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Anl. 1.3 Eigenerklärung 123 und 124 GWB.pdf

Baureinigungsarbeiten am Hauptbahnhof

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 18:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Eigenerklärung entsprechend § 123 Abs. 1 und 4 sowie § 124 Abs. 1

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

zur Ausschreibung MDA Hauptbahnhof VE 2820-03 Baureinigung Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), 1 Abschnitt Subreport ELVIS-ID: E38954158

A. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 2 GWB

Ich erkläre/Wir erklären, dass weder ich/wir noch Personen, deren Verhalten mir/uns zu- zurechnen ist, rechtskräftig wegen der nachfolgenden Delikte verurteilt worden sind:

(1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

(2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

(3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

(4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

(5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä- ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

(6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver- kehr),

Eigenerklärung - §§ 123 und 124 GWB – subreport ELViS-ID-Nr. E38954158 Seite 1 von 4

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(7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

(8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), je- weils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und inter- nationale Bedienstete),

(9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) oder

(10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorstehenden Ziffern stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den ver- gleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Hinweis: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zu- zurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher ge- handelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Für den Fall, dass eine Verurteilung wegen der vorgenannten Straftaten erfolgt ist:

Ich erkläre / Wir erklären, dass unser Unternehmen Maßnahmen getroffen hat, die die Wie- derholung solcher Rechtsverstöße für die Zukunft ausschließen. Wir erläutern diesen Um- stand einschließlich der Nachweise gemäß § 125 Abs. 1 GWB in der (selbstgefertigten) Anlage zu dieser Eigenerklärung.

B. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB

Ich erkläre / Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zah- lung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftiger Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsent- scheidung vorliegt.

C. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB

Eigenerklärung - §§ 123 und 124 GWB – subreport ELViS-ID-Nr. E38954158 Seite 2 von 4

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Ich erkläre / Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen folgende Tatbestände nicht zutreffen:

(1) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche1 Verpflichtungen verstoßen hat,

(2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

(3) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Ver- fehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Hinweis: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurech- nen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehan- delt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhal- tensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

(5) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer- wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

(6) das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Verga- beentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.


Ort Datum

1 hierunter zählen auch die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG), sofern anwendbar (Leistungserbringung innerhalb Deutschlands bzw. Unternehmen in Deutschland ansässig)

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(Bezeichnung des Bieters)


(Name des Erklärenden in Druckbuchstaben2)

2 hier reicht zur Wahrung der Textform die lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist (maschinenschriftliche Benennung der natürlichen Person des Erklärenden)

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