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60-2026-33 - Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten.pdf

Bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen für die Sanierung des Rathauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 23:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR

Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

  1. Elektronische Einreichung

Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt.

Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote können grundsätzlich in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Sollten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden, kann die Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel verlangt werden.

In allen drei Fällen erfolgt das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags oder des Angebotes und die Weiterleitung über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme- oder Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotsschreibens in Textform nach § 126b BGB gelten alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben.

Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotsschreibens mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur oder Siegel gelten der Teilnahmeantrag oder das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben.

Unterschrifterfordernis bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften und Dritterklärungen Betrifft die Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe und Erklärung zur Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften bzw. Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder wie oben beschrieben signiert oder gesiegelt eingereicht und hochgeladen werden. Die von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung ist dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen.

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Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

Etwaige Erklärungen Dritter (Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe und Erklärung zur Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) sind dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot signiert beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

• Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat

Zum Zwecke der Zuordnung muss auf der Dritterklärung die/der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags oder des Angebots sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag oder das Angebot einzureichen.

  1. Allgemeiner Hinweis zur Interessensbestätigung, Teilnahme- und Vergabeunterlagen

Die in den Teilnahme- und Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages oder Angebotes und nur durch das die Teilnahme- und Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VgV zwingend erforderlich. Seitens der Stadt Castrop-Rauxel erfolgt sämtliche Kommunikation innerhalb des Vergabeverfahrens in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über den Vergabemarktplatz.

Der Bieter hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt wurden.

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