261001_AST_Anlage_WW_LB_Bau.pdf

Bauüberwachung und Bauoberleitung für Straßenbau und Verkehrstechnik am Riebeckplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

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Geschäftsbereich II Stadtentwicklung und Umwelt Fachbereich Mobilität Abteilung Straßenverwaltung Team Verkehrstechnik

TU-Leistungen Riebeckplatz 241203 Zuarbeit Bauleistungen Wegweisung 31.07.2025

Hinweis

Die nachfolgend aufgeführten Bauleistungen „Gewerk Wegweisung“ sind entsprechend der Planungen zu präzisieren, zu ändern und/oder zu erweitern.

Eine Zuordnung erfolgt unter „Baukosten Verkehrsanlagen“, BTG-Nr. 003 – Ausstattung.

Bei der Bearbeitung der Leistungen sind fortlaufende/mehrfache Abstimmungen mit dem AG und fachlich Beteiligter vorzusehen. Die Aufwendungen hierfür sind im Angebot mit einzukal- kulieren.

Nach Fertigstellung der Beschilderungsleistung erfolgt eine Ab- und Übernahme in die Baulast des AG.

1 Planungsleistungen wegweisende Beschilderung Die vorhandene wegweisende Beschilderung (siehe Anlage) ist an die neue Verkehrsführung anzupassen sowie um die Zielangabe „Zukunftszentrum“ zu ergänzen. Grundsätzlich ist bei den Planungen die Kontinuität über den gesamten Zielführungsverlauf sicherzustellen, was die Ergänzung der Zielführung „Zukunftszentrum“ an vorhandener wegweisender Beschilde- rung außerhalb der eigentlichen Gesamttotalunternehmerleistungen einschließt.

Folgende Regelwerke sind zu beachten:

  • StVO und VwV
  • RWB 2000
  • IVZ-Norm 2022
  • ZTV-ING. Ausgabe 2023/12
  • DIN 67520: 2013-10 – Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung
  • DIN 67520: 2024-10 – Entwurf, Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung
  • DIN 6171: 2017-02 – Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • DIN 6171: 2024-10 – Entwurf, Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrich- tungen
  • DIN 1450: 2024-11 – Schriften
  • DIN 1451-1: 2018-12 und DIN 1451-2: 1986-02 - Schriften
  • DIN EN 12899-1: 2008-02: Vertikale Verkehrszeichen

Die nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen beinhalten die Leistungsphasen Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Zu beachten ist, dass für die im Ausbaubereich betroffenen Bestandsanlagen auf Grund des Alters dieser Anlagen zwischenzeitlich die statischen Bemessungsgrundlagen geändert haben können.

Planungsleistungen

  • Erstellung der Übersichtspläne (M 1:250) mit der Darstellung des Bestandes (siehe An- lage) und der Kennzeichnung der zu entfernenden bzw. zu ändernden wegweisenden Be- schilderung
  • Prüfung statischer Bemessungsgrundlagen bei Änderung von Bestandsanlagen
  • Anfertigung der Schildzeichnungen

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  • Vorabdimensionierung der Fundamentabmessungen
  • Abstimmung und Festlegung Standort unter Beachtung der neuen Verkehrsanlagen, Fun- damentabmessungen und des koordinierten Leitungsplanes
  • Erstellung der Beschilderungspläne (M 1:250) mit der Darstellung des Endzustandes und der Kennzeichnung der neuen bzw. zu ergänzenden wegweisenden Beschilderungen
  • Einreichung der vorgenannten Unterlagen zur Prüfung/Anhörung (je 5-fach auf Papier und digital als pdf-Dateien)
  • Einarbeitung von Änderungen/Stellungnahmen
  • Übergabe der Unterlagen als anordnungsfähige Ausführungsplanung (je 5-fach auf Papier und digital als pdf-Dateien) und Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Leistungspositionen und Mengenermittlung für den Tiefbau (Rück- und Neubau), einschl. Demontage und Aufstellung Mast

2 Bauleistung wegweisenden Beschilderung 2.1 Vorbemerkung Die Demontage, Neuaufstellung oder Ergänzung der wegeweisenden Beschilderung erfolgt auf Grundlage der verkehrsrechtlich angeordneten Ausrüstungspläne.

Die Verkehrssicherung hat entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien und Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, einschl. Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnung zu erfolgen.

2.2 Demontage wegweisende Beschilderung Demontageleistungen sind nach Erfordernis vorzusehen. Sie beinhalten je nach Standort

  • die Demontage vorhandener stationärer Wegweiser vom Mast oder der Schilderbrücke einschl. aller Befestigungsmittel; Reinigung und Einlagerung zur Wiederverwendung bei AN (nicht auf Baustelle!) oder Verwertung nach Wahl des AN
  • die Demontage stationäre Aufstellkonstruktion komplett einschl. Befestigungsmaterial
  • den Abbruch der Fundamente der stationären Wegweiser komplett

Standorte (Die Angabe der Positionsnummer bezieht sich auf den als Anlage beigefügten Bestandsplan der wegweisenden Beschilderung):

  • Merseburger Straße: Pos.015; Pos. 016
  • Riebeckplatz: Pos. 003; Pos. 004; Pos. 006; Pos. 007; Pos. 015; Pos. 017
  • Volkmannstraße: Pos. 006; Pos. 012; Pos. 035
  • Magdeburger Straße: Pos. 011
  • Franckestraße: Pos. 032
  • Delitzscher Straße: Pos. 005; Pos. 019 Entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung können weitere Standorte hinzukommen.

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2.3 Ergänzung Ziel „Zukunftszentrum“ Standorte (Die Angabe der Positionsnummer bezieht sich auf den als Anlage beigefügten Bestandsplan der wegweisenden Beschilderung):

  • Merseburger Straße: Pos. 001
  • Magdeburger Straße: Pos. 011 (Schilderbrücke)
  • Franckestraße: Pos. 008; Pos. 040
  • Riebeckplatz: Pos. 018

Entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung können weitere Standorte hinzukommen.

2.4 Neu-/Wiederaufstellung wegweisende Beschilderung

Für jeden neuen bzw. geänderten Wegweiser ist eine prüffähige statische Berechnung durchzuführen und eine detaillierte Mast- und Fundamentzeichnung anzufertigen Als Windlast sind 1,50 kN/m2 anzusetzen. Bei einer Anbringung an einem Mast der Straßen- beleuchtung ist dessen Maststatik entsprechend auszulegen.

Der Nachweis ist vom AN je 1-fach digital beim AG zur Bestätigung und Freigabe vorzule- gen. Bei der Berechnung der Fundamentgröße sind die Standort bezogenen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Für Wegweiser sind je Standort Werkszeichnungen anzufertigen und zur Prüfung und Bestä- tigung beim AG einzureichen. Die Herstellung des Wegweisers erfolgt nach Freigabe durch den AG.

Standorte (Die Angabe der Positionsnummer bezieht sich auf den als Anlage beigefügten Bestandsplan der wegweisenden Beschilderung):

  • Merseburger Straße: Pos.015
  • Riebeckplatz: Pos. 003, Pos. 004; 006, Pos. 007; Pos. 015; Pos. 017
  • Volkmannstraße: Pos. 006; Pos. 012; Pos. 035
  • Magdeburger Straße: Pos. 011
  • Franckestraße: Pos. 032
  • Delitzscher Straße: Pos. 005, Pos. 019

Entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung können weitere Standorte hinzukommen.

2.5 Allgemeine Hinweise zur Anfertigung, Lieferung und Aufstellung (inkl. Tiefbau)

Ausführung/Materialien Schild

  • Vorderseite: retroreflektierende mikroprismatische Folien RA2/Aufbau B, RA2/Aufbau C, RA3/Aufbau C nach DIN 67520, mit Einsätzen farbig nach Vorlage
  • Rückseite: verkehrsgrau B1, RAL 7043
  • Beschriftung nach DIN 1451
  • Farben der Verkehrszeichen gemäß DIN 6171 (VwV-StVO zu den §§ 39-42)
  • Schild aus Hartaluminium AlMg2, 3 mm stark, randprofilverstärkt, System ALFORM; zur

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besseren Aussteifung der Schildflächen sind horizontal angebrachte Alu-Profile in Abstän- den von max. 0,75 m als zusätzliche Befestigungspunkte vorzusehen

  • Befestigung mit Aluminiumklemmschellen Typ AK oder vergleichbar bzw. mit Schellen aus Stahl mit Traversen aus Alu-Strangpressprofil
  • Profilfreiheit zur Fahrbahnkante: 0,60 – 1,00 m
  • Höhe Unterkante Schild: mind. 2,50 m
  • Ausführung und Kennzeichnung mit RAL-Gütezeichen

Aufstellvorrichtungen Als Aufstellvorrichtung gilt die gesamte notwendige Konstruktion zur Aufstellung eines Ver- kehrsschildes wie Schildträgerkonstruktion aus Profilstahl (Rundrohrmast oder Rechteckpro- filmast) sowie Befestigungsmaterialien, Fußplatten, Anker, tausalzbeständiger Ausgleichsmör- tel und Kunststoffkappen. Aufstellvorrichtungen sind nach den erforderlichen statischen Berechnungen aufzustellen. Die Statik ist dem AG zur Genehmigung vorzulegen.

Die Aufstellvorrichtung für Schildertafeln ist als geschweißte Stahlkonstruktion nach EN 10025 aus S235JR+AR zu liefern. Die Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften Schweißern aus- geführt werden (Vorlage der Befähigungsnachweise bei AG).

Die Aufstellvorrichtungen werden so auf das Fundament gesetzt, dass sie mit einer Konter- mutter höhenmäßig justiert werden können. Bei Aufstellvorrichtungen im Grünflächenbereich erfolgt die Oberflächenbefestigung mit Geh- wegplatten.

  • Rundrohrmast  Rohrdurchmesser minimal 89 mm bis maximal 152 mm mit Fußplatte aus Material des Mastes  Stahl EN 10025 aus S235JR+AR  feuerverzinkt  Ankerkörbe, Ankerplatten, Bewehrung, Schrauben etc. entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen  Aufstellung unterflur (minus 0,3 m unter Oberkante Gelände); lotrecht und rechtwinklig zur Straßenachse; geringster lichter Abstand der Unterkante des Schildes zur Fahr- bahn: 2,50 m; Profilfreiheit: mind. 0,60 – 1,00 m zur Fahrbahnkante

  • Rechteckprofilmast (MSH-Mast)  Stahl EN 10025 aus S235JR+AR  feuerverzinkt  Rohrdurchmesser ab 152 mm mit Fußplatte aus Material des Mastes  Ankerkörbe, Ankerplatten, Bewehrung, Schrauben etc. entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen  Aufstellung unterflur (minus 0,3 m unter Oberkante Gelände)  geringster lichter Abstand der Unterkante des Schildes zur Fahrbahn: 2,50 m; Profilfrei- heit: mind. 0,60 – 1,00 m zur Fahrbahnkante

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  • Fundament für Rundrohrmast oder Rechteckprofilmast (MSH-Mast)  entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen  Betongüte mind. C20/25, frost- und tausalzbeständig

  • Schilderbrücke/Kragarmmaste  Material EN AW-5083 0/H 111 mit reflektierenden Schildern  Brückenstiel wie Riegel geschweißter Kastenträger; Stiele entsprechend Momentver- lauf konisch ausführen; Aufstellung: senkrecht  Rechteckquerschnitt der Stiele aus der Fahrtrichtung gesehen: max. 0,50 m  Schilder: rückstrahlend, 3 mm Alu-Blech AlMg2, randprofilverstärkt, System AL- FORM; Vor- und Rückseite durch Alu-Profile zu verstreben; Verschraubungsmaterial: Nirosta; Schilderrückseite: verkehrsgrau B1, RAL 7043; Montage: 5º geneigt  Aufstellung unterflur (minus 0,3 m unter Oberkante Gelände)

  • Fundamente für Schilderbrücke/Kragarmmaste  entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernisse  Betongüte mind. C30/37, frost- und tausalzbeständig  Der Beton hat die in der DIN EN 206-2021-06 geforderten Randbedingungen zu erfül- len. Die erforderliche Armierung hat die Forderungen der statischen Berechnungen zu entsprechen. Vor dem Betoneinbau ist die Armierung durch den AG abzunehmen. Die Betongüte ist beim Einbau nachzuweisen (Probewürfel). Die Auffüllung des Erdma- terials um die Fundamente hat in Lagen zu erfolgen; eine ausreichende Verdichtung ist sicherzustellen.  Stiel: Befestigung mittels einbetonierter Anker und Fußplatten auf Fundament; Schutz vor Korrosion bis zu Höhe von mind. 2,00 m über der Fahrbahnkante; Zwischenraum zwischen Fundament und Stielfuß gem. ZTV-ING dicht abschließen (keine Hohlräume zwischen Fundament und Stielfuß!); Sicherstellung Wasserabfluss aus Hohlkasten; Stiel ist in Höhe des etwaigen Anpralles von Fahrzeugen (0,60 – 0,80 m über Fahr- bahnkante) mittels horizontale Schotte auszusteifen. Kontrolldeckelöffnungen mit Absturzsicherung für mögliche Nachrüstung in allen Stie- len und Riegeln vorsehen

 Schrauben: Einsatz von Verbindungsschrauben zwischen Stiel und Riegel gem. ZTV- ING; sonstige verbindende Schrauben: feuerverzinkt, Güte 5.6 nach DIN EN ISO 898- 1 oder Schrauben aus nicht rostendem Stahl der Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 nach DIN EN ISO 3506-1; voll vorgespannte, feuerverzinkte Schraubverbindungen der Güte 10.9 nach DIN EN ISO 898-1 in biegesteifen Eckverbindungen Riegel/Stiel und an Stößen im Riegel/Stiel Verankerungen am Fußpunkt: feuerverzinkte Ankerschrauben der Güte 5.6 nach DIN EN ISO 898-1; herausragenden Ankerschrauben nebst Muttern und Unterlegscheiben gegen Korrosion schützen und mit Kunststoffkappen zu versehen

  • Anbringung der Wegweisertafeln für Schilderbrücke/Kragarmmaste  Montage mittig am Brückenriegel; nachträgliche, seitliche Verschiebung der Schildta- feln ist zu ermöglichen  Halterungen: Umfassungsbügel aus Profilstahl mit vorgesetzten verstellbaren Stan- drohren aus Stahl (Siederohr); elektrochemische Kontakt- oder Spaltkorrosion ist kon- struktiv auszuschließen

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Verwendung von U-Profilen: genügend große Ablauflöcher gewährleisten; Schraub- verbindung aus nichtrostendem Werkstoff; Muttern mit Kontermuttern sichern  geringster lichter Abstand Unterkante Wegweisertafel zur Fahrbahn: 5,50 m  seitliche Abstand der Stiele zur Fahrbahnkante: mindestens 2,00 m

Die gemäß DIN 1076 geforderte Bauwerksprüfung ist vor Abnahme durch den AN unter Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen oder ein anerkanntes Prüfinstitut und unter Beteiligung des AG vorzunehmen und zu dokumentieren.

Montage der Aufstellvorrichtungen und Schilder

  • Aufstellvorrichtungen sind nach den erforderlichen statischen Berechnungen aufzustellen.
  • Die Aufstellung erfolgt nach den übergebenen Unterlagen und nach der örtlichen Stand- ortfestlegung.
  • Die Montage hat so zu erfolgen, dass eine vermindernde Lesbarkeit durch Spiegelwirkung ausgeschlossen ist.

Dokumentation/Brückenbuch

  • Erstellen und Liefern einer kompletten Dokumentation:  Aufstellvorrichtung (Bauart, Hauptabmessungen, Materialien, Fundamentierung, Vermessung der Standorte usw.)  Schild (Schildtyp, Größe, Bauart, Folientyp, Hersteller, Baujahr usw.)  Fotodokumentation
  • Erstellung Brückenbuch gemäß DIN 1076:  für Schilderbrücke bzw. Kragarmmast
  • Übergabe der Dokumente an den AG zur Abnahme (1-fach digital und 1-fach Papier)

Anlage

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