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ARBEITS- UND SICHERHEITSPLAN (ASP)
Turnhalle Welschbillig
Schadstoffrelevante Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen an
Dachflächen, Innenbauteilen und haustechnischen Anlagen
Berichtsnummer, Datum:
2026-062_B02, 31.08.2026
Auftraggeber:
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
aufgestellt von:
Dr.-Ing. Egbert Adam
Saarstr. 16a, 54455 Serrig
www.adam-bi.de
Textseiten: 12
Anlagenseiten: 0
ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026
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Projekt-Nr.: 2026-062
Inhalt
1 Zielsetzung und Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 1
2 Grundlagen und Geltungsbereich ...................................................................................................................... 1
3 Projekt- und Schadstoffübersicht ....................................................................................................................... 2
4 Organisatorische Festlegungen .......................................................................................................................... 3
4.1 Vor Beginn der Arbeiten ............................................................................................................................... 3
4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung .................................................................................................... 4
4.3 Drittschutz im Umfeld der Turnhalle .......................................................................................................... 4
5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept .............................................................................................. 4
6 Schutzmaßnahmen bei Asbest- und KMF-Sanierungsarbeiten ..................................................................... 5
6.1 Grundsatz der abschnittsweisen Schadstoffsanierung ............................................................................ 5
6.2 Dachrückbau EG und Halle ........................................................................................................................... 6
6.3 Innen-Asbestbereiche und KMF-Sanierung................................................................................................ 6
6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene ............................................................................................. 6
6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten ........................................................................................................ 7
7 Entsorgung und Dokumentation ........................................................................................................................ 7
8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen ............................................................................................................ 8
9 Notfall- und Rettungsorganisation ..................................................................................................................... 9
10 Anlagen / Formblätter ........................................................................................................................................ 9
Anlage 1 - Tageskontrolle Asbestarbeiten ..................................................................................................... 10
Anlage 2 - Abfallbegleitblatt Reststoffe .......................................................................................................... 11
Schlussbemerkung ............................................................................................................................................... 12
ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026
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1 Zielsetzung und Aufgabenstellung
Der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan beschreibt als Erstfassung die arbeitsschutz-, um- welt- und entsorgungstechnischen Randbedingungen für die im Zuge der Grundsanierung der Turnhalle Welschbillig vorgesehenen schadstoffrelevanten Abbruch- und Sanierungsmaßnah- men. Er umfasst insbesondere den Rückbau asbesthaltiger Dachabdichtungen und kontaminier- ter Dämmstoffverbunde auf den Flachdächern des eingeschossigen Nebengebäudes und der Halle, Arbeiten an asbesthaltigen Innenbauteilen sowie den Ausbau KMF-haltiger Dämmungen an Bau- und Haustechnikbauteilen.
2 Grundlagen und Geltungsbereich
Der ASP gilt für die ausgeschriebenen schadstoffrelevanten Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Schulsporthalle Turnhalle Welschbillig, Trierer Straße / Am Sportplatz, 54298 Welschbillig. Er erfasst die vorgezogenen Dachabbrucharbeiten, den flächigen Rückbau der Dachaufbauten auf dem EG-Flachdach und dem Hallendach, die Arbeiten in Rand- und Anschlussbereichen, die Sa- nierung asbesthaltiger Innenbauteile sowie die KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüftungsbereichen.
Grundlage sind die orientierende Schadstoffuntersuchung „Turnhalle Welschbillig“ des Büros für Umweltplanung Spoo & Pittner GmbH, Oktober 2021. Das Gutachten beschreibt den schadstoff- relevanten Dachaufbau mit bituminösen Dachpappen, Styropordämmung und asbesthaltigen Dachbahnen in den Dachöffnungen BTÖ 10, BTÖ 20 und BTÖ 30.
Nicht Gegenstand dieses ASP sind allgemeine nicht schadstoffrelevante Abbruch- und Neubau- leistungen, soweit von ihnen keine Berührung mit asbesthaltigen, KMF-haltigen oder sonstigen schadstoffbelasteten Bauteilen ausgeht. Schnittstellen zu Rückbau, Dachneuaufbau, Fassadenar- beiten, HLSE- und Innenausbau sind so zu organisieren, dass Folgegewerke erst nach Reinigung, Kontrolle und Freigabe der jeweiligen Sanierungsbereiche tätig werden.
| Regelwerk / Bezug | Anwendungsbezug im ASP | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Minimierungsgebot, | ||||
| Betriebsanweisung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen bei | |||||
| Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. | |||||
| TRGS 519 | Maßgeblich für ASI-Arbeiten an asbesthaltigen | ||||
| Dachabdichtungen, asbestkontaminierten | |||||
| Dämmstoffverbunden, asbesthaltigen Innenbauteilen sowie | |||||
| zugehörige Reinigungs- und Verpackungsarbeiten. | |||||
| DGUV / IFA emissionsarme Verfahren | Orientierung für emissionsarme bzw. geprüfte Verfahren bei | ||||
| Tätigkeiten mit geringer Exposition; Übertragbarkeit auf | |||||
| Dachabdichtung durch den Fachbetrieb im Arbeitsplan zu | |||||
| bewerten. | |||||
| AVV / KrWG / DepV | Abfalltrennung, Verpackung, Deklaration und Entsorgung der | ||||
| anfallenden asbesthaltigen Abfälle sowie weiterer Fraktionen. |
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| Regelwerk / Bezug | Anwendungsbezug im ASP | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| TRGS 521 | Maßgeblich für Ausbau, Verpackung, Reinigung und Entsorgung | ||||
| alter Mineralwolle im Bereich abgehängter Decken, | |||||
| Rohrleitungsdämmungen, Lüftungsleitungen, | |||||
| Attikadämmungen und sonstiger KMF-haltiger Bauteile. | |||||
| POP-Abfall-ÜberwV / EU- | Relevant für HBCD-haltige Dämmstoffe, soweit diese im Zuge | ||||
| POP-VO | anderer Arbeiten anfallen. |
3 Projekt- und Schadstoffübersicht
Die Schulsporthalle der Verbandsgemeinde Trier-Land liegt in der Ortsgemeinde Welschbillig. Nach Gutachten wurde das Gebäude 1975/76 in Massivbauweise als Stahlbetonskelettbau mit Flachdach errichtet und ist nicht unterkellert. Die Halle sowie der niedrigere Anbau für Umkleide-, Sanitär- und Geräteräume verfügen über mit Styropor gedämmte Flachdächer.
| Bauteil / Material | Befund / Bewertung | Konsequenz für den ASP | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dachpappen im Dachaufbau BTÖ 10 / BTÖ 20 / BTÖ 30 | Dachpappen im | Asbesthaltig; Chrysotil in Spuren bzw. ca. 1-5 % in BTÖ 32a; KMF teilweise nachgewiesen; PAK bis 48 mg/kg. | Asbesthaltig; Chrysotil in Spuren | Flächiger und bereichsweiser | ||||
| Dachaufbau BTÖ 10 / | bzw. ca. 1-5 % in BTÖ 32a; KMF | Rückbau nach TRGS 519; | ||||||
| BTÖ 20 / BTÖ 30 | teilweise nachgewiesen; PAK bis 48 | Arbeitsbereiche einrichten, | ||||||
| mg/kg. | kennzeichnen, staub- und | |||||||
| faserarm arbeiten, Materialien | ||||||||
| sofort verpacken und als | ||||||||
| gefährlichen Abfall entsorgen. | ||||||||
| EG-Flachdach auf Stahlbetondecke | Rückbau von Kies, Kunststoffbahn, | Sanierung in abgegrenzten | ||||||
| Schutzlage, asbesthaltigen | Dacharbeitsbereichen; | |||||||
| Bitumenbahnen sowie | Betonuntergrund nach Rückbau | |||||||
| kontaminierten Dämmstofflagen; | frei von losen Abdichtungsresten | |||||||
| im Schadstoffgutachten als BTÖ 10 | reinigen und vor Dachneuaufbau | |||||||
| beschrieben. | freigeben. | |||||||
| Hallendach auf Holzschalung | Rückbau mehrlagiger asbesthaltiger Bitumenbahnen und Dämmlagen; Holzschalung soll weitgehend erhalten bleiben, belastete oder beschädigte Bretter werden teilflächig ausgebaut. | Rückbau mehrlagiger asbesthaltiger | Untergrundschonende und | |||||
| Bitumenbahnen und Dämmlagen; | erschütterungsarme Verfahren; | |||||||
| Holzschalung soll weitgehend | keine funkenbildenden Arbeiten; | |||||||
| erhalten bleiben, belastete oder | Inaugenscheinnahme der | |||||||
| beschädigte Bretter werden | Holzschalung und gesonderte | |||||||
| teilflächig ausgebaut. | Erfassung belasteter | |||||||
| Einzelbretter. |
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| Bauteil / Material | Befund / Bewertung | Konsequenz für den ASP | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Innenbereiche mit Asbestbefund MP005 | Innenbereiche mit | Asbesthaltige Farben/Spachtelmassen an Leichtbauwänden, Trennwänden, Einhausungen, Lüftungen, Geräteräume und Jugendraum. | Asbesthaltige | Abbruch der betroffenen | ||||
| Asbestbefund MP005 | Farben/Spachtelmassen an | Wandbekleidungen, Trennwände, | ||||||
| Leichtbauwänden, Trennwänden, | Abkofferungen und | |||||||
| Einhausungen, Lüftungen, | Unterkonstruktionen nach TRGS | |||||||
| Geräteräume und Jugendraum. | 519; Abschottung, | |||||||
| Unterdruckhaltung und | ||||||||
| Freigabemessung gemäß | ||||||||
| Arbeitsplanung. | ||||||||
| KMF-haltige Dämmungen | Alte Mineralwolle an Rohrleitungen, Lüftungsleitungen, abgehängten Decken, Attikabereichen und gegebenenfalls in Dachpappen/Dämmstoffverbunden. | Ausbau nach TRGS 521, | ||||||
| staubarme Arbeitsweise, | ||||||||
| Verpackung in geeigneten | ||||||||
| staubdichten Gebinden, | ||||||||
| Nachreinigung mit H-Sauger und | ||||||||
| Restfaserbindung, Entsorgung als | ||||||||
| gefährlicher Abfall AVV 17 06 03*. | ||||||||
| Weitere Schadstoffbefunde im Gebäude | PAK-haltige Sockelbeschichtung, | Bei Eingriffen außerhalb des | ||||||
| asbesthaltige | Dachaufbaus sind die jeweiligen | |||||||
| Farben/Spachtelmassen an | gutachterlichen Befunde und | |||||||
| Leichtbauwänden, KMF an | gesonderten Schutzmaßnahmen | |||||||
| Rohrleitungsummantelungen | zu beachten. |
4 Organisatorische Festlegungen
| Funktion | Mindestanforderung / Aufgabe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bauherr / | Beauftragung geeigneter Fachunternehmen; Koordination mit | ||||
| Auftraggeber | Planung, Tragwerksplanung und Bauleitung. | ||||
| Planung / Bauleitung | Minimierung der Arbeiten an Gefahrstoffen; | ||||
| Schnittstellenkoordination. | |||||
| Fachbetrieb für Tätigkeiten an Asbest | Sachkunde nach TRGS 519; Erstellung von konkreter | ||||
| Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan; Anzeige/Unterlagen nach | |||||
| Erfordernis; Durchführung und Dokumentation der Arbeiten. | |||||
| Verantwortliche | Kontrolle von Absperrung, Stauberfassung, PSA, Verpackung, | ||||
| Aufsichtsperson | Reinigung und Freigabe jedes Arbeitsbereichs. | ||||
| Beschäftigte / | Zutritt und Tätigkeit nur nach Unterweisung und Freigabe. | ||||
| Nachunternehmer |
4.1 Vor Beginn der Arbeiten
Vor Beginn der schadstoffrelevanten Arbeiten sind die betroffenen Arbeitsbereiche anhand der Ausführungsplanung, der LV-Positionen, des Schadstoffgutachtens und der örtlichen Gegeben- heiten eindeutig festzulegen. Dies betrifft insbesondere den vorgezogenen Dachrückbau am aus-
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kragenden Vordach, den Rückbau des EG-Flachdachs auf Stahlbetondecke, den Rückbau des Hal- lendachs auf Holzschalung, die Rand-, Attika-, Lichtkuppel- und Durchdringungsbereiche, die as- besthaltigen Innenbauteile gemäß MP005 sowie die KMF-haltigen Dämmungen an Decken-, Rohr- leitungs- und Lüftungsbereichen. Vor Arbeitsaufnahme sind Freischaltungen, Gerüst- und Ab- sturzsicherungen, Witterungsschutz, Arbeitsbereichsabgrenzung, Schleusen-/ Dekontaminations- einrichtungen, Verpackung, Zwischenlagerung und Entsorgungswege mit Bauleitung, SiGeKo, Fachgutachter und ausführendem Fachunternehmen abzustimmen.
4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung
Der ausführende Fachbetrieb hat vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Anzeigen, Arbeits- pläne, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Sachkunde- und Zulassungsnachweise vorzulegen. Die Unterlagen müssen die konkret vorgesehenen Ar- beitsverfahren für den Rückbau der asbesthaltigen Dachabdichtungen, den Umgang mit asbest- kontaminierten Dämmstoffverbunden und Hölzern, die Innen-Asbestbereiche sowie die KMF- Sanierung nach TRGS 521 beschreiben. Änderungen des Verfahrens, zusätzliche Arbeitsbereiche oder abweichende Befunde sind vor Fortführung der Arbeiten fachgutachterlich zu bewerten und in die Arbeitsunterlagen aufzunehmen.
4.3 Drittschutz im Umfeld der Turnhalle
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme nicht in Nutzung. Dennoch sind Anlieger, Beschäf- tigte anderer Unternehmen, Besucher, Bauhof, Sportverein, Malteser sowie sonstige Dritte von den festgelegten Arbeits- und Gefahrenbereichen fernzuhalten. Verkehrswege, Rettungswege, Zufahrten, Containerflächen, Transportwege und Übergabestellen sind so zu sichern, dass keine Schadstoffverschleppung in nicht freigegebene Bereiche oder in angrenzende Verkehrsflächen erfolgt. Folgegewerke dürfen schadstoffrelevante Bereiche erst nach Reinigung, Kontrolle und dokumentierter Freigabe betreten.
5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept
Die schadstoffrelevanten Arbeiten sind abschnittsweise und in einer für die Sanierung geeigne- ten Reihenfolge auszuführen. Vorgesehen sind mindestens die Arbeitsabschnitte: vorgezogener Dachabbruch am auskragenden Vordach beziehungsweise EG-Dach, flächiger Rückbau des EG- Flachdachs bis auf die Stahlbetondecke, Rückbau des Hallendachs bis auf die Holzschalung, Be- arbeitung von Attika-, Rand-, Anschluss-, Lichtkuppel- und Durchdringungsbereichen, Rückbau asbesthaltiger Innenbauteile gemäß MP005, KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüf- tungsbereichen sowie Reinigung, Kontrolle, Entsorgungsnachweis und Übergabe an Folgegewer- ke. Jeder Abschnitt ist vor Beginn einzurichten, während der Ausführung zu überwachen, nach Abschluss zu reinigen und vor Folgearbeiten freizugeben.
| Phase | Arbeitsschritt | Kontroll- und Schutzpunkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Rückbau Flachdach EG auf Stahlbetondecke. | Asbestarbeitsbereich einrichten, Kies und nicht belastete Schichten getrennt aufnehmen, asbesthaltige Bitumenbahnen und kontaminierte Dämmung staubarm lösen, verpacken und bereitstellen. |
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| Phase | Arbeitsschritt | Kontroll- und Schutzpunkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Rückbau Flachdach Halle bis auf Holzschalung. | Mehrlagige asbesthaltige Bitumenbahnen | ||||||
| untergrundschonend entfernen, | ||||||||
| Holzschalung erhalten, beschädigte oder | ||||||||
| bitumen-/asbestkontaminierte Bretter | ||||||||
| einzeln ausbauen und gesondert entsorgen; | ||||||||
| vor Beginn Fangnetz unterhalb der | ||||||||
| Holzschalung beziehungsweise Abhangdecke | ||||||||
| einbauen und freigeben. | ||||||||
| 3 | Rand-, Anschluss- und Attikabereiche sowie Lichtkuppeln, Durchdringungen und Abläufe. | Erhöhter Handarbeitsanteil, staubarme | ||||||
| Bearbeitung, Schutz angrenzender Bauteile, | ||||||||
| Feinreinigung und Bereichsfreigabe vor | ||||||||
| Herstellung neuer Anschlüsse. | ||||||||
| 4 | Asbesthaltige Innenbauteile und Leichtbau-/Trennwandbereiche gemäß MP005. | Abschottung, Schleusen, Unterdruckhaltung, | ||||||
| staubarme Demontage, Verpackung, | ||||||||
| Reinigung und Freigabemessung vor Öffnung | ||||||||
| der Bereiche. | ||||||||
| 5 | KMF-Sanierung in Decken-, Rohrleitungs- und Lüftungsbereichen. | TRGS-521-gerechter Ausbau alter | ||||||
| Mineralwolle, staubdichte Verpackung, | ||||||||
| Nachreinigung mit H-Sauger und | ||||||||
| Restfaserbindemittel, getrennte Entsorgung. | ||||||||
| 6 | Zwischenkontrolle, Reinigung, Freigabe und Übergabe an Folgegewerke. | Kontrolle durch Bauleitung und | ||||||
| fachgutachterliche Begleitung; Nachreinigung | ||||||||
| bei Restanhaftungen; schriftliche | ||||||||
| Abschnittsfreigabe vor Dachneuaufbau, | ||||||||
| Fassaden-, HLSE- oder Innenausbauarbeiten. | ||||||||
| 7 | Abschlussdokumentation. | Zusammenstellung der Anzeigen, | ||||||
| Arbeitspläne, Unterweisungen, | ||||||||
| Abschnittsfreigaben, Fotodokumentation, | ||||||||
| Mengen- und Gebindezuordnung, Wiege- | ||||||||
| /Begleitscheine sowie Entsorgungs- und | ||||||||
| Registerunterlagen. |
6 Schutzmaßnahmen bei Asbest- und KMF-Sanierungsarbeiten
6.1 Grundsatz der abschnittsweisen Schadstoffsanierung
Die asbest- und KMF-relevanten Arbeiten sind räumlich, zeitlich und organisatorisch von sonsti- gen Abbruch- und Ausbauarbeiten zu trennen. Schadstoffhaltige Bauteile dürfen erst bearbeitet werden, wenn Arbeitsbereich, Zutrittsregelung, Schutzmaßnahmen, Verpackung, Entsorgungs- weg, Reinigung und Freigabe festgelegt und dokumentiert sind.
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Die Arbeiten sind so zu planen, dass schadstoffhaltige und nicht schadstoffhaltige Fraktionen getrennt ausgebaut, nicht vermischt und den vorgesehenen Entsorgungswegen zugeordnet wer- den. Bei unklarer Separierbarkeit sind Dämmstoffverbunde, Anhaftungen und verunreinigte Höl- zer vorsorglich der höher belasteten Fraktion zuzuordnen, bis eine fachgutachterliche Bewertung vorliegt.
6.2 Dachrückbau EG und Halle
Der Rückbau der asbesthaltigen Dachabdichtungen ist als ASI-Arbeit nach TRGS 519 durchzufüh- ren. Zulässig sind nur für Material, Untergrund und Witterung geeignete emissionsarme oder im Arbeitsplan gleichwertig begründete Verfahren. Trockene, nicht erfasste Bearbeitung, unkontrol- liertes Reißen, unnötige Zerkleinerung, Funkenflug und großflächige Staubverwehung sind zu vermeiden.
Auf dem EG-Dach ist der Stahlbetonuntergrund nach Entfernung der belasteten Dachbahnen frei von Abdichtungsresten zu hinterlassen. Auf dem Hallendach ist die Holzschalung möglichst un- beschädigt zu erhalten; belastete, beschädigte oder mit asbesthaltigem Bitumen verunreinigte Bretter sind einzeln zu lösen, staubarm zu verpacken und gesondert zu dokumentieren.
Im Hallenbereich ist vor Beginn des Rückbaus der Dachabdichtung und vor Arbeiten an der Holz- schalung ein geeignetes Fangnetz vorzusehen. Das Fangnetz ist unterhalb der Holzschalung be- ziehungsweise Abhangdecke so einzubauen, dass herabfallende Bauteile, gelöste Schalungsbe- standteile, Dämmstoffreste und sonstige Kleinteile sicher zurückgehalten werden. Es dient zu- gleich als ergänzende Schutzmaßnahme gegen Durchsturz- und Absturzgefährdungen während der Arbeiten auf dem Hallendach. Auf- und Abbau, Befestigung, Lastannahmen und Freigabe des Fangnetzes sind durch ein hierfür geeignetes Fachunternehmen beziehungsweise nach den ein- schlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu planen und vor Aufnahme der Dacharbeiten zu dokumentieren.
6.3 Innen-Asbestbereiche und KMF-Sanierung
Asbesthaltige Innenbauteile, insbesondere die im Gutachten über MP005 beschriebenen Leicht- bauwand-, Trennwand-, Einhausungs- und Abkofferungsbereiche, sind nach TRGS 519 in gesi- cherten Arbeitsbereichen zurückzubauen. Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung, Perso- nen- und Materialführung sowie Freigabe- beziehungsweise Kontrollmessungen sind im Arbeits- plan des ausführenden Fachunternehmens festzulegen.
KMF-haltige Dämmungen an Rohrleitungen, Lüftungsleitungen, Decken- und Attikabereichen sind nach TRGS 521 auszubauen. Die Materialien sind möglichst zerstörungsarm zu entnehmen, so- fort staubdicht zu verpacken und die verbleibenden Bauteile mit geeignetem H-Sauger sowie erforderlichenfalls Restfaserbindemittel nachzureinigen.
6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene
Die PSA ist durch die Gefährdungsbeurteilung des Fachbetriebs festzulegen. Als Mindeststandard sind Schutzkleidung, geeignete Handschuhe, Sicherheitsschuhe und in Abhängigkeit vom Verfah- ren geeigneter Atemschutz vorzusehen.
Beschäftigte sind vor Beginn zu unterweisen. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich sind unzulässig. Kontaminierte Einwegmaterialien sind wie asbesthaltige Abfälle zu behandeln.
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6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten
Nachunternehmer und Folgegewerke dürfen schadstoffrelevante Bereiche erst nach ausdrückli- cher Freigabe betreten oder bearbeiten. Eigenständige Eingriffe in noch nicht freigegebene Dachabdichtungen, Dämmstofflagen, Holzschalungen, Innenbauteile, Rohrleitungsdämmungen oder Lüftungsdämmungen sind unzulässig. Zusätzliche Schnitte, Öffnungen, Befestigungen oder Demontagen in potenziell kontaminierten Bauteilen gelten als Änderung des Arbeitsumfangs und sind vorab mit Bauleitung, Fachgutachter und verantwortlicher Aufsichtsperson abzustimmen.
| Tätigkeit | Mindestanforderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsbereich einrichten / vorbereiten | Arbeitsbereich abgrenzen, kennzeichnen und gegen Zutritt | ||||
| sichern; erforderliche Schleusen, Hygiene- und | |||||
| Dekontaminationseinrichtungen, Staub-/Fasererfassung, | |||||
| Verpackungen und Zwischenlagerflächen bereitstellen; | |||||
| Witterungs-, Absturz- und Durchsturzsicherung einschließlich | |||||
| Fangnetz im Hallenbereich prüfen und freigeben. | |||||
| Rückbau asbesthaltiger Dachabdichtungen | Staub- und faserarme, untergrundschonende Arbeitsweise; | ||||
| keine unkontrollierte trockene Bearbeitung; Bahnen und | |||||
| Anhaftungen fortlaufend aufnehmen, verpacken, kennzeichnen | |||||
| und der vorgesehenen gefährlichen Abfallfraktion zuordnen. | |||||
| Rückbau KMF-haltiger Dämmungen | Material möglichst zerstörungsarm entnehmen, unmittelbar | ||||
| staubdicht verpacken, offene Zwischenlagerung vermeiden, | |||||
| Restfasern mit H-Sauger und gegebenenfalls | |||||
| Restfaserbindemittel entfernen. | |||||
| Reinigung, Kontrolle und Freigabe | Arbeitsbereiche, Verkehrswege, Geräte, Schutzflächen und | ||||
| Zwischenlagerflächen reinigen; Restanhaftungen kennzeichnen | |||||
| und nachreinigen; Abschnitt erst nach Sichtkontrolle und | |||||
| erforderlicher Freigabe an Folgegewerke übergeben. |
7 Entsorgung und Dokumentation
| Fraktion | AVV | Anfall / Verpackung | Dokumentation | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Asbesthaltige Dachabdichtungen / Bitumenbahnen | 17 06 05* | flächig und in | Bohrstelle, Menge, Gebinde-Nr., Foto, Entsorgungsbeleg | ||||||||
| Randbereichen; staubdicht | |||||||||||
| verpacken, kennzeichnen, | |||||||||||
| auf ausgewiesener Fläche | |||||||||||
| bereitstellen |
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| Fraktion | AVV | Anfall / Verpackung | Dokumentation | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Asbestkontaminierte Dämmstoffverbunde | 17 06 01* / 17 06 05* | Dämmstoffe mit | Tagesprotokoll, Gebinde- Nr., Übergabe- /Wiegeschein | ||||||||
| Anhaftungen oder | |||||||||||
| fehlender Separierbarkeit; | |||||||||||
| gemeinsam mit belasteter | |||||||||||
| Fraktion verpacken und | |||||||||||
| nach Entsorgungsweg | |||||||||||
| zuordnen | |||||||||||
| KMF-haltige | 17 06 03* | geschlossen verpacken; | Menge, Entsorger, Beleg | ||||||||
| Dämmungen / alte | keine offene | ||||||||||
| Mineralwolle | Zwischenlagerung | ||||||||||
| kleine | 17 06 05* | nur soweit anfallend; | Lagebezug und Entsorgungsnachweis | ||||||||
| Abdichtungsreste aus | getrennt von übrigen | ||||||||||
| Durchdringungen | Fraktionen | ||||||||||
| sonstige Fraktionen aus Folgearbeiten | nach | getrennt erfassen; nicht | Wiegescheine, Deklaration, Fotodokumentation | ||||||||
| Material / | mit asbesthaltigen | ||||||||||
| Deklaration | Reststoffen vermischen |
| Hinweis: Eine Vermischung punktuell anfallender asbesthaltiger Reststoffe mit nicht gefährlichen | ||
|---|---|---|
| Abfällen ist auszuschließen. Die Menge kann gering sein; die Anforderungen an Verpackung, | ||
| Kennzeichnung und Entsorgung bleiben dennoch bestehen. |
8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen
| Zeitpunkt | Kontrolle / Entscheidung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vor Beginn | Verfahren, PSA, Entsorgung und Reinigung festgelegt; Unterweisung | ||||
| erfolgt. | |||||
| Während der | Stauberfassung wirksam; keine unnötige Beschädigung der | ||||
| Sanierungsarbeiten | Holzschalung im Hallendach. | ||||
| Nach Abschluss der | Sanierungsabschnitt gereinigt; Reststoffe verpackt; | ||||
| Sanierungsarbeiten | Fotodokumentation erstellt. | ||||
| Vor Folgearbeiten | Freigabe des Sanierungsbereichs dokumentiert; Anschluss- | ||||
| /Abdichtungsarbeiten können ohne weitere Bearbeitung des | |||||
| Asbestbestands erfolgen. | |||||
| Bei unerwarteten | Arbeiten stoppen, Bereich sichern, Bauleitung/Fachgutachter | ||||
| Befunden | informieren, Befund dokumentieren und Arbeitsplan anpassen. |
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9 Notfall- und Rettungsorganisation
Für die Baustelle an der Turnhalle Welschbillig ist eine objektbezogene Notfallorganisation festzulegen. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Bei Störungen im Zusammenhang mit der lokalen Bearbeitung der asbesthaltigen Dachbahnen gelten mindestens folgende Sofortmaßnahmen:
| Störung / Ereignis | Sofortmaßnahmen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Unkontrollierte Staubfreisetzung | Arbeit sofort einstellen; Bereich räumen und absperren; | ||||
| Staubbindung/Reinigung nach Arbeitsplan; verantwortliche | |||||
| Aufsichtsperson und Bauleitung informieren. | |||||
| Beschädigung größerer Dachbahnflächen | Keine Fortsetzung der Arbeiten; Fläche sichern und gegen | ||||
| Witterung schützen; fachliche Neubewertung und geänderter | |||||
| Arbeitsplan. | |||||
| Beschädigte | Gebinde sichern, überverpacken, Umgebung reinigen, Vorgang | ||||
| Abfallverpackung | dokumentieren. | ||||
| Arbeitsunfall / Absturz | Erste Hilfe, Rettungsdienst, Einweiser, Arbeitsbereich sichern; | ||||
| Gefahrstoffinformationen für Rettungskräfte bereithalten. |
10 Anlagen / Formblätter
Die folgenden Formblätter dienen der Freigabe, Durchführungskontrolle, Dokumentation, Verpa- ckung, Zwischenlagerung, Entsorgung und Übergabe der im Rahmen der Schadstoffsanierung anfallenden Arbeitsbereiche und Abfallfraktionen.
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Anlage 1 - Tageskontrolle Asbestarbeiten
| Prüfpunkt | Ergebnis / Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsbereich abgesperrt und | |||||
| gekennzeichnet | |||||
| Unterweisung / PSA geprüft | |||||
| Stauberfassung bereit und | |||||
| funktionsfähig | |||||
| Sanierungsbereich gereinigt und | |||||
| freigegeben | |||||
| Gebinde gekennzeichnet | |||||
| Abweichungen / besondere | |||||
| Vorkommnisse |
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Anlage 2 - Abfallbegleitblatt Reststoffe
| Fraktion | Angaben | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Dachbahn / Innenwand / Filter / | |||||
| Tücher | |||||
| AVV-Schlüssel | |||||
| Gebinde-Nr. / Kennzeichnung | |||||
| Menge / Gewicht | |||||
| Entsorger / Transporteur | |||||
| Übernahme-/Wiegeschein-Nr. | |||||
| Bemerkungen |
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Schlussbemerkung
Die vorliegende Erstfassung ist auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Turnhalle Welschbillig abgestimmt. Sie berücksichtigt den flächigen und teilflächigen Rückbau asbesthalti- ger Dachabdichtungen auf dem EG-Flachdach und dem Hallendach, die besonderen Rand- und Anschlussbereiche, die asbesthaltigen Innenbauteile gemäß MP005, die KMF-Sanierung an Bau- und Haustechnikbauteilen sowie die nach LV vorgesehenen Entsorgungs- und Nachweispflichten. Bei Änderungen des Bauablaufs, zusätzlichen Schadstoffbefunden, abweichenden Untergrund- verhältnissen oder behördlichen Anforderungen ist der ASP vor Fortsetzung der betroffenen Ar- beiten fortzuschreiben.
Serrig, den 31.08.2026
Dr.-Ing. Egbert Adam Beratender Ingenieur
ASP Turnhalle Welschbillig Arbeits- und Sicherheitsplan vom 31.08.2026