Bauüberwachung für ein Gleichrichterunterwerk im Glückstein-Quartier Mannheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.06.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Bauaufsicht (71520000)
  • Baustellenüberwachung (71521000)
Bekanntmachungsnummer
507799-2026
Verfahrensnummer
fc78dcd2-c1f9-42a6-9ae6-14f042eac6fa

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beauftragt die Bauüberwachung für ein neues Gleichrichterunterwerk zur Bahnstromversorgung der neuen Straßenbahnlinien im Glückstein-Quartier in Mannheim, jeweils in Richtung Hochschule und Hauptbahnhof. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphase 8, also die Überwachung der Bauausführung. Angebote können bis zum 30. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Gleichrichterunterwerks zur Bahnstromversorgung der neuen Linien im Glückstein-Quartier einmal in der Richtung Hochschule und einmal in der Richtung Hauptbahnhof. Hierfür wird die Leistung der Bauüberwachung (LPH 8) benötigt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau Gleichrichterunterwerk im Glückstein-Quartier: Bauüberwachung (M016)

    Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Gleichrichterunterwerks zur Bahnstromversorgung der neuen Linien im Glückstein-Quartier einmal in der Richtung Hochschule und einmal in der Richtung Hauptbahnhof. Hierfür wird die Leistung der Bauüberwachung (LPH 8) benötigt.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598454-2026
  2. 22.07.2026Berichtigung 1Es wurde das Leistungsverzeichnis angepasst. Eine Position entfällt. Alle Änderungen sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.

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