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Anl. 4.1 Allgemeine Einkaufsbedingungen swa.pdf

Baureinigungsarbeiten am Hauptbahnhof Augsburg

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Allgemeine Einkaufsbedingungen des Stadtwerke Augsburg Konzerns

hat der Auftraggeber hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Be- A. Allgemeine Regelungen zahlung nicht zu vertreten.

  1. Allgemeines / Geltungsbereich / systematischer Aufbau 3.6 Erst mit Übergabe am Geschäftssitz des jeweiligen Auftraggebers und der Gegenzeich- 1.1 Diese Allgemeine Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB) gelten für alle Geschäfts- nung des entsprechenden Lieferscheines durch den Auftraggeber geht die Gefahr auf beziehungen von Geschäftspartnern (nachfolgend: Auftragnehmer), die Leistungen für diesen über. Für Werkverträge gelten im Hinblick auf den Gefahrübergang die Sonder- folgende Gesellschaften des Stadtwerke Augsburg Konzerns (nachfolgend: Auftragge- regelungen in Ziffer B.II.1.1. ber) erbringen: 3.7 Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer, • Stadtwerke Augsburg Holding GmbH sofern er den Transport übernimmt oder die Fehlleitung des Transportes zu vertreten • Stadtwerke Augsburg Energie GmbH hat. • swa Netze GmbH 3.8 Der Auftragnehmer versichert die Lieferware in angemessenem Umfang gegen Dieb- • Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH stahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risi- • Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH ken auf eigene Kosten. • avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH 4. Nachunternehmer • asg Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft mbH 4.1 Der Auftragnehmer ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform nicht • Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen weder ganz noch teilweise durch Dritte • Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH (z.B. Nachunternehmer) erbringen zu lassen. Mit dem Auftragnehmer nach § 15 AktG • swa KreativWerk GmbH & Co. KG verbundene Unternehmen sind als Dritte anzusehen. Dies gilt auch für Leistungen, auf Sie gelten insbesondere für Kauf-, Werklieferungs-, Werk-, Dienstleistungsverträge. die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Zustimmung des Auftrag- gebers zur Leistungserbringung durch einen Dritten lässt die vertraglichen Verpflichtun- Die Allgemeinen Regelungen in Buchstabe A gelten für alle Vertragstypen gleicher- gen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Die Vergabe von maßen. Sie werden in Buchstabe B ergänzt durch jeweils vertragsspezifische Rege- (Teil-) Leistungen durch Nachunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf eben- lungen. falls der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte im Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), zu denen der Auf- Zusammenhang mit der Beauftragung eines Nachunternehmers gemäß Ziffer 14.2 zu traggeber in laufender Geschäftsbeziehung steht, gelten die AEB in ihrer jeweils gülti- informieren. gen Fassung auch für alle zukünftigen, vergleichbaren Geschäftsbeziehungen zwischen 4.2 Der Auftragnehmer hat den Nachunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernomme- dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Fall nen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen, die er gegenüber dem Auftraggeber einzeln wieder auf sie hingewiesen werden muss. übernommen hat, und deren Einhaltung sicherzustellen. 1.2 Für bestehende Regelungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt 4.3 Der Auftraggeber hat das Recht einen bestimmten Nachunternehmer aus wichtigem folgende Rangfolge: Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel an der • spezielle Regelungen zwischen den Parteien, notwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Arbeitssicherheits- und Um- • Bedingungen des Auftraggebers für bestimmte Arten von Bestellungen, weltschutzbestimmungen nicht beachtet werden oder Interessenkonflikte i.S.d. Ziff. • technische Vorgaben des Auftraggebers, 14.2. bestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in diesen Fällen unverzüglich für • diese AEB qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen 1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Von diesen AEB abweichende, entgegenstehende o- gehen zu Lasten des Auftragnehmers. der ergänzende Allgemeine Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur insoweit, als 4.4 Setzt der Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gemäß Ziffer A 4.1 der Auftraggeber ihnen teilweise oder im Ganzen zugestimmt hat. Dieses Zustimmungs- als Nachunternehmer ein, hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten erfordernis gilt in jedem Fall; insbesondere bedeutet die Auftragserteilung und/oder die und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Des Weiteren behält sich vorbehaltslose Annahme von Leistungen keine Zustimmung durch den Auftraggeber. der Auftraggeber für den Fall der Erfüllung der Leistung weitergehende Schadenser- Im Übrigen findet § 306 Abs. 1 und 2 BGB entsprechende Anwendung. satzansprüche gegen den Auftragnehmer vor. Gleiches gilt für die Nichtanzeige von 1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftrag- Interessenkonflikten i.S.d. Ziff. 4.1 und 14.2. nehmer gegenüber dem Auftraggeber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnun- 5. Liefer-/Leistungszeit / Verzug / Pauschalierter Schadensersatz gen, Erklärungen des Rücktritts), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bei Zwei- 5.1 Die in der Bestellung angegebene Liefer- oder Leistungszeit (Liefer-/Leistungstermin feln kann der Auftraggeber weitere Nachweise über die Identität und die Legitimation oder -frist) ist verbindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unver- des Erklärenden verlangen. züglich in Textform zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, 1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmit- wonach sich ergibt, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können. telbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine und Fristen bleibt hiervon
  2. Angebote an den Auftraggeber / Bestellung / Vertragsschluss unberührt. 2.1 Bestellanfragen des Auftraggebers gelten – soweit nicht im Einzelfall anders gekenn- 5.2 Auf das Ausbleiben notwendiger, vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, kann sich zeichnet – als unverbindliche Aufforderungen zur Angebotsabgabe. Der Auftragnehmer der Auftragnehmer nur berufen, wenn er diese Unterlagendiese für die Lieferung oder ist verpflichtet, die Bestellanfrage des Auftraggebers unverzüglich auf Plausibilität, Re- Erbringung der Leistung wesentlich sind und der Auftragnehmer diese trotz vorheriger alisierbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen und den Auftraggeber unverzüglich auf of- Aufforderung in Textform nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat, fensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) sowie auf etwaige Unzuläng- 5.3 Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung/Leistung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund lichkeiten und Unvollständigkeiten der Bestellanfrage hinzuweisen. Sofern der Auftrag- des Vertrages bestimmen, so kommt der Auftragnehmer mit Ablauf dieses Tages in nehmer kein Angebot abgeben wird, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung des Auftraggebers bedarf. Zugang der Bestellanfrage mit. Andernfalls soll der Auftragnehmer – soweit nicht anders 5.4 Im Falle des Liefer-/Leistungsverzugs stehen dem Auftraggeber uneingeschränkt die vereinbart – innerhalb der in der Bestellanfrage festgelegten Frist dem Auftraggeber ein gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, nach frucht- verbindliches Angebot übermitteln und sich im Angebot an die Bestellanfrage des Auf- losem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Scha- traggebers (insbesondere hinsichtlich Spezifikation und Wortlaut der zu liefernden Ware densersatz statt der Leistung zu verlangen. und / oder zu erbringenden Leistung) halten. Bei Abweichungen von der Bestellanfrage Im Falle des Liefer-/Leistungsverzuges ist der Auftraggeber berechtigt, einen pauscha- hat der Auftragnehmer den Auftraggeber ausdrücklich und gesondert im Angebot darauf lierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von 0,2% des Nettopreises pro vollen- hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist – soweit nichts Anderes vereinbart – für mindestens deter Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% der vereinbarten Netto- dreißig (30) Werktage an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die Erstellung eines An- vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Scha- gebotes ist für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos. den entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadenser- 2.2 Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwi- satz statt der Leistung) bleiben vorbehalten. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, schen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande, indem der Auftraggeber das Angebot gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder des Auftragnehmers innerhalb der Bindefrist annimmt. Die Annahme ist nur verbindlich, ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. wenn sie mit dem Angebot vollumfänglich übereinstimmt und in Textform erfolgt (Be- 6. Preise / Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen stellung). 6.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Alle Preise verstehen sich 2.3 Der Auftragnehmer ist gehalten, die Bestellung des Auftraggebers innerhalb einer Frist einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewie- von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang der Bestellung in Textform zu bestätigen bzw. sen ist. den Auftraggeber auf inhaltliche Abweichungen zum Angebot des Auftragnehmers hin- 6.2 Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart, schließen die Preise alle Leistungen und zuweisen. Nebenleistungen sowie Nebenkosten des Auftragnehmers (z.B. Transport, Verpackung, 2.4 Für Änderungen und Ergänzungen des Liefer-/Leistungsinhalts oder -umfangs durch Versicherung, Zölle, Montage, Einbau) ein. den Auftraggeber gelten die Ziffern 2.1 bis 2.3 entsprechend. 6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Rechnungen die Lieferung/Leistung, die 2.5 Der Auftraggeber behält sich an Bestellanfragen, Bestellungen, Produktspezifikationen Bestell-/Vertragsnummer sowie die Bestellposition (Ausnahme: Bauleistungen), die oder sonstigen überlassenen Informationen sämtliche Eigentums- und/oder Urheber- Menge/Mengeneinheit und bei Teilleistungen – soweit vereinbart – die Restmenge an- rechte bzw. sonstigen schutzfähigen Rechtspositionen vor. Die zur Bestellanfrage ge- zugeben. Der Auftragnehmer hat die Rechnung entsprechend den steuerrechtlichen hörenden Unterlagen (wie Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Kalkulati- Anforderungen auszustellen, insbesondere ist die jeweils gültige Umsatzsteuer geson- onen, sonstige Leistungsbeschreibungen, Liefertermin und Preisangaben usw. dürfen dert auszuweisen. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden ohne Zustimmung des Auftraggebers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich ge- Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese macht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an den Auftragge- nicht zu vertreten hat. ber zurückzugeben. 6.4 Die Rechnungen sind nach erfolgten Lieferungen bzw. Leistungen - getrennt nach Be-
  3. Lieferung / Transport / Gefahrübergang / Leistungsort stellungen - an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift (ausschließlich 3.1 Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sind – soweit nicht anders verein- elektronisch an die in der Bestellung angegebene E-Mailadresse) zu senden. Original- bart – am Geschäftssitz des jeweiligen Auftraggebers zu erbringen. rechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden. In den Rechnungen ist 3.2 Der Auftragnehmer ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in die Bestell-/Vertragsnummer sowie die Bestellposition (Ausnahme: Bauleistungen) an- Textform zu Mehr- oder Minderleistungen bzw. -lieferungen nicht berechtigt. Bei Ge- zugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmaße wichts- oder Mengenabweichungen ist das durch den Auftraggeber bei Eingangsmel- usw.) sind beizufügen. Die Bankverbindungen, S.W.I.F.T Code und IBAN Code des Auf- dung ermittelte Gewicht bzw. die ermittelte Menge maßgeblich, es sei denn, der Auf- tragnehmers müssen aufgeführt sein; ebenso nach § 14 UStG auch die Freistellung für tragnehmer kann nachweisen, dass das von ihm berechnete Gewicht bzw. die von ihm Bauarbeiten (§ 48b EStG), Steuer-Nr. und Fa.-Nr. Liegt dem Auftragnehmer keine Be- berechnete Menge nach einer allgemein anerkannten Methode korrekt festgestellt stell-/Vertragsnummer vor, ist ein anderweitiges Beauftragungsdokument beizufügen. wurde. Rechnungen sind schriftlich einzureichen. Elektronische Rechnungen sind nur zulässig, 3.3 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Liefer-/Leis- wenn die elektronische Adresse für den Rechnungsempfang in der Bestellung genannt tungspflicht die Ware auf seine Kosten transportsicher zu verpacken und dem Auftrag- ist. Rechnungen über Teillieferungen/-Ieistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungs- geber am Geschäftssitz zu übergeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Verpa- rechnung“ bzw. „Teilleistungsrechnung“, „Teilschlussrechnungen“, Schlussrechnungen ckung – soweit nicht anders vereinbart – zurückzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht mit dem Vermerk „Restlieferungsrechnung'' bzw. „Restleistungsrechnung“ sowie nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers „Schlussrechnung“ zu versehen. selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. 6.5 Der vereinbarte Preis ist nach vollständiger sowie ordnungsgemäßer Lieferung und/o- 3.4 Sofern nicht zuvor ausdrücklich in Textform genehmigt, ist der Auftragnehmer zur Lie- der Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ord- ferung und / oder Leistungserbringung nur während der Anlieferungszeiten (siehe Be- nungsgemäßen und prüfbaren Rechnung gemäß den Ziffern 6.3 und 6.4 innerhalb von stellung) berechtigt. Bei Betreten und Befahren des Werksgeländes des Auftraggebers 30 Kalendertagen zur Zahlung fällig. ist den Anweisungen des Fachpersonals Folge zu leisten; die Vorschriften der Straßen- 6.6 Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung. Die Zahlung durch den Auftraggeber ist bei verkehrsordnung (StVO) gelten sinngemäß. Banküberweisung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag des Auftraggebers 3.5 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), bei dessen Bank vor Ablauf der Zahlungsfrist eingeht; für Verzögerungen durch die am Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellung (Datum und Num- Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist der Auftraggeber nicht verantwortlich. Für Aus- mer) des Auftraggebers beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so landsüberweisungen gilt: der Überweisende trägt die Entgelte und Auslagen, die in

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Allgemeine Einkaufsbedingungen des Stadtwerke Augsburg Konzerns

Deutschland anfallen, der Begünstigte die übrigen Entgelte und Auslagen (Share-Re- nimmt diese Übertragung an. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit indi- gelung). Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistungen als vertragsgemäß. vidualvertraglich nichts Anderes vereinbart wird, unwiderruflich und nicht umkehrbar. 6.7 Für den Eintritt des Verzuges des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften. 10.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass durch von ihm gelieferte Waren oder erbrachte Leis- Im Falle des Verzuges beträgt der Verzugszins jährlich fünf (5) Prozentpunkte über dem tungen kein geistiges Eigentum Dritter verletzt werden, insbesondere keine gewerbli- Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dem Auftraggeber steht chen Schutz- und/oder Urheberrechte. es frei, einen geringeren als den vom Auftragnehmer geltend gemachten Verzugsscha- 10.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizustellen, den nachzuweisen. die Dritte gegen den Auftraggeber wegen der in Ziffer 10.3 genannten Verletzung von 6.8 Die Parteien schulden keine Fälligkeitszinsen. gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten erheben, und dem Auftraggeber alle not- 6.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Ver- wendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. trages stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist ins- Dieser Anspruch besteht nicht, soweit der Auftragnehmer nachweist, dass er die besondere berechtigt, fällige Zahlungen (anteilig) zurückzuhalten bzw. zu kürzen, so- Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat, noch bei Anwendung kaufmännischer weit und solange ihm noch Ansprüche aus unvollständigen und/oder mangelhaften Leis- Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung hätte kennen müs- tungen und/oder Lieferungen gegen den Auftragnehmer zustehen. sen. 10.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln der 7. Befreiung von der Leistungspflicht / Höhere Gewalt an den Auftraggeber gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen bleiben unberührt. 7.1 Sollten die Parteien durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampf- maßnahmen (Streik oder rechtmäßige Aussperrung), hoheitliche Anordnungen oder 11. Abtretungsverbot durch sonstige Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben oder deren Abwendung mit Der Auftragnehmer ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrags- einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden verhältnis nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berechtigt. kann, gehindert sein, ihre Leistungspflichten zu erfüllen, so sind die Parteien von ihren Bei Vorliegen eines Handelsgeschäfts bleibt § 354a Handelsgesetzbuch (HGB) unbe- vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen rührt. nicht endgültig beseitigt sind. 12. Ausführung / Umweltschutz / Sicherheit / Gesundheitsschutz / Qualität 7.2 Dauer die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, sind die Parteien berechtigt, die 12.1 Der Auftragnehmer hat die anerkannten Regeln der Technik, die jeweils gültigen ge- von der höheren Gewalt betroffene Lieferung/Leistung ohne Einhaltung einer Kündi- setzlichen und behördlichen Vorschriften und die betrieblichen Regeln und Vorschriften gungsfrist schriftlich zu kündigen. Auf die betroffene Leistung/Lieferung bereits geleis- des Auftraggebers zu berücksichtigen. Insbesondere hat der Auftragnehmer die berufs- tete Zahlungen sind zurück zu gewähren. genossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die „Grundsätze der Prävention“ BGV 7.3 In allen in Ziffer 7.1 genannten Fällen der Leistungsbefreiung können die Parteien kei- A 1 sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen nen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, sofern kein Verschulden der Partei Regeln zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes und vorliegt, die sich auf höhere Gewalt beruft. der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. Dazu zählt insbesondere die Er- 7.4 Die Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich unter Darlegung der sie an der Ver- stellung von Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Tätigkeiten und die tragserfüllung hindernden Umstände zu benachrichtigen; sie werden darüber hinaus eingesetzten Arbeitsmittel. das Leistungshindernis so schnell wie möglich beseitigen, sofern ihnen dies mit einem 12.2 Maschinen und technische Arbeitsmittel sind entsprechend des Produktsicherheitsge- angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand möglich ist. setz (ProdSG) sowie der Maschinenverordnung mit einer Montage- und Betriebsanlei- 8. Außerordentliche Kündigung tung, einer EG-Konformitätserklärung, einer CE-Kennzeichnung und ggf. einer Baumus- 8.1 Ein Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. terprüfung zu liefern. Es sind vorzugsweise Arbeitsmittel mit CE-Kennzeichnung zu lie- Die Kündigung bedarf der Schriftform. fern. Ist ein Prüfzeichen nicht erteilt, ist die Einhaltung der oben genannten Vorschriften 8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor durch den Lieferanten nachzuweisen. a) wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig 12.3 Bei der Lieferung von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Ver- sind dem Auftraggeber Produktinformationen, insbesondere aktuelle Sicherheitsdaten- pflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder blätter gemäß der REACH-Verordnung in deutscher Sprache in der jeweils gültigen Fas- b) wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher sung, rechtzeitig vor der Lieferung an der Anlieferstelle zu übermitteln. Das gleiche gilt Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies an- für Informationen bezüglich gesetzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen. Die kündigt, oder Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind einzuhalten. Der Auftragneh- c) eine negative Auskunft der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten mer übernimmt die Gewähr dafür, dass die gelieferten Vertragsprodukte der Verordnung vorliegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Ver- Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer sicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder Stoffe (REACH) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. • Hersteller, d) wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der an- • Typ, deren Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde. • Bestell- / Artikel- / Ident Nummer, e) soweit die Voraussetzungen von Ziffer 14.2 vorliegen. • Abmessungen, 8.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflich- ten mit sofortiger Wirkung nach Zugang der Kündigungserklärung. Die kündigende Par- • Werkstoff, tei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren Endtermin bestimmen. • Normbezeichnungen wie DIN, IEC, ISO usw. 8.4 Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die 12.4 Inhalts- und Betriebsstoffe zu liefernder Artikel/Geräte, die der Gefahrstoffverordnung Kündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) unterliegen, sind entsprechend zu deklarieren. verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten. 12.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Leistung anderer Unternehmer unverzüglich mitzuteilen, so- 9. Haftung / Versicherung weit dies den Auftragsumfang des Auftragnehmers betrifft. 9.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht 12.6 Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer setzen qualifiziertes, unterwiesenes durch die nachfolgenden Ziffer 9.2 – 9.6 Abweichendes geregelt wird. und entsprechend der auszuführenden Tätigkeit nach berufsgenossenschaftlichen 9.2 Für den Fall, dass Grundsätzen arbeitsmedizinisch untersuchtes Personal ein. Auf Wunsch des Auftrag- • der Auftragnehmer zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung ein KI-Sys- gebers sind entsprechende aktuelle Qualifikations- und Untersuchungsnachweise vor- tem einsetzt, zulegen. • der Auftraggeber, sofern er für das KI-System benötigte Daten liefern musste, 12.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm bekannt gemachten örtlichen Verhaltensre- diese anforderungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, geln zum Notfallschutz einzuhalten. • Eigenleistungen des Auftraggebers keinen Verursachungsbeitrag geleistet haben 13. Mindestlohn können und 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes stets • ein Mangel der Leistung des Auftragnehmers vorliegt, einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, den Mindestlohn stetig und wird zunächst widerleglich vermutet, dass der Mangel der Leistung durch den Einsatz fristgerecht zu bezahlen. Auf Anforderung des Auftraggebers legt der Auftragnehmer des KI-Systems zumindest mitverursacht wurde, es sei denn, dies ist von vornherein diesem die entsprechenden Dokumente und Nachweise zur Nachprüfung vor. durch die Art des Mangels ausgeschlossen. 13.2 Sofern der Auftragnehmer gegen Verpflichtungen verstößt, welche sich aus dem Min- Unter einem „KI-System“ ist ein maschinengestütztes System zu verstehen, das für ei- destlohngesetz ergeben, stellt dies für den Auftraggeber einen wichtigen Grund dar, nen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner welcher zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben Ziffer 8 berechtigt. für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, 13.3 Für den Fall, dass der Auftragnehmer bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Um- Tätigkeiten weitere Subunternehmer einsetzt trägt er dafür Sorge, dass auch diese Sub- gebungen beeinflussen können (vgl. § 3 Ziffer 1 der VO (EU) 20241689 vom unternehmer die Vorschriften des Mindestlohngesetzes stets einhalten. Der Auftragneh- 13.06.2024, ABl. L der EU vom 12.07.2024). mer hat sich von jedem Subunternehmer regelmäßig die entsprechenden Dokumente 9.3 Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen Erfüllungs- und Verrich- und Nachweise zur Überprüfung vorlegen zu lassen. Im Vertragsverhältnis zwischen tungsgehilfen zu vertreten sind, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung dem Auftragnehmer und dem Subunternehmer ist eine Regelung zu vereinbaren, wo- mit branchenüblichen Konditionen auf seine Kosten zu unterhalten. Die Höhe der De- nach dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sofern der Subunterneh- ckungssumme je Schadensereignis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. mer gegen die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz verstößt. 9.4 Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn die De- 13.4 Im Falle der Inanspruchnahme des Auftragnehmers aufgrund eines Verstoßes gegen ckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. eine Verpflichtung des Mindestlohngesetzes, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi- 9.5 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch gen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines vom Auftragnehmer eingesetzten auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis Subunternehmers beruht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche in diesem Zu- des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. sammenhang anfallenden Kosten, insbesondere auch sämtliche Gerichts- und Rechts- 9.6 Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt durch Umfang und anwaltskosten, zu tragen. Höhe des Versicherungsschutzes unberührt. 14. Compliance und Menschenrechte 10. Nutzungs- und Schutzrechte 14.1 Auftraggeber und Auftragnehmer erklären, dass sie sämtliche für sie jeweils geltende 10.1 Der Auftraggeber darf den Liefer- und Leistungsgegenstand und/oder das erstellte Werk gesetzliche und behördliche Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und Verfügungen einschließlich der zugrundeliegenden Patent- und sonstigen Schutzrechte in seinem einhalten. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, keine illegalen Praktiken Konzernbereich uneingeschränkt nutzen. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbeson- (insbesondere unerlaubte finanzielle Zuwendungen oder sonstige Geschenke, Geldwä- dere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugäng- sche, Wettbewerbsverstöße) auszuüben und die für sie unmittelbar geltenden Anti-Kor- lichmachung des Liefer- und Leistungsgegenstands und/oder des erstellten Werks in ruptionsregelungen zu beachten. allen bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiter- 14.2 Der Auftragnehmer ist ferner dazu verpflichtet, den Auftraggeber über jegliche tatsäch- entwicklung des Liefer- und Leistungsgegenstands und/oder des erstellten Werks und lichen oder potenziellen Interessenkonflikte sowohl im Verhältnis der Vertragsparteien der Nutzung der hierbei entstehenden Ergebnisse innerhalb des Konzern des Auftrag- untereinander als auch zu sonstigen Dritten, die Teil der Geschäftsbeziehung (z. B. nehmers. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber oder seinen Beauftragten Nachunternehmer i.S.d. Ziff. 4) sind, unverzüglich in Textform zu informieren, sobald auch zu Änderungen und Instandsetzungen des Vertragsgegenstandes und erfasst ihm diese bekannt werden. Interessenskonflikte bestehen, wenn berufliche Entschei- auch die Nutzung von Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Analysemethoden, dungen der Vertragsparteien – insbesondere auch bei Anwendung dieser Einkaufsbe- Rezepturen und sonstige Werke, die vom Auftragnehmer bei dem Zustandekommen dingungen – durch persönliche Interessen der Vertragsparteien oder durch das Gewäh- und der Durchführung des Vertrages gefertigt oder entwickelt werden. Zum Zwecke von ren finanzieller Vorteile beeinflusst werden, sodass die Unabhängigkeit und/oder Unbe- Instandhaltung und/oder des Nachbaus für eigene Nutzung darf der Auftraggeber die einflussbarkeit der Vertragsparteien untereinander oder auch zu sonstigen Dritten nicht vorgenannten Unterlagen Dritten überlassen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass mehr gewährleistet ist. Kommt der Auftragnehmer seiner Informationspflicht nach S. 1 Rechte Dritter, insbesondere seiner Nachunternehmer, der Einräumung des Nutzungs- nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe rechts nicht entgegenstehen und stellt den Auftraggeber insoweit von Ansprüchen frei. zu verlangen, wobei er die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen 10.2 Der Auftragnehmer überträgt bereits hiermit alle Nutzungsrechte am Liefer- und Leis- tungsgegenstand und/oder am erstellten Werk auf den Auftraggeber. Der Auftraggeber

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wird und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Ge- 17.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber bei der Erfüllung sei- richt überprüft werden kann. ner Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen 14.3 Im Falle von schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Einhaltung der auf den über den Datenschutz (z. B. EU-Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzge- Auftraggeber bzw. Auftragnehmer jeweils anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen setz, Messstellenbetriebsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung, wie in dieser Ziffer Bestimmungen kann die jeweils andere Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist festgelegt, sicherzustellen. Die Regelungen dieser Ziffer finden Anwendung auf alle Tä- schriftlich kündigen und nach den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz des ihr durch die tigkeiten, bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder sonstige durch den Auftrag- Verletzung entstandenen Schadens verlangen. nehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, 14.4 In folgenden Fällen hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber einen pauschalierten Kunden oder Vertragspartner verarbeiten. Schadensersatz zu bezahlen: 17.2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich a) 15 % der Auftragssumme, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe eine aus dem jeweils zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrags- Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Der verhältnis. Die Auftragsverarbeitung umfasst diejenigen Handlungen im Hinblick auf die pauschalierte Schadensersatz wird fällig mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids der personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers aus dem zuständigen Kartellbehörde. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder jeweiligen Vertragsverhältnis erforderlich sind und in den Verträgen bezeichnet sind. bereits erfüllt ist. Der Zugriff auf Datenbestände und das Recht zur Auftragsverarbeitung wird nur soweit Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und in dem Umfang eingeräumt, als er zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten und Verhandlungen mit anderen Bietern über aus den jeweiligen Verträgen zwischen den Vertragsparteien erforderlich ist. Eine dar- a. Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über hinaus gehende Verwendung der Daten durch den Auftragnehmer ist nicht gestat- b. die zu fordernden Preise, tet. c. Bindungen sonstiger Entgelte, 17.3 Die vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers wird ausschließlich in einem d. Gewinnaufschläge, Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens e. Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen. über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen insgesamt oder von Teilen in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auf- gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Im Übrigen gilt § 33a GWB. traggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. b) 3 % der Auftragssumme, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe sog. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standardda- „Schmiergeldzahlungen“ geleistet hat (i.S.d. §§ 299 bzw. 333, 334 StGB). tenschutzklauseln oder genehmigte Verhaltensregeln). c) 2 % der Auftragssumme, wenn der Auftragnehmer gegen Ziff. 13 „Mindestlohn“ ver- 17.4 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Verarbeitung der perso- stößt. nenbezogenen Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO verantwortlich und weisungsbefugt. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Weisungen werden zu Beginn der jeweiligen Auftragsverarbeitung vertraglich festgelegt Ersatz des ihm durch die Verletzung entstandenen Schadens zu verlangen. Ein etwaig und können vom Auftraggeber danach in Schrift- oder Textform an die vom Auftragneh- gezahlter pauschalierter Schadensersatz ist hierauf anzurechnen. mer bezeichneten Stellen durch einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt wer- 14.5 Der Auftragnehmer nimmt unsere Grundsatzerklärung (https://www.sw-augs- den. burg.de/ueber-uns/compliance/) zur Kenntnis und trägt dafür Sorge, dass sowohl in sei- 17.5 Der Auftragnehmer darf die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der nem eigenen Geschäftsbereich als auch in seiner Lieferkette die gesetzlichen Bestim- in dieser Vereinbarung oder dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragsver- mungen und international anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt und der Men- hältnis getroffenen Regelungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbei- schenrechte, insbesondere Verbote der Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung, ten, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall i. S. d. Art. 28 Abs. 3 lit. a) DS-GVO vor. In Regelungen zum Mindestlohn und Arbeitsschutz und grundlegende Arbeitnehmerrechte einem solchen Fall, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anfor- eingehalten werden. derungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung 14.6 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. unberührt. 17.6 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten für den Auftraggeber ge- trennt von sonstigen Datenbeständen und ausschließlich zur Erfüllung der ihm gegen- 15. Geheimhaltung 15.1 Die Parteien verpflichten sich, die vertraglichen Bedingungen sowie Geschäfts- und Be- über dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen. Kopien oder Duplikate der perso- triebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei – mit Ausnahme von öffentlich zugängli- nenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Datenträ- chen Informationen – während der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für einen ger, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber benutzt werden, sind Zeitraum von mindestens zwei Jahren geheim zu halten. Die Verpflichtung zur Vertrau- besonders zu kennzeichnen. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung dieser Datenträger werden durch den Auftragnehmer dokumentiert. lichkeit gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenen Partei bei Erhalt schon 17.7 Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze bekannt waren, der empfangenen Partei von dritten ohne Auferlegung einer Geheim- haltungspflicht zugänglich gemacht wurden oder aufgrund behördlicher oder gesetzli- sowie dieser Vereinbarung bei der Ausführung der Auftragsverarbeitung. Er macht die cher Anordnung an Dritte offenbart werden müssen (z. B. Genehmigungsbehörden, Auf- bei der Auftragsverarbeitung eingesetzten Personen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten sichts- oder Regulierungsbehörden oder an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete mit den für sie maßgebenden Bestimmungen der Datenschutzgesetze sowie dieser Ver- Berater). einbarung vertraut und stellt sicher, dass die Daten ausschließlich gemäß den Weisun- gen des Auftraggebers verarbeitet werden (Art. 29 DS-GVO). Der Auftragnehmer wird 15.2 Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Da- zudem die mit der Auftragsverarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit ver- ten, Dokumente und sonstigen Unterlagen dürfen ausschließlich für Zwecke der Ge- pflichten bzw. sicherstellen, dass diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwie- schäftsbeziehung mit dem Auftraggeber verwendet werden. 15.3 Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers darf der genheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b) DS-GVO). Die Vertraulichkeits- bzw. Auftragnehmer in der Außendarstellung (insbesondere in Werbematerial, Broschüren, Verschwiegenheitspflicht muss auch nach Beendigung der Auftragsverarbeitung fortbe- etc.) nicht auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsverbindung hinweisen. stehen. 15.4 Bei Einschaltung von Erfüllungsgehilfen durch den Auftragnehmer sind diese ebenfalls 17.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt werden. Der Auf- auf Einhaltung der Geheimhaltung zu verpflichten. tragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Mini- 15.5 Für jeden Fall des Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht ist der Auftraggeber be- rechtigt, vom Auftragnehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent mierung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Person und berät sich hierzu un- des Auftragswertes - maximal bis zu 10.000 € - zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird verzüglich mit dem Auftraggeber. nicht fällig, wenn der Auftragnehmer die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die 17.9 Der Auftragnehmer gewährleistet die Erfüllung seiner Pflichten aus Art. 32 Abs. 1 lit. d) Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzan- DS-GVO durch ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluie- rung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewähr- spruchs wegen eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht bleibt unberührt. Die leistung der Sicherheit der Verarbeitung. Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. 17.10 Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht personenbezogene Daten aus dem Auf- 16. Eigentumsvorbehalt tragsverarbeitungsverhältnis nach Weisung des Auftraggebers oder schränkt deren 16.1 Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers: Ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers Verarbeitung ein. Ist eine Löschung oder eine Einschränkung der Verarbeitung nicht gilt nur, soweit er sich auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für die jeweiligen möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Da- zu liefernden Waren bezieht, an denen der Auftragnehmer sich das Eigentum vorbehält tenträgern und sonstigen Materialien, soweit er vom Auftraggeber eine Weisung hierzu (einfacher Eigentumsvorbehalt). Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte sind erhält. Andernfalls gibt er die Datenträger an den Auftraggeber zurück. Sämtliche per- unzulässig. sonenbezogenen Daten sowie Datenträger und sonstige Materialien sind nach Beendi- 16.2 Eigentumsvorbehalt des Auftraggebers bei Beistellung: gung dieser Vereinbarung dem Auftraggeber herauszugeben. a) Sofern der Auftraggeber Material beim Auftragnehmer beistellt, behält der Auftrag- 17.11 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der Pflichten aus in dieser geber sich hieran das Eigentum vor. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Vereinbarung mit geeigneten Mitteln nach. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Be- Auftragnehmer werden für den Auftraggeber vorgenommen. Wird die Vorbehalts- ginn der Auftragsverarbeitung sowie in regelmäßigen Abständen von der Einhaltung der ware des Auftraggebers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen verar- beim Auftragnehmer betroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie beitet, so erwirbt der Auftraggeber das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Soweit er hältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) zu den an- hierzu die Durchführung von Inspektionen (selbst oder durch einen von ihm beauftrag- deren verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. ten Prüfer) beabsichtigt, teilt er dies dem Auftragnehmer mit angemessener Vorlaufzeit b) Wird die von dem Auftraggeber beigestellte Sache mit anderen, ihm nicht gehö- mit. Inspektionen haben grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Stö- renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der rung des Betriebsablaufs zu erfolgen. Soweit erforderlich, ist der Auftraggeber oder ein neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zu- von ihm beauftragter Prüfer verpflichtet, eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich züglich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Daten anderer Kunden des Auftragnehmers oder der eingerichteten technischen der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auf- und organisatorischen Maßnahmen abzugeben. Sollte der durch den Auftraggeber be- tragnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auf- auftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der tragnehmer den Auftraggeber anteilmäßig, in Höhe des Wertes der beigestellten Auftragnehmer gegen diesen beauftragten Prüfer ein Einspruchsrecht. Sache Miteigentum überträgt; der Auftragnehmer verwahrt das Alleineigentum o- 17.12 Der Auftragnehmer nimmt keinen weiteren Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung seiner der das Miteigentum für den Auftraggeber. vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ohne vorherige schriftliche c) An Werkzeugen behält sich der Auftraggeber das Eigentum vor; der Auftragneh- Zustimmung des Auftraggebers in Anspruch. Nimmt der Auftragnehmer die Dienste ei- mer ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Vornahme der Leistung nes weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten für den Auftraggeber einzusetzen. Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsver- dem Auftraggeber gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen arbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Pflichten auferlegt, die in dieser Vereinba- Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Auftrag- rung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart sind. Dabei müs- nehmer dem Auftraggeber alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versiche- sen insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden, dass geeignete tech- rung ab, der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftragnehmer ist nische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbei- verpflichtet, an den Werkzeugen erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten tung entsprechend den Anforderungen der DS-GVO erfolgt. Der Vertrag wird in Schrift- sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten recht- form geschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor der Beauftragung eines wei- zeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber teren Auftragsverarbeiters die Eignung der von dem weiteren Auftragsverarbeiter ge- sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzan- troffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. v. Art. 32 DS-GVO zu sprüche unberührt. prüfen. Die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an den weiteren Auftragsver- d) Soweit die aus Ziffer 16.2 a) und/oder d) zustehenden Sicherungsrechte den Ein- arbeiter ist erst zulässig, wenn der weitere Auftragsverarbeiter die Verpflichtungen nach kaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren des Auftraggebers um mehr Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat. als 10 % übersteigen, ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers zur 17.13 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der nach Art. 32 DS-GVO erforderlichen techni- Freigabe der Sicherungsrechte nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet. schen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren. Soweit der Auftrag- 17. Datenschutz und Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geber den technischen und organisatorischen Maßnahmen zustimmt, werden diese Grundlage der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Solange das vertraglich

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vereinbarte Schutzniveau der personenbezogenen Daten nicht unterschritten wird, 3.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer De- bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, Änderungen der getroffenen Schutzmaßnah- ckungssumme von mindestens fünf Mio. € pro Personenschaden/Sachschaden – pau- men vorzunehmen. Wesentliche Änderungen der vom Auftragnehmer getroffenen orga- schal – während der Dauer dieses Vertrages, d.h. bis zum jeweiligen Ablauf der Män- nisatorischen und technischen Maßnahmen sind dem Auftraggeber in Schrift- oder Text- gelverjährung zu unterhalten; stehen dem Auftraggeber weitergehende Schadenser- form mitzuteilen. Die erforderlichen Anpassungen der technischen und organisatori- satzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. schen Maßnahmen an die geänderten gesetzlichen Vorgaben hat der Auftragnehmer II. Werkverträge unverzüglich umzusetzen. 17.14 Die Vertragsparteien haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 1. Gefahrenübergang, Abnahme 82 DS-GVO getroffenen Regelung. 1.1 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers durch 17.15 Sollten die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten beim Auftrag- den Auftraggeber. nehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichs- 1.2 Im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertrags- verfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, rechts (BGB). Teilabnahmen finden nur statt, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber zu informie- verlangt. ren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unver- 1.3 Bis zur Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber trägt der Auftragnehmer die Be- züglich darüber informieren, dass die Hoheit und Eigentum an den Daten bei dem Auf- weis- und Darlegungslast für die Mangelfreiheit des Werkes. Mit der Abnahme des Wer- traggeber liegt. kes geht die Beweis- und Darlegungspflicht für das Vorhandensein eines Mangels des 17.16 Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftragsverarbeitung dienen, sind durch den Werkes auf den Auftraggeber über. Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- 2. Mängelhaftung ende hinaus aufzubewahren. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt und auf Wunsch 2.1 Zeigt sich bereits vor der Abnahme des Werkes ein Mangel, so kann der Auftraggeber des Auftraggebers verpflichtet, diese Unterlagen bei Vertragsende dem Auftraggeber sofort eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. zu übergeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über die Beendigung des je- 2.2 Soweit der Auftragnehmer nach Ziff. 2.1 innerhalb der gesetzten Frist die Nacherfüllung weiligen Vertragsverhältnisses hinaus die Vertraulichkeit zu wahren. nicht erbringt, kann der Auftraggeber die Nacherfüllung selbst oder von dritter Seite auf 18. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen, ohne dass ein Rücktritt vom gesamten 18.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Perso- Vertrag erfolgen muss. nen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließ- 2.3 Im Übrigen bestimmen sich die Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auf- lich Augsburg. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichts- tragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. stand im Inland hat. 3. Verjährung 18.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen 3.1 Die Verjährungsfrist der Mangelhaftungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht - CISG). Abnahme; längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt. 18.3 Vertragssprache ist Deutsch in Wort und Schrift. 18.4 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 4. Kündigung 18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein 4.1 Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Vertrag gemäß § 648a BGB zu kündigen. oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für die Kündigung gilt abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen Folgendes: Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis zum Zugang der Kündigung vertragsge- B. Besondere Bestimmungen mäß erbrachten Leistungen nur soweit diese vom Auftraggeber verwertet werden kön- I. Kauf- und Werklieferungsverträge nen, auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung, bezogen auf die Teilleistungen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Wird vom Auftraggeber

  1. Mängelhaftung / Mängeluntersuchung / Strafzahlungen aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist der 1.1 Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt wird, finden die gesetzlichen Regelungen Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch zur Mängelhaftung Anwendung. dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwen- 1.2 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere dafür, dass dungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu die gelieferte Ware bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Verein- erwerben böswillig unterlässt. barung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls die Spezifikationen, die – insbesondere 4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer A.8 sowie das Kündi- durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung der Auftraggebers (siehe Ziffer gungsrecht des Auftragnehmers gemäß § 643 BGB bleiben unberührt. A.2.2) – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie dieses AEB in den Vertrag einbezogen wurden. III. Dienst(leistungs)verträge 1.3 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vor- 1. Vertragsgegenstand schriften (§ 377 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Auftrag- 1.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten ergibt sich aus einem nehmers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle des Auftrag- Leistungsverzeichnis, welches der Auftraggeber dem Auftragnehmer als Bestandteil der gebers unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie der Qua- Bestellanfrage gemäß Ziffer A.2.1 übermittelt. litätskontrolle des Auftraggebers im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. 1.2 Der Auftragsnehmer erbringt seine Leistungen auf eigenes Risiko. Er unterliegt nicht Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Im Übrigen kommt es darauf der Weisungsbefugnis des Auftraggebers und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit ins- an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls besondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht des Auftraggebers für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt die Rüge (Mängelan- 2. Dienstleitungsumfang zeige) des Auftraggebers als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf 2.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu Werktagen beim Auftragnehmer eingeht. erbringen. Bei Vorliegen eines Terminplans für den Auftragnehmer gilt dieser. Liegt kein 1.4 Steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nacherfüllung kraft Gesetz zu, kann er ge- solcher Terminplan vor, sind die Leistungen so ordnungsgemäß und rechtzeitig zu er- genüber dem Auftragnehmer festlegen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des bringen, dass die zwischen dem Auftraggeber und eventuell weiterer ausführender Un- Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- ternehmen vereinbarten Termine nicht aus Gründen gefährdet oder verzögert werden, rung) erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn eine von beiden Arten der Nacherfüllung un- die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Ein solcher Terminplan wird dem Auftragneh- möglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt mer ebenfalls bereits mit der Bestellanfrage nach Ziffer A.2.1 übermittelt. sich der Anspruch des Auftraggebers auf die andere Art der Nacherfüllung. Für die 2.2 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorg- Nacherfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu set- falt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand sowie den neuesten Re- zen. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mangelbesei- geln und Erkenntnissen. Er hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die all- tigung selbst vorzunehmen, wenn der Auftragnehmer mit der Nacherfüllung in Verzug gemein anerkannten Regeln der Technik etc. zu beachten. ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden hiervon nicht berührt. 2.3 Der Auftragnehmer ist, soweit dies zur Bearbeitung des Auftragsgegenstandes erfor- 1.5 Liegt ein unbehebbarer Mangel vor oder ist die Mängelbeseitigung nur mit erheblichem derlich ist, in Abstimmung mit dem Auftraggeber dazu berechtigt, Dritten gegenüber als Kosten- und Zeitaufwand möglich, kann der Auftragnehmer die Nacherfüllung verwei- Vertreter des Auftraggebers aufzutreten. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertre- gern. In diesem Fall ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zu- tung des Auftraggebers sowie zu Weisungen gegenüber Mitarbeitern/innen des Auftrag- rückzutreten und die Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises zu verlangen oder gebers besteht nicht. Ausnahmen hiervon bedürften in jedem Fall der vorherigen schrift- den Kaufpreis entsprechend zu mindern. lichen Einwilligung des Auftraggebers. 1.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht §§ 478 3. Vergütung / Rechnungstellung / Aufwendungsersatz / Fälligkeit Abs. 2, 445b BGB eingreift. Mit Zugang der Mängelanzeige des Auftraggebers beim 3.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese ergibt sich aus dem Auftragnehmer wird der Ablauf der Gewährleistungsfrist bis zur Beseitigung gehemmt. ebenfalls aus dem Leistungsverzeichnis gemäß Ziffer B III 1.1. Für ersetzte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Nacherfüllung neu 3.2 Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vergütungssätze stellen Nettobeträge zu laufen, sofern die Mangelbeseitigung nicht aus Kulanzgründen erfolgt ist. dar. Zusätzlich fällt auf die Vergütungssätze die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
  2. Lieferantenregress Höhe an, wenn der Auftragnehmer entsprechende Rechnungen mit Ausweisung der 2.1 Die Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, Umsatzsteuer stellt. 445b BGB) stehen dem Auftraggeber neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt 3.3 Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber zur Rechnungslegung mit tagge- zu. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung nauer Aufstellung unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwen- (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Auftragnehmer zu verlangen, die der Auf- dungen verpflichtet. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. traggeber seinen Kunden im Einzelfall schuldet. Nicht nachgewiesenen Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber nicht zu 2.2 Bevor der Auftraggeber einen von seinen Kunden geltend gemachten Mangelanspruch erstatten. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und unter der Angabe der anerkennt oder erfüllt, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer benachrichtigen und Bestellnummer sowie der Vertragsnummer beim Auftraggeber einzureichen. unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt 3.4 Für die Versteuerung und Abführung von Sozialversicherungs- und/oder Rentenbeiträ- die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einver- gen ist der Auftragnehmer verantwortlich. nehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von dem Auftraggeber tatsächlich gewährte 3.5 Für den Fall, dass der Auftragnehmer daran gehindert ist, die Tätigkeit zu erbringen und Mangelanspruch als seinen Kunden geschuldet; dem Auftragnehmer obliegt in diesem er die Dienstleistung auch nicht auf einen Dritten übertragen konnte, steht dem Auftrag- Fall der Gegenbeweis. nehmer kein Vergütungsanspruch zu. Das Gleiche gilt für Abwesenheitszeiten aus an- 2.3 Die Ansprüche des Auftraggebers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die deren Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub. § 616 BGB wird dementsprechend abbedun- Ware vor ihrer Veräußerung durch einen seiner Kunden, z.B. durch Einbau in ein ande- gen. res Produkt, weiterverarbeitet wurde. 3.6 Aufwendungen, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, hat der Auftragneh- mer selbst zu tragen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar
  3. Produkthaftung tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Auftraggeber nur zu erstatten, soweit er die- 3.1 Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflich- sen zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. tet, den Auftraggeber insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfor- 3.7 Sämtliche Rechnungsbeträge sind 21 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen und dern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- prüffähigen Rechnung gemäß Ziffer III 3.3 zur Zahlung fällig und auf das vom Auftrag- setzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. nehmer angegebene Konto zu zahlen. 3.2 Im Rahmen seiner eigenen Haftung für Schadensfälle im Sinne von Ziffer3.1 ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, dem Auftraggeber etwaige Aufwendungen gemäß §§ 4. Vertragsdauer / Kündigung 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im 4.1 Der Vertrag beginnt zu dem im Leistungsverzeichnis genannten Datum. Ebenfalls aus Zusammenhang mit einer von dem Auftraggeber rechtmäßig durchgeführten Rückruf- dem Leistungsverzeichnis ergibt sich, ob der Vertrag projektbezogen oder nicht projekt- aktion ergeben. Über Inhalt und Umfang einer solchen Rückrufmaßnahme wird der Auf- bezogen ist. traggeber den Auftragnehmer– soweit möglich und zumutbar – rechtzeitig im Voraus 4.2 Soweit der Vertrag projektbezogen ist, ist die Vertragslaufzeit befristet und endet mit unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Abschluss des jeweiligen Projekts. 3.3 Die erforderliche Unterrichtung der jeweils zuständigen Behörde nach den Vorschriften 4.3 Soweit der Vertrag nicht projektezogen ist, ist die Vertragslaufzeit unbefristet und kann des ProdSG übernimmt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.

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von jeder Partei mit den in § 621 BGB genannten Fristen gekündigt werden. Die Kündi- gung bedarf der Textform. 4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer A.8.1 bleibt unberührt. 4.5 Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sons- tige Arbeitsmittel gemäß Ziffer 5 nach Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüg- lich und ohne weitere Aufforderung dem Auftraggeber zurückzugeben oder zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere ge- setzliche Aufbewahrungsfrist besteht; in diesem Fall besteht die Löschungspflicht mit Ablauf der gesetzlichen Fristen. Auf Ziffer A.17.10 wird an dieser Stelle noch einmal explizit hingewiesen. 5. Büroausstattung / Nutzungsgebühr 5.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dessen Wunsch hin während der Ver- tragslaufzeit einen Arbeitsplatz einschließlich technischer Einrichtungen (z. B. PC, Te- lefon) gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr zur Verfügung stellen. Die genauen Nut- zungskonditionen sowie ein genaues Verzeichnis der technischen Geräte, die dem Auf- tragnehmer zur Verfügung gestellt werden können, werden dem Auftragnehmer auf An- frage gesondert vom Auftraggeber übermittelt. Die Übermittlung der Konditionen stellt ein Angebot des Auftraggebers dar, welches der Auftragnehmer annehmen muss, wo- bei spätestens in der Nutzung eines Büros des Auftraggebers bzw. technischer Einrich- tungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer eine Annahme dieses Angebots durch den Auftragnehmer zu sehen ist. 5.2 Die Nutzungsgebühr ist vom Auftragnehmer unabhängig davon zu zahlen, ob und wie der Auftragnehmer ein Büro bzw. die technischen Einrichtungen nutzt. 5.3 Die Nutzungsgebühr ist vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Rechnungsstellung ge- mäß Ziffer 3.3 im Wege der Aufrechnung zu berücksichtigen. 6. Nutzungsrechte Ergänzend zu Ziffer A.10 räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließli- che und unbeschränkte Recht ein, das vom Auftragnehmer für den Auftraggeber er- stellte Werk einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Doku- mentationen sowie - im Fall der Erstellung vom Vertragssoftware - des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung des erstellten Werks jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an dem erstellten Werk ab deren jeweiliger Entstehung, im Fall der Er- stellung von Vertragssoftware insbesondere auch sämtliche Rechte an der vom Auftrag- nehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet- Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).

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