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Erklärung
im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung (SchwarzArbG) und
§ 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen
- nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens
2.500 Euro oder
- nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500 Euro
belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die
genannte(n) Gesetz(e) sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmen
machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihren jeweiligen Hauptunternehmer eine
gleichartige Erklärung abgeben.
Uns ist gekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht
rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben.
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| Ort, Datum, ggf. Firmenstempel | Ort, Datum, ggf. Firmenstempel |
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| Unterschrift | Unterschrift |