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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland · Hansastraße 2 · 47799 Krefeld des Bundes – Niederlassung Rheinland
An alle Interessenten zur Hansastraße 2 Teilnahme am Open-House-Verfahren 47799 Krefeld
E-Mail: fu-rhl-nl-kr- vergabeservice@autobahn.de
20.02.2023 Anschreiben an alle Interessenten
Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023 Vergabeart: Open-House-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Prozedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rahmenvertrag mit der Autobahn abzuschließen.
I. Art des Verfahrens
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House- Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.
Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags
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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.
Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).
Hinweis: Die Musterunterlagen für Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes sind auf mehrere Leistungsbereiche ausgelegt. In diesem Verfahren ist derzeit nur ein Leistungsbereich vorgesehen. Dies ist bei der Lektüre und dem Verständnis der Unterlagen zu beachten.
II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende(n) Leistungsbereich(e) kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:
• Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten, in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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IV. Unterlagen zum Verfahren
Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht- exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open- House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023“ abrufbar:
• Zulassungsformular
• Rahmenvertrag o Anlage 1: Leistungsbeschreibung Einfache Prüfungen o Anlage 2: Leistungsbeschreibung Haupt- und Sonderprüfungen o Anlage 3: Vergütungsermittlung
o Anlage 4: Zeitaufwand und Kostenzusammenstellung für die Bauwerksprüfung
o Anlage Zulassungsschreiben
• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle
Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.autobahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023“)).
V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.
- Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung
-
des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars und
-
des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmenvertragstextes
ausschließlich per E-Mail an: fu-rhl-nl-kr-vergabeservice@autobahn.de als PDF-Dateianhang einzureichen.
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Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.
| Wichtige Hinweise: | |
|---|---|
| ▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres | |
| Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die | |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem | |
| Verfahren veröffentlichten Unterlagen. |
▪ Bitte verwenden Sie für dieses Verfahren nicht das „AI Bietercockpit“ auf der Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereitgestellt werden.
▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren informiert.
- Inhaltliche Anforderungen
Die mittels Zulassungsformular, sowie den ggf. gemäß dort geforderter Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter den Abschnitten III.1.1 bis III.1.3 aufgeführt.
- Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wir der Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
Fragen zum Verfahren richten Sie bitte gerne ausschließlich per E-Mail an: fu-rhl-nl-kr-vergabeservice@autobahn.de .
Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Zulassungsmitteilung bzw. der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags dürfen ausschließlich elektronisch erfolgen. Die mündliche, auch fernmündliche Kontaktaufnahme zur Vergabestelle in Bezug auf Fragen zum Verfahren oder zu einer etwaigen Nichtzulassung ist unzulässig, um die Gewährleistungen eines transparenten, alle Interessenten gleichbehandelnden Verfahrens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass eine unzulässige Kontaktaufnahme in mündlicher Form als (versuchte) Einflussnahme im Sinne des für dieses Verfahren entsprechend angewendeten § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB gewertet werden kann und damit ggf. ein Ausschlussgrund vorliegt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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