P-2026-165 05 Vertragsentwurf.pdf

Bauüberwachung und Bauoberleitung für Straßenbau und Verkehrstechnik am Riebeckplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibung.halle.de

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Vergabenummer: P-2026-165

Auftrags-Nr.: xxx

Vertrag Planung Verkehrsanlagen

zwischen der Stadt Halle (Saale), Markplatz 1 in 06108 Halle (Saale)

vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Alexander Vogt, dieser vertreten durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit, Herrn René Rebenstorf

  • nachstehend AG genannt –

und

vertreten durch

  • nachstehend AN genannt –

wird für die Maßnahme:

Baufeldfreimachung Riebeckplatz – Bauüberwachung und Bauoberleitung

Leistung: Bauüberwachung und Bauoberleitung Straßenbau und Verkehrstechnik

folgender Vertrag geschlossen:

Stadt Halle (Saale) | Fachbereich Mobilität (66) | Am Stadion 5 | 06122 Halle (Saale) | www.halle.de

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P-2026-165 Baufeldfreimachung Riebeckplatz – Bauüberwachung und Bauoberleitung

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Gegenstand des Vertrages

§ 2 Bestandteile des Vertrages

§ 3 Leistungen des ANs

§ 4 Leistungen des AGs und fachlich Beteiligter

§ 5 Termine und Fristen

§ 6 Haftpflichtversicherung des ANs

§ 7 Vergütung der Leistungen

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen

Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber AN Auftragnehmer LPH Leistungsphase nach HOAI HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure LV Leistungsverzeichnis

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§1

Gegenstand des Vertrages

Bezeichnung der Leistung:

1.1 Obligate Leistungen:

• Bauüberwachung und Bauoberleitung (auf Grundlage der Aufgabenstellung

vom 08.10.2026) auf Grundlage einer monatlichen Teampauschale

1.2 Optionale Leistungen:

Der AG beabsichtigt, dem AN in Abhängigkeit von der Haushaltsfreigabe und dem

Planungsfortschritt folgende optionale Leistungen einzeln oder im Ganzen zu

übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Einen

Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen hat der AN nicht. Ansonsten

ist der AN verpflichtet, im Rahmen der Objektbearbeitung weitere Leistungen zu

übernehmen, wenn der AG sie ihm überträgt. Im Falle einer Übertragung weiterer

Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder

abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder

sonstige Ansprüche ableiten.

• Bauüberwachung und Bauoberleitung (auf Grundlage der Aufgabenstellung

vom 08.10.2026) auf Grundlage einer monatlichen Teampauschale (hier:

Zusatzmonat)

§2

Bestandteile des Vertrages

2.1 Bestandteile des Vertrages sind die folgenden beigefügten Unterlagen:

Bezeichnung
Leistung / Honorar
Leistungsbeschreibung/Honorarermittlung gemäß Anlagen sowie laut der übersendeten Aufgabenstellung sowie Angebotsaufforderung und Angebot des AN
Honorarübersicht
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2018 (AVB F-StB)

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Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2014 (TVB-Landschaft)
Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsanlagen)
Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2014 (TVB-Ingenieurvermessung)
Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüfingenieurleistungen)
Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019 (TVB-Verkehrsuntersuchung)
Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen - AVB -
Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung
Baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften
Weitere Vertragsbestandteile
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
EU Verzeichnis der UnterAN
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Liste der Projektverantwortlichen des AN

§3

Leistungen des ANs

3.1 Der AG überträgt dem AN die in der Leistungsbeschreibung (§ 2 Nr. 2.1 Anlage I.1) beschriebenen Leistungen.

3.2 Die Zeichnungsdateien sind im DWG- oder DXF-Format (bis Version 2013) und PDF- Format zu übergeben. Die einzeln verwendeten Zeichnungsebenen, wie z.B. Layer, Themen o.a. sind eindeutig zu benennen bzw. separat zu erläutern. Das Bearbeitungsgebiet ist als separater Layer in einem geschlossenen Polygon zu

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erfassen und im DXF-Format im Original-Koordinatensystem, eindeutig bezeichnet, zu übergeben. Textbeiträge und Erläuterungen sind im DOC-Format MS Word für Windows, in der Schriftart Arial, in der Schriftgröße 11 pt, im Seitenformat DIN A4, Seitenränder je 2,5 cm und Tabellen im XML-Format MS Excel für Windows abzugeben.

3.3 Die Unterlagen der Bauüberwachung und Bauoberleitung sind in 2-facher Ausführung für das Lese- und Endexemplar in Papier zu übergeben. Zusätzlich sind alle Unterlagen in digitaler Form (DWG, DXF, XLS, DOC, PDF, GEAB) auf Datenträger zu überreichen.

3.4 Für weitere Mehrausfertigungen der Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, die vom AG zusätzlich angefordert werden, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart.

3.5 Der AN hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN- gerecht zu falten. Das Schriftfeld des AGs ist zu übernehmen.

3.6 Der AN hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.

3.7 Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.

§4

Leistungen des AGs und fachlich Beteiligter

Folgende Leistungen werden vom AG oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom AN mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:

Soweit andere Planungsleistungen im Zusammenhang mit den Leistungen dieses Vertrages erbracht werden müssen, werden diese durch den AG im Benehmen mit dem AN an fachlich Zuständige erteilt. Die Leistungen dieser fachlich Beteiligten werden vom AG unmittelbar vergütet. Sie sind vom AN zeitlich und fachlich zu koordinieren, mit seiner Leistung abzustimmen und in diese einzuarbeiten. Die Beiziehung weiterer fachlich Beteiligter oder Fachbauleiter kann nur mit vorheriger Zustimmung des AGs erfolgen.

§5

Termine und Fristen

Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:

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Die Vertragsdauer beginnt ab 01.02.2027 und endet voraussichtlich am 30.11.2029.

Im Übrigen hat der AN die ihm in Auftrag gegebenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Bauleistung nicht verzögert werden.

§ 6

Haftpflichtversicherung des ANs

Dem AG ist der Abschluss der Haftpflichtversicherung mit mindestens nachstehenden Deckungssummen je Versicherungsfall bei Vertragsabschluss vorzulegen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung betragen mindestens:

a) Für Personenschäden3.000.000,00 EUR
b) Für Sonstige Schäden5.000.000,00 EUR

Etwaige Änderungen der Versicherung sind unaufgefordert anzuzeigen und nachzuweisen.

§ 7

  1. Vergütung der obligaten Leistungen
(1) Honorar für Leistungen nach § 1 und § 3 Nr. 3.1EUR
Die Summe der Gesamthonorare wird vereinbart mit
(2) NebenkostenEUR
Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit ___ v. H. des Nettohonorars
Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet
(3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2))EUR
Netto
Umsatzsteuer 19,0 v. H.
Brutto
  1. Vergütung der optionalen Leistungen

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(1) Honorar für Leistungen nach § 1 und § 3 Nr. 3.1EUR
Die Summe der Gesamthonorare wird vereinbart mit
(2) NebenkostenEUR
Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit ___ v. H. des Nettohonorars
Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet
(3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2))EUR
Netto
Umsatzsteuer 19,0 v. H.
Brutto

§ 8

Leistungen des ANs

8.1 Für Umbauten und Modernisierung wird gemäß HOAI ein Zuschlag auf die Grundleistungen gewährt in Höhe von ______ v. H.

8.2 Alle Festlegungen und Bedingungen des Vertrages gelten für die mit diesem Vertrag in Auftrag gegebenen Leistungen sowie für in Auftrag gegebene Auftragsänderungen.

8.3 Leistungen, die nicht für die Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele erforderlich sind, werden nicht honoriert. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.4 Die Umsatzsteuer für die Leistung des ANs und für die Nebenkosten ist gesondert auszuweisen.

8.5 Der AN stellt sicher, dass in den übergebenen Unterlagen nur Bilder verwendet wurden, die sich urheberrechtlich in seinem Eigentum befinden und damit seinem uneingeschränkten Nutzungsrecht unterliegen. Dem AG wird das Recht eingeräumt, diese Bilder zum Zwecke der Publikation uneingeschränkt verwenden zu können.

8.6 Der AN verpflichtet sich, die vom AG erhaltenen Daten (analog oder digital) nur für die Erbringung aller Leistungen zu verwenden und keinem Dritten zugänglich zu machen, mit Ausnahme der Person, die im Auftrag des Nutzers sein Nutzungsrecht für ihn ausübt. In diesem Fall ist der AG davon zu informieren. Die o.g. rechtlichen Bedingungen gelten auch für Nachunternehmer.

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8.7 Hinweise zu GAEB Dateien:

Beim Aufbau von Projekten sind die Vorgaben des GAEB zum Anlegen von Projekten und zum Strukturieren von Leistungsverzeichnissen zu beachten. Die Baubeschreibung ist extra als Microsoft Word-Dokument (.doc - Format) abzugeben.

Hinweis: Bilder / Grafiken im Leistungsverzeichnis sind separat im Planteil mit einer PDF-Datei anzufügen.

Zur LPH 6 gehört die Übergabe des Datenträgers mit dem LV mit der GAEB Schnittstelle (XML X82 und XML X83). Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung ist zu beachten. Grundsätzlich sind Bedarfs- und Alternativpositionen unzulässig.

8.8 Verantwortlicher Bearbeiter des AGs ist der Fachbereich Mobilität, Frau/Herr_______________(wird mit Auftragsvergabe bekanntgegeben).

8.9 Verantwortlicher Bearbeiter des ANs ist _______________

8.10 Gerichtsstand für beide Partner ist Halle (Saale), soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.

AN Unterschriften

........................................................................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

AG Unterschriften

........................................................................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

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