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60-2026-33 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen (BWB).pdf

Bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen für die Sanierung des Rathauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 23:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR

Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung (VgV/BWB)

  1. Allgemeines 1.1. Die Auftraggeberin (Castrop-Rauxel) verfährt nach den Vorschriften des GWB bzw. der VgV. 1.2. Die Bestimmungen können im Internetportal Vergabe.NRW eingesehen werden. Der Bewerber bzw. Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber bzw. Bieter an die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer wenden. 1.3. Das Vergabeverfahren wird elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr durchgeführt. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeunterlagen etc.) werden auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr bereitgestellt. Die gesamte Kommunikation z. B. bei Bewerber- / Bieterfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über den Vergabemarktplatz.

  2. Angebot 2.1. Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. 2.2. Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt mit Ausnahme des Angebotsschreibens unberührt. 2.3. Bei Abgabe des Angebots in Textform nach § 126b BGB muss in dem Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der juristischen bzw. der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, angegeben werden. 2.4. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 2.5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, sind diese dem Angebot auf besonderer Anlage beizufügen. 2.6. Vom Bewerber / Bieter mit Abgabe seines Teilnahmeantrags / Angebots eingereichte eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich kein Bestandteil eines Vertrages. 2.7. Wenn in der Leistungsbeschreibung Angaben über Fabrikat- und Typenangaben gefordert werden, sind diese in die Leerzeile bzw. das Eintragungsfeld der jeweiligen Position einzutragen.

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung (VgV/BWB)

2.8. Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. 2.9. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 2.10. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (angebotene Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.11. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 2.12. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel über, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. 2.13. Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. 2.14. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf des in der Einladung zur Abgabe eines Angebotes genannten Zeitpunkts. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. 2.15. An dem Eröffnungstermin sind Bewerber/Bieter nicht zugelassen. 2.16. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

  1. Nebenangebote 3.1. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen wurden. 3.2. Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der abgegebenen Nebenangebote ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3.3. Nebenangebote müssen die verlangten Mindestanforderungen erfüllen; andernfalls müssen Nebenangebote im Vergleich zur Leistungsbeschreibung gleichwertig sein. Die

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung (VgV/BWB)

Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit der Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen, ansonsten können Nebenangebote nicht berücksichtigt werden. 3.4. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist soweit möglich beizubehalten. 3.5. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen 4.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber / Bieter die Zentrale Vergabestelle der Stadt Castrop-Rauxel unverzüglich vor Antrags- / Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Die Kommunikation muss über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr erfolgen (Ziffer 1.3). 4.2. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- / Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen 5.1. Miteinander verbundene Unternehmen, die in demselben Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen, sind verpflichtet, der Auftraggeberin von sich aus ihre Verbindungen untereinander offenzulegen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber / Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bewerber- / Bietergemeinschaften. Er hat ggf. mit zusätzlichen Informationen eine Prüfung der Auftraggeberin zu ermöglichen, ob Angebote tatsächlich eigenständig und unabhängig sind und mit dem Geheimhaltungsgrundsatz in Einklang stehen. 5.2. Teilnahmeanträge / Angebote von Bewerbern / Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

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5.3. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind gemäß § 1 GWB verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 GWB freigestellt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 2 - 3 GWB. Eine entsprechende Erklärung ist ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot abzugeben.

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) 6.1. Beabsichtigt der Bewerber / Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot benennen. Kann das für die Erbringung bestimmter Leistungen vorgesehene Unternehmen, auf welches sich nicht zum Nachweis der Eignung berufen wird, zum Zeitpunkt der Antrags- / Angebotsabgabe namentlich noch nicht benannt werden, muss die Benennung spätestens vor Zuschlagserteilung erfolgen (Angaben im Formular „Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe“). 6.2. Der Bewerber / Bieter hat im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern und der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat entsprechende Eigen- / Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bei Antrags- / Angebotsabgabe vorzulegen (Angaben im Formular „Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe“). 6.3. Nimmt der Bewerber / Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. 6.4. Die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Unterauftragnehmern zu erbringenden Teilleistungen vom Bewerber / Bieter beizubringen und mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen.

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6.5. Sofern ein Unterauftragnehmer das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. § 123 GWB vorliegen, so muss der Unterauftragnehmer durch den Bewerber / Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, dass dieses durch den Bewerber / Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. 6.6. Die Auftraggeberin kann vorschreiben, dass alle oder bestimmte Aufgaben bei der Leistungserbringung unmittelbar vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.

  1. Bewerber- / Bietergemeinschaften 7.1. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 7.2. Bei nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7.3. Für den Fall der Auftragserteilung kann die Auftraggeberin verlangen, dass eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist. 7.4. Die Gründe zur Bildung der Bewerber- / Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.

  2. Zusätze für ausländische Bewerber / Bieter 8.1. Die Preise sind in Euro anzubieten.

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8.2. Der Teilnahmeantrag / Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bewerber / Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen. 8.3. Die Kommunikation mit der Auftraggeberin ist in deutscher Sprache zu führen. 8.4. Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. 8.5. Bewerber / Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

  1. Präqualifizierung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung 9.1. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches- verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für öffentliche Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags / Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in den o. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 9.2. Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 9.3. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. 9.4. Art und Zeitpunkt der vorzulegenden Nachweise ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und / oder der Bekanntmachung.

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9.5. Werden die Unterlagen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht vorgelegt, können sie nach gesonderter Aufforderung innerhalb der dann vorgegebenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ggf. von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

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