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Vergabeunterlagen vom 28.09.2026 (PDF)

Bauunterhaltungsarbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 19:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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[Seite 1]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Maßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin 10407 Berlin
t Leistung/eCPV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

a

Vergabeart

g

Öffentliche Ausschreeibung

n

Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibungn nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb

i

Freihändige Vergabe

c

Offenes Verfahren

h

Nichtoffenes Verfahren t Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

b

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbeewerb

a

Wettbewerblicher Dialog

r

Innovationspartnerschaft

b

e

i

Zutreffendes ankreuzen:

t

Bewerber

b

Bieter a

r

Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.

Unterauftragnehmer

anderes Unternehmen

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltfläScehiete 1" Bveowne 5r ben"

[Seite 2]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, U die mit der zu vergebenden Leistung n vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemteinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenJahrEuro
JahrEuro
JahrEuro

te

r

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

l

Ich/Wir erkläre(n), daass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist

g

maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

e

Bei einem Teilnahmewettnbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Refer enzliste bei.

n

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde

i

ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:

c

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;

h

stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen

t

Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der

b

besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei

e

Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art dera Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptaurftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal

b

koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße

e

Ausführung der Leistung

i

t

Angaben zu Arbeitskräften

b

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen

a

Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

r

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltfläScehiete 2" Bveowne 5r ben"

[Seite 3]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Registereintragung

Ich bin/Wir sind

U

im Handelsregister eingetragen.

n

für dite auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.

e

bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen

r

zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet

l

a

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Begstätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:

e

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle

n

bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

n

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

i

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich

c

geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf

h

Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befintdet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir

b

ihn vorlegen.

e

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehalung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage srtellt

b

Ich/Wir erkläre(n), dass

e

für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemiäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

t

ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einbgetragen bin/sind.

a

für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A

r

vorliegt.

zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltfläScehiete 3" Bveowne 5r ben"

[Seite 4]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

U

n

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialvetrsicherung

e

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern

r

und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur

l

Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

a

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde

g

ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit

e

mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des

n

Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. n

i

Angabe zur Mitgliedschaft bei der cBerufsgenossenschaft

h

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

t

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der

b

Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe

e

der Lohnsummen vorlegen.

a

r

b

e

i

t

b

a

r

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltfläScehiete 4" Bveowne 5r ben"

[Seite 5]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser

U

Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollstänndig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

t

e

r

l

a

Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)

g

Hinweis: e

n

Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.

n

Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen

i

(z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischenc Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.

h

Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signattur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltfläScehiete 5" Bveowne 5r ben"

[Seite 6]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung -nur elektronische Angebote zugelassen)

Datum: 21.09.2026 Dienststelle BezUirksamt Pankow von Berlin Zentranle Vergabestelle

t

Fröbelstr. 17

e

10405Berlin

r

Deutschland

l

Empfänger

a

g

e

n

n

i

i Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
c Liegenschaft/-en h Rahmenverträge t Liegenschaften des BA Pankow von Berlin 10407 Berlin
b Gewerk/Leistung e Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten a Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Nennspannungen bis 36 kV r Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07

rb

e

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Rahmenvereinbarung

i

Angebotsverfahren in Anlehnung an §§ 4 Abs. 3 und 4a VOB/A

t

Auf- und Abgebotsverfahren in Anlehnung an §§ 4 Abs. 4 und 4a VOB/A

b

Vergabeart

a

Öffentliche Ausschreibung

r

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist: Datum Uhrzeit 19.10.2026 10:00 Bindefrist endet am 18.12.2026

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 9 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 7]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen Anlagen

Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau

GaULa-BauGarten- und Landschaftsbau
n TiefbauVerkehrs- und Ingenieurbau

nt

die beime Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind

r

V 613 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in der lRahmenvereinbarung V 2121 Taeilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über dieg Vergabeplattform Plänee/Zeichnungen (lt. beiliegender Aufstellung) Informatnion über die personenbezogene Datenverarbeitung T arifbroschüren Elektrohandwerk

n

i

c

die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

h

V 614 F Besondere Vertragsbedtingungen zur Rahmenvereinbarung V 241 F Besondere Vertragsbeding ungen - Bauabfallentsorgungsleistungen

b

V 244.F Datenverarbeitung

e

Leistungsbeschreibung mit vom Auftraggeber vorgegebenen Einheitspreisen a

r

Pläne/ Zeichnungen (lt. beiliegender Aufstellung)

b

Verzeichnis der Auftraggeber (bei mehreren Auftraggebern)

e

Liegenschaftsverzeichnis

i

t

STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07

b

Anlage zu V 241 F a

r

die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

V 6160 F Angebotsschreiben zur Rahmenvereinbarung Angebotsverfahren

V 6161 F Angebotsschreiben zur Rahmenvereinbarung Auf- und Abgebotsverfahren bzw. V 6161e F Angebotsschreiben zur Rahmenvereinbarung Auf- und Abgebotsverfahren

V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 9

[Seite 8]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)

V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen UV 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfall-Entsorgungsleistungen

n

V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder

t

V 222.eH F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)

r

Leistungsbeschreibung mit vom Bieter eingetragenen

l

Einheitspreisen

a

g

Kalkuelationslohntabelle A nlage Nn Noteinsätze die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

n

V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)

i

E ignungsnachweise

c

h

t

  1. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenve reinbarung über die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauunterhaltungsarbeiten zu

b

vergeben im Namen und für Rechnung

e

Bezirksamt Pankow von Berlin SchulSportFM, SE FM, Fachbereich Hochbau

a

Storkower Str. 113

r

10407 Berlin

b

e

gemäß Verzeichnis der Auftraggeber. (bei mehreren Auftraggebern)

i

mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen.

t

mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie

b

folgt erteilt:

a

Es erfolgt ein Wechsel zwischen den vertraglich gebundenen Partnern. Die Kontrolle erfolgt durch regelmäßige Prüfung der Auftragsbuchurngen in der Wirtschaftsstelle.

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 9

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V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung -nur elektronische Angebote zugelassen 2. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet die mit Einzelaufträgen abgerufenen

U

Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen nEinzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

t

Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nr. 1 genannten

e

Auftraggeber(n) an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunrkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).

l

  1. Kommunikation

a

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform

g

  1. Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

e

4.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

n

Angabe der PQ- od er ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

n

(mit unternehmensbezogenen Angaben)

i

c

h

t

4.2. Nachforderung von Unterlagen (eins chließlich Preisangaben) Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit bdem Angebot gefordert war, werden

e

nachgefordert

a

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

r

außer Angebot V6161 eF

b

nicht nachgefordert.

e

4.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

i

vorzulegen

t

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

b

genannten Angaben

a

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich

r

beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

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[Seite 10]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das

U

Unternehmen beitragspflichtig ist

n

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in

t

Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

e

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

r

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen

l

Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

a

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

g

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

e

Nachweis der Qualifikation des gemäß den

n

„Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bientern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt (nur für Verkehrs- und Ingenieurbau).

i

Nachweis der Qualifikationc des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien

h

für (ZTV )“.

t

Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt (nur für Verkehrs- und Ing enieurbau).

b

Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedeingungen und Richtlinien für (ZTV )“.

a

Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis

r

verlangt (nur für Verkehrs- und Ingenieurbau).

b

Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im

e

Anschluss wieder verschlossen)

i

Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/

t

Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen b

a

r

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[Seite 11]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen 4.4 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt (V 2411 F – Abfall-

U

Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, nes sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.

t

4.5 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für jeden Bieter, der

e

den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundesrkartellamt) durchführen.

l

  1. Angebotswertung (Erläuterungen zum Verfahren)

a

Die eingereichten angemessenen Preise im Angebotsverfahren bzw. die

g

angemessenen Auf- und Abschläge auf die Preise im Auf- und Abgebotsverfahreen sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge sind Grundlage für Ermittnlung der wirtschaftlichsten Angebote. Aus den 1 0 wirtschaftlichsten Angeboten (zutreffende Zahl ist vom Auftraggeber einzutragenn) werden neue Werte für

i

die Einheitspreise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis bzw.

c

das Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis h

t

• die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind

b

• den Zuschlag für die An- und Abfahrt zum Ausführungsort

e

• der Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im Leistungsverzeichnis

a

enthaltene Stofflieferungen und Leistungen

r

und, soweit vom Auftraggeber angefordert

b

der Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht

e

im Leistungsverzeichnis enthalten sind, für Nachtarbeit oder Mehrarbeit

i

(Überstunden)

t

der Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht

b

im Leistungsverzeichnis enthalten sind, für Arbeiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen Sonntaag fallen)

r

gebildet.

Die Rangfolge der Bieter wird unter Berücksichtigung nachfolgender Wichtungen und Werte ermittelt.

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[Seite 12]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung -nur elektronische Angebote zugelassen 5.1. Gewichtung der Leistungspositionen, Stundenlohnarbeiten und Drittlieferungen und -leistungen

Bei der Wertung der Angebote und der Ermittlung der Rangfolge der Bieter

U

fließen die Leistungspositionen des Angebotes bzw. das Auf- bzw. Abgebot auf

n

die Leistungspositionen des Angebotes , sowie die Zuschläge und

t

Stundenverrechnungssätze in folgender Gewichtung ein (zutreffende

e

Prozentangabe ist vom Auftraggeber einzutragen):

r

Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis:

l

zu %

a

Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungspostionen gemäß Leistungsvgerzeichnis: zu % 60

e

Die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind: n zu 30 % Der Zuschlag auf R echnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder nLeistungen: zu 10 %. 5.2. Wertungsgrundlagen i

c

Der geschätzte Auftragswert pro Jahr (Nettowert) der Arbeiten beträgt für den einzelnen Rahmenvereinbarungshpartner voraussichtlich 130.000,00 €,

t

bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert (Netto) von 2.500,00 €.

Die Angaben sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch auf

b

Auftragserteilung im angegebenen Umfang.

e

5.3. Nachunternehmereinsatz

a

ist nicht zulässig

r

ist nur für folgende Leistungen/Teilleistungen zulässig:

b

e

i

t

b

a

5.4. Mehrere Hauptangebote

r

Nicht zugelassen.

5.5. Nebenangebote

Nicht zugelassen.

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[Seite 13]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen
  1. Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner

Die vom Auftraggeber neu gebildeten Einheitspreise bzw. Auf- oder Abschläge, sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze werden nur den Bietern der

U

unter Pkt. 5 genannten Anzahl der wirtschaftlichsten Angebote, unter

n

eindeutigem Bezug auf alle Vertragsbestandteile, zur Annahme vorgelegt.

t

Nach Annahme durch den möglichen Rahmenvereinbarungspartner gilt die

e

Rahmenvereinbarung mit allen seinen Bestandteilen als abgeschlossen. Erfolgt keine Arnnahme, kommt keine Rahmenvereinbarung zustande.

l

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

a

Elektronisch in Textform.

g

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist

e

über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

n

  1. Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann

n

(Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):

i

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – V M 2 -

c

Fehrbelliner Platz 4

h

10707 Berlin Telefon: +49 30 90 173 - 3315 t E-Mail: vobstelle@senstadt.berlin.de

b

Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte eine Kopie dieser Ausschreibung beifügen! e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

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[Seite 14]

V 612e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Rahmenvereinbarung

  • nur elektronische Angebote zugelassen
  1. Ergänzungen: Grundlage der Ausschreibung im Auf- und Abgebotsverfahren ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07. Das STLB-BauZ ist vom Bieter selbst zu Ubestellen, es gilt ausschließlich die benannte Fassung. Es erfolgt keine Vervielfältigung durch den AG.

n

t

Bieter müssen die Datei v6161ef.xlsx im Bieterportal iTWO tender herunterladen, Eintraegungen (alle Angaben gem. Pkt. 5 in dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe) vornehmen und die ausgefüllte Datei auf den Dateihalter

r

„Angebotsdokument“ einstellen. Zusätzlich laden Sie alle übrigen Angebotsulnterlagen - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Dateihalter „Anlagen Angebot“. Jetzt kann das Angebot im Bieterportal über

a

die Schaltfläche „Angebot einreichen“ elektronisch abgegeben werden.

g

Detaillierte Hinweise hierzu finden Sie in der Onlinehilfe: http://meinauftrage.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html

n

Es liegt eine Kalkulationslohntabelle der Ausschreibung bei, diese ist auszufüllen. Die angebotenen Löhne müssen mit dem Angebot übereinstimnmen und werden in der Auswertung hinsichtlich der Einhaltung des Vergabemindestentgeltes und der Tariftreue geprüft.

i

Das Formular V 223.H F- Aufgcliederung der EP - wird ggf. in der Prüfung und Wertung mit Positionsbenennung abgefordert.

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

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[Seite 15]

V 613

(Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung

U

Das Vergabeverfahren erfolgt in Anlehnung an die "Vergabe- und Vertragsordnung für

n

Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, tAbschnitt 1).

e

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

r

Enthalten ldie Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheitena, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

g

e

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

n

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden

n

ausgeschlossen.

i

Zur Bekämpfung von Wettbewcerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich

h

mit Unternehmen verbunden ist.

t

  1. Angebot

b

3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

e

3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelale vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der rVergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht

b

eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

e

i

3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. t

b

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des

a

Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

r

3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

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[Seite 16]

V 613

(Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung)

3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten

U

Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise neinzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Letistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

e

3.7. Alle Einheitspreisereise sind in Euro mit höchstens 3 Nachkommastellen

r

anzugeben.

l

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

a

Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung

g

des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

e

Es werden nur Preisnnachlässe gewertet, die • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme

n

gewährt werden und

i

• an der im Angebotsschreicben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

h

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im

t

Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.8. Ein Angebot auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 VOB/A darf nur enthalten:

b

e

a. die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in vom Hundert (v.H.),

a

b. die vom AG geforderten Angaben unter Nr. 5 der Aufforderung zur Abgabe

r

eines Angebotes V 612 F

b

Die Preise der Leistungsverzeichnisse enthalten keinee Umsatzsteuer. Diese wird vom Auftraggeber in der Wertung der Angebote des Auf- und

i

Abgebotsverfahrens auf die Angebotssumme Netto aufgeschlagen.

t

b

a

r

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 4

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V 613

(Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung)

  1. Eignung

4.1. Öffentliche Ausschreibung

U

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den

n

Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen

t

(ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen

e

e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsrspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertles Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte

a

auftragsspezifische Einzelnachweise.

g

e

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot dien ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforder te auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch

n

für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische

i

Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe

c

der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für

h

Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

t

Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische E inzelnachweise.

b

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die

e

der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der

a

in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nichrt in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutschbe Sprache beizufügen.

e

4.2. Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben

i

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssent präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass

b

die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die

a

Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte

r

auftragsspezifische Einzelnachweise.

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 4

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V 613

(Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung)

Gelangt ein nicht im Sinne von Nr. 4.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der

U

Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und nBescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nutmmern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unteernehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

r

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte

l

auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

a

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache

g

beizufügen.

e

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen

n

entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

n

  1. Nachunternehmereinsatz i

c

Am Wettbewerb können sich nach § 6 Abs. 3 VOB/A nur Unternehmen

h

beteiligen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der

t

ausgeschriebenen Art befassen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausgeschlossen, es sei denn der Auftr aggeber hat in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes V 612 F den Nbachunternehmereinsatz zugelassen.

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 4

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

GrunTdelailgnea hismt deabse SdiTnLgBu-nBgaeunZ/ tLeBc h6n8i2s cAhues gVaobrea u20s2s5e-t0zu7ngen und Hinweise bei

a

elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform

g

  1. Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen

e

1.1. Technische Voraussentzungen Betriebssysteme (nur noch m it 64 BIT) / Software:

n

Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows)

i

macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHcat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Verhsion (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente:

t

Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter

b

Signatur)

e

Verwendung des Bieterclients ava-sign:

a

Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise

r

unter Nr. 2.2.)

b

keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig

e

(siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)

i

1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform

t

Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO

b

tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine

a

Verknüpfung mit der

r

Vergabeplattform Berlin erforderlich.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 20]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

1.3. Änderung der Vergabeunterlagen

Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber.

U

Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über

n

Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter

t

https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.

e

r

1.4. Form der Angebotsabgabe

l

In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen

a

Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in

g

den Vergabeunterlagen vorgegeben.

e

Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:

n

‒ elektronisch in Textf orm ‒ elektronisch mit fortgesnchrittener Signatur ‒ elektronisch mit qualifizieirter Signatur

c

‒ schriftlich in Papierform.

h

Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im

t

Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein An gebot formal zuzulassen ist.

b

e

  1. Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient

a

ava-sign

r

In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die

b

Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die

e

Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign

i

zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der

t

Angebotserstellung ist angekreuzt.

b

2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign

a

Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme

r

Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.

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[Seite 21]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen laden

Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als

U

Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den

n

Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft

t

Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf

e

die Plattform hochgeladen.

r

Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird

l

dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggaeber erwartet werden.

g

Platzhalter „Angebotsdokument“

e

Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument

n

(z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falsnchen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggieber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als

c

Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges

h

Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.

t

Platzhalter „Anlagen Angebot“ Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein exbplizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den

e

Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen

a

Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die

r

Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen.

b

Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!

e

Angebot einreichen

i

Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die

t

Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot

b

einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf

a

„Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden r verschlüsselt eingereicht.

1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 22]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!

Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann

U

übenr das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen

t

in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“

e

r

l

a

g

e

n

n

i

c

h

t

2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign

b

Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten e und ein Angebot erstellen zu können, benötigen

a

Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen

r

Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein

b

kostenfreies Programm, das NACH der

e

Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) i im Downloadbereich geladen werden kann. t Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf b Ihrem Computer! a

r

Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 23]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen für Bieterclient laden

Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.

U

n

t

e

r

l

a

g

e

n

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur

n

dargestellt.

i

Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)

c

Für zusätzliche, in den Vertragsunterlaghen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind

t

„Nebenangebote“.

Angebot hochladen

b

Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angeebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitaere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe

r

des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.

b

e

i

t

b

a

r

2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 24]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere

U

Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Anngebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter dent Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).

e

  1. Technischer Support

r

Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:

l

RIB Software GmbH

a

Josef-Orlopp-Str. 38

g

10365 Berlin

e

evergabe-hotline.berlin@rib-software.com

n

Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschnen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fir. 08:00 – 16:00 Uhr Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterpcortal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung! h

t

Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige

b

Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterelagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zuma Vergaberecht. Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finrden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zubr Angebotsaufforderung.

e

i

t

b

a

r

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6 identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 25]

V 244 F

(Datenverarbeitung)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin 10407 Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

Grundlage ist das STLB-BauZE LrBg ä6n8z2u Anugs zguambe A 2n0g2e5b-0o7t

a

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

g

  1. Bearbeitungsphaesen

n

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

n

• Angebotsanforderung

i

• Angebotsabgabe c • Abrechnung h

t

  1. Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausbgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschussees Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein

a

Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die

r

Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für

b

Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach

e

anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutiige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. t

b

  1. Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

a

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, srie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltflächeS e"iteB e1w veornb 1e n"

[Seite 26]

V 614 F

(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Liegenschaft/-en U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin t 10407 Berlin
e Gewerk/Leistung r Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten Nieder- und Mitltelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Nennspannungen bis 36 kV Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07

lag

Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung

e

  1. Rahmenvereinbarunng, Einzelaufträge 1.1. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die genannte Laufzeit abgeschlossener Ver-

n

trag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Raihmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgeleg- ten Bedingungen auszuführenc.

h

1.2. Aus der Rahmenvereinbarung kann kein Anspruch auf die Erteilung von Einzel-

t

aufträgen abgeleitet werden, Einzelaufträge auf der Grundlage von Rahmenver- trägen werden nur den Rahmenvereinbarungspartnern erteilt.

b

1.3. Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit

e

vom bis zum 01.01.2027 31.12.2028

a

1.4. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahrr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wbird. Die maximale Gesamt- laufzeit beträgt vier Jahre.

e

i

1.5. Art und Umfang der Leistung, sowie die Ausführungsfrist werden durch Einzel- aufträge näher bestimmt. Der Einzelauftrag wird auf der Grtundlage des Leis- tungsverzeichnisses der Rahmenvereinbarung erteilt. b

a

Besondere Eigenarten des Nutzers sind zu beachten. Behinderungen z.B. des

r

Dienstbetriebes sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und dem Nutzer recht- zeitig anzuzeigen.

Für unaufschiebbare Arbeiten können Einzelaufträge in Notfällen mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.

identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3

[Seite 27]

V 614 F

(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)

Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenver- einbarung genannten Auftraggeber berechtigt: BA Pankow von Berlin

U

Verantwortlich ist der Fachbereich Hochbau nWeitere auftragserteilende Stellen für Kleinstaufträge sind z.B. das Schulamt, Jugendamt oder Kulturamt.

t

e

r

l

  1. Abrechnunga

g

2.1. Alle Rechnungen der Einzelaufträge sind einzureichen bei:

e

benanntem Ansprechpartner entsprechend Beauftragung

n

2.2. Für nicht im LV enthalte ne Stofflieferungen werden die vertraglich vereinbarten Zuschläge auf die Rechnungen Dritter gewährt.

n

i

2.3. Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten

c

Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleis- teten Arbeitszeiten ohne Wegezehiten bezahlt.

t

2.4. Verlangt der Auftraggeber für Nachtarbeit oder Mehrarbeit (Überstunden), für Ar- beiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen

b

Sonntag fallen), werden die vertraglich vereinbarten Zuschläge zu den Stunden- verrechnungssätzen für Leistungen, die nichet im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gewährt. a

r

2.5. Auf- und Abgebote gelten nicht für Stundenlohnarbeiten, Zuschläge für Mehr-,

b

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie für gesonderte vereinbarte Preise

e

für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen.

i

t

b

a

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identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben" ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3

[Seite 28]

V 614 F

(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die normale Reaktionszeit beträgt 2 Werktage nach Auftragserteilung. Die Auftragserteilung erfolgt vorab mündlich bzw. per E-Mail. Die schriftliche UAuftragsbestätigung folgt.

n

Die Rechnungen und Aufmaße sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

t

Es iset ein 24h-Dienst zur Gewährleistung von Noteinsätzen vorzuhalten. Bei Angebotsabgabe ist dafür ein Ansprechpartner mit Mobilfunknummer (Anlage N

r

Noteinsätze) zu benennen.

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n

n

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V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme Rahmenverträge U Liegenschaften des BA Pankow von Berlin n
t Leistung/CPV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Niedetr- eunrd Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

l

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)

a

Anlage: g

e

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

n

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

n

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten

i

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses

c

Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder

h

tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:

t

1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen

b

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten

e

Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a deas Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenern Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

b

1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort deer Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der

i

Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land

t

Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden

b

die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten

a

Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum

r

tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,

1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.

Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

identischeA Bbaeua 2r0b2e6i, tSbtaanrde MVäerrz g2a0b2e6u nterlagen erhalten Sie über die SchaltflächeS e"iteB e1w veornb 3e n"

[Seite 30]

V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. UUnterauftragnehmerkette

n

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw.

t

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Veerpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

r

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw.

l

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit

a

etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu

g

treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragneehmerkette sichergestellt ist.

n

Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten,

n

wenn

i

2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,

c

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

h

2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw.

t

Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

b

2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert

e

von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) untearschreitet.

r

Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und

b

2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen

e

Nachweis zu erbringen.

i

Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von

t

Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten

b

Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

a

Hinweis

r

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

identischeA Bbaeua 2r0b2e6i, tSbtaanrde MVäerrz g2a0b2e6u nterlagen erhal ten Sie über die SchaltflächeS e"iteB e2w veornb 3e n"

[Seite 31]

V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 ACHTUNG: Entgegen des unter Pkt. 1.1.3 benannten Mindestentgeltes von 13,69 € brutto gilt ab dem 16.07.2026 das Berliner Vergabemindestentgelt i.H.v. 14,84 €/h

U

brutto und ab dem 01.01.2027 i.H.v. 15,58 €/h brutto gemäß Art. 1 § 9a Zweites Gesnetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. elektro_informationstechnisches_handwerk_01_broschuere_ab_01_2027_stand_08_

t

2026.pdf

e

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[Seite 32]

V 2413 F

(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)

Datum: Bieter

U

U Verganbenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
t Baumaßnahme e Rahmenverträge r Liegenschaften des BA Pankow von Berlin l 10407 Berlin
a Leistung/CPV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- und Mittelsapagnneungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben

n

(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)

n

Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor-

i

schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hacnd“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmehn für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.

t

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor-

b

derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 24e11 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegean. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem

r

Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1

b

mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.

e

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(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

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[Seite 33]

V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

Datum: Bieter

U

U Verganbenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
t Baumaßnahme e Rahmenverträge r Liegenschaften des BA Pankow von Berlin l 10407 Berlin
a Leistung/CPV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- und Mittelsapagnneungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV GrundlagBee issot ndadse rSeT VLeBr-tBraagusZb LeBd i6n8g2u Anugsegna (bBeV 2B0)2 z5u-0 B7auabfallentsorgung

n

Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln

n

Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen

i

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durch-

c

führungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften,

h

insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um-

t

weltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.

b

In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von ge-

e

werblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewer-

a

beabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelun-

r

gen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung

b

von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sor- tenreinen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfeallkonformen Vorbehand- lung und Aufbereitung. i

t

Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung

b

oberste Priorität und verpflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegen-

a

stände einer Wiederverwendung zuzuführen. Anfallende Bauabfälle, die nicht wieder- verwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vrorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.

Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Landes Berlin.

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[Seite 34]

V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ord- nungswidrigkeits-verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

U

  1. nAngaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegen-

t

ständen

e

Abfallentsorgurngsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bau- abfallentsorgunglsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentli- che Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) ausschließlich von zertifizierten Entsor-

a

gungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirt-

g

schaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln

e

als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch

n

nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

n

Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklä-

i

rung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistun-

c

gen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungs-

h

vorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauab-

t

fallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung zertifiziert sind.

b

Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderli-

e

chen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegen-

a

stände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbe- triebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfalrl-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abbweichend davon die Vergabe- stelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unteerlagen zu diesem Zeit- punkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den

i

Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.

t

Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgunbg der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Eainrichtungsge- genstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen

r

Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).

Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungs- ziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustim- mung des Auftraggebers möglich.

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[Seite 35]

V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

  1. Hinweise zur Abfallentsorgung

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden SchUadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fach- kenntnnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der

t

Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.

e

Hinweis dazu:r Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsor- gungskosten, SBlB-Gebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanla-

a

gen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.

g

e

Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfanllschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlich en Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Trans- port und Entsorgung zu kalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährli-

n

chen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.

i

Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwal-

c

tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Ber-

h

lin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de

t

Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.ber-

b

lin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/ abrufbar

e

sind. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spie-

a

geleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallver- zeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einrstufung von mineralischen Abfäl- len als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Vollzbugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abefallverzeichnis-Verordnung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bau-

i

abfall/

t

  1. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wibederverwendung

a

Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederver-

r

wendung sowie zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauab- fälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwendung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vor- zulegen.

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[Seite 36]

V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

  1. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwas- ser,U Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unter- brechenn. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Scha- densbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.

t

e

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unver- züglich das fürr den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu infor- mieren: l https://www.berlin.dae/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php

g

http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html

e

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbezie-

n

hung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden von Schadstoffkonntaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Enitscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzu- warten. c

h

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senats-

t

verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten . Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffenbtlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: https://www.sbb-

e

mbh.de/ ).

a

r

  1. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

b

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,

e

müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die

i

Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der

t

Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu

b

unterbinden.

a

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

r

Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/ser- vice/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmittelv.pdf

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[Seite 37]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

GrundlageB iesst odnads eSrTeL VBe-rBtaraugZs LbBe d6i8n2g uAnugsgeanb zeu 2r 0F2r5a-u0e7nförderung (Teil A)

a

(bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro)

g

Der Auftragnehmer verpeflichtet sich,

n

• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. • sicherzustellen, dass zur Verntragserfüllung eingeschaltete Nach- bzw. Unterauftragnehmer sich abhänigig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV

c

und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung

h

dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in bzw. Unterauftragnehmer/in wird der oder der/m Auftragnehmendent zugerechnet. • abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)

b

eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von eBeruf und Familie durchzuführen.

a

r

Hinweis

b

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontreolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem

i

Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs-

t

und Vergabegesetz.

b

a

r

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[Seite 38]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

HierUmit erkläre(n) ich/wir Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)

n

A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG

t

e

Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt

r

(ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

l

Ja

a

Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

g

B. Falls ja, bitte folgeende weitere Angaben:

n

I. Beschäftigungszahl 1

n

Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

i

über 500 Beschäftigte

c

(gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur

h

Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

t

auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)

über 250 bis 500 Beschäftigte

b

(gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur

e

Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

a

auszuwählen)

r

über 20 bis 250 Beschäftigte

b

(gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur

e

Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

i

auszuwählen)

t

über 10 bis 20 Beschäftigte

b

(gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten

a

Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf

r

und Familie auszuwählen)

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

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[Seite 39]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie UIn meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des nAuftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

t

  1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans

e

  1. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den

r

Beschäftigten in allen Funktionsebenen

l

  1. Erhöhaung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspogsitionen

e

  1. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen n
  2. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in

n

ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil

i

  1. Einsetzung einer Frauenbeauftragten

c

  1. Überprüfung der Entgeltglehichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente t
  2. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen,

b

insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

e

  1. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen,

a

die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren

r

sollen

b

  1. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung

e

qualifizierter Positionen befähigen sollen

i

  1. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen

t

Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an

b

den Beschäftigten

a

  1. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter

r

Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten

  1. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme

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[Seite 40]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

  1. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit U 15. Angebot alternierender Telearbeit

n

  1. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit tRückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen

e

  1. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher

r

Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschläftigte in Elternzeit

a

  1. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für

g

Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuueng

n

  1. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen

n

  1. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens

i

Teilzeitarbeitsplätze

c

  1. Vermeidung einer überprhoportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen

t

III. Weitere vertragliche Verpflichtubngen

e

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. §

a

4 FFV einverstanden:

r

  1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu

b

beachten.

e

  1. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragseirfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachtunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß §

b

2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit

a

erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die

r

Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet

  1. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

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[Seite 41]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme Ufolgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus nrechtlichen Gründen gehindert:

t

e

r

l

a

g

Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):

e

n

n

i

c

h

t

Datum und Unterschrift

b

(nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)

e

a

r

Hinweis:

b

Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist heier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.

i

t

­ Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Täbtigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie baei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des

r

Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.

­ Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.

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[Seite 42]

V 248 F

(BVB Umweltschutzanforderungen)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

Grundlage ist das STLBBe-BsoanuZd eLrBe 6V8e2r tAraugssgbaebdei 2n0g2u5n-g0e7n (BVB)

a

über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

g

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den

e

Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

n

  1. Leistungskriterien Umweltschutzanforderungnen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit deri Leistung, die Vertragsbestandteil werden. Hierunter fallen auch: Materialcanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackunhg, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie,

t

Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

  1. Ausführungsbedingungen

b

Umweltschutzanforderungen in der Form voen Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eaines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der

r

Leistung beschreiben.

b

Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen

e

vereinbart.

i

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

t

b

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung

a

der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.

r

3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

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[Seite 43]

V 248 F

(BVB Umweltschutzanforderungen)

3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116,

U

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

n

3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die

t

Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

e

Leistung erfüllen zu können,

r

3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert

l

von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert

a

von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

g

3.4. Der Auftragnehmeer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen

n

Nachweis zu erbringen. 3.5. Verstößt ein Unterauftragnnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtunigen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

c

Hinweis h

t

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle e ines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.

b

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r

b

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[Seite 44]

V 250 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

Grundlage ist das STLB-BBaeusZo nLdBe 6re8 2V Aerutsrgaagbseb e2d0i2n5g-u0n7gen

a

zur Verhinderung von Benachteiligungen

g

  1. Verpflichtung, Beenachteiligungen zu verhindern

n

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

n

1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili-

i

gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten, c

h

1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbetitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.

b

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eiengesetzte Unterauftragnehmerkette

a

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach-r bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der

b

vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.

e

i

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer

t

und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen,b so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehamerkette sicher- gestellt ist. r 2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

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[Seite 45]

V 250 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)

2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags-

U

bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

n

Leistung erfüllen zu können,

t

2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung

e

den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung

r

den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

l

2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2

a

bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach-

g

weis zu erbringen.

e

n

2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese ndem Auftragnehmer zugerechnet.

i

Hinweis

c

Die Besondere Vertragsbedingunhgen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 tF.

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

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[Seite 46]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Baumaßnahme U Rahmenverträge n Liegenschaften des BA Pankow von Berlin
t Leistung/CePV Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten

Nieder- uned Mrittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

l

GBruensdolnadgee riest V dearst rSaTgLsBbe-BdainugZu LnBg e68n2 ( BAVuBsg) aübbee 2r 0K2o5n-0tr7ollen und Sanktionen nach

a

dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

g

Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen

e

n

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)

n

zur Frauenförderung (V 246 F)

i

zur Verhinderung vonc Benachteiligungen (V 250 F) über Umweltschutzanforhderungen (V 248 F)

t

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

b

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen

e

Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer

a

und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu

r

verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zub treffen. 1

e

II. Kontrolle und Sanktionen

i

  1. Kontrolle t 1.1. Umfang der Kontrolle b

a

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbarrt wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:

https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php

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[Seite 47]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem

U

nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- nEntsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7t, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Aerbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer

r

1.1.1);

l

1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten

a

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags,

g

der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe

e

V 231 F, Nummer 1.1.2);

n

1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der

n

vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);

i

1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der

c

Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis

h

ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);

t

1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);

b

1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen)

e

(siehe V 248 F);

a

1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer

r

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung

b

entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tearifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 iF, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltscthutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf

b

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe

a

dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.

r

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[Seite 48]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.2. Durchführung der Kontrolle

1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen,

U

indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige

n

Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des

t

Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von

e

Arbeitskräften einsehen.

r

1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der

l

Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderliach für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedinggungen eingehalten wurden. 1.2.3. Die Kontrollen erfeolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmern und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter

n

Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den

i

Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der

c

Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

h

1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

t

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung

b

1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes

e

aus:

a

• Arbeitsverträgen r • Entgeltnachweisen b

e

• Arbeitszeitnachweisen;

i

1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den

t

Unterlagen aus II.1.3.1 aus:

b

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe

a

• den einschlägigen Tarifverträgen;

r

1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;

• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;

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[Seite 49]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

U

n• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

t

• ggef. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferrscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;

l

1.3.5. der Maßnahmaen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:

g

• Unterlagen, aues denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Fördnerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht • Arbeitsverträgen; n

i

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

c

1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:

h

• Zertifikaten/ Gütezeichen

t

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen • ggf. weiteren Dokumente für eine schlbüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenee Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

a

Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6r genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich

b

sein.

e

1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftisgeheimnissen Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle wetrden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbebzogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen

a

zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen

r

Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

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[Seite 50]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette

U

Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den

n

Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der

t

Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch,

e

dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenscrhutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenblezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch

a

über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung

g

hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag

e

beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers

n

und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

n

  1. Sanktionen

i

2.1. Umfang der Sanktionen

c

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den

h

Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die

t

in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.

b

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen

e

zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen

a

die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücrktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmubngen in Betracht.

e

2.2. Vertragsstrafe i

t

2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten

b

schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe vaon 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteurer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.

2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,

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[Seite 51]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je

U

beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

n

2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten

t

Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde

e

(V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

r

2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-

l

Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten asensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werdgen kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung; 2.2.3.3. wenn entgegene der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V n246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur V ereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je

n

Vertragslaufzeit;

i

2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die

c

Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung

h

vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den

t

Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;

2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen

b

an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe

e

dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde

a

(V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246r F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezbüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F,

e

I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen

i

Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer

t

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung

b

entlang der Unterauftragnehmerkette;

a

2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur

r

Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.

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[Seite 52]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen

U

Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen nwird.

t

2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist

e

sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

r

2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des

l

Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstraafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedinggungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der

e

Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer

n

Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

n

2.3. Kündigung; Rücktritt i 2.3.1. Der Auftraggeber kann bei eincem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungehn nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesetn Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten. 2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgebführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

e

2.4. Minderung; Schadenersatz a 2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegenr die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Abrt des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütueng oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen

i

Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie

t

Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F

b

Nummer 2.1.

a

2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele

r

für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

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[Seite 53]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Hinweis UVerstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer noder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale

t

Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der

e

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu

r

unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).

l

Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der

a

Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des

g

Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegeen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsnbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

identisAcBheau b2e0a2r6b, Seitatnbda Mreä rzV 2e0r2g6a beunterlagen erh alten Sie über die SchaltflächeS e"iteB e8w veornb 8e n"

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung