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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
Projekt/Baumaßnahme:B 286 ERN BW L2271 ü. B286 b. Schwebheim
Vertrag
zwischen
Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche BauamtSchweinfurt in [Straße, Ort] Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
Auftragnehmer entsprechend Auftragsschreiben
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
§ 1
Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind nachfolgende Leistungen: ☒ Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI ☒ Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI ☐ Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke ☐ Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI ☐ Rückbauplanung in der Tragwerksplanung ☐ Technische Ausrüstunggemäß § 53 HOAI ☐ Planungsbegleitende Vermessunggemäß Anlage 1 Ziff. 1.4.1 ff HOAI ☐ Bauvermessunggemäß Anlage 1 Ziff. 1.4.1 ff HOAI ☐
1.2 Die Baumaßnahme unterliegt ☒ den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes. ☐ den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. ☐
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
§ 2
Bestandteile des Vertrages
2.1 Bestandteile des Vertrages sind die nachfolgend unter Ziffer 2.1.1 bis 2.1.3 genannten Unterlagen:
| Nummer | Bezeichnung | |||
|---|---|---|---|---|
| 2.1.1 | Projektbeschreibung, Leistungsbeschreibung(en) und -bewertung, Honorarbe- | |||
| rechnung(en), Vergütungsvereinbarung(en) | ||||
| ☐ | VII.15.3.StB | Projektbeschreibung Verkehrsanlagen | ||
| ☒ | VII.14.3.StB | Projektbeschreibung Ingenieurbauwerke | ||
| ☐ | VII.14.3.RB.StB | Projektbeschreibung Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke | ||
| ☐ | VII.12.3.StB | Projektbeschreibung Tragwerksplanung | ||
| ☐ | VII.12.3.RB.StB | Projektbeschreibung Rückbauplanung in der Tragwerksplanung | ||
| ☐ | VII.11.3.StB | Projektbeschreibung Technische Ausrüstung | ||
| ☐ | VII.19.3.PBV.StB | Projektbeschreibung planungsbegleitende Vermessung | ||
| ☐ | VII.19.3.BV.StB | Projektbeschreibung Bauvermessung | ||
| ☐ | VII.02.3.StB | Projektbeschreibung universell | ||
| ☐ | Projektbeschreibungmittels einer anderen geeigneten Unterlage | |||
| ☐ | AIA | Projektspezifische Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) | ||
| VII.15.4 | Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI (2.2) | |||
| ☒ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☒ | Teil B Honorarzone | |||
| ☒ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||
| ☒ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||
| ☒ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.14.4 | Objektplanung Ingenieurbauwerkegemäß § 41 HOAI (2.1) | |||
| ☒ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☒ | Teil B Honorarzone | |||
| ☒ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||
| ☒ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||
| ☒ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.14.4-RB | Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke für das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||
| ☐ | Teil D Leistungen | |||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.12.4 | Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAIfür das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||
| ☐ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen |
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.12.4-RB | Rückbauplanung in der Tragwerksplanungfür das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||||||
| ☐ | Teil D Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.11.4 | Technische Ausrüstunggemäß § 53 HOAIfür das Objekt (bei mehreren Objekten mehrfach beifügen) | |||||||
| ☐ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||||||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||||||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||||||
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.19.4-PBV | planungsbegleitende Vermessung | |||||||
| ☐ | Teil A Verrechnungseinheiten | |||||||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||||||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||||||
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.19.4-BV | Bauvermessung | |||||||
| ☐ | Teil A anrechenbare Kosten | |||||||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||||||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||||||
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.02.4 | Freiberufliche Dienstleistungen | |||||||
| ☐ | Teil D Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| ☐ | ||||||||
| 2.1.2 | Vertragsbedingungen, Vertragsbestimmungen | |||||||
| ☒ | VI.1.StB | Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau(AVB StB), (04/2026) | ||||||
| ☒ | VII.15.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Straßenverkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen), (01/2024) | ||||||
| ☒ | VII.14.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (TVB-Ingenieurbauwerke), (01/2024) | ||||||
| ☐ | VII.12.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung (TVB-Tragwerksplanung), (01/2024) | ||||||
| ☐ | VII.11.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung (TVB-Technische Ausrüstung), (06/2023) | ||||||
| ☐ | VII.19.1.StB | Technische Vertragsbedingungen für Vermessung (TVB-Vermessung), (06/2023) | ||||||
| ☒ | VI.3 | Zusätzliche Vertragsbestimmungen; Prüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form der Feststellungsbescheinigungen (05/2025) |
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
| ☐ | VI.4.4.StB | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Übergabe von Daten für Planunterla- gen im OKSTRA – Format in das System iTWO civil(ZVB OKSTRA StB), (01/2020) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ☒ | VI.5 | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Einsatz einer Austauschplattform (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Austauschplattform), (04/2016) | ||||||
| ☒ | VI.10.StB | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Datenverarbeitung, zum Erstellen von Unterlagen und zum Datenaustausch – Straßenbau(ZVB Datenverarbeitung StB), (10/2022) | ||||||
| ☐ | VI.19 | Zusätzliche Vertragsbedingungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO, Ausgabe April 2021(Vertragsbedingungen – Auftragsverarbeitung) (06/2024) | ||||||
| ☒ | Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2009 Az.: B II 2-5152-15 (All- MBl. 2009 S. 163, StAnz. 2009 Nr. 19) | |||||||
| ☐ | VI.21 | Besondere Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen(BIM-BVB), (12/2024) | ||||||
| 2.1.3 | Weitere Vertragsbestandteile | |||||||
| ☒ | III.15 | Personaleinsatz (10/2024) | ||||||
| ☒ | VI.11 | Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (Muster entsprechend § 6 der AVB StB) | ||||||
| ☐ | ||||||||
| ☐ |
§ 3
Leistungen des Auftragnehmers, Beauftragung, Kostenobergrenze
☒ 3.1 Stufenlose Beauftragung der Leistungen Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der in den Projekt- und Leis- tungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen. ☐ Hiervon ausgenommen sind jene Leistungen, die in der/den Leistungsbeschreibung/en als optionale Leistungen gekennzeichnet sind. Für diese optionalen Leistungen gelten die Re- gelungen in § 1 Nr. 1.5 AVB StB (VI.1.StB).
☐ 3.2 Stufenweise Beauftragung der Leistungen Die Beauftragung erfolgt unter Einbeziehung der Regelungen in § 1 Nr. 1.4 AVB StB (VI.1.StB) stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss ☐ mit der Erbringung der Leistungsphase/en aus den in den Projekt- und Leistungsbe- schreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen. ☐ mit ☐ Hiervon ausgenommen sind jene Leistungen, die in der/den Leistungsbeschreibung/en als optionale Leistungen gekennzeichnet sind. Für diese optionalen Leistungen gelten die Re- gelungen in § 1 Nr. 1.5 AVB StB (VI.1.StB). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen aus den in den Projekt- und Leistungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1 des Vertrages) beschriebenen Leistungen abzurufen. Der Abruf erfolgt gegebenenfalls in Textform
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
unter gleichzeitiger Vereinbarung von Terminen und Fristen. Der Auftragnehmer hat den Auftrag- geber rechtzeitig zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Leistungen im Wege der Vertragserweiterung abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Soweit dies nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen, auf einzelne oder mehrere Leistungsbilder oder auf einzelne oder mehrere Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken, sofern es sich um ab- grenzbare Teilleistungen handelt. Dabei sollen unnötige Teilungen vermieden werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nicht bereits mit Vertragsschluss übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Re- gelungen in diesem Vertrag kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
3.3 Für den Austausch von Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, GIS-Daten sowie Leistungsverzeichnissen werden die folgenden Formate vereinbart. Sind für die gleiche Art von Unterlagen mehrere Formate vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Übergabe in sämtlichen vereinbarten Formaten. ☒ Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (2-fach) zu übergeben. ☐ Planunterlagen sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entsprechend Anlage VI.4.4.StB im OKSTRA-Format in digitaler Form auszutauschen. Die Daten sind in Form von Objekten im XML - Format (OKSTRA-XML) zu übergeben. Vom “Objektkatalog Plan- bearbeitung“ der Bayerischen Staatsbauverwaltung ist die aktuell eingeführte Version zu verwenden. ☒ Planunterlagen sind im dxf/dwg - Format zu übergeben. ☒ Planunterlagen sind im pdf-Format zu übergeben. ☒ Beschreibungen und Berechnungen sind als Word- bzw. Excel-Datei zu übergeben. ☒ Beschreibungen und Berechnungen sind im pdf-Format zu übergeben. ☒ Sofern im pdf-Format zu übergeben ist, ist für Protokolle, Erläuterungsberichte und Doku- mente, die einen endgültigen archivfähigen Status erlangen, das Format PDF/A als Lang- zeitarchivierung gemäß ISO 19005 zu erstellen. Es sind alle drei Ausprägungen des Formats A-1 bis A-3 möglich und entsprechend der gebotenen Zweckmäßigkeit auszu- wählen. ☐ GIS-Daten sind im shp-Format zu übergeben. ☒ Leistungsverzeichnisse sind im GAEB XML Format entsprechend Anlage VI.10.StB zu er- stellen und nach den dortigen Regelungen zum GAEB-Datenaustausch zu übergeben. ☒ Für die Übergabe des Leistungsverzeichnisses wird GAEB in der aktuellen Version vereinbart. Zulässige/s Medien/Medium für die Datenübergabe sind/ist ☐ Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de ☒ E-Mail mit angefügter Datei ☐ Zusätzlich für BIM-Leistungen: ☐ Zusätzlich zu den nativen Formaten sind Modelldaten als ifc-Datei (siehe Vorgaben gem. AIA) zu übergeben. ☐ Für den Austausch von Kommentaren / Anmerkungen in der Projektplattform ist das bcf- Format anzuwenden.
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
3.4 Für weitere Mehrausfertigungen der Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, die vom Auftraggeber zusätzlich angefordert werden, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbei- ten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.
3.5 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.
☐ 3.6 Kostenobergrenze Als Kostenobergrenze gibt der Auftraggeber für das Projekt, die Baumaßnahme bzw. die bauli- che Anlage ☐ € brutto für die Hauptgruppen nach AKVS für sämtliche beauftragten Leistun- gen / Leistungsbilder in Summe vor. ☐ € brutto für die Hauptgruppen nach AKVS für vor. ☐ die in der Anlage genannten Beträge für die dort genannten Leistungen des Auftrag- nehmers vor. Für diese Kostenobergrenze gilt § 4 Nr. 4.4 der AVB StB (VI.1.StB), entsprechend diesen Rege- lungen stellt die Kostenobergrenze keine Kostengarantie dar.
☐ 3.7 BuildingInformationModeling (BIM) Die Leistungen sind mit der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) zu erbringen. Vorgaben und Regelungen zum BIM-Prozess sind in den Auftraggeber-Informationsanforderun- gen (AIA) (§ 2 Nummer 2.1.1) und den Besonderen Vertragsbestimmungen für die Umsetzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen (BIM-BVB) (§ 2 Nummer 2.1.2) festgelegt. Für die Projektabwicklung mit BIM ist die von dem Auftraggeber bereitgestellte gemeinsame Da- tenumgebung nach Maßgabe der AIA vom Auftragnehmer zu benutzen. Die BIM-Modell-Dateien und sonstigen nach den Vorgaben der AIA herzustellenden Daten sind dort entsprechend den vereinbarten Austauschformaten, Freigabeabläufen und Namenskonventionen einzustellen.
3.8 - entfällt -
§ 4
Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter
4.1
| Der Auftraggeber stellt die folgenden, bereits erstellten Unterlagen zur Verfügung, die der Auf- tragnehmer seinen Leistungen zu Grunde zu legen hat: | |
|---|---|
| ☒ | Geotechnischer Bericht vom08.07.2016, 07.02.2017, 10.08.2022, 23.08.2023 und 28.11.2023 |
| ☐ | Verkehrsuntersuchung vom |
| ☐ | Umweltverträglichkeitsstudie vom |
| ☐ | Landschaftspflegerischer Begleitplan vom |
| ☐ | technische Vorplanung: |
| ☐ | Bauwerksskizze vom |
| ☐ | Vorentwurf vom |
| ☒ | Bauwerksentwurf vom25.09.2020 |
| ☐ | Feststellungsentwurf vom: |
| ☐ | Planfeststellungsbeschluss vom |
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
4.2
| ☒ | sonst. Genehmigungsverfahren (Wasserrechtsverfahren) vom25.09.2025 und 16.10.2025 |
|---|---|
| ☒ | Bestandspläne mit Stand vom von1969 ☒ in Papierform☒ digital ☐ gemäß beigefügter Planliste |
| ☒ | Ausschreibungs- und Bauvertragsunterlagen vomSeptember 2026 |
| ☐ | Ausführungsunterlagen |
| ☐ | |
| Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten im Planungszeitraum erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen ab- zustimmen und in diese einzuarbeiten: | |
| ☐ verfügbar ab [Datum] |
§ 5
Termine und Fristen
5.1
| Für die Leistungen des Auftragnehmers nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: | ||
|---|---|---|
| Fertigstellungsdatum /-frist | ||
| ☐ | Voruntersuchung | / Wochen ab |
| ☐ | Bauwerksskizze | / Wochen ab |
| ☐ | Vorentwurf | / Wochen ab |
| ☐ | Bauwerksentwurf | / Wochen ab |
| ☐ | Feststellungsentwurf | / Wochen ab |
| ☐ | Unterlagen fürsonstige Genehmigungsverfahren (z.B. Wasserrechtsverfahren) | / Wochen ab |
| ☐ | Ausschreibungsunterlagen | / Wochen ab |
| ☐ | Ausführungsunterlagen | / Wochen ab |
| ☐ | Vorlage(hier entsprechende Unterlagen aufführen) zur Genehmigung | / Wochen ab |
| ☒ | Leistungszeitraum | 07.12.2026 bis 31.10.2028 |
| Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine bzw. Fristen eingehalten werden können: | ||
|---|---|---|
| ☐ | CEF-Maßnahmen : | / Wochen ab |
| ☒ | BaubeginnBaufirma: | 11.01.2027 |
| ☐ | Fertigstellung mit Ausnahme : | / Wochen ab |
| ☐ | Fertigstellungstermin: | / Wochen ab |
| ☐ | Verkehrsfreigabe : | / Wochen ab |
| ☒ | Bauende Baufirma: | 28.07.2028 |
☐ 5.2 Auf der Grundlage der vorgenannten Termine erarbeitet der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Ter- minplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert ha- ben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken.
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
§ 6
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
6.1 Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB StB (VI.1.StB) betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 2.000.000 EUR |
|---|---|
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 2.000.000 EUR |
§ 7
Honorar, Vergütung
7.1 Mit dem Honorar / der Vergütung sind sämtliche in den Projekt- und Leistungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen einschließlich sämtlicher sich aus diesem Dokument sowie aus sämtlichen Bestandteilen des Vertrages ergebenden Leistungen und Pflichten des Auftragneh- mers abgegolten.
7.2
| ☒ | Das Honorar füralle beauftragten Leistungenwird entsprechend den Festlegungen in der/den entsprechenden Honorarberechnung/en Teil E vereinbart. |
|---|---|
| ☐ |
7.3 Vertraglich vereinbart werden ausschließlich Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer. Sofern in Vertragsbestandteilen Angaben zur Höhe von Bruttobeträgen oder Umsatzsteuer gemacht werden, sind diese ausschließlich informativ.
§ 8
Ergänzende Vereinbarungen
8.1 Teilnahme an und Protokollführung bei Besprechungen Der Auftragnehmer nimmt an erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgesprächen u.dgl. teil. ☒ Der Auftragnehmer übernimmt die Protokollführung. Das Protokoll ist dem Auftraggeber un- verzüglich zur Freigabe vorzulegen.
☒ 8.2 Fristen für die Bearbeitung von Rechnungen Dritter im Rahmen der Leistungsphase 8 Die nach § 8 Nr. 8.5 AVB StB (VI.1.StB) festgestellten Rechnungen sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er die Auszahlung innerhalb der vertraglichen Zahlungsfrist bewirken kann. Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber: Abschlagszahlungen: 10 Kalendertage Teil-/Schlusszahlungen: 15 Kalendertage, jeweils ab Zugang der Rechnung beim Auftragnehmer.
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Auftragsnummer:26-000.932.170 Vergabenummer:26-089662 VII.22.StB (Vertrag Ingenieur – und Verkehrsanlagen StB)
8.3 Baustellenbüro ☒ Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab Beginn der Bauarbeiten bis zu deren Fertigstellung ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme zu unterhalten. ☐ Der Auftraggeber stellt und unterhält für den Auftragnehmer ab Beginn der Bauarbeiten bis zu deren Fertigstellung ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme. Das Büro ist nicht - mit/ohne Möbilierung - mit/ohne DSL-Anschluss/WLAN ausgestattet. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber getragen. ☐ Der Auftragnehmer hat durch mindestens fachlich geeignete Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein.
8.4 Fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistung (Name, Qualifikation): siehe Honorarzusammenstellung(en) Teil E
8.5 - entfällt -
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