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Anlage zu V 241 F
Ausbau und Entsorgung
Die Standardbeschreibung 001.01 im STLB-BauZ LB wird ersetzt durch nachfolgende Leistungsbeschreibung:
Enthält die Leistungsbeschreibung die Verpflichtung, z.B. zum Ausbauen, Abnehmen, oder ersetzen von Stoffen / Bauteilen, so gehören zur vertraglichen Leistung auch das Laden und / oder der Transport des zu entsorgenden Abfalls von der Ausbaustelle, einschl. Entsorgung und Kippgebühr.
Hinweise zur Abrechnung:
Bis 1 m³ Schuttentsorgung
Das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von einem Kubikmeter, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist, wird nicht gesondert vergütet, diese Leistung ist gemäß DIN 18299 eine Nebenleistung und in die Einheitspreise (Auf- und Abgebotsverfahren) einzukalkulieren. Ein gesonderter Nachweis wird für diese Leistung bei der Rechnungslegung nicht gefordert.
Über 1 m³ Schuttentsorgung
Das Entsorgen von nicht gefährlichem Abfall über einen Kubikmeter hinaus wird gesondert vergütet. Der Entsorgungsnachweis sowohl für den ersten Kubikmeter, als auch für den zusätzlich zu vergütenden nicht gefährlichen Abfall ist mit der Abrechnung der Einzelaufträge zu erbringen.