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19_ASP_Turnhalle Welschbillig.pdf

Baustelleneinrichtung für die Generalsanierung der Turnhalle Welschbillig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 04:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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ARBEITS- UND SICHERHEITSPLAN (ASP)

Turnhalle Welschbillig

Schadstoffrelevante Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen an

Dachflächen, Innenbauteilen und haustechnischen Anlagen

Berichtsnummer, Datum:

2026-062_B02, 31.08.2026

Auftraggeber:

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

aufgestellt von:

Dr.-Ing. Egbert Adam

Saarstr. 16a, 54455 Serrig

www.adam-bi.de

Textseiten: 12

Anlagenseiten: 0

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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Projekt-Nr.: 2026-062

Inhalt

1 Zielsetzung und Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 1

2 Grundlagen und Geltungsbereich ...................................................................................................................... 1

3 Projekt- und Schadstoffübersicht ....................................................................................................................... 2

4 Organisatorische Festlegungen .......................................................................................................................... 3

4.1 Vor Beginn der Arbeiten ............................................................................................................................... 3

4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung .................................................................................................... 4

4.3 Drittschutz im Umfeld der Turnhalle .......................................................................................................... 4

5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept .............................................................................................. 4

6 Schutzmaßnahmen bei Asbest- und KMF-Sanierungsarbeiten ..................................................................... 5

6.1 Grundsatz der abschnittsweisen Schadstoffsanierung ............................................................................ 5

6.2 Dachrückbau EG und Halle ........................................................................................................................... 6

6.3 Innen-Asbestbereiche und KMF-Sanierung................................................................................................ 6

6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene ............................................................................................. 6

6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten ........................................................................................................ 7

7 Entsorgung und Dokumentation ........................................................................................................................ 7

8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen ............................................................................................................ 8

9 Notfall- und Rettungsorganisation ..................................................................................................................... 9

10 Anlagen / Formblätter ........................................................................................................................................ 9

Anlage 1 - Tageskontrolle Asbestarbeiten ..................................................................................................... 10

Anlage 2 - Abfallbegleitblatt Reststoffe .......................................................................................................... 11

Schlussbemerkung ............................................................................................................................................... 12

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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1 Zielsetzung und Aufgabenstellung

Der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan beschreibt als Erstfassung die arbeitsschutz-, um- welt- und entsorgungstechnischen Randbedingungen für die im Zuge der Grundsanierung der Turnhalle Welschbillig vorgesehenen schadstoffrelevanten Abbruch- und Sanierungsmaßnah- men. Er umfasst insbesondere den Rückbau asbesthaltiger Dachabdichtungen und kontaminier- ter Dämmstoffverbunde auf den Flachdächern des eingeschossigen Nebengebäudes und der Halle, Arbeiten an asbesthaltigen Innenbauteilen sowie den Ausbau KMF-haltiger Dämmungen an Bau- und Haustechnikbauteilen.

2 Grundlagen und Geltungsbereich

Der ASP gilt für die ausgeschriebenen schadstoffrelevanten Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Schulsporthalle Turnhalle Welschbillig, Trierer Straße / Am Sportplatz, 54298 Welschbillig. Er erfasst die vorgezogenen Dachabbrucharbeiten, den flächigen Rückbau der Dachaufbauten auf dem EG-Flachdach und dem Hallendach, die Arbeiten in Rand- und Anschlussbereichen, die Sa- nierung asbesthaltiger Innenbauteile sowie die KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüftungsbereichen.

Grundlage sind die orientierende Schadstoffuntersuchung „Turnhalle Welschbillig“ des Büros für Umweltplanung Spoo & Pittner GmbH, Oktober 2021. Das Gutachten beschreibt den schadstoff- relevanten Dachaufbau mit bituminösen Dachpappen, Styropordämmung und asbesthaltigen Dachbahnen in den Dachöffnungen BTÖ 10, BTÖ 20 und BTÖ 30.

Nicht Gegenstand dieses ASP sind allgemeine nicht schadstoffrelevante Abbruch- und Neubau- leistungen, soweit von ihnen keine Berührung mit asbesthaltigen, KMF-haltigen oder sonstigen schadstoffbelasteten Bauteilen ausgeht. Schnittstellen zu Rückbau, Dachneuaufbau, Fassadenar- beiten, HLSE- und Innenausbau sind so zu organisieren, dass Folgegewerke erst nach Reinigung, Kontrolle und Freigabe der jeweiligen Sanierungsbereiche tätig werden.

Regelwerk / BezugAnwendungsbezug im ASP
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Minimierungsgebot,
Betriebsanweisung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen bei
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
TRGS 519Maßgeblich für ASI-Arbeiten an asbesthaltigen
Dachabdichtungen, asbestkontaminierten
Dämmstoffverbunden, asbesthaltigen Innenbauteilen sowie
zugehörige Reinigungs- und Verpackungsarbeiten.
DGUV / IFA emissionsarme VerfahrenOrientierung für emissionsarme bzw. geprüfte Verfahren bei
Tätigkeiten mit geringer Exposition; Übertragbarkeit auf
Dachabdichtung durch den Fachbetrieb im Arbeitsplan zu
bewerten.
AVV / KrWG / DepVAbfalltrennung, Verpackung, Deklaration und Entsorgung der
anfallenden asbesthaltigen Abfälle sowie weiterer Fraktionen.

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Regelwerk / BezugAnwendungsbezug im ASP
TRGS 521Maßgeblich für Ausbau, Verpackung, Reinigung und Entsorgung
alter Mineralwolle im Bereich abgehängter Decken,
Rohrleitungsdämmungen, Lüftungsleitungen,
Attikadämmungen und sonstiger KMF-haltiger Bauteile.
POP-Abfall-ÜberwV / EU-Relevant für HBCD-haltige Dämmstoffe, soweit diese im Zuge
POP-VOanderer Arbeiten anfallen.

3 Projekt- und Schadstoffübersicht

Die Schulsporthalle der Verbandsgemeinde Trier-Land liegt in der Ortsgemeinde Welschbillig. Nach Gutachten wurde das Gebäude 1975/76 in Massivbauweise als Stahlbetonskelettbau mit Flachdach errichtet und ist nicht unterkellert. Die Halle sowie der niedrigere Anbau für Umkleide-, Sanitär- und Geräteräume verfügen über mit Styropor gedämmte Flachdächer.

Bauteil / MaterialBefund / BewertungKonsequenz für den ASP
Dachpappen im Dachaufbau BTÖ 10 / BTÖ 20 / BTÖ 30Dachpappen imAsbesthaltig; Chrysotil in Spuren bzw. ca. 1-5 % in BTÖ 32a; KMF teilweise nachgewiesen; PAK bis 48 mg/kg.Asbesthaltig; Chrysotil in SpurenFlächiger und bereichsweiser
Dachaufbau BTÖ 10 /bzw. ca. 1-5 % in BTÖ 32a; KMFRückbau nach TRGS 519;
BTÖ 20 / BTÖ 30teilweise nachgewiesen; PAK bis 48Arbeitsbereiche einrichten,
mg/kg.kennzeichnen, staub- und
faserarm arbeiten, Materialien
sofort verpacken und als
gefährlichen Abfall entsorgen.
EG-Flachdach auf StahlbetondeckeRückbau von Kies, Kunststoffbahn,Sanierung in abgegrenzten
Schutzlage, asbesthaltigenDacharbeitsbereichen;
Bitumenbahnen sowieBetonuntergrund nach Rückbau
kontaminierten Dämmstofflagen;frei von losen Abdichtungsresten
im Schadstoffgutachten als BTÖ 10reinigen und vor Dachneuaufbau
beschrieben.freigeben.
Hallendach auf HolzschalungRückbau mehrlagiger asbesthaltiger Bitumenbahnen und Dämmlagen; Holzschalung soll weitgehend erhalten bleiben, belastete oder beschädigte Bretter werden teilflächig ausgebaut.Rückbau mehrlagiger asbesthaltigerUntergrundschonende und
Bitumenbahnen und Dämmlagen;erschütterungsarme Verfahren;
Holzschalung soll weitgehendkeine funkenbildenden Arbeiten;
erhalten bleiben, belastete oderInaugenscheinnahme der
beschädigte Bretter werdenHolzschalung und gesonderte
teilflächig ausgebaut.Erfassung belasteter
Einzelbretter.

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Bauteil / MaterialBefund / BewertungKonsequenz für den ASP
Innenbereiche mit Asbestbefund MP005Innenbereiche mitAsbesthaltige Farben/Spachtelmassen an Leichtbauwänden, Trennwänden, Einhausungen, Lüftungen, Geräteräume und Jugendraum.AsbesthaltigeAbbruch der betroffenen
Asbestbefund MP005Farben/Spachtelmassen anWandbekleidungen, Trennwände,
Leichtbauwänden, Trennwänden,Abkofferungen und
Einhausungen, Lüftungen,Unterkonstruktionen nach TRGS
Geräteräume und Jugendraum.519; Abschottung,
Unterdruckhaltung und
Freigabemessung gemäß
Arbeitsplanung.
KMF-haltige DämmungenAlte Mineralwolle an Rohrleitungen, Lüftungsleitungen, abgehängten Decken, Attikabereichen und gegebenenfalls in Dachpappen/Dämmstoffverbunden.Ausbau nach TRGS 521,
staubarme Arbeitsweise,
Verpackung in geeigneten
staubdichten Gebinden,
Nachreinigung mit H-Sauger und
Restfaserbindung, Entsorgung als
gefährlicher Abfall AVV 17 06 03*.
Weitere Schadstoffbefunde im GebäudePAK-haltige Sockelbeschichtung,Bei Eingriffen außerhalb des
asbesthaltigeDachaufbaus sind die jeweiligen
Farben/Spachtelmassen angutachterlichen Befunde und
Leichtbauwänden, KMF angesonderten Schutzmaßnahmen
Rohrleitungsummantelungenzu beachten.

4 Organisatorische Festlegungen

FunktionMindestanforderung / Aufgabe
Bauherr /Beauftragung geeigneter Fachunternehmen; Koordination mit
AuftraggeberPlanung, Tragwerksplanung und Bauleitung.
Planung / BauleitungMinimierung der Arbeiten an Gefahrstoffen;
Schnittstellenkoordination.
Fachbetrieb für Tätigkeiten an AsbestSachkunde nach TRGS 519; Erstellung von konkreter
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan; Anzeige/Unterlagen nach
Erfordernis; Durchführung und Dokumentation der Arbeiten.
VerantwortlicheKontrolle von Absperrung, Stauberfassung, PSA, Verpackung,
AufsichtspersonReinigung und Freigabe jedes Arbeitsbereichs.
Beschäftigte /Zutritt und Tätigkeit nur nach Unterweisung und Freigabe.
Nachunternehmer

4.1 Vor Beginn der Arbeiten

Vor Beginn der schadstoffrelevanten Arbeiten sind die betroffenen Arbeitsbereiche anhand der Ausführungsplanung, der LV-Positionen, des Schadstoffgutachtens und der örtlichen Gegeben- heiten eindeutig festzulegen. Dies betrifft insbesondere den vorgezogenen Dachrückbau am aus-

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kragenden Vordach, den Rückbau des EG-Flachdachs auf Stahlbetondecke, den Rückbau des Hal- lendachs auf Holzschalung, die Rand-, Attika-, Lichtkuppel- und Durchdringungsbereiche, die as- besthaltigen Innenbauteile gemäß MP005 sowie die KMF-haltigen Dämmungen an Decken-, Rohr- leitungs- und Lüftungsbereichen. Vor Arbeitsaufnahme sind Freischaltungen, Gerüst- und Ab- sturzsicherungen, Witterungsschutz, Arbeitsbereichsabgrenzung, Schleusen-/ Dekontaminations- einrichtungen, Verpackung, Zwischenlagerung und Entsorgungswege mit Bauleitung, SiGeKo, Fachgutachter und ausführendem Fachunternehmen abzustimmen.

4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung

Der ausführende Fachbetrieb hat vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Anzeigen, Arbeits- pläne, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Sachkunde- und Zulassungsnachweise vorzulegen. Die Unterlagen müssen die konkret vorgesehenen Ar- beitsverfahren für den Rückbau der asbesthaltigen Dachabdichtungen, den Umgang mit asbest- kontaminierten Dämmstoffverbunden und Hölzern, die Innen-Asbestbereiche sowie die KMF- Sanierung nach TRGS 521 beschreiben. Änderungen des Verfahrens, zusätzliche Arbeitsbereiche oder abweichende Befunde sind vor Fortführung der Arbeiten fachgutachterlich zu bewerten und in die Arbeitsunterlagen aufzunehmen.

4.3 Drittschutz im Umfeld der Turnhalle

Das Gebäude ist während der Baumaßnahme nicht in Nutzung. Dennoch sind Anlieger, Beschäf- tigte anderer Unternehmen, Besucher, Bauhof, Sportverein, Malteser sowie sonstige Dritte von den festgelegten Arbeits- und Gefahrenbereichen fernzuhalten. Verkehrswege, Rettungswege, Zufahrten, Containerflächen, Transportwege und Übergabestellen sind so zu sichern, dass keine Schadstoffverschleppung in nicht freigegebene Bereiche oder in angrenzende Verkehrsflächen erfolgt. Folgegewerke dürfen schadstoffrelevante Bereiche erst nach Reinigung, Kontrolle und dokumentierter Freigabe betreten.

5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept

Die schadstoffrelevanten Arbeiten sind abschnittsweise und in einer für die Sanierung geeigne- ten Reihenfolge auszuführen. Vorgesehen sind mindestens die Arbeitsabschnitte: vorgezogener Dachabbruch am auskragenden Vordach beziehungsweise EG-Dach, flächiger Rückbau des EG- Flachdachs bis auf die Stahlbetondecke, Rückbau des Hallendachs bis auf die Holzschalung, Be- arbeitung von Attika-, Rand-, Anschluss-, Lichtkuppel- und Durchdringungsbereichen, Rückbau asbesthaltiger Innenbauteile gemäß MP005, KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüf- tungsbereichen sowie Reinigung, Kontrolle, Entsorgungsnachweis und Übergabe an Folgegewer- ke. Jeder Abschnitt ist vor Beginn einzurichten, während der Ausführung zu überwachen, nach Abschluss zu reinigen und vor Folgearbeiten freizugeben.

PhaseArbeitsschrittKontroll- und Schutzpunkte
1Rückbau Flachdach EG auf Stahlbetondecke.Asbestarbeitsbereich einrichten, Kies und nicht belastete Schichten getrennt aufnehmen, asbesthaltige Bitumenbahnen und kontaminierte Dämmung staubarm lösen, verpacken und bereitstellen.

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PhaseArbeitsschrittKontroll- und Schutzpunkte
2Rückbau Flachdach Halle bis auf Holzschalung.Mehrlagige asbesthaltige Bitumenbahnen
untergrundschonend entfernen,
Holzschalung erhalten, beschädigte oder
bitumen-/asbestkontaminierte Bretter
einzeln ausbauen und gesondert entsorgen;
vor Beginn Fangnetz unterhalb der
Holzschalung beziehungsweise Abhangdecke
einbauen und freigeben.
3Rand-, Anschluss- und Attikabereiche sowie Lichtkuppeln, Durchdringungen und Abläufe.Erhöhter Handarbeitsanteil, staubarme
Bearbeitung, Schutz angrenzender Bauteile,
Feinreinigung und Bereichsfreigabe vor
Herstellung neuer Anschlüsse.
4Asbesthaltige Innenbauteile und Leichtbau-/Trennwandbereiche gemäß MP005.Abschottung, Schleusen, Unterdruckhaltung,
staubarme Demontage, Verpackung,
Reinigung und Freigabemessung vor Öffnung
der Bereiche.
5KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüftungsbereichen.TRGS-521-gerechter Ausbau alter
Mineralwolle, staubdichte Verpackung,
Nachreinigung mit H-Sauger und
Restfaserbindemittel, getrennte Entsorgung.
6Zwischenkontrolle, Reinigung, Freigabe und Übergabe an Folgegewerke.Kontrolle durch Bauleitung und
fachgutachterliche Begleitung; Nachreinigung
bei Restanhaftungen; schriftliche
Abschnittsfreigabe vor Dachneuaufbau,
Fassaden-, HLSE- oder Innenausbauarbeiten.
7Abschlussdokumentation.Zusammenstellung der Anzeigen,
Arbeitspläne, Unterweisungen,
Abschnittsfreigaben, Fotodokumentation,
Mengen- und Gebindezuordnung, Wiege-
/Begleitscheine sowie Entsorgungs- und
Registerunterlagen.

6 Schutzmaßnahmen bei Asbest- und KMF-Sanierungsarbeiten

6.1 Grundsatz der abschnittsweisen Schadstoffsanierung

Die asbest- und KMF-relevanten Arbeiten sind räumlich, zeitlich und organisatorisch von sonsti- gen Abbruch- und Ausbauarbeiten zu trennen. Schadstoffhaltige Bauteile dürfen erst bearbeitet werden, wenn Arbeitsbereich, Zutrittsregelung, Schutzmaßnahmen, Verpackung, Entsorgungs- weg, Reinigung und Freigabe festgelegt und dokumentiert sind.

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Die Arbeiten sind so zu planen, dass schadstoffhaltige und nicht schadstoffhaltige Fraktionen getrennt ausgebaut, nicht vermischt und den vorgesehenen Entsorgungswegen zugeordnet wer- den. Bei unklarer Separierbarkeit sind Dämmstoffverbunde, Anhaftungen und verunreinigte Höl- zer vorsorglich der höher belasteten Fraktion zuzuordnen, bis eine fachgutachterliche Bewertung vorliegt.

6.2 Dachrückbau EG und Halle

Der Rückbau der asbesthaltigen Dachabdichtungen ist als ASI-Arbeit nach TRGS 519 durchzufüh- ren. Zulässig sind nur für Material, Untergrund und Witterung geeignete emissionsarme oder im Arbeitsplan gleichwertig begründete Verfahren. Trockene, nicht erfasste Bearbeitung, unkontrol- liertes Reißen, unnötige Zerkleinerung, Funkenflug und großflächige Staubverwehung sind zu vermeiden.

Auf dem EG-Dach ist der Stahlbetonuntergrund nach Entfernung der belasteten Dachbahnen frei von Abdichtungsresten zu hinterlassen. Auf dem Hallendach ist die Holzschalung möglichst un- beschädigt zu erhalten; belastete, beschädigte oder mit asbesthaltigem Bitumen verunreinigte Bretter sind einzeln zu lösen, staubarm zu verpacken und gesondert zu dokumentieren.

Im Hallenbereich ist vor Beginn des Rückbaus der Dachabdichtung und vor Arbeiten an der Holz- schalung ein geeignetes Fangnetz vorzusehen. Das Fangnetz ist unterhalb der Holzschalung be- ziehungsweise Abhangdecke so einzubauen, dass herabfallende Bauteile, gelöste Schalungsbe- standteile, Dämmstoffreste und sonstige Kleinteile sicher zurückgehalten werden. Es dient zu- gleich als ergänzende Schutzmaßnahme gegen Durchsturz- und Absturzgefährdungen während der Arbeiten auf dem Hallendach. Auf- und Abbau, Befestigung, Lastannahmen und Freigabe des Fangnetzes sind durch ein hierfür geeignetes Fachunternehmen beziehungsweise nach den ein- schlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu planen und vor Aufnahme der Dacharbeiten zu dokumentieren.

6.3 Innen-Asbestbereiche und KMF-Sanierung

Asbesthaltige Innenbauteile, insbesondere die im Gutachten über MP005 beschriebenen Leicht- bauwand-, Trennwand-, Einhausungs- und Abkofferungsbereiche, sind nach TRGS 519 in gesi- cherten Arbeitsbereichen zurückzubauen. Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung, Perso- nen- und Materialführung sowie Freigabe- beziehungsweise Kontrollmessungen sind im Arbeits- plan des ausführenden Fachunternehmens festzulegen.

KMF-haltige Dämmungen an Rohrleitungen, Lüftungsleitungen, Decken- und Attikabereichen sind nach TRGS 521 auszubauen. Die Materialien sind möglichst zerstörungsarm zu entnehmen, so- fort staubdicht zu verpacken und die verbleibenden Bauteile mit geeignetem H-Sauger sowie erforderlichenfalls Restfaserbindemittel nachzureinigen.

6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene

Die PSA ist durch die Gefährdungsbeurteilung des Fachbetriebs festzulegen. Als Mindeststandard sind Schutzkleidung, geeignete Handschuhe, Sicherheitsschuhe und in Abhängigkeit vom Verfah- ren geeigneter Atemschutz vorzusehen.

Beschäftigte sind vor Beginn zu unterweisen. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich sind unzulässig. Kontaminierte Einwegmaterialien sind wie asbesthaltige Abfälle zu behandeln.

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6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten

Nachunternehmer und Folgegewerke dürfen schadstoffrelevante Bereiche erst nach ausdrückli- cher Freigabe betreten oder bearbeiten. Eigenständige Eingriffe in noch nicht freigegebene Dachabdichtungen, Dämmstofflagen, Holzschalungen, Innenbauteile, Rohrleitungsdämmungen oder Lüftungsdämmungen sind unzulässig. Zusätzliche Schnitte, Öffnungen, Befestigungen oder Demontagen in potenziell kontaminierten Bauteilen gelten als Änderung des Arbeitsumfangs und sind vorab mit Bauleitung, Fachgutachter und verantwortlicher Aufsichtsperson abzustimmen.

TätigkeitMindestanforderungen
Arbeitsbereich einrichten / vorbereitenArbeitsbereich abgrenzen, kennzeichnen und gegen Zutritt
sichern; erforderliche Schleusen, Hygiene- und
Dekontaminationseinrichtungen, Staub-/Fasererfassung,
Verpackungen und Zwischenlagerflächen bereitstellen;
Witterungs-, Absturz- und Durchsturzsicherung einschließlich
Fangnetz im Hallenbereich prüfen und freigeben.
Rückbau asbesthaltiger DachabdichtungenStaub- und faserarme, untergrundschonende Arbeitsweise;
keine unkontrollierte trockene Bearbeitung; Bahnen und
Anhaftungen fortlaufend aufnehmen, verpacken, kennzeichnen
und der vorgesehenen gefährlichen Abfallfraktion zuordnen.
Rückbau KMF-haltiger DämmungenMaterial möglichst zerstörungsarm entnehmen, unmittelbar
staubdicht verpacken, offene Zwischenlagerung vermeiden,
Restfasern mit H-Sauger und gegebenenfalls
Restfaserbindemittel entfernen.
Reinigung, Kontrolle und FreigabeArbeitsbereiche, Verkehrswege, Geräte, Schutzflächen und
Zwischenlagerflächen reinigen; Restanhaftungen kennzeichnen
und nachreinigen; Abschnitt erst nach Sichtkontrolle und
erforderlicher Freigabe an Folgegewerke übergeben.

7 Entsorgung und Dokumentation

FraktionAVVAnfall / VerpackungDokumentation
Asbesthaltige Dachabdichtungen / Bitumenbahnen17 06 05*flächig und inBohrstelle, Menge, Gebinde-Nr., Foto, Entsorgungsbeleg
Randbereichen; staubdicht
verpacken, kennzeichnen,
auf ausgewiesener Fläche
bereitstellen

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FraktionAVVAnfall / VerpackungDokumentation
Asbestkontaminierte Dämmstoffverbunde17 06 01* / 17 06 05*Dämmstoffe mitTagesprotokoll, Gebinde- Nr., Übergabe- /Wiegeschein
Anhaftungen oder
fehlender Separierbarkeit;
gemeinsam mit belasteter
Fraktion verpacken und
nach Entsorgungsweg
zuordnen
KMF-haltige17 06 03*geschlossen verpacken;Menge, Entsorger, Beleg
Dämmungen / altekeine offene
MineralwolleZwischenlagerung
kleine17 06 05*nur soweit anfallend;Lagebezug und Entsorgungsnachweis
Abdichtungsreste ausgetrennt von übrigen
DurchdringungenFraktionen
sonstige Fraktionen aus Folgearbeitennachgetrennt erfassen; nichtWiegescheine, Deklaration, Fotodokumentation
Material /mit asbesthaltigen
DeklarationReststoffen vermischen
Hinweis: Eine Vermischung punktuell anfallender asbesthaltiger Reststoffe mit nicht gefährlichen
Abfällen ist auszuschließen. Die Menge kann gering sein; die Anforderungen an Verpackung,
Kennzeichnung und Entsorgung bleiben dennoch bestehen.

8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen

ZeitpunktKontrolle / Entscheidung
Vor BeginnVerfahren, PSA, Entsorgung und Reinigung festgelegt; Unterweisung
erfolgt.
Während derStauberfassung wirksam; keine unnötige Beschädigung der
SanierungsarbeitenHolzschalung im Hallendach.
Nach Abschluss derSanierungsabschnitt gereinigt; Reststoffe verpackt;
SanierungsarbeitenFotodokumentation erstellt.
Vor FolgearbeitenFreigabe des Sanierungsbereichs dokumentiert; Anschluss-
/Abdichtungsarbeiten können ohne weitere Bearbeitung des
Asbestbestands erfolgen.
Bei unerwartetenArbeiten stoppen, Bereich sichern, Bauleitung/Fachgutachter
Befundeninformieren, Befund dokumentieren und Arbeitsplan anpassen.

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9 Notfall- und Rettungsorganisation

Für die Baustelle an der Turnhalle Welschbillig ist eine objektbezogene Notfallorganisation festzulegen. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Bei Störungen im Zusammenhang mit der lokalen Bearbeitung der asbesthaltigen Dachbahnen gelten mindestens folgende Sofortmaßnahmen:

Störung / EreignisSofortmaßnahmen
Unkontrollierte StaubfreisetzungArbeit sofort einstellen; Bereich räumen und absperren;
Staubbindung/Reinigung nach Arbeitsplan; verantwortliche
Aufsichtsperson und Bauleitung informieren.
Beschädigung größerer DachbahnflächenKeine Fortsetzung der Arbeiten; Fläche sichern und gegen
Witterung schützen; fachliche Neubewertung und geänderter
Arbeitsplan.
BeschädigteGebinde sichern, überverpacken, Umgebung reinigen, Vorgang
Abfallverpackungdokumentieren.
Arbeitsunfall / AbsturzErste Hilfe, Rettungsdienst, Einweiser, Arbeitsbereich sichern;
Gefahrstoffinformationen für Rettungskräfte bereithalten.

10 Anlagen / Formblätter

Die folgenden Formblätter dienen der Freigabe, Durchführungskontrolle, Dokumentation, Verpa- ckung, Zwischenlagerung, Entsorgung und Übergabe der im Rahmen der Schadstoffsanierung anfallenden Arbeitsbereiche und Abfallfraktionen.

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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Anlage 1 - Tageskontrolle Asbestarbeiten

PrüfpunktErgebnis / Bemerkung
Arbeitsbereich abgesperrt und
gekennzeichnet
Unterweisung / PSA geprüft
Stauberfassung bereit und
funktionsfähig
Sanierungsbereich gereinigt und
freigegeben
Gebinde gekennzeichnet
Abweichungen / besondere
Vorkommnisse

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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Anlage 2 - Abfallbegleitblatt Reststoffe

FraktionAngaben
Dachbahn / Innenwand / Filter /
Tücher
AVV-Schlüssel
Gebinde-Nr. / Kennzeichnung
Menge / Gewicht
Entsorger / Transporteur
Übernahme-/Wiegeschein-Nr.
Bemerkungen

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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Schlussbemerkung

Die vorliegende Erstfassung ist auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Turnhalle Welschbillig abgestimmt. Sie berücksichtigt den flächigen und teilflächigen Rückbau asbesthalti- ger Dachabdichtungen auf dem EG-Flachdach und dem Hallendach, die besonderen Rand- und Anschlussbereiche, die asbesthaltigen Innenbauteile gemäß MP005, die KMF-Sanierung an Bau- und Haustechnikbauteilen sowie die nach LV vorgesehenen Entsorgungs- und Nachweispflichten. Bei Änderungen des Bauablaufs, zusätzlichen Schadstoffbefunden, abweichenden Untergrund- verhältnissen oder behördlichen Anforderungen ist der ASP vor Fortsetzung der betroffenen Ar- beiten fortzuschreiben.

Serrig, den 31.08.2026

Dr.-Ing. Egbert Adam Beratender Ingenieur

ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026

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