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Information DSGVO_EU_VOB.pdf

Baustelleneinrichtung für den Umbau und die Erweiterung der Irmela-Wendt-Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogen Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Kreis Lippe, Der Landrat, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold

 Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung eines Vergabeverfahrens

 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § § 97ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

• Empfänger der Daten Der Empfänger der Daten ist 1. die Zentrale Vergabestelle des Kreises und 2. die Stelle, die den Zuschlag erteilt (ergibt sich aus der Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren/ zur Angebotsaufforderung bzw. der Auftragsbekanntmachung). Personenbezogene Daten dürfen weiterhin an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem (z.B. aufgrund Erklärung im Angebot/Teilnahmeantrag/gesonderter Erklärung) zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW prüft die örtliche Rechnungsprüfung Vergaben. Dazu sind der Rechnungsprüfung die Vergabeunterlagen nebst allen Angeboten etc. vollständig vorzulegen.

Nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ist die Vergabestelle ab einem Auftragswert von 30.000 € netto verpflichtet, bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Unternehmen, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Nach § 6 Abs. 2 WRegG kann die Vergabestelle dies auch unterhalb dieses Wertes abfragen bzw. dies zu den Unternehmen abfragen, die die Vergabestelle im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebots auffordern will.

Bis zum 31.05.2025 kann die Vergabestelle darüber hinaus Auskunft aus dem Gewerbezentral- register nach § 150a der Gewerbeordnung verlangen.

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Nach § 134 GWB, § 19 VOB/A (EU) werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 18 VOB/A (EU) wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

• Dauer der Datenspeicherung Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 59 KomHVO).

• Ihre Rechte:

  • Auskunft über die erhobenen Daten, sofern Ihr Ersuchen hinreichend präzise ist
  • Berichtigung unrichtig oder unrichtiger gewordener Daten
  • Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung (s.o.) erfolgt, ist ein jederzeitiger Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft möglich.
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: -10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de; Internet: www.ldi.nrw.de

• Kontaktdaten behördlicher Datenschutzbeauftragter

E-Mail: datenschutz@kreis-lippe.de

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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