261001_AST_Anlage_Bel_LB_Bau.pdf

Bauüberwachung und Bauoberleitung für Straßenbau und Verkehrstechnik am Riebeckplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

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  1. Juli 2026

Bauleistung Straßenbeleuchtung

für das Bauvorhaben

„Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rah-

men des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und

Transformation“

Die vorliegende Leistungsbeschreibung konkretisiert die ursprüngliche Leis- tungsbeschreibung vom 31.07.2025 und fasst die in den nachgelagerten Pro- tokollen sowie Bieteranfragen mit Antworten dokumentierten Abstimmungen zusammen.

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

  1. PLANUNGSZIEL __________________________________________ 3 1.1 Allgemeine Planungsgrundsätze _________________________ 5 1.2 Netz- und Versorgungskonzept __________________________ 5 1.3 Beleuchtungsverteiler __________________________________ 5 1.4 Kabel- und Leitungsplanung _____________________________ 5

  2. LEISTUNGEN PLANUNGSPHASEN __________________________ 6 2.1 Entwurfsplanung ______________________________________ 6 Im Rahmen der Entwurfsplanung zu erstellende Unterlagen: _____ 6 2.2 Ausführungsplanung ___________________________________ 7 2.3 Ausschreibungsunterlage _______________________________ 8 2.4 Leistungen Bauausführung _____________________________ 8 2.5 Rückbau _____________________________________________ 9

  3. VORGABEN DES AG _____________________________________ 10 3.1 3.1 Richtlinien und Empfehlungen _______________________ 10 3.2 Technische Vorgaben _________________________________ 11 3.2.1 Vorgaben Lichttechnik _________________________________ 11 3.2.2 Vorgaben Leuchtenanordnung __________________________ 12 3.2.3 Leuchten – allgemeine Vorgaben ________________________ 12 3.2.4 Leuchten – örtliche Vorgaben Baubereich _________________ 13 3.3 Abschnittsbezogene Aufgaben _________________________ 13 3.3.1 Bereich A1 / A2 ______________________________________ 13 3.3.2 Bereich A4 – Volkmannstraße Süd _______________________ 13 3.3.3 Bereich A6 – Vorgaben Fußgänger- / Radfahrerunterführung __ 13 3.3.4 Bereich A8 __________________________________________ 13 3.3.5 Bereich A7 - Baufeldgrenze ____________________________ 13 3.4 Lichtmaste – allgemeine Vorgaben ______________________ 13 3.4.1 Vorgaben Kabelanlage/Verlegesysteme ___________________ 14 3.4.2 Vorgaben Verteiler ___________________________________ 14

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

  1. PLANUNGSZIEL

Ziel der Planungsleistung ist die Herstellung einer dauerhaft funktionsfähigen und ver- kehrssicheren öffentlichen Beleuchtungsanlage innerhalb des Baufeldes des Riebeckplat- zes unter Aufrechterhaltung der Energieversorgung angrenzender Beleuchtungsanlagen während sämtlicher Bauphasen.

Die Planung hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der ein- schlägigen DIN- und VDE-Normen sowie der technischen Standards der Stadt Halle (Saale) und der EVH zu erfolgen.

Für den Bereich Riebeckplatz und dem unmittelbaren Umfeld ist eine komplett neue Be- leuchtungsanlage zu planen und zu errichten. Diese soll neben einer regelkonformen, ver- kehrssicheren Ausleuchtung aller Verkehrsflächen, auch den bestehenden erhöhten Si- cherheitsanforderungen für Fußgänger und Radfahrer gerecht werden.

Die neuen Beleuchtungsanlagen werden durch technische Leuchten der Firma Trilux er- gänzt, die im Umfeld des Riebeckplatzes und der Franckestraße eingesetzt werden. Für den Abschnitt der Delitzscher Straße zwischen den Brückenbauwerken der Deutschen Bahn (DB) sind Leuchten des Typs Selux URBI vorgesehen.

Der Planungsumgriff umfasst die Ausbaubereiche der TU-Leistungen, Außerhalb der Bau- feldgrenzen sind durch den TU keine Leistungen zu erbringen (vgl. Abb.1).

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Straßen, Geh-/ Radwege und die Unterführung Frankestraße sind, einschließlich der notwendigen Hochmastleuchten 1004-1-1; 1005-1- 1; 1006-1-1; 1007-1-1 und 1007-1-2; 1008-1-1, 1012-1-1, 1013-1-1 und 1014-1-1 im direk- ten Baugebiet des Riebeckplatzes zurückzubauen.

Die Energieversorgung des Riebeckplatzes erfolgt durch mehrere Steuerringe sowie dem an der südlichen Baufeldgrenze Merseburger Straße befindlichen Verteilerschrank 1009, dieser stellt bisher die Energieversorgung sicher. Durch den TU ist ein neues Energiever- sorgungskonzept der Beleuchtungsanlagen sowie der Niederspannungsversorgung abzu- stimmen und umzusetzen. Die Steuerstromkreise für die Kaskadenschaltung sind in ihrer Anzahl zu optimieren und an den Baufeldgrenzen aufzugreifen und zu verlängern.

Hinweis Die Planung beinhaltet inhaltlich im Wesentlichen die Leistungen der Leistungsphasen Ent- wurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die HOAI § 55 Techni- sche Ausrüstung. Während der Bearbeitung sind fortlaufende/mehrfache Abstimmungen mit dem AG und fachlich Beteiligter vorzusehen. Dabei sind die Ergebnisse der einzelnen Leistungs-/ Pla- nungsphasen dem AG zu übergeben und vorzustellen. Bestandspläne und Anlagendaten (Leuchten, Lichtmaste, Verteiler, Kabelnetz, etc.) sind durch den AN eigenständig bei dem Betreiber Stadtbeleuchtung abzufordern und während der Planungsphasen auf Aktualität zu prüfen.

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

Abb. 1 Hochmastleuchten im Bereich Riebeckplatz

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

1.1 ALLGEMEINE PLANUNGSGRUNDSÄTZE Im Rahmen der Planung sind insbesondere folgende Randbedingungen zu berücksichti- gen: • sämtliche Planungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und freigeben zu lassen, • sämtliche technischen Lösungen müssen den Standards der Stadt Halle und der EVH entsprechen, • außerhalb des eigentlichen Baufeldes sind Anlagen grundsätzlich nicht umzu- bauen, soweit dies nicht aus technischen Gründen zur Sicherstellung des Anla- genbetriebes erforderlich wird, • sämtliche Berechnungen (Kurzschluss, Spannungsfall, Schutzmaßnahmen usw.) sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, • Änderungen bestehender Versorgungskonzepte sind grundsätzlich zulässig, sofern diese rechnerisch nachgewiesen und mit Stadt Halle und EVH abge- stimmt und freigegeben werden.

1.2 NETZ- UND VERSORGUNGSKONZEPT Im Rahmen der Planung ist folgendes umzusetzen: • Erhalt der vollständigen Energieversorgung der öffentlichen Beleuchtung wäh- rend aller Bauzustände. • Aufrechterhaltung der Versorgung der verbleibenden Hochmastbeleuchtung. • Planung der neuen Einspeisungen entsprechend den Vorgaben der EVH. • Anmeldung sämtlicher neuer Beleuchtungsverteiler beim Netzbetreiber. • Berücksichtigung der Netzform TN-S. • Auslegung sämtlicher Anlagen nach den gültigen Schutzmaßnahmen der DIN VDE. • Steuersignale zur An- und Abschaltung der Beleuchtungsanlagen werden an den Baufeldgrenzen als vorhanden angenommen.

1.3 BELEUCHTUNGSVERTEILER Es sind Beleuchtungsverteiler entsprechend den Halleschen Standardverteilern vorzuse- hen. Dabei gilt insbesondere: • Standardverteiler Typ Halle (SAB Zörbig), • acht Beleuchtungsabgänge als Kalkulationsbasis • Erweiterung sofern technisch erforderlich, • Anmeldung beim Netzbetreiber einschließlich Hausanschlussplanung, • Standorte werden Bauablaufoptimiert gewählt.

1.4 KABEL- UND LEITUNGSPLANUNG Die Planung umfasst: • Neuverlegung sämtlicher erforderlicher Beleuchtungskabel, • Kabeldimensionierung nach Vorgabe Betreiber NYY-J 5x16, • Schutzmaßnahmen, • Spannungsfallberechnung, • Kurzschlussberechnung, • Nachweis der Abschaltbedingungen, • Kabelablagen an den Baufeldgrenzen, Herstellung von Kabelschlaufen (mind. 5 Meter) mit Markerball, direkte Anbindung der nächstgelegenen Beleuchtungs- anlagen entsprechend den festgelegten Entfernungskriterien

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

Besondere Bedeutung besitzt die Versorgung der außerhalb des Baufeldes befindlichen Anlagen. Hierzu sind insbesondere vorzusehen: • dauerhafte Versorgung des Verteilers 1002 an der Kreuzung Magdeburger Straße/Volkmannstraße, neuer Hausanschluss aus dem Niederspannungsnetz der EVH, • keine Nutzung vorhandener PLS- oder SiA-Anschlüsse, • Sicherstellung sämtlicher Bestandsversorgungen im Baufeld trotz Rückbau des bisherigen Ringsystems.

  1. LEISTUNGEN PLANUNGSPHASEN

2.1 ENTWURFSPLANUNG Im Rahmen der Entwurfsplanung zu erstellende Unterlagen: • Ermittlung Wartungsfaktoren für vorgesehene Leuchtentypen und Beleuch- tungsklassen und Abstimmung mit dem AG • Erstellen der Beleuchtungsberechnungen für die einzelnen Abschnitte/Anlagen; innerhalb der Baufeldgrenzen hierbei ist u.a. zu • berücksichtigen bei:

  • C-Klassen - Die Anlagen der C-Klassen, außerhalb direkter Knotenberei- che, sind mit Berechnungen nach M-Klassen (Straßentool) zu ergänzen > Nachweis TI-Wert, etc.
  • Bei den Beleuchtungsberechnungen sind die Abschattungen durch die Bäume, Baumkronen im ausgewachsenen Zustand zu beachten (Mast- standorte, Beleuchtung angrenzende Verkehrsflächen).
  • Die Beleuchtungsberechnungen sind für alle Flächen im Ausbaubereich zu erstellen.
  • Die Beleuchtungsberechnungen sind durch das Planungsbüro (nicht den Leuchtenhersteller!) zu erstellen. • Anfertigung der Netzberechnungen für Anlagen um Baubereich • Stromkreislängen im Baubereich sind auf max. 500 m zu begrenzen • Steuerleitungen (für Kaskadenschaltung) sind an den Baufeldgrenzen als ge- geben anzunehmen und in die neuen Verteilerstandorte zu führen. • Ausfertigung der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung adapti- ver Beleuchtung für mind. 3 Zeiträume Dt0 bis Dt2 (3 fest programmierte Dimm- stufen, 1x Soll und bis zu 2x Reduzierbetrieb), unabhängig der intelligenten Be- leuchtungssteuerung • Lichtmaste: Berechnungen der Mindestwandstärken der Lichtmaste unter Be- rücksichtigung der Mastkonfiguration, möglicher Anbringung von u.a. Verkehrs- beschilderungen oder Werbeeinrichtungen, Anlagen der Verkehrsüberwa- chung. Angaben/Vorgaben hierzu sind, wenn nicht vorliegend, spätestens zu Beginn der Entwurfsphase beim AG einzuholen. • Erbringung der Standsicherheitsnachweise für die Mastgründungen unter Be- rücksichtigung Anbringung Anlagen Dritter an den Lichtmasten

Im Rahmen der Entwurfsphase sind enge Abstimmung mit dem AG und Betreiber Stadt- beleuchtung durchzuführen und zu dokumentieren.

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

Die einzureichenden Entwurfsunterlagen müssen mind. enthalten: • Erläuterungsbericht, unter anderem mit:

  • Angabe der Planung zu Grunde liegenden Richtlinien und Empfehlungen
  • Beschreibung Beleuchtungsanlagen
  • Angaben zum ermittelten Wartungsfaktor
  • Angaben/Beschreibung zu den ermittelten Beleuchtungsklassen und anzu- wendenden Kriterien bei Verkehrswegen und Flächen mit besonderen An- forderungen
  • Angaben/Beschreibung zu den Ergebnissen der Beleuchtungsberechnun- gen mit Übersicht/Zusammenfassung der einzelnen Anlagen und Angaben SOLL- und ermittelten IST-Werten (ähnlich Tabellenform)
  • Beschreibung Netz Beleuchtungsanlagen, Betriebsweise, Ergebnisse aus Netzberechnungen, etc.
  • Der Erläuterungsbericht ist verständlich zu formulieren. • Lagepläne Beleuchtungsanlagen mit mindestens.:
  • Leuchtenstandorte unter Angabe der Lichtpunktkomponenten (Leuchten- typ, lfd. Nr., Lichtpunkthöhe, Lichtmasttyp, Auslegerdaten etc., idealerweise codiert, keine Fabrikatsangaben in Plänen)
  • Kabelnetz mit Angabe Kabeltyp, Kabelanzahl, Schutzrohre
  • Kabelanlage, inkl. Schutzrohre und Dimensionierung Kabel und Schutz- rohre
  • Bestandsbeleuchtungsanlagen, rückzubauende/angrenzenden Beleuch- tungsanlagen, Schnittstellenanpassungen sofern erforderlich • Lagepläne Beleuchtungsklassen einschließlich der angrenzenden der Anlagen • Netzschema, in Abstimmung mit Betreiber Stadtbeleuchtung mit Angabe:
  • Neuanlagen
  • angrenzenden Beleuchtungsanlagen inkl. Schnittstellen, An-/ Einbindungen Bestand
  • Angabe Kabeltypen und Netzformen
  • Anzahl der Leuchten im Stromkreis, Leuchtenkennung wie Lageplan
  • Betriebsweise Netz/Netzform, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Netzberechnungen und
  • der aktuell praktizierten „Kaskadenschaltung“ zur Ansteuerung der Beleuch- tungsverteiler untereinander. • Mastgründungen,
  • basierend auf erforderlichen Gründungsarten,
  • Standsicherheitsnachweisen,
  • unterirdischen Platzverhältnissen, Mastarten, etc. • Listen mit in der Planung zu berücksichtigende Produkte, Fabrikat, Typ, etc. • Anlagen:
  • Beleuchtungsberechnungen
  • Netzberechnungen
  • Standsicherheitsnachweise Mastgründungen
  • Berechnungen der Mindestwandstärken der Lichtmaste

2.2 AUSFÜHRUNGSPLANUNG • Im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellende ausführungsreife Unterla- gen sind: • Lagepläne Beleuchtungsanlagen, Ergänzung/Anpassung der Entwurfspläne • Lagepläne Beleuchtungsklassen

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• Netzschema, Ergänzung/Anpassung der Entwurfspläne • Schema Beleuchtungsverteiler:

  • Darstellung der Abgangsstromkeise ausreichend (Steuerung vorgegeben)
  • mit Angaben Sicherungen
  • mit Angaben Kabeltyp Abgangsstromkreis
  • mit Angabe Anzahl der Leuchten je Abgang und Phase • Detailpläne Mastgründungen basierend auf Gründungsarten, Standsicherheit, unterirdischen Platzverhältnissen, Mastarten, Kosten, etc. • Detailpläne Kabelgraben in Abstimmung mit Fachgewerken Tiefbau und Lei- tungskoordinierung
  • unter Berücksichtigung DIN 4124, DIN 1998 etc.
  • Verlegeart, Verlegetiefe, Anzahl der Systeme, Mindestabstände • Erstellung Lichtpunktliste auf Basis vom AG zur Verfügung gestellter Excel-Vor- lage • Fortschreiben der Beleuchtungsberechnungen u.a. zur Festlegung der Dimm- stufen/Lumenströme adaptiver Beleuchtung • Mitwirken, Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der aus- führenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

2.3 AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGE Die Ausschreibungsunterlage beinhaltet: • Erstellung Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung der im Angebot festge- legten Anlagenkomponenten sowie

  • der Leistungen des Betreiber Stadtbeleuchtung (technische Teil-/Inbetrieb- nahmen, Schalthandlungen an Bestandsanlagen, Markierung der Licht- punkte etc.). Diese liegen im Leistungsumfang des Bauausführenden und sind durch diesen zu beauftragen.
  • Positionen für die Messungen der Beleuchtungsstärken und Nennleucht- dichten der einzelnen Verkehrsflächen (Straßen- und Wegabschnitte ent- sprechend der Lagepläne Beleuchtungsklassen) • Erstellung Baubeschreibung Beleuchtungsanlage • Anlagen zur Ausschreibung, mind.
  • Lichtpunktliste (auf Basis vom AG zur Verfügung gestellter Excel-Vorlage) • Bestandsdokumentation, Abnahme, Teilinbetriebnahmen Straßenbeleuchtung (siehe gleichnamige Anlage)

2.4 LEISTUNGEN BAUAUSFÜHRUNG Die Bauausführung beinhaltet u.a. folgende Leistungen: • Erstellung Werk- und Montageplanung auf Basis der Ausführungsplanung: Durch den AN ist eine Werk- und Montageplanung / Ausführungsplanung für die Beleuchtungsanlagen zu erstellen. Die Werk- und Montageplanung ist dem AG zur Prüfung und Freigabe zu über- geben und vorzustellen. Diese muss mind. enthalten:

  • Lagepläne
  • Schemata-Pläne
  • Detailpläne
  • Lichtpunktliste
  • Systemkomponenten

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• Beauftragung der Leistungen Betreiber Stadtbeleuchtung (technische Teil- / In- betriebnahmen, Schalthandlungen an Bestandsanlagen, Markierung der Licht- punkte) • Inbetriebsetzungsantrag Strom bei der EVH Netz GmbH einreichen • lichttechnische Messungen der einzelnen Straßen-Abschnitte und Geh-/Rad- wege entsprechend der vorgegebenen Beleuchtungsklassen M nach Nenn- leuchtdichte, C und P nach Beleuchtungsstärke • lichttechnische Messungen Verkehrswegen und Flächen mit besonderen Anfor- derungen (Treppen, Querungen, Unterführungen, etc.) sofern im Baubereich vorhanden • Bestandsunterlagen Vorabvariante, Übergabe mind. 14 Tage vor Abnahmen bzw. Teilinbetriebnahmen • Einweisung in die Anlage und Anlagenkomponenten, vor Abnahme • Teil-/Gesamtinbetriebnahmen • VOB-Abnahmen • Übergabe finale Fassung Bestands- und Fotodokumentation

2.5 RÜCKBAU Im Zusammenhang mit dem Neubau der Verkehrsanlagen sind einige der vorhandenen Hochmast- und Großflächenleuchten (siehe Bestandsunterlagen) sowie die Leuchten in den benannten Abschnitten, inkl. Fundamente/Gründung, Kabel- und Verteileranlagen au- ßer Betrieb zu nehmen und rückzubauen. Der Rückbau umfasst Fundamente/Gründungen mindestens in der Tiefe von 2,00 m bzw. in der für neue Leitungsverlegungen erforderliche Tiefe und den vollständigen Rückbau der Kabel- und Verteileranlagen, die außer Betrieb genommen werden. • Vier Hochmastleuchten sind zur Wiederverwendung in einer gestalterischen Transformation auf einem vom AG noch zu benennenden Lagerplatz zu trans- portieren und abzuladen • Zwei Leuchtenköpfe der Hochmastleuchten sind an den Betreiber Stadtbe- leuchtung zu übergeben und auf einen noch zu benennenden Lagerplatz, inner- halb der Stadtgrenzen, zu transportieren und abzuladen. • Das übrige Material geht in Eigentum AN über. • Temporäre Beleuchtung während der Bauzeit

  • Über die gesamte Zeitdauer des Baugeschehens ist aus Gründen der Ver- kehrssicherheit die Straßenbeleuchtung/temporäre Beleuchtungsanlage durch den AN für alle Verkehrs-/Konfliktflächen vorzusehen und zu unter- halten.
  • Dafür gilt, solange die Hochmastleuchten im Betrieb sind, ist eine ausrei- chende Beleuchtung gegeben. Durch den TU können einzelne Abschnitte hergestellt und im Anschluss erfolgt der sukzessive Rückbau der Hochmast- leuchten.
  • Mit Baubeginn gehen die Beleuchtungsanlagen im Baugebiet an den AN bis zur Außerbetriebnahme bzw. Anpassung/Erneuerung zum Betrieb über. Die Anlagen gelten ab diesem Zeitpunkt als temporäre Beleuchtungsanlagen. Dies beinhaltet die Inbetriebhaltung, dem Bauablauf geschuldete Umverle- gungen/Umschluss von Kabelanlagen und Verteiler sowie durch Beschädi- gungen verursachte Reparaturen.
  • Die Hochmastleuchten sollen, soweit es der Bauablauf zulässt, so lange wie möglich in Betrieb erhalten und für die temporäre Beleuchtung genutzt wer- den.

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  1. VORGABEN DES AG 3.1 3.1 RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN Folgende Richtlinien und Empfehlungen gelten in ihrer aktuellen Fassung: • DIN 13201-1:2021-09, Straßenbeleuchtung - Teil 1: Auswahl der Beleuchtungs- klassen • DIN EN 13201-2 bis 5, Straßenbeleuchtung • DIN 67528:2018-04, Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen • DIN 67523-1-2:2010-06, Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbe- leuchtung • DIN EN 12665:2024-10, Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung • DIN 67524-1 bis 2, Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen • DIN EN 40, Lichtmaste • DIN EN IEC 60598-1:2022-03; VDE 0711-1:2022-03, Leuchten • DIN EN IEC 62031:2020-08; VDE 0715-5:2020-08, LED-Module für Allgemein- beleuchtung • DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen • DIN EN 60909-0:2016-12; VDE 0102:2016-12, Kurzschlussströme in Dreh- stromnetzen • DIN VDE 0105, Betrieb von elektrischen Anlagen • DIN EN 50110-1:2024-11, VDE 0105:2024-11, Betrieb von elektrischer Anlagen
  • Teil 1, Betrieb von elektrischen Anlagen • E DIN VDE 0660-505:2017-07, Schaltgerätekombinationen - Teil 505: Bestim- mungen für Hausanschlusskästen und Sicherungskästen • DIN 43628, Sicherungskästen für Leitungsschutzsicherungen (Übergangskäs- ten) • DIN VDE 0293-308:2003-01, Kennzeichnung der Adern von Kabeln / Leitungen und flexiblen Leitungen durch Farben • DIN 43629-1 bis 4, Kabelverteilerschrank • DIN VDE 0271:2007-01, Starkstromkabel • DIN VDE 0298-4:2023-06, Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen -Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen • DIN 48201, Leitungsseile • DIN EN 60038:2012-04, VDE 0175-1:2012-04, CENELEC-Normspannungen • DIN EN 61000-1-2:2017-07, VDE 0839-1-2:2017-07, Elektromagnetische Ver- träglichkeit (EMV) • DIN 1998:2018-07, Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung • DIN 18300:2019-09, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine • Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten • DIN 4124:2012-01, Baugruben und Gräben -Böschungen, Verbau, Arbeits- raumbreiten • ZTV E-StB 17, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 • RASt 06, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 • Errichtungsrichtlinien der Hersteller

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• „HALLESCHES FORMAT“, Standards für die Gestaltung des öffentlichen Stra- ßenraumes der Stadt Halle (Saale), Stand 01/2024 • Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 31.01.2024 • Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10.12.2010 • RIZ-ING, Richtzeichnungen, Mast 1 und Mast 2, Mastverankerungen an Gesim- sen • TRStrab EA, Technische Regeln für Straßenbahnen - Elektrische Anlagen, Teil 2: Beleuchtungsanlagen, Ausgabe 05/2011 • EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) vom 13.06.2024 • Bundesamt für Naturschutz, Skript 543 - Leitfaden zur Neugestaltung und Um- rüstung von Außenbeleuchtungsanlagen, 2019 • Schriftenreihen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung (Deutscher Bundes- tag, LiTG, NABU, etc.)

3.2 TECHNISCHE VORGABEN 3.2.1 VORGABEN LICHTTECHNIK • Wartungsfaktor, vorerst allg. Vorgabe 0,86. Dieser ist im Rahmen der Planung final zu ermitteln, mit dem AG abzustimmen und im Ergebnis festzulegen. • Beleuchtungsklassen, Vorgaben (siehe Lageplan Beleuchtungsklassen):

  • C1 für Fahrbahnen im unmittelbarer Bereich Kreisverkehr inkl. der direkt angrenzenden Knotenbereiche (Maßnahme A5) und Knotenbereich Mag- deburger Straße / Volkmannstraße (Querspange)
  • mind. C2 für weitere Fahrbahnflächen, außer Merseburger Straße Fahrbahn West mit M2
  • P2 und P3 für Geh-/ Radwege unter Berücksichtigung der Verhältnisse zu angrenzenden Anlagen und Verkehrsflächen • Zusätzliche Anforderungen
  • Fußgängerbereiche: Mittlere Beleuchtungsstärken betragen mind. 5 lx bis 20 lx. Im gesamten Bewertungsfeld müssen mind. 2 lx bis 5 lx, mit einer Gleichmäßigkeit von 0,4 erreicht werden. Dunkelzonen und Blendung sind unbedingt zu vermeiden.
  • Treppen in Außenbereichen: mittlere Beleuchtungsstärke 20 lx, bei hoher Personendichte mind. 50 bis 100 lx, bei gelegentlicher Nutzung sowie in ausgewählten Nachtstunden (Reduzierbetrieb) 5 lx; Gleichmäßigkeit muss mind. 0,25 bis 0,5 betragen; in Anlehnung an DIN EN 12464-2 zur Beleuch- tung von Arbeitsstätten
  • Fußgängerunterführungen: Em 100 lx, im Gleisbereich mit Mischverkehr mind. 50 lx
  • Geh-/ Radwegquerungen von Straßen: vertikale Beleuchtungsstärke mind. 10 lx, in 1 m Höhe auf Mittelachse, Berechnungspunkte aller 1,0 m
  • Straßenbahnhaltestellen: Beleuchtung entsprechend Mindestanforderun- gen nach TRStrab EA. Es gelten die Werte für Neuanlagen und helles Um- feld.
  • Adaptationsstrecken zwischen den verschiedenen Beleuchtungsbereichen und zu unbeleuchteten Abschnitten sind im Baufeld zu berücksichtigen.
  • bei Angaben der Beleuchtungsstärken gelten die Wartungswerte

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3.2.2 VORGABEN LEUCHTENANORDNUNG Grundsätzlich soll die Straßenbeleuchtung eine visuelle Führung vermitteln. Für die Leuch- tenanordnung gilt folgendes: • in der Regel einseitig; bei Erfordernis beidseitig oder im Mittelstreifen; in Über- gangsbereichen in Anlehnung zu angrenzenden Bestandsanlagen • bei einseitigen Baumreihen, einseitig gegenüberliegende Straßenseite oder beidseitigen Baumreihen beidseitig versetzte Mastanordnung mittig zwischen den Bäumen • in Abschnitten, in denen die Leuchten in den Baumreihen errichtet werden, sind die nach Beleuchtungsberechnungen max. möglichen Lichtpunktabstände ge- ringer vorzusehen. Die Abschattungen durch die Baumkronen sind hierbei als negative Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Die Lichtpunkthöhen sind bei hochwachsenden Bäumen im unteren Drittel der Baumkrone einzuordnen - aus- gehend vom ausgewachsenen Zustand der Bäume. • im Kreisverkehr und längeren Kurvenabschnitten an der Außenseite • bei Geh-/Radwegen, die hinter den Grünstreifen mit Baumreihen angeordnet sind, müssen die Abschattung durch die Baumkronen berücksichtigt werden. • Mindestabstände zu Verkehrsflächen nach RASt 06; bei Einmündungen und Abbiegespuren mit engem Radius sowie Verkehrsinseln mind. 1,0 m • in Anlehnung an angrenzende Bestandsanlagen

3.2.3 LEUCHTEN – ALLGEMEINE VORGABEN • Gehäuse, pulverbeschichtet RAL oder DB, nach Vorgaben AG • Schutzklasse II • mit Konstantlichtstrom – CLO • Lichtfarbe

  • technische / technisch-dekorative Straßenleuchte: 3000 K
  • dekorative Leuchten: 2700 K
  • Tunnelbeleuchtung: 3000 K/4000 K (konkrete Festlegung im Rahmen Ent- wurfsphase) • mit Zhaga-Schnittstellen, D4i-Standard
  • technische Leuchten, 2 Stück, oben und unten
  • dekorative Leuchten und Lichtstelen, mind. 1 Stück • Zopfmaße, Mastansatz 60 mm, Mastaufsatz 76 mm • Leuchtenneigung 0°, zur Horizontalen, Lichtabstrahlung oberhalb 90° ist zu ver- meiden • Leuchten sind mit maximalen Lumenstrom, unter Berücksichtigung der Redu- zierung des Systemlumenstrom (Dimmung) bis auf max. 20 % vorzusehen • Programmierung der Dimmung werkseitig mit bis zu 3 Dimmstufen:
    1. Dimmstufe auf Soll-Wert nach lichttechnischen Berechnungen
    1. Dimmstufe zw. 22:00 und 5:00 Uhr um mind. 1 Beleuchtungsklasse ge- ringer
    1. Dimmstufe wird im Rahmen Entwurfsplanung festgelegt
  • unabhängig vom Besatz der ZHAGA-Schnittstellen • Treiber mit freigeschalteter NFC-Schnittstelle (für nachträgliche Programmie- rung an der Leuchte) • Stoßspannungsfestigkeit: 10kV (Common Mode); 6kV (Differential Mode) • Bemessungslebensdauer: 100.000 h bei UT = 25°C • mit Prüfzeichen: CE, ENEC, VDE

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3.2.4 LEUCHTEN – ÖRTLICHE VORGABEN BAUBEREICH • Fabrikat: Trilux/Typ Lumega IQ • Leuchte muss in 2,5° bis 5° Schritten neigbar sein • Lichtpunkthöhe bis 12 m • Aufsatzmast, konisch rund, mit aufgesetztem Ausleger mit Überstand 0,5 m, Auslegerlänge 1,0 m bis 1,5 m, • Auslegerneigung 2,5° bis 5°, pulverbeschichtet

  • Farbe Mast, Ausleger und Leuchte: pulverbeschichtet DB 703
  • rückseitige Blendung/Beeinflussung zu Anlagen der DB AG sind zu vermei- den • Ausnahmen: siehe Abschnitt 3.3

3.3 ABSCHNITTSBEZOGENE AUFGABEN 3.3.1 BEREICH A1 / A2 • Einsatz neuer technischer LED-Leuchten z.B. Philips, • Beleuchtungsnachweis ausschließlich für die östliche Richtungsfahrbahn.

3.3.2 BEREICH A4 – VOLKMANNSTRAßE SÜD • Beleuchtungsnachweis ausschließlich für die östliche Richtungsfahrbahn.

3.3.3 BEREICH A6 – VORGABEN FUßGÄNGER- / RADFAHRERUNTERFÜHRUNG • Anbauleuchten mit herstellergebundenem geschlossenem Kanalsystem, • IK-Klassifizierung, mind. IK 14 • Schutzklasse II, Schutzart mind. IP 54 • Montage Aufputz • Gehäusematerial, Stahl, verzinkt und pulverbeschichtet RAL oder DB, nach Vorgabe AG • Leuchtenform (Langfeldleuchte) bei Mittelanordnung an Decke abgerundet, ähnlich Unterführungen

3.3.4 BEREICH A8 • LED-Leuchtmittelwechsel DB-Unterführung; nur Blendungsnachweis führen, kein vollständiger lichttechnischer Nachweis erforderlich. • Bereich Delitzscher Straße: Einsatz Leuchten des Typs SELUX URBI

3.3.5 BEREICH A7 - BAUFELDGRENZE Planung von: • Leitungsführung unter Berücksichtigung einer späteren Parkbeleuchtung, • Anschlusspunkt für spätere Erweiterungen, • technische Machbarkeitsaussage, • zwei Leerrohre bis zur Baugrenze, • Zuleitung einschließlich Endmuffe und Markerball, • Beleuchtung des Kreisverkehrs nach Rückbau der Hochmastbeleuchtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

3.4 LICHTMASTE – ALLGEMEINE VORGABEN • nach DIN EN 40

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Bauvorhaben „Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Transformation

• Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet DB oder RAL, nach Vorgaben AG • mit Korrosionsschutzmanschette aus Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet wie Mast • Kantenschutz passend für Kabeleinführungsöffnung 50 x 150 mm • Zopfmaße: Aufsatzmaste 76 mm, Ansatz / Auslegermaste 60 mm • Wandstärken: mind. 4 mm, ab 10 m Masthöhe 5 mm

3.4.1 VORGABEN KABELANLAGE/VERLEGESYSTEME • Kabeltyp NYY-J 5x16 • Netzform TN-S, • Kabellegung grundsätzlich in Schutzrohr DN 110, starr, sanddicht, mit Zugdraht • Legetiefe / Überdeckung: mind. 0,6 m; im Bereich Straßenquerungen, Einmün- dungen und Zufahrten mind. 0,8 m • Trassenwarnband 0,2 m über Kabel/Schutzrohr, Trassenwarnband nach Vor- gabe AG

3.4.2 VORGABEN VERTEILER • Beleuchtungsverteiler,

  • Fabrikat: SAB Zörbig, Typ Halle (Saale)
  • Es ist von mind. 4 Beleuchtungsverteilern auszugehen. In den Verteilern ist eine Reserve von 2 Abgängen vorzuhalten.
  • Absicherung Abgangsstromkreise, je Abgang 3x1 LS-Schalter 25 A/B bzw. zum Zeitpunkt der Vergabe aktuellen Variante (nach Vorgabe AG) • Erdung Verteiler, Tiefenerder, Material V4A • Kabelübergangskasten EKM 2050, bzw. nach Vorgabe Betreiber Stadtbeleuch- tung • Erdungsseil zw. Kabelübergangskasten und Lichtmast (auch bei SK II)

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