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Anlage 3 zum Rahmenvertrag
Vergütungsermittlung Stand 17.02.2023
Bei der Ermittlung der Stundensätze wurde die „Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ Teil I „Hinweise zur Vergabe von Bauwerksprüfungen“ und somit der TV-L in der gültigen Fassung zu Grunde gelegt. Die Stundensätze wurden jeweils auf den vollen Euro aufgerundet.
h-Satz Ingenieur 1,5 v.H. Entgeltgruppe E 12 Stufe 6 1,5 v.H. von 5.749,03 € 87,00 € zzgl. 4 % 3,48 € 90,48 €
h-Satz Techniker 1,5 v.H. Entgeltgruppe E 9b Stufe 6 1,5 v.H. von 4.303,46 € 65,00 € zzgl. 4 % 2,60 € 67,60 €
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Anlage 3 zum Rahmenvertrag
Zuschläge für Prüfungen außerhalb der Regelarbeitszeiten
| Prüfungszeit | Zuschlag |
|---|---|
| Prüfung tagsüber während der Regelarbeitszeit (Montag bis Freitag 6 bis 21 Uhr, Samstag 6 bis 13 Uhr) | 0 % |
| Prüfung nachts zwischen 21 und 6 Uhr | 20 % |
| Prüfung an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr | 20 % |
| Prüfung an Sonntagen einschließlich Nachtarbeit | 25 % |
| Prüfungen an Feiertagen einschließlich Nachtarbeit | 35 % |
Die Gewährung von Zeitzuschlägen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG. Die Vergütung der besonderen Leistungen erfolgt zu den gleichen Stundensätzen wie die Grundleistungen. Die Stundensätze wurden durch den AG über die Laufzeit des aktuellen TV-L hinaus mit 4 % vorindexiert.
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