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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR
Hinweise zur Angebotsabgabe
Diese Hinweise sind als Information in Bezug auf das jeweils gewählte Verfahren (VgV / VOB / UVgO) gedacht. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere können hieraus keine Ansprüche des Bieters geltend gemacht werden.
Bitte achten Sie darauf, das gravierende Formfehler im Sinne der VgV, VOB oder UVgO bei der Angebotsabgabe zum Ausschluss des Angebotes führen.
Hierzu zählen u.a.:
• Nicht fristgemäßer Eingang des Angebotes sofern der Bieter dies zu verschulden hat. • Nicht formgerechter Eingang des Angebotes (z.B. Abgabe eines schriftlichen Angebotes). • „Unverschlossene“ Angebote:
- Angebote, die per Fax oder per E-Mail eingereicht werden
- Angebote, die per Bieterkommunikation auf dem Vergabemarktplatz eingereicht werden • Fehlendes Angebotsschreiben in den Angebotsunterlagen. Die Nachforderung des Angebotsschreibens ist explizit ausgeschlossen. • Abgabe eines unvollständig ausgefüllten Angebotsschreibens (fehlender Name der juristischen bzw. natürlichen Person in dem Angebotsschreiben bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform). Die Nachforderung eines unvollständigen Angebotsschreibens ist explizit ausgeschlossen. • Fehlende Signatur / Siegel, wenn dies aufgrund erhöhter Anforderungen an die Sicherheit der elektronischen Angebotsabgabe gefordert ist. • Jegliche Änderungen/Ergänzungen der vorgegebenen Unterlagen (z.B. durch Streichungen oder abweichende ergänzende Angaben). Ausgenommen davon sind "zweifelsfreie Eintragungen". • Fehlende Preisangaben in den Vergabeunterlagen (soweit eine Nachforderung im Sinne der VgV, VOB oder UVgO nicht möglich ist). • Ausschließliche Einreichung von Nebenangeboten, wenn diese nicht zugelassen wurden.
Sollten Unklarheiten in Zusammenhang mit den Vergabeunterlagen auftreten, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Zentralen Vergabestelle mit. Nutzen Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsmöglichkeit auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
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Hinweise zur Angebotsabgabe
Telefonische Anfragen sind nicht zugelassen und begründen keinen Auskunftsanspruch.
Eine Gesprächsaufnahme mit der jeweiligen Bedarfsstelle ist ausdrücklich nicht gestattet.
Sollten weitere Erklärungen zu Ihrem Angebot erforderlich sein, nutzen Sie hierfür bitte unter Beachtung der oben genannten Grundsätze eine gesonderte Datei.
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