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Umbau Riebeckplatz zur Baufeldfreimachung für das
Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation
Baubegleitung AG
Straßenbau und Verkehrstechnik
Ausschreibungsunterlage
Stand: 08.10.2026
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Leistungsverzeichnis - Baubegleitung Straßenbau und Verkehrstechnik
1 Inhalt
1 Inhalt .................................................................................................................................... 2
2 Ausgangssituation ............................................................................................................. 3
2.1 Veranlassung ...................................................................................................... 3
2.2 Allgemeine Projektübersicht ................................................................................ 3
2.3 Struktur und Arbeitsweise des AG ....................................................................... 4
3 Los 2 - Bauüberwachung und Bauoberleitung Straßenbau und Verkehrstechnik ......... 4
3.1 Leistungsumfang ................................................................................................. 4
3.1.1 Allgemeine Aufgabenbeschreibung ..................................................................... 4
3.1.2 Zu überwachende Baumaßnahmen des TU (Stand 03/2026) .............................. 4
3.1.3 Beauftragungszeitraum ....................................................................................... 6
3.2 Honorar / Kostenkalkulation ................................................................................ 6
3.2.1 Angebotstabelle .................................................................................................. 6
3.2.2 Formales ............................................................................................................. 7
4 Anlagen ............................................................................................................................. 10
4.1 Anlage 1: Totalunternehmervergabe .................................................................. 10
4.2 Anlage 2: Leistungsbeschreibung Verkehrstechnik ........................................... 10
4.3 Anlage 3: Zeitschienen ...................................................................................... 10
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2 Ausgangssituation
2.1 Veranlassung Mit Beschluss des Kabinetts vom 01.03.2023 hat die Bundesregierung nach Durchführung eines bundesweiten Wettbewerbs die Stadt Halle (Saale) als künftigen Standort des „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ (in folgenden Zukunftszentrum genannt) benannt.
Die Stadt Halle und die Stadtwerke Halle werden in den nächsten Jahren die Baufeldfreimachung und der Anpassung der Verkehrsanlagen am zentralen Riebeckplatz in Halle (Saale) koordinieren, um insbesondere ein vom Bund finanziertes „Gebäude Zukunftszentrum“ dort ab 01/2029 errichten zu lassen.
Die Stadt Halle (Saale) hat nach umfangreichen Voruntersuchungen die künftige Lage und Dimensionierung der Verkehrsanlagen, die zu beachtenden Rahmenbedingungen und die Mindestqualitätsmerkmale festgelegt. Daher werden zusammen mit den Stadtwerken aufgrund der außerordentlichen komplizierten Rahmenbedingungen in zeitlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht die weiteren Planungsleistungen gemeinsam mit den Bauleistungen und der Koordinierung der Maßnahmen zur Baufeldfreimachung an einen leistungsfähigen Totalunternehmer (TU) vergeben.
2.2 Allgemeine Projektübersicht Die Baumaßnahmen verfolgen als Neu-, Um- und Ausbau das Ziel, die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Riebeckplatzes als bedeutendstem Verkehrsknoten im Stadtgebiet von Halle (Saale) unter Beachtung der rechtzeitigen Baufeldfreimachung zur Errichtung des Zukunftszentrums sicherzustellen. Neben den Verkehrsanlagen ist auch die Straßenausstattung (Wegweiser, Beschilderung, Markierung etc.) entsprechend zu ergänzen und anzupassen.
Ein wesentliches Element hierbei ist die Verlagerung des Kfz-Verkehrs von den bestehenden Fahrbahnen der Brückenbauwerke über den Riebeckplatz auf die vorhandene Ebene des signalisierten großen Kreisverkehrs sowie der anschließende Rückbau der Brücken. Dies ermöglicht die Schaffung eines Baufeldes zur Errichtung des Zukunftszentrums. Die Verkehrsverlagerung bedingt aber eine Zunahme des Kfz-Verkehrsaufkommens auf den „Kreisfahrbahnen“ des Riebeckplatzes, die kompensiert werden muss.
Die Gewährleistung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erfolgt im Wesentlichen durch einen optimierten Spurplan und eine Anpassung der Signalanlagen. Um das Zukunftszentrum wird quasi zusätzlich zum vorhandenen Kreisverkehr ein Einbahnstraßenring hergerichtet mit einer optimierten Zu- und Abfahrt. Die angrenzenden Verkehrsflächen sind zu verlegen bzw. neu zu organisieren. Des Weiteren sind Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, welche die Fuß- und Radwegebeziehungen zwischen dem Zukunftszentrum, dem Hauptbahnhof sowie dem ZOB und dem Stadtzentrum (Altstadt) verbessern sollen.
Entlang des Baufeldes wird die Fuß- und Radverkehrsverbindung in die später mit dem Bund zu realisierende Parkgestaltung des Zukunftszentrums integriert. Es entstehen kurze Verbindungen und doppelte Anlagen werden vermieden.
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2.3 Struktur und Arbeitsweise des AG Die Rolle des Auftraggebers (AG) und Hauptansprechpartners für die vorbereitenden Maßnahmen und den infrastrukturellen Umbau des Riebeckplatzes wird die Stadt Halle (Saale) wahrnehmen. Dazu zählt auch eine Abstimmung und Koordination mit den städtischen Versorgungsunternehmen (VU), die für Teilleistungen ebenfalls die AG-Rolle einnehmen.
Der AG wird intern von einem Projektsteuerungsbüro bei Organisation, Koordination, Dokumentation, Terminen, Kostenverfolgung etc. unterstützt. Der Auftragnehmer (AN) soll den Part der baufachlichen Überwachung des TU für den AG erbringen.
Für fachliche Aufgaben, bei denen Interessenkonflikte bestehen, soll die Baubegleitung des AG als externe Kontrolle dienen.
3 Baubegleitung Straßenbau und Verkehrstechnik
3.1 Leistungsumfang
3.1.1 Allgemeine Aufgabenbeschreibung Es handelt sich um eine komplexe innerstädtische Verkehrsanlage.
Das Vorhaben wird als Totalunternehmerleistung (TU) nach einer funktionalen Ausschreibung durchgeführt. Der TU übernimmt sowohl die Planung, die Bauausführung, die Koordinierung und die Überwachung. (d.h. eine „schlüsselfertige" Übergabe der Gesamtleistung). Eine Baubegleitung ist in Form einer Bauüberwachung und Bauoberleitung für den Straßenbau und die Verkehrstechnik im Auftrag der Stadt Halle nur in dem Maße erforderlich, wo Interessenkonflikte bestehen und ein 4-Augen-Prinzip gewahrt sein sollte.
Der zu bindende Auftragnehmer soll für den ausgeschriebenen Zeitraum den Auftraggeber, die Stadt Halle (Saale), in deren Leistungen unterstützen, um die Aufgaben
- des Bauherrn,
- des Straßenbaulastträgers und des
- zukünftigen Betreibers der Verkehrsanlagen abzusichern.
Der Umfang der Maßnahmen (siehe Anlage 1.1 bis 1.2), der TU-Leistungen umfasst folgende Bereiche:
- A1, A2, A4 bis A9,
In der Anlage 1.4 sind die ausgeschriebenen TU-Leistungen grafisch dargestellt.
3.1.2 Zu überwachende Baumaßnahmen des TU Für die Maßnahmen A1, A2, A4 bis A9 der Stadt Halle (siehe Anlage 1.1 bis 1.2) sind Leistungen durch den AN zu erbringen.
Vertraglich sind die nachfolgenden Punkte in der Eigenüberwachung des TU gebunden.
Die Aufgaben sind stichprobenhaft auf die Interessen des AG zu prüfen.
Der AG schützt den Aufwand dafür auf rd. 7d/Monat bzw. 14*0,5d/Monat ein.
3.1.2.1 Umfang Baubegleitung Seite 4 von 9
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Es sind Leistungsanteile aus Bauüberwachung und Bauoberleitung erforderlich. Weiterhin ist bei der Koordinierung der Leistungen verschiedener Auftraggeber (Stadt, Versorgungsunternehmen) und bei der Schnittstellenklärung mitzuwirken.
Die zu erbringenden Leistungen sind auf diese vier Schwerpunktbereiche aufgeteilt und grundsätzlich im gesamten Leistungsbild des AN abzudecken:
a) Bereich Lichtsignalanlagen b) Bereich Wegweisung, Parkleitsystem, Markierung und Beschilderung c) Bereich Straßenbeleuchtung d) Straßenbaumaßnahmen
Dem Unterlagenverzeichnis (Anlage 1.6) können der Aufgabenstellung des TU Vertrages entnommen werden.
3.1.2.2 Abgleich Totalunternehmervertrag und freigegebener Ausführungsplanung mit Realisierung
Die Prüfung umfasst in Stichproben den Abgleich der ausgeführten Bauleistungen mit den Vorgaben des Totalunternehmervertrags sowie der freigegebenen Ausführungsplanung. Entscheidend ist der Soll-Ist-Vergleich aus dem Terminplan mit den angegebenen Meilensteinen zur ausgeführten Leistung als Grundlage der Rechnungsprüfung. Die formale Rechnungsprüfung erfolgt dann durch die vom AG eingesetzte Projektsteuerung.
3.1.2.3 Überwachung der Qualität Bauausführung
Aufgabe der Qualitätskontrolle ist es, dass die Bauleistungen fachgerecht und vertragsgemäß ausgeführt werden.
Dazu gehören:
- Stichprobenartige Kontrolle des Qualitätsmanagements des TU einschließlich Teilnahme an Teil-/Gesamtabnahmen/Inbetriebnahmen
- die Überwachung der Bauausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem TU-Vertrag, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben
- die Kontrolle der technischen Ausführung, Früherkennung von Mängeln
- die Kontrolle der Eigenüberwachung der ausführenden Firmen sowie der vom TU eingeschalteten Qualitätssicherung
- Übergreifend zählen dazu: Überwachung der Ausführung der Bauleistungen, Dokumentation des Bauablaufes, Aufmaß Prüfung, Abrechnung, Schriftverkehr etc.
- Leitung und Protokollierung von Beratungen in einem festgelegten Zyklus mit TU und AG zum Bautenstand, Terminkontrollen, Qualitäten
- Fotodokumentation des Bauablaufs
3.1.2.4 Terminkontrolle
Siehe Pkt. 3.1.2.2
- Überprüfen und protokollieren Bau-Soll zu Bau-Ist
3.1.2.5 Rechnungsprüfung / Kostencontrolling Seite 5 von 9
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- Prüfung der monatlichen Abschlagsrechnungen zum Ist-Bauzustand und zum bestätigten Zahlplan.
3.1.2.6 Nachtragsmanagement
Aufgabe des Nachtragsmanagements ist das Erkennen und die Bewertung von zusätzlichen und geänderten Leistungen. Dazu gehören:
- Bewertung von Anzeigen nach VOB/B (Mehrkostenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen)
- Nachtragsmanagement, insbesondere Prüfung von Nachtragsangeboten dem Grunde und Höhe nach Mehrkosten-, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
- Prüfung bei Veränderungen innerhalb Bau-Soll und Bau-Ist (Bericht an AG) einschl. Soll- Ist-Abgleich Kosten und Kostenfortschreibung
- Abstimmung und Mitwirkung mit der AG-seitig gebundenen juristischen Begleitung in Fall von Streitigkeiten
- Zuarbeiten an AG zur Beauftragung von Nachträgen.
3.1.2.7 Abnahmen Zwischenabnahmen werden durchgeführt, wenn Bauteile vor ihrer Überdeckung geprüft werden müssen oder Teilinbetriebnahmen erfolgen. Die Endabnahme dient der abschließenden Kontrolle, ob sämtliche Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden, und begleitet die ordnungsgemäße Übergabe des Bauwerks an die Bauherrschaft.
Aufgaben des AN hierbei sind:
- Organisation und Durchführung der behördlichen und technischen Abnahmen einschl. Dokumentation
- erforderliche Zwischenabnahmen
- Abnahmen vor Verkehrsfreigabe bzw. Inbetriebnahmen
- Teilabnahmen und Endabnahme
- Prüfen der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsverzeichnisse
3.1.3 Beauftragungszeitraum Die Leistung umfasst die Baubegleitung im Straßenbau und der Verkehrstechnik ab voraussichtlich 01.02.2027 bis ca. dem 30.11.2029.
Die Zeitschiene seitens des TU, die für das Vorhaben avisiert und in die sich die Leistungen des AN einzuordnen haben, sind in Anlage 3.2 enthalten.
Sollte das Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht begonnen oder abgebrochen werden, endet dieser Vertrag entsprechend (ohne einen Anspruch auf Ausgleich der nicht erbrachten Leistungen).
3.2 Honorar / Kostenkalkulation
3.2.1 Angebotstabelle Die Honorarermittlung erfolgt auf der Basis von Monatssätzen, die für den AN im Angebot für zwei Einsatzvarianten anzugeben sind. Da es voraussichtlich Schwankungen im Arbeitsumfang entsprechend des Projektverlaufes geben wird, kann der AG eine reduzierte oder volle Seite 6 von 9
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Monatspauschale für das Projektteam abrufen. Das genauere Procedere ist mit dem AG im Projektverlauf abzustimmen. Für die Kalkulation ist von dem angegebenen Verhältnis zwischen halben und vollen Monatspauschalen auszugehen.
Es ist anzusetzen, dass 60% der Leistungen vor Ort in Halle zu erbringen sind und 40% im Büro des AN (bspw. stichprobenartige Rechnungsprüfung und Freigabe an die Stadt).
Die Honorarberechnung ist in die folgende Tabelle einzutragen:
| Pos. | Beschreibung | Einsatz- | Netto pro Monat | Netto gesamt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| quote | [Euro] | [Euro] | |||||||||
| Die zu erbringenden Leistungen nach Abschnitt 4.1.3 sind über die vier Schwerpunktbereiche als | |||||||||||
| Teampauschale über die gesamte Laufzeit anzubieten. | |||||||||||
| a) Straßenbaumaßnahmen | |||||||||||
| b) Bereich Lichtsignalanlagen | |||||||||||
| c) Bereich Wegweisung, Parkleitsystem, Markierung und Beschilderung | |||||||||||
| d) Bereich von Straßenbeleuchtung | |||||||||||
| Laufzeit ab Auftragserteilung 02/27 bis 11/29 (34 Monate) | |||||||||||
| 1 | Einsatzquote / Anforderung Projektleiter mit einschlägigem FH/HS-Abschluss (Master, Dipl. Ing) mit mdst. 5-jähriger Berufserfahrung aus dem Bereich Verkehrsbau / Ingenieurbau und insbesondere im Bereich Verkehrstechnik/ Straßen-beleuchtung (es ist nur ein PL als Führungskraft /Teamleiter anzubieten) | 0,5d/Monat | Es wird erwartet, dass das Projektteam des AN von einem erfahrenen PL geführt wird, der aktiv im Projekt eingesetzt wird. | ||||||||
| 2 | Einsatzquote / Anforderung Stv. Projektleiter / Mitarbeiter mit einschlägigem FH/HS-Abschluss (Bachelor oder höher) mit mdst. 5-jähriger Berufserfahrung aus dem Bereich Verkehrsbau / Ingenieurbau und insbesondere im Bereich Verkehrstechnik/ Straßenbeleuchtung (es können mehrere MA eingesetzt werden) | 6,5 d/ Monat | Es wird erwartet, dass das Projektteam des AN so zusammengestellt wird, dass die verschiedenen Fachdisziplinen des Leistungsbildes optimal abgedeckt werden. | ||||||||
| 8 | Gesamtsumme netto | ……………………. | |||||||||
| 9 | 19% Mehrwertsteuer | ……………………. | |||||||||
| 10 | Gesamtsumme brutto | ……………………. |
3.2.2 Formales Im Angebot sind der/die Projektverantwortliche und seine Stellvertretung namentlich zu benennen. Der AN hat sicherzustellen, dass der/die Projektverantwortliche oder seine Stellvertretung an allen Abstimmungsterminen mit dem AG teilnimmt. Ein Personalwechsel ist beim AG anzuzeigen und von diesem nach Prüfung der Gleichwertigkeit zu genehmigen. Seite 7 von 9
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Mit dem Angebot sind die kalkulierten Stundensätze für Projektleiter, Ingenieur und Mitarbeiter anzugeben.
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