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2026_SVA_001-P_Formulare_zum_Vergabeverfahren.docx

Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu Schulen und Betreuungseinrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Formulare zum Vergabeverfahren

betreffend das Offene Verfahren für teil- und vollstationäre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Beförderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Öffentlicher AuftraggeberLandkreis Nordsachsen
Ausschreibende StelleLandkreis Nordsachsen Landratsamt Dezernat I – Verwaltung und Finanzen Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Schloßstraße 27 04860 Torgau zentrale-vergabestelle@lra-nordsachsen.de
Fassung vom18.09.2026
Projektnummer2026_SVA_001-P
Vergabenummer2026_SVA_001-P-1

Dieses Dokument beinhaltet Formulare für das Vergabeverfahren; hier: Eigenerklärungen. Ein an der Ausschreibung teilnehmendes Unternehmen hat die für dieses konkrete Vergabeverfahren geforderten Formulare vollständig auszufüllen und mit seinem Angebot einzureichen.

Insofern der Bieter bei der Leistungserbringung nicht beabsichtigt

  • die Konstellation einer Bietergemeinschaft zu nutzen,
  • Nach-/Unterauftragnehmer hinzuzuziehen/ zu binden,

gilt wahlweise eine Nutzung/ das Befüllen der Formulare 6 (Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), 7 (Verzeichnis Leistungen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer) und/ oder 8 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer) als erlassen.

Eigenerklärung zur Eignung

Um die Eignung des bietenden Unternehmens prüfen zu können, ist diese Eigenerklärung ausgefüllt einzureichen. Die hier vorgenommenen Eintragungen gelten als Eigenerklärung.

Hinsichtlich etwaiger zusätzlich einzureichender Nachweise und Unterlagen wird auf die Ausführungen in den übrigen Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Angaben zur Präqualifizierung

Bitte Eintragungen vornehmen, wenn das Unternehmen in einem Präqualifizierungsverzeichnis (PQV) hinterlegt ist.

Name des PQVKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Nummer des PQVKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Code für das PQVKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung über weitere Angaben zum Bieter durch Einführung von eForms

Angaben zur Nationalen Identifikationsnummer

Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Art: Wählen Sie ein Element aus.

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

  • Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz,
  • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz,
  • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz,
  • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers:

Wählen Sie ein Element aus.

Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus.

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Erklärung zu Umsätzen

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
JahrUmsatz (netto) in Euro
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Erklärungen (falls notwendig): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben zu einer geeigneten Referenz (Leistungen über erbrachte Verkehre in den letzten 3 Jahren) aus den letzten 3 Jahren
Bezeichnung/ Beschreibung der Leistung = Ausführungen - zur Leistung, bspw. im Bereich der Sonderbeförderung, der Linienverkehre nach § 42 PBefG, im Reise-/Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 47, 49 PBefG - zur jährl. erbrachten Besetzt-km-Leistung, der jährl. erbrachten Fahrplan-km-Leistung, der jährl. erbrachten Nutzkm-LeistungKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AuftraggeberKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
LeistungszeitraumKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AuftragswertKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
weitere Angaben (siehe Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Hinweis:

Die Darstellung (insbesondere der Umfang) der geforderten Referenz obliegt dem Bieter – es darf sich dabei grundlegend der oben dargestellten tabellarischen Darstellung bedient werden.

Es ist nur solch ein Auftrag zu berücksichtigen, der in dem geforderten 3-Jahres-Zeitraum entweder bereits abgeschlossen worden ist oder auf deren Basis der Bieter im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes innerhalb des Zeitraums tätig geworden ist.

Die Vorlage von mehr als einer Referenzen führt zu keiner besseren Bewertung. Der Auftraggeber kann – insbesondere in Bezug auf den Zuschlagsaspiranten – die angegebene Referenzstelle kontaktieren und zusätzliche Auskünfte zu Beanstandungen in Bezug auf die Leistungserbringung direkt bei der Referenzstelle einholen.

Mit der Abgabe dieser Erklärung wird versichert, dass das Unternehmen für die ausgeschriebene Leistung geeignet ist. Ferner wird mit der Unterschrift versichert, dass die nachfolgenden Erklärungen (Formular 2 bis 5) zur Kenntnis genommen wurden, etwaige Ausschlussgründe nicht vorliegen, bzw. die maßgeblichen Inhalte Beachtung finden bzw. umgesetzt werden.

Ort, DatumFirmennameName der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
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Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Der Auftraggeber schließt Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahren von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass bei dem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

Der Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahren von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass bei dem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass
  2. keine Person, deren Verhalten[1] meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach[2]:

a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,

c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen
  • seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung nicht festgestellt worden ist oder
  • eine der vorab aufgeführten Verpflichtungen nicht auf sonstige Weise verletzt und dies durch die öffentlichen Auftraggeber nicht nachgewiesen werden kann.[3]
  1. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen insbesondere nicht
  • bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  • zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  • im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
  • mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • in einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens steht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  • in eine Wettbewerbsverzerrung involviert ist, weil das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  • eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  • versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
  • versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
  • fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
  1. Ich versichere/Wir versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten[4].

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 4. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.

Hinweis:

Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, besteht die Möglichkeit, sich dahingehend zu erklären, warum ungeachtet dessen ein Ausschluss nicht erfolgen kann bzw. muss (dies betrifft insbesondere auch Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB). Des Weiteren können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 19 SchwarzArbG und § 22 LkSG

Der Auftraggeber kann Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass bei dem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 19 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorliegt.

In Kenntnis dessen, dass auch fehlerhafte Angaben in Bezug auf Ausschlussgründe zu einem Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren führen können, erklärt der Teilnehmer/Bieter durch die Abgabe dieser Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 19 SchwarzArbG oder § 22 LkSG vorliegt.

Ich/wir erkläre(n), dass

  • mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist oder – für den Zeitraum vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens – angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 23 AEntG besteht (vgl. § 21 AEntG).
  • mein/unser Unternehmen oder ein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. § 98c AufenthG).
  • mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nr. 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist (vgl. § 19 MiLoG).
  • mein/unser Unternehmen oder ein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht nach § 8 Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 oder den §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nr. 1, 1a, 1c, 1d, 1f, 2, 7b oder 11 bis 17 AÜG oder § 266a Absatz 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist oder – für den Zeitraum vor eines Straf- oder Bußgeldverfahrens – angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach den vorgenannten Bestimmungen besteht (vgl. § 21 SchwarzArbG).
  • mein/unser Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.

Hinweis:

Sofern der Teilnehmer/Bieter nicht alle oben aufgeführten Ausschlussgründe uneingeschränkt bestätigen kann, besteht die Möglichkeit, sich dahingehend zu erklären, warum ungeachtet dessen ein Ausschluss nicht erfolgen kann bzw. muss.

Eigenerklärung über die Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

In Erfüllung des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der aktuellen Fassung erkläre(n) ich/wir, dass

  • mein/unser Unternehmen die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohngesetzes einhält, insbesondere während der Laufzeit des Vertrages und bei Durchführung eines jeden Einzelauftrages den von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmern mindestens der geltende gesetzliche Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 MiLoG gezahlt wird.
  • mein/unser Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers durch geeignete und aktuelle Unterlagen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des MiLoG nach. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die entsprechende Verpflichtung mit den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern bzw. Unterauftragnehmern im Rahmen der Vertragsgestaltung sicherzustellen.
  • der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn ich/wir bzw. der/die Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer bei Verstoß gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes oder bei Verstoß gegen die Pflicht zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist diesen Pflichten nicht nachkommen. Darüber hinaus kann mein/unser Unternehmen bzw. können der/die Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer verpflichtet werden, für jeden Fall der Verletzung der übernommenen Pflichten aus Ziffer 1 bis 3 eine vom Auftraggeber im billigen Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, wobei die Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
  • mein/unser Unternehmen den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freistellt, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtung aus dem MiLoG oder aus der Verletzung der Verpflichtung von mir/uns beauftragter Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer aus dem MiLoG beruhen.

Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025

Ich/Wir gebe(n) hiermit nachfolgende verbindliche Erklärung ab.

  1. Der/Die Bewerber/Teilnehmer/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014, geändert mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die im Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der oben genannten Vorschrift.
  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann/können, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.

Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025, lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft

Der Zusammenschluss von Unternehmen, um gemeinschaftlich an einem Vergabeverfahren teilzunehmen, wird als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bezeichnet. Handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bilden die zusammengeschlossenen Unternehmen eine Bewerbergemeinschaft, wenn sie einen Teilnahmeantrag einreichen. Reichen zusammengeschlossene Unternehmen gemeinsam ein Angebot ein, ist von einer Bietergemeinschaft die Rede, die beispielweise aus einer Bewerbergemeinschaft hervorgehen kann.

Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber bzw. Einzelbieter zu behandeln.

Die hier vorgenommenen Eintragungen gelten als Eigenerklärung. Die Eigenerklärung wird Bestandteil des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots.

Insofern es nicht beabsichtigt ist eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu bilden, gilt die Betrachtung/ das Befüllen mit etwaigen Angaben „Formular 6“ als erlassen.

Hinsichtlich zusätzlich einzureichender Nachweise und Unterlagen wird auf die Ausführungen in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Angebots- und Teilnahmebedingungen verwiesen.

Eigenerklärung:

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen, bilden, bei einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit der Einreichung eines Teilnahmeantrages eine Bewerbergemeinschaft bzw. mit der Einreichung eines Angebots eine Bietergemeinschaft.

Wir erklären, dass der nachfolgende benannte bevollmächtigte Vertreter des beteiligten Unternehmens das Unternehmen (Mitglied) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle beteiligten Unternehmen als Gesamtschuldner haften.

Diese Erklärung ist von jedem beteiligten Unternehmen (Mitglied) gesondert auszufüllen. Bei mehr als drei beteiligten Unternehmen/Mitgliedern ist diese Erklärung um jedes weitere Unternehmen entsprechend zu ergänzen.

Unternehmen/Mitglied 1

Firmenname inkl. RechtsformzusatzKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Sitz des UnternehmensBitte Straße, PLZ, Ort angeben.
gesetzlicher VertreterKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ggf. Niederlassung, welche die Teilnahme am Vergabeverfahren bekundet (sofern vom Sitz des Unternehmens abweichend)Bitte Straße, PLZ, Ort angeben.
LandKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AnsprechpartnerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
TelefonnummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
E-MailKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
InternetadresseKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Umsatzsteuer-ID-NummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
[ ] Bewerber
[ ] Bieter

Mit der Abgabe dieser Erklärung bestätige ich für das oben bezeichnete Unternehmen, für die ausgeschriebene Leistung Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu sein.

Ort, DatumFirmennameName der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
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Unternehmen/Mitglied 2

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Sitz des UnternehmensBitte Straße, PLZ, Ort angeben.
gesetzlicher VertreterKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ggf. Niederlassung, welche die Teilnahme am Vergabeverfahren bekundet (sofern vom Sitz des Unternehmens abweichend)Bitte Straße, PLZ, Ort angeben.
LandKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
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TelefonnummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
E-MailKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
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Umsatzsteuer-ID-NummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
[ ] Bewerber
[ ] Bieter

Mit der Abgabe dieser Erklärung bestätige ich für das oben bezeichnete Unternehmen, für die ausgeschriebene Leistung Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu sein.

Ort, DatumFirmennameName der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
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Unternehmen/Mitglied 3

Firmenname inkl. RechtsformzusatzKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Sitz des UnternehmensBitte Straße, PLZ, Ort angeben.
gesetzlicher VertreterKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ggf. Niederlassung, welche die Teilnahme am Vergabeverfahren bekundet (sofern vom Sitz des Unternehmens abweichend)Bitte Straße, PLZ, Ort angeben.
LandKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AnsprechpartnerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
TelefonnummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
E-MailKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
InternetadresseKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Umsatzsteuer-ID-NummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
[ ] Bewerber
[ ] Bieter

Mit der Abgabe dieser Erklärung bestätige ich für das oben bezeichnete Unternehmen, für die ausgeschriebene Leistung Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu sein.

Ort, DatumFirmennameName der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
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Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern bzw. Unterauftragnehmern

Insofern es nicht beabsichtigt ist, sich bei der Leistungserbringung eines Nachunternehmers bzw. Unterauftragnehmers zu bedienen, gilt die Betrachtung/ das Befüllen mit etwaigen Angaben „Formular 7“ als erlassen.

Hinsichtlich zusätzlich einzureichender Nachweise und Unterlagen wird auf die Ausführungen in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Angebots- und Teilnahmebedingungen verwiesen.

Eigenerklärung:

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der durch Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung sowie die Firmennamen der Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer.

Art und Umfang der (Teil)Leistungen (jährl. Besetzt-km-Leistung (zirka))Firmenname (inkl. Rechtsformzusatz) des Unternehmens
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Insofern es nicht beabsichtigt ist, sich bei der Leistungserbringung eines Nachunternehmers bzw. Unterauftragnehmers zu bedienen, gilt die Betrachtung/ das Befüllen mit etwaigen Angaben „Formular 8“ als erlassen.

Informationen zum sich verpflichtenden Unternehmen
Firmenname inkl. Rechtsformzusatz:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Gesetzlicher Vertreter:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Kontaktdaten:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer

Eigenerklärung:

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den/die oben genannte(n) Bewerber(gemeinschaft)/Bieter(gemeinschaft) diesem/dieser mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

LeistungsbereichBeschreibung der (Teil)Leistungen
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Ort, DatumFirmennameName der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
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  1. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat. Dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. ↑

  2. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. ↑

  3. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, wenn es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ↑

  4. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:

    • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
    • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
    • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.

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