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Stadtverwaltung Bischofswerda Bauamt/Vergabestelle 22.09.2026
BV: Umbau Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda, Platz des Volkes 1, 01877 Bischofswerda Los 27 Baureinigung Vergabe-Nr. 185/27-2026 Beiblatt „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“
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Siehe Vorbemerkungen LV
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Bauleistungsversicherung Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Innerhalb der Versicherungsbedingungen bestehen für alle am Bau beteiligten Auftragnehmer Versicherungsschutz gegen Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung während der Bauzeit führen. Die auf den Bauunternehmer und Handwerker entfallenden Anteile der Versicherungsprämie werden im Verhältnis des Einzelauftrages zu den Gesamtkosten des Baues in Höhe von 0,1 v.H. des Endbetrages der Schlussrechnung (netto) abgesetzt.
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Rechnungslegung/Aufmaße 3.1 Alle Aufmaße als Grundlage der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung sind vor dem Stellen der jeweiligen Rechnung der Objektüberwachung zur Prüfung und Bestätigung zu übergeben. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Vorliegen der bestätigten Aufmaße beim Auftragnehmer. 3.2 Aufmaße sind gemeinsam vorzunehmen. Alle von den ursprünglichen Ausführungszeichnungen abweichenden Maße bzw. alle zu verrechnenden Massen, die später nicht an Ort und Stelle nachgeprüft werden können, sind in Zeichnungen oder im Aufmaßblatt mit entsprechender Skizze gemeinsam schriftlich festzulegen. Wird dies durch den Auftragnehmer versäumt, so erfolgt Freilegung oder sonstige Nachprüfung auf Kosten des Auftragnehmers. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Massen kontinuierlich zu verfolgen. Ist erkennbar, dass die Bauleistungen den Auftragswert übersteigen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. 3.4 Es werden maximal monatliche kumulative Abschlagsrechnungen auf der Grundlage von bestätigten Aufmaßen anerkannt. Pauschale Abschlagszahlungen sind unzulässig. 3.5 Vom Auftragnehmer angebotener Skonto wird von jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezogen, für die die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der prüfbaren Rechnung beim Planungsbüro (Original). Zeitgleich ist beim Auftraggeber eine Kopie der Rechnung abzugeben.
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Die Vertragsstrafe (Pkt. 2.1 Fbl. 214) wird für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer Leistungen nicht in der vorgesehenen Frist erfüllt.
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Baustromanschlüsse, Bauwasseranschlüsse bauseits gesichert. Die vom Auftragnehmer zu er- stattenden Kosten für Medienverbrauch erfolgt durch den Abzug in der Schlussrechnung (Bauleistungen/Bruttoabrechnungssumme) in Höhe von:
- Bauwasser: 0,60 v.H.
- Baustrom: 0,60 v.H.
- Sonstiges (Bauschild, Baustellen-WC): 0,35 v.H.
Ein Abzug der Pauschale entfällt, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass er keinen Verbrauch der genannten Medien in Anspruch genommen hat. Dem Auftragnehmer steht es frei, durch eigene Messung den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.
- Bauschild Die Präsentation der an der Baumaßnahme beteiligten Planungsbüros, freischaffenden Mitarbeiter und ausführenden Unternehmen erfolgt ausschließlich auf dem durch die Stadt bereitgestellten Bauschild. Die am Bau beteiligten Firmen und Büros haben sich auf dem Bauschild zu benennen. Die anteiligen Kosten für die Beschriftung, Montage und Demontage der entsprechenden Schriftleisten werden in der Schlussrechnung abgesetzt (siehe Pkt. 5 – Sonstiges).
-------------------------------------Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ------------------------