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Stadt Castrop-Rauxel
(Auftraggeberin)
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung
60-2026-33
Planungsleistungen der Bauphysik
in Verbindung mit tragwerksplanerischer Überprüfung
für das
Rathaus der Bürgerschaft in Castrop-Rauxel
im Rahmen des Projekts
Transformation des Bestandsgebäudes zu einem
Rathaus der Bürgerschaft
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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR
Leistungsbeschreibung
1.1.1.1.1 Einführung Im Rahmen der Städtebauförderung und auf Basis des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskon- zepts (ISEK) plant die Stadt Castrop-Rauxel die denkmal- und klimagerechte Weiterentwicklung des Ensembles im Stadtmittelpunkt, welche die Gebäude des Rathauses, der Stadt- und Europahalle und den Forumsplatz umfasst. Das Gebäude des Rathauses setzt sich aus insgesamt fünf in sich abge- schlossenen Blöcken (Blöcke A bis E) mit jeweils einer Länge von 45 m und fünf Etagen zusammen und wird im Innenbereich des Forumsplatzes durch den Ratssaal ergänzt, der unterirdisch im untersten Geschoss von Block B direkt an das Rathausgebäude angebunden ist. Eine Einheit des Rathauses, d.h. eine Etage eines Blockes hat eine Fläche von 460 m². In diesem Zusammenhang soll eine Trans- formation der westlichen Rathaus-Blöcke A und B mit einer Brutto-Grundfläche von rd. 4.600 m² über fünf Etagen zu einem modernen „Rathaus der Bürgerschaft“ erfolgen. Die funktionale Umgestaltung zum Rathaus der Bürgschaft beschränkt sich allerdings lediglich auf die Blöcke A und B. Eine Übersicht dessen ist der Abbildung 1 zu entnehmen.
Abbildung 1: Schrägluftbild des Forums mit Blick Richtung Norden
Die Stadt Castrop-Rauxel steht zudem zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, den weltweiten Tempe- raturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Im Jahr 2021 hat sich der Rat der Stadt Castrop-Rauxel zu den Herausforderungen der Zukunft positioniert. Die Stadt Castrop-Rauxel soll sich, nach Möglichkeit, bis 2035 zur klimaneutralen Stadt entwickeln. Der Beschluss beinhaltet neben der Entwicklung eines kommunalen „Treibhausgas-Reduktionspfades“ für alle kommunalen Gebäude auch die Entwicklung eines Maßnahmenkataloges für den Rathauskomplex. Über die Städtebauförderung gefördert wurde 2025/2026 ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und wird ebenfalls im Rahmen der Städte- bauförderung gefördert.
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Leistungsbeschreibung
Ziel der Sanierung ist neben der Schaffung von Open-Space Arbeits- und Aufenthaltsbereichen, eine fundierte energetische und bauphysikalische Ertüchtigung der Gebäudehülle. Dazu gehören Leistungen zum Wärmeschutz und der Energiebilanzierung, welche die energetische Planung, Nachweisführung nach dem GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) und Optimierung der Gebäudehülle nach dem Stand der Technik, soweit denkmalrechtlich möglich, umfassen. Eine zentrale Herausforderung stellt die thermische Aufheizung der Speichermassen des Baukörpers wie den Betonstützen dar und bedarf eines sommerlichen Wärmeschutzes. Diese ist durch entsprechende Maßnahmen an der Fassade (Ein- blasdämmung) oder innenliegend im Stützenbereich zu unterbinden.
Ergänzend soll die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Dachbegrünung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Flachdach untersucht werden. Dabei sind die vorhan- dene PV-Anlage einschließlich Unterkonstruktion, Ballastierung und Befestigung sowie die statischen und konstruktiven Randbedingungen des Gebäudes zu berücksichtigen. Die bestehende Anlage wurde im Jahr 2007 errichtet und an eine Genossenschaft vermietet. Sie umfasst 556 Solarmodule des Her- stellers Chaori (CRM 180Wp). Die Module sind auf einer aufgeständerten, ballastierten Tragekonstruk- tion errichtet. Die gesamte Dachfläche des Rathauses beträgt (B x L) ca. 14,20 x 253,00 m.
Im Zuge der Sanierung ist weiter ein vollständiger Austausch der Fenster- und Türverglasungen in den Blöcken A und B vorgesehen.
1.2 Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Für das Rathaus der Bürgschaft sind Leistungen zum Wärmeschutz und der Energiebilanzierung durch- zuführen. Diese umfassen die energetische Planung, Nachweisführung nach dem GModG und Opti- mierung der Gebäudehülle nach dem Stand der Technik, soweit denkmalrechtlich möglich.
Hierzu ist eine Ist-Zustandsanalyse durchzuführen, um die aktuellen U-Werte zu ermitteln. Nach Beauf- tragung des Architekten und der Objektplanung (vsl. 2 Quartal 2027) sind die erforderlichen bzw. mög- lichen Sanierungsmaßnahmen (u.a. U-Wert-Berechnungen, Wärmebrückenanalysen, sommerlicher Wärmeschutz) mit der Auftraggeberin und den Fachplanern festzulegen. Aus diesem Grund wird die Leistungserbringung in zwei Beauftragungsstufen erfolgen. Grundsätzlich können bautechnische Maß- nahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes nur in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz er- folgen.
Konkret handelt es sich um Leistungen der Bauphysik für die Sanierung der Dachkonstruktion (Bauteil
- sowie der Außenfassade inkl. Fensterelemente (Bauteil 2).
Da die notwendigen Leistungen erst nach der Ist-Zustandserfassung und einer Machbarkeitsüberprü- fung abschließend festgelegt werden können, erfolgen die Ist-Zustandserfassung, die Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie die Machbarkeitsüberprüfung nach Aufwand (siehe Anlage 1).
Bei den in Anlage 1 – Angebots- und Preisblatt angegeben Aufwendungen handelt es sich um Schätz- mengen durch die Auftraggeberin. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand im Nachweis. Ein über die Schätzmengen hinausgehender Aufwand ist der Auftraggeberin anzuzeigen,
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Leistungsbeschreibung
eine Vorabschätzung des zusätzlich benötigten Aufwandes zusammenzustellen und vor Leistungser- bringung durch die Auftraggeberin freigeben zu lassen.
1.3 Fachplanung Tragwerksplanung
Im Zuge der Machbarkeitsüberprüfung sind zusätzlich tragwerksplanerische Leistungen zu erbringen. Dazu zählen eine statische Überprüfung der Dachstatik in Hinblick auf die Auflast einer Dachbegrünung in Verbindung mit einer PV-Anlage sowie die statische Neuberechnung der Fassadenstatik in Hinblick auf Verankerung. In diesem Zusammenhang sollen endoskopische Untersuchungen durchgeführt wer- den, um zum einen die Qualität und Anzahl der Verankerung und zum anderen die Ausprägung des Zwischenraums für eine mögliche Einblasdämmung zu verifizieren.
1.4 Anforderungen an den Denkmalschutz und die Gebäudestruktur
Das gesamte Gebäude steht vollständig unter Denkmalschutz. Insbesondere die stark gerasterte Klin- kerfassade, die tief in der Laibung liegenden Fensterbänder sowie die sichtbaren Betonrippendecken und U-förmig wandseitig angeordneten Einbauschränke sind maßgebliche Elemente des Denkmal- schutzes. Eine Modifikation der Gebäudehülle ist nur von innen oder im Schichtaufbau möglich (z.B. Einblasdämmung). Der Umgang mit den bauzeitlichen Wandnischen, den Kabelschächten und das da- mit verbundene notwendige Einkürzen des denkmalgeschützten Vorbauschränke bedürfen zwingend einer tiefgreifenden bauphysikalischen Konzeptprüfung hinsichtlich Wärmebrücken und Tauwasserri- siko, um Schäden an der Bausubstanz auszuschließen. Alle Eingriffe in die Bausubstanz sind auf ein bautechnisches Minimum zu reduzieren und im Vorfeld durch die Auftraggeberin und der Unteren Denk- malbehörde (UDB) im Rahmen eines Antrages nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW freizu- geben.
Eine vollständige Schadstofferkundung der zu beurteilenden Bauteile liegt aktuell nicht vor.
1.5 Einbindung weiterer Fachgewerke
Die Erarbeitung des Machbarkeitsstudie zur bauphysikalischen Ertüchtigung von Einzelbauteilen erfolgt alleinig durch den Auftragnehmer. Die Ergebnisse sollen Bestandteil der Architekturausschreibung wer- den, die im ersten Halbjahr 2027 realisiert werden soll.
1.6 Fachplanung Raumakustik
Raumakustische Untersuchungen, Nachweise und Planungsleistungen sind ausdrücklich nicht Be- standteil des vorliegenden Leistungsumfangs. Über die Erforderlichkeit entsprechender Leistungen ent- scheidet die Auftraggeberin im Zuge der weiteren Projektbearbeitung. Sofern diese erforderlich werden, erfolgt eine gesonderte Beauftragung.
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Leistungsbeschreibung
1.7 Einsichtnahme in Unterlagen und Ortstermin
Dem Bieter wird im Rahmen der Angebotserstellung die Wahrnehmung eines Vor-Ort-Termins empfoh- len. Zur Abstimmung eines Besichtigungstermins ist eine entsprechende Anfrage über die Bieterkom- munikation im Projektraum des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle zu richten. Digitalisierte Bau- akten sowie Pläne der verschiedenen Ebenen werden dem Bieter bei Beauftragung übergeben.
2. Leistungsinhalt
Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-7 nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) - Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen unter Kapitel 1.2 Bauphysik / 1.2.3 Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI 2021 sowie ergänzende beson- dere Leistungen zu erbringen. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung und Feuchteschutz) zur Sanierung und Umgestaltung der Gebäu- deblöcke A und B. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermitt- lung) bis 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) für den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung im Rahmen der energetischen Gebäudeertüchtigung.
Aufgrund der tiefgreifenden bauphysikalischen und statischen Abhängigkeiten im historischen Bestand erfolgt die Leistungserbringung in zwei Beauftragungsstufen:
▪ Beauftragungsstufe 1: Machbarkeitsüberprüfung Endoskopische und physikalische Ist-Zustandserfassung der Außenfassade, statische Über- prüfung der Fassadenverankerung, Machbarkeit- und Variantenprüfung vergleichender Dämm- konzepte der Fassade (innen- wie außenliegend), Machbarkeit- (Tragfähigkeit) und Varianten- prüfung einer Dachbegrünung in Verbindung mit einer PV-Anlage. Durch den Fachplaner sollen dem Auftraggeber die fachlich wirtschaftlichsten Lösungen präsentiert werden. Folgende Bau- teile sind im Detail zu prüfen:
− Endoskopische Fassadenuntersuchung (Einblasdämmung): Überprüfung der Klinkerfas- sade mittels Endoskopie zur Feststellung, ob ausreichend Hohlraum für eine Einblasdäm- mung (> 40 mm) vorhanden ist oder, ob die Zwischenräume baujahresbedingt bereits mit Mörtel verfüllt sind. Prüfung und Berechnung der Machbarkeit inkl. Tauwassernachweise. Diese Untersuchung konzentriert sich auf die Entschärfung des sommerlichen Hitzeprob- lems der massiven Betonstützen (Betonkernaktivierung).
− Überprüfung Fassadenstatik (Anker in Klinkerfassade): Im Zuge der Überprüfung der Klin- kerfassade sollen neben der bauphysikalischen Machbarkeit einer Einblasdämmung auch der Zustand und die Anzahl der verbauten Fassadenanker nach den Vorgaben der DIN 1053 bewertet werden. Es ist zu untersuchen, ob das bestehende Ankersystem erhalten und fachgerecht Instand gesetzt werden kann oder ob im Zuge der Sanierungsmaßnahmen
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Leistungsbeschreibung
zusätzliche bzw. neue Verankerungen in der Tragkonstruktion erforderlich sind. Hierzu sind der bauliche Zustand sowie die Beschaffenheit der vorhandenen Anker hinsichtlich Korro- sion, Querschnittsverlusten und Tragfähigkeit zu bewerten. Auf Grundlage der Untersu- chungsergebnisse ist ein technisch geeigneter und bauaufsichtlich zugelassener System- vorschlag zu erarbeiten.
− Innendämmung der Wandnischen/Umgang mit Einbauschränken: Neben der Überprüfung der Einblasdämmung soll überprüft werden, ob eine innenliegende Bauteildämmung die Aktivierung der Betonstützen reduzieren kann. Dazu soll geprüft werden, inwieweit die Hohl- räume und Kabelschächte hinter den historischen Vorbauschränken gedämmt werden kön- nen (beispielsweise mit Kalziumsilikatplatten). Dies erfordert voraussichtlich das bauliche Einkürzen der denkmalgeschützten Schränke. Es ist detailliert zu evaluieren (u.a. Wärme- brückenberechnungen), ob diese Eingriffe bauphysikalisch schadensfrei umsetzbar sind oder ob neue Probleme (Schimmelbildung, Tauwasser) entstehen. Weiterhin ist abhängig von der Endoskopie ein abwägendes Konzept zu erstellen, ob diese Innendämmung als alleinige Alternative zur Außendämmung (falls der Hohlraum der Fassade nicht ausreichend vorhanden ist) oder zusätzlich parallel zur Einblasdämmung ausgeführt werden soll. Diese Bewertung hat wesentlichen Einfluss auf die Entwurfsplanung der Architektur und dient der Entscheidung, ob eine gesonderte Lösung für dieses Gewerk gefunden werden muss.
− Dachdämmung und Dachbegrünung: Energetische Planung der Dachdämmung unter zu- sätzlicher Einbeziehung einer neuen Dachbegrünung. Die veränderten bauphysikalischen Werte wie z.B. Feuchte, Retention, U-Werte etc. sind nachzuweisen. Parallel dazu ist sta- tisch zu überprüfen, ob veränderte Dachlasten infolge der Begrünung in Zusammenspiel mit einer PV-Anlage statisch zulässig sind und über die Tragkonstruktion abgetragen wer- den können. Die Bestandstatik ist dahingehen zu verifizieren.
− Fensterglaserneuerung: Begutachtung einer Fensterglaserneuerung unter Festlegung opti- mierter Parameter für den Wärmedurchgang (U-Wert) und Energiedurchlass (g-Wert), die den Wärmeschutz unterstützen. Selbiges gilt für alle Außentüren in den Treppenhäusern der Blöcke A und B.
Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung entsprechend der Leistungspha- sen 2 (Vorplanung) für die o.g. Bauteile auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsüberprüfung. Vordimensionierung der Bauteile als Grundlage für die Architektur- und TGA-Ausschreibung.
▪ Beauftragungsstufe 2: Fachplanungsleistung (nach Beauftragung Architekt / TGA) Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Leistungsphasen 3 (Entwurfs- planung) bis 7 (Mitwirkung der Vergabe) gemäß HOAI sowie spezifisch definierte Simulationen.
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Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsanforderungen und -umfang
Die Planung umfasst die vollständige bauphysikalische Bewertung und Bearbeitung folgender zwingend umzusetzender Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik in folgenden zwei Beauftragungsstufen:
Beauftragungsstufe 1: Bestandsaufnahme, Machbarkeitsüberprüfung und Vorplanung
Für die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Beauftragungsstufen 1 und 2 sind die jeweiligen Preisangaben in der Anlage 1 – Angebots- und Preisblatt vorzunehmen. Die dort vorgegebenen Stun- den-, Mengen- und Terminansätze sind bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen.
Position 01 – Grundlagenermittlung und Erarbeitung eines Untersuchungskonzeptes
Sichtung der vorhandenen Unterlagen, Klärung der Aufgabenstellung mit der Auftraggeberin, Aufstellen eines Untersuchungskonzepts für die Machbarkeitsüberprüfung der Einzelbauteile, im Detail:
▪ Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Anforderungen der Auftraggeberin,
▪ Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele für die Machbarkeitsüberprüfung der Einzelbau- teile
▪ Erarbeiten eines Untersuchungskonzeptes/-vorschlags zur Überprüfung der Fassade.
Die Grundlagenermittlung ist sowohl für die Bauphysik als auch die tragwerksplanerischen Leistungen für alle benannten Bauteile zu erbringen. Die Abrechnung erfolgt auf Einzelnachweis der tatsächlich erbrachten Stunden.
Position 02 – Durchführung der Arbeiten vor Ort (Ist-Zustandserfassung)
Ortstermin zur Durchführung einer Ist-Zustandserfassung der Bauteile Klinkerfassade zur Überprüfung der Machbarkeit einer Einblasdämmung sowie zur Überprüfung der Qualität und Anzahl der Fassaden- anker mittels Endoskopie, sofern notwendig inkl. Gerätebereitstellung, An- und Abfahrt
Die Festlegung der genauen Lage der Untersuchungsstellen erfolgt vor Ort in Abstimmung mit der AGin.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (Tagessätze).
Position 03 – Rechnerische Nachweisführung / Überprüfung der Bestandsstatik für eine Dach- begrünung in Verbindung mit einer PV-Anlage
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Leistungsbeschreibung
Rechnerische Überprüfung der Dachstatik auf Grundlage vorhandener Unterlagen. Überprüfen der sta- tischen Machbarkeit einer Dachbegrünung in Verbindung mit einer PV-Anlage. Nachweisführung ent- sprechend den anerkannten Regeln der Technik und auf Basis der gültigen Regelwerke und DIN-Nor- men.
▪ Ermittlung der vorhandenen Eigenlasten ▪ Ansatz der Zusatzlasten durch Gründachaufbau (Vegetationsschicht, Substrat, Drän- und Schutzschichten) ▪ Ansatz der Zusatzlasten aus den PV-Anlagen (PV-Module, Montagesystem, Unterkonstruktion, Ballastierung). Technische Angaben der aktuell montierten PV-Anlage:
-
PV Module (556 x Chaori CRM 180 Wp (polykristallin))
-
Wechselrichter (6 x SMA SMC 7000 HV / 6 x SMA SMC 8000 TL)
-
Leistung 99,36 kWp
▪ Ansatz veränderter Lasten (Schnee, Wind)
Die Abrechnung erfolgt auf Einzelnachweis der tatsächlich erbrachten Stunden.
Position 04 – Kurzbericht mit Ergebnisdarstellung und Bewertung der Machbarkeit für die Dachsanierung inkl. Dachbegrünung und PV-Anlage, Empfehlung einer Vorzugsvariante
Ergebniszusammenstellung aus Pos. 3 und Aussage der statischen Machbarkeit einer Dachbegrünung in Verbindung mit einer PV-Anlage. Aufstellen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der erforderli- chen Wärme- und Feuchteschutzmaßnahmen entsprechend der Normenreihe DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden). Durchführen einer überschlägigen Energieeffizienzberechnung und Bemessung der der Dämmstandards mit Empfehlung einer Vorzugsvariante.
Position 05 – Rechnerische Nachweisführung / Überprüfung der Fassadenverankerung
Rechnerische Überprüfung der der Fassadenverankerung auf Grundlage vorhandener Unterlagen so- wie den Ergebnissen der endoskopischen Untersuchung. Nachweisführung entsprechend den aner- kannten Regeln der Technik und auf Basis der gültigen Regelwerke und DIN-Normen. Die Abrechnung erfolgt auf Einzelnachweis der tatsächlich erbrachten Stunden.
Position 06 – Kurzbericht mit Ergebnisdarstellung und Bewertung der Machbarkeit für die Klin- kerfassade (Einblasdämmung und Tragfähigkeit Fassadenanker), Erarbeitung einer Vorzugsva- riante zur Fassadendämmung (außen oder innen)
Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Ist-Zustandserfassung sowie Aufstellen eines Gesamt- konzeptes zur Umsetzung der erforderlichen Wärme- und Feuchteschutzmaßnahmen entsprechend der
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Leistungsbeschreibung
Normenreihe DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden). Durchführen einer über- schlägigen Energieeffizienzberechnung und Bemessung der der Dämmstandards. Es sind sowohl der sommerliche wie auch winterliche Wärmeschutz zu berücksichtigen.
Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Ist-Zustandserfassung, bei Erfordernis statische Nach- weisführung der Verankerung (über Pos. 05) sowie Aufstellen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der Fassadensanierung. Hier gilt es insbesondere auf eine fachgerechte Gestaltung der Fassadenver- ankerung zu achten, die die Kriterien der Schlagregendichtheit, Korrosionsschutzes und des Brand- schutzes (Dämmmaterial) sicherstellen. Die Fassade muss dauerhaft einen sicheren Zustand gewähr- leisten.
Grundsätzliche Bewertung der Machbarkeit der Varianten Einblasdämmung und Innendämmung der Wandnischen innerhalb der Einbauschränke sowie Empfehlung einer Vorzugsvariante.
Leistungsphase 02 – Mitwirkung bei der Vorplanung
Auf Basis der Machbarkeitsüberprüfung ist für die v.g. Bauteile eine Vorplanungsunterlage (LPH 2) ent- sprechend Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) - Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen unter Kapitel 1.2 Bauphysik / 1.2.3 Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI 2021 zu erstellen, die Grundlage für die Architektur- und TGA-Ausschreibung wird. Die Ergebnisse sind bis Ende 2026 vorzulegen. Nach Vorlage der Vorplanungsergebnisse wird die bauphysikalische Planung sistiert, bis ein Architekt und ein TGA-Planer vertraglich gebunden sind, im Detail:
▪ Vordimensionierung der relevanten Bauteile des Gebäudes auf Basis der Ergebnisse der Posi- tionen 04 und 06 der Beauftragungsstufe 1,
▪ Erstellen eines Gesamtkonzepts als Grundlage für die Ausschreibung der Objekt- und TGA- Fachplanung,
▪ Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen – Vorbemessung der wesentlichen Kennwerte zu Wärme- schutz, Wärmeleitfähigkeit, Schichtdicke, Wärmedurchgangskoeffizient, Gesamtenergiedurch- lassgrad.
▪ Aufbereitung der Vorplanungsergebnisse als Grundlage zur Veröffentlichung für die Architektur- und TGA-Ausschreibung.
Das Honorar ist entsprechend Anlage 1 Angebots- und Preisblatt zu ermitteln.
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Leistungsbeschreibung
Beauftragungsstufe 2: Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe im Be- reich Fachplanung Wärmeschutz und der Energiebilanzierung
Die Beauftragungsstufe 2 wird nach Abschluss der Beauftragungsstufe 1 und nach Beauftragung der Objekt- und TGA-Fachplanung gesondert durch die Auftraggeberin abgerufen. Die weitere Leistungs- erbringung erfolgt anschließend in Abstimmung mit der Objekt- und TGA-Fachplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Beauftragungsstufe 1.
Nach Festlegung der notwendigen Leistungen für die Nachweisführung im Wärme- und Feuchteschutz in Abstimmung mit der Objekt- und TGA-Fachplanung, wird die Leistung entsprechend Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) - Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen unter Kapitel 1.2 Bauphysik / 1.2.3 Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI 2021 vergütet (Stufe 2).
Das Honorar ist entsprechend Anlage 1 Angebots- und Preisblatt zu ermitteln.
Leistungsphase 03 – Mitwirkung bei der Entwurfsplanung
Erstellung detaillierter Wärmeschutz- und Feuchteschutzkonzepte auf Grundlage der Ergebnisse der Beauftragungsstufe 1. Durchführen von detaillierten Berechnungen der bauphysikalischen Anforderun- gen (u.a. U-Wert-Berechnungen, Wärmebrückenanalyse, Berechnung sommerlicher Wärmeschutz, Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit von Baukonstruktionen) nach der Normenreihe DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), im Detail:
▪ Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude,
▪ Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf – Bereitstellen der Ergebnisse für Wärmeschutz und Energiebilan- zierung, Erläuterungsberichte und soweit erforderlich Bereitstellen der Übersichtspläne,
▪ Bemessen der Bauteile des Gebäudes,
▪ Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten.
Leistungsphase 04 – Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung
Erstellung der Nachweise für die Energieeffizienz sowie Nachweisführung zur Einhaltung des Gebäu- deenergiegesetz (GEG) und der Normenreihe DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Ge- bäuden). Zusammenstellung aller Nachweise und Berechnungen. Dokumentation der Leistungen für Behörden und Fördermittelgeber, im Detail:
▪ Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden,
▪ Aufstellen der förmlichen Nachweise – Nachweise auf Grundlage der Entwurfsplanung der Ob- jektplaner und Fachplaner für TGA,
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Leistungsbeschreibung
▪ Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen.
Leistungsphase 05 – Mitwirkung bei der Ausführungsplanung
Detailplanung für Dämmstoffe, Lüftungskonzepte. Abstimmung mit der Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung, im Detail:
▪ Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen,
▪ Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen – Mitwirken bei der Entwicklung von Regeldetails hinsichtlich des Wärmeschut- zes.
Leistungsphase 06 – Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Mitwirkung bei der Leistungsbeschreibung für alle Bauteile, die bauphysikalisch bemessen werden (u.a. Dämmung, Fenster, Begleitheizung) sowie Mitwirken bei der Formulierung zu technischen Vorbemerkungen.
Leistungsphase 07 – Mitwirkung bei der Vergabe
Prüfung und Bewerten von Angeboten hinsichtlich auf Erfüllung der bauphysikalischen Anforderungen.
Besondere Leistungen
Position BL 01 – Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen
Simulationsberechnung von Kondensat- und Schimmelpilzbildung im Bereich der Fensterelemente in- nerhalb der Außenfassade (insbesondere im Bereich von Wärmebrücken) und Berechnung des Tau- wasseranfalls und Umgang mit Tauwasserbildung.
Position BL 02 – Durchführung bauphysikalischer Berechnungen / Einzelnachweise für Detail- punkte auf Anforderungen des Architekten
Durchführung detaillierter bauphysikalischer Berechnungen / Einzelnachweise für Detailpunkte auf An- forderungen des Architekten im Bereich von Bauteilanschlüssen. Führen aller erforderlichen Nachweise im Wärme- und Feuchteschutz.
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Leistungsbeschreibung
Position BL 03 – Zeichnerische Darstellung von Leitdetails für die Fassadenverankerung
Sofern eine Sanierung erforderlich wird, sind entsprechende Leitdetails für die Objektplanung zu erstel- len. Die Leitdetails sind Grundlage für die vom Objektplaner fortzuschreibende Ausführungsplanung und bilden die Grundlage der Leistungsbeschreibung in technischer und qualitativer Hinsicht.
Die zeichnerische Darstellung der Fassadenkonstruktionen erfolgt im Maßstab 1:1. Die Leitdetails ent- halten die grundsätzlichen Konstruktionstypen und damit die Ausführungsqualität sowie die Gewerk- schnittstellen.
Die zeichnerische Darstellung erfolgt in der Regel system- und produktneutral in stark vertiefter Detail- lierung bezüglich Konstruktion, Befestigungen/Verankerungen, Wärmedämmung sowie innenseitiger und außenseitiger Abdichtungen. Die Abrechnung erfolgt auf Einzelnachweis der tatsächlich erbrachten Stunden.
Position BL 04 – Mitwirkung bei der Baustellenkontrolle (nach Erfordernis)
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung der Wärmeschutzmaßnahmen im Zuge der Sanierungs- maßnahme. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
2.2 Kostenrahmen
Die anrechenbaren Kosten für die hier auszuweisenden Leistungsphasen belaufen sich für die energe- tisch relevanten Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle (KG 300 und 400 anteilig für Blöcke A+B) gemäß aktueller Schätzung auf rd.
KG 300 Bauwerk: rd. 6.788.420,00 € netto
KG 400 TGA: rd. 6.869.150,00 € netto
Die Auftraggeberin geht für die Grundleistungen der Bauphysik von der Honorarzone III aus.
Für die Grundleistungen der Tragwerksplanung geht die Auftraggeberin von der Honorarzone III aus.
Die Aufwände für die Machbarkeitsanalyse in der Grundlagenermittlung in Beauftragungsstufe 1 (z.B. Endoskopie, Alternativbewertung) sowie die besonderen Leistungen sind vom Bieter gesondert kalku- latorisch auszuweisen und Bestandteil des Angebotspreises.
2.3 Zeitrahmen des Auftrags
Für die Durchführung der Planungs- und Prüfleistungen sind folgende Zeitrahmen vorgesehen:
▪ Beauftragung: Anfang bis Mitte Dezember 2026
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Leistungsbeschreibung
▪ Durchführung der Vor-Ort-Arbeiten (Ist-Zustandserfassung): Dezember 2026 / Januar 2027
▪ Vorlage der Ergebnisse der Machbarkeitsüberprüfung: Mitte Februar 2027
▪ Vorlage der Ergebnisse der Vorplanung: Ende März 2027
▪ Erbringung der Beauftragungsstufe 2 voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2027
- Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt in einem offenen Vergabeverfahren ohne vorgelagerten Teilnahmewettbewerb und ohne Lösungsvorschläge.
- Eignungskriterien und Mindestanforderungen
4.1 Erfahrungen und Qualifikation des Ingenieurbüros
• Es ist ein/e verantwortliche/r Projektleiter/in für die Projektbegleitung und zumindest ein/e wei- tere/r Tragwerksplaner/-in oder Ingenieur/-in oder vergleichbar im Sinne des § 75 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) für den Vertretungsfall zu benennen.
• Mit dem Angebot ist die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nachzuweisen. Zudem ist eine Darstellung der Berufserfahrung der Projektleitung sowie der Stellvertretung in Form eines fachlichen Kurzlebenslaufes vorzulegen. Es wird eine Berufserfahrung von zumin- dest 8 Jahren der Projektleitung sowie 5 Jahren der Stellvertretung in der bauphysikalischen Ausführungsplanung vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass sowohl die für dieses Projekt vor- gesehene Projektleitung als auch die Stellvertretung für jeweils mindestens 1 Referenz projekt- verantwortlich war.
• Der Projektleiter muss die Qualifizierung „Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ aufweisen. Ein Nachweis ist mit der Angebotsab- gabe beizufügen.
• Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell Durschnitt mindestens 3 Berufsträ- ger als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Nachweise müssen nur auf Anforde- rung eingereicht werden). Als Berufsträger gelten hier:
Tragwerksplaner, Ingenieure, Bachelor / Master of Science / Engineering, Studienschwerpunkt Bauingenieur oder vergleichbar im Sinne des § 75 Abs. 2VgV.
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Leistungsbeschreibung
4.2 Mindestumsatz
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Mindestumsatz von im Durchschnitt 300.000,- Euro p.a. (netto) erwirtschaftet worden sein, davon mind. 150.000,- Euro mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Bauphysik in Verbindung mit Tragwerksplanung.
4.3 Berufshaftpflichtversicherung
Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Milli- onen Euro für Personenschäden sowie in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschä- den mit je 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversi- cherer oder Kreditinstitut bestehen oder im Auftragsfalle die Bestätigung vorgelegt werden, dass die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend aufgestockt werden kann.
Bewerber/innen und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis jeweils separat zu erbringen.
4.4 Referenzen
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen unter Nennung der Auf- traggeber/in, Honorarzone, anrechenbaren Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung eingereicht werden, die aus den letzten 8 Jahren stammen.
• Vergleichbar bedeutet hier, dass die Referenz der Leistungskomplexität zumindest der ‚Honorar- zone III‘ HOAI entspricht. Zusätzlich wird erwartet, dass zumindest eine Referenz das Kriterium „Bauphysik im Denkmalschutz“ und eine Referenz das Kriterium „Tragwerksplanung im Denk- malschutz mit Schwerpunkt Fassade“ aufweist.
• Jeder Referenz muss ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen dem Ange- bot beigefügt belegt werden. Hierbei soll die Darstellung je Referenzprojekt mindestens 1 DIN- A4-Blatt umfassen. Berücksichtigungsfähig sind durch den Bieter bearbeitete und vollständig ab- geschlossene Leistungsphasen (LPH 2-6). Die Splittung auf mehrere Referenzen ist möglich. Jede Teilleistung muss die anderen Referenzvoraussetzungen (wie Zeitrahmen oder Baukosten) erfüllen.
• Es wird erwartet, dass die für dieses Projekt vorgesehene Projektleitung für mindestens eine Re- ferenz projektverantwortlich war. Zudem wird erwartet, dass die für dieses Projekt vorgesehene stellvertretende Projektleitung für mindestens eine Referenz projektverantwortlich war.
• Es wird vorausgesetzt, dass die Fertigstellung von Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.08.2018 erfolgt ist. Zudem werden Netto-Baukosten innerhalb der Kostengruppen 'KG 300 bis KG 400' in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro erwartet.
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60-2026-33 – bauphysikalische und tragwerksplanerische Leistungen Rathaus CR
Leistungsbeschreibung
- Zuschlagskriterien
Die Stadt Castrop-Rauxel wird die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Be- rücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen bewerten.
Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (er- reichte Punktzahl x Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte.
| Zuschlagskriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Honorarangebot | 50 % |
| Anzahl Berufsträger | 10 % |
| Weitere Referenzen | 40 % |
| Summe | 100 % |
Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der gewerteten Referenzprojekte, die den oben genannten Anforderungen entsprechen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis.
5.1 Honorarangebot gemäß Leistungen im Leistungsbild Bauphysik in Verbindung mit Tragwerksplanung (Gewichtung: 50% / Punkte 0 bis maximal 5 Punkte)]
Die Summe der Kosten für Honorar, besonderen Leistungen und den Nebenkosten werden wie folgt bewertet:
Der günstigste Anbieter bekommt 5 Punkte. Die jeweiligen Wertungspreise werden nach folgen- der Formel bewertet:
niedrigstes Angebot ÷ zu bewertendes Angebot x Maximalpunktzahl
Es wird nach kaufmännischen Regeln auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel:
• Angebotspreis A: 60.000 € Wertungspunkte (Preis) = 60.000 ÷ 60.000 x 5 = 5,00 • Angebotspreis B: 69 000 € Wertungspunkte (Preis) = 60.000 ÷ 69.000 x 5 = 4,35
Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 – Angebots- und Preisblatt.
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Leistungsbeschreibung
5.2 Anzahl Berufsträger (Gewichtung 10% / Punkte 0 bis maximal 5 Punkte)
Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell im Durchschnitt mindestens drei Be- rufsträger (Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Bauphysik, Bauingenieurwesen, Architektur oder Vergleichbares) als Festangestellte oder Inhaber beschäf- tigt worden sein. Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufs- trägern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
| Anzahl Berufsträger | Punkte |
|---|---|
| 3 | 0 |
| 4 | 1 |
| 5 | 2 |
| 6-7 | 3 |
| 8-9 | 4 |
| Ab 10 | 5 |
5.3 Anzahl Referenzen (Gewichtung 40% / Punkte 0 bis maximal 5 Punkte)
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindes- tens zwei Referenzprojekte einer vergleichbaren Leistung einzureichen (s.o.). Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende Anzahl an Referenzprojekten, die jeweils die Mindestanforderungen nach 4.4 erfüllen und somit als vergleichbar gelten, wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerberge- meinschaft:
| Anzahl Referenzen | Punkte |
|---|---|
| 2 | 0 |
| 3 | 1 |
| 4 | 2 |
| 5 | 3 |
| 6 | 4 |
| 7 oder mehr | 5 |
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