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Hinweise für nicht präqualifizierte Unternehmen
Hinweise für nicht präqualifizierte Unternehmen:
Wenn Sie an diesem Vergabeverfahren teilnehmen, müssen Sie als Eignungsnachweis zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Auf Verlangen der Vergabestelle haben Sie diese Erklärung mit folgenden Bestätigungen/Nachweise innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist zu belegen:
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Drei Referenzen mit Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
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Auflistung der Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen und ausgewiesenem Leitungspersonal
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Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und
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sofern Sie zur Mitgliedschaft verpflichtet sind - die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
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Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Da diese Bescheinigungen nicht innerhalb der oben genannten kurzen Frist zu beschaffen sind, wird Ihnen dringend empfohlen diese umgehend zu besorgen und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten.
Wenn Sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu Ihrer Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nicht innerhalb der gesetzten Frist vorlegen, muss Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden.
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