, ist der Auftraggeber unverzüglich über den vorgegebenen elektronischen Kommunikationskanal der Vergabeplattform von eVergabe.de darauf hinzuweisen.
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- Teilnahme und Kommunikation im Vergabeverfahren
Der Auftraggeber verwendet zur Abwicklung des Vergabeverfahrens die Software „AI-Vergabemanager Sachsen“ basierend auf der Vergabeplattform von eVergabe.de als elektronisches Mittel gemäß § 9 Abs. 1 VgV.
Die Teilnahme an Vergabeverfahren ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform von eVergabe.de möglich und zulässig. Kosten, bezogen auf die Angebotserstellung, sowie Transferkosten, insbesondere die Kosten für die Erarbeitung und Einreichung eines Angebots, werden nicht erstattet. Die Registrierung auf der Vergabeplattform von evergabe.de und somit die Freischaltung für die Ausschreibung sind nicht kostenfrei. Hierbei gelten die Bestimmungen des Anbieters der Vergabeplattform.
Die Kommunikation der teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen erfolgt über die Anwendung „AI-Bietercockpit“ (im Folgenden: Bietercockpit), welche von den Unternehmen unter der Internetadresse https://www.bietercockpit.de gestartet und heruntergeladen werden kann. Unter dieser Adresse ist auch die Handreichung zur Beschreibung der Systemvoraussetzungen der Hard- und Softwareumgebung und Internetzugang der bietenden Unternehmen beschrieben.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform von eVergabe.de und das Bietercockpit statt. Das Programm ermöglicht die Abgabe eines elektronisch verschlüsselten Angebotes.
Bezüglich weiterer Informationen zur Bedienung der Anwendung „Bietercockpit“ wird auf das Benutzerhandbuch der Administration Intelligence AG verwiesen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Installation der Anwendung sowie zur Bedienung insbesondere bei ggf. auftretenden technischen Bedienungsproblemen ist sich an die Servicehotline der Administration Intelligence AG oder auch an die Servicehotline der eVergabe.de GmbH zu wenden (Kontaktdaten sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden).
Der Auftraggeber wird nicht auf postalische, (fern-)mündliche oder eine andere Art der elektronischen Kommunikation eingehen. (Fern-)Mündliche Kommunikation erfolgt ausschließlich – soweit unumgänglich – im Rahmen notwendiger Aufklärungsgespräche oder – beschränkt auf das notwendige Maß – im Falle von technischen Störungen des Betriebs der o. g. Kommunikationsplattform auf Anlass des Auftraggebers; nur im Störungsfall ist auch eine elektronische Kommunikation über die auf dem Deckblatt angegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers zulässig.
Bei Nachrichten des Auftraggebers an teilnehmende bzw. bietende Unternehmen sowie bei der Übermittlung neuerer Versionen der Ausschreibungsunterlagen werden die Unternehmen über die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert (Bereitstellungsmitteilung per E-Mail). Die für die Unternehmen bestimmten Nachrichten selbst werden auf dem Server der Plattform hinterlegt und verbleiben dort bis Abruf und Herunterladen durch die Unternehmen.
Insoweit unterhalten die Unternehmen mit ihrer Registrierung für Zwecke der Abwicklung dieses Vergabeverfahrens ein elektronisches Empfangspostfach auf der Vergabeplattform. Der Abruf der für die Unternehmen bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach Anmeldung im Bietercockpit erfolgen. Unternehmen haben sich ungeachtet des Eingangs einer Bereitstellungsmitteilung regelmäßig, selbständig über die Bereitstellung an sie adressierter Nachrichten zu informieren (Obliegenheit).
Nachrichten des Auftraggebers gehen den teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen mit dem Zugang der Bereitstellungsmitteilung, spätestens mit Abruf einer Nachricht auf der Vergabeplattform durch die teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen zu.
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- Besondere Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer schließt durch Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Verkehrsvertrag“ (vgl. Dokument: „2026_SVA_001-P_Verkehrsvertrag.pdf“) sowie den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Dokument: „2026_SVA_001-P_Vertrag_zur_Auftragsdatenverarbeitung.pdf“). Die Inhalte/ Bestimmungen der Verträge werden bieterseitig durch Abgabe eines Angebots anerkannt.
- Auskunftsersuchen und Aufklärungsanfragen
Auskunftsersuchen und Aufklärungsanfragen sind ausschließlich elektronisch über die zuvor genannte Kommunikationsplattform an den Auftraggeber zu richten. Korrespondenz der teilnehmenden Unternehmen, die nicht dieser Vorgabe entspricht, gilt dem Auftraggeber gegenüber als nicht zugegangen.
Insoweit Auskunftsersuchen und Aufklärungsanfragen zu den Ausschreibungsunterlagen und/oder zum Vergabeverfahren für alle teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen von Interesse sind, werden diese anonymisiert über die Vergabeplattform von eVergabe.de für alle Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Anderenfalls erfolgt eine Beantwortung individuell gegenüber dem jeweiligen Teilnehmer.
Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, die entweder mit dem Angebot vorzulegen waren oder deren spätere Vorlage sich der Auftraggeber vorbehalten hat, sind diese, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, elektronisch über die Kommunikationsplattform nachzureichen.
Die den teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens erteilten zusätzlichen Informationen zu den Ausschreibungsunterlagen (sog. Bieterrundschreiben), die diese abändern, ergänzen oder präzisieren, gehen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vor und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu berücksichtigen.
- Anforderungen an die Angebotseinreichung
Die Angebote werden elektronisch über die Anwendung Bietercockpit erstellt und sind bis zum Ablauf der in dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes genannten Frist an den Auftraggeber zu übermitteln. Dem Auftraggeber auf anderem Wege übermittelte Angebote werden nicht akzeptiert. Je Bieter ist die Einreichung eines Hauptangebotes zulässig - die Abgabe weiterer Hauptangebote ist nicht zugelassen
Auf das Erfordernis der Einhaltung von Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt bei schriftlicher, postalischer oder telefonischer Einreichung der Angebote vor, ebenso bei einer anderweitigen elektronischen Übersendung der Angebote, wie z.B. per Telefax oder E-Mail.
Mit dem Hochladen in Textform nach § 126b BGB gelten das Angebot und alle damit eingereichten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen des bietenden Unternehmens als unterschrieben. Unterschriften und Firmenstempel der die Erklärung für das bietende Unternehmen abgebenden Person sind nicht notwendig.
Soweit in den Vergabeunterlagen für bestimmte Angaben, Erklärungen und Nachweise auf elektronische, von dem Auftraggeber bereitgestellte Formulare (ausfüllbare Masken im Bietercockpit, ausfüllbare PDF- und Excel-Dateien) Bezug genommen wird, sind grundsätzliche diese für die elektronischen Angebote zur Angebotserstellung zu verwenden und sind dazu elektronisch zu befüllen.
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Der AI-Vergabemanager generiert softwarebedingt Dokumente (bspw. „ANGEBOT“ oder „Leistungsverzeichnis“ und fordert im Bietercockpit die bietenden Unternehmen zu deren Befüllung über die entsprechenden Eingabemasken auf. Um das Angebot elektronisch einreichen zu können, ist die Befüllung dieser Formulare zwingend notwendig. Erklärungen, Nachweise und Unterlagen, die nicht formulargebunden sind, wie z. B. einzureichende Vordrucke (Preisblatt (Kalkulationsblatt) / Zusammensetzung Kilometerpreis), sind von den bietenden Unternehmen jeweils in gesonderten, eigenständig erstellten Dokumenten dem Angebot beizufügen.
Die von teilnehmenden bzw. bietenden Unternehmen mit Einreichung eines Angebotes eingereichten Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht zurückgesandt. Auf Teile von Angeboten, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, ist explizit (bspw. mittels eines separaten Schreibens) deutlich hinzuweisen. Der Auftraggeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die bietenden Unternehmen stimmen mit der Abgabe ihres Angebots diesem Rechtsübergang zu.
- Bietergemeinschaften / Nachunternehmer
Die Bildung einer Bietergemeinschaft wird zugelassen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich, sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, die den nachfolgend benannten Anforderungen (Rechtsform nach BGB, gesamtschuldnerische Haftung, bevollmächtigter Vertreter) entspricht.
Die nachträgliche Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nach Abgabe des Angebotes sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, ist nicht möglich. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer diese davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer bei der Weitergabe von Leistungen, die maßgeblichen Bedingungen ebenso zum Vertragsbestandteil zu machen, sowie den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Werden Dritte als Nachunternehmer zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen
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sind die relevanten Auftragsbestandteile (Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung) im Angebot zu benennen und die für diese Leistungen zu beauftragenden Nachunternehmer anzugeben (siehe Formular 7 / „Verzeichnis Leistungen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer“ in Dokument: „2026_SVA_001-P_Formulare_zum_Vergabeverfahren.docx“).
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ist verpflichtend zu erklären, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (siehe Formular 8 / „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer“ in Dokument: „2026_SVA_001-P_Formulare_zum_Vergabeverfahren.docx“).
Geforderte Eigenerklärungen sind auf Aufforderung durch den Auftraggeber für jeden vorgesehenen Dritten (Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer) vorzulegen.
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- Teilnahmebedingungen und Eignungsnachweise (einzureichende Unterlagen)
Der Bieter hat als Teilnahmebedingung zur Zulassung seines Angebotes und zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit seinen Angebotsunterlagen vorzulegen:
• Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate)
• Dokument/Datei - Vordruck 2a (Preisblatt)
• Dokument/Datei - Vordruck 2b (Zusammensetzung Kilometerpreis)
• Dokument: „2026_SVA_001-P_Formulare_zum_Vergabeverfahren.docx“
− Formular 1 / Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Erklärung zu Unternehmensumsätzen, zur Beschäftigtenzahl, zu Referenzen)
− ggf. bei Bildung Bietergemeinschaft = Formular 6 / Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
− ggf. bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
▪ Formular 7 / Verzeichnis Leistungen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer
▪ Formular 8 / Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer
Hinweise:
Zu den Dokumenten/ Dateien – Vordruck 2a / Vordruck 2b - Die Einreichung hat in digitaler Form zu erfolgen, wahlweise als PDF-Dokument und/oder im Excel-Format. Es wird darum gebeten, die vom Landkreis Nordsachsen bereitgestellten Vorlagen „Vordruck 2a - Preisblatt.xlsx“ und „Vordruck 2b – Zusammensetzung Kilometerpreis.xlsx“ zu verwenden. Für jedes Los, auf das sich der Bieter bewirbt, ist jeweils ein separater Vordruck einzureichen.
Ergänzende Hinweise
Die Vorlage von Tourenplänen ist mit Angebotseinreichung nicht gefordert! Der Auftraggeber behält sich diesbezüglich vor, insbesondere insofern der Bieter ein Angebot auf mehrere Lose vorträgt, im Rahmen der Angebotswertung entsprechende Angaben/ Erläuterungen anzufordern.
Im Rahmen dieser Vergabe ist die Beförderungsleistung gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes NICHT zulässig. Es ist zwingend erforderlich, für jede Beförderungsleistung eine entsprechende Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu beantragen.
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- Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter die Erfüllung der Kriterien der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen im Angebot zu benennen.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten andere Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, ist dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen beizufügen. Darüber hinaus sind für die Drittunternehmen die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise in dem Umfang einzureichen, in dem sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft.
Sofern sich ein Bieter auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung beruft, müssen die betreffenden Auftragsanteile zwingend durch dieses andere Unternehmen (im Sinne einer Nachunternehmerschaft) ausgeführt werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im entsprechenden Umfang zu verlangen.
- Fristen zur Angebotseinreichung - Angebotsöffnung
Angebote sind bis zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist einzureichen. Für elektronische Angebote ist der von der Software gesetzte Zeitstempel maßgeblich. Bietende Unternehmen sind dafür verantwortlich sind, ihr Angebot so rechtzeitig im Bietercockpit zu erstellen und an den Auftraggeber zu versenden, dass die Angebotsfrist gewahrt werden kann.
Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen grundsätzlich bis spätestens 7 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben - insbesondere, wenn diese – nach der Auffassung des Auftraggebers – nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge haben. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zu einer Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen, hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.
Die Öffnung der eingereichten Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen - der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
- Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dabei werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Dies geschieht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Unterlagen sind von dem bietenden Unternehmen nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Diese wird der Auftraggeber im Falle ihres Fehlens wegen der Bedeutung für die Wertung des Angebots nicht nachfordern. Ein Austausch oder eine Korrektur inhaltlich unzureichender unternehmensbezogener Unterlagen ist ebenfalls nicht zulässig.
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- Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Prüfschritten:
- Schritt: Formale Angebotsprüfung
Lediglich fristgerecht eingegangene Angebote werden auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der festgelegten formalen Anforderungen überprüft. Darüber hinaus werden diese auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.
- Schritt: Eignungsprüfung
Der Auftrag wird nur an geeignete, d.h. fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Bieter müssen ihre Eignung durch Vorlage der in dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen/ Dokumente und Dateien nachweisen (vgl. Punkt 10 „Teilnahmebedingungen und Eignungsnachweise“).
- Schritt: Prüfung der Angemessenheit des Preises
Im Wege einer Einzelfallprüfung wird festgestellt, ob der angegebene Preis im offenbaren Missverhältnis zur ausgeschriebenen Leistung steht. Es gilt das Verbot des Zuschlags auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen.
- Schritt: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots / Zuschlag
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes richtet sich nach den Zuschlagskriterien Preis (100 % Gewichtung).
Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot (Gesamtnettopreis) je Los.
Hinweise zur Angebotskalkulation - Das Angebot (Kalkulation) ist unter Verwendung der Kalkulationsblätter (Vordruck 2a (Preisblatt) / Vordruck 2b (Zusammensetzung Kilometerpreis)) zu erstellen. Einzelne Preispositionen sind exklusive einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer (netto) und in vollen Euro(-cent) zu kalkulieren = in Euro mit maximal zwei Stellen hinter dem Komma: X,XX €.
Die Angebotspreisausweisung spiegelt ausschließlich den Preis je Besetztkilometer wider. Ein Besetztkilometer liegt vor, wenn sich mindestens ein zu befördernder Schüler im Fahrzeug befindet. Leerkilometer dürfen nicht gesondert ausgewiesen oder kalkuliert werden. Sämtliche Kosten für Leerfahrten sind vollständig in den Kostensatz für die Besetztkilometer einzurechnen. Soweit für den Einzelfall gefordert, sind die Kosten für Begleitpersonen pro Tag und Fahrt separat anzugeben.
Die für die Kalkulation erforderlichen Kilometermengen sind von den Bietern eigenständig auf Basis einer Normalwoche (bspw. Montag bis Freitag) zu ermitteln. Die spätere Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich für die erforderlichen Besetztkilometer und bezogen auf das jeweilige Einzelfahrzeug.
Die in den jeweiligen Losen angegebenen Start- und Zielorte (vgl. Leistungsverzeichnis) beschreiben den maßgeblichen Fahrbedarf für die Hin- und Rückfahrten. Aus Gründen des Datenschutzes (Schutz personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schüler) werden die genauen Heimatadressen in dieser Phase nicht straßengenau mit konkreter Hausnummer ausgewiesen. Stattdessen erfolgt eine erweiterte Adressdarstellung in Form von Hausnummernbereichen (z. B. Musterstraße, Hausnummer 1 – 10). Diese Abschnitte sind in der Art gewählt, dass sie eine verlässliche und kalkulationssichere Routen- und Preisplanung für das Bieterverfahren ermöglichen. Die taggenauen, konkreten Einstiegsadressen sowie die finalen Fahrpläne werden dem bezuschlagten Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn übermittelt.
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- Informations- und Wartepflichten
Gemäß § 134 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert der öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Information erfolgt unverzüglich in Textform.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Unbeschadet des § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 62 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 VgV Merkmale und Vorteile seines Angebots sowie sein Name mitgeteilt werden.
- Nachprüfungsverfahren und zuständige Behörde
Überschreitet der Auftragswert den EU-Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 1 GWB, so obliegt die erstinstanzliche Nachprüfung der Vergabekammer des Freistaates Sachsen, angesiedelt bei der Landesdirektion Sachsen (§§ 155 ff. GWB i.V.m. der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaats Sachsen (SächsVgKVO)). Die weiteren Einzelheiten des Verfahrens vor der Vergabekammer sind in den §§ 160 ff. GWB geregelt. Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten erhoben (§ 182 GWB).
Zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB ist:
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Standort Leipzig Postfach 10 13 64 04013 Leipzig Deutschland
Telefon: 0341 / 977 1040 Telefax: 0341 / 977 1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.lds.sachsen.de
- Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle beteiligten Parteien gilt der Ort Torgau.
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