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60-2026-33 - Information zur DSGVO.pdf

Bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen für die Sanierung des Rathauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 23:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR

Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016

  1. Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

Stadt Castrop-Rauxel -vertreten durch den Bürgermeister- Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel

  1. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Stadt Castrop-Rauxel Herr Bernd Lay Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.

b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landeshaushaltsordnung NRW.

Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot / Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die Verwaltungsvorschriften zu haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung NRW).

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Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016

  1. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Unterhalb der zuvor genannten Summe behält sich die Vergabestelle die Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges vor.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

  1. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

Diese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG NRW

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).

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Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

e) Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf

Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landeshaushaltsordnung NRW, §§ 5, 8, 9 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge).

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