Schulung Fremdfirmen 10-2026.pdf

Baustelleneinrichtung mit Baustrom, Baubeleuchtung und Demontage elektrischer Installationen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 16:21 (Europe/Berlin)

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Schulung Fremdfirmen

Zur Info und Kenntnisnahme:

Alle im Haus tätigen Mitarbeiter von Fremdfirmen

Turnus:

Vor Beginn der Tätigkeit mit jährlicher Wiederholung

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Objektinformation

Eigentümer Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Schlossbezirk 1 07407 Rudolstadt

Vertreten durch Schlossverwaltung Burgstraße 6 98553 Schleusingen

Betreiber NaturHistorisches Museum Burgstraße 6 98553 Schleusingen

Ansprechpartner

• Schlossverwaltung Mathias Bechstedt Tel.: 0173 576 98 71

• Hausmeister Stiftung Steve Urban Tel.: 0173 379 03 84

• Hausmeister Stiftung Thomas Schaumlöffel Tel.: 036841 531214

• Museumsdirektor Dr. Frank Scholze Tel.: 0177 2537530

• Stv. Museumsdirektor Dr. Janis Witowski Tel.: 0176 445 53 797

• Kasse Museum Tel.: 036841 531 215

• Hausmeister Museum Guido Bergmann Tel.: 0151-50655514

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Fluchtwege, Melde- und Löscheinrichtungen

Bitte informieren Sie sich auf den ausgehängten Flucht- und Rettungsplänen über die Lage der

Fluchtwege sowie die Standorte der Melde- und Löscheinrichtungen.

Die Flucht- und Rettungspläne finden Sie jeweils an Ein- und Ausgängen sowie an Fluchtwegen. Achten

Sie auf die Fluchtwegbeschilderung im Gebäude.

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Prävention

kein offenes Feuer im und Rauchen nur an zwei kein Ablegen von Durchgang ohne Hindernis / am Gebäude gekennzeichneten brennbaren Materialien Brandlast minimieren Außenbereichen erlaubt auf Heizkörpern Zugang zu Brandmeldern und Feuerlöschern nicht verstellen

Schulung Fremdfirmen Schloss Bertholdsburg; Stand 12.10.2026 5 Ersteller: Mathias Bechstedt

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Tätigkeit

Anmelden / Autorisieren / Verschlusssicherheit

• Fremdfirmen dürfen nur unter Anmeldung und Genehmigung durch eine autorisierte Person (Schlossverwalter, Museumsdirektor, Hausmeister) ihre Tätigkeit im Gebäude aufnehmen.

• Es sind nur die Räume zu betreten, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen. Wenn Sie Ihre Arbeiten beendet haben, melden Sie sich bei der entsprechenden Person ab.

• Sollten Sie einen Schlüssel ausgehändigt bekommen haben, so ist dieser nach Abschluss des Tagwerks wieder abzugeben, auch wenn die Arbeiten an einem anderen Tag weitergeführt werden. Die Räume sind vorab wieder zu verschließen.

• Sollte es nach Beendigung Ihrer Tätigkeit Bedarf zur Überwachung oder Absicherung des Bereiches geben, informieren Sie die o.g. autorisierten Personen.

Zur Tätigkeit generell

• Alle Tätigkeiten, die über die ursprüngliche Beauftragung hinausgehen, müssen mit einer autorisierten Person (Schlossverwalter, Museumsdirektor, Hausmeister) abgestimmt werden.

• Das Gebäude beherbergt den Museumsbetrieb des NaturHistorischen Museums Schleusingen. Bei Ihrer Tätigkeit müssen Sie alle Vorkehrungen treffen, die Unversehrtheit des Museumsgutes sowohl in den Ausstellungs- als auch in den Sammlungsräumen nicht zu verletzen, sei es durch mechanische oder thermische Beschädigung, Staub oder Feuchtigkeit.

• Sollten Sie ein Risiko nicht ausschließen können, wenden Sie sich an die Museumsleitung oder an die Schlossverwaltung, damit die gefährdeten Stücke vorab entfernt oder ausreichend geschützt werden.

• Bei Ihren Arbeiten nehmen Sie stets Rücksicht auf Besucher des Museums oder der Außenanlagen. Sichern Sie Ihre Baustellen entsprechend der gültigen gesetzlichen Bestimmungen ab.

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Tätigkeit

Denkmalschutz

• Sie arbeiten in einem denkmalgeschützten Objekt bzw. auf denkmalgeschütztem Gelände. Jeder auch noch so kleine Eingriff in die Bau-oder Bodensubstanz muss vor Beginn der Tätigkeit von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten freigegeben sein. Ansprechpartner sind hierbei der zuständige Bau-oder Gartenreferent sowie die Schlossverwaltung.

Schweißen/Trennen – Arbeiten mit Funkenflug

• Schweiß- und Trennarbeiten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden. Eine anschließende Überwachung am Arbeitsort ist erforderlich. Hierzu sprechen Sie bitte den Schlossverwalter oder den Museumsdirektor an.

Abfall und Entsorgung

• Der Auftragnehmer ist für die Verwertung / Entsorgung verunreinigter Baustellenabwässer nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und führt die Entsorgung zu seinen Lasten durch.

• Abbruch-, Bauschutt, Restmörtel sowie Reinigungswässer (etc.) sind aufzufangen, in Aufbewahrungsbehältnisse zu füllen und einem Entsorgungsfachbetrieb zuzuführen. Die Entsorgung darf nicht über die Grundleitung erfolgen.

Einbruchmeldeanlage

• Bewegungsmelder der EMA dürfen nicht abgedeckt werden. Als Abdecken gilt auch das Davorstellen von Gegenständen wie Leitern. Falls es nicht zu umgehen ist, stimmen Sie sich mit dem Hausmeister oder dem Schlossverwalter ab.

Brandmeldeanlage

• Bei Tätigkeiten mit Staub-oder Nebelentwicklung müssen die in den Räumen und ggf. Nebenräumen vorhandenen Melder vorübergehend deaktiviert werden. In einigen Räumen sind optische Melder vorhanden. Diese sind ebenfalls zu deaktivieren, wenn im Messbereich des Infrarotsensors gearbeitet wird.

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