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Baustelleneinrichtung für die Generalsanierung der Turnhalle Welschbillig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:27 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A) 2

1 Titel Baustelleneinrichtung 18

1.1 Bereich Baufeldherstellung 19

1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage 24

1.3 Bereich Baumedien 31

1.4 Bereich Entsorgung 35

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 38

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A) Baubeschreibung (allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art nach DIN 18 299

Hinweis: Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB C, DIN 18299.

Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art nach DIN 18 299

Hinweis: Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB C, DIN 18299, Allgemein Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Betrifft:

Erdarbeiten DIN 18300

0.0 Allgemein

Auftraggeber/ Auftragnehmer: Der Auftraggeber ist nachfolgend im Text als (AG) bezeichnet. Das ausführende Unternehmen ist Auftragnehmer, nachfolgend im Text als (AN) bezeichnet.

Maßnahmenbeschreibung: Die Schulsport-Turnhalle in Welschbillig wird grundsaniert, wobei folgende Hauptmaßnahmen umgesetzt werden.

  • Austausch alter Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Wasserinstallation
  • Austausch Wärmeerzeuger
  • Erneuerung Flachdacheindeckung
  • Erneuerung Fassadenbekleidung
  • Austausch der Fenster
  • Anpassung der Innenraumaufteilung
  • Erneuerung aller Bodenaufbauten
  • Erneuerung Prallwand
  • Erneuerung Innentüren
  • Herstellung von Personal-Umkleiden für den Küchenbetrieb

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind unterschiedliche Abbruchmaßnahmen an Abhangdecken, Innenwänden, Wand- und Bodenbekleidungen und Dachbelägen erforderlich.

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Das Gebäude ist während der Baumaßnahmen nicht in Nutzung.

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Die Sporthalle befindet sich 54298 Welschbillig. Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die B51 und die Trierer Straße zur Zielstraße Am Sportplatz, die als Sackgasse auch von weiteren Anliegern genutzt wird (Malteser, Bauhof, Sportverein und weitere.

Die nächstgelegenen Bundesautobahnanschlüsse (A64) befinden sich in ca. 12 km Entfernung.

Das Grundstück ist versorgungstechnisch voll erschlossen.

Zutritt zum Gebäude ist mit dem Bauherrn abzustimmen (Bauschlüssel)

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen

Die Baustelle wird gegen unbefugtes Betreten mit einem Bauzaun abgesichert. Der Bauzaun ist täglich nach Beendigung der Bauarbeiten unaufgefordert durch den AN wieder zu schließen (Kette & Vorhängeschloss).

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse

Die Lage der baulichen Anlage ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Bei dem nachfolgend beschriebenen Objekt handelt es sich um 2 Gebäudeteile, die jedoch baulich miteinander verbunden sind. Das Gebäude besteht aus einem eingeschossigen Nebengebäude (Höhe ca. 3,70 m), in dem sich die Umkleiden und die Nebenräume befinden, sowie dem höheren Hallenbereich (Höhe ca. 7,50m). Beide Gebäude sind mit Flachdächern ausgeführt.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrs- beschränkungen

Die Zufahrtsstraße ist eine Sackgasse (Breite 5,70 m), die von weiteren Anliegern genutzt wird.

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Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Das Befahren der Straße und Parken ist nur in den für die Baumaßnahme vorgesehen Bereichen bzw. gemäß den Anweisungen der Bauleitung erlaubt. Der Arbeitnehmer darf für das An- und Abfahren der Baustelle nur die dafür freigegebenen Straßen und Wege benutzen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen außerhalb des Baufeldes sind am Ende des Arbeitstages, und wenn nötig auch mehrmals am Tag auf Kosten des AN zu beseitigen.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen

Das Parken der Firmenfahrzeuge sowie der Privat-PKWs der Firmenbeschäftigten wird nur innerhalb der umzäunten Baustellenfläche gestattet. Das Parken auf anderen Straßen und Parkflächen ist nicht zulässig. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden für den AN gebührenpflichtig entfernt.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen

  • entfällt -

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser

Die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich im Baufeld. Baustrom und Bauwasser stehen in der Liegenschaft als Medium für den Unternehmer kostenfrei zur Verfügung. Für die Entnahme der Medien notwendige Vorrichtungen wie Baustromverteiler, TW-Entnahmestationen etc. sind Auftragnehmerseitig zu erbringen.

Die Verbrauchskosten von Baustrom und Bauwasser werden dem Auftragnehmer als Umlage von 0,75% auf die Bruttoabrechnungssumme berechnet.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume

Flächen: Lager- und Aufstellflächen im Freien für Container, Material und für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers sind gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan vorhanden und können nach Vorlage eines detaillierten Baustelleneinrichtungsplanes seitens des AN in Abstimmung mit der Bauleitung festgelegt und genutzt werden. Hierbei ist die Abstimmung mit weiteren Unternehmern seitens des AN notwendig und entsprechend einzukalkulieren.

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Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Räume: Aufenthalts und Lagerräume werden nicht zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich werden auf der vorgesehenen BE-Fläche durch den AG Toilettenkabinen zur kostenlosen Nutzung aufgestellt.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund- und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen

-entfällt-

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern, Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.

-entfällt-

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften

Siehe 0.2.14

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall

Das Einleiten in die Grundleitungen von Wasser, das durch Reinigung von Arbeitsgerät und Arbeitsbehältnissen verschmutzt wurde, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Grundleitungen auf zu Lasten des Verursachers gereinigt.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen

-entfällt-

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle

-entfällt-

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs

-entfällt-

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Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen

-entfällt-

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und soweit bekannt deren Eigentümer.

-entfällt-

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden

-entfällt-

0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Gem. der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" Baustellenverordnung BaustellV) vom 10.06.1998 werden seitens des Auftraggebers für diese Maßnahme die nachfolgend aufgeführten Schritte unternommen:

  • Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators

Zur Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators: Die gemäß den einschlägigen Bestimmungen dem AN obliegenden Verpflichtungen bezüglich der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen bleiben von der Einschaltung des SiGe-Beauftragten seitens des AG unberührt.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist im Allgemeinen auf der Baustelle nicht weisungsbefugt. Im Sinne der Zielsetzung der Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw. aller für die Baumaßnahme arbeitenden Personen und Dritte wird jedoch ein kooperatives Verhalten der Vertragspartner gewünscht und erwartet. Folgende Unterlagen sind dem SiGeKo auf Verlangen auszuhändigen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfnachweise für Geräte/Material
  • Dokumentation der Unterweisungen

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle

Beweissicherung siehe 0.1.14 Schutzvorkehrungen siehe 0.1.15

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen z.B. des Bodens, der Gewässer der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen

Schadstoffbelastung besteht bis zum Abschluss der Abbrucharbeiten. Die genaue Schadstoffbelastung im Gebäude ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten

-entfällt-

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Während der zunächst stattfindenden Abbrucharbeiten befinden sich keine weiteren Gewerke im Gebäude.

Im Anschluss ist nicht auszuschließen, dass verschiedene Gewerke zeitgleich in verschiedenen Bereichen des Gebäudes arbeiten. Zur Ausführung kommen Trockenbauarbeiten, Innenputz, Estrich, Schreinerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und HLSE-Arbeiten.

0.2 Angaben zur Ausführung

Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Baustelleneinrichtung und Vorbereitung des Baufelds. Hierfür wird neben der Herstellung der Baumedien und Bauzaunstellung auch eine BE-Fläche eingerichtet und der Gebäudesockel freigelegt und Gerüststandfläche befestigt.

Anlagen zum Leistungsverzeichnis Der AN erhält die dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Planungen sowie Leitdetails und sonstige Unterlagen als Grundlage für seine Angebotsbearbeitung gem. der beigefügten Planliste bzw. Inhaltsübersicht. Weitere Unterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt.

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Anlagen:

  1. Planunterlagen
  • Hochbau
  1. Tragwerksplanung

  2. ASI-Plan, resp. Schadstoffkataster

Nach Auftragsvergabe erhält der Auftragnehmer die erforderlichen Planunterlagen für die Ausführung seiner Leistungen in digitaler Form (pdf).

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer

Die Freischaltung (Elektro/Wasser) der Abbruchbereiche erfolgt durch den AN in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. Die Abbrucharbeiten dürfen erst nach schriftlicher Freischaltungsbestätigung erfolgen.

Während der Abbrucharbeiten kommt es zur Freisetzung von Schadstoffen in Form von KMF und Asbest. Die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen sind dem beiliegenden Arbeits- und Sicherheitsplan zu entnehmen.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen

-entfällt-

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

-entfällt-

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheits- schutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen

Siehe Arbeits- und Sicherheitsplan

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

Siehe Arbeits- und Sicherheitsplan

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Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Für den Abbruch an Asbest- und KMF-Belasteten Bauteilen sind die gesetzlichen Qualifikationsnachweise nach TRGS 519 und 521 nachzuweisen. Der Abbruch an den kontaminierten Bauteilen kann vom AN nur dann an einen (vorab zu benennenden) Nachunternehmer vergeben werden, wenn auch dieser die gesetzlich notwendigen Qualifikationen nachweisen kann.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen z.B. Behälter für die getrennte Erfassung

siehe 0.2.14

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten

Die Gerüststellung ist nicht nur für das Gewerk Abbrucharbeitenvorgesehen, sondern wird im weiteren Bauverlauf auch zur Demontage von PV-Modulen, für Dachdeckungsarbeiten, Fenstermontage und Fassadenarbeiten genutzt. Das Gerüst ist entsprechend fachgerecht zu errichten und zur Nutzung freigeben zu lassen. Gesamtstandzeit ca. 18 Monate. Teile des Gerüstets werden vorab demontiert.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer

siehe Punkt 0.1.8

Die Gerüststellung erfolgt durch den AN für die Umsetzung seiner spezifischen Leistungen. Das Gerüst wird durch Dritte mitgenutzt.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat

Siehe Angaben in Leistungspositionen, sowie Angaben in den Punkten 0.2.7 und 0.2.8.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen

Siehe 0.2.14

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

-enfällt-

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen

Die Verwendung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile während Ihrer Verarbeitung auf der Baustelle oder durch längerfristige Bewitterung (Außenbauteile) ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft darstellen, sind zu vermeiden.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Güte- nachweise

-enfällt-

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind

Der Begriff Entsorgung wird nachfolgend als Sammelbegriff für alle Arten der Abfallbehandlung verwendet. Als Abfälle werden nachfolgend die bei der Baumaßnahme anfallenden Bau- und Abbruchabfälle bezeichnet. Der Begriff Verwertungs- oder Beseitigungsanlage wird nachfolgend als Sammelbegriff für die abfallrechtlich zugelassene Stelle verwendet, an der die Verwertung oder Beseitigung des Abfalls letztlich erfolgt. Im Leistungstext der einzelnen Positionen ist vorgegeben, ob der bei der Ausführung der vertraglichen Leistung anfallende Wertstoff bzw. Abfall bei der Entsorgung zu verwerten oder zu beseitigen ist.

  1. Entsorgung von Abfällen - Allgemeine Regelungen Anstelle des Formblatt 241 des Vergabehandbuches (VHB) gelten die Regelungen dieser Vorbemerkung als Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der besonderen Vertragsbedingungen

Der Auftragnehmer überlässt, unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Überlassungspflichten, die Abfälle aus dem Bereich des Auftraggebers der jeweiligen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage. Bei der vom Auftragnehmer anzubietenden Verwertungs- oder Beseitigungsanlage ist zwingend zu beachten, dass diese nach vertraglicher Vorgabe eine Entsorgung durch Verwertung oder Beseitigung durchführt.

Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter auf Verlangen der

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A) Vergabestelle bzw. des Auftraggebers, zu dem von der Vergabestelle bzw. dem vom Auftraggeber geforderten Zeitpunkt, positionsweiße gemäß Leistungsverzeichnis: die Verwertungs- oder Beseitigungsanlage zu benennen, in welcher der Abfall tatsächlich behandelt oder abgelagert wird, und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalles berechtigt ist.

Mit Auftragserteilung werden die angebotenen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen Vertragsbestandteil.

Nach Auftragserteilung und spätestens 6 Werktage vor Einleitung der Entsorgung ist weiterhin vom Auftragnehmer nachzuweisen dass, die Betreiber der Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt.

Die Betreiber der Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage erklären, die Bau- und Abbruchabfällen abzunehmen und die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Betriebstätigkeit von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderliche Anzeige erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis vorliegt.

Ohne Vorlage der vorgenannten Nachweise und Erklärungen beim Auftraggeber darf der Entsorgungsvorgang nicht eingeleitet werden.

Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zur Aufnahme des Abfalls berechtigt ist und deren Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird und

  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt.
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind.
  • die Kosten der Abfallbeseitigung in die Einheitspreise eingerechnet sind.

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau-und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise.

Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Die Planung und Steuerung des Bauablaufes für die Entsorgung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen/Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt hinsichtlich der Verantwortung für die Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle. Bei gefährlichen Abfällen wird der digitale Entsorgungsnachweis einschließlich Begleitscheinverfahren und Verbleibkontrolle durch den Auftraggeber selbst erstellt. Bei nicht gefährlichen Abfällen hat der Auftragnehmer das vom Auftraggeber gefertigte Muster "Entsorgungsnachweisschein" zu verwenden und damit den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Das Muster liegt den Vergabeunterlagen bei und ist beim Auftraggeber erhältlich.

  1. Verfahrenshinweise und Vorgaben für die Kalkulation und Preisermittlung der Entsorgungsleistungen

Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders vorgegeben, erstellt der Auftraggeber die erforderliche Abfalldeklaration durch einen vom Auftraggeber beauftragten Fachgutachter. Der Auftraggeber veranlasst dazu die Analytik und Probenahme der nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und den Vorgaben der jeweiligen vom Auftragnehmer angebotenen Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage erforderlichen Abfalldeklaration zur Charakterisierung des Abfalls.

Die maximale Menge, die durch jeweils eine Deklarationsanalyse des Abfalles charakterisiert werden darf, richtet sich nach den Annahmebedingungen der Verwertungs- oder Beseitigungsanlage. Der Auftraggeber wird diese Deklarationsanalyse erst durchführen, wenn bei der jeweiligen Abfallcharge die vorgenannte maximal zulässige Menge erreicht ist. Sofern keine andere Vorgabe nach der Leistungsbeschreibung erfolgt, wird eine Beprobung geringerer Teilchargen zur Entsorgung nur dann vom Auftraggeber veranlasst, wenn die tatsächliche Gesamtmenge der jeweiligen Abfallcharge geringer ist, als die vorgenannte maximal zulässige Menge nach Entsorgervorgabe ist und somit keine weitere Deklarationsanalytik für die Abfallcharge erforderlich werden kann. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu unterrichten, wenn eine Probenahme und Analytik zur Abfalldeklaration erforderlich wird.

Dem Auftraggeber ist dazu vom Auftragnehmer der vollständige Umfang der nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und nach Vorgabe der vom Auftragnehmer angebotenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage zur Charakterisierung des Abfalls erforderlichen Analytik schriftlich mitzuteilen. Vom Zeitpunkt dieser Mitteilung und Übergabe der vorgenannten Unterlagen durch den Auftragnehmer bis zum Vorliegen des Ergebnisses der vom Auftraggeber durchgeführten Probenahme ist ein Zeitbedarf bis zu 15 Werktagen einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat diesen Zeitbedarf im Rahmen seiner Kalkulation und Planung seines Bauablaufes bzw. im Rahmen der vom Auftraggeber vorgegebenen zeitlichen Ausführung (ggfs. Einzelfristen) für die Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.

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Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

Bei der Entsorgung von gefährlichem Abfall ist auch der dort nachfolgend beschriebene zusätzliche Zeitbedarf für die Durchführung des Abfallnachweisverfahrens zu beachten. Zusätzliche oder zeitversetzte Entsorgungsleistungen, die auf der Nichtbeachtung dieser Vorgaben beruhen, werden nicht vergütet (insbesondere Mehraufwendungen für An- und Abfahrten, Gerät und Personal).

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) der Abfälle entstehen, sind mit Ausnahme der SAM-Gebühren und der Kosten für die/den vom Auftraggeber durchzuführende Abfalldeklaration/Eignungsnachweis in den dafür vorgesehenen vertraglichen Einheitspreisen zu kalkulieren. Hierzu gehören u. a. auch das entsorgungsgerechte Zerkleinern, Laden, ggf. erforderliches Vorbehandeln oder Verpacken und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter angebotenen bzw. kalkulierten Verwertungs- oder Beseitigungsanlage, Beantragen, Erstellen und Einholen der erforderlichen Beförderungserlaubnis etc. der im Leistungsverzeichnis benannten Abfallschlüssel für die jeweils aufgeführten Materialien. In die Leistungspositionen für die Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle sind die Kosten für den Transport der zu entsorgenden Bau- und Abbruchabfälle von der Baustelle bis zu der vom Bieter angebotenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage einzurechnen.

Bei der Entsorgung von gefährlichem Abfall anfallende SAM-Gebühren trägt der Auftraggeber (AG).

Sofern die mit Vertragsabschluss vereinbarte Verwertungs- oder Beseitigungsanlage für die Verwertung- oder Beseitigung ausfällt oder Ihre Eignung nicht nachgewiesen ist, hat der Auftragnehmer für Ersatz zu sorgen und die entsprechenden Nachweise, wie beschrieben, vorzulegen. Die Vertragspreise bleiben hiervon unberührt.

  1. Entsorgung von gefährlichem Abfall

Bei der Entsorgung von gefährlichem Abfall erfolgt die digitale Abwicklung über die SAM Mainz bzw. die ZKS durch den Auftraggeber bzw. dessen Sonderbeauftragte selbst (Antragsstellung, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Führung Abfallregister).

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle notwendige Unterstützung und Informationen zur Durchführung der Entsorgung, nach Maßgabe seiner vertraglichen Verpflichtungen, so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass der Entsorgungsvorgang im Rahmen der geplanten Bauausführung ohne Verzögerungen/Behinderungen eingeleitet werden kann.

Die Erstellung des Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens hat vom Zeitpunkt des Vorliegens aller vom Auftragnehmer zu liefernden Angaben und der Deklarationsanalyse zum zu entsorgenden Abfall bis zur Genehmigung durch die SAM Mainz (Sonderabfallmanagement) einen Zeitbedarf von bis zu 30 Werktagen. Der Auftragnehmer hat diesen Zeitbedarf im Rahmen

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A) seiner Kalkulation und Planung seines Bauablaufes bzw. im Rahmen der vom Auftraggeber vorgegebenen zeitlichen Ausführung (ggfs. Einzelfristen) für die Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.

Erst nach Vorliegen der behördlichen Genehmigung zur Entsorgung kann der gefährliche Abfall vom Auftragnehmer der vertraglichen bzw. von der SAM zugewiesenen Entsorgungsstelle, je nach Abfalldeklaration, zugeführt werden.

  1. Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle

Die anfallenden Abfälle können erst nach Vorliegen aller Annahme- und Transportvoraussetzungen entsorgt werden. Der Auftragnehmer hat dies dem Auftraggeber spätestens 6 Werktage vor Einleiten der Entsorgung nachzuweisen.

Der Auftragnehmer hat zur internen Dokumentation der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle für alle Entsorgungsleistungen, getrennt nach Abfallschlüssel und vertraglich zugeordneter Ordnungszahl, interne Entsorgungsnachweisscheine nach dem beigefügten Muster "Entsorgungsnachweisschein" zu führen.

Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen/Bestätigungen, Belege wie Wiege-, Begleit-, Übernahmescheine, Annahmeerklärungen, die der Auftragnehmer (als 1. oder 2. Abfallerzeuger) selbst für seine Nachweisführung der Abfallbehandlung benötigt, sind dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind lückenlos die Entsorgungsnachweisscheine nach dem ausgefüllten Muster "Entsorgungsnachweisschein" vorzulegen.

  1. Rechnungsbegleichung zu den Entsorgungsleistungen

Die Vergütung für Entsorgungsleistungen wird erst fällig, wenn zuvor:

a) die zur ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen abfallrechtlichen Nachweise, Erklärungen /Bestätigungen und Belege wie Liefer-, Wiege-, Begleit-, Übernahmescheine, Annahmeerklärungen dem Auftraggeber vom Auftragnehmer im Original vorgelegt wurden. b) für die nicht der Nachweisverordnung unterliegenden, nicht gefährlichen Abfälle, lückenlos alle Entsorgungsnachweisscheine nach dem ausgefüllten Muster "Entsorgungsnachweisschein" vorgelegt wurden. c) eine schriftliche Bestätigung der Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlage vorgelegt wurde, aus der ersichtlich ist, für welche Menge und welches angelieferte Material die Kosten der Abfallverwertung oder Abfallbeseitigung entrichtet wurden. Die Kosten sind positionsweise gemäß Leistungsverzeichnis offenzulegen und mit Vorlage der Rechnungen der jeweiligen Verwertungs- und Beseitigungsanlage nachzuweisen. d) Sofern keine Kosten der Abfallverwertung oder Abfallbeseitigung zu entrichten sind, ist dies für die jeweilige Menge und das angelieferte Material durch eine schriftliche

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01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A) Bestätigung des Betreibers der Verwertungs- oder Beseitigungsanlage nachzuweisen.

Alle im Zusammenhang mit vor genannten Vertragsbedingungen zur Entsorgung entstehenden Kosten sind, sofern sie nicht nachfolgend in Einzelpositionen gesondert ausgewiesen oder ausdrücklich vom Auftraggeber übernommen werden, in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage, Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten.

Siehe Punkt 0.2.14 und Angaben in den Leistungspositionen

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftrag- geber beigestellt werden sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe

-entfällt-

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem AN Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.

  • entfällt -

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer

  • entfällt -

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen in Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation

-entfällt-

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Gesamtabnahme

-entfällt-

31.08.2026 - Seite 15

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/ elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat, durch einen besonderen Wartungsvertrag.

-entfällt-

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und Tabellen

-entfällt-

0.2.23 Sonstiges

Besprechungen: Der Auftragnehmer muss während der Ausführung seiner Arbeiten auf der Baustelle und nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung zu den Baustellenbesprechungen, die vom Auftraggeber in der Regel 1 x pro Woche durchgeführt werden, einen geeigneten Vertreter entsenden.

Die Besprechungsergebnisse gelten sofort, d. h. auch ohne Protokoll. Durch das Nichterscheinen zu den Besprechungen entstehende Versäumnisse / Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Bautagebuch: Der Auftragnehmer hat für seine gesamte Bauleistung ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung regelmäßig (einmal pro Woche) vorzulegen und einen Durchschlag dem Bauleiter zu übergeben.

Im Bautagebuch sind folgende Daten zu erfassen:

  • Laufende Nummer des Tagebuchberichtes
  • Datum
  • Wetter mit Temperaturangaben (vormittags und nachmittags) sowie Tageshöchst- und Tiefsttemperaturen
  • Namentliche Nennung aller Nachunternehmer einschl. Arbeiter und deren Qualifikation auf der Baustelle
  • Baustellenbesuche (wie z. B. vom Zoll, von der Bauleitung, von Firmen)
  • besondere Anweisungen der Bauleitung, Beanstandungen, besondere Vorkommnisse
  • Unterschriften des Tagebuchführenden und der Bauleitung.

31.08.2026 - Seite 16

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung

Baubeschreibung (gem. §7b VOB/A bzw. §7b EU VOB/A)

31.08.2026 - Seite 17

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Leistungsverzeichnis Leistung (Titel)

1 Baustelleneinrichtung

31.08.2026 - Seite 18

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

1.1 Baufeldherstellung

31.08.2026 - Seite 19

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.1 Bereich Baufeldherstellung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1.1.10 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen räumen STLB-Bau 10/2025 000 Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen.

185m EP ......................... GP ............................

1.1.20 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m umsetzen STLB-Bau 10/2025 000 Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG.

80m EP ......................... GP ............................

1.1.30 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten STLB-Bau 04/2026 000 TA Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus Länge (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer).

4.440mMt EP ......................... GP ............................

1.1.40 Tor abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m einbauen ausbauen STLB-Bau 10/2025 000 TA Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,75 bis 3 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, einbauen und ausbauen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Doppelflügliges Tor aus Elementen des Bauzauns, einseitig auf Rollen beweglich gelagert. .

1St EP ......................... GP ............................

1.1.50 Tor abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m umsetzen STLB-Bau 10/2025 000 TA Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,75 bis 3 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG,

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 20

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.1 Bereich Baufeldherstellung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Doppelflügliges Tor aus Elementen des Bauzauns, einseitig auf Rollen beweglich gelagert. .

1St EP ......................... GP ............................

1.1.60 Tor abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m vorhalten STLB-Bau 04/2026 000 TA Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,75 bis 3 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 1 Doppeltor (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer) Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Doppelflügliges Tor aus Elementen des Bauzauns, einseitig auf Rollen beweglich gelagert. .

24StMt EP ......................... GP ............................

1.1.70 Beleuchtung Bauzaun 4Lichtquellen 100W 15lx herstellen räumen STLB-Bau 04/2026 000 Beleuchtung am Bauzaun, mit 4 Lichtquellen, Leistung je Lichtquelle 100 W, mind. 15 lx, herstellen und räumen.

1St EP ......................... GP ............................

1.1.80 Beleuchtung Bauzaun 4Lichtquellen 100W 15lx vorhalten STLB-Bau 04/2026 000 TA Beleuchtung am Bauzaun, mit 4 Lichtquellen, Leistung je Lichtquelle 100 W, mind. 15 lx, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 4 Stück (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer).

96StMt EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 21

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.1 Bereich Baufeldherstellung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

1.1.90 Beleuchtung Bauzaun 4Lichtquellen 100W 15lx instand halten STLB-Bau 04/2026 000 TA Beleuchtung am Bauzaun, mit 4 Lichtquellen, Leistung je Lichtquelle 100 W, mind. 15 lx, instand halten DIN 31051, Positionsmenge = Produkt aus 4 Stück (Instandhaltemenge) mal 24 Monate (Instandhaltedauer).

96StMt EP ......................... GP ............................

1.1.100 Bereitstellungsfl. HGT Geotextil 900g/m2 einrichten räumen STLB-Bau 04/2026 000 TA Bereitstellungsfläche für die Sortierung und getrennte Lagerung von Baustellenabfällen, Bodenbefestigung als hydraulisch gebundene Tragschicht, industriell hergestellte Gesteinskörnungen TL Gestein, unter Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Trennschicht aus Geotextil, Masse min. 900 g/m2, einrichten und räumen, Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Herstellen einer Lager- und Stellfläche für Baustellenverkehr und Containerstellung auf der Rasenfläche rechts der Sporthalle. Aufbauhöhe ca. 25 cm .

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 350m2 EP ......................... GP ............................

1.1.110 Bereitstellungsfl. HGT Geotextil 900g/m2 vorhalten STLB-Bau 04/2026 000 TA Bereitstellungsfläche für die Sortierung und getrennte Lagerung von Baustellenabfällen, Bodenbefestigung als hydraulisch gebundene Tragschicht, industriell hergestellte Gesteinskörnungen TL Gestein, unter Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Trennschicht aus Geotextil, Masse min. 900 g/m2, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus Fläche der Schotterung (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer) Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 22

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.1 Bereich Baufeldherstellung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Einzelbeschreibungs-Nr Herstellen einer Lager- und Stellfläche für Baustellenverkehr und Containerstellung auf der Rasenfläche rechts der Sporthalle. .

8.400m2Mt EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 1.1 Baufeldherstellung, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 23

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

1.2 Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage

31.08.2026 - Seite 24

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1.2.10 abbrechen Pflasterbelag Betonpflaster Auspflasterung B 30-40cm D 60mm Bettung Brechsand-Splitt D 5cm ländl. Weg nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 Teilabbruch des Pflasterbelages außen, aus Betonpflaster, als Auspflasterung, Breite über 30 bis 40 cm, Dicke 60 mm, einschl. Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch, Bettungsdicke 5 cm, in ländliche Wegen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-3 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 70m EP ......................... GP ............................

U01 Erläuterung Abbruch Pflasterbelag Unterbeschreibung Entfernen eines Pflasterstreifens entlang des Gebäudesockels. Vorderseite und beide kurze Seiten. Breite des Pflasterstreifens 40 cm.

1.2.20 abbrechen Stufe Blockstufe Betonwerkstein nicht schadstoffbelastet H 15 cm Lauf-B 140 cm T 44 cm 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 TA Teilabbruch der Blockstufe, aus Betonwerkstein, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-3 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Höhe Steigung '15' cm, Breite Treppenlauf '140' cm, Tiefe Treppenauftritt '44' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 5St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 25

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

U01 Ergänzung zu Blockstufen Unterbeschreibung Blockstufen aus Waschbeton, tatsächliche Tiefe ca, 50 cm. Ziel ist Freilegung des Febäudesockels und der Türsockel.

1.2.30 abbrechen Stufe Blockstufe Betonwerkstein nicht schadstoffbelastet H 15 cm Lauf-B 200 cm T 44 cm 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 TA Teilabbruch der Blockstufe, aus Betonwerkstein, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-3 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Höhe Steigung '15' cm, Breite Treppenlauf '200' cm, Tiefe Treppenauftritt '44' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 1St EP ......................... GP ............................

1.2.40 Rückbau Plattenbelag Betonpl. D 4cm Gehweg nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 Rückbau des Plattenbelages außen, aus Betonplatten, Dicke 4 cm, einschl. Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch, Dicke 5 cm, in Gehwegen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 20m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 26

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

U01 Erläuterung zu Plattenbelag Unterbeschreibung Betrifft einen Steifen von Plattenbelag entlang des Gebäudes. Tiefe des Streifens maximal 1m. Plattengröße 50x50 cm

1.2.50 abbrechen Bordstein Beton nicht schadstoffbelastet TB10/30 Mörtelbett Rückenstütze 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 Teilabbruch des Bordsteins aus Beton, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Form TB 10/30, einschl. Mörtelbett und zweiseitige Rückenstütze, Bettungsdicke 20 cm, Dicke der Rückenstütze 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 50m EP ......................... GP ............................

U01 Ergänzung zu Tiefbord Unterbeschreibung Abzubrechen im hinteren Bereich des Gebäudes entlang der Rasenfläche

1.2.60 Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 10-20cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen

STLB-Bau 04/2026 084 Rückbau der Befestigung ohne Bindemittel, aus Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 10 bis 20 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 5,6m3 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 27

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

U01 Erläuterung Befestigung Unterbeschreibung Bezieht sich auf Tragschicht unter dem Pflasterbelag, der entlang des Gebäudesockels rückgebaut wird, siehe gesonderte Position.

1.2.70 Rückbau Schüttung Kies nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 10-20cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe auf Baustelle bereitstellen STLB-Bau 04/2026 084 Rückbau der losen Schüttung aus Kies, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 10 bis 20 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 3m3 EP ......................... GP ............................

U01 Ergänzung Schüttung Unterbeschreibung Bezieht sich auf Spritzschutzstreifen im rückwärtigen Bereich des Gebäudes. Die lose Schüttung im Spritzschutzstreifen ist zu entfernen.

1.2.80 Pflanzl.Bodendecke abräumen aufnehmen fördern auf LKW AN laden D 3-5cm Rasen Wuchs-H bis 8cm STLB-Bau 04/2026 003 Pflanzliche Bodendecke einschl. oberster Bodenschicht abräumen, aufnehmen, fördern und auf LKW AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet, Schichtdicke über 3 bis 5 cm, Bewuchs Rasen, Wuchshöhe bis 8 cm.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 45m2 EP ......................... GP ............................

U01 Erläuterung zu Bodendecke Unterbeschreibung Im Bereich seitlich und hinter der Halle soll ein tragfähiger Untergrund für die Errichtung des Gerüstes hergestellt werden. Hierfür ist in einem ersten Schritt ein Streifen von ca. 1m der Grasnarbe um das Gebäude herum zu entfernen.

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 28

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

1.2.90 Oberboden abtragen fördern sammeln laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. BG1 ST in Streifen B 1m Abtrag-H bis 10cm

STLB-Bau 04/2026 003 Oberboden, profilgerecht abtragen, fördern, im Behälter AN sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Behältergröße nach Wahl des AN, Bodengruppe 1 DIN 18915 (organisch), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 ST DIN 18196 (Sand-Ton-Gemisch), in Streifen, Breite 1 m, Abtragshöhe bis 10 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 45m EP ......................... GP ............................

U01 Ergänzung zu Oberbodenabtrag Unterbeschreibung Im Bereich seitlich und hinter der Halle soll ein tragfähiger Untergrund für die Errichtung des Gerüstes hergestellt werden. Hierfür ist in diesem Schritt im vom Grasbewuchs befreiten Geländestreifen Oberboden auszuheben, für späteren Einbau von Tragschotter.

1.2.100 Füllstoff einbauen verdichten Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch liefern D 15cm STLB-Bau 04/2026 002 Füllstoff einbauen und verdichten, profilgerecht, mit Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, liefern, Körnung 0/45, Schichtdicke 15 cm, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,97.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 45m2 EP ......................... GP ............................

U01 Im Bereich seitlich und hinter der Halle soll ein tragfähiger Unterbeschreibung Im Bereich seitlich und hinter der Halle soll ein tragfähiger Untergrund für die Errichtung des Gerüstes hergestellt werden. Hierfür ist in diesem Schritt in dem abgetragenen Oberbodenstreifen um das Gebäude Schotter einzubringen und zu verdichten.

Die Oberkante des Schottersteifens ist dabei in einer Höhe einzubringen, die den Sockelbereich des Gebäudes für spätere Bauwerksabdichtung zugänglich lässt.

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 29

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SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Bereich 1.2 Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 30

[Seite 31]

Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

1.3 Baumedien

31.08.2026 - Seite 31

[Seite 32]

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01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.3 Bereich Baumedien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1.3.10 Chemie-Toilette aufstellen räumen STLB-Bau 10/2022 000 Chemie-Toilette aufstellen und räumen.

1St EP ......................... GP ............................

1.3.20 Chemie-Toilette vorhalten STLB-Bau 04/2026 000 TA Chemie-Toilette vorhalten, einschl. wöchentlicher Leerung und Reinigung, Positionsmenge = Produkt aus Stück (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer).

16StMt EP ......................... GP ............................

1.3.30 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank I 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP54 IK10 geschlossen Standmontage aufbauen abbauen STLB-Bau 04/2026 054 TA Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Anschlussverteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0,8', Freiluftaufstellung ungeschützt, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '281' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, aufbauen und abbauen.

1St EP ......................... GP ............................

1.3.40 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank I 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP54 IK10 geschlossen Standmontage vorhalten STLB-Bau 04/2026 054 TA Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Anschlussverteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 32

[Seite 33]

Leistungsverzeichnis

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.3 Bereich Baumedien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0,8', Freiluftaufstellung ungeschützt, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '281' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 1 Stück (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer).

24StMt EP ......................... GP ............................

1.3.50 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank I 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP54 IK10 geschlossen Standmontage prüfen monatlich STLB-Bau 04/2026 054 TA Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Anschlussverteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0,8', Freiluftaufstellung ungeschützt, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '281' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, prüfen, monatlich, Positionsmenge = Produkt aus 1 Stück

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 33

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Leistungsverzeichnis

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.3 Bereich Baumedien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ (Vorhaltemenge) mal 24 Monate (Vorhaltedauer).

24StMt EP ......................... GP ............................

1.3.60 Bauwasseranschluss einrichten räumen STLB-Bau 10/2022 000 Bauwasseranschluss am Hydranten einrichten und räumen.

1St EP ......................... GP ............................

U01 Bauwasseranschluss gemäß DIN EN 1717 und TrinkwV Unterbeschreibung Bauwasseranschluss gemäß DIN EN 1717 und TrinkwV

Summe Bereich 1.3 Baumedien, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 34

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

1.4 Entsorgung

31.08.2026 - Seite 35

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Leistungsverzeichnis

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung 1.4 Bereich Entsorgung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1.4.10 Abfall nicht gefährlich AVV170506 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 04/2026 087 Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170506 Baggergut, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Gelände/Fläche des AG lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 130t EP ......................... GP ............................

1.4.20 Abfall nicht gefährlich AVV170101 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 04/2026 087 Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, nicht schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 1,2t EP ......................... GP ............................

1.4.30 Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 04/2026 087 Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

Lohn ................... Gerät ...................

Material...................Sonstiges ................... 10,125t EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 1.4 Entsorgung, Netto: ...............................

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Leistungsverzeichnis

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung 1 Titel Baustelleneinrichtung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Titel 1 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 37

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LV-Zusammenfassung

SATUWE - Sanierung Turnhalle Welschbillig (200A0621)

01 LV Baustelleneinrichtung

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

1 Titel Baustelleneinrichtung 18 ..............................

1.1 Bereich Baufeldherstellung 19 ..............................

1.2 Bereich Herstellung Gerüststandfläche / Abbruch Außenanlage 24 ..............................

1.3 Bereich Baumedien 31 ..............................

1.4 Bereich Entsorgung 35 ..............................

Summe LV 01 Baustelleneinrichtung

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 31.08.2026 - Seite 38

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung