3.17_LV_BvM_Hilfsbrücken_KrBw_BGK_Kampfmittelauskunft_Senat.pdf

Bauzeitliche Zufahrt mit Hilfsbrücken und Leitungs- und Oberleitungsumbau am Grünauer Kreuz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 10:28 (Europe/Berlin)

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

7 Berlin

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Senalsvefwallung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutjj; 10707 Beflin A Bearbeiterin Frau Wuifert i I iv^- v/ '' :3A"nalbereich DB Netz AG Zeichen VAE23 1175/2019 ^ Ost Projekte S-Bahn Berlin Dienstgebäude: Poduktion/ I.NP-O-M-B - ,:irojeklmanagemenl Fehrbelliner Platz 1 z. H. Frau Paula Seifert I.N_P_-0_-lv:-B3 10707 Berlin-Wilmersdorf

;E5! 2019

cp Caroline-Michaelis-Straße 5^111- u.‘ Zimmer 539 CO 10115 Berlin Telefon 030 90139-5476 Fax 030 90139-5471 o ro ß. intern (9139) g yA Datum 12.12.2019 CO

!■ Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel für das Bahngelände Grünauer Kreuz in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, OT Grünau 1 Ihre Mitteilung bzw. Ihr Antrag vom 09.07.2019 gemäß § 5 Kampfmittelverordnung (KampfmittelV) Anlage: Kurzbericht vom 06.12.2019 mit Kartenanlage sowie allgemeine Hinweise zur Luftbildaus­ wertung (Stand; 07/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Seifert,

die mir vorliegenden Informationen enthalten keinen Nachweis über die Kampfmittelfreiheit des 0, g. Grundstücks bzw. der Antragsfläche gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 8 KampfmittelV. Ohne den Nachweis der Kampfmittelfreiheit kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 KampfmittelV eine von Kampfmitteln ausge­ hende Gefahr nicht uneingeschränkt und verbindlich ausgeschlossen werden.

Als Anlage erhalten Sie das Ergebnis der Auswertung vorhandener Luftbilder aus der Zeit des Zwei­ ten Weltkrieges (Luftbildauswertung) für ein Untersuchungsgebiet, welches das o. g. Grundstück bzw. die Antragsfläche beinhaltet. Aus Sicherheitsgründen ist das Untersuchungsgebiet größer als die Antragsfläche. Weiterführende Informationen enthalten die beigefügten allgemeinen Hinweise zur Luftbildauswertung.

Ich weise auf die ggf. im Kurzbericht zur Luftbildauswertung beschriebenen Besonderheiten und Erschwernisse für das Untersuchungsgebiet hin. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Merk­ male / Anhaltspunkte - insbesondere im Bereich von Gewässern (einschließlich Uferzone) und be­ schädigten bzw. zerstörten Gebäuden sowie Trümmerflächen - nicht erkannt werden konnten.

Für Teilflächen mit Besonderheiten und Erschwernissen ist es empfehlenswert, diese vor der Durch­ führung von Bodeneingriffen durch ein nach den §§ 7, 9 und 19 des Sprengstoffgesetzes zugelas­ senes Unternehmen beurteilen zu lassen. Eine entsprechende Adressenliste kann u. a. über den Link http://www.gkd-kampfmittelraeumung.de/mitglieder.html

im Internet abgerufen werden.

Die Prüfung der mir vorliegenden Informationen ergab sowohl auf der Antragsfläche als auch au­ ßerhalb der Antragsfläche bzw. im unmittelbaren Randbereich zur Antragsfläche konkrete und nicht sondierte Anhaltspunkte für das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln.

Hinweis zur Datenschutzerklärung: httDSi/Awww.berlin.de/senuvk/datenschutzerklaerunQ/ Sprechzeiten E-Maii Internet nach teiefonischer Vereinbarung Ermittlunq-Kampfnnittel@senuvk.beriin.de www.berlin.de/sen/uvk post@senuvk.berlin.de *

  • Elektronische Zugangserötfnung gern. § 3a Abs. 1 VwVfG

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ~ Seite 2 von 2

Die Antragsfläche und die außerhalb der Antragsfläche die Anhaltspunkte umgebenden Flächen sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 7 KampfmittelV als Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen.

Bitte beachten Sie, dass außerhaib des Grundstücks bzw. der Antragsfläche symbolisch dargestellte Merkmale / Anhaltspunkte wegen der realen Größe und der möglichen Lageungenauigkeit ggf. die Antragsfläche selbst bzw. die Bodeneingriffe im unmittelbaren Randbereich der Antragsfläche tan­ gieren.

Nach § 5 Abs. 2 KampfmittelV bin ich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass bei geplanten Bo­ deneingriffen im Bereich der nachfolgend genannten Merkmale / Anhaltspunkte der Verdacht einer Gefährdung für Leib und Leben besteht, den es im Interesse der Sicherheit und Gesundheit von Menschen auszuräumen gilt:

cp Bombentrichter, Erdloch, Graben, Splittergraben. CO

Die vorgenannten Erkenntnisse begründen im Rechtssinne noch keine konkrete Gefahr, da in den o ro weit übenwiegenden Fällen keine Kampfmittel in den ermittelten Merkmalen / Anhaltspunkten gefun­ g den wurden und werden. Aus diesem Grund werde ich im Rahmen meiner Zuständigkeit gemäß CO § 2 Abs. 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bin) in Verbindung mit I Nummer 11 Buchstabe o der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zust- KatOrd) keine weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen veranlassen.

o Gemäß § 5 Abs. 3 der KampfmittelV obliegen der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grund­ stücks oder der Inhaberin oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück die ord­ nungsgemäße Bergung von Kampfmitteln und folglich auch die Pflicht zur Kostentragung.

Ich weise darauf hin, dass Bodenvertiefungen und Gewässer sowohl in der Kriegs- als auch in der Nachkriegszeit dazu genutzt worden sind, nicht mehr benötigte Waffen und Munition zu entsorgen.

Insbesondere bei Eingriffen in den Boden eines Grundstückes (Baumaßnahmen, Erdarbeiten o. ä.) können akute Gefahrensituationen entstehen, denen angemessen zu begegnen ist. Ich gebe Ihnen die dringende Empfehlung,

vor einem Baubeginn zumindest die von Bodeneingriffen betroffenen Merkmale / Anhaltspunkte auf der Antragsfläche sowie im Randbereich durch ein zugelassenes Unternehmen untersuchen zu las­ sen.

Allgemeine Hinweise:

Das Vorkommen von Kampfmitteln kann nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden.

Es steht Ihnen frei, auf eigene Kosten ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen, um die Kampfmittelfreiheit für die Antragsfiäche bzw. für das Bauvorhaben im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 8 KampfmittelV herzustellen.

Im Übrigen venweise ich auf die im Internet verfügbare KampfmittelV sowie die diesbezügiiche Ver­ waltungsvorschrift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin:

https://www.berlin.de/senuvk/service/qesetzestexte/de/verkehr.shtml

Bitte beachten Sie, dass von Ihnen beauftragte zugelassene Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 KampfmittelV verpflichtet sind, den Ergebnisbericht innerhalb von zwei Monaten nach der Fertigstel­ lung unaufgefordert der Senatsvenwaltung zu übermitteln.

Werden z. B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die Senatsvenwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verstän­ digt werden.

1 feundiichen Grüßen Jftrag

Ulfe

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 7 Berlin

Abteilung Tiefbau Fehrbelliner Platz 1.10707 Berlin

An Kurzbericht VAE 22/23 Luftbildauswertung Anlage: Kartenausschnitt

cp CO Bearbeiter(in): Datum: Leiftiolz-Ude Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 06.12.2019 o Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ro g Betr,: E-Nummer: Grünauer Kreuz tlw. (Treptow-Köpenick) 1175/2019 CO

I

Für die Fläche des Landes Berlin kann das Vorkommen von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Die vorliegende Luftbildinterpretation untersucht das rot gekennzeichnete Gebiet auf konkrete Anzeichen, die auf ein mögliches Vorkommen von Kampfmitteln hinweisen. Die konkreten Anzeichen sind auf der nachfolgenden Seite o dargestellt und gekennzeichnet (örtlich und kausal).

Bilderliste von L 360/12: Luftautnahme(n): Streiten-Nr. / Bild-Nr. / Aufnahmedatum 20 / 4062 -4064 / 19.04.1945 193 / 3037-3039 / 09.03.1945 222 / 3037 (Mono) / 19.04.1945 96 / 4151 (Mono) / 13.09.1944 E / 3195 (Mono) / 10.04.1945 99 / 3110-3114 / 13.06.1944 200 / 3053 (Mono) / 24.03.1945 57 / 3331 (Mono) / 12.05.1944 201 / 4053. 4054 / 24.03.1945 95 / 4015 (Mono) / 31.03.1944 154 / 3038 (Mono) / 20.03.1945 124 / 3015 (Mono) / 31.03.1944 187 / 3056-3058 / 20.03.1945 58 / 3066, 3067 / 24.02.1944 124 / 3255-3258 / 16.03.1945 83 / 3126-3128 / 24.02.1944 160 / 4250. 4251 / 16.03.1945 46 / 4245-4248 / 04.10.1943 160 / 4256-4258 / 16.03.1945 11 / 4045 (Mono) / 06.09.1943

Bilderliste von L 311/13: Luftaufnahme(n): Streifen-Nr. Bild-Nr. Aufnahmedatum Streifen-Nr. Blid-Nr. Aufnahmedatum

20 4061-4065 19.04.1945 193 3037-3038 09.03.1945 222 3037 19.04.1945 36 3149 13.09.1944 E 3195 10.04.1945 96 4151 13.09.1944 200 3053-3054 24.03.1945 138 4019 11.09.1944 201 4053-4054 24.03.1945 99 3110-3114 13.06.1944 154 3038 20.03.1945 124 3015 31.03.1944 187 3056-3057 20.03.1945 58 3066-3068 24.02.1944 124 3255-3258 16.03.1945 60 4128-4129 24.02.1944 124 3256 16.03.1945 83 3126-3127 24.02.1944 160 4250-4251 16.03.1945 51 116-1168 12.10.1943 160 4256-4258 16.03.1945 46 4244-4248 04.10.1943 167 4093 15.03.1945 11 4045 06.09.1943

VAE21-Hartmann06/2019

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I

-2-

Bilderllste von L 062/16: Luftaufnahme(n):

Streifen-Nr. Bild-Nr. Aufnahmedatum Streifen-Nr. Bild-Nr. Aufnahmedatum 118 7020, 7022 26.04.1945 160 4251 16.03.1945 20 4061-4063 19.04.1945 193 3037-3038 09.03.1945 222 3037 19.04.1945 96 4151 13.09.1944 E 3195 10.04.1945 99 3111-3113 13.06.1944 Cp 200 3053-3054 24.03.1945 58 3067-3068 24.02.1944 C c O ^ 154 3038 20.03.1945 83 3126-3127 24.02.1944 187 3057 20.03.1945 51 1167-1168 12.10.1943 o ro 124 3255-3257 16.03.1945 46 4244-4245 04.10.1943 g CO Bilderliste von L 032/17:

I

Luftautnahme(n):

Streifen-Nr. BiW-Nr. Aufnahmedatum Streifen-Nr. Bild-Nr. Aufnahmedatum o 118 7022 (U) 26.04.45 193 3037-3038 09.03.45 222 3037 19.04.45 96 4151 13.09.44 20 4061-4064 19.04.45 36 3149 13.09.44 OOE 3195 10.04.45 99 3111-3113 13.06.44 200 3053-3054 24.03.45 58 3066-3068 24.02.44 201 4053 24.03.45 83 3126-3127 24.02.44 187 3057 20.03.45 60 4128-4129 24.02.44 154 3038 20.03.45 51 1167-1168 12.10.43 124 3255-3257 16.03.45 46 4244-4247 04.10.43 160 4251 16.03.45

Ergebnis: □ Eine Luftbildauswertung war nicht möglich Grund: □ keine Luftbilder vorhanden D Alle Luftbilder ungeeignet (z.B. Wolken, Unschärfe)

13 Eine Luftbildauswertung war möglich.

13 Die Luftbildauswertung war erschwert, weil sich □ zerstörte Gebäude (markiert als Ruine) K Verschattungen M Wolken M Vegetation Kl unruhige Bodenstrukturen □ Wasserflächen im Untersuchungsgebiet befinden bzw. ^ vorwiegend schlechte Bildqualität vorlag.

E1175_19_Kurzbericht.do<Ä

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1 Senatsverwaltung

+ + + + + + 7 Berlin

für Umwelt, Verkehr

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und Klimaschutz

Abteilung Tielbau Fehrbelliner Platz 1 D - 10707 Beriin Munitionssuche Auszug aus der Luftbildauswertung Karte von Berlin 1 : 5000 is E-Nr.: 1175/2019 Teil 1 von 2

+ + + + + +

<#» Blatt Nr. / Stand: 301 A+401 C / 2018 aus L-Nr.: 360/12,311/13,062/16,032/17 o \ ®s

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Kleingärterh1945'^^. Legende

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I I Vegetation \ V ^ Blindgängerfiindorl (genaue Lage bekannt) r I Antragsfläche
★ Blindgängerfundort (genaue Lage unbekannt) CD Zusatzinformationen 'Xv 1 ® Blindgängerverdachtspunkt Y//X Einschränkung der Luftbildauswertung ]K Blindgängerverdachtspunkt,

        • ■v aus dem Verdacht entlassen ^//X Altbebauung K'\ 0 Bombentrichter 13__j Archivalienbefund (mit Erläuterung) Baustelle V V maßstabsabhängige Darstellung 0 8m Historische Topographie X 13 Flakstellung •=-=*3 Gleis 1945 0 Militärisches Kleingebäude -------- Hist.topographische Linie (mit Erläuterung) N 0 Munitionslager \ I I Hist, topogr. Fläche (mit Erläuterung) Vegetation ▲ Sonstiger Punkt (mit Erläuterung) Historische Gewässer
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      Splittergraben Land 1945 - aktuell Wasser / I Panzergraben 1 / I Straßensperre

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00 ' -F P T Sonstige Fläche (mit Erläuterung) s •o :e Vegetation \ -----Tr. = Trümmer
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Pumpwerk rri]] Baracke

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0 50 100 150 200 250 300 m

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Koordinatensystem: in ETRS 89 - 33N (EPSG: 25833) Die obenstehende Zeichenerklärung enthält alle Signaturen, auch soweit sie für diese Auswertung nicht verwendet wurden. 401800 401900 402000 402100 402200 402300

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402100 402200 402300 402400 402500 402600 402700 I

Senatsverwaltung

7 Berlin

für Umwelt, Verkehr

und Klimaschutz

o i Abteilung Tielbau § -f + % V iv + + + 4- + Fehrbelliner Platz 1 D-10707 Berlin Munitionssuche m V -S. Auszug aus der Luftbildauswertung V V Karte von Berlin 1 : 5000 E-Nr.: 1175/2019 Teil 2 von 2

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Vegetation Blatt Nr. / Stand; 301 A+401 G / 2018 aus L-Nr.: 360/12,311/13,062/16,032/17 I \ V o V Cd V Legende I \ \

o ^ Blindgängerfundort (genaue Lage bekannt) r g o O R + + + 1 J Antragsfläche 00 4- "k Blindgängerfundort (genaue Lage unbekannt) C£5 § N 'i Zusatzinformationen in 'N v I Baustelle ® Blindgängerverdachtspunkt Y//X Einschränkung der Luftbildauswertung a \ ■iN V ]K BlindgängerverdachtspunkL Y//X Altbebauung aus dem Verdacht entlassen O 3 >1. N k\ 0 Bombentrichter P^_"j Archivalienbefund (mit Erläuterung) XN maßstabsabhängige Darstellung 0 8m Historische Topographie N RI Flakstellung -=-=-=* Gleis 1945 o VO 'V \ V ',V + + + Q Militärisches Kleingebäude " Histtopographische Linie (mit Erläuterung) 0o0 <5. M Munitionslager £R I I Hist, topogr. Fläche (mit Erläuterung) Kleingärtenll945 •s \ A Sonstiger Punkt (mit Erläuterung) N % Historische Gewässer ^ • • \ \ V» \ V \ \ \ \ \ Ü' • Erdloch I Wasserlinie 1945 / N □ Deckung / \ \ |^\NN Überschwemmungsbereich ✓ / ✓

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Vegetation Koordinatensystem: ETRS 89 -33N (EPSG: 25833)

Die obenstehende Zeichenerklärung enthält alle Signaturen, auch soweit sie für diese Auswertung nicht verwendet wurden.

402100 402200 402300 402400 402500 402600 402700

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Senatsverwaltung

7 Berlin

für Umwelt, Verkehr Abteilung Tiefbau Fehrbelliner Platz 1 D -10707 Berlin und Klimaschutz

Allqemeine Hinweise zur Luftbildauswertuna (LBA)

Bei der Auswertung von Luftbildern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges ist mit einer Lageungenauigkeit der ermittelten Merkmale / Anhaltspunkte von mind. 1 - 3 m zu rechnen! Auf größere Lageungenauigkeiten wird gesondert hingewiesen. An die Antragsfläche angrenzende Merkmale / Anhaltspunkte werden aus Sicherheitsgründen innerhalb eines Saums von mind. 15 Metern dargestellt. Dieser Saum ergibt sich aus der Summe von zu erwartenden Lageungenauigkeiten von Merkmalen / Anhaltspunkten und dem Wirkungsbereich von Bodeneingriffen durch Baumaßnahmen (Erschütterungen ausgenommen). Aus arbeitsorganisatorischen Gründen können keine über die Aktenlage hinausgehenden Koordinaten von Merkmalen / Anhaltspunkten zur Verfügung gestellt werden. Eine antragsbezogene Darstellung der LBA wird grundsätzlich als Ausschnitt cp aus einer bestehenden LBA für ein deutlich größeres Untersuchungsgebiet entwickelt. Im Kurzbericht genannte Erschwernisse CO beziehen sich auf das vorgenannte größere Untersuchungsgebiet. Es ist möglich, dass die genannten Erschwernisse nicht oder nur teilweise auf die Antragsfläche zutreffen. o ro g Punkt-Merkmale sind grundsätzlich laaeaenau. aber nur symbolisch • Bombentrichter daraestellt. Ausnahme: Bombentrichter fdurchschnittl. Durchmesser 8mL CO Bombenblindgängerfundort I * (genaue Lage bekannt) Bombenblindgängerfundort " (genaue Lage unbekannt) ® Bombenblindgängerverdachtspunkt realer Durchmesser ca.1 bis 3m O § K Bombenblindgängerverdachtspunkt nach Überprüfung Stand Technik (LBA oder Maßnahme vor Ort) . Erdloch (verworfen) Vertiefung unbekannter Herkunft, realer Durchmesser ca.1 bis 3m ^ Flakstellung [m] Muntionslager □ Militärisches Objekt (klein) □ Deckung kleine Schutzeinrichtung (offen oder geschlossen) A Sonstiger Punkt mit Erläuterung

Linien-Merkmale sind laaeaenau daraestellt. die Breite nur symbolisch. I Straßensperre

Panzergraben reale Breite ca. 4m ' Graben (tlw. trocken) reale Breite ca. 3m Splittergraben_____ reale Breite ca. 2m

Flächen-Merkmale sind laaeaenau und in realer Größe daraestellt. ] Antragsfläche l.....'] Sonstige Fläche mit Erläuterung f__J Archivalienbefund mit Erläuterung Militärisches Gebäude

Baracke ] Baracke, rückgebaut ] Bunker mit Erläuterung j Miiit. Einrichtung mit Erläuterung I Löschteich nach dem Krieg meist verfOllte Vertiefung Löschteich, ebenerdig transportabler Löschteich, ohne Bodeneingriff

□□

Bau werkssch aden zerstörtes bzw. besohädigtes Gebäude

V/A Einschränkung der LBA z.B. Vegetation

Y//X Altbebauung offensichtlich unbeschädigtes, nach dem Krieg beseitigtes Gebäude

I I Historische Topographie z.B. Lagerplatz, Kleingartenanlagen etc.

] Uferlinie 1945

Landgewinn / Landverlust

Land 1945 - aktuell Wasser Wasser 1945 - aktuell Land Stand: 07/2018

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