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St. Marien Hospital Lüdinghausen GmbH, PR 700/ 25806, Neubau Verbindungs- und Umbau der internistisch- geriatrischen Abteilung, Anlage zu VHB 214 Pkt. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Anlage zu Formular 214 / Punkt 10 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Auftraggeber: St. Marien Hospital Lüdinghausen GmbH Baumaßnahme: 700/ 25806 SML Neubau Verbindungs- und Umbau der internistisch- geriatrischen Abteilung
10.1. Vertragsgrundlage und Hinweis VOB/B und VOB/C in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Teil A der VOB ist nicht Vertragsgrundlage und findet keine Anwendung.
10.2. Informationspflicht Der Bieter / Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse (z.B. eingeschränkte Platzverhältnisse innerhalb der Baustelleneinrichtung, Möglichkeiten des An- und Abtransportes zu den jeweiligen Einbauorten) sowie die Art, den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen zu informieren. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er der Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und der Abwicklung der Bauarbeiten bestehen. Nachforderungen, die auf eine mangelnde Erfüllung der Informationspflicht zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
10.3. Versicherungsschutz Auftragnehmer Der Auftragnehmer hat für die Baumaßnahme eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen.
10.4. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommenen Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
10.5. Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 500,00 €. Der Prämienanteil von 0,3 % der Brutto- Schlussrechnungssumme wird bei der Schlussrechnung einbehalten.
10.6. Baustrom uns Bauwasser Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser trägt der Auftraggeber. Die Abrechnung für die Gestellung und den Unterhalt des Sanitärcontainers erfolgt pauschal mit dem Auftraggeber. Hierbei werden 0,15 % der Brutto-Schlussrechnungssumme angesetzt und abgezogen.
10.7. Lohn- / Stoffpreis-Gleitklausel Die Anwendung einer Lohn- und / oder Stoffpreis-Gleitklausel wird nicht vereinbart. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
10.8. Vergütungsanspruch bei Nachträgen Werden im Vertrag vorgesehene Leistungen geändert (VOB/B § 2 Abs. 5) oder nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen gefordert (VOB/B § 2 Abs. 6), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Nachtragsangeboten eine prüffähige Kalkulation beizufügen.
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10.9. Nachunternehmer Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer vorgeschlagene Nachunternehmer ablehnen, wenn begründeter Anlass besteht, dass der vorgeschlagene Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllen kann.
10.10. Firmenwerbung Das Anbringen von eigenen Firmen- und Werbetafeln ist nicht gestattet.
10.11. Baubesprechungen Es werden wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung hierzu den Projektleiter bzw. dessen entscheidungsbefugten Vertreter zu entsenden.
10.12. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber am Ende der jeweiligen KW zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Insbesondere müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten
- eingesetztes Personal
- eingesetztes Gerät
- Witterungsbedingungen
10.13. Baustellenordnung Die Baustellenordnung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist Vertragsbestandteil. Die Nachweise zur Erfüllung der Pflichten sind dem vom Bauherrn beauftragten SiGeKo zu übergeben.
10.14. Baustellenreinigung Die Baustellenreinigung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich regelmäßig entsprechend dem angefallenen Schmutz durchzuführen. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch während des Arbeitsablaufes auf sofortige Beseitigung inklusive Abfuhr und ordnungsgemäßer Entsorgung von Arbeits-, Verpackungs- und Montageabfällen, die vom Auftragnehmer herrühren, zu bestehen. Der AN ist verpflichtet, im Falle von Verschmutzungen von Gehwegen und Straßen, die durch den AN verursacht wurden, diese sofort rückstandslos und fachgerecht zu reinigen. Entsprechend Schutzmaßnahmen (z.B. bei Betonierarbeiten) wie Folienabdeckungen o.ä. sind vom AN vorzunehmen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich die Baustelle ständig in einem einwandfreien Zustand befindet.
10.15. Revisionsunterlagen Die Revisionsunterlagen sind digital auf die vorgegebene Cloud durch den Auftraggeber hochzuladen und die Revisionsunterlagen sind 1-fach in Papierform im Aktenordner zu übergeben.
10.16. Abnahme der Leistung Erst nach Prüfung und Anerkennung der vollständigen Dokumentation der Bauleistung kann die förmliche Abnahme erfolgen. Daher muss vor dem Abnahmetermin frühzeitig die vollständige Dokumentation der Bauleitung eingereicht werden, um Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
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Unvollständige oder fehlende Dokumentationsunterlagen führen dazu, dass die Abnahme verweigert werden kann, auch wenn die Bauleistung als solches mangelfrei ist.
10.17. Verjährung der Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre. Der Auftraggeber wird bei Anlagenteilen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, entsprechende Wartungen von fachkundigen Personen durchführen lassen.
10.18. Rückgabe Sicherheit für Mängelansprüche Die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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