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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
DECKBLATT
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der Handwerkskammer Cottbus
Heinrich-Heine Straße 54 b in
15711 Königs Wusterhausen
Gewerk
Baustelleneinrichtung
Auftraggeber
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Einzeltermine nach Bauzeitenplan
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
DECKBLATT
Inhaltsverzeichnis
A.1 Baubeschreibung 3
A.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur VOB, Teil C 7
A.3 Besondere Vertragsbedingungen 8
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 8
A.5 Ausführungsunterlagen 20
A.6 Materialökologie 20
A.7 Aufstellung beigelegter Anlagen 21
A.8 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen 21
01.01 Titel Infrastruktur 22
01.02 Titel Schutzmaßnahmen 43
01.03 Titel Logistik 56
01.04 Titel Rückbau BE 91
01.05 Titel Dokumentation 92
01.06 Titel Stundenlohnarbeiten 95
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 97
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
Inhaltsverzeichnis
A.1 Baubeschreibung
Beschreibung Bauvorhaben der Handwerkskammer Cottbus:
Die demographische, als auch die wirtschaftliche Entwicklung im Kammerbezirk der Handwerkskammer Cottbus zeigt auf, dass sich in dem nördlichen Teil (Landkreis Dahme-Spreewald) der stärkste sogenannte „regionale Wachstumskern“ des gesamten Bundeslandes gebildet hat. Bis zum 4. Quartal des Jahres 2028 plant die Handwerkskammer Cottbus eine moderne, innovativ-handwerkliche Bildungsstätte zu errichten für die avisierten Gewerke: Anlagenmechaniker SHK / Elektrotechniker / Kraftfahrzeugmechatroniker / Schweißen / Büromanagement und den Hybriden aus den genannten Gewerken. Im Rahmen der Berufsorientierung werden Werkstätten für die Berufsfelder Holz, Metall und Farbe zusätzlich das Portfolio verstärken. Grundlegendes Ziel der Errichtung der Bildungsstätte Königs Wusterhausen / LZ Nord ist die Stärkung der regionalen handwerklichen Wirtschaft durch Bildung und Bindung von Fachkräften im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS).
Getreu dem Motto „Vom Stift zum Meister“ werden im Zuge des staatlichen Bildungsauftrages von der Berufsorientierung für Schüler der 8.-10. Klassen, über die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) für Auszubildende, bis hin zur Meister- / Betriebswirt- und Sachverständigenausbildung die gesamte Brandbreite der Karriere im Handwerk angeboten.
Das Konzept des Neubaus sieht eine “cross over“ Funktion für den LDS vor. Neben der „Funktion Bildung“ wird die Bildungsstätte Königs Wusterhausen / LZ Nord für eine Vielzahl verschiedener Nutzungsgruppen zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Funktionen „Dienstleistung“ und „Beratung“ sehen vor, Handwerker und Inhaber von Handwerksbetrieben in allen Fragen zu beraten, Betriebsnachfolgen bzw. – übernahmen zu forcieren, Schüler und Jugendliche mit Handwerksbetrieben zu „matchen“ hinsichtlich der Besetzung von Praktikums- & Ausbildungsplätzen, Schulen bei der
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.1 Baubeschreibung Berufsorientierung zu unterstützen und das Thema Inklusion aktiv in der Handwerkerschaft zu forcieren.
Die Kapazitäten der Bildungsstätte können bis zu 156 Werkstattarbeitsplätze, 136 Fachkabinettplätze und 196 Seminarraumplätze in der maximalen Belegung betragen. Ausgebildet durch 15 Meister und unterstützt durch Dozenten. In den Verwaltungsbüros werden bis zu 20 Mitarbeiter tätig werden (in Summe: 533 Personen). Die regulären Betriebszeiten der Bildungsstätte sind von Mo – Fr von 07:00 – 21:00 Uhr und an Sonnabenden von 07:00 -18.00 Uhr.
Die Bildungsstätte ist geplant als ein zweigeschossiger Neubau mit ca. 7.120 m² IST-Nutzfläche, auf einem ca. 13.000 m² großen Grundstück.
Förderung:
Das Bauvorhaben wird mit EU-Mitteln gefördert und diesbezüglich werden Daten auf der Grundlage von Art. 72 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2021/1060 erhoben und an die ILB, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz sowie die EU-Kommission weitergeleitet. Gleichfalls werden Daten auf Grundlage Art. 13 der DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung der Daten) erhoben. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck des EU-Reportings und die Daten werden nach Ablauf der o. g. Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
Lage, Größe, Zuschnitt, vormalige Nutzung:
Gemeinde: Stadt Königs Wusterhausen, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg Gemarkung: Königs Wusterhausen Flur: 4
Flurstück: 329
Größe: ca. 13.000 m²
Das Grundstück ist als flach ohne größere Topografie zu beschreiben.
Verortung und Eigentumsverhältnisse:
Das Grundstück (Flurstücksnummer 329) ist von der Heinrich-Heine-Straße 54 etwas abgerückt und erstreckt sich entlang der Grundstückstiefe in Richtung Westen. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über ein städtisches Grundstück, welches frei befahrbar ist, bis zum Baugrundstück. Lasten und Fahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Flächen abzustellen. Die vorhandenen Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt KW und müssen bei allen baulichen Maßnahmen geschützt werden. Südlich des Grundstücks befindet sich die stillgelegte Bahnstrecke Königs Wusterhausen-Mittenwalde (Töpchiner Kleinbahn). Im nördlichen Bereich grenzt sich das Grundstück zu einem Klimawald mit der dahinter liegenden Gesamtschule Otto-Lilienthal Königs Wusterhausen ab. Östlich wird das Grundstück begrenzt durch einen Jugendclub mit Sportanlage. Direkt an der Heinrich-Heine-Straße befinden sich Wohnhäuser eines größeren Wohngebietes in unterschiedlichen Typologien.
Das o. g. Grundstück der Stadt Königs Wusterhausen wurde von der Handwerkskammer
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.1 Baubeschreibung Cottbus erworben und befindet sich seit dem 01.09.2026 in deren Besitz. Bis dahin befand sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen und war mit einem aus den 1950zigern gebauten Garagenkomplex für das umliegende Wohngebiet bebaut. Der Rückbau und die Entsorgung des Garagenkomplexes wurden seitens der Stadt Königs Wusterhausen ausgeschrieben, beauftragt und bis zum 31.07.2026 vollzogen.
Dingliche Rechte und Baulasten
Auf dem Grundstück der Handwerkskammer Cottbus befindet sich eine nord-süd-verlaufende, unterirdische Fernwärmeleitung (ca. 1m tief) der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen (WKW). Die Leitung darf nicht schwer überbaut werden, ein Schutzstreifen von >3m wird eingehalten (laut Aussage WKW ist ein Schutzstreifen von mind. 1m erforderlich). Eine Überfahrung ist möglich, zu Wartungszwecken muss die Zugänglichkeit gegeben werden.
Denkmalschutz
Es werden keine denkmalschutzrechtlichen Belange berührt. In der Umgebung befinden sich keine denkmalgeschützten Bauten, deren Erscheinungsbild durch den Neubau beeinträchtigt werden könnte. Archäologische Funde sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Baugelände
Der bauliche Zustand der Garagenanlagen auf dem Grundstück war als niedrig einzuordnen. Die Zufahrtsstraßen zu und um die Garagen waren nicht befestigt. Baum- und Strauchbewuchs hatte sich bereits zwischen den Garagen und auf den Randbereichen des Grundstücks festgesetzt. Die Randbereiche des Grundstücks waren von dichtem Bewuchs mit unterschiedlichen Baum- und Straucharten umschlossen.
Verkehrserschließung
Die Autobahn A13 und A10 befinden sich westlich und nördlich der Stadt Königs Wusterhausen, mit direkten Anschlussstellen. Gemeinsam mit dem Bahnhof Königs Wusterhausen und deren Regional-, als auch der S-Bahn nach Berlin und der Regionalbahn Richtung der Großstadt Cottbus wird eine schnelle Verkehrsanbindung gewährleistet. Der öffentlichen Personennahverkehr wird durch regelmäßig verkehrende Buslinien zu und aus der Stadt Königs Wusterhausen gesichert.
Öffentliche Erschließung
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt über die nordöstlich angrenzende Heinrich-Heine-Straße, ferner über die Goethestraße und Cottbuser Straße. Von der Heinrich-Heine-Straße 54 aus wird das Grundstück auch jetzt schon über eine Zufahrt erschlossen.
Geplante bauliche Anlagen / Städtebauliches Konzept
Die Umgebung des Baufeldes ist geprägt von einer heterogenen Gebäude- und Bebauungsstruktur. Unterschiedliche Bautypologien in 1- bis 4-geschossiger Bauweise sind vorzufinden: Einzelgebäude, Reihenbauten, in Gruppen gefasste Punkthochhäuser.
Eingebettet in diese lockere Grünraumstruktur finden sich häufig Mehrfamilienhäuser. Infrastrukturbereiche der täglichen Nutzung (Supermarkt, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen) befinden sich dazwischen.
Der Neubau wird auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück im südwestlichen
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.1 Baubeschreibung Bereich verortet. Zugehörige Nebengebäude wie z.B. Trafo, Gasflaschenlager, Gerätehaus werden nördlich und westlich anschließend angeordnet. Das Gebäude wird als zweigeschossiger, "H"-ähnlicher Baukörper ausgebildet. Eine zentrale ost-westlich verlaufende Verbindungsachse (Magistrale) wird kombiniert mit vier separaten "Häusern". Die zwei innenhofähnlichen Einschnitte im Gebäude sind Richtung Norden und Süden offen orientiert. Der nördliche Hof soll zur Anlieferung genutzt werden, der südliche als Sitzbereiche für die Cafeteria.
Die Topografie des Geländes ist als "flach" zu beschreiben, die GOK liegt zwischen 35,86
- 36,41 m DHHN. Das Gebäude wird auf der Höhe OKFF 36,50 m DHHN platziert (Berücksichtigung Hochwasser-/Regenschutz). Das LZ Nord weist zwei Vollgeschosse mit einer Gesamthöhe von rund 11m auf (OK Attika 47,50 m DHHN), die zurückversetzte Technikzentrale befindet sich bei 51 m DHHN.
Verkehrsanlagen
Die bereits vorhandene Zufahrt über die Heinrich-Heine-Straße 54 wird für den gesamten zukünftigen Zu- und Abfahrtsverkehr genutzt. Dazu bedarf diese noch eines verkehrstechnischen Ausbaus (bisher Straße nicht ertüchtigt, Ausbau nicht Teil des Auftrages).
Für die Dauer der Erd- und Rohbauarbeiten ist die als Baustraße ertüchtigte Zufahrt von der Heinrich-Heine-Straße 54 nutzbar. Für die Dauer des Ausbaus dieser Zufahrt erfolgt die Zufahrt von der Schütte-Lanz-Straße über eine temporäre Baustraße über fremdes Grundstückseigentum. Schutzmaßnahmen sind auch hier zwingend zu beachten.
Das Gebäude erhält eine befestigte Umfahrung für die Feuerwehr. Im östlichen Grundstücksbereich werden die PKW-Stellplätze angeordnet. Weitere Stellplätze befinden sich westlich des Gebäudes.
Innere Erschließung
Die Eingangshalle (Magistrale) zwischen dem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss vermittelt einen einladenden Eindruck. Über eine Galerie entsteht eine Blickbeziehung zwischen den beiden Ebenen. Neben der Erschließungstreppe wird eine Sitztreppe angeordnet. Somit kann die Magistrale hervorragend für kleinere Veranstaltungen genutzt werden. Die Magistrale hat über einen barrierefreien Aufzug (auch für Lasten) Verbindung zum oberen und westlichen Gebäudeteil.
Notwendige Treppenräume in jedem einzelnen der "Häuser" verknüpfen die zwei Ebenen, sichern nicht nur die Flucht- und Rettungswege, sondern gleichzeitig die statische Aussteifung des Gebäudes.
Gebäudegliederung
Die Magistrale bildet die zentrale Achse des Gebäudes. In den "Häusern" befindet sich die Werkstätten, Fachkabinette, Seminarräume und Büros. Dadurch ergibt sich eine räumliche Trennung zwischen geräuschintensiven und geräuschsensiblen Nutzungen. Die vier Häuser sind als massive Baukörper mit einer Klinkerfassade ausformuliert (auch zur Magistrale hin), die Magistrale offen mit einer verglasten Pfosten-Riegel-Fassade.
Die Werkstätten sind auf zwei Geschosse verteilt und übereinanderliegend angeordnet. Lasten-, raumhöhen- und anlieferintensive Werkstätten befinden sich im EG, andere Werkstätten im 1.OG. Die Geschosshöhen sind im EG= 5,50 m und im 1.OG= 4,50 m. Belichtungsfenster in den Fluren ermöglichen auch Einblick in die Fachkabinette und Werkstätten. Sitznischen in den Fluren mit erforderlichen Schließfächern fördern zudem die Kommunikation.
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.1 Baubeschreibung
Im Erdgeschoss befinden sich darüber hinaus der Gebäudetechnikbereich, Umkleiden, Lagerflächen Anlieferungslager, Werkstätten, sowie ein Konferenz- und Seminarbereich sowie die Kantine. Im 1.OG sind die Bürobereiche zu einer Verwaltungsfläche zusammengefasst. Auf dem Dach befindet sich ein zentraler Technikbereich für die gebäudetechnische Versorgung. Der Zugang zur Dachfläche erfolgt über ein Treppenhaus über die Dachfläche und den Aufzug. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist nicht geplant.
Funktionalität
Der zentrale Besprechungs-/Konferenzraum im Erdgeschoss ist durch mobile Trennwände flexibel teilbar und kann mit dem vorgelagerten Eingangsbereich gemeinsam genutzt werden. Im Konferenzraum ist eine Nische vorgesehen, um erforderliches zusätzliches Mobiliar unterzubringen.
Die Anlieferung für die Werkstätten erfolgt über den nördlichen Hof und das dort angeordnete Zentrallager. Die weitere Verteilung wird über die Magistrale bzw. den Aufzug organisiert. In jeder Werkstatt ist jeweils ein Meisterbüro zur Unterrichtsbegleitung zugeordnet.
Die Raumgröße der Seminarräume und Fachkabinette ermöglicht unterschiedliche Anordnungen der Möblierung und verschiedene Nutzungen. Je nach Aufstellung der Bestuhlung können diverse Lernkonzepte umgesetzt werden.
A.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur VOB, Teil B und C
Die folgenden Regelungen sind bei der Ausführung aller Titel und Positionen des Leistungsverzeichnisses zwingend zu beachten. Die vertraglichen Leistungen müssen allen einschlägigen, gesetzlich vorgeschriebenen technischen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechen, darunter insbesondere:
· DIN-, EN-, ISO-Normen, Eurocodes sowie VDI/VDE-Richtlinien. · Hersteller- und Zulieferervorgaben für die ordnungsgemäße Bearbeitung, Verarbeitung und Anwendung der verwendeten Materialien und Systeme. · Es gelten jeweils die Normen, Richtlinien und Fachregeln in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung einschließlich aller Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. · Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung (z. B. DGUV), TÜV-Vorgaben sowie alle relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen. · Im Weiteren wird explizit auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung hingewiesen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung oder den Plänen auf spezifische technische Spezifikationen Bezug genommen wird (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen), gilt Folgendes: Auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ werden immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur VOB, Teil C Auftragnehmer zu führen.
Ich/Wir erkläre(n), dass
· ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
· mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
· ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)" geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
· das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
A.3 Besondere Vertragsbedingungen
Die besonderen Vertragsbedingungen sind im Bauvertrag festgelegt und bilden einen Bestandteil dieser Ausschreibung.
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung projektspezifischer Anforderungen
- Allgemeine Hinweise:
Für alle Leistungen gelten die Herstellervorgaben sowie die anerkannten Regeln der Technik (darunter insbesondere einschlägige Normen, Richtlinien, Merkblätter und Verbandsempfehlungen) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vorgaben, Normen oder Richtlinien ist stets die strengere bzw. qualitativ hochwertigere Anforderung maßgebend.
Sämtliche Komponenten eines Bauteils oder Systems sind grundsätzlich systemgebunden aus der Produktlinie eines einzigen Herstellers zu beziehen. Zur Gewährleistung der gestalterischen Durchgängigkeit und technischen Systemkonformität müssen alle Bauteile gleicher Art, Funktion oder Lage in ihren Oberflächen, Farbtönen, Geometrien, Strukturen und Beschlägen exakt aufeinander abgestimmt sein.
Die Gestaltung ergibt sich vollumfänglich aus den Ausführungsbeschreibungen sowie
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen den zugehörigen Planunterlagen und ist nach diesen verbindlich umzusetzen.
2 Baustelleneinrichtung
2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung
Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG stellt dem AN die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen für die vertragliche Dauer zur Verfügung. Sollte aus zwingenden bauablaufbedingten Gründen eine Versetzung oder Einschränkung dieser Flächen erforderlich werden, erfolgt die Anpassung und Vergütung nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Baustelleneinrichtungsplan ist Bestandteil dieser Ausschreibung und als Anlage beigefügt.
2.1.1 Lager- und Arbeitsflächen, Aufenthaltscontainer
Der Baustelleneinrichtungsplan legt die Flächen für Container und Ausrüstung des Auftragnehmers (AN) verbindlich fest. Zusätzliche befestigte Flächen (z.B. für Krane) bedürfen der vorherigen Freigabe durch die AG-Bauleitung (Planer). Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sofern das Leistungsverzeichnis keine andere Ausführung vorsieht. Verunreinigungen beseitigt der Auftraggeber (AG) nach den Regelungen von VOB/B und BGB auf Kosten des AN.
Die abschließende Zuweisung der Stellflächen erfolgt nach Anmeldung des Platzbedarfs durch die örtliche Bauleitung des AN in Abstimmung mit dem AG und der Bauüberwachung des AG. Dies gilt auch für die Nutzung von Lagerflächen. Der AG behält sich vor, diese Flächen auch durch andere Gewerke bis zur Erstellung der Außenanlagen zu nutzen.
Die Baustelle darf nur für Waren-, Baustoff- und Bauteiltransporte mit Lieferfahrzeugen befahren werden. Das Befahren der Baustelle darf nur über die hierfür gekennzeichneten Zufahrten erfolgen, die anderen Straßen sind vom Baustellenverkehr weitestgehend freizuhalten. Das Ab-, Auf- und Umladen von Waren, Baustoffen und Bauteilen muss an den hierfür vorgesehenen Positionen auf der Baustelle erfolgen. Verkehrs- und Rettungswege auf der Baustelle sind freizuhalten. Die im Baustelleneinrichtungsplan als Feuerwehrzufahrten markierten Flächen zu den Bestandsgebäuden müssen auch während der Bauphase freigehalten werden. Das unmittelbare Baufeld besitzt während der Bauphase keine Flächen für Stellplätze, LKW sind sofort zu entladen und zeitnah aus dem Baufeld abzufahren.
2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung
Nicht erforderlich.
2.3 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche
Nach Beräumung der Baustelleneinrichtungsfläche hat der AN den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Sämtliche Leitungen, Materialien, Transporthilfen, Abfälle sowie Fundamente des AN sind restlos zu entfernen.
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 2.4 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse kostenfrei zur Verfügung. Die Abrechnung der Energie-, Versorgungs- und Entsorgungskosten sind im Bauvertrag geregelt.
2.5 Erscheinungsbild
Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüste und Bauzäune. Fahrzeuge des AN dürfen nur zu Anliefungszwecken kurzzeitig im Baufeld stehen. Das Parken im Baufeld oder dem Schulgelände ist ausdrücklich verboten.
2.6 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege
Die Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls Umfahrmöglichkeit ist vom AN über die gesamte Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege im und aus dem Gebäude.
2.7 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Der AN hat die Pflicht, im Rahmen seiner vertraglichen Leistung die übrigen auf der Baustelle tätigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten resultierenden Gefahren zu schützen. Die erforderlichen (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Abdeckungen und Markierungen sind als vertragliche Leistung (Besondere Leistung im Sinne der VOB/C) im jeweiligen Einheitspreis einzukalkulieren. Dies umfasst den vollständigen Aufbau, die Vorhaltung, den Unterhalt, die regelmäßige Kontrolle auf Funktionstauglichkeit, die Instandsetzung sowie den Rückbau nach vollständiger Beseitigung der Gefahr bzw. nach ausdrücklicher Aufforderung durch den AG. Der Schutz der eigenen Leistung bis zur Abnahme richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.
Soweit Absturzsicherungen oder andere Schutzvorrichtungen im Zuge des Bauablaufs für montagebedingte Zwischenschritte demontiert werden müssen, sind diese von dem jeweils ausführenden Gewerk unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Teilmaßnahme unverzüglich und fachgerecht wieder in den Ursprungszustand zu versetzen.
- Vorleistungen des AG
Der AN erhält zur Ausführung seiner Leistungen Pläne gem. Anlagenverzeichnis als Download im PDF-Format. Papierausgaben werden nicht zur Verfügung gestellt.
Mögliche produktionstechnische Änderungen sind vom Auftragnehmer zu planen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der AN fertigt vor Ausführung seiner Arbeiten einen
Baustelleneinrichtungsplan und einen
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen · Terminplan (mit Fortschreibungen) für die eigenen Ausführungen, an (Ausführungs- und Werkplanung, Detailplan)
Verantwortung und Dimensionierung:
Der AN ist für die fachgerechte Dimensionierung seiner Leistungen allein verantwortlich. Angaben zu Bemessungen oder Querschnitten in den Ausschreibungsunterlagen dienen lediglich als unverbindliche Kalkulationsgrundlage. Der AN hat diese auf Basis seiner gewählten Technologie eigenverantwortlich zu prüfen; der Nachweis über die Einhaltung aller Anforderungen ist durch den AN zu führen. Er hat zudem örtliche Aufmaße als verbindliche Grundlage für Planung, Bestellung und Montage zu erstellen.
Datenaustausch und Dokumentation:
Sämtliche Planungsunterlagen sind im PDF-Format durch Upload in den Internet-Projektraum zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten sind die vollständigen Revisionsunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Skizzen) ebenfalls digital im PDF-Format einzureichen.
Zulassungen und Freigabevorbehalt:
Vor Ausführungsbeginn sind dem AG sämtliche bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse sowie Produktdatenblätter zur Prüfung vorzulegen. Der Einbau darf erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den AG erfolgen.
Prüf- und Korrekturfristen:
Der AG behält sich vor, Planungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu prüfen. Der AN ist verpflichtet, Prüfanmerkungen innerhalb von 5 Werktagen einzuarbeiten. Die Planung ist so rechtzeitig vorzulegen, dass Korrekturschleifen vor der Materialdisposition und dem Ausführungsbeginn abgeschlossen sind.
Bedenkenanmeldung und Haftung:
Ist der AN der Auffassung, dass Prüfanmerkungen vom vertraglichen Leistungssoll abweichen oder fachlich bedenklich sind, hat er dies innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Eine Freigabe durch den AG entbindet den AN ausdrücklich nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht sowie der vollen Verantwortung für die mangelfreie Ausführung.
4 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren
4.1 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
Der AN darf ausschließlich Materialien, Bauprodukte und Systeme verwenden, die über eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine CE-Konformitätserklärung verfügen.
Sind solche zugelassenen Produkte im Ausnahmefall nicht verfügbar oder sieht die Ausführungsplanung des AN Abweichungen vor, trägt der AN die alleinige Verantwortung und Haftung für den Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit.
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Sollten für die vertragliche Ausführung eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBbg) erforderlich werden, sind diese vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden einzuholen. Der AN trägt hierfür sämtliche anfallenden Kosten (z. B. für Gutachter, Sachverständige, Bauteilversuche, Prüfingenieure und behördliche Gebühren). Die Vorbereitung, Beantragung und Einholung dieser Genehmigungen ist vom AN zwingend als integraler Bestandteil seiner Werk- und Montageplanung im Rahmen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu erbringen. Der AN hat den Antragsprozess so zu steuern, dass die Genehmigungen rechtzeitig vor dem geplanten Montagebeginn vorliegen und der Rahmenterminplan strikt eingehalten wird.
Der AG ist über den aktuellen Stand sowie über etwaige Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5 Dokumentation
In Vorbereitung der Übergabe des Bauvorhabens an den Nutzer ist die vollständige Schlussdokumentation (in geordneter Form mit Inhaltsverzeichnis) der Bauleitung zur Verfügung zu stellen, in 2-facher Papierausfertigung und 1-fach digital auf Datenträger (CD) oder per eMail, im PDF-Format.
Dazu zählen u.a. (soweit zutreffend):
· Fachunternehmererklärung · Bautagesberichte · Prüfbescheinigungen, Zertifikate, Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen · bauphysikalische bzw. technische Nachweise · Einbau- und Wartungsanleitung · Wartungsvertrag · Reinigungs- und Pflegeanleitungen · Lieferscheine als Beleg der geforderten Materialgüte · Zusammenstellung der verlegten Beläge bzw. verwendeten Farben, gegliedert nach Verwendungsort, Hersteller und Produktbezeichnung mit Farb-Nr. für spätere Nachbestellungen · Prüfprotokolle / Bescheinigungen u.a. Prüfstatiker · Protokolle von Sachverständigenabnahmen und Sachkundigenabnahmen · Revisionsunterlagen (technische Gewerke) · Pläne zur Dokumentation des endgültigen Zustandes
Bereits vor Ausführungsbeginn sind alle Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten der einzubauenden Bauprodukte der AG-Bauleitung (Planer) vorzulegen, d.h. in einer geordneten Dokumentation digital auf Datenträger (CD) oder per eMail, im PDF-Format zu übergeben.
6 Sauberhaltung, Reinigung
Ordnung, Sauberkeit und Schutz:
Der AN ist für die ständige Ordnung und Sauberkeit in seinem Arbeitsbereich verantwortlich. Er hat seine Leistungen so zu erbringen, dass Verschmutzungen über das unvermeidbare Maß hinaus vermieden und Vorleistungen anderer Gewerke weder beschädigt noch zerstört werden.
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Reinigung und Entsorgung:
Sämtliche durch den AN verursachten Abfälle, Schutt und Verpackungsmaterialien sind sortenrein zu sammeln, arbeitstäglich abzufahren und fachgerecht zu entsorgen (inkl. Sondermüll). Der Arbeitsbereich ist am Ende jedes Arbeitstages in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Materiallagerung und Logistik:
Bau- und Hilfsmaterialien dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden. Sie sind in sauberen Gebinden sicher zu stapeln und nach Einsatzende unverzüglich zu entfernen. Das Baufeld ist von ungenutzten Materialien und Schmutz freizuhalten. Verschmutzungen auf Zufahrten und Verkehrswegen sind vom AN unverzüglich, mindestens jedoch werktäglich, zu beseitigen.
Rückbau und Umweltschutz:
Bauhilfsmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung sind nach Aufforderung durch den AG, spätestens bei Beginn der Außenanlagenarbeiten, vollständig zurückzubauen. Es ist streng untersagt, Abfälle, Schutt oder Reststoffe in die Kanalisation einzuleiten oder im Erdreich zu vergraben.
7 Bauausführung/Leistungsumfang
7.1 Schnittstellen
Der AN hat seine Leistungen, Baustoffe und Bauelemente eigenverantwortlich auf deren Eignung als Vorleistung für nachfolgende Gewerke zu prüfen. Er stellt sicher, dass alle für die Folgegewerke erforderlichen Zulassungs- und Einbaubedingungen rechtzeitig geschaffen werden.
Erkennt der AN, dass seine Leistungen für die geplante Anarbeitung nachfolgender Gewerke ungeeignet sind, hat er dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Prüfung oder Anzeige, trägt der AN – gemäß VOB/B und BGB – sämtliche Kosten für die Herstellung zulassungskonformer Bedingungen sowie alle daraus resultierenden Kosten für notwendige Nachbesserungen an eigenen oder fremden Leistungen.
7.2 Bauseitige Vorleistungen und Schnittstellenkoordination
Soweit im Leistungsverzeichnis oder in den Planunterlagen Vorleistungen anderer Gewerke genannt sind, definieren diese die bauseitige Schnittstelle zur Leistung des AN.
Der AN ist verpflichtet, diese Schnittstellen und bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Beginn seiner eigenen Arbeiten eigenverantwortlich auf deren Maßhaltigkeit, Ebenheit, Beschaffenheit und Eignung zu prüfen. Festgestellte Mängel, Abweichungen von den Toleranzen nach DIN 18202 oder Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B anzuzeigen, noch bevor er mit seinen eigenen Arbeiten auf der Vorleistung aufbaut.
Der AN hat sich bezüglich der zeitlichen und technischen Übergabe der Schnittstellen aktiv mit den Vor- und Nachgewerken abzustimmen und zu koordinieren, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.
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A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
7.3 Aufmaß und Maßabweichungen
Anforderungen an die Aufmaßerstellung und Prüfmerksamkeit:
Alle Aufmaße sind vom AN so zu erstellen und aufzubereiten, dass sie für unbeteiligte Dritte (z. B. den AG, die Bauleitung oder Rechnungsprüfer) jederzeit ohne Zusatzaufwand einwandfrei nachvollziehbar und prüfbar sind. Jedes Aufmaßblatt bzw. jeder digitale Aufmaßnachweis muss zwingend folgende Mindestangaben enthalten:
· Projektidentifikation: Gewerk, Vergabeeinheit und Leistungsbeschreibung im Kurztext. · Eindeutige Verortung: Genaue Angabe von Gebäude, Geschoss, Achse, Raum, Anlage sowie – falls im Projekt verwendet – die Betriebsmittelkennzeichnung (BMK-Nr.) oder das Anlagenkennzeichnungssystem (AKZ-Nr.). · Mengen- und Massenberechnung: Eingebajute Stückzahlen sowie detaillierte mathematische Massenberechnungen (bei kg, m, m², m³ unter expliziter Angabe der Einzelstrecken, Abmessungen und zugehörigen Bauteile). Leistungsbezug: Eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Position des Hauptleistungsverzeichnisses (LV-Position) oder zur freigegebenen Nachtragsposition (spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungslegung). Verpflichtendes Austauschformat für die Abrechnung: Sämtliche Aufmaße und Mengenermittlungen sind vom AN zwingend in digitaler Form nach dem Regelwerk der REB 23.003 zu erstellen. Der Datenaustausch hat parallel zur Einreichung der Rechnung im aktuellen Format GAEB X31 (oder im begründeten Ausnahmepflicht-Fall nach vorheriger Abstimmung als DA11-Datei) zu erfolgen.
Aufmaße, die diesen formalen Kriterien nicht entsprechen, gelten als nicht prüfbar im Sinne des § 14 VOB/B und weisen die Rechnung als nicht fällig zurück.
Formale Anforderungen und Nummerierung:
Sämtliche Aufmaßblätter sind über die gesamte Bauzeit fortlaufend und überschneidungsfrei zu nummerieren. Den Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) sind kumulierte Aufmaßzusammenstellungen beizufügen, die Positionsnummer, Kurztext, Einzelmassen je Blatt und die Gesamtmassen ausweisen. Rechnungen und Aufmaße sind kumulativ aufzustellen.
Prüfung und Einreichung:
Alle Unterlagen (Listen, Skizzen, Zeichnungen) sind vom AN mit Firmenstempel, Datum, Unterschrift und Namen in Druckschrift zu versehen. Die Übergabe erfolgt im Original zur Rechnungsprüfung durch den AG oder dessen AG-Bauleitung (Planer).
7.5 Demontagen/Erneuerung
Demontage und Rückbau:
Leistungen zur Demontage oder Erneuerung beinhalten den fachgerechten, geordneten und weitestgehend zerstörungsfreien Rückbau der betroffenen Bauteile unter maximaler Schonung der angrenzenden Bausubstanz. Die Kosten für den vollständigen Ausbau, den Abtransport aus dem Gebäude sowie die anschließende, fach- und umweltgerechte Entsorgung sind – sofern in dieser Position
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A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nicht explizit anders ausgewiesen – vollumfänglicher Bestandteil des angebotenen Einheitspreises.
Abfallmanagement und Trennung:
Abfälle sind gemäß den Abfallschlüsselnummern (AVV) des Leistungsverzeichnisses strikt sortenrein zu trennen und zu erfassen. Die Entsorgung erfolgt unter strikter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der SAbfEV. Der AN hat die lückenlose Dokumentation gemäß Nachweisverordnung (NachwV) mit korrektem Baustellenbezug sicherzustellen; diese Nachweise sind zwingende Voraussetzung für die Abrechnung.
Baustellenhygiene und Emissionen:
Anfallender Schutt und Abfall sind arbeitstäglich zu entfernen oder in geeigneten, abgedeckten Containern zwischenzulagern. Eine Staubentwicklung außerhalb des Gebäudes ist durch geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckungen) zwingend zu verhindern.
Vergütung:
Der Rückbau hat fachgerecht, geordnet und so schonend zu erfolgen, dass angrenzende oder verbleibende Bauteile nicht beschädigt werden. Eventuell auftretende Schäden an der Restsubstanz sind vom AN auf eigene Kosten fachgerecht zu sanieren.
In den Einheitspreis einzukalkulieren sind sämtliche Kosten für den Ausbau, die innerbetriebliche Logistik (Horizontal- und Vertikaltransport auf der Baustelle), die Bereitstellung geeigneter Schuttmulden, den Abtransport sowie die gesetzlich vorgeschriebene, ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Materialien inklusive sämtlicher Deponie- und Entsorgungsgebühren.
8 Bautagesbericht
Der AN hat tägliche Bautagesberichte zu führen und diese dem AG wöchentlich gesammelt und gegengezeichnet zu übergeben (z. B. gemäß VHB-Formblatt 411). Die Berichte müssen alle für die Ausführung, Abrechnung und Terminkontrolle relevanten Angaben enthalten. Besondere Vorkommnisse, Behinderungen oder Abweichungen vom Bauablauf sind dem AG zusätzlich unverzüglich am Tag des Eintretens schriftlich anzuzeigen.
9 Stundenlohnarbeiten
9.1 Regelungen zu Stundenlohnarbeiten (Rapportleistungen)
Anordnung und Freigabe Stundenlohnarbeiten dürfen ausschließlich auf vorherige, ausdrückliche schriftliche Anweisung des AG ausgeführt werden. Hierzu hat der AN vorab eine verbindliche Kostenschätzung unter Angabe des voraussichtlichen Personal-, Material- und Geräteaufwands zur schriftlichen Freigabe vorzulegen. Ohne diese vorherige Freigabe besteht kein Vergütungsanspruch.
Form und Inhalt der Nachweise Spätestens am Folgetag der Ausführung sind der Bauleitung des AG vollständige
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A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Stundenlohnzettel (Rapportzettel) in zweifacher Ausfertigung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Diese müssen zwingend folgende Mindestangaben enthalten:
· Personal: Name, Berufsqualifikation (z. B. Meister, Facharbeiter, Helfer) sowie die exakte tägliche Arbeitszeit (inkl. Datumsangabe) der eingesetzten Personen. · Leistung und Ort: Detaillierte, nachvollziehbare Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten unter genauer Angabe des Ausführungsortes (Gebäude, Geschoss, Raum oder Achse). · Material und Geräte: Eine lückenlose Aufstellung aller verwendeten, vertraglich gesondert zu vergütenden Materialien sowie der eingesetzten Großgeräte unter Angabe der jeweiligen Einsatzstunden.
Dokumentation und Ausschlussfrist Sämtliche Stundenlohnleistungen sind vom AN zusätzlich am Tag der Ausführung im Bautagesbericht zu vermerken. Die bloße Abzeichnung des Bautagesberichts durch den AG oder dessen Bauleitung ersetzt ausdrücklich nicht die Prüfung und Freigabe der separaten Stundenlohnzettel und gilt keinesfalls als Anerkennung der Stunden, Massen oder der Vergütungspflicht.
Stundenlohnzettel, die nicht fristgerecht (spätestens am Folgetag) oder unvollständig eingereicht werden, gelten als nicht erbracht. Eine Vergütung dieser Stunden und Aufwände ist gemäß § 15 VOB/B ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht vom AG oder dessen bevollmächtigtem Bauleiter gegengezeichnete Stundenlohnzettel werden bei der Rechnungslegung nicht anerkannt.
Verbleib der Unterlagen Das Original des gegengezeichneten Belegs verbleibt beim AG; der AN erhält eine Kopie/Durchschrift für seine Unterlagen.
9.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Bei allen Leistungen, die im Zuge des weiteren Baufortschritts verdeckt werden oder nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ohne Weiteres visuell oder messtechnisch prüfbar sind (z. B. Erd-, Tiefbau- und Abbrucharbeiten, Abdichtungen, Bewehrungen, Leitungen in Wänden/Decken), ist der AN zu einer lückenlosen und lückenlos nachvollziehbaren Dokumentation verpflichtet. Diese hat zwingend durch aussagekräftige, datierte Fotodokumentationen (inkl. Zuordnung zum Ort) und detaillierte Aufmaßskizzen zu erfolgen.
Der AN hat den AG oder dessen Bauleitung mindestens 3 Werktage vor Beginn des Verdeckens oder Schließens solcher Bauteile schriftlich zu informieren. Auf Verlangen des AG ist unverzüglich eine gemeinsame technische Feststellung vor Ort durchzuführen und in einem gemeinsamen Protokoll (gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B) zu dokumentieren.
Unterlässt der AN diese rechtzeitige Anzeige oder das Schließen erfolgt ohne die geforderte gemeinsame Feststellung, geht das vollständige Risiko der Mängelfreiheit und Massenrichtigkeit zu Lasten des AN. Der AG ist in diesem Fall berechtigt, das Freilegen der verdeckten Bauteile auf Kosten des AN zu verlangen, sofern der AN die vertragskonforme Ausführung nicht anderweitig zweifelsfrei nachweisen kann.
- Baufristenplan
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A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Der AN hat einen detaillierten, gewerkespezifischen Baufristenplan als Balkenplan (Gantt-Chart) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Dieser Plan muss die logischen Verknüpfungen der Arbeitsabläufe (Vorgangsketten und kritischer Pfad) abbilden, sodass die Einhaltung der Vertragsfristen lückenlos nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vorgaben des AG, insbesondere zur baufachlichen, logistischen oder terminlichen Koordinierung mit Fremdgewerken und den übrigen Leistungsbereichen, sind zwingend zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen vom tatsächlichen Baufortschritt (Soll-Ist-Abweichung) ist der Terminplan durch den AN unverzüglich auf eigene Kosten zu überarbeiten und anzupassen.
Abgabefristen und Datenformate: Der fertige Baufristenplan sowie jede spätere Überarbeitung sind dem AG spätestens 15 Werktage nach Auftragserteilung bzw. unverzüglich nach einer Anpassung wie folgt zu übergeben:
· Als digitale Datei im PDF-Format (skaliert auf ein gut lesbares Großformat, z. B. DIN A3 oder DIN A1). · Als offener, editierbarer Datensatz in einem gängigen, standardisierten Austauschformat der professionellen Projektmanagement-Software (z. B. als XML-basierte Projektdatei oder in einem uneingeschränkt kompatiblen Standardformat). · Auf ausdrückliches Verlangen des AG zusätzlich in 1-facher Papier-Ausfertigung.
Die Freigabe des Baufristenplans durch den AG befreit den AN nicht von seiner Pflicht zur eigenverantwortlichen Einhaltung der vertraglichen Zwischen- und Endtermine.
- Lärm-und Staubschutz
Es ist der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen und hierzu mit dem AG rechtzeitig vorab abzustimmen. Die Ausführung ist erschütterungsarm gem. DIN 4150, lärmarm gem. Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetzen und AVV Baulärm und staubarm gem. TRGS 559 durchzuführen. Besonders Immissionsintensive Arbeiten sind dem AG mind. 3 Werktage vorab anzukündigen und schriftlich zu begründen. Hinweis: die maximal möglichen Ausführungszeiten im Gebäude (nach Vorlage des AG) müssen beachtet werden.
- Fachbauleiter
Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens 10 Kalendertage nach Auftragserteilung und vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Fachbauleiter unter Angabe seiner fachlichen Qualifikation zu benennen. Dieser muss während der gesamten Bauzeit erreichbar, auf Anforderung zur Verfügung des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung des AG stehen und deutschsprachig sein.
- Einweisung und Koordination
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN (Gewerk-Kick-Off) durchgeführt. Der AN ist verpflichtet das seinerseits für das Bauvorhaben vorgesehene Personal sowie eigene Nachunternehmer entsprechend einzuweisen. Weitere Koordinationsgespräche und Baubegehungen finden
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A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach Erfordernis und auf Anordnung des AG statt.
- Baustellenbesprechungen
Regelmäßige Besprechungen und Baustellenbegehungen finden jeweils 1x wöchentlich, in Abstimmung mit dem AG, ohne besondere Einladung statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen vom Auftraggeber festgesetzten Besprechungen durch einen geeigneten, bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen, der zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigt ist.
- Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung
Für die Baustelle gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Die Anweisungen des vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind zu befolgen und unverzüglich umzusetzen, der SiGePlan ist einzuhalten. Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo vor Beginn seiner Leistungen eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Leistungsbereich vorzulegen.
15.1 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
Die für die Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen (§ 6 des Arbeitsschutzgesetztes) und Ablaufpläne (ohne Anfangs- und Endtermin) für die Arbeiten aller beteiligten Unternehmen sind vor Beginn der jeweiligen Teilleistung dem Koordinator vorzulegen. Die Aufnahme von Arbeiten, die nicht in diesen Unterlagen erfasst sind, wird grundsätzlich nicht zugelassen. Verzögerungen, die sich aus nicht termingerechter Übergabe der Gefährdungsbeurteilungen und Ablaufplänen ergeben, können nicht geltend gemacht werden.
Die Maßnahme unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998, BGBl. I 1998, S. 1283. Der Auftraggeber bestellt für die Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGe-Koordinator) im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) . Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator des AG. Werden vom SiGe-Koordinator darüber hinaus Unterlagen angefordert, sind diese zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
15.2 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben
Die Bestandsdaten wurden vorab ermittelt und daraufhin die Planung abgestimmt. Die zu erbringenden notwendigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Leistungen wurden vom SiGe-Koordinator analysiert und in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt.
15.3 Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf
Der SiGe-Koordinator stellt den SiGe-Plan auf und passt ihn bei erheblichen Änderungen an die Bauausführung an. Für die Anpassung des SiGe-Planes hat der AN dem AG zusammen mit dem Bauzeitenplan ggf. auch ein Baustelleneinrichtungsplan mit Erläuterungen des Bauablaufes zu übergeben. Der AG leitet die Unterlagen an den SiGe-Koordinator weiter. Die Vorankündigung wird an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durch den vom AG
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen beauftragten Koordinator fristgerecht versendet. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Vorankündigung wird durch den Koordinator veranlasst. Nach Auftragsvergabe hat der AN unverzüglich den SiGe-Fragebogen auszufüllen, die Ersthelfer zu benennen, die Gefährdungsbeurteilung sowie eventuelle Demontage- und Montageanweisungen zu erstellen und an den SiGe-Koordinator zu übergeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Verzögerungen oder Forderungen anderer Art, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator ergeben, können nicht geltend gemacht werden. Eine gesonderte Vergütung für die Zusammenarbeit des AN mit dem SiGe-Koordinator zur Umsetzung der Baustellenverordnung erfolgt nicht.
15.4 Maßnahmen für „besonders gefährliche Arbeiten"
Beim Umgang mit gefährlichen Substanzen sind die entsprechenden Betriebsanweisungen zu beachten. Der Umgang mit solchen Substanzen darf nur mit geschulten oder entsprechend eingewiesenem Personal durchgeführt werden.
15.5 Gegenseitige Gefährdungen
Gegenseitige Gefährdungen können in allen gemeinsam genutzten Einrichtungen stattfinden. Insbesondere bei den Zuwegungen, Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist besonders beim Maschinenan- und -abtransport sowie beim Einsatz von Baumaschinen geboten. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser erlaubt. Bei Tätigkeiten mit Emissionen sind entsprechende PSA anzulegen und ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.
15.6 Festlegungen baustellenspezifischer Maßnahmen
Der AN erhält vom SiGe-Koordinator die Baustellenverordnung mit Alarm- und Notrufplan sowie den SiGe-Plan. Jede Kolonne muss über eine Kopie des Alarm- und Notrufplans verfügen sowie über ein Funktelefon. Die Ersthelfer sind dem SiGe-Koordinator vor Baubeginn zu benennen. Wechsel der Ersthelfer sind rechtzeitig vom AG anzuzeigen.
15.7 Gemeinsam genutzte Einrichtungen
Werden Einrichtungen (z. B. Lager- und BE-Flächen, Verkehrswege, Gerüste, Sozialräume) gemeinsam genutzt, sind diese gemäß den geltenden Vorschriften herzustellen und auszulegen. Dem AN obliegt die regelmäßige Wartung, Unterhaltung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, auch bei Beauftragung Dritter. Die Kapazitäten und die Ausführung der Einrichtungen sind eigenverantwortlich auf die örtlichen Gegebenheiten und die Anforderungen aller Nutzer abzustimmen.
15.8 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen
Der AN trägt die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter sowie für die von seinen Tätigkeiten ausgehenden Gefahren auf der Baustelle. Er ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten.
Es werden insbesondere folgende Bestimmungen als vertragliche Mindeststandards
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zugrunde gelegt:
· Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). · Die Baustellenverordnung (BaustellV) in der jeweils gültigen Fassung. · Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Einsatz von Arbeitsmitteln, Gerüsten und Werkzeugen. · Das geltende Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten).
Die Pflichten des AN bestehen unabhängig von der Tätigkeit eines vom AG eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Den diesbezüglichen Anordnungen des SiGeKo sowie den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) hat der AN unverzüglich und auf eigene Kosten Folge zu leisten.
A.5 Ausführungsunterlagen
A.5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Alle Ausführungsunterlagen sind aus dem Anlagenverzeichnis (dieser Ausschreibung beigelegt) ersichtlich.
A.5.2 Vom AN zu erstellende/zu beschaffende Ausführungs- und Dokumentationsunterlagen
Werk- und Montageplanung (WMP) Der AN hat alle Unterlagen zu erbringen, die gemäß den Dokumentationsrichtlinien des AG für die Ausführung und spätere Revision erforderlich sind. Der AN erstellt unmittelbar nach der Beauftragung und rechtzeitig vor Fertigungs- bzw. Montagebeginn die vollständige Werk- und Montageplanung (WMP) für seinen Leistungsumfang als vertragliche Eigenleistung. Der detaillierte Baufristenplan (gemäß Ziffer 10) sowie ein projektbezogener Baustelleneinrichtungsplan inklusive dessen kontinuierlicher Fortschreibung sind zwingende Bestandteile der Werkplanung des AN und mit dieser abzustimmen.
Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, für jeden Tag, an dem auf der Baustelle Leistungen für dieses Projekt erbracht werden (auch durch Nachunternehmer), einen vollständigen Bautagesbericht zu führen. Diese Berichte sind der AG-Bauleitung täglich, spätestens jedoch bis 09:00 Uhr des Folgetages, in digitaler Form oder zweifacher Papier-Ausfertigung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen zwingend alle für die Ausführung, Behinderung, Witterung, Personaleinsatzstärken und Abrechnung des Auftrages maßgeblichen Angaben und Vorkommnisse enthalten.
Die Entgegennahme der Pläne und Berichte durch die AG-Bauleitung (Planer) befreit den AN nicht von seiner alleinigen Fach- und Planungshaftung für die von ihm erstellten Unterlagen.
A.6 Materialökologie und Schadstoffkontrolle
Die strikte Einhaltung aller städtischen, behördlichen und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie, zum Umweltschutz und zur Wohngesundheit (z. B. Vorgaben nach REACH-Verordnung, DGNB-/BNB-Kriterien oder kommunalen Leitfäden) ist zwingend einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, dem AG oder dessen Bauleitung vor dem Einbau
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01 LV Baustelleneinrichtung
A.6 Materialökologie sämtlicher Materialien, Bauchemikalien, Hilfs-, Klebe- und Reinigungsmittel die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen oder Umweltproduktdeklarationen (EPDs) unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen.
Der AG, die AG-Bauleitung sowie der SiGeKo sind jederzeit berechtigt, unangekündigte Kontrollen, Materialproben und Laborprüfungen auf der Baustelle durchzuführen. Bestätigt eine solche Prüfung einen Verstoß gegen die ökologischen Vorgaben, trägt der AN sämtliche Kosten der Prüfung und des Laborverfahrens.
Bei Verstößen ist der AN verpflichtet, vertragswidrig verbaute Stoffe, Materialien oder Rückstände unverzüglich auf eigene Kosten vollständig zu entfernen, fachgerecht zu entsorgen und durch konforme Produkte zu ersetzen. Alle daraus resultierenden Verzögerungen im Bauablauf sowie Folgeschäden gehen vollumfänglich zu Lasten des AN.
A.7 Aufstellung beigelegter Anlagen
Dem Leistungsverzeichnis werden Anlagen zur Angebotserstellung beigelegt (s. beigelegte Auflistung Anlagen zum LV).
A.8 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
Geltung der Normen und Stichtagsregelung Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle in den Vergabeunterlagen genannten DIN-Normen, Eurocodes und technischen Regelwerke gelten grundsätzlich in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Änderungen an Normen, die bis zum Tag des Vertragsschlusses verbindlich verabschiedet und veröffentlicht werden, werden automatisch Vertragsbestandteil und sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Aktualität und Ausführungsstandard Die vertraglichen Leistungen sind zwingend nach den zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung geltenden anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der AN ist verpflichtet, die Aktualität der Normen eigenverantwortlich zu überwachen. Zeichnen sich während der Ausführungsphase Änderungen technischer Vorschriften oder Normen ab, hat der AN den AG hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren, noch bevor die Leistung ausgeführt wird.
Abnahme und Vergütung Die erbrachte Leistung muss zum Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme vollumfänglich den zu diesem Stichtag geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften entsprechen. Soweit Normänderungen, die nach Vertragsschluss eintreten, nachweislich zu einer qualitativen oder quantitativen Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs führen, erfolgt eine Anpassung der Vergütung ausschließlich nach den strengen formalen Regelungen des § 2 Abs. 5 oder § 6 VOB/B. Solche Mehrkosten sind vom AN vor der Ausführung dem Grunde und der Höhe nach als Nachtrag anzukündigen. Führt der AN die Leistung ohne vorherige schriftliche Nachtragsvereinbarung aus, ist eine nachträgliche Vergütung ausgeschlossen.
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01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
01 Titel Infrastruktur
01.01 . Vorbereitungen
Hinweise Einrichten und Räumen der Baustelle für alle Leistungen und über alle Leistungsbereiche der/des AN, dazu gehören:
- Anlegen von Arbeitsplätzen und Lagereinrichtungen
· Lagerflächeneinfassungen · Fläche für Tankvorgänge aller Baumaschinen · Kennzeichnung von Arbeitsbereichen · Kennzeichnung von Verkehrswegen · temporäre oder dauerhafte Absperrungen.
- Erstellung und Entfernung von Arbeitsplätzen und Lagereinrichtungen
· unter Berücksichtigung aller notwendigen Verkehrswege und Sicherheitseinrichtungen · Durchführung Material- und Flächenlogistik dem Umfang der Baumaßnahme angepasste Material- und Flächenlogistik für alle Leistungen der/des AN vorbereiten und umsetzen
- Maßnahmen zur Erschließung/Sicherung der Baustelle
· temporäre Absperrungen · Baumschutz · temporäre Überfahrten (Schutzmaßnahmen) · Zuwege Container · Erstellung, Unterhaltung und Entfernung gemäß ArbStättV und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
-
Baustromversorgung bauseits durch Gewerk TGA
-
Bauwasserversorgungs-, Abwasserentsorgungsanlage
o Dem Umfang der Baumaßnahme angepasste Wasserversorgungsanlage für alle für die Erbringung der Leistungen der/des AN erforderlichen Verbraucher installieren, betreiben und deinstallieren. o Hierzu gehört insbesondere:
· Versorgung aller Arbeitsbereiche · Versorgung aller Baustellengeräte · Versorgung ggf. inklusive Bauheizung
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 22
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01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.01 . Vorbereitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Entsorgung und falls nötig Filterung aller anfallenden Abwässer
o Hauptverteilung / Übergabepunkt wird bauseits von der/dem AG eingerichtet und zur Verfügung gestellt. o Ab dem Übergabepunkt liegt die gesamte Bauwasserversorgungs-, Abwasserentsorgungsanlage im Verantwortungsbereich der/des AN.
o Zuleitungen · Alle Zuleitungen sind frostgeschützt (d.h., wenn erforderlich, mit Begleitheizung) zu verlegen. · Werden Zuleitungen oberirdisch auf Geländeniveau verlegt, ist das Einrichten und Betreiben von ausreichend stabilen Überrollschutz Bestandteil der Leistung.
o Verbraucheranschlüsse · Alle Verbraucheranschlüsse sind dauerhaft und leckagesicher durchzuführen. Anfallende Abwässer sind (nur wenn zugelassen) in geeigneter Art und Weise in die Kanalisation zu überführen. · Erforderliche Vorreinigung (Filteranlagen, Schwebbecken o. ä.) ist Sache der/des AN.
- Sanitäranlagen
o Werden eingerichtet und allen beteiligten Unternehmen zur Verfügung gestellt
- Hinweise zu Umbau / Beseitigung BE
o Die Leistung umfasst auch alle bauablaufbedingten Umbauten der Baustelleneinrichtung. o Beim Beseitigen der Baustelleneinrichtungen ist zu berücksichtigen, dass diese Leistung in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgen muss, sowie es der Baufortschritt erfordert. o Die Geländeoberflächen, auf denen sich BE-Einrichtungen befanden, sind in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. o Leistung einschl. erforderlicher Antragstellungen, Genehmigungs-, Entnahme-, Einleit-, Mietgebühren und/oder dergleichen einschl. aller sonstigen Nebenkosten.
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 23
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01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.01 . Vorbereitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.01.10 Behördliche Genehmigungen, Sondernutzungen und Beweissicherung
- Leistungsumfang und behördliche Grundlagen
Die Leistung umfasst das eigenverantwortliche Einholen, Verwalten und Aufrechterhalten aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) und Sondernutzungsgenehmigungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen-, Park- und Gehwegflächen.
Zwingende Grundlage für die Anträge sind der vom AN erstellte Baustelleneinrichtungsplan und der behördlich abzustimmende Verkehrszeichenplan (VZP). Die Leistung betrifft insbesondere die Ein- und Ausfahrtbereiche der Baustellenzufahrten (Heinrich-Heine-Straße und Schütte-Lanz-Straße) sowie die im öffentlichen Raum erforderlichen Schutz- und Absperreinrichtungen.
- Technische und organisatorische Anforderungen
Behördenmanagement und Beantragung:
· Sondernutzung: Vollständige, fristgerechte Beantragung der Sondernutzungsgenehmigungen beim zuständigen Straßenbauamt, Ordnungsamt und der Straßenverkehrsbehörde. · Koordinierung: Aktive Abstimmung und Klärung aller Nutzungsbedingungen, Auflagen und Auflagenänderungen mit den beteiligten Behörden, der Polizei und eventuell betroffenen Leitungsträgern (Versorgungsunternehmen). · Dokumentenvorhaltung: Lückenlose Bereitstellung aller gültigen Genehmigungsunterlagen und Bescheide in Schriftform auf der Baustelle zur jederzeitigen Vorlage bei behördlichen Kontrollen.
Beweissicherung (Pflaster- und Zustandsprotokoll):
· Vor Nutzungsbeginn: Durchführung einer detaillierten, gemeinsamen Zustandsfeststellung (Pflasterprotokoll) der betroffenen öffentlichen Straßenbeläge, Gehwege, Bordsteinkanten und Grünstreifen vor dem ersten Befahren. Vorhandene Vorschäden sind mittels einer hochauflösenden, datierten und verorteten Fotodokumentation beweissicher zu protokollieren, um spätere Ersatzansprüche der Stadt (insbesondere durch die Belastung der 8–10 t Achslastzone) rechtssicher abzuwehren. · Nach Rückbau: Erneute, gemeinsame Begehung und
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 24
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01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.01 . Vorbereitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Protokollierung des Zustands nach dem vollständigen Rückbau der Baustellenzufahrten zur Feststellung der Schadensfreiheit.
Kostenmanagement:
In die angebotenen Pauschalen einzukalkulieren sind sämtliche anfallenden Verwaltungsgebühren, Auslagen, Prüfgebühren sowie die laufenden Sondernutzungs- und Flächengebühren der Stadt/Kommune für den gesamten Nutzungszeitraum.
- Abrechnung und Vorhaltedauer
· Einmalige Pauschale für das gesamte Behördenmanagement, die Erstellung der Anträge, das Einholen der Erstgenehmigungen, das Erstellen des detaillierten Pflasterprotokolls vor Nutzungsbeginn sowie das Abschluss-Übergabeprotokoll nach Rückbau, mit Grundvorhaltezeit vier Wochen · Folgezeiten in nachfolgender separater Leistungsposition
1psch GP ............................
01.01.20 ÖR Genehmigungen BE Folgezeiten Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse.
Umfang:
· Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Nutzung bzw. Mietung der öffentlichen Straße bzw. Gehwege über die vier-wöchige Grundstandzeit hinaus · Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach tatsächlich beanspruchten Vorhaltemonaten.
Anforderungen:
· Genehmigung 1 Stück · Verlängerungsdauer 100 Wochen (Mietdauer insgesamt 104 Wochen - Grundvorhaltung 4 Wochen)
100StWo GP ............................
01.01.30 Erstellung und Fortschreibung des Baustelleneinrichtungs- und Logistikplans
- Leistungsumfang und geometrischer Bezug Die Leistung umfasst das Erstellen, Abstimmen, Koordinieren und die kontinuierliche, dynamische Fortschreibung eines
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 25
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01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.01 . Vorbereitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ detaillierten Baustelleneinrichtungs- und Logistikplans (BE-Plan) für das Bauvorhaben auf dem Flurstück 329 einschließlich der beiden logistischen Hauptzufahrten über die Heinrich-Heine-Straße und die Schütte-Lanz-Straße. Der Plan dient als verbindliche, koordinierende Grundlage für alle logistischen Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen und die Flächennutzung auf der Baustelle über die gesamte Bauzeit.
- Technische und inhaltliche Anforderungen
Der BE- und Logistikplan ist als maßstäbliche Zeichnung zu erstellen und muss zwingend folgende Komponenten und Detaildarstellungen enthalten:
· Infrastruktur & Großgeräte: Standort Turmdrehkran (inkl. Schwenkradien), Containeranlagen (Büro-, Sanitär-, Mannschafts- und Materialcontainer), feste und temporäre Lagerflächen sowie definierte Entsorgungs- und Wertstoffbereiche. · Baustraßen & Lastzonen: Exakte Lage und Dimensionierung der Baustraßen unter expliziter Kennzeichnung und farblicher Trennung der Achslastzonen (Zonen für 8–10 t Achslast und Zonen für max. 4 t Achslast). · Schutz- und Sicherheitsbereiche: Einzeichnung der Schutzzonen (z. B. Klimawald), der Standorte und Sichtfelder sowie der Standorte für die Einhausung der Unterflurhydranten. · Medienversorgung: Lage der temporären Strom- und Wasseranschlüsse sowie Hauptverteiler. · Verkehrsleitung: Darstellung der gesamten innerbetrieblichen Verkehrsführung (z. B. Einbahnstraßenregelungen, Wendebereiche, Aufstellflächen für Lieferverkehr) inklusive der erforderlichen Beschilderung und Sicherheitskennzeichnungen.
- Fristen, Fortschreibung und Abstimmung
· Erststellung: Die Erststellung und Übergabe des BE- und Logistikplans hat innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Beauftragung zu erfolgen. Die Übergabe an die AG-Bauleitung hat digital sowohl im editierbaren CAD-Format (z. B. .dwg/.dxf) als auch als PDF-Datei zu erfolgen. Dynamische Fortschreibung: Der Plan ist über die gesamte Bauzeit (voraussichtlich von 09/2026 bis 10/2028, ca. 26 Monate) kontinuierlich an den realen Baufortschritt anzupassen. Änderungen im Bauablauf, Bauphasenwechsel oder räumliche Verschiebungen sind
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.01 . Vorbereitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ unverzüglich einzuarbeiten. Jede Aktualisierung ist mit einem neuen Index und einer klaren Revisionswolke (Kennzeichnung der Änderung zum Vorindex) zu versehen. · Koordination: Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der AG-Bauleitung (Planer) und den Fachplanern. Korrektur- und Optimierungswünsche des AG sind bis zur endgültigen Freigabe einzuarbeiten.
- Abrechnungsart:
· Die Vergütung für die Erststellung sowie sämtliche bauablaufbedingten und dynamischen Fortschreibungen/Aktualisierungen über die gesamte Bauzeit erfolgt als Festpreis-Pauschalsumme 1 psch]. · Mit dem Pauschalpreis sind alle Aufwände für Abstimmungen, CAD-Bearbeitungen und Index-Revisionen abgegolten.
1psch GP ............................
Summe . 01.01 Vorbereitungen, Netto: ...............................
01.02 . Verkehrssicherung
01.02.10 Verkehrsbeschilderung und Baustellensicherung der Hauptzufahrt
- Leistungsumfang und behördliche Abstimmung
Die Leistung umfasst das Liefern, Aufstellen, die ordnungsgemäße Vorhaltung, Wartung sowie den späteren vollständigen Rückbau der kompletten Verkehrs-, Warn- und Hinweisbeschilderung gemäß StVO für den Bereich der Baustellenzufahrt an der Heinrich-Heine-Straße.
Der AN ist verpflichtet, auf Grundlage des bauseitig übergebenen Baustelleneinrichtungsplans (BE-Plan) den erforderlichen Verkehrszeichenplan (VZP) eigenverantwortlich zu erstellen. Die Einholung der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) bei den zuständigen städtischen Behörden ist vom AN im Namen des AG durchzuführen. Sämtliche Abstimmungen mit den Behörden sind Bestandteil dieser Position.
- Technische und inhaltliche Anforderungen
Behördliche Verkehrslenkung (Außenbereich):
· Halteverbote: Einrichten und fristgerechtes Beschildern von
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Halteverbotszonen zur dauerhaften Freihaltung der Ein- und Ausfahrtbereiche im öffentlichen Straßenraum. · Gefahrenzeichen: Aufstellen der Gefahrenzeichen „Baustelle / Baustellenausfahrt“ (VZ 123) und des Zusatzzeichens „Verschmutzte Fahrbahn“. · Gehwegschutz: Fachgerechte Sicherung der Gehwegüberfahrten mittels Absperrschrankengittern (VZ 600) inklusive vorschriftsmäßiger, funktionsfähiger gelber Warnleuchten.
Interne Logistik- und Warnbeschilderung (Baustelle):
· Achslastbegrenzung: Aufstellen der Verbotszeichen „Tatsächliche Achslast“ (VZ 263) zur Kennzeichnung der Hauptzufahrt als 8–10 t Zone. · Umwelt- und Baumschutz: Anbringen von witterungsbeständigen Hinweisschildern „Baumschutzgebiet – Befahren und Lagern verboten“ im Bereich des angrenzenden städtischen Grundstücks (Klimawald). · Leitsystem: Aufstellen von eindeutigen Wegweisern für den Lieferverkehr zu den Entladezonen, dem Baufeld und den Containeranlagen.
- Montage, Standsicherheit und Wartung
· Aufstellung: Die Beschilderung ist vorschriftsmäßig mittels Schaftrohren und standsicheren Fußplatten (Bakenfußplatten) zu montieren. Die Standsicherheit ist nach den geltenden TL-Aufstellvorrichtungen auch bei hohen Windlasten (Windzone 2/3) jederzeit zu garantieren. · Kontrolle & Wartung: Der AN übernimmt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für die von ihm aufgestellten Anlagen. Die Beschilderung ist mindestens einmal wöchentlich (sowie nach Unwetterereignissen unverzüglich) auf Vollständigkeit, Standsicherheit und korrekte Ausrichtung zu kontrollieren und im Bautagesbericht zu dokumentieren. Akkus der Warnleuchten sind eigenverantwortlich zu tauschen.
- Demontage und Rückbau
Nach Abschluss der Baumaßnahme oder nach ausdrücklicher schriftlicher Anweisung der AG-Bauleitung ist die gesamte Beschilderung vollständig, rückstandslos und fachgerecht zu demontieren, abzutransportieren und der ursprüngliche Zustand des Straßenraums wiederherzustellen.
- Abrechnung und Vorhaltedauer
Die Abrechnung erfolgt pauschaliert und ist in folgende
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Abrechnungseinheiten unterteilt:
· Pauschale (Einrichtung & Rückbau): Einmalige Pauschale für Planung, Behördenabstimmung, Erstgestellung sowie den finalen Rückbau und Abtransport. Einschließlich Grundvorhaltung vier Wochen.
· Monatliche Vorhaltung (nachfolgende Leistungsposition): Monatliche Pauschale für die Miete, Vorhaltung und wöchentliche Kontrolle der gesamten Beschilderung. (Voraussichtliche Gesamtmietdauer: 23 Monate, inklusive einer Grundvorhaltezeit von 4 Wochen). Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach tatsächlichen Vorhaltemonaten.
1psch GP ............................
01.02.20 Vorhaltung Verkehrsbeschilderung Hauptzufahrt Verlängerte Vorhaltung Verkehrsbeschilderung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Verkehrsbeschilderung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer Hauptzufahrt 23 Monate (92 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 92 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 88 Wochen
88StWo GP ............................
01.02.30 Verkehrsbeschilderung Nebenzufahrt Verkehrsbeschilderung im Bereich der Baustellenzufahrten einrichten.
Umfang:
· Verkehrsbeschilderung und Baustellensicherung · Ausführung wie Vorposition, jedoch · Sicherung der Zufahrt an der Schütte-Lanz-Straße
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Anforderungen:
Interne Logistik- und Warnbeschilderung (Baustelle):
· Achslastbegrenzung: Aufstellen von Verbotszeichen „Tatsächliche Achslast“ (VZ 263) an Zufahrt (4 t Nebenzufahrt).
Vorhaltung und Abrechnung:
· nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen · Mietdauer Nebenzufahrt voraussichtlich insgesamt 8 Monate · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung pauschaliert
1psch GP ............................
01.02.40 Vorhaltung Verkehrsbeschilderung Nebenzufahrt Verlängerte Vorhaltung Verkehrsbeschilderung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Verkehrsbeschilderung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer Nebenzufahrt 8 Monate (32 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 32 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 28 Wochen
28StWo GP ............................
01.02.50 Baken ohne Beleuchtung Hauptzufahrt Baken ohne Beleuchtung liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Absperrbaken ohne Beleuchtung liefern und aufstellen · Liefern, fachgerechtes Aufstellen und standsicheres Vorhalten von Absperrbaken (Leitbaken) zur Kennzeichnung der Fahrbahnränder, zur Spurführung auf den unbefestigten Baustraßen sowie zur Abgrenzung geschützter Flächen (Klimawald/Bäume).
Anforderungen:
Material und Ausführung:
· Liefern von Wenderichtbaken (Sicherheitsbaken) aus schlagfestem Kunststoff. · Ausführung mit reflexionsstarker Folie (Typ RA2) für hohe Sichtbarkeit bei Dämmerung und Scheinwerferlicht. · Bakenblatt doppelseitig beklebt (rechts-/linkshändig weisend je nach Aufstellort).
Standsicherheit:
· Aufstellung in Bakenfußplatten (Recycling-Material) mit einem Eigengewicht von mindestens 28 kg pro Platte, um ein Umkippen durch Windlast oder Vorbeifahrt zu verhindern. · Anordnung der Baken entlang der 30 m langen Zufahrten in einem regelmäßigen Abstand (empfohlen: alle 5–8 Meter), insbesondere zur Markierung des Schwenkbereichs an der Heinrich-Heine-Straße.
Schutzfunktion:
· Einsatz der Baken als physische Barriere zum Schutz der Klimawald-Bäume. Die Baken markieren die Grenze, über die hinaus kein Befahren oder Lagern gestattet ist.
Wartung und Rückbau:
· Regelmäßige Reinigung der Reflexionsflächen bei Verschmutzung durch den Baustellenverkehr. · Wiederaufstellen umgestoßener Baken innerhalb von 24 Stunden. · Vollständiger Rückbau nach Fertigstellung der Baustraßen bzw. nach Projektende.
Vorhaltung und Abrechnung:
· nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen Mietdauer Hauptzufahrt voraussichtlich insgesamt 23 Monate
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung nach Aufmaß nach Stück St]
6St GP ............................
01.02.60 Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung Hauptzufahrt Verlängerte Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 6 Stück · Mietdauer Hauptzufahrt 23 Monate (92 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 92 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 88 Wochen
528StWo GP ............................
01.02.70 Baken ohne Beleuchtung Nebenzufahrt Baken ohne Beleuchtung liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Absperrbaken ohne Beleuchtung liefern und aufstellen · Liefern, fachgerechtes Aufstellen und standsicheres Vorhalten von Absperrbaken (Leitbaken) zur Kennzeichnung der Fahrbahnränder, zur Spurführung auf den unbefestigten Baustraßen sowie zur Abgrenzung geschützter Flächen (Klimawald/Bäume).
Anforderungen:
Material und Ausführung:
· Liefern von Wenderichtbaken (Sicherheitsbaken) aus schlagfestem Kunststoff. · Ausführung mit reflexionsstarker Folie (Typ RA2) für hohe Sichtbarkeit bei Dämmerung und Scheinwerferlicht. · Bakenblatt doppelseitig beklebt (rechts-/linkshändig weisend
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ je nach Aufstellort).
Standsicherheit:
· Aufstellung in Bakenfußplatten (Recycling-Material) mit einem Eigengewicht von mindestens 28 kg pro Platte, um ein Umkippen durch Windlast oder Vorbeifahrt zu verhindern. · Anordnung der Baken entlang der 30 m langen Zufahrten in einem regelmäßigen Abstand (empfohlen: alle 5–8 Meter), insbesondere zur Markierung des Schwenkbereichs an der Heinrich-Heine-Straße.
Schutzfunktion:
· Einsatz der Baken als physische Barriere zum Schutz der Klimawald-Bäume. Die Baken markieren die Grenze, über die hinaus kein Befahren oder Lagern gestattet ist.
Wartung und Rückbau:
· Regelmäßige Reinigung der Reflexionsflächen bei Verschmutzung durch den Baustellenverkehr. · Wiederaufstellen umgestoßener Baken innerhalb von 24 Stunden. · Vollständiger Rückbau nach Fertigstellung der Baustraßen bzw. nach Projektende.
Vorhaltung und Abrechnung:
· nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen · Mietdauer Nebenzufahrt voraussichtlich insgesamt 8 Monate · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung nach Aufmaß nach Stück St]
12St GP ............................
01.02.80 Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung Nebenzufahrt Verlängerte Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Baken ohne Beleuchtung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 12 Stück · Mietdauer Nebenzufahrt 8 Monate (32 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 32 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 28 Wochen
336StWo GP ............................
01.02.90 Baken mit Blinklicht Hauptzufahrt Baken mit Blinklicht liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
Absperrbaken mit LED-Blinklicht liefern und aufstellen Liefern, fachgerechtes Aufstellen und betriebsfertiges Vorhalten von beleuchteten Absperrbaken (Leitbaken) zur aktiven Sicherung der Baustellenzufahrten und zur Warnung des fließenden Verkehrs gemäß StVO und RSA 21.
Anforderungen:
Material und Ausführung:
· Liefern von Wenderichtbaken mit reflexionsstarker Folie (Typ RA2). · Ausstattung mit aufgesetzten LED-Bakenleuchten (Prüfnummer nach TL-Leuchten). · Einstellung der Leuchten auf gelbes Blinklicht zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen (Ein- und Ausfahrten).
Energieversorgung und Sensorik:
· Betrieb über langlebige Batterien (Luftsauerstoff-Batterien) oder Akkus, inkl. regelmäßigem Austausch. · Integrierter Dämmerungsschalter zur automatischen Aktivierung bei Dunkelheit und Deaktivierung bei Tageslicht (energiesparend).
Montage und Positionierung:
· Aufstellung in schweren Bakenfußplatten. · Platzierung insbesondere im Einmündungsbereich zur öffentlichen Straße (Heinrich-Heine-Straße / Schütte-Lanz-Straße) sowie an markanten Kurvenpunkten der Baustraße im Klimawald.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Sicherung der Leuchten gegen unbefugte Entnahme (Diebstahlschutzschrauben).
Wartung und Vorhaltung:
· Wöchentliche Funktionsprüfung der Leuchten und Kontrolle des Batteriestands. · Reinigung der Leuchtengehäuse und Reflexionsflächen. · Vollständiger Rückbau nach Ende der Sicherungspflicht.
Vorhaltung und Abrechnung:
· nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen · Mietdauer Hauptzufahrt voraussichtlich insgesamt 23 Monate · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung nach Aufmaß nach Stück St]
10St GP ............................
01.02.100 Vorhaltung Baken mit Blinklicht Hauptzufahrt Verlängerte Vorhaltung Baken mit Blinklicht (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Baken mit Blinklicht (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 10 Stück · Mietdauer Hauptzufahrt 23 Monate (92 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 92 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 88 Wochen
880StWo GP ............................
Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.02.110 Baken mit Blinklicht Nebenzufahrt Baken mit Blinklicht liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
Absperrbaken mit LED-Blinklicht liefern und aufstellen Liefern, fachgerechtes Aufstellen und betriebsfertiges Vorhalten von beleuchteten Absperrbaken (Leitbaken) zur aktiven Sicherung der Baustellenzufahrten und zur Warnung des fließenden Verkehrs gemäß StVO und RSA 21.
Anforderungen:
Material und Ausführung:
· Liefern von Wenderichtbaken mit reflexionsstarker Folie (Typ RA2). · Ausstattung mit aufgesetzten LED-Bakenleuchten (Prüfnummer nach TL-Leuchten). · Einstellung der Leuchten auf gelbes Blinklicht zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen (Ein- und Ausfahrten).
Energieversorgung und Sensorik:
· Betrieb über langlebige Batterien (Luftsauerstoff-Batterien) oder Akkus, inkl. regelmäßigem Austausch. · Integrierter Dämmerungsschalter zur automatischen Aktivierung bei Dunkelheit und Deaktivierung bei Tageslicht (energiesparend).
Montage und Positionierung:
· Aufstellung in schweren Bakenfußplatten. · Platzierung insbesondere im Einmündungsbereich zur öffentlichen Straße (Heinrich-Heine-Straße / Schütte-Lanz-Straße) sowie an markanten Kurvenpunkten der Baustraße im Klimawald. · Sicherung der Leuchten gegen unbefugte Entnahme (Diebstahlschutzschrauben).
Wartung und Vorhaltung:
· Wöchentliche Funktionsprüfung der Leuchten und Kontrolle des Batteriestands. · Reinigung der Leuchtengehäuse und Reflexionsflächen. · Vollständiger Rückbau nach Ende der Sicherungspflicht.
Vorhaltung und Abrechnung:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 36
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen · Mietdauer Nebenzufahrt voraussichtlich insgesamt 8 Monate · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung nach Aufmaß nach Stück St]
10St GP ............................
01.02.120 Vorhaltung Baken mit Blinklicht Nebenzufahrt Verlängerte Vorhaltung Baken mit Blinklicht (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Baken mit Blinklicht (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 10 Stück · Mietdauer Nebenzufahrt 8 Monate (32 Wochen) · Vorhaltungsdauer = 32 Wochen - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 28 Wochen
280StWo GP ............................
01.02.130 Optische Abgrenzungen und Warnbereiche mittels Signalband
- Leistungsumfang
Die Leistung umfasst das Liefern, Aufstellen, die kontinuierliche Instandhaltung sowie den späteren Rückbau einer gut sichtbaren, rein optischen Begrenzung und Leitleiste mittels rot-weiß geblocktem Signalband. Die Abgrenzung dient ausschließlich der optischen Kennzeichnung von Baufeldern, temporären Lagerflächen sowie der visuell lückenlosen Markierung der Schutzzonen für den Baumbestand (Klimawald) entlang der Baustraßen.
Hinweis: Diese Leistung stellt keine mechanische Absturzsicherung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften dar, sondern dient rein der visuellen Orientierung und Warnung.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 37
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Technische Anforderungen
Material:
· Signalband: Verwendung von hochreißfestem, extrem dehnungsarmem und witterungsbeständigem Polyethylen-Absperrband (Flatterband), beidseitig rot/weiß geblockt, Breite mind. 80 mm. Das Material muss für den Langzeiteinsatz UV-stabilisiert sein. · Trägersystem: Liefern und standfestes Einschlagen von Absperrleinenhaltern (Einschlagpfosten / Laterneneisen) aus massivem Rundstahl mit geschmiedeter Spitze und Einschlagkopf, Länge ca. 1,20 m bis 1,50 m.
Montage und Ausführung:
· Pfostenabstand: Das Einschlagen der Stahlpfosten hat in einem maximalen Abstand von 2,50 m zu erfolgen, um ein Durchhängen des Bandes bei Wind und Nässe effektiv zu verhindern. · Bandführung: Das Signalband ist fachgerecht zu spannen und an den Pfosten in zwei Reihen (oberer Lauf auf ca. 1,0 m Höhe, unterer Lauf auf ca. 0,5 m Höhe) dauerhaft standsicher zu verknoten bzw. zu fixieren, um eine maximale Signalwirkung zu erzielen.
- Spezifische Einsatzbereiche
· Baumschutz (Klimawald): Lückenlose, visuelle Abgrenzung der seitlichen Baumschutzzonen entlang der unbefestigten Baustraße im Bereich der Zufahrt Heinrich-Heine-Straße. · Böschungskante (Flurstück 324): Optische Kennzeichnung und optische Führung entlang der Böschungskante zur stillgelegten Bahnstrecke im Bereich der südlichen Zufahrt.
- Unterhalt und Wartung
Der AN ist während der gesamten Nutzungszeit für den ordnungsgemäßen Zustand der optischen Barriere verantwortlich. Das Band ist wöchentlich sowie nach Sturmereignissen auf ausreichende Spannung zu kontrollieren. Schlaffe, gerissene, ausgebleichte oder durch Witterung beschädigte Abschnitte sind vom AN unverzüglich und auf eigene Kosten zu ersetzen. Nach Ende der Nutzung ist die Anlage vollständig zurückzubauen, die Stahlpfosten sind zu ziehen und das Band ist fachgerecht zu entsorgen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 38
[Seite 39]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.02 . Verkehrssicherung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Abrechnung und Vorhaltedauer
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß per Laufmeter m] fertig hergestellter und übergebener Abgrenzung.In den angebotenen Meterpreis (Einheitspreis) sind sämtliche Kosten für die Planung, das Material, die Erstmontage, den vollständigen Rückbau sowie die gesamte Vorhaltung und Miete über die voraussichtliche Nutzungsdauer von acht Wochen (inklusive einer Grundvorhaltezeit von 4 Wochen) vollumfänglich einzukalkulieren. Eine separate monatliche Mietberechnung erfolgt nicht.
350m GP ............................
Summe . 01.02 Verkehrssicherung, Netto: ...............................
01.03 . Informationstafeln
01.03.10 Hinweisschilder Hinweisschilder liefern und fachgerecht an Bauzaun montieren.
Umfang:
· Sicherheits- und Hinweisschilder am Bauzaun · Liefern, fachgerechtes Montieren und Instandhalten von normgerechten Sicherheits- und Hinweisschildern am Bauzaun. · Die Beschilderung dient der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und der Information über geltende Verhaltensregeln auf dem Baustellengelände. · Hinweisschilder mit den einschlägigen Betretungsverboten (Sicherheitshinweise) der Baustelle · Hinweisschilder an dem nachstehend beschriebenen Bauzaun liefern und fachgerecht montieren · Anzahl nach Werkplanung des AN (ggf. in Abstimmung mit dem SiGeKo)
Anforderungen:
Material und Anforderungen:
· Liefern von stabilen Hinweisschildern (z. B. aus Alu-Dibond oder schlagfestem Kunststoff). · Abmessungen und Piktogramme gemäß geltenden Normen (DIN EN ISO 7010 / ASR A1.3). · Inhalt: Einschlägige Betretungsverbote („Baustelle betreten
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 39
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.03 . Informationstafeln Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ verboten“), Gebotszeichen (z. B. Helm- und Warnwestenpflicht) sowie allgemeine Sicherheitshinweise.
Planung und Montage:
· Bestimmung der Anzahl und Platzierung gemäß der Werkplanung des Auftragnehmers (AN). · Enge Abstimmung der Standorte mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) der Baustelle. · Fachgerechte, diebstahlsichere Montage mittels UV-beständiger Kabelbinder oder Verschraubungen an der Bauzaunanlage, insbesondere an den Zugangspunkten.
Wartung und Austausch:
· Regelmäßige Kontrolle der Beschilderung auf Lesbarkeit und festen Sitz. · Instandhaltungsgarantie: Unverzüglicher Austausch beschädigter, unkenntlich gemachter oder durch Graffiti verunreinigter Schilder während der gesamten Bauzeit.
Rückbau:
· Demontage der Schilder im Zuge des Bauzaun-Rückbaus sowie fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung als Pauschale für das gesamte Kontingent inkl. Montage, Instandhaltung und Austausch sowie Vorhaltung und Rückbau nach Beendigung der Maßnahmen · für die Dauer von voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
4St GP ............................
01.03.20 Bauzaunbanner Bauzaunbanner liefern und fachgerecht montieren.
Umfang:
· Bauzaunbanner aus PVC-Plane (Sicherheitskennzeichnung) · Liefern, fachgerechtes Montieren und Instandhalten von blickdichten Bauzaunbannern zur Sicherheitskennzeichnung im Bereich der Baustellenzufahrten. · Die Banner dienen der weithin sichtbaren Information über Sicherheitsvorschriften und Betretungsverbote gemäß UVV und SiGeKo-Vorgaben.
Anforderungen:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 40
[Seite 41]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.03 . Informationstafeln Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Materialspezifikation:
· Hochwertige PVC-Plane mit einem Flächengewicht von ca. 450 g/m². · Eigenschaften: UV- und witterungsbeständig, formstabil, reißfest und absolut blickdicht. · Verarbeitung: Umlaufend randverstärkt gesäumt und mit rostfreien Metallösen im Abstand von ca. 50 cm versehen.
Druck und Gestaltung:
· Individueller Druck mit Sicherheitszeichen und Hinweistexten nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). · Abmessungen: Standardmäßig 3,00 m x 1,50 m oder nach spezifischer Abstimmung mit dem SiGeKo zur optimalen Passform an die Bauzaunelemente.
Montage und Platzierung:
· Fachgerechtes, straffes Anbringen mittels UV-beständiger Kabelbinder oder vergleichbarer Befestigungssysteme. · Einsatzorte: Montage im unmittelbaren Bereich der beiden Baustellenzufahrten (Heinrich-Heine-Straße und Schütte-Lanz-Straße) zur klaren Kennzeichnung der Gefahrenbereiche und an einem zusätzlichen Tor (zusätzlicher Fluchtweg Südwest) · Sicherstellung einer dauerhaften Befestigung, die auch Windlasten standhält.
Wartung:
· Kontrolle auf festen Sitz und Sauberkeit während der gesamten Bauzeit.
Rückbau:
· Demontage nach Projektabschluss im Zuge des Bauzaun-Rückbaus inklusive fachgerechter Verwertung.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung nach Stück (Stk) gelieferter und montierter Banner. · inklusive Rückbau und Entsorgung · Der Preis beinhaltet alle Kosten für Druck, Befestigungsmaterial und Montage. · für die Dauer von voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 41
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.03 . Informationstafeln Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
3St GP ............................
01.03.30 Bauschild Bauschild liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Bauschild inkl. Fundamentierung liefern und aufbauen · Liefern, fachgerechtes Aufstellen und betriebssicheres Vorhalten eines repräsentativen Bauschildes auf dem Baugelände (Flurstück 329). · Die Leistung umfasst die komplette tragende Konstruktion sowie die Montage des bauseits gestellten Plakats/Panels.
Anforderungen:
- Konstruktion und Material:
· Schildträger: Mehrschichtholzplatte, wetterfest beschichtet, Maße (B x H): 2,00 m x 3,00 m. · Tragkonstruktion: Standfestes System aus verzinktem Stahlrohr, ausgeführt nach statischen Erfordernissen für die entsprechende Windlastzone. · Aufbauhöhe: Unterkante Schild so gewählt, dass die Gesamthöhe über Geländeoberkante ca. 6,00 m beträgt.
- Gründung und Standsicherheit:
· Herstellen der Standsicherheit (nach statischen Nachweis durch den AN), wahlweise durch:
- Ballastgewichte (Beton-Stellgewichte) auf dem Gelände.
- Zwei Einzelfundamente (unbewehrt, Maße ca. 180 x 60 x 100 cm) inklusive Erdaushub und fachgerechtem Hinterfüllen. · Die Konstruktion muss über die gesamte Vorhaltedauer (ca. 26 Monate) absolut kipp- und standsicher sein.
- Beschriftung und Montage:
· Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Beschriftung nach Landesbauordnung (Baugenehmigung / Bauschild-Pflicht) und Fördermittelgeber · Montageleistung: Fachgerechtes Aufbringen/Montieren des von der Auftraggeberin gelieferten bedruckten Panels oder Plakats nach deren Vorlage. · Hinweis: Das Druckmedium selbst ist nicht Bestandteil dieser Position, lediglich die Montagefläche und die Montageleistung.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 42
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 01 Titel Infrastruktur 01.03 . Informationstafeln Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 4. Betrieb:
· Vorhaltung des Schildes über die gesamte Dauer der Baumaßnahmen.
Rückbau:
· Nach Abschluss der Arbeiten: Rückbau der gesamten Konstruktion, vollständiges Entfernen der Fundamente sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien (einschließlich des Schildes/Plakats).
Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung als Pauschale für Lieferung, Aufbau, Vorhaltung und späteren Rückbau inkl. Erdarbeiten. · für die Dauer von voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
1psch GP ............................
Summe . 01.03 Informationstafeln, Netto: ...............................
Summe Titel 01 Infrastruktur, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
02 Titel Schutzmaßnahmen
02.01 . Schutz Vegetation
02.01.10 Baumschutz Stammschutz für Bäume fachgerecht herstellen und für die gesamte Dauer der Maßnahmen vorhalten.
Umfang:
· Stammschutz für Bäume nach DIN 18920 · Fachgerechtes Herstellen, Montieren und Vorhalten eines mechanischen Stammschutzes für den zu erhaltenden Baumbestand (insbesondere im Bereich der Zufahrt Heinrich-Heine-Straße / Klimawald). · Die Ausführung erfolgt strikt nach DIN 18920 und RAS-LP4 zum Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Anforderungen:
- Technische Ausführung (Stammschutz):
· Material: Sägeraues Nadelholz (DIN 4071), Stärke mind. 26 mm, Breite 20–23 cm. · Konstruktion: Bohlenummantelung bis zu einer Höhe von 220 cm (bei hohem Kronenansatz bis 350 cm). · Befestigung: Mit mindestens drei umlaufenden, verzinkten Stahldrähten (DIN 3036, ø 5,5 mm), fachgerecht verrödelt und endgesichert. · Polsterung: Rutschfeste Anbringung mit Polsterung zwischen Rinde und Holzmanschette zur Vermeidung von Scheuerschäden. · Abmessungen: Geeignet für Stammumfänge (StU) von 100 cm bis 250 cm sowie Stammdurchmesser von 11 cm bis 50 cm.
- Schutz des Wurzelraums und der Krone:
· Wurzelschutz: Der Stammschutz darf nicht auf den Wurzelanläufen aufsitzen. Überragende Wurzelanläufe sind gesondert zu schützen. · Kronenschutz: Tiefhängende Äste sind abgepolstert hochzubinden (Mindestabstand Schutzmanschette zu Kronenansatz: 50 cm). · Bodenverdichtung: Absolutes Befahr- und Lagerverbot im Kronenbereich. Keine Bodenauf- oder -abträge im Wurzelraum. · Chemischer Schutz: Verbot der Verunreinigung des Bodens durch Öle, Chemikalien oder Zementwasser. · Wurzelpflege: Freigelegtes Wurzelwerk ist sofort mit Jute/Frostschutzmatten abzudecken und bei Trockenheit zu bewässern.
- Besondere Pflichten und Abstimmung:
· Meldepflicht: Der AN hat den Baubeginn rechtzeitig und schriftlich in Abstimmung mit der AG-Bauleitung (Planer) bei den Technischen Betrieben/Bauamt (TBS) Königs Wusterhausen anzuzeigen. · Vorhaltung: Der Schutz ist für die gesamte Dauer der Baumaßnahme instand zu halten und erst nach vollständigem Rückbau der Baustelleneinrichtung zu entfernen.
- Rückbau:
Nach Abschluss der Arbeiten: Rückbau der gesamten
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Konstruktion, vollständiges Entfernen inklusive der fachgerechten Entsorgung aller Materialien
- Vorhaltung und Abrechnung:
· einschließlich Vorhaltung für die Dauer der gesamten Maßnahmen, voraussichtlich insgesamt 104 Wochen · Abrechnung pro Stück (St) fachgerecht geschütztem Baum inklusive Montage, Vorhaltung und Demontage.
22St GP ............................
02.01.20 Lastverteilungsplatten als Wurzelschutz Lastverteilungsplatten als Wurzelschutz liefern und fachgerecht einbauen.
Umfang:
| · | Bodenschutz durch Lastvertei | lungsplatten (Wurzelschutz) |
|---|---|---|
| · | Liefern, fachgerechtes Verleg | en und Vorhalten vo |
| hochbelastbaren, druckverteilenden Fahrplatten im Bereich | ||
| der unbefestigten Baustraße (Klimawald). | ||
| · | Ziel ist die Einhaltung der gefo | rderten 10 t Achslast be |
| gleichzeitigem Schutz des Bodengefüges und der | ||
| Baumwurzeln vor Verdichtung gemäß DIN 18920. |
Anforderungen:
Material:
| · | Liefern von Schwerlast-Fahrpl | atten (z. B. aus |
|---|---|---|
| hochverdichtetem Polyethylen/PE-HD oder Stahl). | ||
| · | Die Platten müssen eine rutsc | hhemmende Profilierung |
| aufweisen und für Punktlasten von Schwerlastverkehr | ||
| (StVZO-Standard) geeignet sein. |
Einbau:
| · | Verlegung auf einem leichten | Sandplanum oder direkt auf |
|---|---|---|
| dem vorhandenen Boden unter Verwendung eines | ||
| zusätzlichen Trennvlieses (Geotextil), um eine Vermischung | ||
| mit dem Untergrund zu vermeiden. | ||
| · | Kraftschlüssige Verbindung d | er Platten untereinander |
| (Kopplung), um ein Verschieben oder Aufkanten während | ||
| der Überfahrt zu verhindern. |
Schutzumfang:
| · | Abdeckung der gesamten Fah | rspurbreite im kritischen |
|---|---|---|
| Wurzelbereich (Kronentraufbereich der Bäume). |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 45
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01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Rückbau:
· Nach Abschluss der Arbeiten: Rückbau der gesamten Konstruktion, vollständiges Entfernen inklusive der fachgerechten Entsorgung aller Materialien
Vorhaltung und Abrechnung:
| · | Abrechnung nach Quadratme | ter (m²) verlegter Fläche für die |
|---|---|---|
| Miete und Vorhaltung. |
190m² GP ............................
02.01.30 Lastverteilungsplatten Schutzmaßnahme Fernwärmeversorgung Lastverteilungsplatten als Schutzmaßnahme für die Fernwärmeversorgung, liefern und fachgerecht einbauen.
Umfang:
| · | Ausführung wie Vorposition, je | doch Lastverteilungsplatten |
|---|---|---|
| als Schutzmaßnahme für die Fernwärmeversorgung. | ||
| · | Liefern, fachgerechtes Verleg | en und Vorhalten vo |
| hochbelastbaren, druckverteilenden Fahrplatten im Bereich | ||
| der Fernwärmeversorgung im Gelände | ||
| · | Ziel ist die Einhaltung der gefo | rderten 10 t Achslast be |
| gleichzeitigem Schutz der Fernwärmeversorgung. |
Anforderungen:
Material:
| · | Liefern von Schwerlast-Fahrpl | atten (z. B. aus |
|---|---|---|
| hochverdichtetem Polyethylen/PE-HD oder Stahl). | ||
| · | Die Platten müssen eine rutsc | hhemmende Profilierung |
| aufweisen und für Punktlasten von Schwerlastverkehr | ||
| (StVZO-Standard) geeignet sein. |
Einbau:
| · | Verlegung auf einem leichten | Sandplanum oder direkt auf |
|---|---|---|
| dem vorhandenen Boden unter Verwendung eines | ||
| zusätzlichen Trennvlieses (Geotextil), um eine Vermischung | ||
| mit dem Untergrund zu vermeiden. | ||
| · | Kraftschlüssige Verbindung d | er Platten untereinander |
| (Kopplung), um ein Verschieben oder Aufkanten während | ||
| der Überfahrt zu verhindern. |
Schutzumfang:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| · | Abdeckung der gesamten Fah | rspurbreite im Bereich der |
|---|---|---|
| Fernwärmeversorgung |
Rückbau:
· Nach Abschluss der Arbeiten: Rückbau der gesamten Konstruktion, vollständiges Entfernen inklusive der fachgerechten Entsorgung aller Materialien
Vorhaltung und Abrechnung:
| · | Abrechnung nach Quadratme | ter (m²) verlegter Fläche für die |
|---|---|---|
| Miete und Vorhaltung. |
400m² GP ............................
02.01.40 Vorhaltung Lastverteilungsplatten Verlängerte Vorhaltung Lastverteilungsplatten (Vorpositionen).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Lastverteilungsplatten (Vorpositionen) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 190 m² + 400 m² · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
59.000m²Wo GP ............................
02.01.50 Ortsfester Baumschutz Ortsfesten Baumschutz fachgerecht herstellen und für die gesamte Dauer der Maßnahmen vorhalten.
Umfang:
· Ortsfester Baumschutzzaun nach DIN 18920 · Fachgerechtes Herstellen, Montieren und Vorhalten eines ortsfesten Baumschutzzaunes gegen mechanische Schäden. Der Schutzzaun dient als physische Barriere zur Abgrenzung des Wurzel- und Kronenbereichs (Schutzzone). · Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18920 und RAS-LP4
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ sowie in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Grünflächenamt Königs Wusterhausen.
Anforderungen:
- Konstruktion und Material:
· Traggerüst: Pfosten aus Nadelholz (sägerau), Mindestmaße 8 x 10 x 300 cm. · Pfostenabstand: Maximal 2,00 m. · Verschalung: Horizontal angebrachte Holzbretter nach DIN 4071 (Fichte, Kiefer oder gleichwertig), Holzstärke Rohmaß 24 mm, Breite 15–20 cm. · Ausführung: Mindestens fünf Bretter übereinander mit lichtem Abstand an der Pfostenkonstruktion befestigt. · Bauhöhe: Bis 2,00 m über Geländeoberkante.
- Montage und Standsicherheit:
· Einbau: Erstellung ohne Betonfundamente. Ausheben von Bodenprofilen, fachgerechtes Einstellen und Ausrichten der Pfosten sowie anschließendes Einbringen und Verdichten des Bodenaushubs. · Sorgfaltspflicht: Die Arbeiten im Wurzelbereich sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen, um Wurzelverletzungen zu vermeiden.
- Betrieb und Nebenleistungen:
· Vorhaltung: Die gesamte Konstruktion ist über die gesamte Dauer der Baumaßnahmen (ca. 26 Monate) standsicher vorzuhalten und bei Beschädigungen umgehend instand zu setzen. · Meldepflicht: Rechtzeitige Mitteilung des Baubeginns an die AG-Bauleitung zur Abstimmung mit den Technischen Betrieben (TBS) Königs Wusterhausen. · Rückbau: Nach Abschluss der Baumaßnahmen bzw. nach Aufforderung durch die AG-Bauleitung (Planer) ist die Konstruktion vollständig zu demontieren, abzufahren und fachgerecht zu verwerten.
- Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung nach Aufmaß (m) der Zaunansicht. · Der Einheitspreis beinhaltet alle Erdarbeiten, Materialien und den Rückbau. · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
Übertrag: ................................
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[Seite 49]
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
175m GP ............................
02.01.60 Vorhaltung Ortsfesten Baumschutz Verlängerte Vorhaltung Ortsfesten Baumschutz (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Ortsfesten Baumschutz (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 175 m · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
17.500mWo GP ............................
02.01.70 Optische Sicherung Optische Sicherung des Baumschutzzaunes einbauen.
Umfang:
| · | Optische Sicherung des Baum | schutzzaunes |
|---|---|---|
| · | Zusätzliche Ausstattung der E | ckpunkte und exponierten |
| Stellen des ortsfesten Baumschutzzaunes mit optischen | ||
| Warneinrichtungen zur Vermeidung von Kollisionen durch | ||
| den Baustellenverkehr. |
Anforderungen:
Reflektoren:
| · | Anbringen von bauartgeprüfte | n Reflektoren (rot/weiß oder |
|---|---|---|
| gelb) an allen Eckpfosten und im Abstand von max. 10 m | ||
| entlang der Fahrbahnseite des Zaunes. |
Warnleuchten:
| · | Montage von LED-Warnleuch | ten (gelbes Blinklicht) an den |
|---|---|---|
| Ein- und Ausfahrtsbereichen sowie an Engstellen im | ||
| Waldstück. |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 49
[Seite 50]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.01 . Schutz Vegetation Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| · | Einsatz von Leuchten mit inte | griertem Dämmerungsschalter |
|---|---|---|
| für autarken Betrieb. |
Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung nach Aufmaß in m] · der Einheitspreis beinhaltet die Lieferung, den Einbau, die Vorhaltung und den Rückbau der Sicherungsmaßnahmen · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
20m GP ............................
02.01.80 Vorhaltung Optische Sicherung Verlängerte Vorhaltung Optische Sicherung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Optische Sicherung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 20 m · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
2.000mWo GP ............................
Summe . 02.01 Schutz Vegetation, Netto: ...............................
02.02 . Kabelbrücke
02.02.10 Kabelbrücke Kabelbrücke liefern, montieren und demontieren.
Umfang:
| · | Lieferung, fachgerechte Mont | age, betriebsfertige Übergabe |
|---|---|---|
| sowie späterer Rückbau und Abtransport einer freistehenden | ||
| Kabelbrücke (Baustromgalerie) zur sicheren, vertikalen | ||
| Überführung von Medien- und Baustromleitungen |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 50
[Seite 51]
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.02 . Kabelbrücke Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| über Baustellenverkehrswege. | ||
|---|---|---|
| · | Die Konstruktion wird im direk | ten Fahrbereich von schweren |
| Logistikfahrzeugen des Baustellenbetriebs aufgestellt. | ||
| · | In den Einheitspreis einzukalk | ulieren ist die |
| Grundvorhaltedauer von 4 Wochen. |
Anforderungen:
| · | Durchfahrtsbreite | : Mindeste | ns 5,20 m lichte Weite | |
|---|---|---|---|---|
| zwischen den Innenkanten der Stützenkonstruktion. | ||||
| · | Aufbauhöhe / Durchfahrtsh | öhe | : Mindestens 4,85 m licht | |
| Höhe ab Oberkante Fahrbahnbelag bis Unterkante de | ||||
| horizontalen Gitterträgers. | ||||
| · | Konstruktionsart | : Modulares | System bestehend aus zwei |
vertikalen Trägerstützen (Quadrat- oder Rundrohrstützen)
| und einer horizontalen Brückenverbindung als stabiler | |||
|---|---|---|---|
| Gitterträger (Fachwerk- oder Traversensystem), ausgelegt | |||
| zur sicheren Aufnahme der vorgesehenen Kabel- und | |||
| Schlauchlasten. | |||
| · | Gründung / Standsicherheit | : Freistehende Aufstellung | |
| ohne Verankerung im Untergrund. Die Standsicherheit | |||
| gegen Umkippen und Verschieben ist zwingend durch | |||
| ausreichend dimensionierte, systemzugehörige Lastplatten | |||
| (Beton- oder Stahl-Ballastblöcke) auf standsicheren | |||
| Fußteilen mit Spindelelementen zum Höhenausgleich zu | |||
| gewährleisten | |||
| · | Anprallschutz & Kennzeichn | ung | : Ausrüstung der Stütze |
| im bodennahen Bereich mit einem robusten, gut sichtbaren | |||
| Anprallschutz (z. B. rot-weiße Warnmarkierung). Anbringung | |||
| von bauleitungskonformen Hinweisschildern zur Begrenzung | |||
| der tatsächlichen Durchfahrtshöhe gem. StVO. |
Normen, Vorschriften & Richtlinien:
Die Ausführung muss zwingend den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Fassungen folgender Regelwerke entsprechen:
| · | VOB Teil C: ATV DIN 18451 ( | Gerüstarbeiten) bzw. ATV DIN | ||
|---|---|---|---|---|
| 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art). | ||||
| · | DIN EN 12811-1 (Temporäre | Baukonstruktionen). | ||
| · | DIN EN 1991-1-4 (Eurocode 1 | ) – Einwirkungen auf | ||
| Tragwerke – Windlasten (unter expliziter Berücksichtigung | ||||
| der Windzone 2 Binnenland und der lokalen | ||||
| Geländekategorie | für Königs Wusterhausen | ). | ||
| · | DGUV Vorschrift 1 (Grundsätz | e der Prävention) und DGUV | ||
| Vorschrift 38 (Bauarbeiten). | ||||
| Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) – Schutz | ||||
| vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von | ||||
| Gefahrenbereichen. |
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[Seite 52]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.02 . Kabelbrücke Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| · | StVO § 32 und § 45 hinsichtlic | h der Sicherung von |
|---|---|---|
| Verkehrswegen auf Baustellen. |
Inkludierte Leistungen
| · | Vollständige logistische Abwic | klung (An- und Abtransport |
|---|---|---|
| aller Systemkomponenten und Ballastgewichte). | ||
| · | Bereitstellung aller erforderlich | en Montagebehelfe, |
| Hebezeuge (z. B. Autokran/Ladegran) und Werkzeuge. | ||
| · | Fachgerechter Auf- und Abba | u durch qualifiziertes Personal. |
| · | Erstellung und Übergabe eine | s prüffähigen statischen |
| Standsicherheitsnachweises (Typenstatik) für die Windzone | ||
| 2 unter Berücksichtigung der maximalen Kabelbelegung. | ||
| · | Einmessen und waagerechtes | Ausrichten der Konstruktion |
| auf dem bauseitigen Untergrund. | ||
| · | Laufende Sichtkontrolle der B | allastierung und der |
| Verbindungen während der ersten 4 Wochen Liegezeit. |
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einrichtungspauschale: Anlieferung, Montage, Ballastierung, Konfiguration und Übergabe (einmalig). · Betriebspauschale: Monatlicher Festpreis inklusive Miete, Wartung und sämtlicher Nebenkosten. · Anzahl Kabelbrücken: ein Stück · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
1psch GP ............................
02.02.20 Vorhaltung Kabelbrücke Verlängerte Vorhaltung Kabelbrücke (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Kabelbrücke (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten.
| · | inklusive der laufenden Überw | achung der Standsicherheit, |
|---|---|---|
| Wartung und Instandhaltung während der gesamten | ||
| Nutzungszeit. | ||
| · | umfasst das Bereithalten der | vollständigen, standsicheren |
| Systemkonstruktion (Stützen, Gitterträger, Ballastierung, | ||
| Anprallschutz) auf der Baustelle. | ||
| · | inklusive der laufenden Überw | achung der Standsicherheit, |
| Wartung und Instandhaltung während der vereinbarten | ||
| Vorhaltezeit. Umfasst das Bereithalten der funktionssicheren | ||
| Systemkonstruktion. Das erforderliche Nachjustieren und | ||
| Ausrichten der Anlage zur Einhaltung der |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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[Seite 53]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.02 . Kabelbrücke Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| geforderten lichten Durchfahrtshöhe bei normalen | ||
|---|---|---|
| witterungsbedingten oder betriebsbedingten Setzungen ist | ||
| einzukalkulieren. Setzungen durch außergewöhnliche, | ||
| bauseitige oder elementare Einwirkungen auf den | ||
| Untergrund werden nach den Bestimmungen der VOB/B | ||
| geregelt. | ||
| · | Inklusive des Austauschs von | beschädigten Systemteile |
| (Verschleiß), sofern der Schaden nicht nachweislich durch | ||
| grobes Verschulden Dritter (z.B. bauseitigen Anprall) | ||
| verursacht wurde. |
· Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
100StWo GP ............................
02.02.30 Versetzen der Kabelbrücke Versetzen der Kabelbrücke (Vorposition).
Umfang:
| · | für das vollständige Demontie | ren, innerbetriebliche |
|---|---|---|
| Versetzen (Transport) und den fachgerechten Wiederaufbau |
der vorhandenen Kabelbrücke (Vorposition) in nächster
| Nähe (innerhalb des Baustellengeländes). | ||
|---|---|---|
| · | Die Maßnahme dient der Anp | assung der |
| Baustromversorgung an den veränderten logistischen | ||
| Baufortschritt und erfolgt ausschließlich nach schriftliche | ||
| Aufforderung durch die AG-Bauleitung (Planer) |
Anforderungen:
| · | Sorgfältiges Trennen und Sich | ern der bauseitigen Kabel und |
|---|---|---|
| Leitungen (Medien) vor dem Abbau (die eigentliche De- und | ||
| Remontage der Kabel/Medien im Träger ist eine bauseitige | ||
| Leistung des Gewerks TGA). | ||
| · | Vollständiger Rückbau der Git | terträger, Stützen und das |
| Aufnehmen der schweren Lastplatten. | ||
| · | Horizontaler Zwischentranspo | rt aller Komponenten zum |
| neuen Aufstellort mittels geeigneter Transportfahrzeuge. | ||
| · | Fachgerechte Remontage, Au | srichten und erneutes |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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[Seite 54]
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.02 . Kabelbrücke Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| Ballastieren der Konstruktion gemäß den Anforderungen der | ||
|---|---|---|
| Hauptposition (Standsicherheitsnachweis). | ||
| · | Erneute visuelle Abnahme un | d Freigabe zur Kabelbelegung |
| gemeinsam mit der AG-Bauleitung (Planer). | ||
| · | Abrechnung erfolgt pro tatsäc | hlich durchgeführtem und |
| abgeschlossenem Versetzungsvorgang (Auf- und Rückbau | ||
| am alten/neuen Standort). | ||
| · | Anzahl der Umsetzungen: zwe | i Stück |
2St GP ............................
Summe . 02.02 Kabelbrücke, Netto: ...............................
02.03 . PSA
02.03.10 Kopfschutz Kopfschutz (PSA) liefern und zur Nutzung vorhalten.
Umfang:
· Kopfschutz (PSA) für Besucher und Dritte · Liefern und betriebsbereites Vorhalten von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) – hier: Schutzhelme – zur Nutzung durch Besucher, Prüfbehörden und sonstige Dritte. · Die Auswahl und Bereitstellung erfolgt unter strikter Beachtung des Arbeitsschutzgesetzes, der PSA-Benutzungsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 1.
Anforderungen:
Material und Beschaffenheit:
· Liefern von hochwertigen Schutzhelmen (Neuware) gemäß DIN EN 397. · Ausführung: Farbton Weiß, ohne Beschriftungen oder Logos. · Ausstattung mit verstellbarem Innengurt (Kopfband) zur einfachen Anpassung an verschiedene Kopfgrößen sowie integriertem Schweißband.
Bereitstellung und Nutzung:
· Hinterlegen der Helme im Baustellencontainer (Bauleitungsbüro) zur direkten Ausgabe bei Bedarf. · Die Anzahl der vorzuhaltenden Helme erfolgt nach Abstimmung mit der AG-Bauleitung (Planer) · Empfehlung: mind. 5 Stück · Sicherstellung, dass die Nutzer über die Verpflichtung zur
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.03 . PSA Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ bestimmungsgemäßen Benutzung und Prüfung gemäß § 30 DGUV Vorschrift 1 informiert werden.
Hygiene und Wartung:
· Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Helme nach der Benutzung durch Dritte. · Regelmäßige Sichtprüfung auf Risse, Verformungen oder Materialermüdung (Ablauffristen beachten). Beschädigte Helme sind unverzüglich gegen Neuware auszutauschen.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Bereitstellung und Vorhaltung eines Kontingents von mindestens 5 Schutzhelmen über die gesamte Dauer der Baumaßnahmen (ca. 26 Monate). · Abrechnung als Pauschale für die Erstausstattung und Vorhaltung inkl. Austausch bei Mängeln.
1psch GP ............................
02.03.20 Warnwesten Warnwesten liefern und zur Nutzung bereitstellen.
Umfang:
· Warnwesten (PSA) für Besucher und Dritte · Liefern und betriebsbereites Vorhalten von Warnwesten zur Nutzung durch Besucher und Dritte. · Die Bereitstellung dient der Einhaltung der Sichtbarkeitspflicht auf der Baustelle gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der DGUV.
Anforderungen:
Material und Beschaffenheit:
· Liefern von Warnwesten (Neuware) gemäß DIN EN ISO 20471 (Klasse 2). · Ausführung: Farbe Gelb oder Orange, ohne Beschriftungen oder Logos. · Ausstattung mit mindestens zwei umlaufenden Reflexstreifen (hochreflektierend) und Klettverschluss. · Größe: Universelle Passform (XL/XXL), um das Tragen über der Alltagskleidung oder Arbeitsjacken zu ermöglichen.
Bereitstellung und Lagerung:
· Hinterlegen der Warnwesten im Baustellencontainer (Büro) zur direkten Ausgabe.
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 02 Titel Schutzmaßnahmen 02.03 . PSA Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Die genaue Anzahl wird nach Abstimmung mit der AG-Bauleitung (Planer) festgelegt (Empfehlung: analog zur Anzahl der Schutzhelme).
Hygiene und Wartung:
· Regelmäßige Prüfung auf Verschmutzung und Funktionsfähigkeit der Reflexstreifen. · Verschlissene oder stark verschmutzte Westen sind umgehend gegen Neuware auszutauschen. · Reinigung nach Bedarf unter Berücksichtigung der Herstellerangaben.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Bereitstellung und Vorhaltung eines Kontingents von mindestens 5 Warnwesten über die gesamte Dauer der Baumaßnahmen (ca. 26 Monate). · Abrechnung als Pauschale für die Erstausstattung und Vorhaltung inkl. Austausch bei Mängeln.
1psch GP ............................
Summe . 02.03 PSA, Netto: ...............................
Summe Titel 02 Schutzmaßnahmen, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
03 Titel Logistik
03.01 . Medien
Hinweis
Baustromversorgung Die Bereitstellung des Baustromhauptanschlusses, die Installation der Haupt- und Unterverteiler sowie die Baustellenbeleuchtung erfolgen bauseits durch das separate Gewerk Technische Gebäudeausrüstung (TGA / Einzelvergabe). Der Anschluss der Container an diese Baustromverteiler (Schnittstelle zum bauseitigen Gewerk TGA ELT) ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
03 Titel Logistik
Hinweis Bauwasserversorgung Die Bauwasserversorgung erfolgt primär bauseits über einen Brunnen, der sich derzeit im Bau befindet. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme dieses Brunnens ist die Versorgung der Baustelle mit Bauwasser über Unterflurhydrant Bestandteil dieser Ausschreibung. Nach der Fertigstellung des Brunnens gehört auch der endgültige Bauwasseranschluss an die bauseitige Technik zum Bestandteil dieser Ausschreibung.
03.01.01 . Bauwasser
03.01.01.10 Unterflurhydrant Bauwasseranschluss über Unterflurhydrant liefern und fachgerecht an Entnahmestelle andocken.
Umfang:
· Bauwasseranschluss über Unterflurhydrant · Herstellen eines betriebsfertigen Bauwasseranschlusses zur Entnahme von Standrohrwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz über einen Unterflurhydranten (nahe Heinrich-Heine-Straße oder Schütte-Lanz-Straße). · Die Leistung umfasst die Bereitstellung der Armaturen sowie den fachgerechten Anschluss bis zur zentralen Entnahmestelle auf dem Baufeld.
Anforderungen:
Standrohr und Zähler:
· Mieten und fachgerechtes Setzen eines Bauwasser-Standrohrs (passend für Unterflurhydranten nach DIN). · Ausstattung mit einem geeichten Wasserzähler, einem Rückflussverhinderer und einem Systemtrenner (nach DIN EN 1717) zur Absicherung gegen Rückfließen in das Trinkwassernetz. · Abnahme und Plombierung durch den zuständigen Wasserversorger (z. B. MAWV).
Zuleitung zur Baustelle:
· Liefern und Verlegen einer Schlauchleitung oder PE-Druckleitung (min. 1 Zoll) vom Standrohr bis zur Hauptentnahmestelle auf dem Grundstück (Flurstück 329). · Schutzmaßnahmen: Sicherung der Leitung bei Überquerung von Verkehrswegen (z. B. durch Kabelschutzbrücken oder Einlegen in Schutzrohre), um Beschädigungen durch 10-t-LKW zu vermeiden.
Entnahmestelle:
· Einrichten eines zentralen Wasserentnahmepunkts (Wasserhahn/Verteiler) auf dem Baufeld. · Sicherung des Standrohrs gegen unbefugte Entnahme und
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01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Beschädigung (z. B. durch eine abschließbare Umbauung oder Schutzbügel).
Winterbetrieb / Frostschutz:
· Fachgerechte Isolierung des Standrohrs und der oberirdischen Leitungen zur Gewährleistung der Wasserentnahme bei Frost. · Entleerungsmöglichkeit für frostgefährdete Leitungsabschnitte vor Arbeitsende.
Dokumentation und Rückbau:
· Protokollierung der Zählerstände bei Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme. · Vollständiger Rückbau und Rückgabe des Standrohrs nach Abschluss der Baumaßnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalig: Bereitstellung, Installation und Anschlussgebühr (Pauschal). · Monatlich: Miete für Standrohr und Armaturen (Monatspauschale). · Nach Verbrauch: Wasserkosten gemäß Zählerstand (wird i. d. R. als Durchläufer direkt mit dem Versorger abgerechnet). · Abrechnung der Wasserkosten über den AG. · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 24 Wochen
1St GP ............................
03.01.01.20 Vorhaltung Unterflurhydrant Verlängerte Vorhaltung Unterflurhydrant (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Unterflurhydrant (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive monatliche Miete für Standrohr und Armaturen (Monatspauschale). · Nach Verbrauch: Wasserkosten gemäß Zählerstand (wird i. d. R. als Durchläufer direkt mit dem Versorger abgerechnet). · Abrechnung der Wasserkosten über den AG. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 24 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 20 Wochen
20StWo GP ............................
03.01.01.30 Einhausung Unterflurhydranten Einhausung der Unterflurhydranten liefern und fachgerecht herstellen.
Umfang:
Einhausung für Unterflurhydrant und Standrohr Herstellen einer stabilen, wetterfesten und abschließbaren Schutz-Einhausung für das installierte Bauwasser-Standrohr am Unterflurhydranten. Die Einhausung dient dem Schutz vor mechanischen Beschädigungen durch Baustellenverkehr, unbefugtem Zugriff (Vandalismus/Wasserdiebstahl) sowie als Frostschutz.
Anforderungen:
Konstruktion:
· Erstellung einer Einhausung aus robustem Material (z. B. OSB-Platten auf Kantholzrahmen oder eine modulare Metallschutzbox). · Abmessungen sind so zu wählen, dass der Hydrant, das Standrohr inkl. Wasserzähler und die Schlauchanschlüsse vollständig umschlossen sind. · Ausführung mit einem aufklappbaren oder abnehmbaren Deckel/Tür zur einfachen Ablesung des Zählers und zur Bedienung der Ventile.
Sicherung und Standsicherheit:
· Ausstattung der Einhausung mit einer Vorrichtung für ein Vorhängeschloss. · Sicherung der Box gegen Umstoßen oder Verschieben (z. B. durch Bodenanker oder Beschwerung mit Betonfußplatten), insbesondere da die Lage im Bereich des Klimawaldes/Zufahrt eine erhöhte Gefahr durch Rangiermanöver birgt.
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01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Frostschutz-Isolierung:
· Vollflächige Auskleidung der Einhausung im Innenraum mit Dämmmaterial (z. B. Hartschaumplatten oder Mineralwolle), um ein Einfrieren der Armaturen bei winterlichen Temperaturen zu verhindern.
Anprallschutz (Zusatzsicherung):
Aufstellen von mindestens drei auffälligen Schutzpfosten (z. B. Leitbaken oder massive Holzpfähle) im direkten Umkreis der Einhausung, um einen physischen Anprallschutz gegenüber einbiegenden LKW (bis 10 t Achslast) zu gewährleisten.
Rückbau:
· Vollständiger Abbau und Abtransport der Einhausung nach Beendigung der Bauwasserentnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalig: Abrechnung als Pauschale (PSCH) für die Lieferung, Herstellung und den späteren Rückbau. · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 24 Wochen
1St GP ............................
03.01.01.40 Vorhaltung Einhausung Unterflurhydranten Verlängerte Vorhaltung Einhausung Unterflurhydranten (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Einhausung Unterflurhydranten (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 24 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 20 Wochen
20StWo GP ............................
Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.01.01.50 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss mit Messeinrichtungen liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Messeinrichtung für Bauwasseranschluss liefern und montieren · Liefern, fachgerechtes Einbauen und betriebsbereites Vorhalten einer kompletten Messeinrichtung zur Erfassung des Wasserverbrauchs am Bauwasseranschluss · Die Einrichtung muss den geltenden Vorschriften des örtlichen Wasserversorgers (z. B. MAWV) entsprechen
Anforderungen:
Zählereinheit:
· Liefern und Einbauen eines geeichten Mehrstrahl-Nassläufer-Wasserzählers (Größe entsprechend der Entnahmeleistung, mind. Qn 2,5 bis 6,0 m³/h). · Einbau in das Standrohr oder in eine bauseitige Zählergarnitur. · Sicherstellung der Eichgültigkeit für die gesamte Dauer der Baumaßnahme 28 Monate.
Systemschutz und Sicherheit:
· Installation eines Rückflussverhinderers sowie eines Systemtrenners (Bauform BA nach DIN EN 1717), um eine Verunreinigung des öffentlichen Trinkwassernetzes durch Rücksaugen oder Rückfließen sicher zu verhindern. · Einbau eines Schmutzfängers vor der Messeinrichtung zum Schutz des Zählers vor Partikeln aus dem Hydrantennetz.
Anschlusstechnik:
· Herstellen der druckfesten Verbindung zwischen Standrohr, Messeinrichtung und dem weiterführenden Schlauchsystem mittels Geka- oder C-Kupplungen. · Einbau eines Entleerungsventils hinter der Messeinrichtung zur Frostfreihaltung der nachfolgenden Leitungen. · Inklusive circa 50 lfdm Zuleitungen mit PE- Rohr gedämmt · einschließlich Form- und Verbindungsstücke, Schlauch- verschraubungen nach Erfordernis · Ausführung der Leitungen mit Isolierung und Begleit- · heizung · Der Bauwasseranschluss ist so zu bemessen, dass jederzeit Bauwasser zur Durchführung aller Leistungen am Bau bis
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ zur Beendigung der Baumaßnahme in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. · Der Bauwasseranschluss ist monatlich zu prüfen. Dazu ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen und der AG-Bauleitung zu übergeben. · Ventil und Schlauchverschraubung mindestens DN 32 (Gewinde von 1 1/4 Zoll, ca. 42 mm Außendurchmesser)
Abnahme und Dokumentation:
· Koordination der offiziellen Inbetriebnahme und Plombierung durch den zuständigen Wasserversorger. · Erstellung eines Übergabeprotokolls mit Dokumentation des Anfangszählerstands. · Monatliche Ablesung und Protokollierung des Verbrauchs zur Kostenkontrolle.
Rückbau:
· Vollständiger Abbau und Abtransport nach Beendigung der Bauwasserentnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalig: Abrechnung als Pauschale für die Lieferung, Herstellung und den späteren Rückbau. · Inklusive Miete für die Messeinrichtung · Abrechnung der Wasserkosten über den AG. · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
1St GP ............................
03.01.01.60 Vorhaltung Bauwasseranschluss Verlängerte Vorhaltung Bauwasseranschluss mit Messeinrichtungen (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Bauwasseranschluss mit Messeinrichtungen (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Inklusive Miete für die Messeinrichtung · Nach Verbrauch: Wasserkosten gemäß Zählerstand (wird i. d. R. als Durchläufer direkt mit dem Versorger abgerechnet). · Abrechnung der Wasserkosten über den AG. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers.
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 62
[Seite 63]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
100StWo GP ............................
03.01.01.70 Flexibler Schlauch Schlauchleitungsanschluss für Toilettencontainer (WC-Container) liefern und fachgerecht anschließen.
Umfang:
· Schlauchleitungsanschluss für WC-Container · Liefern, fachgerechtes Verlegen und Anschließen einer druckfesten Wasserzuleitung vom zentralen Bauwasseranschluss (Messeinrichtung) bis zum Übergabepunkt am Toilettencontainer. · Die Leitung ist für den dauerhaften Betrieb der sanitären Anlagen auszulegen.
Anforderungen:
Material und Ausführung:
· Liefern und Verlegen einer trinkwassertauglichen Druckschlauchleitung oder PE-HD-Rohrleitung (Dimension mind. 1 Zoll / DN 25). · Verwendung von hochwertigen, robusten Schnellkupplungen als Klauenkupplungssystem (Schnellkupplungssystem mit Klemmschale) zur dauerhaft dichten Verbindung.
Trassenführung und Schutz:
· Verlegung der Leitung entlang der Baustraße (ca. 30 m). · Mechanischer Schutz: Im Bereich von Fahrwegen oder dort, wo die Leitung durch den 10-t-LKW-Verkehr gefährdet ist, ist sie in robusten Kabelschutzbrücken zu führen oder durch eine Überdeckung mit Schotter/Stahlplatten zu schützen. · Sicherung der Leitung gegen Verrutschen im Bereich des unbefestigten Sandwegs.
Anschluss am Container:
· Fachgerechter Anschluss an den bauseitigen Wasseranschlussstutzen des WC-Containers.
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Einbau eines separaten Absperrhahns direkt vor dem Container, um die Anlage bei Wartungen oder Havarien einzeln drucklos schalten zu können.
Frostschutzmaßnahmen:
· Vollständige Ummantelung der oberirdisch verlegten Leitung mit wetterfestem Isoliermaterial (z. B. PE-Schaumschläuche mit UV-Schutz-Ummantelung). · Optional: Installation eines elektrischen Frostschutz-Heizbandes entlang der Leitung, um den Betrieb auch bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sicherzustellen.
Inbetriebnahme:
· Dichtigkeitsprüfung der gesamten Strecke unter Betriebsdruck. · Spülung der Leitung vor Übergabe an den Nutzer zur Sicherstellung der Hygiene.
Rückbau:
· Vollständiger Abbau und Abtransport nach Beendigung der Bauwasserentnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Abrechnung nach Laufmeter (m) verlegter Leitung · inklusive sämtlicher erforderlichen Leistungen (Behelfe, Befestigungen, Verbindungselemente (Formstücke), Schlauchverbindungen etc.) · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
100m GP ............................
03.01.01.80 Vorhaltung Flexibler Schlauch Verlängerte Vorhaltung Flexibler Schlauch (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Flexibler Schlauch (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Inklusive Miete für die Messeinrichtung · Nach Verbrauch: Wasserkosten gemäß Zählerstand (wird i. d. R. als Durchläufer direkt mit dem Versorger abgerechnet). · Abrechnung der Wasserkosten über den AG.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 64
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.01 . Medien Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 100 m · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
10.000mWo GP ............................
Summe . 03.01.01 Bauwasser, Netto: ...............................
Summe . 03.01 Medien, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
03.02 . Container
Allgemeine Vorbemerkungen Container Gestellung und Betrieb von Containeranlagen
- Leistungsumfang und Termine
· Der Auftragnehmer (AN) hat die nachfolgend spezifizierten Container für die gesamte Baustellendauer bereitzustellen. · Die Lieferung, der Aufbau sowie die Inbetriebnahme erfolgen nach Abschluss der Erdarbeiten gemäß dem aktuellen Bauablaufplan. · Lieferung und Aufbau der Containeranlage ab dem Baustart Gewerk Rohbau (vgl. Bauablaufplan) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen · Der Rückbau und Abtransport erfolgen nach Freigabe durch die AG-Bauleitung (Planer).
- Technische Ausführung und Maße
· Abmessungen: Alle Einheiten sind als stapelbare Standard-20-Fuß-Container auszuführen (Außenmaße ca. 6,06 m x 2,44 m x 2,59 m). Bei Bedarf sind diese als koppelbare Mehrfachcontainer (Anlagen) auszubilden. · Konstruktion: Die Container müssen allseits gedämmt (winterfest) und schalltechnisch voneinander entkoppelt
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 65
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
03 Titel Logistik
Allgemeine Vorbemerkungen Container sein. Offene Zwischenräume zwischen den Einheiten sind fachgerecht zu verschließen und ggf. zu dämmen. · Fenster: Einbau einer ausreichenden Anzahl an öffenbaren Isolierglasfenstern; Sanitäreinheiten sind zwingend mit Sichtschutz (Milchglas) auszustatten. · Beschilderung: Jede Einheit ist mit einem dauerhaft wetterbeständigen, bedruckten Blechschild (mind. 20 x 30 cm) nach Vorgabe der Bauleitung zu kennzeichnen. · Schließung: Pro Container sind der AG-Bauleitung (Planer) acht Schlüssel auszuhändigen.
- Haustechnik und Anschlüsse
· Allgemeines: Die Leistungen verstehen sich inklusive aller Zuleitungen (Strom, Wasser, Abwasser) ab Geländeoberkante (GOK) sowie aller erforderlichen Formteile und Übergänge. · Heizung/Klima: Beheizung über thermostatgesteuerte Elektroheizungen. In öffentlich zugänglichen Bereichen sind die Thermostate gegen Demontage zu sichern. Sofern in der Position gefordert, ist eine fest integrierte oder mobile Klimaanlage vorzusehen. Die Dimensionierung erfolgt fachgerecht nach Raumgröße. · Sanitär/Abwasser: Da ein Anschluss an das öffentliche Netz nicht vorgesehen ist, erfolgt die Entsorgung über untergebaute Fäkalientanks. Der AN ist für die ordnungsgemäße Entleerung und Entsorgung verantwortlich. Alle wasserführenden Leitungen sind frostsicher auszuführen. · Elektrik: Ausstattung mit Grundbeleuchtung inkl. Leuchtmittel sowie einer ausreichenden Anzahl an Außenleuchten für die Verkehrssicherheit im Containerbereich.
- Aufbau und Untergrund
· Die Übergabe der standsicheren Untergründe erfolgt durch das Gewerk Erdbau. Der AN hat die Eignung vor Aufbau zu prüfen. · Inkludiert sind die notwendige Unterkonstruktion sowie das zweimalige Umsetzen der Anlagen innerhalb des Baufeldes (Abrechnung erfolgt über separate Positionen). · Nach Beendigung der Nutzung sind die Flächen rückstandsfrei zu räumen.
- Betrieb, Wartung und Reinigung
· Die Einheitspreise der Vorhaltung verstehen sich inklusive aller Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung (z. B. Austausch von Leuchtmitteln etc.). · Die Reinigung erfolgt gemäß den Intervallen in der jeweiligen Positionsbeschreibung und ist in die Vorhaltekosten einzukalkulieren.
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03.02.01 . Vorbereitungen
03.02.01.10 Wasseranschluss Wasseranschluss an den Containern fachgerecht herstellen.
Umfang:
· Wasseranschluss der Containeranlage (frostsicher) · Fachgerechtes Herstellen der Wasserversorgung für die Containeranlage. · Die Leistung umfasst die gesamte Zuleitung vom zentralen Bauwasseranschluss bis zu den Sanitäreinheiten, inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zum dauerhaften Betrieb unter winterlichen Bedingungen.
Anforderungen:
Leitungsführung und Erdarbeiten:
· Liefern und Verlegen der Trinkwasser-Zuleitung (PE-HD oder vergleichbar) über eine Strecke von ca. 50 m. · Verlegung über Erdboden. · Bei oberirdischer Führung: Fachgerechte Isolierung und Installation einer elektrischen Begleitheizung zur Sicherstellung der Frostfreiheit bis -15 °C.
Anschluss der Sanitäreinheiten:
· Fachgerechter Anschluss an die drei in Reihe stehenden Container:
1 x Container DT (Damen/Toilette) 1 x Container HT (Herren/Toilette)
· Inklusive aller Formstücke, Absperrventile und flexiblen Panzerschläuche für den direkten Anschluss an die Container-Außenseite.
Sicherung und Einhausung:
· Herstellen einer isolierten Einhausung der Übergabepunkte am Container, um Kältebrücken an den Anschlussarmaturen zu vermeiden. · Installation eines zentralen Absperrhahns mit Entleerungsmöglichkeit.
Inbetriebnahme:
· Druckprüfung der gesamten Leitungslage.
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[Seite 68]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Hygienische Spülung vor Übergabe zur Nutzung. · Vorhaltung und Instandhaltung bis zum Rückbau der Containeranlage.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Leistung: Inklusive Begleitheizung, Material, Montage und Rückbau nach Beendigung der Maßnahmen. · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
1St GP ............................
03.02.01.20 Lastverteilungsplatten Lastverteilungsplatten aus Stahl liefern und einbauen.
Umfang:
· Lastverteilungsplatten in diversen Stärken nach Bedarf liefern und fachgerecht einbauen · Liefern und fachgerechtes Einbauen von Lastverteilungsplatten aus Stahl zur Aufnahme hoher Punktlasten (z. B. Container-Eckbeschläge, Kranstützen) auf der hergestellten Bitumenkiesfläche. Die Platten dienen der Vermeidung von Eindrückungen im bituminösen Belag und zur großflächigen Lastableitung in den Unterbau.
Anforderungen:
Lastverteilungsplatten aus Stahl liefern und einbauen
Material und Beschaffenheit:
· Liefern von Lastverteilungsplatten aus Baustahl (z. B. S235JR). · Abmessungen: Standardmäßig 500 x 500 mm oder 1.000 x 1.000 mm (nach statischer Erfordernis). · Materialstärke mindestens 15–20 mm, um Verbiegungen unter Volllast zu verhindern. · Die Kanten sind entgratet oder leicht gefast auszuführen, um Beschädigungen am Bitumenbelag beim Auflegen zu minimieren.
Einbau und Positionierung:
· Einmessen der Lastpunkte gemäß Fundamentplan der Containeranlage bzw. Aufstellplan · Säubern der Bitumenkiesoberfläche von losem Material. · Sattes Auflegen der Stahlplatten. Bei Unebenheiten im Bitumenkies ist ein Feinplanum aus
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 68
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Brechsand-Splitt-Gemisch (Körnung 0/2 bis 0/5 mm) in einer Stärke von max. 1-2 cm zur vollflächigen Unterfütterung herzustellen. · Die Platten sind absolut waagerecht und kippsicher auszurichten.
Korrosionsschutz (optional):
· Ausführung in walzblauem Stahl (unbehandelt) für temporäre Zwecke
Vorhaltung und Abrechnung:
· Anzahl 120 Stück Platten im Format 1x1 m. · nach Ende der Bauzeit bzw. nach Abstimmung der AG-Bauleitung (Planer), abbauen und entfernen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen · Grundvorhaltezeit vier Wochen · Abrechnung nach Stück St]
120St GP ............................
03.02.01.30 Lastverteilungsplatten Vorhalten Verlängerte Vorhaltung Lastverteilungsplatten (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Lastverteilungsplatten (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 120 Stück · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
12.000StWo GP ............................
Summe . 03.02.01 Vorbereitungen, Netto: ...............................
03.02.02 . Container
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 69
[Seite 70]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Hinweise
Bauleitungs- Besprechungscontaineranlage
Für das Bauleitungsbüro und Besprechungscontainer des AG ist eine Containeranlage mit integrierter Teeküche aus Containermodulen vorgesehen. Ausführung und Ausstattung gemäß nachfolgender Grundbeschreibung und den einzelnen Positionen.
Es dürfen nur funktionstüchtige, neuwertige und technisch einwandfreie Containermodule verwendet werden.
Komplette Anlage bestehend aus:
Erdgeschoss Aufbau: WC-Container 2 Module ca. 2,5 x 6,0 m mit Fäkalientanks Grundfläche: ca.5 m x 6,0 m Bauleitungscontainer 1 Module ca. 2,5 x 6,0 m Grundfläche: ca. 2,50 m x 6,0 m alle drei Container nebeneinander
Obergeschoss Aufbau: Besprechungscontainer 1 Module ca. 5,00 x 6,0 m Grundfläche: ca. 5,00 m x 6,0 m (Doppelcontainer) einschließlich separater Treppenzugang
Aufstellort: Die Bauleitungscontaineranlage wird gemäß dem beigefügten BE-Plan aufgebaut. Es ist eine zweigeschossige Aufstellung auf dem vorhandenen Gelände innerhalb der Baustellenfläche vorgesehen. Die Bauleitungscontaineranlage mit WC-Container soll mit Start der Baustelle (Rohbau) bis zum Abschluss der Baumaßnahme vorgehalten werden.
Gründung: Die Gründung / Fundamentierung bauseits durch das Gewerk Erdbau. Einbau von ggf. Lastverteiler von dem AN
Aufstellfläche: An der Aufstellfläche werden keine Veränderungen vorgenommen.
Container:
Rahmen
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Rahmen als freitragender, verzinkter Stahlrahmen, serienmäßig koppelbar, 2-fach stapelbar. Im Rahmen integrierter Kabelkanal.
Boden Boden mit PUR-Hartschaumkern oder Mineralwolle U = ca. 0,44 W/m²K. Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist die Isolierung durchgehend über dem Stahl- rahmen angeordnet. Zulässige Verkehrslast 3,5 kN/m2 PVC Bodenbelag, rutschfest, antistatisch, 1,5 mm stark, in Bahnen verschweißt, mit Kunststoff-Sockelleisten.
Außenwände Aussenwände aus Sandwichelementen mit PUR-Hartschaumkern oder Mineral- wolle, U = ca. 0,45 W/m²K, Außenverkleidung aus verzinktem Trapez-Stahl- blech mit Kunststoffbeschichtung, Farbton weiss-grau, alle Container gleichfar- big. Innenverkleidung mit Deckschicht aus kunststoffbeschichteten Platten, Farbton weiß.
Fenster Fenster Holz-, Kunststoff- oder Aluminiumfenster als Dreh-/Kippfenster, weiß, Größe ca.2,00 x 1,20 m, zweiflüglig, mit Isolierverglasung, Kunststoffrolladen mit Aufschiebesicherung.
Decke / Dach als Profilblechwannendach, Dämmung mit PUR-Hartschaumkern oder Mineral- wolle, U = ca. 0,30 W/m²K. Deckensichtseite schraubenlos befestigt. Innenver- kleidung aus Platten, Farbton weiß.
Innenausstattung Alle verwendeten Materialien müssen formaldehydfrei sein.
Innentüren lichter Durchgang Standardtüre ca. 88,5 x 201 cm (ca. 82 cm i. L.), DIN R oder DIN L, Stahlzarge beschichtet Türblatt aus Holzwerkstoff (Witterungsbeständig), Oberfläche wie Innen- wände, mit integrierter Gummiprofildichtung. Aluminium-Türscharniere und Leichtmetall-Drückergarnitur vorgerichtet für Profilzylinder. WC-Türen mit Dreh- verschluss. Türen in ausreichender Anzahl zur Gewährleistung der inneren Erschließung der Containeranlage, Ausführung in Abstimmung mit AG.
Trennwände Sandwichelemente. Rahmenkonstruktion mit Hartschaumkern, beidseitig mit Deckschicht aus kunststoffbeschichteten Platten,
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Farbton weiß. Alle Stoß- und Eckverbindungen mit Einfassleisten verkleidet
Elektrik/Starkstrom Installation nach VDE 0100. 400/230 V mit Elektro-Ein- und Ausgang CEE 32A,Verteilung mit FI-Schutzschalter und Automaten, Leuchtstoffwannenleuchten je 58 W
Die Container werden mit einem konventionellem Netzwerk, Elektro- und Daten- dosen ausgestattet. Elektro- und Datenverkabelung erfolgt durch AN gemäß Angaben im LV.
ELT-Anschluss der Container bauseits (Gewerk TGA)
Trinkwasser Installation nach DIN, Ausstattung WC/Teeküche mit Kalt-/Warmwasser an den Waschbecken. Leitungen außerhalb der Containerhülle sind gegen Frost zu schützen.
Abwasserversorgung Komplette Schmutzwasserleitungen nach gesetzlichen Vorschriften bis zum bauseitigen Übergabepunkt in der Nähe der geplanten Containeranlage. Leitungen außerhalb der Containerhülle sind gegen Frost zu schützen.
Regenentwässerung Die Entwässerung erfolgt frei auf das Gelände.
Heizung Elektrische Schnellheizer, Elektro-Konvektoren 2 KW mit Thermostat, stufenlo- ser Temperatureinstellung, Frostwächter 500 W
Ausführungsplanung Dem AG ist ein Plan der Aufteilung/ Inneneinrichtung rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Die Aufwendungen hierfür sind einzurechnen.
Übergabe Die Container sind in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Berechnung der Standzeit beginnt mit Übergabe des vollständig ausgestatteten und gereinigten Bauleitungscontainer. Die Übergabe ist durch ein Protokoll gemeinsam mit der Bauleitung zu dokumentieren.
Hinweis - Reinigung Containeranlagen
Das Reinigungspersonal ist vorab mit Namen der
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ AG-Bauleitung (Planer) zu benennen.
Die Reinigung der Sanitärontaineranlage für die Handwerker hat zu vorab fest- gelegten regelmäßigen Tageszeiten von Montag bis Freitag zu erfolgen.
Die Reinigung ist unmittelbar nach Durchführung auf einem Belegdokument (Zeitraum 1 Woche) schriftlich mit leserlicher Unterschrift zu bestätigen. Das Dokument ist im Vorraum der jeweiligen Container anzubringen und Freitags der Bauleitung des AG zu übergeben.
Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten hat sich das Reinigungspersonal bei der AG-Bauleitung (Planung) abzumelden. Die Bauleitung wird stichprobenartig die Reinigung kontrollieren und ggfls. fotografisch dokumentieren.
Werkstatt- und Montagezeichnungen, Nachweise der Containeranlagen
Anzufertigen sind mindestens Grundrisse im M 1: 50, Schnitte im M 1: 20, Übergabe statischer Nachweise für Containeranlage und Fundamentierung, Darstellung der Anschlüsse und Leitungsführung der Ver- und Entsorgungslei- tungen, Wartungs-, Pflege- und Bedienungsanleitungen, Ausstattungslisten mit Gerätebezeichnungen, Nachweise über die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtli- nien. Die Vorlage hat innerhalb zwei Wochen nach Beauftragung zur Freigabe durch den AG zu erfolgen. Die Zeichnungen sind 2-fach auf Papier zu übergeben.
Hinweis:
· die WC-Container (H und D) inklusive Fäkalientanks und die Container Bauleitung und Konferenz werden unmittelbar nach Fertigstellung der Unterbauten (Herstellung durch das Gewerk Erdbau, eigens für die Containeranlage) geliefert, aufgebaut und zur Nutzung übergeben. · Aufbauttermin ist dem Bauablaufplan zu entnehmen
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.02.02.10 Container AG-Bauleitung/Bauüberwachung Bürocontainer liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Container als Büroraum für die AG-Bauleitung (Planer) /Bauüberwachung mit Windfang
Anforderungen:
· gekoppelte Containeranlage (Doppelcontainer) · Länge circa 6,00 m · Breite circa 5,00 m · Höhe circa 2,60 m · Zugangstür Container mit Sichtfenster mit Isolierglasfenster · ausreichend Fenster · Vordach über dem Eingang auskragend, außenseitig Eingangspodest mit Fußabstreifer (Gitterrost) außen, Abmessungen ca 1,5 x 1,0 m, Höhe bündig mit FFB Containeranlage sowie eventuell notwendiger Zugangsstufe zum Ausgleich des Niveaus zwischen Bestandsgelände und FFB Container · Leuchte am Eingang aussen mit Bewegungsmelder · einschließlich sämtlichen Nebenleistungen · Verkabelung ELT Anschlüsse an Baustromverteiler bauseits (Gewerk TGA)
Büroraum mit folgender Ausstattung:
· 4x Schreibtische 180 x 60 cm · Tischplatte 25 mm, lichtgrau, Stahlgestell · 2 x Rollcontainer (4 Schubladen, davon 1 x für Schreib- / Bürokleinmaterial mit Fachunterteilung) · 4 x Bürodrehstühle, Fußkreuz Kunststoff, höhenverstellbar mit Gasfeder, Sicherheits-Doppelrollen, gepolsterte Kontur Sitzschale, ergonomische gepolsterte Rückenlehne · 2 x Aktenschrank, Höhe ca. 2,00 m, Breite ca. 0,80 m, abschließbar mit je- weils 5 Fachböden · 2 x Stahlregal, Breite ca. 1,00 m, Höhe ca. 2,0 m, mit 5 Fachböden, Tiefe ca. 32 cm, Traglast 60 kg · 2 x Papierkorb · 1 x ABC-Pulverlöscher nach DIN EN 3 mit Löschvermögen 43 A 183 B (1 Stück je Containerebene) einschl. evtl. erforderliche Prüfungen. · einschließlich Containerklimatisierung mittels Wand-Splitklimagerät.
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · 1 Stck. SW- Drucker-, Fax-, Scanner als Kombigerät; Ausstattung/Konfiguration Drucker:
· Standgerät · Multifunktionsdrucker · Laser-Drucker · A3-Drucker · Farbe · Druckauflösung 600600 · Kopierauflösung 600600 · Medienformate A6, A5, A4 und A3 · Papiergewicht min. 60 g/m² · Papiergewicht max. 220 g/m² · Druck, Duplexdruck, Kopie, Scan, ADF, Fax · Netzwerk (LAN), USB · USB-Host-Schnittstelle
· Beleuchtung gemäß Anforderungen an Büroarbeitsplätze mit Bildschirmen. · Mindestens fünf Stromanschlüsse 230 Volt je Arbeitsplatz (zwei AP).
· 14 Tage nach Auftragserteilung ist ein Grundriss der angebotenen Containeranlage mit Einrichtungen zu den Angebotsunterlagen einzureichen und der AG-Bauleitung (Planer) in digitaler Form zu übergeben. · einschließlich sämtlicher erforderlichen Nebenleistungen · Fenster müssen mit Rolladen verschließbar sein
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Leistung: Umfasst die schlüsselfertige Lieferung, das Ausrichten, die fachgerechte Montage und Kopplung, die Inbetriebnahme aller Geräte, den späteren vollständigen Rückbau, die Trennung und Rückbau der Medienanschlüsse sowie den Abtransport der gesamten Anlage inklusive Ausstattung. · Bereitstellung und vollumfängliche Vermietung der betriebsbereiten Containeranlage inklusive aller beschriebenen Ausstattungsmerkmale für einen festen Basiszeitraum von 4 Wochen (Grundvorhaltung) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen · Wöchentliche Vorhaltung der Containeranlage über den Basiszeitraum (Grundvorhaltung vier Wochen) hinaus in separater Leistungsbeschreibung erfasst.
1St GP ............................
Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.02.02.20 Vorhaltung Container Bauleitung/Bauüberwachung Verlängerte Vorhaltung Container Bauleitung/Bauüberwachung (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Container AG-Bauleitung (Planung) /Bauüberwachung (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Reinigung und Auffüllung von Verbrauchsmaterialien (Papiertücher, Druckerzubehör, etc.) mindestens einmal wöchentlich · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 76 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 72 Wochen
72StWo GP ............................
03.02.02.30 Container Konferenz Bürocontainer liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
o Doppelcontainer als Büroraum für Konferenzen mit Windfang o Einbau auf den zwei WC-Container der nachfolgenden Positionen
Anforderungen:
o gekoppelte Containeranlage (3er Container) o Länge circa 6,05 m o Breite insgesamt circa 7,33 m o Höhe circa 2,60 m o Zugangstür Container mit Sichtfenster mit Isolierglasfenster o ausreichend Fenster o Vordach über dem Eingang auskragend, außenseitig Eingangspodest mit Fußabstreifer (Gitterrost) außen, Abmessungen ca 1,5 x 1,0 m, Höhe bündig mit FFB Containeranlage sowie eventuell notwendiger Zugangsstufe zum Ausgleich des Niveaus zwischen Bestandsgelände und
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ FFB Container o Leuchte am Eingang aussen mit Bewegungsmelder o abgetrennter Windfangbereich zwischen Eingangstür Container und zwei Zugangstüren zu den Büroraum und gekoppelten Besprechungscontainer o Küchenzeile (Pantryküche) bestehend aus einschließlich einer Spüle mit Spülbecken und Wasserhahn mit Kalt/Warmwasser, Kühlschrank, mindestens vier Steckdosen in unmittelbarem Bereich der Küchenzeile. o Hinweis: Abwasser der Küchenzeile (Pantryküche) muss in den Tank (unter den WC Containern) abgeführt werden. o Konferenzcontainer wird auf den Doppelcontainer WC und dem Bauleitungscontainer gestellt. o inklusive Höhenausgleich auf dem Bauleitungscontainer o Treppenanlage separat beschrieben
Konferenzraum mit folgender Ausstattung:
· 6 x Schreibtische 180 x 60 cm · 12 x Stühle, Stahlrohrgestell, gepolstert, Farbton schwarz/grau, stapelbar · Tischplatte 25 mm, lichtgrau, Stahlgestell · 2 x Rollcontainer (4 Schubladen, davon 1 x für Schreib- / Bürokleinmaterial mit Fachunterteilung) · 2 x Aktenschrank, Höhe ca. 2,00 m, Breite ca. 0,80 m, abschließbar mit je- weils 5 Fachböden · 2 x Stahlregal, Breite ca. 1,00 m, Höhe ca. 2,0 m, mit 5 Fachböden, Tiefe ca. 32 cm, Traglast 60 kg · 2 x Papierkorb · 1 x ABC-Pulverlöscher nach DIN EN 3 mit Löschvermögen 43 A 183 B (1 Stück je Containerebene) einschl. evtl. erforderliche Prüfungen. · einschließlich Containerklimatisierung mittels Wand-Splitklimagerät. · 15 m Magnetschiene mit 20 Magneten zur Befestigung von Plänen · 1 Stck. SW- Drucker-, Fax-, Scanner als Kombigerät; Ausstattung/Konfiguration Drucker:
o Standgerät o Multifunktionsdrucker o Laser-Drucker o A3-Drucker o Farbe o Druckauflösung 600600 o Kopierauflösung 600600 o Medienformate A6, A5, A4 und A3 o Papiergewicht min. 60 g/m² o Papiergewicht max. 220 g/m² Druck, Duplexdruck, Kopie, Scan, ADF, Fax
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ o Netzwerk (LAN), USB o USB-Host-Schnittstelle
o Beleuchtung gemäß Anforderungen an Büroarbeitsplätze mit Bildschirmen. o Mindestens drei Stromanschlüsse 230 Volt je Arbeitsplatz. o 14 Tage nach Auftragserteilung ist ein Grundriss der angebotenen Containeranlage mit Einrichtungen zu den Angebotsunterlagen einzureichen und der AG-Bauleitung (Planer) in digitaler Form zu übergeben. o einschließlich sämtlicher erforderlichen Nebenleistungen o Fenster müssen mit Rolladen verschließbar sein
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Leistung: Umfasst die schlüsselfertige Lieferung, das Ausrichten, die fachgerechte Montage und Kopplung, die Inbetriebnahme aller Geräte, den späteren vollständigen Rückbau, die Trennung und Rückbau der Medienanschlüsse sowie den Abtransport der gesamten Anlage inklusive Ausstattung. · Bereitstellung und vollumfängliche Vermietung der betriebsbereiten Containeranlage inklusive aller beschriebenen Ausstattungsmerkmale für einen festen Basiszeitraum von 4 Wochen (Grundvorhaltung) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen · Wöchentliche Vorhaltung der Containeranlage über den Basiszeitraum (Grundvorhaltung vier Wochen) hinaus in separater Leistungsbeschreibung erfasst.
1St GP ............................
03.02.02.40 Vorhaltung Container Konferenz Verlängerte Vorhaltung Container Konferenz (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Container Konferenz (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Reinigung und Auffüllung von Verbrauchsmaterialien (Papiertücher, Druckerzubehör, etc.) mindestens einmal wöchentlich · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 76 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 72 Wochen
72StWo GP ............................
03.02.02.50 Außentreppe Außentreppe liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Verzinkte Stahlwangentreppe · einläufige Treppenanlage · 18 Steigungen (muss geeignet sein für den Zugang von zwei Container übereinander) · Laufbreite mind. 1.200 mm · mit Gitterrost-Stufen · Austrittspodest · inklusive Absturzsicherungen (Geländer) · Abstützung auf Stahlrundrohr mit Kopf- und Fußplatten · Befestigung mittels Einhängevorrichtung am Container · Harfengeländer aus verzinktem Rundrohr
Anzahl:
· 1 Treppenanlage
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Leistung: Inklusive Lieferung, Montage, Anschluss aller oben genannten Einheiten, Rückbau und Abtransport · für die Dauer der Container-Vorhaltung (Vorposition) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen
1St GP ............................
03.02.02.60 Verbindungsgang Verbindungsgang liefern und fachgerecht einbauen.
Umfang:
· Flur als Verbindungsgang für die Container im Obergeschoss liefern und fachgerecht einbauen
Anforderungen:
· Flurboden kein Gitterrost (geschlossener Bodenbelag)
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Flur wird durch Überdachung gegen Witterung geschützt · Flur mit Boden und Absturzsicherung (Geländer) · Geländer mit Anschluss an Treppenanlagen (geschlossenes System) · Konstruktion ist an der Containeranlage befestigt
Abmessungen:
· Laufbreite circa 1,40 m · Gesamtlänge für drei Container in einer Reihe
Technische Daten
· Tragfähigkeit 5 kN/m² · Material Stahl oder Aluminium · EN ISO 14122-3 und EN 12811-1 · Anti-Rutsch-Boden
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Leistung: Inklusive Lieferung, Montage, Anschluss aller oben genannten Einheiten, Rückbau und Abtransport · für die Dauer der Container-Vorhaltung (Vorposition) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen
1St GP ............................
Summe . 03.02.02 Container, Netto: ...............................
03.02.03 . Container, Sonderausstattung
03.02.03.10 Videokonferenz-System Videokonferenzsystem liefern und fachgerecht aufbauen.
Umfang:
· Mobiles Videokonferenzsystem · Liefern, fachgerechtes Montieren, Inbetriebnahme sowie betriebsbereites Vorhalten eines vollständigen Videokonferenzsystems im Konferenzcontainer. · Das System muss plattformunabhängig die Nutzung gängiger Videokonferenz-Software ermöglichen und für professionelle Besprechungen mit mehreren Teilnehmern vor Ort ausgelegt sein.
Anforderungen:
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Hardware-Ausstattung:
· Display: 1 x Profi-LED-Monitor/Fernseher, Bilddiagonale mind. 55 Zoll (4K/UHD-Auflösung), inklusive stabiler Wandhalterung oder standsicherem Rollstativ. · Kamera & Ton: Hochwertige 4K-Videokonferenzkamera mit Weitwinkelobjektiv (für Gruppenaufnahmen) sowie integriertem oder separatem Mikrofon-Array mit aktiver Rauschunterdrückung und leistungsstarken Lautsprechern. · Infrastruktur: Leistungsstarker PC/Mini-Rechner oder ein integriertes Konferenzsystem (Room-System) zur Steuerung, inklusive kabelloser Tastatur und Maus.
Konnektivität und Software:
· Sicherstellung der Kompatibilität mit allen gängigen Systemen (Microsoft Teams, Zoom, Webex, Google Meet). · Anbindung an das bauseitige IT-Netzwerk (LAN/WLAN) der Containeranlage. · Bereitstellung erforderlicher Schnittstellen für externe Laptops (HDMI/USB-C Sharing).
Montage und Service:
· Fachgerechte Verkabelung (verdeckt in Kabelkanälen) und Konfiguration aller Komponenten. · Einmalige Inbetriebnahme inkl. technischer Unterweisung des Bauleitungspersonals. · Tägliche Fernwartungsmöglichkeit und Vor-Ort-Service bei Systemstörungen.
Rückbau:
· Vollständiger Rückbau, Datenlöschung auf den Endgeräten und Abtransport nach Projektschluss.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalige Pauschale: Inklusive Lieferung, Montage, Anschluss, Konfiguration, Einweisung und späterem Rückbau. · inklusive monatliche Vorhaltung:Pauschale für die Miete der Hardware und den technischen Support über die Gesamtlaufzeit. · Aufbau der Anlage nach Bauablaufplan (Start mit der Baustelleneinrichtung) · Mietdauer (Gesamtlaufzeit) voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
1St GP ............................
03.02.03.20 Vorhaltung Videokonferenz-System Verlängerte Vorhaltung Videokonferenz-System (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Videokonferenz-System (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Miete der Hardware · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
100StWo GP ............................
03.02.03.30 LTE Box LTE-Box für Telekommunikation liefern und betriebbereit übergeben.
Umfang:
· Mobile LTE-Breitbandversorgung (Plug & Play) · Liefern, fachgerechtes Montieren und betriebsbereites Übergeben einer leistungsstarken LTE-Router-Einheit zur Anbindung der Baustellencontainer an das Internet. · Das System muss eine stabile Datenverbindung für die Büro-Infrastruktur und das Videokonferenzsystem sicherstellen.
Anforderungen:
Hardware und Montage:
· Liefern eines industrietauglichen LTE/5G-Business-Routers mit externen Hochleistungsantennen zur Sicherstellung der maximal verfügbaren Bandbreite am Standort (Flurstück 329). · Fachgerechte Montage innerhalb der Containeranlage
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ (Bauleitung/Konferenz) inklusive optimaler Ausrichtung der Antennen. · Einrichtung eines gesicherten WLAN-Netzes sowie Bereitstellung von LAN-Anschlüssen für die Rechner-Infrastruktur.
Konnektivität und Gebühren:
· Bereitstellung einer aktivierten SIM-Karte. · Inklusive eines Startguthabens von mindestens 30 GB für die ersten vier Wochen. · Inklusive sämtlicher Provider-Gebühren und Bereitstellungskosten für die Grundvorhaltung.
Betrieb und Service:
· Inbetriebnahme und Übergabe des funktionsfähigen Systems an die Bauleitung. · Sicherstellung der vollen Bandbreite durch Wahl des am Standort bestversorgten Mobilfunknetzes (Netztest vor Ort). · Instandhaltung und technischer Support über die gesamte Laufzeit.
Rückbau:
· Vollständiger Rückbau und Abtransport nach Beendigung der Baumaßnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalige Pauschale: Inklusive Lieferung, Montage, SIM-Karte (inkl. 4 Wochen Guthaben), Gebühren der Grundvorhaltung und späterem Rückbau. · Grundvorhaltung 4 Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 104 Wochen
1St GP ............................
03.02.03.40 Vorhaltung LTE Vertrag 30Gb Verlängerte Vorhaltung LTE Vertrag 30Gb (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung LTE Vertrag 30 Gb (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Miete der Hardware und das notwendige Datenvolumen (z.B. Flatrate) · regelmäßiges Guthaben pro Monat mit einem Datenkontingent von mindestens 30 Gb.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Mietdauer 104 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 100 Wochen
100StWo GP ............................
03.02.03.50 Desinfektionsspender Desinfektionsmittelspender mit Desinfektionsmittel liefern und montieren.
Umfang:
· Desinfektionsmittelspender inkl. Betriebsmittel · Liefern, fachgerechtes Montieren und kontinuierliches Bestücken von Desinfektionsmittelspendern zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen auf der Baustelle. · Die Ausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sowie unter Berücksichtigung aktueller Hygienerichtlinien.
Anforderungen:
Lieferung und Montage:
· Liefern von robusten, baustellentauglichen Desinfektionsmittelspendern (z. B. Wandmontage oder standsichere Säulen). · Montage an zentralen Punkten: Containerzugänge (Büro/Konferenz), Sanitärtrakt und im Bereich der Materialcontainer. · Ausführung vorzugsweise als berührungslose Spender (Sensor) oder mit Ellenbogenbedienung.
Betriebsmittel und Vorhaltung:
· Erstbefüllung und Lieferung von passendem Desinfektionsmittel für die ersten vier Wochen. · Geprüfte Wirksamkeit Desinfektionsmittel : Begrenzt viruzid gemäß RKI-/DVV-Leitlinie (wirksam gegen behüllte Viren wie HBV, HCV, HIV, Influenza- und Coronaviren). · Garantierte Grundvorhaltung der Hardware für die ersten
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ vier Wochen. · Instandhaltung, regelmäßige Reinigung und Funktionsprüfung über die gesamte Mietdauer (vgl. Vorhaltung Desinfektionsspender)
Zeitraum und Rückbau:
· Vollständiger Rückbau und Abtransport der Spender nach Abschluss der Baumaßnahme.
Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Einmal-Leistung: Inklusive Lieferung, Montage, Erstbefüllung (4 Wochen) und dem späteren rückstandsfreien Rückbau. · Grundvorhaltung vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 76 Wochen
4St GP ............................
03.02.03.60 Vorhaltung Desinfektionsspender mit Desinfektionsmittel Verlängerte Vorhaltung Desinfektionsspender mit Desinfektionsmittel (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Desinfektionsspender mit Desinfektionsmittel (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · Monatliche Vorhaltung: Monatliche Pauschale für die Gerätemiete und die kontinuierliche Nachfüllung mit Desinfektionsmittel · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 4 Stück · Mietdauer 76 - 4 Wochen Grundvorhaltung = Vorhaltungsdauer 72 Wochen
288StWo GP ............................
Summe . 03.02.03 Container, Sonderausstattung, Netto: ...............................
03.02.04 . Baustellentoiletten
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 85
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.02.04.10 WC-Container H Sanitärmodul mit WC und Urinal liefern, fachgerecht aufstellen und für die Dauer der Maßnahmen vorhalten.
Umfang:
· Sanitärmodul (WC/Urinal) für bis zu 10 Personen · Liefern, fachgerechtes Aufstellen, Anschließen und betriebsbereites Vorhalten eines voll ausgestatteten Sanitärmoduls. · Die Einheit ist für die Nutzung durch bis zu 10 Personen ausgelegt und muss über die gesamte Projektdauer den hygienischen und technischen Anforderungen entsprechen.
Anforderungen:
- Technische Daten und Maße:
· Abmessungen: ca. 6.058 x 2.438 x 2.800 mm (L/B/H). · Innenhöhe (licht): 2.500 mm. · Transportgewicht: ca. 3.900 kg. · Ausbau: 2 x ZK-Außentüren, 6 x Kippfenster (Satiniertes Glas/Sichtschutz).
- Sanitäre Ausstattung:
5 x WC-Kabinen (komplett mit Papierhalter). 2 x Urinale. 2 x Waschbecken inklusive Armaturen. 2 x Spiegel mit Ablage. · Inklusive fachgerechtem Anschluss an den bauseitigen Bauwasserverteiler (bis zu 50 m Entfernung).
- Elektro- und Heizungsinstallation:
· Ausführung gemäß DIN VDE 0100. · Anschluss: 2 x CEE 32 A / 400 V. · Beleuchtung: 2 x Nurglasleuchten (60 W) inkl. 2 Ein-/Ausschaltern. · Steckdosen: 1 x Schalter-Steckdosenkombination. · Heizung: 2 x Wandkonvektoren (je 2 kW) für frostfreien Winterbetrieb.
- Service und Unterhalt:
· Reinigung: Umfasst die fachgerechte Reinigung und Entleerung mindestens einmal wöchentlich über die gesamte Laufzeit. · Inklusive Erstbefüllung mit Verbrauchsmaterial
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 86
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ (Toilettenpapier, Papiertücher, Seife). · Grundvorhaltungszeit: 4 Wochen. · Voraussichtliche Gesamteinsatzdauer: 68 Wochen
- Rückbau:
· Vollständiger Rückbau, Trennung der Anschlüsse und Abtransport nach Beendigung der Maßnahmen.
- Vorhaltung und Abrechnung:
· Pauschalierte Einmal-Leistung: Inklusive Lieferung, Montage, Erstbefüllung (4 Wochen) und dem späteren rückstandsfreien Rückbau. · Grundvorhaltung vier Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 68 Wochen
1St GP ............................
03.02.04.20 Vorhaltung WC-Container H vorhalten Verlängerte Vorhaltung WC-Container H (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung WC-Container H (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Reinigung · inklusive Miete · einschließlich wöchentlichem Reinigungsservice, Vorhaltung der technischen Anlagen und Auffüllung von Verbrauchsmaterialien (Nachfüllen von Hygieneartikeln, Papierhandtücher, Seife etc.) · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Grundvorhaltung vier Wochen (Vorposition) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 68 Wochen · Vorhaltungsdauer 64 Wochen
64StWo GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 87
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.02.04.30 WC-Container D Sanitärmodul mit WC (D) liefern, fachgerecht aufstellen und für die Dauer der Maßnahmen vorhalten.
Umfang:
· Ausführung wie Vorposition (OZ 03.02.04.10 WC H), jedoch Sanitärmodul Damen (WC) für bis zu 10 Personen
Sanitäre Ausstattung (Damen):
· 5 x WC-Kabinen (komplett mit Trennwänden, Türen und Papierhaltern). · 2 x Waschbecken inklusive Kalt-/Warmwasserarmaturen. · 2 x Spiegel mit Ablageflächen. · Inklusive fachgerechtem Anschluss an den bauseitigen Bauwasser- und Abwasserverteiler (Leitungsführung analog zur Gesamtplanung).
Elektro- und Heizungsinstallation:
· Ausführung gemäß DIN VDE 0100. · Anschlussleistung: 2 x CEE 32 A / 400 V. · Beleuchtung: 2 x Nurglasleuchten (60 W) inkl. separaten Ein-/Ausschaltern. · Steckdosen: 1 x Schalter-Steckdosenkombination (z. B. für Hygieneautomaten). · Heizung: 2 x Wandkonvektoren (je 2 kW) zur Sicherstellung der Frostfreiheit und Behaglichkeit.
1St GP ............................
03.02.04.40 Vorhaltung WC-Container D vorhalten Verlängerte Vorhaltung WC-Container D (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung WC-Container D (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Reinigung · inklusive Miete · einschließlich wöchentlichem Reinigungsservice, Vorhaltung der technischen Anlagen und Auffüllung von Verbrauchsmaterialien (Nachfüllen von Hygieneartikeln, Papierhandtücher, Seife etc.) · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 1 Stück · Grundvorhaltung vier Wochen (Vorposition) · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 68 Wochen · Vorhaltungsdauer 64 Wochen
64StWo GP ............................
03.02.04.50 Fäkalientank Fäkalientank liefern und fachgerecht unter dem WC-Container aufbauen.
Umfang:
· Fäkalientank (Unterbaumodul) inkl. Entsorgungsservice · Liefern, fachgerechtes Aufstellen und betriebsbereites Vorhalten eines flachen Fäkalientanks als Unterbau-Lösung für die Sanitär- und WC-Container. · Der Tank dient der autarken Abwasserentsorgung, sofern kein direkter Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgt.
Anforderungen:
- Technische Daten und Maße:
· Abmessungen: ca. 6.540 x 2.438 x 700 mm (L/B/H). · Bauweise: Flache Stahlschweißkonstruktion oder hochfester Kunststoff, statisch geeignet als tragender Unterbau für Container der Standardgröße (20 Fuß). · Eigengewicht: ca. 1.800 kg (unbefüllt). · Passgenauigkeit: Die Abmessungen sind exakt auf die zuvor beschriebenen WC-Container und Sanitärmodule abgestimmt.
- Montage und Anschluss:
· Fachgerechtes Aufstellen auf dem vorbereiteten Planum. · Herstellen der geruchsdichten Verbindung zwischen den Containerabläufen und den Tankstutzen. · Inklusive notwendiger Entlüftungsleitungen (über Dach oder seitlich am Container hochgeführt). · Einbau einer visuellen oder elektronischen Füllstandskontrolle.
- Entsorgungs- und Reinigungsservice:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Entleerung: Fachgerechtes Absaugen und Entsorgen der Fäkalien durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen einmal pro Woche. · Reinigung: Im Zuge der Entleerung ist der Anschlussbereich auf Dichtigkeit und Verschmutzung zu prüfen. · Inklusive sämtlicher Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
- Rückbau:
· Vollständiger Rückbau, Trennung der Anschlüsse und Abtransport nach Beendigung der Maßnahmen.
- Vorhaltung und Abrechnung:
· Einmalige Pauschale: Anlieferung, Positionierung, Anschluss und späterer Rückbau. · Rückbau, Entleerung, Endreinigung und Abtransport nach Beendigung der Baumaßnahmen. · Grundvorhaltungszeit 4 Wochen · Mietdauer voraussichtlich insgesamt 68 Wochen
2St GP ............................
03.02.04.60 Vorhaltung Fäkalientank Verlängerte Vorhaltung Fäkalientank vorhalten (Vorposition).
Umfang:
· Verlängerte Vorhaltung Fäkalientank (Vorposition) über die vereinbarte Leistungszeit (Grundhaltezeit) hinaus vorhalten. · inklusive Miete für den Tank und einschließlich wöchentlichen Absaug- und Entsorgungsservices · Einschließlich Instandhaltung, Wartung und ggf. ersetzen bei Beschädigungen für die Dauer der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. · Vorhaltung immer einschließlich Instandhaltung nach DIN 31051
Anforderungen:
· Vorhaltemenge 2 Stück · Vorhaltungsdauer 64 Wochen
128StWo GP ............................
Summe . 03.02.04 Baustellentoiletten, Netto: ...............................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 90
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 03 Titel Logistik 03.02 . Container Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe . 03.02 Container, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
Summe Titel 03 Logistik, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
04 Titel Rückbau BE
04.10 Wiederherstellung der Flächen Wiederherstellung der Flächen nach Rückbau der Baustelleneinrichtungen.
Umfang:
· Flächenwiederherstellung und förmliche Schlussabnahme · Fachgerechte Wiederherstellung aller beanspruchten Boden-, Vegetations- und Wegeflächen nach dem Rückbau der Baustelleneinrichtung. · Die Leistung endet mit einer förmlichen Begehung und behördlichen Abnahme zur Entlastung des Auftraggebers.
Anforderungen:
Boden- und Vegetationswiederherstellung:
· Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen (außerhalb der Schutzzonen) durch Lockerung. · Säuberung des Waldbodens im Bereich des Klimawaldes von sämtlichen baubedingten Fremdstoffen (Sand, Kiesreste, Müll etc.). · rückstandsloser Rückbau der Schutzmaßnahmen Vegetation (Baumschutz etc.) und fachgerechter Entsorgung · Wiederherstellung der ursprünglichen Geländehöhen zur Vermeidung von Staunässe an Baumstämmen.
Abnahme und Dokumentation:
· Organisation und Durchführung einer gemeinsamen Begehung zur förmlichen Abnahme der Flächen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 91
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 04 Titel Rückbau BE
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Teilnehmer: Auftragnehmer, Auftraggeber-Bauleitung (Planer) sowie die zuständigen Vertreter der Stadt (z. B. Fachbereich Grünflächen/Bauamt der Stadt Königs Wusterhausen). · Besonderes Augenmerk liegt auf der Unversehrtheit des Klimawaldes und der Vitalität der geschützten Bäume. · Erstellung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls, in dem die ordnungsgemäße Wiederherstellung bestätigt wird.
Abrechnung:
· Pauschale: Inklusive aller Arbeiten zur Wiederherstellung sowie des Aufwands für die behördliche Abnahme.
1psch GP ............................
Summe Titel 04 Rückbau BE, Netto: ...............................
05 Titel Dokumentation
05.10 Dokumentation vor Ausführung Technische Dokumentation vor dem Beginn der Ausführungen erstellen und der AG-Bauleitung (Planer) unaufgefordert übergegeben.
Umfang:
· Technische Dokumentation und Arbeitsvorbereitung · Erstellen und unaufgefordertes Übergeben einer vollständigen technischen Dokumentation für alle im Leistungsverzeichnis genannten Titel und Leistungen. · Die Unterlagen dienen der Prüfung und Freigabe durch die AG-Bauleitung (Planer) vor Beginn der Ausführungen bzw. vor Materialbestellung.
Anforderungen:
- Umfang und Form:
· Digital: Einreichung der vollständigen Unterlagen in digitaler Form zur Prüfung und Freigabe (PDF-Datenformat) · Papierform: Nach erfolgter Freigabe Übergabe der Unterlagen in 5-facher Ausfertigung in Papierform vor Ausführungsbeginn.
- Inhaltliche Anforderungen:
· Übersichtstabelle: Systematische Zusammenstellung der
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 92
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 05 Titel Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ wesentlichen Bauprodukte und Bauarten (durchnummeriert gemäß LV) inkl. Kurztext, Herstellerangaben und Systemgeber. · Nachweise: Angabe der jeweiligen technischen Regeln sowie der Nummern der Verwendbarkeitsnachweise (inkl. Gültigkeitsdauer) bei wesentlichen Abweichungen. · alle Anlagen strukturiert und jeweils mit Inhaltsverzeichnis
- Produktspezifische Unterlagen:
· Produktdatenblätter und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. für Bitumenkies, Geotextilien, Absperrsysteme).
- Planung und Berechnung:
· Planauszüge mit exakter Eintragung der Verwendungsorte der aufgeführten Bauprodukte.
- Geltungsbereich:
· Die Dokumentationspflicht erstreckt sich auf sämtliche Titel der Leistungsbeschreibung.
- Abrechnung:
· Pauschale: Inklusive Erstellung, Abstimmung, Fortschreibung und Übergabe der vollständigen Unterlagen in digitaler und physischer Form
1psch GP ............................
05.20 Dokumentation nach Ausführung (Schlussdokumentation)
Umfang und Form
Erstellen und Übergeben einer vollständigen, fachbereichsübergreifenden Schlussdokumentation über alle erbrachten Leistungen der Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Übergabe hat spätestens eine Woche vor der geplanten Abnahme digital (als durchsuchbares PDF) zu erfolgen. Der AG prüft und gibt die digitale Fassung binnen 5 Werktagen frei; ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt die digitale Version als freigegeben. Nach erteilter oder als erteilt geltender Freigabe hat die Übergabe in 2-facher Ausfertigung in Papierform (geordnet in beschrifteten Ordnern) zu erfolgen.
Die Vorlage der Schlussdokumentation ist vertragsgemäße Pflicht des AN gemäß § 14 VOB/B. Bei festgestellten Unvollständigkeiten ist der AG berechtigt, die Unterlagen unter Benennung der fehlenden Bestandteile und Setzung einer
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 93
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Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 05 Titel Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ angemessenen Nachfrist zur Ergänzung zurückzusenden. Die Prüffähigkeit der Schlussrechnung richtet sich nach § 14 VOB/B.
Pflichtbestandteile (Struktur)
· Konformitätsnachweise und Zulassungen: Fachunternehmererklärungen, Konformitätserklärungen sowie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse für alle temporär verbauten Produkte.
· Prüfprotokolle: Ergebnisse aller Funktionsprüfungen, Blitzschutz-Prüfbuch der Containeranlagen sowie Prüfbücher nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel).
· Betriebs- und Wartungsnachweise: Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen sowie Nachweise über durchgeführte Wartungen und Prüfungen während der Vorhaltezeit für alle gelieferten technischen Anlagen (z. B. Kabelbrücke, Wassertechnik).
· Baudokumentation und Flächenprotokolle: Bautagesberichte in digitaler Form, das Pflaster- und Zustandsprotokoll der öffentlichen Flächen (Vor- und Nachnutzung) sowie eine lückenlose, chronologische Fotodokumentation der hergestellten BE-Flächen und Schutzmaßnahmen.
· Entsorgungsnachweise: Lückenlose Vorlage aller elektronischen Wiegescheine, Stoffstromprotokolle und Entsorgungsnachweise, getrennt nach gefährlichen Abfällen (Nachweisführung nach § 50 KrWG i. V. m. NachwV) und nicht gefährlichen Abfällen (Registerpflicht nach § 49 KrWG).
· Pläne: Revisionsskizzen und Planauszüge über den tatsächlichen Zustand der Baustelleneinrichtung (As-built).
Abrechnung
· Pauschalierte Leistung: Inklusive Erstellung, Zusammenstellung, Vervielfältigung und Übergabe der vollständigen Dokumentation in digitaler und physischer Form.
1psch GP ............................
Summe Titel 05 Dokumentation, Netto: ...............................
06 Titel Stundenlohnarbeiten
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 94
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Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 06 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Hinweis Stundenlohnarbeiten Rechtliche und kalkulatorische Vertragsvorgaben:
· Anordnungspflicht: Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung (Anmeldung gem. VOB/B § 2 Nr. 10) und ausdrücklicher Anweisung des Auftraggebers (AG) zur Ausführung kommen. · Preisbestandteile: Die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze gelten als feste Vertragspreise. Sie enthalten vollumfänglich Lohn- und Gehaltskosten, Lohnnebenkosten, Sozialabgaben, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten (AGK/BGK) und Gewinn. · Material- und Geräteeinsatz: Der Nachweis und die Vergütung von gesondert zu liefernden Materialien und Stoffen im Rahmen von Stundenlohnarbeiten erfolgt auf Basis nachzuweisender Einkaufspreise (Einkaufsbelege/ Urkalkulation) zuzüglich des vertraglich vereinbarten prozentualen Aufschlags für Geschäftskosten und Gewinn. · Umfang: Gültig für unvorhergesehene Arbeiten, Sondereinbauten, Hilfsleistungen für Fremdgewerke und sonstige Regieleistungen an Werktagen (Montag bis Samstag von 07:00 bis 18:00 Uhr). · Nachweiswesen: Die Erfassung erfolgt streng zum Nachweis nach den Regeln der VOB/B § 15 Nr. 3. Die Stunden- und Materialnachweise sind der Bauleitung täglich zur rechtsverbindlichen Gegenzeichnung und Anerkennung vorzulegen. · Zuschläge & Nebenleistungen: Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird nur in begründeten Ausnahmefällen nach expliziter AG-Anordnung geleistet. Zulagen hierfür sind gesondert nachzuweisen und werden in Höhe der tariflichen Vereinbarungen vergütet. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie sind nach UVV zwingend vorgeschrieben oder vom AG angefordert. Kosten für behördliche Ausnahmegenehmigungen (z. B. Feiertagsarbeit) sind als vertragliche Nebenleistung in die Sätze einzukalkulieren.
06.10 Vorarbeiter
Stundenlohn für Vorarbeiter und gleichgestellte Aufsichtspersonen zur vertragskonformen Ausführung unvorhergesehener Sondereinbauten und Regieleistungen nach VOB/B § 15 auf Anweisung des AG. Täglicher Nachweis zur Abnahme erforderlich.
5Std GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 95
[Seite 96]
Leistungsverzeichnis
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung 06 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
06.20 Facharbeiter
Stundenlohn für qualifizierte Facharbeiter zur vertragskonformen Ausführung unvorhergesehener Sondereinbauten, handwerklicher Hilfsleistungen für andere Gewerke und Sondereinsätze nach VOB/B § 15 auf Anweisung des AG. Täglicher Nachweis zur Abnahme erforderlich.
5Std GP ............................
06.30 Helfer
Stundenlohn für Bauhelfer zur vertragskonformen Ausführung unvorhergesehener einfacher Hilfsarbeiten, Beräumungen und logistischer Zuarbeit nach VOB/B § 15 auf Anweisung des AG. Täglicher Nachweis zur Abnahme erforderlich.
5Std GP ............................
Summe Titel 06 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 96
[Seite 97]
LV-Zusammenfassung
Neubau einer Bildungsstätte der HWK LZ Nord (134-26)
01 LV Baustelleneinrichtung
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Infrastruktur 22 ..............................
02 Titel Schutzmaßnahmen 43 ..............................
03 Titel Logistik 56 ..............................
04 Titel Rückbau BE 91 ..............................
05 Titel Dokumentation 92 ..............................
06 Titel Stundenlohnarbeiten 95 ..............................
Summe LV 01 Baustelleneinrichtung
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 11.09.2026 - Seite 97