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Bauüberwachung und Bauoberleitung für Straßenbau und Verkehrstechnik am Riebeckplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibung.halle.de

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Leistungsbeschreibung Verkehrsanlagen 30.03.2026

Leistungsbeschreibung Verkehrsanlagen

  1. Vorhabenbeschreibung

Der Riebeckplatz ist im Stadtgebiet von Halle (Saale) der zentrale Knotenpunkt für den Fern- verkehr, welcher mehrere wichtige Bundesstraßen (B 6 mit Anschluss an die B 91 und B 80 mit Verbindung an die B 100) und innerstädtische Hauptstraßen (Magdeburger und Delitz- scher Straße) miteinander verbindet. Das hallesche Hauptstraßennetz konzentriert sich über- wiegend am Riebeckplatz (sowie dem Rennbahnkreuz) und verfügt nur über einen einzigen leistungsfähigen Saaleübergang. Andernorts oft übliche Ring- und Tangentensysteme existie- ren in Halle aufgrund der Bebauungsstruktur nur eingeschränkt mit der im Osten verlaufenden Europachaussee. Damit ist die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes insbesondere von der Leistungsfähigkeit des Riebeckplatzes abhängig.

Der Riebeckplatz ist der verkehrsreichste Platz in Mitteldeutschland. Dessen Verkehrsaufkom- men liegt in Spitzenzeiten bei 80.000 Fahrzeugen pro Tag. 52 Straßenbahnzügen pro Stunde (5 Linien) und zahlreiche örtliche und überörtliche Buslinien (17 Linien) bedienen den direkt angrenzenden zentralen Busbahnhof und den sich ebenfalls in dem Bereich befindenden Hauptbahnhof. Daher ist es weitestgehend ausgeschlossen, wesentlichen Umleitungsverkehr über angrenzende Nebennetzstraßen zu führen. Somit ist bei der Umsetzung der komplexen Baumaßnahme höchstes Augenmerk darauf zu richten, dass die notwendigen Verkehrsein- schränkungen so gering wie möglich gehalten und Sperrungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Des Weiteren werden alle bislang unbebauten Flächen am Riebeckplatz als Leitungsverteiler in den halleschen Mediennetzen genutzt. Die städtebauliche Umgestaltung erfordert daher umfangreiche Um- und Neuverlegungen von Versorgungsleitungen verschiedener Sparten der Stadtwerke Halle (Saale) mit Netz Halle und HWS GmbH und Telekommunikationsleitungen verschiedener Versorger. Mit dem geplanten Umbau sollen die Mediennetze nach heutigen Anforderungen koordiniert werden. Zusätzlich sind Leitungen bauzeitlich zu sichern und Haus- anschlüsse zum Zukunftszentrum und ggf. weiteren neu zu bauenden Hochbauten herzustel- len. Eine auf dem vorhandenen Parkplatz Volkmannstraße gelegene Hochspannungsleitung von 110 KV verbleibt am aktuellen Standort und ist zu sichern.

Zusätzlich ist in den kommenden Jahren im Bereich des Riebeckplatzes und weiterer angren- zender Flächen ein umfangreiches Baugeschehen an öffentlichen Verkehrsanlagen, privaten Hochbauten sowie Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt. Die Einzelvorhaben liegen in unter- schiedlichen Zuständigkeiten des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt, Stadt Halle (Saale), der Stadtwerke (Netz Halle, HWS, HAVAG) und Dritter (DB, private Investoren, Telekom etc.).

Die Lage und Zuordnung der Zuständigkeiten der Einzelvorhaben ist dem Koordinierungsplan (Unterlage 3.3.1) zu entnehmen. Die Unterteilung erfolgt nach

  1. Baumaßnahmen zur Baufeldfreimachung des Zukunftszentrums,

  2. Städtebaulich begründeten Baumaßnahmen,

  3. Leitungsmaßnahmen und Stadtbahnprogramm der Stadtwerke

  4. Maßnahmen Dritter.

Die Stadt Halle (Saale) hat nach umfangreichen Voruntersuchungen die künftige Lage und Dimensionierung der Verkehrsanlagen, die zu beachtenden Rahmenbedingungen (Baugrund,

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Leitungsverläufe der Netz Halle und HWS GmbH etc.) und die Mindestqualitätsmerkmale fest- gelegt. Daher sollen zusammen mit den Stadtwerken, aufgrund der Komplexität der Aufgabe und der außerordentlichen komplizierten Rahmenbedingungen in zeitlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht die weiteren Planungsleistungen gemeinsam mit den Bauleistungen und der Koordinierung an einen leistungsfähigen Totalunternehmer vergeben werden.

Der Totalunternehmer hat schnellstmöglich die Maßnahmen zur Baufeldfreimachung des Zu- kunftszentrums (A1 bis A9) umzusetzen. Diese Baumaßnahmen sind über die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Straßenbauvorhaben an Bundes- oder Landesstraßen in den Oberzentren im Land Sachsen-Anhalt“ finanziert und gemäß der Richt- linie die Verwendung der Zuwendungen zu dokumentieren und nachzuweisen. Zusätzlich sol- len einzelne städtebaulich begründete Maßnahmen und Maßnahmen der Stadtwerke als obli- gate oder optionale Leistungen vom Totalunternehmer übernommen werden. Die Lage und Zuordnung sind dem Plan über die TU-Leistungen und -Optionen (Unterlage 3.3.2) zu entneh- men.

Die Baufeldfreimachung umfasst den Rückbau der nördlichen Brückenrampen, den Rückbau der bekannten Fundamente mindestens in der Tiefe von 2,00 m bzw. in der für neue Leitungs- verlegungen erforderliche Tiefe und den Rückbau der Leitungen, die außer Betrieb genommen werden auf dem Grundstück des geplanten Zukunftszentrums.

Für den Rückbau der alten Leitungen sind teilweise weitere Baumfällungen erforderlich. Diese sind vorzugsweise in der Fällperiode 2027/28 vorzusehen.

  1. Baubeschreibung der Maßnahme

Die nachfolgend dargestellten Baumaßnahmen verfolgen als Neu-, Um- und Ausbau sowie Grunderneuerungen und Sanierungsmaßnahmen das Ziel, die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Riebeckplatzes als bedeutendsten Verkehrsknoten im Stadtgebiet von Halle (Saale) unter Beachtung der rechtzeitigen Baufeldfreimachung für das landesbedeutsame Großvorhaben zur Errichtung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sicherzustellen. Neben den Verkehrsanlagen ist auch die Straßenausstattung entsprechend zu ergänzen und anzupassen (Wegweiser, Beschilderung, Markierung, Rückbau Parkschein- automaten, etc.).

Ein wesentliches Element hierbei ist die Verlagerung des Kfz-Verkehrs von den bestehenden Fahrbahnen der Brückenbauwerke über den Riebeckplatz („Hochstraßen Riebeckplatz“) auf die vorhandene Ebene des signalisierten großen Kreisverkehrs. Dies ermöglicht erst die Defi- nition eines Baufeldes zur Errichtung des Zukunftszentrums. Die Verkehrsverlagerung bedingt aber auch eine Zunahme des Kfz-Verkehrsaufkommens auf den „Kreisfahrbahnen“ des Riebeckplatzes sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Hauptverkehrsstraßen.

Die Gewährleistung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erfolgt im Wesentlichen durch ei- nen optimierten Spurplan und eine Anpassung der Signalanlagen auf der Grundlage des Ver- kehrsgutachtens von VSC Verkehrs-System Consult Halle GmbH. Um das Zukunftszentrum wird ein Einbahnstraßenring hergerichtet. Die angrenzenden Verkehrsflächen sind zu verlegen bzw. neu zu organisieren. Des Weiteren sind Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, welche die Wegebeziehungen zwischen dem Zukunftszentrum, dem Hauptbahnhof sowie dem ZOB und dem Stadtzentrum (Altstadt) für Fußgänger und Radfahrer verbessern sollen.

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In der Lageskizze (Unterlage 3.3.3) sind Vorgaben zur Lage der einzelnen Verkehrsanlagen einschließlich Grün/Baumstreifen, zu den Knotenpunkten, zu den Spuraufteilungen/-führun- gen und zu den Fuß- und Radverkehrsführungen enthalten. In dieser Prinzipskizze auf der Basis der Verkehrsuntersuchung von VSC Verkehrs-Consult Halle GmbH sind außer an den Fußgänger- und Radfurten keine Maßangaben enthalten. Die Verkehrsanlagen sind über die Regelquerschnitte (Unterlage 3.3.11) definiert. Dort sind die jeweiligen Breiten zu entnehmen. Schleppkurven und Bogenerweiterungen sind für das größtmögliche Bemessungsfahrzeug vom AN zu planen und nachzuweisen. Weiterhin sind bei der Planung ausreichende Sichtwei- ten zu berücksichtigen und nachzuweisen. Dies betrifft auch die Sicht auf Signalgeber und Wegweiser.

Darüber hinaus sind die Festsetzungen des B-Planes 174.2 zur Gestaltung öffentlicher Ver- kehrsflächen und von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung zu beachten (Unter- lage 3.4, Anlage 1, Nr. 2.1 und 2.3).

Die einzelnen Maßnahmen sind nachfolgend beschrieben:

A1 Volkmannstraße Nord: Umbau Fahrstreifen Ost

Im Baubereich der Volkmannstraße - von Höhe Halberstädter Straße bis zur mittelfristig ge- planten neuen Querspange zwischen Volkmannstraße und Magdeburger Straße (Anschluss an Maßnahme A2) - ist eine Verlagerung der östlichen Richtungsfahrbahn der Volkmannstraße bis Bestand in Lage und Höhe mit zwei Fahrstreifen in Richtung Bahngelände erforderlich. Für die Beleuchtung der Ostseite ist ein Nachweis zu erbringen. Des Weiteren sind Baumgru- ben für die spätere Neubepflanzung, die durch den AG erfolgt, zu berücksichtigen.

Teil Die östliche Fahrbahn hat als Zwangspunkt die Bestandshöhe am Knotenpunkt Halber- städter Straße. Entsprechend dieser geometrischen Bedingung ist die Anpassung zu realisie- ren. Die westliche Richtungsfahrbahn wird in einer gesonderten Vergabe später umgebaut. Vorhandene Leitelemente, zur Absperrung der ehemaligen Fahrbahn zur Hochstraße, sind zu versetzen. Die Leuchtmittel sind auszutauschen. Die Wegweisung ist anzupassen.

In einer gesonderten Vergabe wird die westliche Richtungsfahrbahn in der Volkmannstraße Nord, wie folgt umgebaut:

Die westliche Richtungsfahrbahn ist, wie die östliche Richtungsfahrbahn, in Lage und Höhe mit zwei Fahrstreifen in Richtung Bahngelände zu verlagern.

A2 Volkmannstraße (Querspange): Umbau Fahrstreifen Ost

Zur Verbindung des Kfz-Verkehr aus Süden zwischen der Volkmannstraße Süd (Maßnahme A4) und der Volkmannstraße Nord (Maßnahme A1) ist die östliche Richtungsfahrbahn, ohne Knotenpunkt inkl. Linksabbiegespur zur mittelfristig geplanten neuen Querspange, herzustel- len.

Für die Beleuchtung der Ostseite ist ein Nachweis zu erbringen. Des Weiteren sind Baumgru- ben für die spätere Neubepflanzung, die durch den AG erfolgt, zu berücksichtigen.

In einer gesonderten Vergabe wird die Querspange samt Knotenpunkten, wie folgt umgebaut:

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Der von Norden (siehe Teilmaßnahme A1) und von Süden (siehe zusätzliche Linksabbiege- spur in Teilmaßnahme A4) kommende Kfz-Verkehr auf der Volkmannstraße wird auf der so- genannten "Querspange" zukünftig nahezu rechtwinklig in Richtung Magdeburger Straße ge- führt, wodurch eine Flächenoptimierung im Umfeld der zukünftig angebauten Straße ermög- licht wird. Die Querspange wird weiterhin im Einrichtungsverkehr von Osten nach Westen be- trieben und erhält zur besseren Verflechtung der Verkehre in Richtung Norden (Magdeburger Straße) und in Richtung Süden (Riebeckplatz) zwei durchgehende Fahrstreifen sowie eine separate Rechtsabbiegespur in der Knotenzufahrt zur Magdeburger Straße um die Fußgän- ger-/Rad-Relation Riebeckplatz – Steintor optimaler führen zu können.

Sie erhält auf der Nordseite eine Baumreihe und kombinierte Anlagen für den Fuß- und Rad- verkehr im Zweirichtungsverkehr. Im Knotenbereich muss der Grünstreifen ggf. reduziert und mit Substrat versehen werden (Stockholmer Modell). Von der Querspange aus erfolgt voraus- sichtlich die Anbindung des nördlich gelegenen Park- und Geschäftshauses sowie ggf. eine Zufahrt zum Zukunftszentrum.

Zur gesicherten Querung der Fußgänger und Radfahrer sowie zur Gewährleistung der Leis- tungsfähigkeit des Einbahnstraßenrings ist zudem der Bau eines lichtsignalgeregelten Kno- tenpunkts zur Volkmannstraße (in Maßnahmen A1 und A4) sowie zur Magdeburger Straße erforderlich. Der Fuß- und Radverkehr wird jeweils über die Dreiecksinsel geführt, um geringe Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Einmündung der Magdeburger Straße wird an die neue Lage der Querspange angepasst. Im Hinblick auf den mittelfristig zu erwartenden Ausbau der Magdeburger Straße (Stadtbahn- programm) und eine mögliche westliche Seitenlage der Gleistrasse soll der spätere Umbau- aufwand minimiert werden. Westlich der in Lage und Höhe zu erhaltenden Gleise sind daher nur Anpassungen an den Bestand vorzusehen.

A3 Magdeburger Straße / Volkmannstraße Süd: Neu- und Umbau Geh-/Radweg

Der nach Süden führende Fahrbahnquerschnitt der Magdeburger Straße bleibt unverändert bestehen und wird nur am Knoten Riebeckplatz um eine Linksabbiegespur von ca. 50 m Länge ergänzt (Maßnahme A7).

Für spätere herzustellende Geh- und Radwege entlang der Magdeburger Straße und der Volk- mannstraße sind bis an die Baugrenze zwei Leerrohre und Kabel als Zuleitung mit Endmuffe vorzusehen. Die Sperre für den Geh- und Radweg an den umgebauten Knotenpunkt Riebeck- platz Nord (A5) und dem Bestandsknoten Magdeburger Straße wird an den AG übergeben.

Planerisch ist eine Machbarkeitsaussage zur späteren Beleuchtungsanbindung an das beste- hende Netz mit Standardannahme (Anschlusspunkt, Kabelquerschnitt) erforderlich. Dies um- fasst keine Vorentwurfsplanung.

Im Bereich zwischen den geplanten Geh- und Radwegen und der Fahrbahn sind Baureihen vorgesehen, welche durch den AG realisiert werden. Entsprechende Baugruben sind zu be- rücksichtigen.

In einer gesonderten Vergabe werden die Geh-/Radwege entlang der Magdeburger Straße und der verlegten Volkmannstraße (Maßnahme A4), wie folgt umgebaut:

Um den Knoten Riebeckplatz zu vereinfachen, wird auf den aktuell bestehenden, vom Kreis- verkehr nach Norden führenden Kfz-Fahrstreifen im Zuge der Magdeburger Straße künftig

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verzichtet. In dieser Achse ist eine Baumreihe vorgesehen. Der bestehende Seitenbereich ist so zu erweitern, dass ein Zweirichtungsradweg und ein Gehweg entstehen. Diese werden bis zum Kreisverkehr am Riebeckplatz Richtung Osten fortgeführt.

Entlang der Maßnahme A4 wird auf der Westseite ein 3,00 m breiter gemeinsamer Geh-/Rad- weg im Zweirichtungsverkehr mit einer Baumreihe vorgesehen. Dieser mündet an die LSA Riebeckplatz Nord (A5) einschließlich Blindenleitsystem.

In der Planung ist durch den AN zu prüfen, wie die Baumachse möglichst stetig geführt wird (ggf. abschnittsweise Substrat entsprechend Stockholmer Modell, siehe Unterlage 3.2.1.4).

A4 Volkmannstraße Süd: Ausbau mit 3. Fahrstreifen

Der südlich der o. g. später herzustellenden Querspange gelegene Abschnitt der Volkmann- straße wird nach Osten verschoben und über den derzeitigen Parkplatz mit Busabstellplätzen an die Grenze zum Bahngelände verlegt. Eine dreistreifige Fahrbahn wird künftig den nach Norden gerichteten Verkehr von Hochstraße, Kreisverkehrsplatz und Merseburger Straße bün- deln. Der dritte, zusätzliche Fahrstreifen wird zur Linksabbiegespur in der später herzustellen- den Querspange, und dient als Grundstückserschließung für das Zukunftszentrum.

Das Ende der Linksabbiegespur am Knoten A2 soll mit baulich abzustimmenden Leitelemen- ten versehen werden, welche dem AG im Anschluss zu übergeben sind. Es sind Wegweiser für den späteren Knoten und ein Parkleitsystem-Element zu setzen.

Die Beleuchtung ist auf der Ostseite vorzusehen. Zudem ist ein Beleuchtungsnachweis, für Entfall der Hochmastleuchten zusammen mit den Maßnahmen A1/A2 der östlichem Rich- tungsfahrbahn vorzulegen.

Auf der Ostseite der Fahrbahn sind Baumgruben für die spätere Bepflanzung, realisiert durch den AG, vorzusehen.

A5 Riebeckplatz Nord: Umbau Knotenpunkte mit Fahrstreifen sowie Geh-/Radweg

Im Verknüpfungsbereich des Kreisverkehrsplatzes mit der Delitzscher Straße und der Volk- mannstraße werden signalgesteuerte Querungen für Fußgänger und Radfahrer im Zweirich- tungsverkehr errichtet, wodurch eine gesicherte Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Zu- kunftszentrum geschaffen wird. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine regelkonforme Verbreiterung der Anlagen für Fußgänger und Radfahrer im Zweirichtungsverkehr sowie eine Ergänzung der heute fehlenden Fußverkehrsanlage entlang der Fahrbahn zwischen Busbahn- hof und Bahnhofsvorplatz (Maßnahme A8).

Die Beleuchtung erfolgt abweichend bis zur Eisenbahnüberführung der DB und ist nachzuwei- sen.

A6 Riebeckplatz Süd: Umbau Knotenpunkte mit Fahrstreifen

Zur Bewältigung der Verkehrsmengen mit teilweise anders geordneten Verkehrsströmen (z.B. Entfall Hochstraßen Riebeckplatz) sowie zur Einbindung der veränderten Verkehrsanlagen, sind insbesondere im westlichen und südlichen Bereich des Riebeckplatzes bauliche und ver- kehrsorganisatorische Anpassungen (insbesondere Ummarkierungen) vorgesehen. Zur wirk- samen Demarkierung des Bestandes ist eine Deckensanierung erforderlich.

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Um den Gehweg westlich des Busbahnhofes ohne Eingriff in die geschützte Baumreihe zu ermöglichen, erfolgt außerdem eine Anpassung der Fahrbahnbreite in der Zufahrt Mersebur- ger Straße und eine Verschiebung des rechten Bordes in Richtung Westen. Die Breite des Zweirichtungsradweges von 3,00 m im Bestand wird auf 2,50 m zzgl. 0,75 m Sicherheitstrenn- streifen reduziert.

Die Qualität der Markierung bzw. des Deckenaufbaus sind bis zum Bauende zu sichern.

Im Hinblick auf die Gewährleistung der vorgenannten Leistungsfähigkeit sind Anpassungen im derzeitigen Verflechtungsbereich Merseburger Straße/Hochstraßenbrücken Riebeckplatz nördlich des Knotens Rudolf-Ernst-Weise-Straße erforderlich.

Es sind die Spurführung südlich des Bahnübergangs (BÜ) und der Beginn der Linksabbiege- spuren in Richtung R.-E.-Weise-Straße, im Sinne eines dauerhaften Baustellenprovisoriums anzupassen. Dies umfasst für die östliche Fahrbahn in Richtung Norden die Ausstattung mit Leitelementen auf der Fahrspur zur Hochstraße. Der rechte Fahrstreifen ist für Buswarteplätze und die beiden linken Fahrspuren für Kfz-Verkehr, im Bereich zwischen dem Knotenpunkt zur R.-E.-Weise-Straße und der abknickenden Fahrspur zur Hiochstraße, anzupassen.

Die Beleuchtung einschließlich des Fußgängertunnels Frankestraße und südliche Fußgänger- rampe sind nachzuweisen.

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A7 Magdeburger Straße: Ausbau Fahrstreifen

In der Magdeburger Straße ist die Schaffung je eines zusätzlichen nördliche gelegenen Links- abbiegestreifens erforderlich (s. auch Maßnahme A3). Die Leitungsführung ist so zu koordi- nieren, dass spätere Baumreihen pflanzbar bleiben und die Parkbeleuchtung technisch mög- lich ist. Es ist eine Machbarkeitsaussage zu erbringen und keine Vorentwurfsplanung.

In einer gesonderten Vergabe werden die Fahrstreifen in der Merseburger Straße, wie folgt umgebaut:

In Verbindung mit der Maßnahme B10 wird der vorhandene BÜ Merseburger Straße/Ernst- Kamieth-Straße in eine LSA umgewandelt, welche die beiden Querungen für Fußgänger-/Rad- verkehr im Zuge der Merseburger Straße miteinschließt. Die Straßenbahngleise sind in Lage und Höhe zu erhalten.

In diesem Teilprojekt sind die LSA und die Aufstellflächen mit Leitelementen endgültig herzu- stellen. Der Bereich zwischen den LSA (Querung der Merseburger Straße) ist provisorisch in Asphalt herzustellen.

A8 Delitzscher Straße: Umbau Fahrstreifen mit Geh-/Radweg

Für die Maßnahme A8 stehen zwei obligate Varianten zur Verfügung. Die Variante A8.1 bein- haltet nur die Anpassung der Koordinierung der LSA, der Wegweisung und des Parkleitsys- tems. Die Variante A8.2 beinhaltet den nachfolgend beschriebenen Vollausbau.

Zur Angebotsverbesserung für den nichtmotorisierten Verkehr im Bereich der Delitzscher Straße, zwischen Hans-Dietrich-Genscher-Platz (Hauptbahnhof) und Riebeckplatz, erfolgt eine Anpassung der stadtauswärts gerichteten Fahrstreifen auf der Delitzscher Straße. Dafür wird auf der Südseite ein Gehweg ergänzt und der Radweg auf der Nordseite für Zweirich- tungsverkehr ausgebaut.

Der Knoten H.-D.-Genscher-Platz ist derzeit Unfallschwerpunkt. Eine Vollsignalisierung ist nicht leistungsfähig. Der Knoten wird so angepasst, dass zukünftig nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung steht.

A9 Riebeckplatz Nord: Umbau sonstige Verkehrsanlagen

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen A1 bis A4 und B2 sind weitere umfangreiche Um- bauten von Verkehrsflächen und Nebenanlagen erforderlich. Diese umfassen insbesondere den Rückbau von Straßenflächen, Rampen, Bauwerkswiderlagern sowie von Parkplatz- und sonstigen Flächen westlich und östlich der bestehenden Volkmannstraße. Dies schafft Bauf- reiheit für das Zukunftszentrum und die Platzgestaltung nördlich der Brücke.

Für die vorhandene Busabstellanlage des ZOB sind bauzeitliche Ersatzabstellplätze herzu- stellen.

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B2 Systemanpassung Riebeckplatz

Weitere Maßnahmen zur Leitungsänderung und Medienerschließung der Stadtwerke Halle werden als Systemanpassung über das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhal- tige Erneuerung“ gefördert. Diese Maßnahmen werden in der Leistungsbeschreibung (Unter- lage 3.2.2 und 3.2.3) sowie den Plänen (Unterlage 3.3.4 bis 3.3.9) beschrieben.

Dabei sind die Trassenkorridore nur in städtischen Flächen vorzusehen bzw. entsprechend zu sichern.

B3 Brückenabriss: BW West und BW Ost (optional) Abbrucharbeiten Brücken Riebeckplatz BR 034-035

Der Brückenabriss ist eine optionale Maßnahme. Die vorhandenen Brückenbauwerke sind vollständig inklusive Widerlager abzubrechen. Die südlichen Rampen bleiben bestehen. Die Dimensionen und Abmessungen sind in den Plänen ersichtlich. Weitere detaillierte Pläne kön- nen im FB Mobilität eingesehen werden.

Hauptabmessungen: Bauart: Spannbeton-Hohlkasten, unter Verwendung von sprödbruchgefährde- ten Spannstahl Brückenklasse: eingeschränkt auf BK 30 gemäß DIN 1072 nach bereits erfolgter Ver- stärkung Breite zwischen den Geländern: 10,20 m Kappenbreiten: mit Notgehweg 1,85 m, Fahrbahnbreite: 7,00 m Gesamtlänge: 238,50 m (9 Felder mit Stützweiten von 26,50 m) Brückenfläche: östliches und westliches Teilbauwerk je 2.433,00 m² Gründung: Flachgründung für Widerlager, Pendelstützen (Stahlbetonpfeiler), Stahl- pfeiler im Rondell Unterbauten: Widerlager und Pfeiler aus Stahlbeton, Mittelpfeiler aus Stahl Überbau: Deckbrücke auf trapezförmigen quer- und längsvorgespannten Spann- beton-Hohlkasten-Hauptträger (jeweils 9 Felder) Lager: Gleitlager an Widerlagern, Linienkipplager an Stahlbetonpendelstützen, Topflager an Stahlstützen Übergangskonstruktion: an den Überbauenden, Konstruktion mit einem Dichtprofil Abdichtung: Fahrbahnbereich: 1 Lage Bitumenschweißbahn, 3,5 cm Gussasphalt- Schutzschicht, 3,5 cm Splittmastix-Deckschicht Kappenbereich: 1 Lage Bitumenschweißbahn, Schutzlage V13, im Schrammbordbereich Edelstahlkaschierte Bitumenbahn Entwässerung: Abläufe im Überbau, Querleitungen im Kragarm zur Längs-Sammellei- tung im Hohlkasten, Längsleitungen binden in Fallrohr an den Pfeilern an Absturzsicherung auf Kappen: Füllstabgeländer aus Stahl

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Der Abbruch ist sorgsam und erschütterungsarm sowie unter Rücksichtnahme auf den an- grenzenden Bestand durchzuführen. Schäden an unterführten Wegen, Bauwerken und Anla- gen sind zu vermeiden. Alle für die Abbrucharbeiten erforderlichen Schutz- und Sicherungs- maßnahmen, Hilfskonstruktionen, Geräte, Kraneinsätze und dgl. sind einzurechnen. Eine Gefährdung des Verkehres und des darunter befindlichen Bestandes infolge der Ab- brucharbeiten ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Sämtliche Anlagen der EVH GmbH dürfen nicht überbaut und nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Betriebsbereiches getrennt werden. Zur Überbauung zählt auch das temporäre An- ordnen von Kranen und schwerem Gerät für z.B. Brückenabrissarbeiten. Alle Anlagenteile müssen dauerhaft zugänglich sein. Lasten dürfen nur mit ausreichend Entfernung aufgestellt werden, sodass es zu keinem Lasteintrag in die Anlagenteile der EVH GmbH kommt. Auch Baugruben und Rohrgräben, die im Näherungsbereich von in Betrieb befindlichen Anlagen hergestellt werden müssen, sind mit ausreichend Abstand herzustellen. Vor allem bei in Be- trieb befindlichen Fernwärmeleitungen muss die vorhandene Überdeckung auch in seitliche Richtung immer vorhanden sein/bleiben. Unter ausreichend Abstand ist die Berücksichtigung der jeweiligen Schutzstreifenbreiten zu verstehen. Für die Gashochdruckleitung DN 300, die im Baufeld neu herzustellen ist beträgt dieser 8 m (ausgehend von der Rohrachse in jede Richtung 4 m). Bei der neuen Fernwär- metrasse beträgt der Schutzstreifen ebenfalls 8 m (ausgehend von der Achse zwischen Vor- lauf und Rücklauf in jede Richtung 4 m). Für Stromkabel beträgt der Schutzstreifen 4 m und für Infotechnikkabel 1 m von dem jeweils äußersten linken bzw. rechten Kabel. Im Zuge der Abbruchplanung ist durch den AN ein Abbruchkonzept zu erstellen, welches die örtlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Bauwerksbestand zu berücksichtigen sowie die entsprechenden Standsicherheitsnachweise für die Bauzustände zu beinhalten hat. Das Abbruchkonzept ist geprüft dem AG vor Beginn der Abbrucharbeiten vorzulegen. Der Abbruch im Beeinflussungsbereich der darunter befindlichen Verkehrsflächen hat unter Beachtung des Verkehrskonzeptes zu erfolgen. Ein abschnittsweiser Abbruch ist zu berück- sichtigen. Die ehemaligen Bestandsrampen aus Stahlbeton wurden in 2012 bis auf die Fundamente rückgebaut und durch Dammbauwerke ersetzt. Abzubrechen sind die vorhandenen Überbaute aus Spannbeton. Die vorhandenen Gründun- gen, Pfeiler, Stützwände und Widerlager sind mindestens 2,00 m unter geplantem Gelände zurückzubauen. Die noch vorhandenen Altfundamente der ehemaligen Rampen sind ebenfalls im Baufeldbereich des Zukunftszentrums zu entfernen. Verbleibende Bauteile sind einzumessen und in die Bestandsunterlagen mit aufzunehmen. Die Baugruben sind ordnungsgemäß zu verfüllen und zu verdichten. Sämtliche Aufwendungen für die Abbrucharbeiten sind einzurechnen, dies gilt insbesondere auch für die Separierung und Trennung der anfallenden Materialien einschließlich deren sach- und fachgerechten Entsorgung. Analysen und Proben vor und mit Entsorgung sind einzurech- nen und enthalten. Der Ausbau und die Entsorgung der Materialien haben unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Während der Abriss- und Bauarbeiten sind an den nächsten Bebauungen die Immissions- richtwerte der AVV Baulärm einzuhalten. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass Staubbelästigungen weitestgehend vermieden wer- den.

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Erforderliche Baubehelfe, Zufahrtsstraßen, Aufstellflächen und Hilfskonstruktionen sind anzu- legen. Mit Bauende sind diese vollständig rückzubauen, das Material zu entsorgen und der Ursprungszustand wiederherzustellen. Eingesetztes Material verbleibt im Eigentum des AN. Sämtliche Lager-, Arbeits- und Montageflächen sind im zur Verfügung gestellten Baubereich herzustellen. Der AN hat die zur Verfügung gestellten Arbeits- und Montageflächen hinsichtlich der Standfestigkeit für die anstehenden Belastungen zu prüfen. Flächen für erforderliche Ge- räte sind auszulegen. Geeignete Standsicherheitsmaßnahmen hat der AN zu ermitteln und auszuführen. Dem AN werden keine weiteren Lagerflächen außerhalb der Baufeldgrenzen zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Lagerflächen hat der AN eigenverantwortlich anzumie- ten und einzurechnen.

  1. Allgemeine Vorgaben Verkehrsanlagen

3.1 Planungsgrundlagen Für die Planung sind nachfolgende Grundlagen und Randbedingungen zu beachten:

  • Lageskizze (Unterlage 3.3.3)
  • Regelquerschnitte (Unterlage 3.3.11)
  • Übersichtplan Radverkehrsführung (Unterlage 3.3.10) und
  • Bemessungsbelegung: siehe Verkehrsgutachten VSC (Unterlage 3.4, Anlage 8)
  • v =50 km/h zul
  • B-Plan 174.2 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“: Stand Entwurf, in der Fassung vom 12.05.2025 (Unterlage 3.4)
  • Geotechnische Unterlagen: Gutachten in Beauftragung, Übergabe Dezember 2025 (Unterlage 3.6), eine Kampfmittelfreimessung erfolgte in diesem Zusammenhang nicht
  • Entwurfsvermessung (Unterlage 3.7)
  • vorliegender (unverbindlicher) Leitungsbestand (u.a. Unterlage 3.3.4 bis 3.3.9, 3.3.17 bis 3.3.19)
  • Planungsvorgaben zu verkehrstechnischen Anlagen (Unterlage 3.2.1.2)

3.2 Festlegen der Normen/Materialien/Gestaltung Die Planungen haben regelkonform nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Als allgemeine Grundlage zur Gestaltung sind die Regeldetails Stadtbahn (Unterlage 3.10.1) und das Gestal- tungshandbuch Hallesches Format (Unterlage 3.10.2) zu berücksichtigen. Entsprechend dem Gestaltungshandbuch Hallesches Format ist das Gebiet um den Riebeckplatz der Gründer- zeitlichen Blockrandbebauung zugeordnet.

Querungsstellen für den Fußgängerverkehr sind mit differenzierten Bordhöhen auszubilden.

Materialien:

  • Fahrbahn: Asphalt, Belastungsklasse Bk10, Mindestdicke des frostsicheren Oberbau von 65 cm (Unterlage 3.10.3)
  • Radweg: Asphalt
  • Gehweg: Betonsteinpflaster mit Vorsatz 40 x 60 grau analog Bestand gemäß Gestal- tungshandbuch Hallesches Format (Unterlage 3.10.2)

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  • Inseln/Fahrbahnteiler: Pflaster analog Bestand

Die Anpassung der Bahnanlagen erfolgt nach Vorgaben HAVAG (Unterlage 3.2.4).

3.3 Freigabe der Planunterlagen Vorgaben für die Freigabe der Planunterlagen:

  • Vereinfachte Vorplanung bestehend aus Lageplan mit Darstellung:  Straßenränder  unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen (Leitungsbestandsplan)  Standorte der vorhandenen Bestandsbäume sowie der geplanten Neupflanzun- gen sowie  alle vorhandenen und geplanten aufgehenden Bauteile im Bereich des Planberei- ches.
  • Entwurfs-/Genehmigungsplanung nach RE und zusätzlich:  Schleppkurvennachweise  Nachweise der Befahrbarkeit (Bewegungsspielräume bei parallelen Lastzugfahr- ten)  Sichtweitennachweise (Halte- und Anfahrt)  Verkehrsrechtliche Anordnungen für Beschilderung, Markierung, Wegweisung und LSA einholen  Entsprechende Genehmigungen der TAB für Änderungen an den Bahnanlagen, insbesondere BÜ einholen  Checkliste Barrierefreiheit (Unterlage 3.10)  Koordinierter Leitungsplan mit Zustimmung der Versorger und Fundamentplan
  • Ausführungsplanung mit Freigabe der Planung (66.2) und Baufreigabe (66.3)
  • Freigabe Planung verkehrstechnischer Gewerke (66.4)

Der Planungsumfang umfasst ebenfalls die Erarbeitung eines koordinierten Leitungsplanes, in dem alle vorhandenen und geplanten Medien im Zusammenhang mit den Veränderungen im Baugebiet dargestellt werden. Ergänzend sind die Fundamente der Lichtsignalanlagen, Be- leuchtungsmasten und der Wegweiser darzustellen.

Die Telekommunikationsunternehmen, welche im Plangebiet Anlagen betreiben, sind nach § 130 TKG zur Mitwirkung aufgefordert. Die Anlagen sind entsprechend den Erfordernissen der Verkehrsanlagen zu verändern. Zusätzlich muss für die Fa. Muth Citynetz Halle GmbH eine Verbindung zwischen dem Ausbauende in der Magdeburger Straße in Richtung Süden koordiniert werden.

Die Ansprechpartner der Telekommunikationsanbieter sind:

Muth Citynetz Halle GmbHFrau Dolg, Tel. 0345/2023904-207, Mail: planung@citynetz-halle.de
Deutsche Telekom Technik GmbHHerr Düfeld, Tel. 0345/7715240, Mail: andre.duefeld@telekom.de
Tele Columbus Netz GmbHHerr Stammwitz, Tel. 0176/19061317, Mail: ulf.stammwitz@pyur.com
envia Tel GmbHHerr Eller, Tel. 0345/2162538, Mail: steven.eller@enviatel.de

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Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind hierfür die Zustimmung aller betroffenen Versor- gungsunternehmen und der Stadt einzuholen. Die Kabel- und Leitungsbestände sind vom AN selbst einzuholen.

Die Leitungskoordinierung beinhaltet:

  • Abfrage Bestand bei allen Telekommunikationsunternehmen, die bei der Bundesnetz- agentur gelistet sind
  • Prüfung des Erfordernis für Umverlegungen
  • Abstimmung mit den Unternehmen zur Planung der Umverlegungstrassen
  • Abfrage von Umverlegungsangeboten bei betroffenen Unternehmen an Stadt
  • Bei Umverlegung dinglich gesicherter Bestände trägt der Veranlasser die Kosten (be- trifft Trasse enviaTel an Querspange)
  • Bei Umverlegung von Trassen nach TKG trägt das Telekommunikationsunternehmen die Kosten (Telekom will das rechtlich nochmal prüfen)
  • Ausführung: Erdarbeiten werden durch AN ausgeführt; die erforderlichen Kabelarbei- ten werden vom jeweiligen Unternehmen beauftragt und ausgeführt

3.4 Prüfungen während der Planung, der Bauzeit (vorher/nachher) und der Abrech- nung Der AG behält sich vor, eigene Kontrollen über eine Bauoberleitung (BOL) und Bauüberwa- chung (BÜ)/Fremdüberwachung durchzuführen. Diese sind durch den AN zu dulden.

Durch den AN ist der BOL/BÜ die Einsicht in die bautechnischen Unterlagen, wie Material- nachweise, Einbaunachweise etc. zu gewähren. Mit Übergabe der Gesamtanlage an die Stadt ist eine vollständige Dokumentation zu übergeben.

Eine Übernahme der Verkehrsanlagen durch die Stadt erfolgt erst nach einer gemeinsamen Abnahme mit einer vollständigen Abnahmedokumentation und Schlussvermessung.

Weiterhin zu berücksichtigen sind:

  • Fotodokumentation und Beweissicherung
  • Baugrund, Kampfmittel
  • Abrechnung nach Kostenteilungsplan (Zahlungen werden im Vertrag geregelt)
  • Baudokumentation (Fortgeschriebene Ausführungsplanung und Bautagebuch)

3.5 Verkehrsführung während der Bauzeit Allgemeine Vorgaben für die Verkehrsführung während der Bauzeit:

  • Die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsarten sowie der Anlieger sind so gering wie möglich zu halten. Der Rettungsdienst ist zu gewährleisten.
  • Erarbeiten, Abstimmen und Umsetzen von Konzepten zur Verkehrsführung während der Bauzeit für alle Bauzustände einschließlich der notwendigen Sicherungen der Ar- beits- und Baustellen
  • Abstimmungen der Konzepte mit der Sperrkommission (FB 37) sowie mit der HAVAG und den anderen betroffenen Verkehrsunternehmen (OBS etc.)
  • Teilnahmen an entsprechenden Beratungen im FB 37 ca. alle 14 Tage
  • Einholen der entsprechenden Genehmigungen

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Leistungsbeschreibung Verkehrsanlagen 30.03.2026

  • Berücksichtigung der Baumaßnahmen im Umfeld (Unterlage 3.2., Punkt 1.4 und Un- terlage 3.3.1)

Vorgaben des ÖPNV für die Verkehrsführung während der Bauzeit:

  • Sperrungen des Straßenbahnverkehrs (für Brückenabriss oder für Arbeiten an den Gleisquerungen) sind auf ein Minimum zu reduzieren und vorzugsweise in verkehrs- schwachen Zeiten, insbesondere den Sommerferien durchzuführen.
  • In Abhängigkeit von den notwendigen Sperrpausen im Straßenbahnverkehr ist mit der HAVAG einvernehmlich abzustimmen, ob bzw. wo Baugleiswechsel zum Einsatz kom- men können.
  • Schaffung von Ersatzwarteplätzen für den Busverkehr im Bereich Ernst-Kamieth- Straße mit verkehrsorganisatorischen Maßnahmen (Markierung, Beschilderung, ver- kehrsrechtliche Anordnung etc.). Der AN hat keine baulichen Busabstellplätze herzu- stellen.
  • Einschränkungen des ÖPNV sind rechtzeitig bei den Betreibern des ÖPNV anzumel- den und abzustimmen.
  • Einschränkungen des Straßenbahnbetriebes sowie auch im Busverkehr sind mindes- tens ein halbes Jahr vor geplanter Umsetzung anzumelden und technologisch mit der HAVAG, Abteilung Operative Verkehrsorganisation abzustimmen. Die zeitlichen Ein- schränkungen sind auf den absolut notwendigen Zeitraum und notwendigen baulichen Umfang, vorrangig in den Nebenverkehrszeiten (Wochenende und in den Schulferien), zu begrenzen.
  • Im Rahmen der Angebotserarbeitung für das Gesamtprojekt steht die HAVAG für Fra- gestellungen zur Verfügung.
  • Arbeiten in der Nähe des Gleisbereichs sind mit der HAVAG abzustimmen und bei Notwendigkeit nach Regelwerk mit autorisierten Sicherungsposten zu sichern.
  • Die Regelbauweisen zur Infrastruktur können auf Anfrage bei der HAVAG, Bereich Inf- rastruktur eingesehen werden.
  • Anpassungen und Änderungen des Leitungsbestandes sowie an der Oberleitungsan- lage und die Verlegung von Haltestellen sind rechtzeitig mit der HAVAG, Bereich Inf- rastruktur bzw. Haltestellen und Betriebseinschränkungen mit der Abteilung Verkehr und Betrieb abzustimmen und genehmigen zu lassen.
  • Bauliche Abnahmen sind mindestens 14 Tage vorher mit der HAVAG abzustimmen. Die HAVAG ist verpflichtet die Technische Aufsichtsbehörde gem. BO Strab bei den Abnahmen hinzuzuziehen. Die Aufsichtsbehörde ist ermächtigt Auflagen zu erteilen.

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