497.01_Bauwasserversorgung_blankett.pdf

Bauwasserversorgung mit 370 m Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD

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ZWP Ingenieur-AG, 01257 Dresden

Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt

923000427

TGZ Halle

Bauvorhaben

TGZ Halle Neubau BDC

Leistung (LV)

03

497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung

Planverfasser ... ZWP Ingenieur-AG Nickerner Platz 2 Ausführungsbeginn Ausführungsende 01257 Dresden voraussichtlicher Be... voraussichtliches E...

Angebotsaufforderung

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Abgabetermin Abgabezeit

k.A. k.A.

Abgabeort

Zuschlagsfrist

k.A.

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten ohne Anlage(n) 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung.blankett Seiten: 38 unbepreistes LV, Langtext (ZWP)

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Projekt (923000427) TGZ Halle Leistung (LV) 03 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung

B a uvorhaben TGZ Halle Neubau BDC

Bauherr TGZ Halle Technologie- und Telefon Gründerzentrum Halle GmbH Fax Heinrich-Damerow-Straße 3 06120 Halle (Saale)

Planverfasser / Ausschreibung ZWP Ingenieur-AG Telefon Nickerner Platz 2 Fax 01257 Dresden

Bauleitung ZWP Ingenieur-AG Telefon Nickerner Platz 2 Fax 01257 Dresden

Ansprechpartner / Bemerkung

Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Angebotssumme in EUR

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Stempel Stempel

.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft

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TGZ Halle (923000427) A ll gemeine Angaben

! Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech- nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.

  • Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins

  • Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.

  • Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.

  • Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä- gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.

  • Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.

  • Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.

  • Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.

  • Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.

  • Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.

  • Skontovereinbarung: -

  • Vertragsstrafe: -

  • Sicherheit / Gewährleistung: 0,00% vom Rechnungsbetrag

  • Vergabeverfahren:

Abzüge Netto Abzüge Brutto

  • Erfüllungsbürgschaft - - Bauleistungsversicherung -
  • anteilige Baubeschilderung -
  • anteilige Baureinigung -
  • anteiliges Bauwasser -
  • anteiliger Baustrom -

A n bieter - Datum, Stempel/Unterschrift G A EB-Datenaustausch

  • Zusätzlich zur Papierform oder PDF-/XPS-Datei können Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhalten.

Stempel - Austauschformat: GAEB 90/ XML 3.2/ 3.3 (Datenart 81/ 83)

  • GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPP'

.................................................................... - Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Anbieter 21.07.2026 - Seite 3

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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S

Bauvorhaben:

Neubau Business Development Center (BDC)

Bauherr:

TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum

Halle GmbH

Weinbergweg 23

06120 Halle (Saale)


_

Gewerk

497.01 Bauwasserversorgung


_

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE

0.1. Allgemeine Vorbemerkungen- Angaben zur Baustelle entsprechend VOB C DIN 18299 ATV

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0.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE

Abkürzungen:
Die im Folgenden verwendete AbkürzungAGbezeichnet den
Auftraggeber.
Die AbkürzungANbezeichnet denjenigen Auftragnehmer,
dessen Vertrags-Soll mit dieser Unterlage definiert
wird. Die AbkürzungOÜbezeichnet die vom AG
beauftragte Objektüberwachung des Architekten bzw. der
Fachplaner Haustechnik.

0.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,

0.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
so-wie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Das Baugelände befindet sich zwischen Heideallee und
Weinbergweg, Gemarkung Kröllwitz, am Weinbergweg 12.
Dort befindet sich die Neubaumaßnahme eines
Laborgebäudes mit der Bezeichnung Business Development
Centers (fortan BDC).

Die Lage des Baufeldes und dessen Verkehrserschließung an der Spitze der auf den Kreisverkehr spitz zulaufenden Liegenschaft ist im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Zu beachten ist, dass das Baufeld nur über die äußere Einfahrt im Nordosten der Parzelle am Weinbergweg zu befahren ist. Die Befahrung der Liegenschaft darf nur mit Fahrzeugen für die Anlieferung / Abfahrten von Material / Werkzeug und Fahrzeugen für unmittelbare Bautätigkeiten selbst erfolgen.

Auf Grund des zur Heideallee liegenden zu schützenden Gehölzstreifen, welcher von jeglichen baulichen Maßnahmen und Nutzungen freizuhalten ist, muss mit beengten Verhältnissen gerechnet werden. Das zu errichtende Gebäude ist 2-seitig von einer Verkehrsstraße und einem Grünstreifen umschlossen und schließt im Norden an eine benachbarte Parzelle an, auf dessen Grundstück die zeitlich nachlaufende bauliche Maßnahme des AG erfolgt. Die dortige Neubaumaßnahme ist ein weiteres Laborgebäude mit der Bezeichnung CSME. Das Baugelände des CSME kann ausschließlich über das Baugelände des BDC über eine Baustraße (Durchfahrtsbreite ca. 3,50 m) erreicht werden.

Wendemöglichkeiten für Baufahrzeuge sind auf dem Baugelände des BDC und CSME in Form von „Wenden in drei Zügen“ möglich, für das CSME ist ein Wendemöglichkeit als Wendekreis eingeplant (siehe Baustelleneinrichtungsplan).

0.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Aufgrund der Lage der Baustelle in der Nachbarschaft zu Universitären Büro- und Forschungsgebäuden (Biologicum), sowie Wohnbebauungen im Norden (Straßburger Weg) ist es erforderlich Belästigungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen, auf ein Minimum zu begrenzen. Lärmintensive Arbeiten sind zu bündeln und auf Arbeitstag übliche Uhrzeiten entsprechend der Vorgaben der baugenehmigenden Behörde (Fachbereich

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0.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE Umwelt) von 7 Uhr bis 20 Uhr zu beschränken. Maschinen und Geräte sind bei Nichtbenutzung abzustellen. Es sind die Bestimmungen der AW Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970) sowie die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) einzuhalten.

0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Bei dem Neubau des BDC handelt es sich um ein 6-geschossiges Gebäude (4 Sockelgeschosse zzgl. 2 Staffelgeschosse mit jeweils 4,25 m Geschosshöhe).

0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Die zu nutzende Baustelleneinrichtungsfläche sowie die nutzbare Zu- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum sind dem Lageplan und dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Diese ist äußerst begrenzt. Das Parken von privaten oder dienstlich genutzten Fahrzeugen, jeglicher Art, außer zum Be- und Entladen ist auf dem Gelände untersagt. Es gilt die STVO.

0.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Alle Flächen außerhalb des Baustellenbereiches und der Baustelleneinrichtungsflächen dürfen nicht genutzt werden. Feuerwehrangriffsflächen und -Zufahrten sind zu jeder Zeit uneingeschränkt freizuhalten. Des Weiteren ist das Zwischenlagern von Materialien auf den Zufahrtsstraßen / Gehwegen / nicht dafür ausgewiesenen Grundstücksflächen verboten.

0.1.6. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Nach der Erstellung des Rohbaus steht nach den Gerüstarbeiten für die Fassade ein außenliegender Bauaufzug zur Verfügung. Alle weiteren notwendigen Transport- und Hebemittel gehören zum Leistungsumfang des AN.

0.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das

0.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energieund
Abwasser.
Baustromversorgung:
Der AG stellt einen zentralen Baustromanschluss am
Baufeld zur Verfügung. Von diesem Punkt aus erstreckt
sich ein Verteilernetz von Gruppenverteilern und
Etagenverteilern über das Baufeld. Die Position ist
durch die Fachplanung Elektro festgelegt und wird durch
den AN Elektro zur Verfügung gestellt.
Vom jeweiligen Etagenverteiler ist der Verzug zu
sämtlichen Verbrauchern Sache des AN, einschl.
Zähleinrichtung.

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0.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE Bauwasserver- und Entsorgung: Der AG stellt die Anschlüsse der Abnahme- und Einleitpunkte am Baufeld zur Verfügung. Der Bauwasserverteiler wird im Baufeld errichtet. Jeder AN schließt an diese Versorgungs- und Entsorgungspunkte an. Der Anschluss und Verzug zu den Verbrauchern ist Sache des jeweiligen AN, einschl. Zähleinrichtung.

0.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Für die Baustelleneinrichtung steht nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in dem jeweiligen Baustelleneinrichtungsplan der entsprechenden Bauphase eingezeichnet. Für die Aufstellung der Materialcontainer des AN ist die Flächenbelegung mit der OÜ des AG abzustimmen. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. Telefonanschlüsse stehen AG-seitig nicht zur Verfügung. Die Container der örtlichen OÜ und Besprechungscontainer befinden sich auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche zwischen den beiden Neubauten des BDC und CSME. Diese sind bis zu 3-stöckig über einen Treppenturm zu erschließen. Zentrale Sanitärcontainer befinden sich dort ebenerdig zur Mitbenutzung durch den AN (siehe BE-Plan). Alle weiteren benötigten Aufstellflächen für Material, Fahrzeuge und Container sind vor Belegung durch den AN bei der OÜ anzumelden und mit dieser abzustimmen.

0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine

0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
Ergebnisse zu den Bodenverhältnissen liegen durch das
Baugrundgutachten seitens des Unternehmens CDM Smith
vor und werden bei Bedarf durch den AG zur Verfügung
gestellt.

0.1.10. Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Ergebnisse zur Hydrologischen Untersuchung liegen durch das Baugrundgutachten seitens des Unternehmens CDM Smith vor und werden bei Bedarf durch den AG zur Verfügung gestellt.

0.1.11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Es gelten die ortsüblichen Regularien. Darüber hinaus sind die bauordnungsrechtlichen Auflagen der baugenehmigenden Behörden und insbesondere des Fachbereich Umwelt zu erfüllen.

0.1.12. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Entsorgung sämtlicher Rest- und Verpackungsmaterialien hat unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sofort in die bauseitig gestellten Container zu erfolgen. Dies ist Sache des

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0.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE AN. Alle recyclefähigen Materialien sind zu recyclen. Erlöse aus Wertstoffgewinnung sind gegenzurechnen.

0.1.13. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Insbesondere sind folgende Festlegungen des Bebauungsplan Nr. 92 Biologicum Heideallee / Weinbergweg, 1. Änderung zu berücksichtigen:

14.1 Punkt 5. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 14.2 archäologisches Bodendenkmal Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich das archäologische Kulturdenkmal Nr. 332 (mehrperiodiger Siedlungs- und Bestattungsplatz) gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchuG LSA.

sowie die bauordnungsrechtlichen Auflagen der baugenehmigenden Behörden.

0.1.14. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Besondere Bäume auf dem Grundstück sind schützenswert und müssen zwingend erhalten werden. Im Bereich von Baufahrstraßen auf den Bauparzellen werden die zu schützenden Bäume durch Zäune gesichert, siehe Baustelleneinrichtungsplan. Der angrenzende westliche Grünstreifen ist für jegliche Bautätigkeiten, Lagerflächen und generelles Betreten tabu.

0.1.15. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Siehe Baustellenordnung.

0.1.16. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Es sind Kabel und Leitungen verschiedener Medien durch die im Bauablauf vorgezogene Maßnahme Infrastruktur in unmittelbar angrenzenden Bereichen der Baumaßnahmen im Erdreich der Baustellenfläche vorhanden. Es ist darauf zu achten, dass bei erforderlichen Maßnahmen der Freilegung oder Beschädigung von Leitungen vorgebeugt wird. Vor Ausführung von Bauleistungen im Bereich der Leitungen hat sich der AN über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen im und um das Baufeld bei der örtlichen OÜ der Gebäudetechnik und Freianlage zu informieren und seine Bautätigkeiten abzugleichen.

0.1.17. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Hindernisse sowie Bauwerksreste werden im Zuge der vorauslaufenden Maßnahme Infrastruktur beseitigt. Gleichzeitig werden Medien im Erdreich durch den AG

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0.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR BAUSTELLE verlegt, diese sind wie in Punkt 0.1.16 beschrieben zu beachten.

0.1.18. Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anordnungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. Nicht erforderlich. Seitens der Behörden wurden nach Anfrage keine Bedenken zur Baumaßnahme auf dem Flurstück hinsichtlich Kampfmittelbelastung geäußert.

0.1.19. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Siehe Baustellenordnung und Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan). Firmenwerbung an Gebäuden und / oder Gerüsten ist nicht gestattet.

0.1.20. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungs- berechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und der- gleichen im Bereich der Baustelle. Keine Angaben.

0.1.21. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Keine Angaben.

0.1.22. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Der Rohbau wird nach derzeitiger Terminplanung von 08/2027 bis 09/2028 errichtet. Darauf folgt die Ausführung der Fassadenarbeiten Fenster zur Herstellung der Gebäudedichtheit. Im Anschluss erfolgen die Ausbauarbeiten (Ausbau I), wobei die Grobmontagen der haustechnischen Gewerke parallel laufen. Ebenso ist mit Ausbauarbeiten anderer Gewerke und Arbeiten an der Fassade, sowie in der späteren Feinausbauphase (Ausbau II) auch mit Arbeiten an den Außenanlagen zu rechnen.

0.1.23. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Arbeiten des AN verlaufen im Anschluss, im Vorfeld oder parallel mit Arbeiten anderer Gewerke und parallel verlaufender Bauvorhaben im Baugelände. Eine entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination ist zwingend zu gewährleisten und einzukalkulieren.

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

0.2. Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Ausführung entsprechend VOB C DIN 18299 ATV

0.2.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen

Art, Ort undZeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
anderer.
Für den Beginn der Leistungen des AN 's ist eine
bestätigte und geprüfte Werk- und Montageplanung
Grundvoraussetzung.

Für die Erstellung des Rohbaus ist ein Zeitraum von ca. 13 Monaten ab 08/2027 vorgesehen. Darauffolgend wird die Gebäudehülle bis zur Gebäudedichtheit hergestellt. Im Anschluss erfolgen die Arbeiten zum Innenausbau (Ausbau I & Ausbau II), wobei die Grobmontagen der haustechnischen Gewerke parallel laufen. Eine unabhängige Bearbeitung durch die Gewerke kann nicht gewährleistet werden, es ist deshalb auf die Arbeitsbereiche und Leistungen anderer Beteiligter Ausführender zwingend Rücksicht zu nehmen.

Geplant ist eine weitestgehend kontinuierliche Ausführung der Arbeiten über einen Zeitraum von ca. 14 Monaten für Ausbau I und von ca. 10 Monaten für Ausbau II. Der AN hat keinen Anspruch auf einen komplett durchgehenden Bauablauf. Der Beginn der Leistung hängt im Wesentlichen vom Abschluss der Rohbauarbeiten und der Arbeitsabfolge von den vorleistenden Gewerken bzw. der zeitgleich auszuführenden Arbeiten anderer Unternehmer ab.

0.2.2. Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Für die Ausbauphasen steht nach Aufstellung des Fassadengerüstes ein Baustellenaufzug am Gerüst, sowie, ein Lastenaufzug, nach vorgezogener Inbetriebnahme, zur Verfügung. Nutzungszeiten der Aufzüge sind mit der örtlichen OÜ abzustimmen.

Der AN hat planerisch und kalkulatorisch Folgendes zu

n

Der AN hat planerisch und kalkulatorisch Folgendes zu
berücksichtigen:
•Zeitgleich zu der hier ausgeschriebenen Baumaßnahme BDC
wird parallellaufend die Baumaßnahme CSME am
benachbarten direkt angrenzenden Baustandort durch
Dritte ausgeführt. Die Erschließung bzw. Zuwegung aller
Bautätigkeiten für das CSME erfolgt ausschließlich über
die Parzelle des BDC (siehe
Baustelleneinrichtungsplan).
•Weiterhin erfolgen auf der im Baustellenübersichtsplan
gekennzeichneten nördlichen Baustellen Zu- und
Abfahrtsstraße des BDC täglich baustellenbetriebliche
Transporte zur Erstellung der benachbarten Baumaßnahme
CSME. Eine Störung des Baustellenbetriebs und des Zu-
und Abtransports von Baustellenpersonal und -material
ist zu vermeiden.

Die Ausführung der Phase Rohbau BDC und, zeitversetzt, die Phase Rohbau CSME wird ohne Baustellenlogistik geführt, da in dieser Phase ausschließlich zwei Ausführende tätig sind (Alleinstellungs-merkmal Rohbaugewerk). Trotzdem wird ausdrücklich darauf

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG hingewiesen, dass ein Maß an Kooperations- und Koordinationsbereitschaft der beiden beteiligten Rohbaugewerke eingefordert wird und die logistische Eigenverantwortung der beiden Ausführenden hiermit verbunden ist.

Nach Abschluss des Rohbaus BDC sind mit der Leistungsaufnahme weiterer Gewerke für die jeweilige Leistungserfüllung logistische Leistungen im Transportmanagement und Flächenmanagement eines jeden Auftragnehmers verbunden, auf die hier ausdrücklich hingewiesen wird. Für die Lieferverkehrssteuerung, die Avisierung und das Transportmanagement, d. h. für die Materialanlieferung- und Verbringung, ist es aus den benannten Gründen der Baustellenzuwegungs- und Einrichtungsflächen unerlässlich, dass durch den AN hierfür sämtliche notwendige Angaben der Baustellenlogistik (OÜ) mitgeteilt werden. Insbesondere der Anlieferungszeitpunkt, die Fahrzeuge und die Entladezeiten sind der Baustellenlogistik (OÜ) mit einem mehrtägigen Vorlauf, mind. 5 Tage vorher, anzumelden. Die Entladezeiten sind auf das notwendige zeitliche Maß zu begrenzen, d. h. es ist Just-In-Time anzuliefern und umgehend zu entladen. Gleiches gilt im Sinne des Flächenmanagements für notwendige Baustoffzwischenlagerungen auf der Baustelleneinrichtungsfläche und die hierfür notwendigen Zeitfenster. Den Weisungen der Baustellenlogistik ist zwingend Folge zu leisten.

Im Zuge von Bodenarbeiten kann das Auffinden von Gegenständen nicht ausgeschlossen werden, bei denen es sich um archäologisches Kulturgut handeln könnte. Etwaige daraus resultierende zeitliche Verzögerungen oder vergleichbare Auswirkungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.2.3. Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Siehe Baustellenordnung.

0.2.4. Art und Umfang der Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, zum Beispiel trittsichere Abdeckungen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass aus seinen Bauleistungen resultierende Gefahren für vor Ort befindliches Personal anderer Unternehmen und Dritter, im Sinne der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes, eigenverantwortlich beseitigt werden oder durch angemessene Maßnahmen verhindert werden. Diesbezügliche Festlegungen werden unter anderem im SiGe-Plan, durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) festgelegt und sind zu befolgen. Darüber hinaus gelten alle baustellenüblichen gesetzlichen Bestimmungen, der Baustellenordnung und

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG den Anweisungen der OÜ ist Folge zu leisten.

0.2.5. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind nicht geplant und bekannt.

0.2.6. Besondere Anforderungen an die

0.2.6. Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.
B. Behälterfür die getrennte Erfassung.
Die Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche ist
grundsätzlich mit der örtlichen OÜ abzustimmen. Der AN
bekommt Bereiche auf der BE-Fläche zugewiesen.
Anfallender Abfall aller Art (einschl.
Verpackungsmaterial etc.) ist durch den AN sofort in
die bauseitig gestellten Container zu entsorgen. Die
Abrechnung der Entsorgung erfolgt gemäß dem
Umlageschlüssel der BVB (Vertragsmantel).
Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht oder nur in
unzureichender Weise nach, so lässt der Auftraggeber
die Baustellenreinigung zu Lasten des säumigen AN
anderweitig durchführen. Der Auftraggeber entscheidet
auch bei Streitigkeiten hinsichtlich der Anteile bzw.
Beteiligung an der notwendigen Baustellenreinigung bei
mehreren Auftragnehmern unter Berücksichtigung der
mutmaßlichen Verschmutzungsverursacher nach billigem
Ermessen.
Trennung der Reststoffe / Bauabfälle nach Maßgabe der
Trennungsvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes sind Grundleistungen des AN und werden
nicht gesondert vergütet. Bei festgestellten
Zuwiderhandlungen werden die Kosten dem Verursacher in
Rechnung gestellt.

Firmenwerbung an Gebäuden, Zäunen und / oder Gerüsten ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat auch die unmittelbare Umgebung der Baustellen stets sauber zu halten, wenn diese durch die Baustellenaktivitäten verunreinigt werden. Die laufende Reinigung, Unterhaltung und Wiederinstandsetzung aller vom AN genutzten Verkehrswege ist Sache des AN.

0.2.7. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Der AN hat alle Gerüste, die er für die Erbringung seiner eigenen Leistung benötigt, selbst mitzubringen.

0.2.8. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Eine eingeschränkte Nutzung des Fassadengerüstes kann ausschließlich nur nach vorheriger Absprache mit dem vorhaltenden AN und der OÜ erlaubt werden. Für die Aufstellung eines eigenen Kranes, auch Mobilkranes, steht im Baufeld keine ausgewiesene Fläche zur Verfügung und ist mit der OÜ abzustimmen. Die sanitären Einrichtungen werden durch den AG zur

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Verfügung gestellt und befinden sich räumlich zwischen den Baumaßnahmen BDC und CSME. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

0.2.9. Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüsten, Hebezeugen, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Keine Angaben.

0.2.10. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Grundsätzlich sind alle durch den AN zu liefernden und/oder einzubauenden Stoffe, Materialien und Bauteile, die im Verlauf der Bauausführung oder nach Abnahme in den Besitz des Auftraggebers übergehen, in neuwertigem, ungebrauchten Zustand zu verwenden. Geplante Abweichungen von diesem Grundsatz sind rechtzeitig vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.

0.2.11. Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Siehe vor. Die Beschaffenheit aufbereiteter Stoffe ist analog 0.2.9. im Einzelfall abzustimmen. Wenn nicht geregelte bzw. genormte Stoffe, Bauteile oder Bauprodukte verwendet werden sollen, sind eigenverantwortlich durch den AN die Verwendbarkeitsnachweise (z. B. Zustimmung im Einzelfall) zu erbringen und rechtzeitig vor der geplanten Ausführung dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Kosten für dieses Verfahren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.

0.2.12. Besondere Anforderungen an Art, Güte und

0.2.12. Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.
B.an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen.
Verwendete Stoffe, Materialien und Bauprodukte sollen
möglichst und weitestgehend ohne gesundheits- oder
umweltschädliche Inhaltsstoffe wie Lösungsmittel und
Weichmacher verwendet werden.

0.2.13. Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Siehe Dokumentationsrichtlinie.

0.2.14. Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle

0.2.14. Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen odermüssen
oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind.
Außergewöhnliche Funde z. B. archäologische Funde,
Funde von mutmaßlich ideellem oder monetärem Wert sind
dem AG unverzüglich zu melden und zu übergeben.

0.2.15. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem

0.2.15. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden,Stoffe
und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transport, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Das Baugrundgutachten liegt seitens des Unternehmens CDM Smith vor und wird, nach Bedarf, durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung von Bodenaushub wird durch die Verwertungsstelle SWH (Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft) durchgeführt. Probenahme und Deklarationsuntersuchungen von Böden gemäß Vorgaben der Verwertungsstelle. Die einzelnen Probeentnahmen sind vorher mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Böden als Aushub im Baubereich lagernd; Material von AN vor Ort verladen und von HWS von der Baustelle entfernen und einer wertstoffgerechten Verwertung zuführen.

0.2.16. Art, Anzahl, Menge oder Maße der Stoffe und

0.2.16. Art, Anzahl, Menge oder Maße der Stoffe und
Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden,
sowieArt, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer
Übergabe.
Keine Angaben.

0.2.17. In welchen Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen über- nimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine Angaben.

0.2.18. Leistungen für andere Unternehmer. Keine Angaben.

0.2.19. Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und

0.2.19. Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und
bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammen-wirken
mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer
für Gebäudeautomation.
Keine Angaben.

0.2.20. Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme. Der AN hat dem AG den Zugang zur Baustelle jederzeit zu ermöglichen. Andere auf der Baustelle tätige Firmen müssen in Teilen an durch den AN zu erbringende, noch nicht abgenommene Leistungen anschließen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine eigene Leistung dadurch keinen Schaden nimmt und abnahmefähig bleibt. Wenn aus Sicht des AN dazu Teilleistungsfeststellungen erforderlich sind, ist das Verlangen rechtzeitig und begründet an den AG heranzutragen.

0.2.21. Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat, durch einen besonderen Wartungsvertrag. Falls zutreffend, siehe gesonderter Wartungsvertrag als Teil der Leistungsbeschreibung.

0.2.22. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder

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0.2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Tabellen. Die Abrechnung hat ausschließlich anhand von Aufmaßplänen zu erfolgen. Das Aufmaß ist in Papier und digital (GAEB DA11) zu übergeben. Handaufmaße sind nicht zugelassen. Handaufmaße können ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zugelassen werden, die der schriftlichen ausdrücklichen Zustimmung des AG bedürfen. Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise kumulativ zu erfassen. Zu jedem Einzelaufmaß ist ein Aufmaßdeckblatt zu erstellen, auf dem

  • Positionsmenge Gesamt Soll,
  • Positionsmenge Gesamt Ist,
  • Positionsmengenzuwachs, zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist.

Die Rechnungslegung durch den AN kann nur auf Basis vorher vom AG bzw. dessen Erfüllungsgehilfen geprüfter und ggf. korrigierter und freigegebener Aufmaße erfolgen. Das zeitgleiche Einreichen von nicht freigegebenen Aufmaßen und zugehörigen Rechnungen führt zur Zurückweisung solcher Rechnungen. Für jede Nachtragsposition sind Kalkulationsnachweise auf Grundlage der Ursprungskalkulation beizufügen.

  1. UNTERLAGEN / PLÄNE ZUR KALKULATION

Neben dem Leistungsverzeichnis sind Pläne und / oder weitere Dokumente als Ergänzung zum Textteil beigefügt. Der Umfang kann dem beigefügten Inhaltsverzeichnis zur Ausschreibung entnommen werden. Bei widersprüchlichen Aussagen gilt für die Kalkulation die folgende Rangfolge:

  1. Gutachten Dritter, wie z.B. Brandschutz-, Schallschutz-, Wärmeschutzgutachten

  2. Gedruckter Text im Leistungsverzeichnis

  3. Sonstige, über Nr. 1 hinausgehende Anlagen gemäß Inhaltsverzeichnis (03_Pläne und 04_Gutachten)

  4. LEISTUNGSUMFANG

Die nachfolgenden Leitbeschreibungen gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses übergreifend. Alle Kosten die aus den Leitbeschreibungen erwachsen, sind in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren, sofern jeweils keine separaten Positionen vorgesehen sind.

In nachfolgender Leitungsbeschreibung wird der Umfang der zu erbringenden Leistung beschrieben. Die angebotene Bauart muss alle beschriebenen Randbedingungen und Besonderheiten berücksichtigen. Die Ausführungen haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Anfallende Planungsleistungen durch eine andere als die

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  1. LEISTUNGSUMFANG ausgeschriebene / vorgeschlagene Ausführungsart, sind Sache des AN und gehen zu dessen Lasten, einschließlich aller dadurch ggf. anfallenden weiteren Kosten wie zusätzliche Prüfgebühren.

Änderungen und Ergänzungen aus der Planungsfortschreibung, insbesondere auf Grund technischer Notwendigkeiten oder behördlicher Auflagen, sind vorbehalten.

Alle in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich grundsätzlich, wenn nicht anders beschrieben, jeweils inklusive: Lieferung, Montage/ Einbau einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Hilfsmittel oder Demontage und Rückbau einschließlich Entsorgung.

Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe nach Möglichkeit über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.

Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen mit anderen bauausführenden Gewerken zu koordinieren. U.a. ist hierzu die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen durch den Bauleiter, der Deutsch mindestens in der Kompetenzstufe B2 beherrscht oder eine entsprechend autorisierte und weisungsbefugte Vertretung mit gleicher Sprachkompetenz vorgeschrieben. Siehe hierzu auch die Vorgaben der beiliegenden WBVB bzw. BVB.

Mängelmanagement

Der AN ist verpflichtet die Webapplikation PLANRADAR zu nutzen. Diese steht dem AN - nach Einladung durch die OÜ - kostenfrei zur Verfügung. Zur Nutzung benötigte Hardware (PC, Tablet oder Mobilphone) stellt der AN kostenfrei selbst zur Verfügung. Die Applikation ist über Downloads aus dem Netz zu beziehen. Zur Nutzung der Applikation gibt der AN eine verbindliche E-Mail-Adresse ab. Über die Nutzung der Applikation (Einstellungen/ Nutzungsrechte) treffen AN und OÜ vor Ausführungsbeginn (z.B. zum Bauanlaufgespräch) Abstimmungen. Mängel und Restleistungen an den Werkleistungen den AN, die über die Applikation dem AN bekannt gemacht worden sind, gelten als rechtssicher zugegangen.

Baustelleneinrichtung und -transporte

Alle benötigten Materialien und Geräte sind durch den AN selbst in den Baubereich zu transportieren. Alle anfallenden Stoffe werden durch den AN zur Entfernung aus dem Gebäude transportiert. Der gesamte Materialtransport erfolgt über eigenes mobile Hebegeräte. Im Gebäude ist mit Handtransport zu

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  1. LEISTUNGSUMFANG rechnen.

Erforderliche Arbeitsbühnen und -gerüste für die eigenen Leistungen sind entsprechend der Höhenangaben in den Positionen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es ist zu beachten, dass mit zeitlich versetzten Arbeiten in einzelnen Bereichen, in Abhängigkeit von anderen Gewerken, zu rechnen ist. Mehrmalige An- und Abfahrten zur Baustelle sowie ein mehrmaliger Auf- und Abbau sind bei der Kalkulation zu beachten und werden nicht gesondert vergütet.

Baustrom und Bauwasser stellt der AG in unmittelbarer Nähe zum Baubereich zur Verfügung. Die Versorgung und Verrechnung erfolgt über einen Kostenschlüssel gemäß der beiliegenden ATV bzw. WBV.

Die Versorgung der eigenen Mitarbeiter ist Leistung des AN. Durch den AN sind Sanitärcontainer im Baufeld aufzustellen und einzurichten.

Die Baustelleneinrichtung beinhaltet alle für den Betrieb und Schutz der Baustelle sowie die Erbringung der Leistungen erforderlichen Einrichtungen und Geräte wie Material- bzw. Aufenthaltscontainer, Baustromverteiler, Arbeitsgerüste/ Leitern, H-Sauger, Beleuchtung, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Ausrüstung, usw. Sofern nicht im Detail beschrieben sind Anzahl und Dimensionierung der Gerätschaften entsprechend den Terminvorgaben, den geltenden Vorschriften und den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Verlauf der Arbeiten auszulegen.

Der gesamte Baubereich ist ständig in einem geordneten Zustand zu halten. Reinigungsarbeiten müssen mittels geeigneten Mitteln zu Trockenreinigung, z.B. Besen, und Saugern der Verwendungskategorie H bzw. feucht erfolgen. Es sind Klebebänder zu verwenden, die beim Entfernen möglichst keine Schäden an Oberflächen wie beschichteten und geputzten Wände erzeugen.

Anfallende Materialien aus den Arbeits- und Schutzmaßnahmen sind durch den AN für eine Weiterverwertung oder Entsorgung zu sammeln, zu sortieren und zu entfernen. Eine Aufstellung von Containern auf dem Gelände kann erst nach Absprache mit der OÜ erfolgen. Freigegebene, eingesetzte Container sind mit der Aufschrift des jeweiligen Reststoffes zu beschildern.

Gerüste/ Hebezeuge

Arbeitsgerüste für die eigenen Arbeiten, sind Sache des AN. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass sämtliche zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Hebezeuge durch den AN selbst zu stellen sind.

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  1. LEISTUNGSUMFANG Alle zum Transport erforderlichen Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Bauzeitenplan

Bestandteil der Leistung des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren ist das Erstellen eines detaillierten Bauzeitenplanes als Balkenplan. Der AG behält sich vor, die Rahmentermine des betreffenden Leistungsbereiches innerhalb der Gesamt-Ablaufplanung zu verschieben und Zwischentermine mit dem Ziel der Einhaltung des Endtermins des betreffenden Leistungsbereiches anzuordnen.

Bautagesberichte

Bestandteil der Leistungen ist die Erstellung von Bautagesberichten zur Dokumentation in der Bauakte. Die Berichte sind wie in ihrer Position benannt anzufertigen und dem AG / der OÜ zu übergeben. Nicht oder unvollständige abgegebene Bautagesberichte gelten als Mangel i.S. § 4 Abs. 7 VOB/B.

  1. PLANUNGEN DES AN

Ausführungspläne / Änderungen / Freigaben

Alle dem AN zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maßen und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen. Auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Prüfung der Vorleistungen hat mindestens 10 Arbeitstage vor Einbau zu erfolgen, so dass ggf. vorgefundene Mängel vor der Montage durch den Verursacher beseitigt werden können.

Alle vor oder während der Ausführung notwendigen Genehmigungen von Behörden oder Prüfsachverständigen sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen.

Die Planung (Zeichnungen, Berechnungen) für ggf. notwendige Baubehelfe sowie die Verantwortung für die rechtzeitige Prüfung und Freigabe durch den Prüfingenieur ist Sache des AN. Die Planung ist Bestandteil der Werk- und Montageplanung.

Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen, Prüfzeugnisse und Zulassungen / Zustimmungen sind dem AG kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie sind rechtzeitig, d.h. so dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Fertigstellung der Montageplanprüfung eingehalten werden kann, zu übergeben. Dabei ist zu

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  1. PLANUNGEN DES AN berücksichtigen, dass dem AG, wenn in der jeweiligen Position nicht anders beschrieben, mindestens 10 Arbeitstage zur Prüfung und Kommentierung jeder Planunterlage zur Verfügung stehen und ggf. auch jeder wieder vorzulegenden Planunterlage, der Überarbeitung der Montageplanung und erneuten Vorlage zur Freigabe ausreichend Zeit eingeplant werden muss. Die Ausführung nach diesen Unterlagen kann erst nach deren Freigabe erfolgen.

Planvorlage

Der Auftragnehmer ist voll verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Übereinstimmung der Werk- und Montagepläne untereinander und mit den Vertragsunterlagen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Planungen des AN durch den AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen bezieht sich auf die allgemeine Übereinstimmung mit den Vertragsunterlagen und ist nicht notwendigerweise vollständig, beinhaltet z. B. keine Mengenprüfung oder vollständige Prüfung von Massen, sowie keine bauphysikalischen Prüfungen.

Vor Einreichung von Montageplänen ist dem AG ein Terminplan mit Vorlageterminen, Prüfumlauffristen, Freigabeterminen und Montageterminen vorzulegen, der alle Vertragstermine und die angegebenen Vorgaben berücksichtigt. Als Prüfzeitraum für den Prüfstatiker - sollte eine solche Prüfung notwendig sein - und den AG sind mindestens 20 Arbeitstage einzukalkulieren.

Im Rahmen der Schlussdokumentation ist die gesamte Montageplanung dem AG zu übergeben. Alle mit der Werkstatt- und Revisionsplanung entstehenden Kosten sind in die EP einzukalkulieren, sofern keine Leistungspositionen hierfür vorgesehen sind.

Planprüfung / Wiedervorlagen

Für die Klärung offener Punkte finden nach Erfordernis Koordinierungsgespräche beim zuständigen Planer, ggf. auch in dessen Baustellenbüro, statt. Prüfkommentare werden durch diesen auf dem Plan eingetragen und an die ausführende Firma weitergeleitet. Der Prüfvermerk "Baufrei für Bemusterung" gilt ausschließlich für die Bemusterung.

Der AG geht grundsätzlich davon aus, dass alle auf den zur Prüfung eingereichten Plänen dargestellten Bauteile, Materialien und Konstruktionen dem vereinbarten Leistungssoll entsprechen. Sollte dies aus Sicht des AN nicht der Fall sein, so sind diese Bauteile, Materialien oder Konstruktionen auf dem Plan deutlich zu markieren und mit einem entsprechenden Hinweis leicht erkennbar zu kennzeichnen. Die aus der

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  1. PLANUNGEN DES AN Abweichung vom Vertragssoll resultierenden Folgen (z.B. Ankündigung eines Mehrvergütungsanspruchs oder einer notwendigen Bauzeitverlängerung) sind mit Übergabe der Planunterlagen schriftlich darzulegen. Sollten wegen Abweichungen von dieser Regel durch den AG im Rahmen der Planprüfung Vertragsabweichungen nicht erkannt werden und beharrt der AG im Folgenden auf dem vereinbarten Leistungssoll, so hat dies keinen Einfluss auf die vertraglich geschuldete Leistung und entbindet den AN nicht von seinen Leistungspflichten. Insofern gehen alle hieraus etwaig resultierenden Folgekosten (durch z.B. Rückführung der Montageplanung, Fehlproduktionen oder Rückbaunotwendigkeiten) zu Lasten des AN.

Prüfkommentare und Korrekturen sind vollständig einzuarbeiten. Sollte eine Korrektur nicht übernommen werden, ist dies auf dem Plan zu vermerken und im Anschreiben zu begründen. Sämtliche Planänderungen sind in einer Indexliste zu dokumentieren und im Plan leicht erkennbar zu kennzeichnen.

Zeichnungsqualitäten

Horizontal- und Vertikalschnitte müssen die Bauteile vollständig darstellen und sind gänzlich in allen drei Dimensionen sowie bezogen auf Achsen zu vermaßen, einschließlich der Angabe von Höhenkoten mit Bezug auf die OKFFB der jeweiligen Einbauebene. Alle Anschlüsse an die Bauteile anderer Gewerke sind darzustellen. Details sind in den Ansichten, Horizontal- und Vertikalschnitten zu markieren. Alle Befestigungsmittel sind bezüglich Material, Dimensionierung und Lage zu bezeichnen. Alle mechanischen, elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Anbauteilen sind darzustellen. Die Verkabelung der Komponenten untereinander ist schematisch darzustellen. Der Kabeltyp bzw. die Bauart ist normengerecht zu bezeichnen. Die Lage der Komponenten und Bedienelemente ist maßstäblich darzustellen und zu bemaßen.

  1. PLANUNGEN DES AG

Leistungsbestandteil des AG ist die Bereitstellung der Planunterlagen digital im pdf-Format zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies betrifft auch die Planindizes. Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice auf eigene Kosten zu beschaffen oder eigenständig zu erstellen. Subunternehmer des AN erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN.

Spätestens zum Bauanlaufgespräch erhält der AN die freigegebenen Ausführungspläne. Die Koordination der übergebenen Ausführungsgrundlagen und die weitere Verwendung z. B. für die

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  1. PLANUNGEN DES AG Arbeitsvor-bereitung der eigenen Leistung, ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen.

  2. HINWEISE ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG

Das Vorhaben umfasst die benachbarte Erstellung von zwei separaten Bauprojekten, BDC und CSME, auf einem Grundstück mit einem zeitlichen Versatz des jeweiligen Baufortschritts um circa ein Jahr. De Erschließung für beide Baustellenbereiche erfolgt von Osten über das Baufeld des BDC. Die zentrale Baustelleneinrichtung für beide Vorhaben ist in der Abrechnung nach beiden Projekten untergliedert jedoch baulich kombiniert herzustellen. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Baustelleneinrichtung sind in Abhängigkeit des Baufortschritts der Projekte BDC und CSME in Phasen zu liefern, auf-, um- und abzubauen. Aus diesen Anpassungen gemäß der diesem Leistungsverzeichnis beiliegenden Phasenpläne resultierende Umbauarbeiten sowie An- und Abfahrten sind über die nachfolgend beschriebenen Einzelpositionen abzurechnen. Für Auf- und Abbau der Hauptleistungen, Wartungen und Reinigungen erforderliche An- und Abfahrten sind Sache des AN und in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.

00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung

Anlagenbeschreibung Ausführung der Bauwasseranlage Die Bauwasserversorgung erfolgt aus dem Netz der SWH mit Anschluss an einen vorhandenen Hydranten des Versorgers. Über den Bauwasseranschluss erfolgt die Versorgung der Baustelleneinrichtung, der Sanitärcontainers sowie der Verteilers. Schnittstelle zum Roh- bzw. Erdbau sind die Absperrarmatur für den Anschluss des Sanitärcontainers und die Auslaufventile auf den Verteilern. Der Anschluss für die elektrische Begleitheizung wird durch Gewerk Baustromversorgung hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt oberirdisch bzw. in vorbereiteten Gräben.

Die Einzelanschlüsse der Entwässerung der Baucontainer ist bei dem Gewerk Baustelleneinrichtung-Container ausgescchrieben. Die aufgeführte Entwässerungleitung in dem LV umfasst den Anschluss außerhalb des Containers zum provisorischen Anschluss im Kanal.

Vorhaltedauer Vorhaltedauer während der Vertragslaufzeit

00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 21

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.01.0010 Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD DN 20 Druckrohr aus PE-HD fuer Trinkwasserversorgung DIN EN 12201, PN 10, Güteanforderungen nach DIN 8075, in geraden Laengen, einschließlich Form- und Verbindungsstücke, DN 20, Verbindung durch Heizwendelschweissen von Muffen mit Elektroschweissfittings DVS 2207 Teil 1, verlegen nach DIN 19 630 sowie DIN EN 805, auf vorhandenem Auflager in vorhandenen Graeben ohne Verbau, Verlegetiefe bis 1,25 m.

80m EP ......................... GP ............................

00.01.0020 Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD DN 25 Druckrohr aus PE-HD fuer Trinkwasserversorgung DIN EN 12201, PN 10, Güteanforderungen nach DIN 8075, in geraden Laengen, einschließlich Form- und Verbindungsstücke, DN 25, Verbindung durch Heizwendelschweissen von Muffen mit Elektroschweissfittings DVS 2207 Teil 1, verlegen nach DIN 19 630 sowie DIN EN 805, auf vorhandenem Auflager in vorhandenen Graeben ohne Verbau, Verlegetiefe bis 1,25 m.

80m EP ......................... GP ............................

00.01.0030 Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD DN 32 Druckrohr aus PE-HD fuer Trinkwasserversorgung DIN EN 12201, PN 10, Güteanforderungen nach DIN 8075, in geraden Laengen, einschließlich Form- und Verbindungsstücke, DN 32, Verbindung durch Heizwendelschweissen von Muffen mit Elektroschweissfittings DVS 2207 Teil 1, verlegen nach DIN 19 630 sowie DIN EN 805, auf vorhandenem Auflager in vorhandenen Graeben ohne Verbau, Verlegetiefe bis 1,25 m.

10m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 22

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.01.0040 Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD DN 40 Druckrohr aus PE-HD fuer Trinkwasserversorgung DIN EN 12201, PN 10, Güteanforderungen nach DIN 8075, in geraden Laengen, einschließlich Form- und Verbindungsstücke, DN 40, Verbindung durch Heizwendelschweissen von Muffen mit Elektroschweissfittings DVS 2207 Teil 1, verlegen nach DIN 19 630 sowie DIN EN 805, auf vorhandenem Auflager in vorhandenen Graeben ohne Verbau, Verlegetiefe bis 1,25 m.

200m EP ......................... GP ............................

00.01.0050 Dämmung für Bauwasserleitung PE DN 20 - DN 40 Dämmung gemäß DIN 1988-200, VDI 4100 und VDI 4109 geschlossenzelliger, physikalisch vernetzter Polyethylenschaum mit zusätzlicher reißfester Gittergewebefolie verstärkt, Gittergewebe an den Kreuzungspunkten verknotet, geeignet für alle Rohrmaterialien,

DIBt-Zulassung Nr. Z-23.14-1646,

Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B2 Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13501: l10°C = 0,033 W/(m×K) Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl nach ISO 1663: m ³ 5000 Temperaturbeständigkeit (dauerhaft): von –80°C bis +100°C

Dämmschichtdicke: 13 mm

Rohraußendurchmesser: Kunststoff da = 25mm (DN 20) Kunststoff da = 32mm (DN 25) Kunststoff da = 40mm (DN 32) Kunststoff da = 50mm (DN 40)

liefern und fachgerecht verlegen

50m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 23

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.01.0060 Winkel DN 20 Winkel 90° für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 20

16Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0070 Winkel DN 25 Winkel 90° für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 25

16Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0080 Winkel DN 32 Winkel 90° für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 32

8Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0090 Winkel DN 40 Winkel 90° für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 40

20Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0100 T-Stück DN 20 T-Stück für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 20

2Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0110 T-Stück DN 25 T-Stück für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 25

4Stk EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 24

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.01.0120 T-Stück DN 32 T-Stück für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 32

2Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0130 T-Stück DN 40 T-Stück für Druckrohr aus PE-HD, für Heizwendelschweißung, DN 40

1Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0140 Elektroschweißmuffe d 20 Elektroschweißmuffe zur Verbindung der Rohrleitung mittels Heizwendelschweißen, einschließlich Herstellen der Schweißverbindung mittels passendem Schweißautomat, Rohrdurchmesser d 20 mm

20Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0150 Elektroschweißmuffe d 25 Elektroschweißmuffe zur Verbindung der Rohrleitung mittels Heizwendelschweißen, einschließlich Herstellen der Schweißverbindung mittels passendem Schweißautomat, Rohrdurchmesser d 25 mm

20Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0160 Elektroschweißmuffe d 32 Elektroschweißmuffe zur Verbindung der Rohrleitung mittels Heizwendelschweißen, einschließlich Herstellen der Schweißverbindung mittels passendem Schweißautomat, Rohrdurchmesser d 32 mm

10Stk EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 25

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.01.0170 Elektroschweißmuffe d 40 Elektroschweißmuffe zur Verbindung der Rohrleitung mittels Heizwendelschweißen, einschließlich Herstellen der Schweißverbindung mittels passendem Schweißautomat, Rohrdurchmesser d 40 mm

40Stk EP ......................... GP ............................

00.01.0180 Absperrventil Rp 1/2 Absperrventil, für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 1988, Gehäuse, Oberteil und wasserberührte Teile der Innengarnitur aus Rotguß DIN 1705, Schrägsitzform mit Entleerungsventil in Gehäusematerial, beiderseits Muffenverschraubung, mit wartungsfreier Spindelabdichtung, PN 10, mit Handrad, Rp 1/2.

12St EP ......................... GP ............................

00.01.0190 Absperrventil Rp 3/4 Absperrventil, für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 1988, Gehäuse, Oberteil und wasserberührte Teile der Innengarnitur aus Rotguß DIN 1705, Schrägsitzform mit Entleerungsventil in Gehäusematerial, beiderseits Muffenverschraubung, mit wartungsfreier Spindelabdichtung, PN 10, mit Handrad, Rp 3/4.

8St EP ......................... GP ............................

00.01.0200 Absperrventil Rp 1 1/2 Absperrventil, für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 1988, Gehäuse, Oberteil und wasserberührte Teile der Innengarnitur aus Rotguß DIN 1705,

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.07.2026 - Seite 26

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Schrägsitzform mit Entleerungsventil in Gehäusematerial, beiderseits Muffenverschraubung, mit wartungsfreier Spindelabdichtung, PN 10, mit Handrad, Rp 1 1/2.

6St EP ......................... GP ............................

00.01.0210 Absperrventil Rp 1 1/2 mit RV Absperrventil, mit Rückflußverhinderer und Prüfeinrichtung gemäß DIN 3269 Teil 1, für Trinkwasserleitung, mit Eignungsnachweis gemäß DIN 1988, Gehäuse, Oberteil und wasserberührte Teile der Innengarnitur aus Rotguß DIN 1705, Schrägsitzform mit Entleerungsventil in Gehäusematerial, beiderseits Muffenverschraubung, mit wartungsfreier Spindelabdichtung, PN 10, mit Handrad, Rp 1 1/2.

2St EP ......................... GP ............................

00.01.0220 Rohr PE-X Trinkwasser Durchm. 20mm STLB-Bau 10/2025 042 Rohrleitung aus Polyethylen PE-X DIN EN ISO 15875-1 und DIN EN ISO 15875-2, mit werkseitig aufgebrachter Wärmedämmung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 100 %, für Trinkwasser, max. Betriebstemperatur 70 Grad C, Außendurchmesser 20 mm, in Ringen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

40m EP ......................... GP ............................

00.01.0230 Rohr PE-X Trinkwasser Durchm. 25mm STLB-Bau 10/2025 042 Rohrleitung aus Polyethylen PE-X DIN EN ISO 15875-1 und DIN EN ISO 15875-2, für Trinkwasser, max. Betriebstemperatur 70 Grad C, Außendurchmesser 25 mm, in Ringen mit

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Schutzrohr, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

30m EP ......................... GP ............................

00.01.0240 Verteiler Trinkwasser 10m3/h Kunststoff 5Stutzen DN20 Verteiler, mit Prüfzeugnis, für Trinkwasser, max. Betriebstemperatur bis 120 Grad C, max. Betriebsüberdruck 10 bar, max. Volumenstrom 10 m3/h, aus Kunststoff, mit Entleerungsstutzen, mit 1 Anschlussstutzen DN 32, 4 Anschlussstutzen DN 20, mit Geka-Kupplung 3/4" und 1 Anschlussstutzen DN 15, mit Geka-Kupplung 1/2", mit Schwitzwasserisolierung aus geschlossenzelligem Weichschaum.

2St EP ......................... GP ............................

00.01.0250 Flex.Schlauch PN 10 R/Rp 3/4 Flexibler Schlauch, Medium 'Trinkwasser ', Temperatur in Grad C '20 ', aus 'EPDM, für Trinkwasser geeignet ', mit Umflechtung aus nichtrostendem Stahl, mit Gewindeanschlüssen, einseitig mit Verschraubung, PN 10, R/Rp 3/4.

40m EP ......................... GP ............................

00.01.0260 Auslaufventil DN 15, mit Schlauchverschraub., mit Bedienungsgriff Auslaufventil mit Rueckflussverhinderer und Rohrbeluefter, entspr. DVGW-Arbeitsblaetter W 376 und 377, DN 15, aus Messing, verchromt, Geraeuschverhalten entspr. DIN 4109 Gruppe I, 'mit Knebel, kalt', aus Messing, verchromt. Mit 'wartungsfreiem Oberteil mit Doppel-O-Ring- Abdichtung'. Schlauchverschraubung R 1/2.

8St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.01 Titel Rohrleitungen und Armaturen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Titel 00.01 Rohrleitungen und Armaturen, Netto: ...............................

00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser

A0001 Anlagenbeschreibung Ausführungsbeschr. Der nachfolgend beschriebene Anschluss der Ver.-/Entsorgung des Sanitärcontainers befindet sich während der gesamten Bauphase einschließlich der abschließenden Demontage und dem Abtransport von der Baustelle in vollständigem Verantwortungsumfang des Auftragnehmers.

Für den Bau des Hauses BDC und CSME in Halle werden zwei Sanitärcontainer aufgestellt.

Für die Trinkwasserversorgung der Sanitärcontainer wird der Anschluss an die Bauwasserversorgung hergestellt.

Für die Installation ist eine Begleitheizung (LU Baustromversorgung) sowie Dämmung herzustellen.

Der Rückbau erfolgt nach Fertigstellung der Bauarbeiten.

00.03.0010 Rohr Stahl niro geschweißt TW AD 32mm WD 1,5mm Pressen Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, für Trinkwasser kalt DIN 1988-200, Außendurchmesser 35 mm, Wanddicke 1,5 mm, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

1m EP ......................... GP ............................

00.03.0020 Schiebemuffe Stahl niro AD 32mm Schiebemuffe, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4401, Legierungszuschlag mind. 2,2 Gewichts-% Molybdän, als Pressverbindung mit DVGW-Registrierung, Außendurchmesser 35 mm.

1St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.03.0030 T-Stück Stahl niro AD 32mmx1"IGx32mm Übergangs T-Stück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4401, Legierungszuschlag mind. 2,2 Gewichts-% Molybdän, als Pressverbindung mit DVGW-Registrierung, Außendurchmesser 35 mm.

1St EP ......................... GP ............................

00.03.0040 Doppelnippel Rotguss Gewindeverbindung TW 1" Doppelnippel aus Rotguss, Gewindeverbindung, für Trinkwasser kalt DIN 1988-200, Außendurchmesser 26,9 mm.

2St EP ......................... GP ............................

00.03.0050 Muffe Rotguss Gewindeverbindung TW 1" Muffe aus Rotguss Gewindeverbindung, für Trinkwasser kalt DIN 1988-200, Außendurchmesser 26,9 mm.

2St EP ......................... GP ............................

00.03.0060 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN32 Rohraufhängung als Rohrschelle, aus verzinktem Stahl, höhenverstellbar durch Spannschloss, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, Länge Aufhängung bis 0,5 m, Befestigung über Gewindestäbe an bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, einschl. Bohrarbeiten, Rohr aus nichtrostendem Stahl, DN 32.

2St EP ......................... GP ............................

00.03.0070 Rohrleitung aus PE 100, DN 32 Rohrleitung aus PE 100 für Trinkwasser, DN 32 x 3,0 mm

mit DIN/DVGW-Registrierung PN 12,5, DIN 8074/75 SDR 11 aus einem Stück im Ringbund, für Transport und Lagerung zweiseitig verschlossen, schwarz mit blauen Kennstreifen, bis zur endgültigen Installation

Verlegung als Anschluss für Sanitärcontainer im Baugelände vom Wasseranschluss im TW-Übergabepunkt zum Sanitärcontainer, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ vergütet

Form Rohrende: glattes Ende, bis zur weiterführenden Montage verschlossen.

Schutz vor mechanischer Beschädigung in der Brücke

55,72m EP ......................... GP ............................

00.03.0080 Formstück Klemmfitting mit Außengewinde DN 32/1" Klemmfitting mit Außengewinde DN32, D32 x 1 Zoll als Zulage für Trinkwasserleitung, aus PE 100

1St EP ......................... GP ............................

00.03.0090 wie vor, jedoch Kupplung reduziert DN32 x DN25 Kupplung wie zuvor beschrieben, jedoch DN 32 x DN 25,

1St EP ......................... GP ............................

00.03.0100 Formstück Winkelkupplung DN 32 mit beidseitigem Klemmfitting Winkelkupplung mit beidseitigem Klemmfitting, alle Winkel, DN 32, D40 als Zulage für Trinkwasserleitung, aus PE 100.

3St EP ......................... GP ............................

00.03.0110 Systemtrenner BA DN 32 Systemtrenner BA DN 32 für waagerechten Einbau, Durchfluss bis 5 m³/h, R 1 1/4", mit Verschraubungen, Einbauort: Bauwasserverteiler im Freien, Frostschutz ist in separater Position beschrieben. Komplette Montage und nach Ende der Baumaßnahme Demontage

1St EP ......................... GP ............................

00.03.0120 Dämmung für Bauwasserleitung PE DN 20 - DN 32 Dämmung gemäß DIN 1988-200, VDI 4100 und VDI 4109 geschlossenzelliger, physikalisch vernetzter Polyethylenschaum mit zusätzlicher reißfester Gittergewebefolie verstärkt, Gittergewebe an den Kreuzungspunkten verknotet, geeignet für alle Rohrmaterialien,

DIBt-Zulassung Nr. Z-23.14-1646,

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B2 Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13501: l10°C = 0,033 W/(m×K) Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl nach ISO 1663: m ³ 5000 Temperaturbeständigkeit (dauerhaft): von –80°C bis +100°C

Dämmschichtdicke: 13 mm

Rohraußendurchmesser: Kunststoff da = 25mm (DN 20) Kunststoff da = 32mm (DN 25) Kunststoff da = 40mm (DN 32)

liefern und fachgerecht verlegen

30m EP ......................... GP ............................

00.03.0130 Dichtigkeitsprüfung

Druckprüfung der vorstehend beschriebenen Trinkwasserleitungen zzgl. ca. 30 m bauseitige Anschlussleitung. Die Trinkwasserleitungen sind ordnungsgemäß zu prüfen.

  • Dichtheitsprüfung der fertig gestellten, aber noch nicht verdeckten Leitungen während der Ausführungszeit ggf. in Teilabschnitten. Die Prüfung ist durchzuführen, bevor die Leitungen überdeckt sind. Es sind alle Materialen, Geräte etc. für die Prüfung einzukalkulieren. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und an die Bauleitung zu übergeben. Die Bauleitung ist vor der Leitungsprüfung zu informieren.

Die Prüfung hat grundsätzlich mit inerten Gasen gemäß der technischen Regeln zu erfolgen. Mit Druckschreiberuntersützung, mit geeichtem Schreiber,

Dichtheits-und Belastungs-Zwischenprüfung als Druckprobe mit inerten Gasen Prüfdruck mit 110mbar Prüfdauer bis 100 l Leitungsvolumen mind. 30 min je weitere 100 l ist die Prüfzeit um 10 min zu erhöhen, einschl. der Belastungsprüfung mit erhöhtem Druck Prüfdruck < DN 50 max 3 bar, >DN 50 max 1 bar,

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Prüfzeit 10 min einschl. der hierfür erforderlichen Verschlüsse mit metallenen Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen. einschl. die Beseitigung nach der Druckprobe, einschl. das Verbinden nach der Druckprobe, einschl. Sichtkontrolle und prüfen aller Verbindungen. Es sind die Protokolle des ZVSHK-Merkblatt "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen" zu verwenden. Es sind die Vorgaben des o.g. Merkblattes einzuhalten. Kalkulationsgrundlage sind die ausgeschriebenen Rohrmassen.

Die gesamte Prüfung ist zu dokumentieren.

2St EP ......................... GP ............................

00.03.0140 Rohrleitung Bauwasser zurückbauen Die Bauwasserversorgung bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Zum Bauzeitende ist die zuvor beschriebene Rohrleitung zu demontieren, inkl. aller erforderlichen Erd-, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten.

30m EP ......................... GP ............................

00.03.0150 Herstellen eines Abgangs DN32 am Bauwasserverteiler Herstellen eines Abgangs am Bauwasserverteiler.

· Absperren und Entleeren

· Dämmung der Bestandsleitung im Bereich des neuen Anschlusses entfernen,

· Leitung beidseitig trennen und entgraten,

· Liefern und einsetzen eines T-Stücks, Material Edelstahl gepresst. Formstücke und Rohr werden gesondert vergütet.

· Einsetzen eines Absperrventils in der Abgangsleitung. Ventil und Übergangs- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.

komplette Montage und nach Ende der Baumaßnahme Demontage

1Stk EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.03.0160 Freistrom-Kombi-Rückflussverhinderer 1" Freistrom-Kombi-Rückflussverhinderer, DN 25 mit Entleerstopfen, mediumberührte Metallteile aus entzinkungsfreiem und korrosionsbeständigem Rotguss, nach Metall-Bewertungsgrundlage (UBA) und DVGW Prüfzeichen wartungsfreie Spindelabdichtung mit selbstfettender EPDM-Lippendichtung, unter Druck austauschbar, EPDM-Sitzdichtung, Kegel drehbar gelagert, gegen Druckschläge gesichert, mit Entleerstopfen, mit Prüfeinrichtung, Spindelgewinde außerhalb des Mediums, kontrollierbare RV-Patrone als Kunststoff-Strömungskörper, verschleißfester Ventilsitz aus Edelstahl, mit braunem Handrad, totraumfrei, für waagerechten und senkrechten Einbau geeignet, mit Absperrfunktion zur Wartung, DVGW-Zulassung, Kunststoffteile mit KTW- und W 270-Zulassung, nach UBA-Bewertungsgrundlage, Schallschutzzulassung nach DIN EN ISO 3822 Klasse 1, DIN EN 13959, Druckstufe PN 16, max. Betriebstemperatur 65 °C, kurzfristige Spitzentemperatur 90 °C, inkl. Dämmschale zur Dämmung nach EEG, beiderseits Pressverschraubung

1Stk EP ......................... GP ............................

00.03.0170 Dämmung MiWo Kunstoffum. 30 mm Rohr DN 32 Wärmedämmung von Trinkwasserleiungen warm und kalt nach der GEG und DIN 1988-200:2012-05

Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität, als Schale, äußere Lage kaschiert mit gitternetzverstärkter Aluminiumfolie, mit verzinktem Stahldraht befestigt, Dämmschale fugendicht auf Rohrleitung aufbringen, mit Aluminiumklebeband diffusionsdicht verkleben im Bereich von: Längs- und Rundnähten, Stößen, Endstellen, an Einbauten, Durchdringungen, Übergängen, Abgängen und Auflagern.

Baustoffklasse nach DIN 13501-1: A2, nichtbrennbar Schmelzpunkt nach DIN 4102-17: > 1000°C Wärmeleitfähigkeit nach GEG: 0,035 W/(mK)

Einschl. Dichtungs-, Schalldämm-, Klebe- und Befestigungsmaterial, einschl. Ausschnitte.

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.03 Titel Baustellencontainer Trinkwasser Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Ausführung: · Rohrleitung: Edelstahlrohr · Dämmschalen: Mineralwolle alukaschiert m. Konstoffmantel

Dämmdicke 30mm für Rohr DN 32

1m EP ......................... GP ............................

Summe Titel 00.03 Baustellencontainer Trinkwasser, Netto: ...............................

00.04 Titel Baustellencontainer Entwässerung

00.04.0010 Provisorischer Anschluss Schmutzwasser an Container herstellen Bauzeitliche provisorische Entwässerungsanschlüsse an alle vorbeschriebenen Sanitärcontainer und Besprechungscontainer mit Küchenzeile herstellen.

3St EP ......................... GP ............................

00.04.0020 Provisorische Entwässerung SW für Container herstellen Provisorische Schmutzwasserentwässerung für die vorbeschriebenen Containeranlagen mit allen Leitungen, Anschlüssen an die Kanalisation und erforderlichen Erdarbeiten erstellen.

Entwässerung bestehend aus: · Abwasserleitungen von vorbeschriebenen Anschlüssen bis zur weiterführende Kanalisation, Gesamtlänge bis ca. 25m, bis DN 150, Mindestgefälle 1%, Material nach Wahl des AN · Anschluss an die Kanalisation, einschl. Abstimmung des provisorischen Anschlusses mit dem AG.

Die Leitungsführung im Baufeld, die Lage des Einleitschachtes der Containeranlage, der dazugehörigen Einrichtungen sowie die Dimensionierung sind durch den AN festzulegen.

Der Anschluss an die weiterführende Kanalisation liegt im Bereich des Baustellenverkehres. Die gesamte

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.04 Titel Baustellencontainer Entwässerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Anschlussleitung muss daher unter GOK eingebaut werden. Die Anschlussstrecke muss überfahrbar ausgebildet werden. Alle erforderlichen Arbeiten an der Oberfläche und Erdarbeiten sind einzurechnen.

1St EP ......................... GP ............................

00.04.0030 Auflager und Einbettung, Sandschicht liefern und einbauen Auflager und Einbettung aus mind. 15 cm steinfreiem, verdichtungsfähigem Material ausbilden. Material anliefern und seitlich bis zu einem Auflagewinkel von 180 Grad einbetten. Einbettung gem. Material laut DIN 1610 und Verlegeanleitung des Herstellers beachten, beidseitig vorbeschriebener Abwasserleitung und bis in eine Höhe von 0,30 m über Rohrscheitel in Lagen bis 0,30 m anschütten und von Hand oder mit leichtem Gerät entsprechend der geforderten Lagerungsdichte verdichten.

25m EP ......................... GP ............................

00.04.0040 Abwasserleitung zurückbauen Vorbeschriebene Abwasserleitung mit allen Komponenten, Bögen und Abzweigen nach Freigabe und auf Aufforderung durch den AG bzw. die OÜ vollständig zurückbauen und entfernen.

1St EP ......................... GP ............................

Summe Titel 00.04 Baustellencontainer Entwässerung, Netto: ...............................

00.05 Titel Sonstige Leistungen

00.05.0010 Spülen Leitungsanlage DN25 Kaltwasser L bis 50m Spülen der Leitungsanlage DIN 1988-2 DN 25, mit Spülgerät, Rohrleitung aus Kunststoffrohr, für Kaltwasser, Gesamtlänge Verteilleitungssystem bis 50 m.

4St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.05 Titel Sonstige Leistungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

00.05.0020 Spülen Leitungsanlage DN32 Kaltwasser L bis 50m Spülen der Leitungsanlage DIN 1988-2 DN 32, mit Spülgerät, Rohrleitung aus Kunststoffrohr, für Kaltwasser, Gesamtlänge Verteilleitungssystem bis 50 m.

1St EP ......................... GP ............................

00.05.0030 Spülen Leitungsanlage DN40 Kaltwasser L bis 50m Spülen der Leitungsanlage DIN 1988-2 DN 40, mit Spülgerät, Rohrleitung aus Kunststoffrohr, für Kaltwasser, Gesamtlänge Verteilleitungssystem bis 50 m.

4St EP ......................... GP ............................

00.05.0040 Anschluss herstellen Anschluss für Bauwasserversorgungsleitung DN 40 an vorhandenen Hydranten unter Hinzulieferung aller erforderlichen Anschlussmaterialien herstellen. Einschließlich Beantragung Standrohr und Zähler beim Versorger, einschließlich Abholung und Montage von Standrohr und Zähler.

1Stk EP ......................... GP ............................

00.05.0050 Mikrobiologische Untersuchung (TrinkwV) Trinkwasserbeprobung gemäß TrinkwV zur Erlangung des Keimfreiheitsnachweises für die gesamte Trinkwasseranlage (TWW, TWK, TWZ) Prüfung durch ein externes zugelassenes und akkreditiertes Labor unter Beachtung der Grenzwerte für die Prüfungen auf Keimfreiheit nach Trinkwasserverordnung, das Labor ist vorab dem AG zu benennen, die Prüfergebnisse sind dem AG unmittelbar nach Erstellung zu übergeben, die Beprobungen sind anzumelden , eine Abstimmung mit der Bauleitung, dem Auftraggeber sowie dem Gesundheitsamt hat zu erfolgen. Die Koordinierung erfolgt durch den Auftraggeber.

Folgende Beprobungen sind für jede Beprobungsstelle vorzunehmen:

Bestimmung der Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C für: Eschericia coli Enterokokken Coliforme Bakterien

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03 LV 497.01 Bauwasserversorgung und Entwässerung 00 Gewerk Bauwasserversorgung und Entwässerung 00.05 Titel Sonstige Leistungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Pseudomonas aeruginosa

Folgende Werte sind mindestens je Probe zu dokumentieren:

  • Wassertemperatur - °C
  • Geruch, sensorisch
  • elektrische Leitfähigkeit - µS/cm
  • ph-Wert

2Stk EP ......................... GP ............................

00.05.0060 Legionellen Untersuchungen (DVGW-W551) Legionellenuntersuchungen durch ein externes zugelassenes und akkreditiertes Labor unter Beachtung der Grenzwerte für die Prüfungen auf Keimfreiheit nach Trinkwasserverordnung, das Labor ist vorab dem AG zu benennen, die Prüfergebnisse sind dem AG unmittelbar nach Erstellung zu übergeben, die Beprobungen sind anzumelden , eine Abstimmung mit der Bauleitung, dem Auftraggeber sowie dem Gesundheitsamt hat zu erfolgen. Die Koordinierung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Beprobungsstellen werden gemeinsam festgelegt. Legionellenuntersuchungen gemäß DVGW-W551: Bestimmung aus 100 ml Probe, Bestimmung aus 1 ml Probe (Direktansatz)

2Stk EP ......................... GP ............................

Summe Titel 00.05 Sonstige Leistungen, Netto: ...............................

Summe Gewerk 00 Bauwasserversorgung und Entwässerung, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

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