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Nutzung AVA Software Futura®
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) wickelt ihre Vergaben und Abrechnungen
im Baubereich ausschließlich über die Software Futura® ab.
Wenn Sie sich an dieser Vergabe der Landeshauptstadt Wiesbaden beteiligen, verpflichten Sie sich im Falle der Auftragserteilung für alle Leistungserfassungen das Internetportal Futura® Engineering zu verwenden. Ihnen entstehen keine Kosten für die Nutzung des Lieferantenportals.
Futura® Engineering unterstützt Lieferanten, Architekten und Einkäufer bei der Abwicklung von Baubestellungen und den damit verbundenen Leistungserfassungen.
Die LHW arbeitet hierbei nur mit dem Datenaustauschformat GAEB XML. (Die Angebotsabgabe mit Preisen erfolgt ausschließlich mit dem GAEB-Dateityp X84).
Leistungserfassungen werden künftig – sowohl bei Abschlagsrechnungen als auch bei Schlussrechnungen – über das Internetportal Futura® Engineering abgestimmt. Die Auftragnehmer haben vor der Erstellung von Abschlagsrechnungen genaue Angaben zu den abzurechnenden Leistungen und Massen über das Lieferantenportal einzugeben. Das Schlussaufmaß und dessen Prüfung erfolgt ebenfalls verbindlich über das Lieferantenportal.
Im Falle einer Beauftragung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Internetportal per Mail und eine Anleitung zur Nutzung über den Portalzugang.
Teilen Sie uns für eine mögliche Beauftragung - falls diese Informationen noch nicht vorliegen – Ihre personenunabhängige, längerfristig nutzbare E-Mailadresse und Ihre Umsatzsteuer ID mit. Über den zentralen Zugang zur Plattform können Sie sich bei Bedarf auch weitere Zugriffe für Ihre Mitarbeiter einrichten.
Für die Nutzung von Futura® Engineering benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Browser. Die Internetverbindung sollte eine DSL-Verbindung mit mindestens 2.048 Kbit/s (Download) / 256 Kbit/s (Upload) sein. Unterstützt werden die Internet Browser Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in der aktuellen Version.
Rechnungsstellung:
Die Leistungserfassungsnummer sowie die Bestellnummer sind bei der Rechnungsstellung zwingend anzugeben. Sind in der Rechnung mehrere Leistungserfassungsnummern betroffen, muss je Leistungserfassungsnummer eine Zwischensumme der betroffenen Rechnungsbeträge dargestellt werden.
Sind in der Rechnung zur Ursprungsbestellung Nachträge betroffen, muss durch eine Zwischensumme erkennbar sein, welcher Betrag auf welche Position zuzuordnen ist.