3.5.3.01_BvM_Hilfsbrücken_KrBw_BGK_Geotechnischer_Bericht_19-3_übergreifend.pdf

Bauzeitliche Zufahrt mit Hilfsbrücken und Leitungs- und Oberleitungsumbau am Grünauer Kreuz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 10:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 2]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung 4 1.1 Unterlagen 4 1.2 Vorgang / Aufgabenstellung 6 1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen 6

2 Darstellung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse 8 2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 8 2.2 Geologische Situation 8 2.3 Baugrundverhältnisse – Schichtenaufbau und Kennwerte 8 2.4 Hydrologische Verhältnisse 12 2.5 Baugrundmodell und Bodenkennwerte 12 2.6 Eignung des Untergrundes bezüglich Rammen, Bohren, Rütteln und Vibrieren 14 2.7 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität 16 2.8 Homogenbereiche 18

3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen 20 3.1 Tragschichtsystem 20 3.1.1 Vorbemerkungen / Anforderungen an das Tragschichtsystem 20 3.1.2 Bemessung Tragschichtsystem 21 3.1.3 Materialanforderungen Schutzschicht 23 3.1.4 Abnahmekriterien 23 3.1.5 Geotechnische Hinweise zur Bauausführung 24 3.2 Gründung Oberleitungsmaste 25 3.2.1 Vorbemerkungen 25 3.2.2 Gründung auf Bohrpfählen 25 3.2.3 Gründung auf Rammpfählen 27 3.3 Gründung Hilfsbrücke 28 3.3.1 Spitzendruck- und Mantelreibungswerte für Spundbohlen 28 3.3.2 Horizontale Bettung von Spundwänden 29 3.3.3 Verankerungen 32 3.4 Versickerungsfähigkeit / Entwässerung 33 3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung 34 3.6 Einfluss der Baumaßnahmen auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen 34

4 Abfalltechnische Untersuchungen 36 4.1 Vorbemerkungen / Probenahme 36 4.2 Altschotter im Baufeld 39 4.3 Boden im Baufeld 41 4.4 Zuordnungs- und Wiedereinbaukriterien (Altschotter/ Boden) 43

5 Zusammenfassung 45

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 2 von 45

[Seite 3]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis 1 Blatt

Anlage 2 Lage- und Aufschlussplan 1 Blatt

Anlage 3 Bohr- und Sondierprofile / Baugrundmodelle 4 Blatt

Anlage 4 Laboruntersuchungen Baugrund

Anlage 4.0 Zusammenstellung / Zusammenfassung 1 Blatt

Anlage 4.1 Körnungslinien 12 Blatt

Anlage 5 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität

Anlage 5.1 Sand, schwach schluffig (KRB 1.6) 5 Blatt

Anlage 5.2 Sand (KRB 1.6) 5 Blatt

Anlage 5.3 Sand, schluffig (KRB 1.7) 5 Blatt

Anlage 5.4 Sand (KRB 2.1) 5 Blatt

Anlage 6 Abfalltechnische Untersuchungen

Anlage 6.1 Boden 6 Blatt

Anlage 6.2 Schotter 8 Blatt

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 3 von 45

[Seite 4]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

1 Einleitung

1.1 Unterlagen Neben den gegenwärtig gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften für Erd- und Grundbau standen

für die Erstellung dieses geotechnischen Berichtes insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung:

/U1/ Skizze Baugrunderkundungen mit eingezeichneter Trassierung, Arbeitsstand 01/2020, Ersteller: Herr Borth, DB E&C, Region Ost

/U2/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten, Fa. Rösch & Reimann, Oktober 2020

/U3/ Laborergebnisse der DB Engineering & Consulting GmbH, Oktober/November 2020

/U4/ Baugrundgutachten, Strecke 6142, Kreuzungsbauwerk Bln. Adlershof – Flughafen Schönefeld, km 12,804, Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH, 08.07.2019

/U5/ Geologische Karte, Blatt Köpenick (3547); Maßstab 1 : 25.000 Preußische geologische Landesanstalt 1933

/U6/ Digitaler Umweltatlas Berlin, Grundwassergleichenkarte des Hauptgrundwasserleiters und des Panketalgrundwasserleiters (Ausgabe 2018), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

/U7/ Digitaler Umweltatlas Berlin, zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) (Ausgabe 2018), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

/U8/ Digitaler Umweltatlas Berlin, zu erwartender mittlerer höchster Grundwasserstand (zeMHGW) (Ausgabe 2018), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

/U9/ Ril 836 Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instand halten, 7. Aktualisierung, gültig ab 01.11.2019

/U10/ DBS 918 062 Technische Lieferbedingungen Korngemische für Trag- und Schutzschichten zur Herstellung von Eisenbahnfahrwegen, Juli 2007

/U11/ DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, 04/2005.

/U12/ Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ – EA-Pfähle, 2. Auflage, Ernst & Sohn 2012

/U13/ Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ – EAB, 5. Auflage, Ernst & Sohn 2012

/U14/ Bericht des Arbeitskreises Baugruben: Entwurf EB 85 und Anhang A 10, Bautechnik 95 (2018), Heft 9, Verlag Ernst & Sohn

/U15/ ZTVE-StB 17, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau

/U16/ DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Ausgabe 2016-09

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 4 von 45

[Seite 5]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

/U17/ DIN 18300, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten, Ausgabe 2016- 09

/U18/ DIN 18301, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bohrarbeiten, Ausgabe 2016-09

/U19/ DIN 18304, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten, Ausgabe 2016-09

/U20/ K.M. Borchert, A. Große, Veränderung der Boden- und Felsklassen in der VOB, Teil C (2015), geotechnik 39 (2016), Heft 3, S. 195 – 204

/U21/ Grundbau-Taschenbuch Teil 2: geotechnische Verfahren, 8.Auflage 2018

/U22/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen - KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), das durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist

/U23/ DB AG – Richtlinie 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“ vom 01.02.2003

/U24/ LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, Pkt. 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), vom 05.11.2004

/U25/ Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnis – Verordnung – AVV vom 10. Dezember 2001, letztmalig geändert am 15.07.2006 (BGBl. Nr. 34 vom 20.07.2006)

/U26/ Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 07.03.2012; Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin Nr. 19 vom 11.05.2012, Seite 738

/U27/ Liste der Schwellenwerte für die Einstufung von Herbizid-Belastungen von Altschotter (nicht gefährlich/ gefährlich) für Brandenburg/ Berlin; SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/ Berlin mbH; 2015 in Verbindung mit Schreiben Berliner Senat v. 11.01.16

/U28/ Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen - NachwV – Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 48 vom 26.10.2006 S. 2298; 19.7.2007 S. 1462 07)

/U29/ DepVerwV – Deponieverwertungsverordnung - Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage, 25.07.2005

/U30/ Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin), Stand 05/2009

/U31/ Prüfberichte Nr. HBE-20-0151384/01-1 und HBE-20-0151384/02-1; SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH, Köpenicker Str. 325, 12555 Berlin, 19.11.2020

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 5 von 45

[Seite 6]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

1.2 Vorgang / Aufgabenstellung Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau des Kreuzungsbauwerks km 12,804 Berlin-Adlershof –

Flughafen Berlin-Schönefeld. Dafür wurde im Juli 2019 bereits ein Baugrundgutachten erstellt /U4/.

Im Rahmen der Planungen hat sich nunmehr ergeben, dass neben den Gründungsmaßnahmen für

das v.g. Kreuzungsbauwerk auch Verschwenkungen und Anhebungen der vorhanden Gleise sowie

neue Oberleitungsmasten erforderlich werden. Bei ca. km 12,850 der Strecke 6142 soll vor dem

Kreuzungsbauwerk Adl-Fhs km 12,930 ein Dammdurchbruch geschaffen und eine Hilfsbrücke

eingebaut werden.

Für die weiteren Planungen wurde die DB Engineering & Consulting GmbH von der DB Netz AG mit

der Erkundung und geotechnischen Bewertung des Baugrundes für die vorgesehen Gleisbau-

maßnahmen und die Gründungen der Oberleitungsmaste sowie der Hilfsbrücke beauftragt.

1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen Die Aufschlussarbeiten wurden im Oktober 2020 ausgeführt. Zur Erkundung des vorhandenen

Baugrundes, zur Entnahme von gestörten Bodenproben sowie zur Ermittlung der vorhandenen

Lagerungsdichten wurden Kleinrammbohrungen (KRB), schwere Rammsondierungen (DPH) und

Schürfe (Sch) ausgeführt. Die Erkundungspunkte wurden im Vorfeld durch Kampfmittel-

untersuchungen freigemessen.

Durchgeführte Erkundungen

AufschlussStationStrecke
KRB 1.1 / Sch 1.1km 12,5806007-1
KRB 1.2 / Sch 1.2km 12,7306007-1
KRB 1.3 / Sch 1.3km 12,9056007-1
KRB 1.4 / DPH 1.4 / Sch 1.4km 12,5856142-2
DPH 1.5 / Sch 1.5km 12,6856142-2
KRB 1.6 / DPH 1.6km 0,8656147-1
KRB 1.7 / DPH 1.7km 0,7956147-1
KRB 1.8 / DPH 1.8 / Sch 1.8km 0,7006147-1
KRB 1.9 / DPH 1.9 / Sch 1.9km 1,0606147-1
KRB 2.1 / DPH 2.1km 12,8656142-1
KRB 2.2 / DPH 2.2km 12,8656142-1
KRB 2.3 / DPH 2.3km 12,8656142-1

Die Ansatzpunkte der Aufschlüsse wurden auf die Schienenoberkante (SO) und Gleisachse (GA) des

jeweils benachbarten Gleises eingemessen. Die Lage der Aufschlüsse ist im Lageplan der Anlage 2

dargestellt.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 6 von 45

[Seite 7]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Die Entnahme von gestörten Bodenproben erfolgte je lfd. Meter bzw. bei Schichtwechsel. Alle aus den

Kleinrammbohrungen und aus den Schürfen entnommenen Bodenproben wurden durch den

Bearbeiter spezifiziert wurden. Zur genaueren Klassifizierung der Bodenarten in Bodengruppen nach

DIN 18196 und Bodenklassen sind ausgewählte Bodenproben bodenphysikalischen Untersuchungen

unterzogen worden /U3/.

· 9 Nasssiebungen nach DIN EN ISO 17892-4 und

· 3 kombinierte Sieb-/ Schlämmanalysen nach DIN EN ISO 17892-4

Die Ergebnisprotokolle sowie eine Gesamtübersicht zu den Laboruntersuchungen sind der Anlage 4

zu entnehmen.

Desweiteren wurden ausgewählte Bodenproben auf stahl- und betonangreifende Inhaltstoffe

untersucht. Diese Ergebnisse können Pkt. 2.7 und Anlage 5 entnommen werden.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 7 von 45

[Seite 8]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

2 Darstellung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse

2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Der Untersuchungsbereich befindet sich im Südosten Berlins im Stadtbezirk Treptow-Köpenick. Über

das Kreuzungsbauwerk km 12,804 Berlin-Adlershof – Flughafen Berlin-Schönefeld verlaufen die

Strecken 6007 (S-Bahn), 6142 (Berlin-Cottbus-Görlitz), 6147 und 6146. Die Gleise der v.g. Strecken

befinden sich in Dammlage. Unter dem Kreuzungsbauwerk wird die S-Bahnstrecke 6008 geführt.

2.2 Geologische Situation Entsprechend der geologischen Übersichtskarte /U5/ befindet sich der Untersuchungsbereich im

Berliner Urstromtal. So ist als Baugrund dominierend mit Talsanden zu rechnen.

Durch den Bau der Verkehrsanlagen sind anthropogene Auffüllungen vorhanden. Erfahrungsgemäß

ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Auffüllungen aus den in der Umgebung vorhandenen

Böden besteht, so dass ein Übergang von Auffüllung zum gewachsenen Baugrund nicht immer

eindeutig erkennbar ist. Meist sind die Auffüllungen lockerer gelagert als der natürlich gewachsene

Boden. Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke o.ä. können in den Auffüllungen vorhanden sein.

2.3 Baugrundverhältnisse – Schichtenaufbau und Kennwerte Die in den Gleisen ausgeführten Schurfe weisen Schotterdicken zwischen 0,49 und 0,94 unter OK

Schwelle aus. Der Schotter wird als leicht verschmutzt bis verschmutzt sowie mechanisch

reinigungsfähig eingeschätzt.

Schotterdicken

StreckeStationAufschlussSchotterdicke ab OK Schwelle
6007-1km 12,580Sch 1.10,54 m
6007-1km 12,730Sch 1.20,57 m
6007-1km 12,905Sch 1.30,59 m
6142-2km 12,585Sch 1.40,64 m
6142-2km 12,685Sch 1.50,77 m
6147-1km 0,795Sch 1.70,49 m
6147-1km 1,060Sch 1.90,94 m

Unterhalb des Schotters sind mit den Schurfen aufgefüllte Sande der Bodengruppen [SE-SE, SU und

SU*] erkundet worden. Diese Böden entsprechen von den Materialeigenschaften nicht den

Tragschichten im Sinne der Ril 836 und DBS 918 062 /U10/.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 8 von 45

[Seite 9]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Mit den neben den Gleisen in den Randwegenbereichen bzw. am Dammfuß ausgeführten

Kleinrammbohrungen wurden zunächst aufgefüllte Sande der Bodengruppen [SE, SU, SU*] erkundet.

Oberflächennah sind bereichsweise humose Sande (Bodengruppe [OH]) vorhanden. Die Dicke der

Auffüllungen schwankt zwischen 1,6 m und 7,6 m.

Unter den Auffüllungen folgen die anstehenden Böden, wobei der Übergang nicht immer eindeutig

feststellbar war. Der anstehende Baugrund besteht dominierend aus grobkörnigen Sanden der

Bodengruppen SE. Bereichsweise sind ditrekt unter den Dämmen geringmächtige schwach schluffige

und schwach humose Sande (Bodengruppe SU-OH) als ehemaliger Oberboden vorhanden.

Die genauen Schichtenverläufe in den einzelnen Bereichen können den Baugrundprofilen in der

Anlage 3 entnommen werden.

Den erkundeten Böden lassen sich die in nachfolgenden Tabellen enthaltenen Kennwerte

(Laboruntersuchungen an repräsentativen Einzelproben sowie regionale Erfahrungswerte) zuordnen.

Bodenkennwerte und Zuordnungen (1)

Auffüllungen
BodenartSandeschluffige Sande
Bodengruppe nach DIN 18196[SE, SU][SU*]
Baugrundschicht1.1a1.1b1.1c1.2a1.2b
Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%]8,2 – 11,8 / (0–15)22,1 – 30,7 / (15-40)
Kornanteil d > 2,0 mm [%]1,6 – 3,7 / (0–50)1,7 – 3,8 / (0-30)
Anteil Steine D > 63 mm [%](0–20)(0–20)
Anteil Blöcke D > 200 mm [%](0–6)(0–6)
Anteil große Blöcke D > 630 mm [%](0–4)(0–4)
Ungleichförmigkeitszahl C [-] u3,0 – 7,6 (2,0–15)49,2 – 77,1 / (5 – 90)
natürl. Wassergehalt w [%] n(2–10)(5 - 20)
Glühverlust V [%] gl(< 3)(< 3)
Lagerungsdichtelockermitteldichtdichtlockermitteldicht
Dichte feucht ρ [g/cm³](1,6–1,8)(1,7–1,9)(1,8-2,0)1,7-1,91,8-2,0
Kohäsion [kN/m²](0 - 4)(2 – 6)
Abrasivität(schwach abrasiv)(schwach abrasiv)
Durchlässigkeitswerte k [m/s] f nach Beyer bzw. USBR/Bialas Erfahrungswerte2,5 * … 9,0 * 10-5 (10-5 … 10-4)3,6 * 10-7 … 2,5 * 10-6 (10-7 … 10-6)
Durchlässigkeit nach DIN 18130durchlässigschwach durchlässig
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09F1 [SE] F1-F2 [SU]F3

in (): Erfahrungswerte

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 9 von 45

[Seite 10]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Bodenkennwerte und Zuordnungen (2)

AuffüllungenAnstehende Böden
Bodenarthumose SandeSande
Bodengruppe nach DIN 18196[OH]SE untergeordnet: SU-OH
Baugrundschicht1.32.12.22.3
Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%](0 – 30)0,6 – 1,4 / (0–15)
Kornanteil d > 2,0 mm [%](0 – 40)0,0 – 0,2 / (0–40)
Anteil Steine, D > 63 mm [%](0–20)(0–20)
Anteil Blöcke , D > 200 mm [%](0–6)(0–6)
Anteil große Blöcke, D > 630 mm [%](0–4)(0–4)
Ungleichförmigkeitszahl C [-] u(2 – 30)2,0 – 2,2 / (1,5–15)
natürl. Wassergehalt w [%] n(5 – 30)(2–20)
Glühverlust V [%] gl(3 – 15)(<3)
Lagerungsdichtelockerlockermitteldichtdicht
Dichte feucht ρ [g/cm³](1,5 – 1,7)(1,6–1,8)(1,7–1,9)(1,8–2,0)
Kohäsion [kN/m²](0 – 4)(0–4)
Abrasivität(schwach abrasiv)(schwach abrasiv)
Durchlässigkeitswerte k [m/s] f nach Beyer bzw. USBR/Bialas Erfahrungswerte--- (10-7 … 10-5)1,8 * … 2,9 * 10-4 (10-5 … 10-4)
Durchlässigkeit nach DIN 18130durchlässig bis schwach durchlässigdurchlässig
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09F2F1 F2 (SU-OH)

in (): Erfahrungswerte

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 10 von 45

[Seite 11]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Die sich für die erkundeten charakteristischen Bodenarten aus den Korngrößenverteilungen

ergebenden Körnungsbänder sind nachfolgend dargestellt. Es werden dabei nur die Körnungsbänder

angegeben, wo mindestens zwei Versuche vorliegen.

Bild 1 Körnungsband Sande (Schicht 1.1 und Schicht 2)

Bild 2 Körnungsband schluffige Sande (Schicht 1.2)

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 11 von 45

[Seite 12]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

2.4 Hydrologische Verhältnisse Mit den im Oktober 2020 ausgeführten Erkundungen wurden folgende Wasserhorizonte festgestellt.

Erkundete Wasserstände

Strecke / StationAufschlussWasseranschnitt unter AP unter SO
6007 / km 12,730KRB 1.27,0 m7,41 m
6142 / km 12,585KRB 1.46,0 m6,83 m
6147 / km 0,865KRB 1.67,6 m7,71 m
6147 / km 0,795KRB 1.77,4 m7,71 m
6147 / km 0,700KRB 1.87,3 m7,74 m
6147 / km 10,60KRB 1.97,5 m8,08 m
6142 / km 12,865KRB 2.25,4 m5,94 m
6142 / km 12,865KRB 2.35,3 m5,91 m
6142 / km 12,865KRB 2.12,8 m5,88 m

Gemäß Digitalem Umweltatlas Berlin (Grundwassergleichenkarte des Hauptgrundwasserleiters und

des Panketalgrundwasserleiters) /U6/ verläuft die Strömungsrichtung des Grundwassers von Südwest

in Richtung des Verlaufs der Dahme. Im Untersuchungsbereich ist mit einem mittleren Grundwasser-

stand von ca. NHN +33,0 m zu rechnen.

Entsprechend /U8/ wird für den Untersuchungsbereich ein zu erwartender mittlerer höchster

Grundwasserstand (zeMHGW) zwischen 33,2 und 33,4 m NHN und nach /U7/ ein zu erwartender

höchster Grundwasserstand (zeHGW) zwischen 33,6 und 33,8 m NHN ausgewiesen.

Der Untersuchungsbereich befindet sich in keinem Wasserschutzgebiet.

2.5 Baugrundmodell und Bodenkennwerte Im Ergebnis der Baugrunderkundungen und der bodenmechanischen Untersuchungen lässt sich ein

Baugrundmodell entwickeln, welches für die Bewertung der Baugrundverhältnisse herangezogen

wird. Dabei wurden Böden mit annähernd gleichen bodenphysikalischen und bodenmechanischen

Eigenschaften in Schichten zusammengefasst.

Auffüllungen

Schicht 1.1 grob- und gemischtkörnige Sande Bodengruppe: [SE, SU] Schicht 1.1a locker gelagert Schicht 1.1b mitteldicht gelagert Schicht 1.1c dicht gelagert

Schicht 1.2 schluffige Sande ohne Plastizität

Bodengruppe: [SU*] Schicht 1.2a locker gelagert Schicht 1.2b mitteldicht gelagert

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 12 von 45

[Seite 13]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Anstehende Böden

Schicht 2 grob- und gemischtkörnige Sande

Bodengruppe: SE, SU Schicht 2.1 locker gelagert Schicht 2.2 mitteldicht gelagert Schicht 2.3 dicht gelagert

Den v. g. Schichten können für erdstatische Berechnungen die in nachfolgenden Tabellen enthaltenen

charakteristische Bodenkennwerte zugeordnet werden. Für die oberflächennahen und nur

geringmächtigen humosen Sande werden keine gesonderten Kennwerte angegeben.

Charakteristische Bodenkennwerte Auffüllungen

Auffüllungen
BodenartSandeschluffige Sande
Schicht1.1a1.1b1.1c1.2a1.2b
Lagerung/Konsistenzlomddlomd
Wichte des feuchten Bodens g [kN/m3] k1718191818,5
Wichte des Bodens unter Auftrieb g‘ [kN/m3] k910111010,5
wirksamer Reibungs- winkel f‘ [o] k3032352729,5
wirksame Kohäsion c’ [kN/m2] k00022
E 1) bei 100 kN/m² s0 [MN/m²]1020401015
Exponent w1)0,550,550,550,650,65

w æ s ö 1): Parameter gemäß Ohde’scher Gleichung E =E ç ÷ mit p = 100 kPa S S,0ç è p ÷ ø a a

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 13 von 45

[Seite 14]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Charakteristische Bodenkennwerte anstehende Böden

anstehende Böden
Bodenartgrob- und gemischtkörnige Sande
Schicht2.12.22.3
Lagerung/Konsistenzlomdd
Wichte des feuchten Bodens g [kN/m3] k171819
Wichte des Bodens unter Auftrieb g‘ [kN/m3] k91011
wirksamer Reibungs- winkel f‘ [o] k3032,535
wirksame Kohäsion c’ [kN/m2] k000
E 1) bei 100 kN/m² s0 [MN/m²]153050
Exponent w1)0,550,550,55

w æ s ö 1): Parameter gemäß Ohde’scher Gleichung E =E ç ÷ mit p = 100 kPa S S,0ç è p ÷ ø a a

2.6 Eignung des Untergrundes bezüglich Rammen, Bohren, Rütteln und Vibrieren

Rammen

Die erkundeten Baugrundschichten bestehen aus aufgefüllten und anstehenden Sanden in lockerer

bis dichter Lagerung. Eine Klassifizierung der Böden hinsichtlich ihrer Rammfähigkeit (z.B. nach DIN-

Norm) gibt es nicht. Die nachfolgende Einschätzung basiert auf der Grundlage der erkundeten

Bodenarten, Lagerungsdichten und den Erfahrungen.

Sofern die sandigen Auffüllungen örtlich keine gröberen Bestandteile (Bauschutt o.ä.) enthalten, sind

sie bei der lockeren Lagerung leicht und bei einer mitteldichten Lagerung mittelschwer rammfähig.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in locker gelagerten Auffüllungen Verdichtungssetzungen

durch Rammarbeiten auftreten können.

Die anstehenden Sande werden in Abhängigkeit der Lagerungsdichten als leicht bis mittelschwer

(locker gelagert), mittelschwer bis schwer rammfähig (mitteldicht gelagert) sowie schwer bis sehr

schwer rammfähig (dicht gelagert) eingeschätzt. Bei Rammungen in dicht gelagerten Sanden können

Rammhilfen erforderlich werden.

Mit zunehmender Rammtiefe bzw. größer werdender Lagerungsdichte bei den Sanden ist mit

zunehmenden Erschwernissen bei den Rammungen zu rechnen.

Bei Rammungen sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 14 von 45

[Seite 15]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

§ Zur Verringerung der dynamischen Anregungen sollten möglichst erschütterungsarme Verfahren

angewendet werden.

§ Die Rammträger sollten nach Möglichkeit in einem Zug bis zur Endtiefe gerammt werden. Sofern

ein Nachrammen vorgesehen ist, muss die Verweilzeit bis zum Rammen auf Endtiefe minimiert

werden, um den „Festwachseffekt“ zu vermeiden.

§ Es ist ein Rammgerät von ausreichender Größe zu verwenden. Beim Einsatz eines zu kleinen

Gerätes besteht die Gefahr, dass kaum ein Rammfortschritt erzielt wird und die Rammenergie

zum großen Teil in Schwingungsenergie umgesetzt wird, welche zur Verflüssigung bzw.

Setzungen des Bodens führen kann.

Bohren

Die im Untersuchungsbereich vorhandenen Böden sind grundsätzlich als bohrbar anzusehen.

Hindernisse im Untergrund, die nicht überbohrbar sind, können im Regelfall durch Meißelarbeiten

beseitigt werden.

Rütteln und Vibrieren

Die vorhandenen locker und mitteldicht gelagerten Sande sind für Rüttel- / Vibrationsverfahren gut

geeignet. In den locker gelagerten rolligen Böden ist beim Einrütteln / Einvibrieren mit

Verdichtungssetzungen zu rechnen. In Abhängigkeit von der Kornzusammensetzung und dem

Grundwasserstand besteht bei sehr locker gelagerten rolligen Böden die Gefahr des

Setzungsfließens. In dicht gelagerten Sanden ist nur mit einem geringen Eindringfortschritt beim

Vibrieren zu rechnen.

Bei Arbeiten im Eigenfrequenzbereich der vorhandenen Böden besteht die Gefahr von Schäden an

Nachbarbebauungen.

Einpressen

Die vorhandenen Sande in lockerer und mitteldichter Lagerung sind für das Einpressverfahren gut

geeignet. In dicht gelagerten Sanden ist das Einpressen nur noch bedingt möglich. Sehr dicht

gelagerte Sande und dicht gelagerte Böden mit Steineinlagerungen sind für das Einpressen nicht

geeignet.

Bei fachgerechter Anwendung des Einpressverfahrens ist das Risiko von Schäden an

Nachbarbebauungen gering.

Die von uns durchgeführten Einschätzungen schließen nicht die Erfahrungen von Baubetrieben bei

der Durchführung von Gründungsmaßnahmen mit ähnlichen Baugrundverhältnissen aus. Bei der

Planung der Gründungsarbeiten empfehlen wir zur Auswahl der Einbringtechnologie und -geräte eine

Fachfirma einzuschalten und ggf. Proberammungen o.ä. vorzusehen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 15 von 45

[Seite 16]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

2.7 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität Im Rahmen ausgeführten geotechnischen Untersuchungen wurden zur Beurteilung der

Betonaggressivität und Stahlkorrosivität ausgewählte Bodenproben auf beton- und stahlangreifende

Inhaltsstoffe untersucht.

Untersuchte Bodenproben

Nr.Strecke / StationAufschluss-Nr.BodenEntnahmetiefe
1Str. 6147 / km 0,865KRB 1.6A, Sand, schwach schluffig3,1 – 5,0 m
2Str. 6147 / km 0,865KRB 1.6Sand7,6 – 9,0 m
3Str. 6147 / km 0,795KRB 1.7A, Sand, schluffig1,7 – 6,0 m
4Str. 6142 / km 12,865KRB 2.1Sand4,3 – 7,0 m

Die Untersuchungen lieferten folgende Ergebnisse.

Betonaggressivität und Stahlkorrosivität Boden

BodenBetonaggressivität nach DIN 4030Korrosionswahrscheinlichkeit nach DIN 50929 Bodenklasse Mulden- und Flächen- Lochkorrosion korrosion
A, Sand, schwach schluffigunterhalb Expositionsklasse XA1Ia 1)sehr geringsehr gering
Sandunterhalb Expositionsklasse XA1Ia 1)sehr geringsehr gering
A, Sand, schluffigunterhalb Expositionsklasse XA1Ib 2)geringsehr gering
Sandunterhalb Expositionsklasse XA1Ia 1)sehr geringsehr gering
  1. praktisch nicht aggressiv
  2. schwach aggressiv

Eine Detaillierung zu den Untersuchungsergebnissen ist in der Anlage 5 des vorliegenden Berichts

enthalten.

Für die Erstellung des Baugrundgutachtens /U4/ wurden Grundwasserproben entnommen und auf

beton- und stahlangreifende Inhaltsstoffe untersucht. Die Untersuchungen lieferten die folgende

Ergebnisse.

Betonaggressivität Wasser

AufschlussBetonaggressivität nach DIN 4030
BS 9/19unterhalb der Zuordnungskriterien der Expositionsklasse XA1

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 16 von 45

[Seite 17]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Stahlkorrosivität Wasser

AufschlussKorrosionswahrscheinlichkeit nach DIN 50929 Mulden- und Lochkorrosion Flächenkorrosion
BS 4/19sehr gering 1) sehr gering 2)sehr gering 1) sehr gering 2)
BS 6/19sehr gering 1) sehr gering 2)sehr gering 1) sehr gering 2)
  1. Freie Korrosion im Unterwasserbereich
  2. Korrosion an der Wasser/Luft-Grenze

Die einzelnenen Untersuchungsergebnisse für das Wasser können den Versuchsprotokollen in /U4/

entnommen werden.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 17 von 45

[Seite 18]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

2.8 Homogenbereiche 2015 wurde die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) grundsätzlich überarbeitet

und neu herausgegeben. 2016 wurde sie weiter überarbeitet /U16/. Mit dem Teil C (Allgemeine

Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV) wurden Homogenbereiche eingeführt,

welche die bisherigen Bodenklassen ersetzen. Homogenbereiche werden gemäß dieser VOB

folgendermaßen definiert:

„Ein Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden-

oder Felsschichten, der für einsetzbare Erdbaugeräte, für Bohrarbeiten und für Ramm-, Rüttel- oder

Pressarbeiten vergleichbare Eigenschaften aufweist.Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten,

so sind diese bei der Einteilung der Homogenbereiche zu berücksichtigen“

In der folgenden Tabelle werden die einzelnen Baugrundschichten aus dem geotechnischen

Baugrundmodell jeweils Homogenbereichen zugeordnet. Die Zuordnung der Baugrundschichten in

einzelne Homogen-bereiche erfolgt für die DIN Normen 18300 /U17/ (Erdarbeiten), 18301 /U18/

(Bohrarbeiten) und 18304 /U19/ (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten).

Homogenbereiche für die Gewerke Erdarbeiten, Bohrarbeiten und Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten als Kombination mehrerer geotechnischer Schichten

BGSSchichtbezeichnungHomogenbereiche nach
Nr.DIN 18300DIN 18301DIN 18304
Auffüllungen
Sande [SE, SU]
1.1agrob- und gemischtkörnige Sande, lockerE1B1R1
1.1bgrob- und gemischtkörnige Sande, mitteldichtR2
1.1cgrob- und gemischtkörnige Sande, dichtE2B2R31)
schluffige Sande [SU*]
1.2aschluffige Sande, lockerE1B1R1
1.2bschluffige Sande, mitteldichtR2
humose Sande [OH]
1.3humose SandeE4 (E1)2)B4R1
anstehende Böden
grob- und gemischtkörnige Sande (SE, SU)
2.1grob- und gemischtkörnige Sande / Kiese, lockerE1B1R1
2.2grob- und gemischtkörnige Sande / Kiese, mitteldichtdichtR2
2.3grob- und gemischtkörnige Sande / Kiese, dichtE2B2R31)
  1. ggf. Rammhilfen erforderlich
  2. in Abhängigkeit der Schichtdicke und der organischen Bestandteile

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 18 von 45

[Seite 19]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Die Bezeichnungen der Homogenbereiche wurden analog zur Veröffentlichung von Borchert und

Große /U20/ gewählt, also z.B. für Erdarbeiten E1, E2 usw. Die Kennwerte der einzelnen

Bodenschichten sind unter Punkt 2.3 zusammengestellt.

Für den vorhandenen Gleisschotter (b-Probe), den Boden unter dem Schotter (c-Probe) sowie für den

Bereich des geplanten Dammdurchbruchs liegen abfalltechnische Untersuchungen vor. Bei der

Erstellung der Homogenbereiche werden die Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen

zusätzlich berücksichtigt. Dabei werden den Böden/Schichten, die Zuordnungswerte > Z0 ausweisen,

folgende Homogenbereiche zugeordnet.

Homogenbereiche für die Gewerke Erdarbeiten, und Bohrarbeiten infolge abfalltechnischer Untersuchungen

BGS Nr.SchichtbezeichnungHomogenbereiche nach
DIN 18300DIN 18301
Auffüllungen
Schotter
1.0 (I)Schotter (Z1)E5 (I)B5 (I)
1.0 (II)Schotter (Z2)E5 (II)B5 (II)
Sande [SE, SU]
1.1a (I)grob- und gemischtkörnige Sande (Z1)E1 (I)B1 (I)
1.1a (II)grob- und gemischtkörnige Sande (Z2)E1 (II)B1 (II)
gemischtkörnige Sande [SU*]
1.2a (I)gemischtkörnige Sande (Z1)E1 (I)B1 (I)

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 19 von 45

[Seite 20]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen

3.1 Tragschichtsystem 3.1.1 Vorbemerkungen / Anforderungen an das Tragschichtsystem Entsprechend der vorliegenden Trassierung /U1/ ergeben sich für die betroffenen Streckengleise

folgende Verschwenkungen und Gradientenänderungen.

Gradientenänderungen / Verschwenkungen

StreckeGradientenänderungVerschwenkung
6007-1-3 … +3 cmmax. 1,13 m
6142-2-2 … +42 cmmax. 2,73 m
6147-10 … +36 cmmax. 1,82 m

Für die Bemessung von Schutzschichten kommt als Planungsgrundlage die Ril 836 /U9/ zur

Anwendung. Der zu untersuchende Abschnitt befindet sich im Frosteinwirkungsgebiet (FEG) II.

Daraus ergeben sich die in nachfolgender Tabelle zusammengestellten Regelanforderungen.

Regelanforderungen an den Unterbau unter Gleisen auf Erdkörpern

NeubauVerbesserung / Erneuerung
Geschwindigkeit80 km/h < v ≤ 160 km/h80 km/h < v ≤ 160 km/h
OberbauSchotterSchotter
Tragfähigkeits- und Verdichtungsanforderungen Trag-/SchutzschichtE ³ 100 MN/m² v2 E ³ 45 MN/m² vd D ³ 1,00 PrE ³ 50 MN/m² v2 E ³ 35 MN/m² vd D ³ 1,00 Pr
Mindestdicke Schutzschicht entsprechend FEG II bei Regelaufbau nach /U9/F1-Boden: -- / 0,35 m * F2-Boden: 0,35 m F3-Boden: 0,45 mF1-Boden: -- / 0,20 m * F2-Boden: 0,20 m F3-Boden: 0,25 m
Tragfähigkeits- und Verdichtungsanforderungen PlanumE ³ 45 MN/m² v2 E ³ 35/30** MN/m² vdE ³ 30 MN/m² v2 E ³ 25/20** MN/m² vd
Unterbau / Untergrund nach /U9/ abzusichernder Tragbereich Mindestanforderung Konsistenz I C Mindestanforderung Lagerungsdichte D2,0 m u. SO (Anhaltswert) ≥ 0,75 (steif) ≥ 0,3 (C <3, mitteldicht) U ≥ 0,45 (C ≥3, mitteldicht) U2,0 m u. SO (Anhaltswert) ≥ 0,6 (weich) > 0,2 (locker)
  • Tragschichtdicke wegen Frostsicherheit / Tragschichtdicke wegen Verformungseigenschaften ** der höhere Wert gilt für grobkörnige Böden, der kleinere Wert für gemischt- und feinkörnige Böden E statischer Verformungsmodul v2 E dynamischer Verformungsmodul vd D Verdichtungsgrad Pr

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 20 von 45

[Seite 21]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

In Abhängigkeit vom Maß der Verschwenkung (Lageänderung) erfolgt die Eingruppierung in das

Kriterium „Verbesserung/Erneuerung“ oder „Neubau“. Neubaukriterien werden im Allgemeinen

angesetzt, wenn eine Verschwenkung von> 0,50 m vorgesehen ist.“ Da die Verschwenkungsbereiche

< 0,50 m relativ kurz sind, wird empfohlen, das Kriterium „Neubau über die gesamte Umbaulänge

anzusetzen.

Ausgehend vom Regelquerschnitt

  • 0,20 m Schiene

  • 0,20 m Schwelle

  • 0,30 m Schotter

liegt die Oberkante (OK) der Schutzschicht = Unterkante (UK) Schotter bei 0,7 m unter SO bzw. 0,5 m

unter Schwellenoberkante. Die für eine Bemessung des Tragschichtsystems maßgebende Bodenart

sind die unter dem Schotter vorhandenen Böden bzw. die zur Gradientenerhöhung vorgesehenen

Böden.

3.1.2 Bemessung Tragschichtsystem Aus den Bohr- und Schurfprofilen der Anlage 3 ist ersichtlich, dass die vorhandenen Dämme

dominierend aus grob- und gemischtkörnigen Sanden der Bodengruppen [SE, SU] und bereichsweise

vorhandenen schluffigen Sanden [SU*] bestehen. Für die Bemessung des Tragschichtsystems

werden die dominierend vorhanden grob- und gemischtkörnigen Sande der Bodengruppen [SE, SU]

angenommen. Die v.g. Sande sind wasserdurchlässig und weitestgehend frostsicher. Für die zur

Gradientenerhöhung ggf. erforderlichen Bodenaufträge wird die Verwendung von frostsicheren grob-

bis gemischtkörnigen Sanden (SE, SU) angenommen, so dass sich eine einheitliche Bemessungs-

grundlage ergibt. Die nachfolgenden Bemessungen werden sowohl für das Kriterium „Neubau“ als

auch für das Kriterium „Verbesserung / Neubau“ durchgeführt.

Ausgangssituation:

maßgebende Bodenartgrob- und gemischtkörnige Sande
Bodengruppen nach DIN 18196SE, SU
Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB 09F1-F2
Frosteinwirkungsgebiet nach Ril 836.4101A04II
Hydrologischer Fall nach Ril.836.4101A051
angesetzter Berechnungsmodul E [MN/m²] H30 MN/m²

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 21 von 45

[Seite 22]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Bemessung

KriteriumNeubauVerbesserung / Erneuerung
Geschwindigkeit80 km/h < v ≤ 160 km /h
angesetzter Berechnungsmodul E [MN/m²] H30 MN/m²
Schutzschicht auf Frostsicherheit nach Ril 836.4101 A020,35 m0,25 m
Schutzschicht auf Tragfähigkeit nach Ril 836.4101 A050,55 m0,20 m

Je nach letzendlich anzusetzendem Kriterium ergeben sich Tragschichtdicken von 0,25 m (Kriterium

„Verbesserung / Erneuerung“) bzw. 0,55 m (Kriterium „Neubau“).

Aus geotechnischer Sicht sind folgende Maßnahmen erforderlich.

Bereiche, in denen Bodenabträge zur Herstellung des Planums erforderlich sind

· vollständiger Ausbau von Schotter und/oder Boden bis mindestens 0,20 m (Kriterium

Verbesserung) bzw. 0,55 m (Kriterium Neubau) unter OK zukünftige Schutzschicht

· Als Ausgleichsmaterial für Fehlschichten, die sich nach einem vollständigen Ausbau des Schotters

bis unter den v.g. Horizont ergeben, können nichtbindige Sande zur Verfüllung bis OK zukünftiges

Planum eingebaut werden.

· tiefenwirksame Verdichtung des Planums und Prüfung der Tragfähigkeit und Dichte

· Einbau und Verdichtung einer 0,20 m (Kriterium Verbesserung) bzw. 0,55 m (Kriterium Neubau)

dicken Schutzschicht einschließlich Prüfung der Tragfähigkeit und Dichte. Bei Schutzschicht-

dicken ab 0,30 m soll ein lagenweiser Einbau einschließlich Verdichtung erfolgen.

· Einbau des neuen bzw. aufbereiteten Schotters und der neuen Gleise

Bereiche, in denen Bodenaufträge zur Herstellung des Planums erforderlich sind

· Schaffung einer Aufstandsfläche für den Bodenauftrag zur Gradientenerhöhung durch Ausbau

von vorhandenem Schotter bzw. nicht geeigneter Böden (z. Bsp. stark mit Bauschutt und/oder

Wurzelwerk durchsetzte Böden) bis max. 0,50 m unter Oberkante vorhandenes Gelände. Bei

größeren Schotterdicken ist auf dem verbleibenden Schotter ein Geokunststoff fachgerecht

einzubauen, um ein Vermischen des aufzubauenden Unterbaus mit dem verbleibenden Schotter

infolge der dynamischen Anregungen durch den Eisenbahnverkehr zu verhindern.

· Auftrag einschließlich Verdichtung von frostsicheren grob- bis gemischtkörnigen Sanden (SE, SU)

bis 0,20 m (Kriterium Verbesserung) bzw. 0,55 m (Kriterium Neubau) unter OK zukünftige

Schutzschicht (bei Aufträgen > 30 cm sollte der Auftrag einschließlich Verdichtung lagenweise

erfolgen)

· tiefenwirksame Verdichtung des Planums und Prüfung von Tragfähigkeit und Dichte,

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 22 von 45

[Seite 23]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

· Einbau und Verdichtung einer 0,20 m dicken Schutzschicht bei Kriterium Verbesserung bzw. einer

0,55 m dicken Schutzschicht bei Kriterium Neubau einschließlich Prüfung der Tragfähigkeit und

Dichte. Bei Schutzschicht-dicken ab 0,30 m soll ein lagenweiser Einbau einschließlich Verdichtung

erfolgen.

· Einbau des neuen bzw. aufbereiteten Schotters und der neuen Gleise / Weichen

3.1.3 Materialanforderungen Schutzschicht Die erforderlichen Materialeigenschaften der Tragschicht (Schutzschicht) hängen im Wesentlichen

davon ab, ob der Untergrund versickerungsfähig ist oder als Wasserstauer wirkt.

· Die Verwendung eines Korngemisches KG 2 als Tragschicht setzt einen versickerungsfähigen

Unterbau / Untergrund voraus.

· Bei gering oder nicht versickerungsfähigem Unterbau / Untergrund ist eine gering durchlässige

Tragschicht aus KorngemischKG 1 einzubauen, um ein Einsickern von Oberflächenwässern und

damit ein Durchnässen / Aufweichen des dynamisch beanspruchten Untergrundes zu verhindern.

Ausgehend von den Baugrunduntersuchungen handelt es sich bei den dominierend angetroffenen

grob- und gemischtkörnigen Sanden der Bodengruppen [SE, SU] um versickerungsfähige Böden, so

dass als Trag-/Schutzschicht ein Korngemisch KG2 eingebaut werden kann.

Entsprechend Ril 836.4101A03 können für Geschwindigkeiten bis 160 km/h alternativ zum

Korngemisch KG 2 auch Baustoffgemische/Böden für FSS (Frostschutzschicht) nach TL-SoB-StB 07

(0/32, 0/45, 0/56, 0/63) verwendet werden.

Die zum Einbau kommenden Korngemische müssen die Güteforderungen der DBS 918 062 /U10/

erfüllen. Die Eignung der als Schutzschichten vorgesehenen Materialien ist im Vorfeld sowie während

der Baumaßnahme entsprechend des o.g. DB Standards nachzuweisen.

Die Schutzschichten sind filterstabil gegen die angrenzenden Schichten (Boden, Schotter)

auszubilden. Für die Korngemische KG1 und KG2 gilt der Nachweis gemäß 836.4101 als erbracht

und ist nicht gesondert zu führen.

3.1.4 Abnahmekriterien Schutzschicht

Die für die Bauausführung erforderlichen Abnahmekriterien auf der OFTS (Oberfläche Tragschicht)

ergeben sich in Abhängigkeit des angesetzten Kriteriums aus den Regelanforderungen nach Ril

836.4101A01, Tabelle 2 (siehe auch Pkt. 3.1.1 des vorliegenden Berichts).

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 23 von 45

[Seite 24]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Planum

Durch die erfolgte Bemessung der Schutzschicht auf Tragfähigkeit ist die Prüfung des Planums

entsprechend der Regelanforderungen der Ril 836 nicht anwendbar. In Abhängigkeit vom angesetzten

Kriterium empfehlen wir aus geotechnischer Sicht folgende Abnahmekriterien.

Abnahmekriterien Planum Kriterium „Neubau“ und 80 km/h < v ≤ 160 km/h

AbnahmehorizontBodenE v2 [MN/m²]E vd [MN/m²]D Pr [--]
OK Planum (ggf. Aushubplanum)grob- und gemischt- körnige Sande (SE, SU)≥ 30≥ 25 / 20 1)0,97
OK Planum = OK Boden- auftraggrob- und gemischt- körnige Sande (SE, SU)≥ 30≥ 25 / 20 1)0,97
  1. der höhere Wert gilt für grobkörnige Böden, der kleinere Wert für gemischtkörnige Böden

Abnahmekriterien Planum Kriterium „Verbesserung/Erneuerung“ und 80 km/h < v ≤ 160 km/h

AbnahmehorizontBodenE v2 [MN/m²]E vd [MN/m²]D Pr [--]
OK Planum (ggf. Aushubplanum)grob- und gemischt- körnige Sande (SE, SU)≥ 30≥ 25 / 20 1)0,97
OK Planum = OK Boden- auftraggrob- und gemischt- körnige Sande (SE, SU)≥ 30≥ 25 / 20 1)0,97
  1. der höhere Wert gilt für grobkörnige Böden, der kleinere Wert für gemischtkörnige Böden

3.1.5 Geotechnische Hinweise zur Bauausführung § Die Bemessung der Tragschichtsysteme wurde anhand der vorliegenden Aufschlüsse

festgelegt. Im Zuge der Baumaßnahmen sind die Verhältnisse vor Ort nach Freilegen des

Planums mit den Baugrunderkundungen zu vergleichen. Bei abweichenden Verhältnissen

sollte der Baugrundgutachter herangezogen werden.

§ Die Eignung der als Schutz-/Tragschichten vorgesehenen Materialien ist im Vorfeld der

Baumaßnahme entsprechend nachzuweisen. Bei Verwendung des empfohlenen

Korngemischs KG2 kann gemäß Ril 836.4101A06 der Nachweis der Filterstabilität entfallen.

§ Für alle Erdarbeiten sind die Qualitätsanforderungen an Tragfähigkeit und Verdichtung

nachzuweisen. Die Verdichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass im Hinblick auf ein

gleichmäßiges Tragverhalten eine möglichst hohe Homogenität erzielt wird. Eine

geotechnische Fremdüberwachung durch ein sachkundiges Ingenieurbüro wird empfohlen.

§ Werden bei Freilegung des Planums ggf. aufgeweichte bindige Böden angetroffen, sind diese

im Rahmen des Schutzschichteinbaus gegen nichtbindiges und scherfestes Material

auszutauschen bzw. mit Branntkalk zu verbessern.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 24 von 45

[Seite 25]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

3.2 Gründung Oberleitungsmaste 3.2.1 Vorbemerkungen Für die Gründung von Oberleitungsmasten kommen im Regelfall Tiefgründungen zur Anwendung.

Hierzu können Bohr- oder Rammpfähle zum Einsatz kommen.

Für die Ermittlung der Tragfähigkeit von Bohr- bzw. Rammpfählen werden Spitzendruck- und Mantel-

reibungswerte benötigt. Die Einbindung der Pfähle muss nach EA-Pfähle /U12/ mindestens

2,5 m in tragfähige Schichten erfolgen. Tragfähige Schichten für den Ansatz eines Pfahlspitzendrucks

sind im Sinne der EA-Pfähle rollige Böden mit einem mittleren Spitzenwiderstand der Drucksonde

q ≥ 7,5 MN/m² oder bindige Böden mit einer Scherfestigkeit des undränierten Boden c ≥ 0,1 MN/m². c u,k

Nachfolgend werden dafür die entsprechenden Spitzenwiderstands- und Mantelreibungskennwerte

für die jeweiligen Gründungsarten angegeben.

3.2.2 Gründung auf Bohrpfählen Der Vorteil dieser Gründungsvariante besteht in der Einflussnahme auf vorhandene Hindernisse,

welche zum Teil überbohrt und ggf. auch durch Meißelarbeiten beseitigt werden können. Die

auftretende Lärmemission ist in Abhängigkeit der gewählten Geräte meist geringer als bei

Rammpfahlgründungen. Durch die geringere dynamische Einwirkung auf den Untergrund sind zwar

Verdichtungssetzungen nicht auszuschließen, sie werden im Allgemeinen deutlich minimiert.

Entsprechend der Erkundungsergebnisse können die im Untersuchungsbereich vorhandenen

mitteldicht und dicht gelagerten Sande der Schichten 2.2 und 2.3 als tragfähig und somit relevant für

den Ansatz eines Pfahlspitzenwiderstandes angesehenen werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zur Vorbemessung erforderlichen Bohrpfahlkennwerte in

Anlehnung an die EA-Pfähle angegeben.

Pfahlspitzenwiderstand und Pfahlmantelreibung für Bohrpfähle

SchichtBodenPfahlspitzen- widerstand q b,k [MN/m²]Bruchwert der Pfahlmantelreibung q [MN/m²] s1,k
1.1aAuffüllung, Sande, locker---0,015
1.1bAuffüllung, Sande, mitteldicht0,55 – 1,60 1)0,030
1.1cAuffüllung, Sande, dicht0,78 – 2,25 1)0,078
1.2aAuffüllung, schluffige Sande, locker---0,015
1.2bAuffüllung, schluffige Sande, mitteldicht0,55 – 1,60 1)0,055
2.1anstehende Sande, locker---0,030
2.2anstehende Sande, mitteldicht0,55 – 1,60 1)0,055
2.3anstehende Sande, dicht1,05 – 3,00 1)0,105
  1. in Abhängigkeit von bezogener Pfahlkopfsetzung nach EA-Pfähle

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 25 von 45

[Seite 26]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Die angegebenen Werte gelten für Bohrpfähle (D = 0,30 - 3,0 m) mit einer Einbindetiefe in den

tragfähigen Baugrund von mindestens 2,5 m. Die Mächtigkeit der tragfähigen Böden unterhalb der

Pfahlfußfläche darf ein Maß von 3 x Pfahldurchmesser (mind. jedoch 1,5 m) nicht unterschreiten.

Sofern die v.g. Randbedingungen nicht erfüllt werden können, sind Nachweise gegen Durchstanzen

sowie des Setzungsverhaltens des darunterliegenden Bodens zu führen. Ansonsten empfehlen wir

sicherheitshalber keinen Spitzendruck anzusetzen. Desweiteren gelten die Angaben für Einzelpfähle

unter Beachtung der ergänzenden Forderungen und Hinweise der EA-Pfähle.

Wir empfehlen, die angegebenen Pfahlkennwerte im Zuge der Pfahlbohrungen zu überprüfen und ggf.

zu präzisieren.

Querwiderstände dürfen nur für Pfähle mit einem Pfahlschaftdurchmesser D ≥ 0,30 m bzw. einer

Kantenlänge a ≥ 0,30 m angesetzt werden. Der charakteristische Querwiderstand darf dabei durch

charakteristische Werte des horizontalen Bettungsmoduls beschrieben werden.

Der horizontale Bettungsmodul k lässt sich grob abschätzen nach der Gleichung s,k

k = E / D mit E … charakteristischer Wert des Steifemoduls s,k S,k s s,k

D … Pfahldurchmesser s

Die Anwendung dieser Formel gilt für einen Höchstwert der Horizontalverschiebung von y = 2 cm bzw.

y = 0,03 * D, wobei der kleinere Wert maßgebend ist.

Bei einem Pfahldurchmesser von d = 0,5 m ergibt sich somit eine maximale Horizontalverschiebung

von 0,03 * 0,5 m = 1,5 cm. Bei größeren Verformungen sind die Bettungsmoduli abzumindern. Bei der

Ermittlung des horizontalen Bettungsmoduls ist ebenfalls eine Gruppenwirkung der Pfähle zu

berücksichtigen. Bei einem Pfahlabstand, der dem zweifachen Pfahldurchmesser entspricht, ist der

Bettungsmodul mit dem Faktor 0,75 abzumindern.

Für den Bettungsverlauf der Pfahlgründung davon auszugehen, dass ab Oberkante Erdreich der

Steifemodul mit 0 beginnend über eine Tiefe von 3,0 m linear auf seinen Maximalwert ansteigt und

unterhalb einer Tiefe von 3,0 m, den ggf. schichtbezogenen Maximalwert beibehaltend, konstant

verläuft. Die statischen Steifemoduli für die jeweiligen Böden können Pkt. 2.5 des vorliegenden

Berichts entnommen werden. Bei Pfahlgründungen auf Dämmen sind für den Bettungsverlauf die

Lage des Pfahls zur Böschungskante und die Neigung der Böschung zu beachten. Durch den

geringeren mobilisierbaren Erdwiderstand kann der Punkt, ab dem ein konstanter Bettungsmodul

angesetzt werden kann, tiefer als 3,0 m liegen.

Während in nichtbindigen Sanden / Kiesen im obersten Pfahlbereich i.A. keine Bettungsausfälle zu

erwarten sind, ist beim Vorhandensein von bindigen Böden mit einem Bettungsausfall bis zu einer

Tiefe von ca. 1,0 * Pfahldurchmesser zu rechnen. Dementsprechend ist für diesen Bereich keine

Bettung anzusetzen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 26 von 45

[Seite 27]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

3.2.3 Gründung auf Rammpfählen Entsprechend der Erkundungsergebnisse können die in den v.g. Untersuchungsbereichen

vorhandenen mitteldicht und dicht gelagerten Sande (Schicht 2.2 und 2.3) als tragfähig und somit

relevant für den Ansatz eines Pfahlspitzenwiderstandes angesehenen werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zur Vorbemessung erforderlichen Kennwerte für

Rammpfähle in Anlehnung an die EA-Pfähle angegeben. Die in Abhängigkeit vom Pfahltyp

anzusetzenden Modellfaktoren h und h für Spitzen- und Mantelwiderstand sind dabei nicht b s

berücksichtigt.

Pfahlspitzenwiderstand und Mantelreibung für Rammpfähle

SchichtBodenPfahlspitzenwider- stand q [MN/m²] 2) b,kPfahlmantelreibung q [MN/m²] 2) s,k
1.1aAuffüllung, Sande, locker---0,010
1.1bAuffüllung, Sande, mitteldicht2,2 – 4,2 1)0,020
1.1cAuffüllung, Sande, dicht3,0 – 5,7 1)0,048
1.2aAuffüllung, schluffige Sande, locker---0,015
1.2bAuffüllung, schluffige Sande, mitteldicht2,2 – 4,2 1)0,030
2.1anstehende Sande, locker---0,015
2.2anstehende Sande, mitteldicht2,2 – 4,2 1)0,030
2.3anstehende Sande, dicht4,0 – 7,6 1)0,065
  1. in Abhängigkeit von bezogener Pfahlkopfsetzung nach EA-Pfähle
  2. Die Modellfaktoren h und h für Spitzen- und Mantelwiderstand sind in Abhängigkeit vom Pfahltyp b s entsprechend EA-Pfähle /U12/ zu berücksichtigen.

Die angegebenen Werte gelten für

· vorgefertigte Stahlbeton- und Spannbetonpfähle von D =0,25 bis 0,5 m, eq

· geschlossene Stahlrohrpfähle mit einem Durchmesser bis 800 mm,

· offene Stahlrohr- und Hohlkastenpfähle mit einem Durchmesser von 300 bis 1600 mm,

· Stahlträgerprofilpfähle mit Flanschbreiten von 300 bis 500 mm und Profilhöhen von 290 bis 1000

mm und

· Kastenpfähle

mit einer Einbindetiefe in den tragfähigen Baugrund von mindestens 2,5 m. Die Mächtigkeit der

tragfähigen Böden unterhalb der Pfahlfußfläche darf ein Maß von 5 x Pfahldurchmesser (mind. jedoch

1,5 m) nicht unterschreiten.

Sofern die v.g. Randbedingungen nicht erfüllt werden können, sind Nachweise gegen Durchstanzen

sowie des Setzungsverhaltens des darunterliegenden Bodens zu führen. Ansonsten empfehlen wir

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 27 von 45

[Seite 28]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

sicherheitshalber keinen Spitzendruck anzusetzen. Desweiteren gelten die Angaben für Einzelpfähle

und unter Beachtung der ergänzenden Forderungen und Hinweise der EA-Pfähle.

Das Einbringen der Rammpfähle sollte erschütterungsarm erfolgen, um Schäden an den Gleisanlagen

sowie an vorhandenen Nachbarbebauungen zu vermeiden.

Die Anwendung der angegebenen Werte gilt für gerammte Pfähle. Werden die Rammträger vibriert,

sind die Werte auf 75% abzumindern. Die Abminderung für den Spitzendruck entfällt, wenn die Pfähle

auf den letzten 8*D in den tragfähigen Boden gerammt werden. eq

Werden die Rammträger bis zur vollen Solltiefe mit Hilfe von Auflockerungsbohrungen oder

Spüllanzen eingebracht, sind Spitzenwiderstand und Mantelreibung erheblich abzumindern.

Angaben zum Bettungsverlauf der Pfähle können den entsprechenden Aussagen in Pkt. 3.2.2

entnommen werden.

3.3 Gründung Hilfsbrücke 3.3.1 Spitzendruck- und Mantelreibungswerte für Spundbohlen Die Lastabtragung einer Spundwand erfolgt über Spitzendruck und Mantelreibung. Die vertikale

Tragfähigkeit von Spundwandkonstruktionen ergibt sich nach EAB /U13/ wie folgt:

R = A * q + A * q k b b,k s s,k

A vorhandene Aufstandsfläche (Stahlquerschnittsfläche) b q charakteristischer Spitzendruck b,k A tatsächlich vorhandene Mantelfläche unterhalb der Baugrubensohle (nur Baugrubenseite) s q charakteristische Mantelreibung s,k

Die Ermittlung des charakteristischen Fußwiderstandes ergibt sich gemäß EAB /U13/ aus der

vorhandenen Stahlquerschnittsfläche A und dem Spitzendruck. b

Der charakteristische Mantelwiderstand ermittelt sich aus der vorhandenen Mantelfläche A unterhalb s

der Baugrubensohle. Die Mantelreibung ist auf der Baugrubenseite anzusetzen. Auf der

gegenüberliegenden Seite (aktive Seite) sollte sie bis zum theoretischen Fußpunkt der Spundwand

nicht angesetzt werden, da sich die Spundwand durch die Horizontalkräfte vom Boden wegbewegt.

Bild 3 wirksame Mantelfläche As bei Spundwänden und Rammträgern nach /U14/

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 28 von 45

[Seite 29]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Als tragfähige Böden gelten dabei nach EAB /U13/ bzw. EA-Pfähle /U12/ nichtbindige Böden mit

einem Spitzenwiderstand der Drucksonde von q ≥ 7,5 MN/m² und bindige Böden mit einer c Scherfestigkeit des undränierten Bodens von c ≥ 100 kN/m2. u,k

Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen können die in mitteldichter und dichter Lagerung

vorhandenen Sande (Schicht 2.2 und 2.3) als ausreichend tragfähig eingeschätzt werden.

In den nachfolgenden Tabellen werden die Werte der charakteristischen Pfahlmantelreibung und des

charakteristischen Pfahlspitzendrucks in Anlehnung an die EAB 5. Auflage /U13/ und dem Entwurf

Empfehlung EB 85 /U14/ angegeben.

Axiale Tragfähigkeitswerte für Spundbohlen nach EAB /U13/ und /U14/

SchichtBodenPfahlmantel- reibung q bei s 1) s1,k sg* [kN/m²]Pfahlspitzen- widerstand q b,1 [MN/m²]
1.1aAuffüllung, Sande, locker------
1.1bAuffüllung, Sande, mitteldicht209
1.1cAuffüllung, Sande, dicht3013
1.2aAuffüllung, schluffige Sande, locker------
1.2bAuffüllung, schluffige Sande, mitteldicht209
2.1Sande, locker8---
2.2Sande, mitteldicht209
2.3Sande, dicht4018
  1. s ist die charakteristische Setzung, bei der die Mobilisierung der Bruchmantelreibung für den sg* setzungsabhängigen charakteristischen Pfahlmantelwiderstand beginnt s =0,5×R (s )[MN]£ 1cm sg* s,k sg*

Die angegebenen Werte gelten für Rammträger mit einer Einbindetiefe in den tragfähigen Baugrund

von mindestens 2,5 m. Die Mächtigkeit der tragfähigen Böden unterhalb der Pfahlfußfläche darf ein

Maß von 5 x Pfahldurchmesser nicht unterschreiten.

Die Anwendung der angegebenen Werte gilt für gerammte Spundbohlen. Werden die Spundbohlen

bis zur vollen Solltiefe mit Hilfe von Auflockerungsbohrungen oder Spüllanzen eingebracht, sind

Spitzenwiderstand und Mantelreibung erheblich abzumindern.

Zur überschläglichen Überprüfung der Tragfähigkeit empfehlen wir die Nutzung von Rammformeln

beim Einrammen der Spundwände.

3.3.2 Horizontale Bettung von Spundwänden Die Spundwände werden nicht nur vertikal, sondern auch horizontal, also auf Biegung beansprucht.

Gemäß Modul EB 102 der EAB /U13/ darf zum Nachweis der Einbindetiefe, zur Ermittlung der

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 29 von 45

[Seite 30]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Schnittgrößen und auch für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit das Bettungsmodulverfahren

angewendet werden. Die Festlegung der Bettungsmoduli kann ebenfalls nach diesem Modul erfolgen.

Die Bettungsmoduli werden für einen Ausnutzungsgrad von µ »1,0 im Bemessungs-zustand BS-T a

(Bauzustand) nach DIN 1054 angegeben.

Danach darf der Bettungsmodul k näherungsweise aus dem Steifemodul E abgeleitet werden: Sh,k Sh,k

E k = Sh,k , wobei t die von der Bettung erfasste Einbindetiefe (statisch erforderliche Einbindelänge) Sh,k t B B

ist (siehe /U13/).

Bild 4 Körnungsband aufgefüllte Sande/Kiese (Schicht 1.1 )

Der Steifemodul E ist für den zu erwartenden Spannungsbereich zu wählen. Ist nur der Steifemodul S,h

E für Vertikalbeanspruchung bekannt, dann ist dieser näherungsweise mit einem Faktor von S

0,5£ f £ 1,0 auf Horizontalbeanspruchung umzurechnen.

Anhaltswerte aus /U13/ für nichtbindige Böden für die Bemessungssituation BS-T (transient situations

  • entspricht Lastfall 2 wie z.B. Bauzustand) sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Sie

enthalten näherungsweise den Einfluss der Vorbelastung aus dem Gewicht des Bodenaushubs und

gelten unter Wasser ohne Strömungseinfluss. Über Wasser dürfen die Werte verdoppelt werden.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 30 von 45

[Seite 31]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Bettungsmodul unter Wasser: Spanne der Erfahrungswerte für µa»1,0 für die Bemessungssituation BS-T nach EAB /U13/

Bettungsmodul für nichtbindige Böden Lagerungsdichte locker mitteldicht dicht sehr dicht
1 – 4 MN/m³3 – 10 MN/m³8 – 15 MN/m³12-20 MN/m³

Für die nichtbindigen Böden liegen die angegebenen Bettungsmoduli in einem recht großen

Streubereich. Um diesen Streubereich einzugrenzen, werden die Bettungsmoduli der einzelnen

Schichten aus dem jeweiligen spannungsabhängigen Steifemodul abgeleitet.

Für die einzelnen Schichten ergeben sich die in den nachfolgenden Tabellen zusammengestellten

Bettungsmoduli für Tiefen bis etwa 18 m. Mit diesen kann die Dimensionierung der Spundwände

vorgenommen werden.

E Die Bettungsmoduli wurden gemäß der Beziehung k = Sh,k für eine von der Bettung erfasste Sh,k t B

Einbindetiefe von beispielhaft t von 5,0 m ermittelt. Für andere Einbindetiefen ist der Bettungsmodul B

entsprechend umzurechnen. Der horizontale Steifemodul E wurde gegenüber dem vertikalen Sh

Steifemodul E auf 81% abgemindert (Mittelwert der Spannung zwischen 100% und 50%, S 0,750,75≈0,81).

schicht- und tiefenabhängige Bettungsmoduli. z.B. für tB=5,0 m, Standort KRB / DPH 2.2

Tiefe unter AP [m]Tiefe [m unter SO]SchichtLagerungsdichteE S [MN/m²]Bettungsmodul [MN/m³]
0,0 – 3,80,5 – 4,31.1alocker101,6
3,8 – 8,64,3 – 9,12.2mitteldicht304,8
8,6 - 12,69,1 – 13,12.2mitteldicht355,7
12,6 – 18,113,1 – 18,62.3dicht6510,5

schicht- und tiefenabhängige Bettungsmoduli, z.B. für tB=5,0 m, Standort KRB / DPH 2.3

Tiefe unter AP [m]Tiefe unter SO [m]*SchichtLagerungsdichteE S [MN/m²]Bettungsmodul [MN/m³]
0,0 – 3,60,6 – 4,21.1a / 1.2alocker101,6
3,6 – 8,34,2 – 8,92.2mitteldicht304,8
8,3 – 10,68,9 – 11,22.3dicht579,2
10,6 – 13,611,2 – 14,22.2mitteldicht376,0
13,6 – 18,114,2 – 18,72.3dicht6510,5
  • Tiefenangabe auf 0,5 Dezimeter gerundet

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 31 von 45

[Seite 32]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Im oberflächennahen Bereich, in dem der Erdwiderstand wegen der geringen Erdauflast zu 100%

mobilisiert wird, sollte keine Bettung angesetzt werden. Der passive Erdwiderstand aus

æ jö Bodeneigenlast e ergibt sich aus e =g×z×K . Füra=b=d=0 gilt K =tan²ç45°+ ÷ pgh pgh pgh pgh è 2ø

(a: Geländeneigung, b: Wandneigung, d: Wandreibungswinkel, j: Reibungswinkel Boden, z: Tiefe

in m ab OK Gelände). Der Bereich ohne Ansatz der Bettung kann damit grob abgeschätzt werden.

3.3.3 Verankerungen Für die Vorbemessung von Verpressankern werden die äußeren Tragfähigkeitswerte für den

Verpresskörper benötigt. Gemäß Grundbau-Taschenbuch /U21/ kann die Vorbemessung der äußeren

Tragfähigkeit mit Hilfe der von Ostermayer angegebenen Richtwerte für Grenzmantelreibung bzw.

Grenzlast vorgenommen werden.

Die von Ostermayer angegebenen Grenzlasten für nichtbindige Böden sind in Bild 5 angegeben. Die

Angaben gelten für Verpresskörperdurchmesser von 10 – 15 cm und eine Mindestüberdeckung von

4,0 m. Verpresskörper sollten nur in einer Bodenschicht liegen.

Bild 5 Grenzlast von Ankern in nichtbindigen Böden (nach Ostermayer /U21/)

Die von Ostermayer angegebenen Tragfähigkeitswerte wurden unter genau kontrollierten

Randbedingungen experimentell ermittelt. Bei der Herstellung der Anker im Baustellenbetrieb

unterliegen die Randbedingungen jedoch größeren Streuungen. Im Grundbau-Taschenbuch wird

deshalb eine Abminderung der von Ostermayer angegebenen Werte um 50% empfohlen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 32 von 45

[Seite 33]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Für die locker gelagerten Sande der Schichten 1.1a und 2.1 können nach den Tabellen von

Ostermayer keine Kennwerte angegeben werden. Dementsprechend werden hier nur

Tragfähigkeitswerte für die mitteldicht und dicht gelagerten Sande angegeben.

Empfohlene Tragfähigkeitswerte für nichtbindige Schichten

Krafteintragungslänge l 0Grenzlast beim Bruch F [kN] ult
Schicht 1.1b / 2.2Schicht 1.1c / 2.3
2 m200380
4 m380600
6 m410780

Die tatsächlich aufnehmbaren Kräfte sind an Probeankern im Rahmen von Eignungsprüfungen

nachzuweisen. Gemäß DIN EN 1997-1 sind die Anker in Gruppen mit Verankerungslängen von max.

1,5 m Differenz einzuteilen. Je Gruppe ist mindestens eine Eignungsprüfung nach EN ISO 22477-5

durchzuführen.

Die eingebauten Verpressanker sind in Abhängigkeit der Verankerungslänge Abnahmeprüfungen

nach EN ISO 22477-5 zu unterziehen. Gemäß Ril 836 darf jedoch bei Verankerungslängen >3,0 m

der Nachweis der äußeren Tragfähigkeit entfallen.

Im Zuge der Herstellung der Anker können infolge der erforderlichen Bohrungen Auflockerungen

unterhalb des Dammes auftreten, welche u.U. zu Setzungen führen kann.

Bei der Herstellung der Anker sowie auch beim Einbringen der Pfosten werden Setzungs-

beobachtungen der Gleislage empfohlen.

3.4 Versickerungsfähigkeit / Entwässerung Nach DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlags- wasser“ /U11/ sind Böden versickerungsfähig, deren k-Werte im Bereich von 10-3 bis 10-6 m/s liegen. f

Ferner sollte ein ausreichender Abstand zur Grundwasseroberfläche von mindestens 1,0 m

vorhanden sein. Der Bemessungs-k-Wert ergibt sich dabei nach /U11/ bei Berücksichtigung eines f

Korrekturfaktors von 0,2 für die Bestimmung der Durchlässigkeit aus der Kornverteilungskurve.

Mit unseren Untersuchungen wurden für die dominierend angetroffenen Böden folgende k-Werte aus f

den Kornverteilungen bestimmt.

aus Kornverteilungen ermittelte kf-Werte

BodenartBodengruppek-Werte aus KV fBemessungs-k-Wert f
grob- und gemischtkörnige SandeSE, SU2,6 * 10-5 … 2,9 * 10-45,1 * 10-6 … 5,8 * 10-5
schluffige SandeSU*3,6 * 10-7 … 2,5 * 10-67,1 * 10-8 … 4,9 * 10-7

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 33 von 45

[Seite 34]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Die vorhandenen grob- bis gemischtkörnigen Sande der Bodengruppen SE, SU sind als

versickerungsfähig anzusehen.

Die schluffigen Sande sind schwach versickerungsfähig und sind für eine Versickerung schlecht

geeignet. Bei den v.g. Böden ist insbesondere in niederschlagsreichen Zeiten mit dem Auftreten von

gestauten Oberflächenwässern und Schichtenwässern innerhalb der Böden zu rechnen. Dies ist bei

der Bausauführung zu berücksichtigen.

Für die entwässerungstechnische Ausbildung des Gleiskörpers gelten die Forderungen und

Grundsätze der Ril 836.4601 bis 836.4603. Ziel von Entwässerungsanlagen ist die Ableitung des

Oberflächenwassers und eine ständige Absenkung des Grundwassers (auch stauendes

Sickerwasser) bis unterhalb 1,5 m unter Schienenoberkante.

3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung

Baugruben bis 1,25 m Tiefe können ohne besondere Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt

werden, wenn die Geländeoberfläche nicht stärker als 1:2 bei bindigen bzw. 1:10 bei nichtbindigen

Böden geneigt ist. Tiefere Baugruben müssen geböscht oder verbaut werden. Unbelastete

Böschungen über Grundwasser können bis 5,0 m Höhe nach DIN 4124 bei den anstehenden rolligen

Böden unter 45 Grad und bei den anstehenden bindigen Böden unter 60 Grad hergestellt werden.

Die zulässigen Böschungswinkel richten sich nach den tatsächlich in den Böschungsanschnitten

angetroffenen Bodenarten und sind bei besonderen Einflüssen nach DIN 4124 Pkt. 4.2.3

abzumindern. Bei belasteten und/oder höheren Böschungen (> 5 m) ist die Standsicherheit

nachzuweisen.

Ein für die Baugruben erforderlicher Verbau kann mit den unter Punkt 2.5 angegebenen

Bodenkennwerten berechnet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ /U13/ sind

zu beachten.

Für den Einsatz von ggf. erforderlichen temporären Gleissicherungen sind die Regelungen und

Hinweise der Ril 836.4305 zu beachten.

3.6 Einfluss der Baumaßnahmen auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen Bei erforderlichen Rammarbeiten ist eine kontinuierliche Beobachtung und Überwachung (ggf. auch

messtechnisch) der Gleisanlagen sowie der in unmittelbarer Nähe befindlichen Oberleitungsmaste,

Gebäude, Ingenieurbauwerke und sonstiger Bebauungen vorzusehen. Rammsysteme sind so zu

wählen, dass möglichst geringe Erschütterungen auf die angrenzenden Bebauungen wirken. Es ist zu

beachten, dass vor allem in locker bis mitteldicht gelagerten nichtbindigen Böden (Sande und Kiese)

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 34 von 45

[Seite 35]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Erschütterungen zu Setzungen des Bodens und somit auch von baulichen Anlagen führen können.

Bei den Einwirkungen auf bauliche Anlagen wird zwischen kurzzeitigen Erschütterungen und

Dauererschütterungen unterschieden. Bei Dauererschütterungen (z.Bsp. angeregt durch eine

Vibrationsramme) können Resonanzschwingungen an baulichen Anlagen auftreten und damit

Materialermüdungen bewirken. Bezüglich des Eintragens von Vibrationen wird auf die DIN

4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ verwiesen. Im Teil 3 der v.g. DIN wird unter anderem auch auf

die erforderlichen Mindestabstände zwischen Erschütterungsquelle und baulichen Anlagen

eingegangen.

Des Weiteren können die Erschütterungen im Untergrund zu Setzungen führen, die wiederum zu

ungleichmäßigen Bauwerkssetzungen führen und ggf. die Bauwerke schädigen. Daraufhin sind

nachfolgende Empfehlungen zu berücksichigen:

· Es sind solche Systeme zu verwenden, die ein resonanzfreies Anfahren des Vibrators

gewährleisten.

· Es sind möglichst wenige Schwingungen mit geringen Amplituden in den Untergrund

einzubringen (sonst bei bindigen und vor allem bei org. Böden Gefahr Porenwasserüberdruck

und Tragfähigkeitsverluste). Daher soll das Einbringen in kürzester Zeit vonstattengehen.

· Bei Stillstand bzw. sehr geringem Fortschritt ist der Einsatz von Vibrationen einzustellen, da

sonst zu große Schwingungen in den Untergrund eingeleitet werden.

· Eine hohe Anzahl an Wechsellasten/Schwingungen ist zu vermeiden.

Während Rammarbeiten ist mit Setzungen und ggf. Unterhaltungsarbeiten in unmittelbar

benachbarten Gleisen zu rechnen. Als bahnseitige Schutzmaßnahme empfehlen wir, während der

Bauausführung eine Langsamfahrstelle vorzusehen. Für die Baumaßnahmen wird ein

Beweissicherungsverfahren empfohlen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 35 von 45

[Seite 36]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

4 Abfalltechnische Untersuchungen

4.1 Vorbemerkungen / Probenahme Die umwelt- und abfalltechnische Bewertung der im Zuge des geplanten Umbaus des Krbw Grünauer

Kreuz anfallenden Aushub-/ Rückbaumassen erfolgte auf der Grundlage einschlägiger Unterlagen /

Bewertungsgrundlagen.

Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens fallen mineralische Reststoffe (Altschotter, Boden aus

Gleisunterbau) als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes /U22/ an, deren Schadstoff-

belastung mittels Deklarationsanalytik als Entscheidungsgrundlage für die Entsorgung (Verwertung

bzw. Beseitigung) zu überprüfen ist.

Diesbezüglich wurde die DB Engineering & Consulting GmbH, OE Umwelt- & Geo-Services den

geotechnischen Erkundungsarbeiten auch mit umwelt- und abfalltechnischen Untersuchungen

beauftragt. Diese umfassen im Einzelnen:

  • Probenahme Altschotter und Boden aus dem Unterbau,

  • Bildung von Mischproben der jeweilig entnommenen Materialien,

  • chemische Analyse der entnommenen Mischproben,

  • Deklaration und abfalltechnische Bewertung,

  • Ergebnisdokumentation.

Die Aufschluss- und Probenahmearbeiten wurden im Rahmen der geotechnischen Erkundung durch

Probenehmer der Fa. Rösch & Reimann im Oktober 2020 ausgeführt. Die Festlegung der

Aufschlusspunkte erfolgte durch den zuständigen Projektleiter OE Umwelt- & Geo-Services der

DB Engineering & Consulting GmbH im Rahmen einer Vorbegehung mit dem Erkundungsteam.

Die Schotter-Feinanteilproben aus dem zu beprobenden Teilbereich (ehemaliger Gleiskörper) wurden

als abgesiebte Einzelproben (Korngröße < 31,5 mm) in Anlehnung an die DB-Konzernrichtlinie

880.4010 /U23/ entnommen.

Die augenscheinliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Probenahme ergab, dass es sich um

offensichtlich unbelasteten Altschotter handelte. Weiterhin wurden durch visuelle Prüfung der

Probenehmer das Schwellenmaterial sowie die mechanische Reinigungsfähigkeit des Schotters und

ggf. auftretende Besonderheiten bestimmt.

Die Entnahme der Bodenproben aus dem Unterbau des Gleiskörpers (sog. c-Horizont) und erfolgte

mittels Handdrehschappe bzw. aus dem Bereich des geplanten Dammdurchbruchs mittels

Rammkernsondiertechnik. Die Entnahme der gestörten Bodenproben erfolgte hier je laufenden Meter

bzw. bei Schichtwechsel.

Die Bohransatz-/ Probenahmepunkte sind im Lage- und Aufschlussplan der Anlage 2 des

vorliegenden Berichtes zu entnehmen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 36 von 45

[Seite 37]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Nach Abschluss der Feldarbeiten wurde das Probenmaterial auf direktem Wege in das Baugrundlabor

der DB Engineering & Consulting GmbH, Büro Berlin, verbracht, in dem es bis zur Beauftragung und

Durchführung der laborchemischen Analytik fachgerecht gelagert wurde.

Dort erfolgte in Vorbereitung der laborchemischen Analyse die Zusammenstellung von Mischproben

aus den gewonnenen Einzelproben. Die einzelnen Entnahmeorte, Entnahmetiefen, Entnahmematerial

und die Bezeichnung der gebildeten Mischproben finden sich in den nachfolgenden Tabelle.

Umweltrelevante Probenahmepunkte

Untersuchungs- bereichAufschluss- bezeichnungAufschlussEntnahmetiefe (m u. SwOK)Probenmaterial
Strecke 6007-1 (S-Bahn)S 1.1km 12,5800,35 – 0,54EP (Sc-FA) aus Gleis
0,54 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
S 1.2km 12,7300,35 – 0,54EP (Sc-FA) aus Gleis
0,54 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
S 1.3km 12,9050,36 – 0,59EP (Sc-FA) aus Gleis
0,59 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
Strecke 6142-2S 1.4km 12,5850,28 – 0,64EP (Sc-FA) aus Gleis
0,64 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
S 1.5km 12,6850,31 – 0,77EP (Sc-FA) aus Gleis
0,77 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
Strecke 6147-2S 1.7km 0,7950,27 – 0,49EP (Sc-FA) aus Gleis
0,49 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
S 1.9km 1,0600,29 – 0,94EP (Sc-FA) aus Gleis
0,94 – 1,20EP (Bo) aus Unterbau
Strecke 6142-1KRB 2.2km 12,865 (Rw links)0,50 – 3,80EP (Bo) aus Damm
KRB 2.3km 12,865 (Rw rechts)0,40 – 3,60EP (Bo) aus Damm

S Schurf (Schotter/ Boden Unterbau) KRB Kleinrammbohrung SwOK Schwellenoberkante Rw Randweg EP Einzelprobe ScFA Schotterfeinanteile, abgesiebt (Korngröße < 31,5 mm) Bo Boden

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 37 von 45

[Seite 38]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

In den nachfolgenden Tabellen sind die für die Durchführung der laborchemischen Analytik gebildeten

Mischproben zusammenfassend dokumentiert.

Mischproben zur laborchemischen Analyse (Schotterfeinanteile)

Bezeichnung Mischprobebeteiligte Einzelproben (Aufschlüsse) Schotterfeinanteile
MP 1Schürfe S 1.1, S 1.2, S 1.3 [Strecke 6007-1]
MP 2Schürfe S 1.4, S 1.5 [Strecke 6142-2]
MP 3Schürfe S 1.7, S 1.9 [Strecke 6147-2]

MP Mischprobe zur Bestimmung der chemischen Belastung

Mischproben zur laborchemischen Analyse (Boden aus Unterbau/ Damm)

Bezeichnung Mischprobebeteiligte Einzelproben (Aufschlüsse) Boden
MP 4Schürfe S 1.1, S 1.2, S 1.3 [Strecke 6007-1]
MP 5Schürfe S 1.4, S 1.5 [Strecke 6142-2]
MP 6Schürfe S 1.7, S 1.9 [Strecke 6147-2]
MP 7Kleinrammbohrungen KRB 2.2, KRB 2.3 [Strecke 6142-1]

MP Mischprobe zur Bestimmung der chemischen Belastung

Für die Untersuchung der chemischen Belastung des Altschotters wurden ausschließlich die Schotter-

Feinanteile (Korngröße 0 – 31,5 mm) gemäß /U23/ herangezogen. Die entnommenen Feinanteile

wurden zunächst auf eine Korngröße < 2 mm gebrochen.

Das gebrochene Schottermaterial wurden auf die in /U24/, Tabelle II.1.2-1 geforderten Parameter und

Methoden untersucht. Zusätzlich erfolgte aus dem Schottermaterial im Eluat die Bestimmung des

Phenolindexes sowie die Untersuchung auf folgende bahntypische Herbizidwirkstoffe bzw. deren

Abbauprodukte: Atrazin, Bromacil, Dimefuron, Diuron, Flazasulfuron, Flumioxazin, Simazin,

Thiazafluron, Glyphosat und AMPA.

Das Bodenmaterial wurde auf die in /U24/ Tabelle II.1.2-1 geforderten Parameter und Methoden im

Feststoff und Eluat untersucht. Die laborchemischen Untersuchungen wurden im akkreditierten

Laboratorium SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH durchgeführt. Die angewandten

Analysenverfahren sind den laborchemischen Prüfberichten /U31/ und der Anlage 6 des vorliegenden

Berichtes zu entnehmen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 38 von 45

[Seite 39]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

4.2 Altschotter im Baufeld Die laborchemisch ermittelten Analysenwerte der untersuchten Schotter-Mischproben und die

Ergebnisse der jeweiligen abfalltechnischer Deklaration sind dem laborchemischen Prüfbericht HBE-

20-0151384/02-1 /U31/ zu entnehmen (Anlage 6).

Eine Umrechnung der Analysenergebnisse der Feinfraktion des Schotters auf die Gesamtfraktion

gemäß /U23/ ist im Bundesland Berlin nicht zugelassen. Somit sind auch für die Einstufung der

Gesamtfraktion die Analysenergebnisse der Feinfraktion heranzuziehen.

a) Zuordnung in Einbauklassen nach LAGA

Die Zuordnung in Einbauklassen gemäß LAGA für das Schottermaterial erfolgte nach /U24/. Für

Material, dass nicht bodenartspezifisch zugeordnet werden kann (Schotter) gelten nach /U24/ die

Zuordnungswerte Z 0 der Tabelle II.1.2-2 für die Bodenart Lehm/ Schluff und die Zuordnungswerte

Z 0 der Tabelle II.1.2-3.

b) Einstufung nach Gefährlichkeit und Zuordnung zu Abfallschlüsseln

Die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall erfolgt gemäß /U26/. Dies bedeutet, eine

Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt bei Überschreitung des Zuordnungswertes Z 2. Davon

ausgenommen sind der Zuordnungswerte für TOC gemäß LAGA Boden 2004 /U24/, die auch bei

einer „> Z 2-Zuordnung“ als „nicht gefährlich“ anzusprechen sind.

Die Zuordnung des Abfallschlüssels wurde danach gemäß /U25/ vorgenommen. Aus dem

Abfallschlüssel wird abschließend das Entsorgungsnachweisverfahren abgeleitet. Dabei gilt:

  • Für gefährlichen Abfall ist ein Entsorgungsnachweis gemäß /U28/ zu führen.

  • Für nicht gefährlichen Abfall ist ein Nachweisverfahren gemäß Nachweisverordnung /U28/

nicht zwingend vorgeschrieben.

Zur Bewertung von Herbizidbelastungen (gefährlich/ nicht gefährlich) wurden im Jahr 2015 zwischen

der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und den zuständigen Landesbehörden

der Länder Berlin und Brandenburg relevante Schwellenwerte einvernehmlich abgestimmt /U27/.

Entsprechende Schwellenwerte sind in nachfolgender Tabelle zusammenfassend dargestellt.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 39 von 45

[Seite 40]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Schwellenwerte Gefährlichkeit für Herbizidkonzentrationen, vereinfacht nach /U27/

PestizidSchwellenwert im Feststoff (mg/kg Originalsubstanz)Schwellenwert im Eluat (µg/l)
I. Derzeit von Schienennetzbetreibern eingesetzte Herbizide
AMPA (Aminomethylphosphonsäure)5.00050
Glyphosat2.50027
Flazasulfuron25027
Flumioxazin0,2527
II. Früher von Schienennetzbetreibern eingesetzte Herbizide, aber derzeit
noch relevant
Atrazin25014
Bromacil2505,3
Dimefuron25.00027
Diuron254,6
Simazin25027
Thiazafluron25027
III. In diversen Regelwerken aufgeführte Herbizide, die vollständigkeitshalber
mitbewertet wurden
Desethylatrazin20.0001
Ethidimuron25027
Hexazinon2501
Terbuthylazin2.5001

Auf Grundlage der vorliegenden Analysenergebnisse wurden für den Untersuchungsbereich die

nachfolgend in 0 dokumentierten Zuordnungen und Einstufungen des Schottermaterials

vorgenommen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 40 von 45

[Seite 41]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Zuordnung/ Einstufung des Schottermaterials

LokationBezeichnun g MischprobeLabor-Nr. (SYNLAB)Fein-/ Gesamtfraktion
Zuordnung in Einbauklassen nach LAGA gemäß /U24/Gefährlichkeit gemäß /U26/, /U27/Abfallschlüssel gemäß /U25/
Strecke 6007-1 (S-Bahn)MP 1HBE-20- 0151384-07Z 2ngA17 05 08
einstufend: ∏PAK (Feststoff; 7,93 mg/kg TS) EPA BaP (Feststoff; 0,92 mg/kg TS)
Strecke 6142-2MP 2HBE-20- 0151384-06Z 2ngA17 05 08
einstufend: ∏PAK (Feststoff; 4,18 mg/kg TS) EPA
Strecke 6147-2MP 3HBE-20- 0151384-05Z 1ngA17 05 08
einstufend: Cu (Feststoff; 35 mg/kg TS)

MP Mischprobe LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Z Zuordnungsklasse ngA nicht gefährlicher Abfall PAK Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summenparameter aus 16 Einzelsubstanzen) EPA BaP PAK-Einzelsubstanz Cu Kupfer TS Trockensubstanz

17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07* fällt 17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

Die laborchemisch ermittelten Herbizidgehalte des Altschottermaterials im Eluat liegen jeweils in

irrelevanten Konzentrationsbereichen vor (vgl. auch Prüfbericht /U31/ in Anlage 6) und

unterschreiten die in /U27/ genannten Gefährlichkeitsschwellenwerte (vgl. auch Tabelle 0).

4.3 Boden im Baufeld Die laborchemisch ermittelten Analysenwerte der untersuchten Boden-Mischproben und die

Ergebnisse der jeweiligen abfalltechnischer Deklaration sind dem laborchemischen Prüfbericht HBE-

20-0151384/01-1 /U31/ zu entnehmen (Anlage 6).

a) Zuordnung in Einbauklassen nach LAGA

Die Zuordnung in Einbauklassen erfolgte für das Bodenmaterial gemäß LAGA /U24/. Für das

Bodenmaterial wurden entsprechend die Zuordnungswerte für die BodenartSandberücksichtigt.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 41 von 45

[Seite 42]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

b) Zuordnung zu Abfallschlüsseln bzw. Einstufung nach Gefährlichkeit

Die Zuordnung von Abfallschlüsseln erfolgte auf der Grundlage der Gefährlichkeitseinstufung gemäß

/U25/. Die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall erfolgte für das Bodenmaterial

nach /U26/. Überschreiten untersuchte Einzelparameter die zulässige Schadstoffkonzentration der

Zuordnungsklasse Z 2 (> Z 2-Abfälle), so sind im Bundesland Berlin entsprechende Materialien als

gefährlicher Abfall zu einzustufen. Des Weiteren trifft dies auf Material zu, das pH-Werte von < 5 bzw.

≥ 11,5 aufweist.

Ausnahme bildet der Summenparameter TOC (Total Organic Carbon), der bei Überschreitungen

des Z 2-Wertes trotzdem als nicht gefährlicher Abfall einzustufen ist.

Aus dem Abfallschlüssel wird abschließend das Entsorgungsnachweisverfahren abgeleitet. Dabei

gilt:

  • Für gefährlichen Abfall ist ein Entsorgungsnachweis gemäß /U28/ zu führen.
  • Für nicht gefährlichen Abfall ist ein Nachweisverfahren gemäß Nachweisverordnung /U28/ nicht zwingend vorgeschrieben.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Bodendeklaration und die Zuordnung

hinsichtlich Gefährlichkeit und Abfallschlüssel zusammenfassend dargestellt.

Zuordnung und Einstufung des Bodenmaterials

Untersuchungs- bereichLabor-Nr. (SYNLAB)Misch- probeZuordnung in Einbauklassen nach LAGA gemäß /U24/Gefährlichkeit gemäß /U26/Abfallschlüssel gemäß /U25/
Strecke 6007-1 (S-Bahn)HBE-20- 0151384- 04MP 4Z 2ngA17 05 04
einstufend: ∏PAK (Feststoff; 8,15 mg/kg TS) EPA
Strecke 6142-2HBE-20- 0151384- 03MP 5Z 1ngA17 05 04
einstufend: Hg (Feststoff; 0,11 mg/kg TS)
Strecke 6147-2HBE-20- 0151384- 02MP 6Z 1ngA17 05 04
einstufend: Hg (Feststoff; 0,17 mg/kg TS)
Strecke 6142-1HBE-20- 0151384- 01MP 7Z 1ngA17 05 04
einstufend: TOC (Feststoff; 0,55 Gew% TS)

MP Mischprobe ngA nicht gefährlicher Abfall TS Trockensubstanz PAK Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summenparameter aus 16 Einzelsubstanzen) EPA Hg Quecksilber (Schwermetall) TOC Total Organic Carbon (Summenparameter, Anteil von organisch gebundenem Kohlenstoff) Gew% Gewichtsprozent

17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 42 von 45

[Seite 43]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

4.4 Zuordnungs- und Wiedereinbaukriterien (Altschotter/ Boden) In Abhängigkeit von den analysierten Schadstoffgehalten wurde das untersuchte Altschotter- und

Bodenmaterial gemäß LAGA 2004 /U24/ verschiedenen Einbauklassen (Z-Klassen) zugeordnet.

Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die Obergrenze der jeweiligen Einbauklasse bei der

Verwertung dieser Materialien dar. Aus den Zuordnungswerten ergeben sich nachfolgend genannte

Folgerungen für die Verwertung:

· Z 0: uneingeschränkter Einbau möglich,

· Z 1: eingeschränkter offener Einbau möglich,

· Z 2: eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen möglich.

Bei Material, das eine Überschreitung der LAGA-Zuordnungswerte Z 2 gemäß LAGA 2004 /U24/

aufweist (Ausnahme: TOC bei Schotter und Boden), handelt es sich um gefährlichen Abfall, der in der

Regel auf dafür zugelassenen Deponien verwertet oder beseitigt werden muss.

Gemäß /U26/ wird Schotter- und Bodenmaterial ebenfalls als gefährlicher Abfall deklariert, wenn der

pH-Wert eine Größenordnung von < 5,5 bzw. ≥ 11,5 aufweist.

Für die Verwertung auf einer Deponie sind dann die Vorgaben der Deponieverwertungsverordnung

(DepVerwV) /U29/ sowie die Genehmigungssituationen der einzelnen Deponien zu berücksichtigen.

Das untersuchte Altschottermaterial (abgesiebte Schotterfeinanteile < 31,5 mm) weist relevante bahn-

und nutzungstypische Schadstoffgehalte an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen

(PAK) und Kupfer (Schwermetall) auf. Es handelt sich hier um nicht gefährlichen Abfall (AVV-Nr.: 17

05 08).

Für Schottermaterial, das abfalltechnisch der Zuordnungsklasse Z 2 zugeordnet wurde (Bereiche der

Strecken 6007-1 und 6142-1) ist ein Wiedereinbau generell nur unter Auflage von definierten

technischen Sicherungsmaßnahmen und bei entsprechender bautechnischer

Eignung/ Kornverteilung (Sieblinie) unter Beachtung hydrogeologischer Verhältnisse im Baufeld

möglich. Die Festlegung o. g. technischer Sicherungsmaßnahmen erfolgt i. d. R. über die zuständigen

Fachbehörden (u. a. Umwelt-, Wasser-, Abfallwirtschaftsbehörde).

Aufgrund bestehender Landesregelungen (keine Hochrechnung auf die Gesamtfraktion möglich) ist

aus Kostengründen zu empfehlen, im Rahmen von Rückbaumaßnahmen den schadstoffbelasteten

Altschotter zu separieren und einer Verwertung/ Beseitigung auf einer dafür zugelassenen Deponie

zu Kosten von ca. 30 – 50 €/t zuzuführen. Als alternativer Verwendungszweck ist auch eine

baufeldexterne Verarbeitung im Straßen- und Wegebau unter Beachtung o. g.

Sicherungsmaßnahmen vertretbar.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 43 von 45

[Seite 44]

Auftr.-Nr. U-O000262 Krbw Grünauer Kreuz Reg.-Nr.: 2020-029-01 Geotechnischer Bericht Stand: 30.11.2020

Das im Zuge von Aushubmaßnahmen anfallende Schottermaterial mit der LAGA-Klassifizierung Z 1

(Bereich der Strecke 6147-2) kann aus abfalltechnischer Sicht eingeschränkt offen im Baufeld

wiedereingebaut werden.

Analog dem Schotter weist untersuchte Bodenmaterial ebenfalls bahn- und nutzungstypische sowie

auffüllungsrelevante Schadstoffgehalte an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)

und Quecksilber (Schwermetall) auf. Der analysierte TOC-Gehalt (= Anteil von organisch

gebundenem Kohlenstoff) kann im Allgemeinen auf das Vorhandensein humoser

Anhaftungen/ Einlagerungen/ Durchwurzelungen in oberflächennahen Profilbereichen zurückgeführt

werden. Es handelt sich beim untersuchten Boden ebenfalls um nicht gefährlichen Abfall (AVV-Nr.: 17

05 04).

Ein Wiedereinbau von Z 2-Boden (Bereich der Strecke 6007-1) wäre gemäß /U24/ generell nur unter

Auflage von definierten technischen Sicherungsmaßnahmen und bei entsprechender bautechnischer

Eignung/ Kornverteilung (Sieblinie) unter Beachtung hydrogeologischer Verhältnisse im Baufeld

möglich. Das im Zuge von Aushubmaßnahmen anfallende Bodenmaterial mit der LAGA-

Klassifizierung Z 1 (Bereich der Strecken 6142-2, 6147-2, 6142-1) kann aus abfalltechnischer Sicht

eingeschränkt offen im Baufeld wiedereingebaut werden.

Bei den im Rahmen der abfalltechnischen Untersuchungen vorgenommenen Altschotter- und Bodenuntersuchungen und Deklarationen handelt es sich aufgrund punktueller Einzelaufschlüsse

lediglich um orientierende abfallrelevante Betrachtungen.

In Abhängigkeit des Beginns der geplanten Bauarbeiten ist anfallendes Aushubmaterial baubegleitend im Rahmen einer Haufwerksbeprobung gemäß dem Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung

von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin)

/U30/ zu untersuchen und zu deklarieren.

Entsprechende Deklarationsanalysen sollten fallbezogen eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten nicht

überschreiten. Das jeweilige Haufwerksvolumen darf max. 500 m³ betragen.

Eine umweltfachliche (abfallfachtechnische) Baubegleitung/-überwachung wird empfohlen.

End_GA_Krbw_Grünau_201130.docx Seite 44 von 45

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung