261001_AST_Anlage_BS_LB_Bau.pdf

Bauüberwachung und Bauoberleitung für Straßenbau und Verkehrstechnik am Riebeckplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

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TU-Leistungen Riebeckplatz 241203 Zuarbeit Bauleistungen Beschilderung 31.07.2025

Hinweis

Die nachfolgend aufgeführten Bauleistungen „Gewerk Beschilderung“ sind entsprechend der Planungen zu präzisieren, zu ändern und/oder zu erweitern. Sie beziehen sich auf die Totalunternehmerleistungen A1 bis A9 sowie der optionalen Leistun- gen B10 und B12, die vom Totalunternehmer zu übernehmen sind. Eine Zuordnung erfolgt unter „Baukosten Verkehrsanlagen“, BTG-Nr. 003 – Ausstattung. Bei der Bearbeitung der Leistungen sind fortlaufende/ mehrfache Abstimmungen mit dem AG und fachlich Beteiligter vorzusehen. Nach Fertigstellung der Beschilderungsleistung erfolgt eine Ab- und Übernahme in die Baulast des AG.

1 Erstellung der Beschilderungspläne

  • Erstellung der Beschilderungspläne (M 1:250) mit der Darstellung des Bestandes und der Kennzeichnung der zu entfernenden Beschilderungen
  • Erstellung der Beschilderungspläne (M 1:250) mit der Darstellung des Endzustandes und der Kennzeichnung der neuen Beschilderungen
  • Einreichung der Unterlagen zur Prüfung/Anhörung (je 5-fach auf Papier und digital als pdf-Dateien)
  • Einarbeitung von Änderungen/Stellungnahmen
  • Übergabe der Unterlagen als anordnungsfähige Ausführungsplanung (je 5-fach auf Pa- pier und digital als pdf-Dateien) und Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung

2 Vorbemerkung

Die Demontage und Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt anhand der verkehrsrechtlich an- geordneten Beschilderungspläne.

Die Verkehrssicherung hat entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien und Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, einschl. Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnung zu erfolgen.

3 Demontage Verkehrszeichen/Aufstellvorrichtung

  • vorhandene Verkehrs- und Zusatzzeichen (VZ/ZZ) einschließlich Befestigungsmitteln von Beleuchtungsmasten oder Rohrpfosten demontieren und einer fachgerechten Verwertung nach Wahl des AN zuführen
  • vorhandene Rohrpfosten abbauen, laden, abtransportieren und einer fachgerechten Ver- wertung nach Wahl des AN zuführen; Fundamente und ggf. Bodenhülse ausbauen

4 Lieferung und Montage Verkehrszeichen/Aufstellvorrichtung/Befestigungsmaterial

4.1 Rohrpfosten/Bodenhülse

  • Anbringung von unbeleuchteten Verkehrszeichen an Rohrpfosten (feuerverzinkte Stahl- rohre, D 60,3 mm oder D 76,1 mm, komplett mit Abdeckkappe) nach gültigen Verwaltungs- vorschriften (u.a. IVZ-Norm 2022) sowie in vorgeschriebener Ausführung gemäß angeord- neter Markierungs- und Beschilderungspläne.

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  • Die Standorte müssen die Profilfreiheit, gute Sicht und sicheren Stand gewährleisten. Gründung gemäß IVZ-Norm. Die Aufstellung hat grundsätzlich außerhalb von Baumschei- ben zu erfolgen. Ebenso ist das Freihalten von Radwegen zu beachten.

  • Folgende Bedingungen sind beim Einbau der Bodenhülsen zu beachten:  Abmessungen für Rohrdurchmesser 60,3 mm oder 76,1 mm  Hülse muss aus vergütetem Grauguss bestehen  Gewindering besteht aus chromatiertem Grauguss  Spannring (Klemmring) ist aus Kunststoff (z.B. Polyamid) und dient als Dichtung.

Die Hülsen sind mittels Kernbohrung im Boden zu befestigen oder einzubetonieren. Es ist darauf zu achten, dass die Hülse ebenerdig eingebaut wird. Für den Einbau der Pfosten sind die erforderlichen Erdarbeiten einzurechnen.

  • Die erforderliche Länge der Rohre ist abhängig von folgenden Parametern:  Einbautiefe  Größe und geometrische Form der VZ/ZZ  Anzahl der zu montierenden VZ/ZZ  vorgeschriebene Bodenfreiheit (im Regelfall 2250 mm, siehe auch HAV) Abdeckkappe und Erdanker sind Bestandteile des kompletten Rohrpfostens.

4.2 Verkehrs-und/Zusatzzeichen

  • Für Montage von VZ/ZZ sind zu verwenden:  Einzel- oder Doppelklemmschellen aus Edelstahl an Rohrpfosten (60,3 mm oder 76,1 mm)  Bandschellen mit Edelstahlband an Lichtmasten

  • Straßennamenschilder (VZ 437) sind mit Alu-Schellen zu befestigen (für Rohr- durchmesser 60,3 mm oder 76,1 mm), für größere Durchmesser sind Bandschellen und Edelstahlband zu verwenden.

  • Straßennamenschilder sind als Fahne am Pfosten zu montieren.

  • Parameter VZ/ZZ:  RAL-Güte (Nachweis erforderlich!)  Größe 2 (100 %) entsprechend gültigem VZ-Katalog  Höhe Unterkante VZ/ZZ: mind. 2,25 m  In Folie Typ 1 (RA1/A) sind folgende VZ einzusetzen:

  • VZ 229, VZ 237 bis VZ 241-30,

  • VZ 245, VZ 250 bis 274, VZ 276-286,

  • VZ 242 bis 292 (quadratische Zonentafeln von 600 x 600 mm)

  • VZ 220-10/20, 229-10 -229-50, 270.1, 270.2, 274

  • VZ 301, VZ 306 bis VZ 308, VZ 314-10 bis VZ 317,

  • VZ 325, VZ 326-40, VZ 326-50

  • VZ 350, VZ 353 bis VZ 363, VZ 386-53.

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 in Folie Typ 2 (RA2/C) sind folgende VZ einzusetzen:

  • VZ 101, VZ 151, VZ 157, VZ 159, VZ 162
  • VZ 205, VZ 206, VZ 208, VZ 209 bis 215, VZ 220, VZ 222
  • VZ 401, VZ 410, VZ 415, VZ 418, VZ 419
  • VZ 605, VZ 625, VZ 626

 Alle VZ/ZZ Typ 1 und 2 müssen auf der Vorderseite eine retroreflektierende Folie nach DIN 6171-1 und DIN 67520-2 haben. Bauart randgebördelt (außer doppelsei- tig beschriftete VZ wie VZ 292-40, VZ 311-40 usw., die in flacher Ausführung ein- gesetzt werden und aus 3 mm dickem Aluminiumblech bestehen). Rückseite ist grau lackiert.

  • Straßennamenschilder (VZ 437):  doppelseitig beschriftet mit Schrifthöhe 84 mm  Grundfarbe blau, Schrift weiß (RAL-Güte, Folie Typ 1)  Grundkörper aus Aluminium-Hohlkastenprofil mit einer Bauhöhe von 150 mm, Bautiefe von 15 mm, Mindestlänge von 500 mm, Wandstärke von 2 mm und Nut an der Unterseite für Einschub (z.B. Hausnummernschild)  Abstand vom Schildrand bis 1. bzw. letztem Buchstaben mindestens 50 mm  Schildende ist mit grauer Kunststoff-Abdeckkappe abzuschließen  Schriftform:  DIN - Engschrift nach DIN 1451  Wichtig: vorhandene Einschübe unter bestehenden VZ 437 mit Informationen zum Straßennamen (Bildung im Vorübergehen), sowie Hausnummerneinschübe sind zu bergen und nach Wiederaufstellung der VZ 437 wieder anzubringen!

  • Die vorfahrtsregelnde Beschilderung an signalisierten Knotenpunkten ist ausschließlich mit Verkehrszeichen an LSA-Masten vorgesehen. Diese wird von der Signalbaufirma mit der Ausrüstung der LSA bereitgestellt. Die Lieferung und Montage wird in Bauteilgruppe „Licht- signalanlagen“ gesondert vergütet.

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