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V_611eF_Bekanntm_Ausschr_RV_BU_elektronisch-0326.pdf

Bauunterhaltungsarbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 19:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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V 611e F

(Bekanntmachung Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen -nur elektronische Angebote zugelassen)

Datum: 28.09.2026 Vergabestelle Bezirksamt Pankow von Berlin Zentrale Vergabestelle Fröbelstr. 17 10405 Berlin

Vergabenummer 26-118_HB_E_RV_oeMaßnahmenummer JZV
Liegenschaft/-en Rahmenverträge Liegenschaften des BA Pankow von Berlin 10407 Berlin
Gewerk / Leistung Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsarbeiten Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV Nennspannungen bis 36 kV Grundlage ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07

Bekanntmachung Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen in Anlehnung an VOB/A

Bekanntmachungstext

a) 1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle-Verfahrensverantwortlich)

Name Bezirksamt Pankow von Berlin Zentrale Vergabestelle Straße Fröbelstr. 17 PLZ, Ort 10405 Berlin Telefon E-Mail vergabestelle@ba-pankow.berlin.de Internet https://www.berlin.de/vergabeplattform/ 2. Weitere namentliche benannte Auftraggeber siehe Punkt „y) Ergänzungen“ (Nicht Verfahrensverantwortlich)

b) Vergabeverfahren

Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen

Angebotsverfahren in Anlehnung an VOB/A

Auf- und Abgebotsverfahren in Anlehnung an VOB/A

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(Bekanntmachung Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen -nur elektronische Angebote zugelassen)

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren / zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Es werden Angebote elektronisch in Textform akzeptiert.

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen

e) Ort der Ausführung: 10407 Berlin

f) Art und Umfang der Leistungen:

Kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung und geringfügige, häufig wiederkehrende Bauleistungen

Der Einsatz von Nachunternehmern

ist nicht zulässig

ist nur für folgende Leistungen/Teilleistungen zulässig:

g) frei

h) Aufteilung in Lose: nein

i) Ausführungsfristen 01.01.2027 bis 31.12.2028 Beginn der Rahmenvereinbarung: 01.01.2027 Dauer der Rahmenvereinbarung: 2 Jahre + optional 2 x 1Jahr Ausführungsbeginn für den Einzelauftrag: i.d.R. unverzüglich nach Leistungsabruf

j) Nebenangebote: nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen

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(Bekanntmachung Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen -nur elektronische Angebote zugelassen)

l) Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert.

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

o) Ablauf der Angebotsfrist am Uhrzeit 19.10.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist am 18.12.2026 p) Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.berlin.de/vergabeplattform

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

r) Zuschlagskriterien

Die eingereichten angemessenen Preise im Angebotsverfahren bzw. die angemessenen Auf- und Abschläge auf die Preise im Auf- und Abgebotsverfahren sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge sind Grundlage für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote.

Aus den wirtschaftlichsten Angeboten (zutreffende Zahl ist vom 10 Auftraggeber einzutragen) werden neue Werte für

die Einheitspreise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) bzw.

das Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (LV)

• die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind

• für die An- und Abfahrtspauschale zum Ausführungsort pro Einzelauftrag

• den Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen

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(Bekanntmachung Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen -nur elektronische Angebote zugelassen)

und, soweit vom Auftraggeber angefordert

den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, für Nachtarbeit oder Mehrarbeit (Überstunden)

den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, für Arbeiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen)

gebildet.

Bei der Wertung der Angebote und der Ermittlung der Rangfolge der Bieter fließen die Leistungspositionen (LV) des Angebotes bzw. das Auf- bzw. Abgebot auf die Leistungspositionen (LV) des Angebotes , sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze in folgender Gewichtung ein (zutreffende Prozentangabe ist vom Auftraggeber einzutragen):

Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis: zu %

Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis: zu % 60 Die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind: zu % 30 Der Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen: zu %. 10 Der geschätzte Auftragswert pro Jahr (Netto) der Arbeiten beträgt für den einzelnen Rahmenvereinbarungspartner voraussichtlich 130.000,00 €, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert (Netto) von 2.500,00 €.

Die Angaben sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch auf Auftragserteilung im angegebenen Umfang.

Die vom Auftraggeber neu gebildeten Einheitspreise bzw. Auf- oder Abschläge, sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze werden nur den Bietern der oben genannten Anzahl der wirtschaftlichsten Angebote, unter eindeutigem Bezug auf alle Vertragsbestandteile, zur Annahme vorgelegt.

Nach Annahme durch den möglichen Rahmenvereinbarungspartner gilt die Rahmenvereinbarung mit allen seinen Bestandteilen als abgeschlossen. Erfolgt keine Annahme, kommt keine Rahmenvereinbarung zustande.

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t) geforderte Sicherheiten: keine

u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe Vergabeunterlagen

v) Bietergemeinschaften: nicht zugelassen

w) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V 124.H F (https://senstadtfms.stadtberlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V 124.V-I F (https://senstadtfms.stadtberlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden.

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße:

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - V M 2 - Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Telefon: +49 30 90 173 -3315 E-Mail: vobstelle@senstadt.berlin.de

Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte eine Kopie dieser Ausschreibung beifügen!

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y) Ergänzungen Grundlage der Ausschreibung im Auf- und Abgebotsverfahren ist das STLB-BauZ LB 682 Ausgabe 2025-07 Das STLB-BauZ ist vom Bieter selbst zu bestellen, es gilt ausschließlich die benannte Fassung. Es erfolgt keine Vervielfältigung durch den AG. Die Leistungserbringung hat i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen nach Auftragserteilung zu beginnen, die mündlich oder per E-Mail erfolgt und mit schriftlichem Auftrag nachträglich ergänzt wird. Es ist ein 24h-Dienst zur Gewährleistung von Noteinsätzen vorzuhalten. Mit dem Angebot ist dafür ein Ansprechpartner mit Mobilfunknummer in der Anlage N Noteinsätze zu benennen. Leistungsabrufe erfolgen in der Regel durch den Fachbereich Hochbau, zusätzlich können Kleinstaufträge durch andere Abteilungen des Bezirksamtes wie z.B. aus dem Schulamt oder Jugendamt ausgelöst werden. Bei Fragen dazu ist der Fachbereich Hochbau Ansprechpartner.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 7

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