Vergabeunterlagen vom 25.09.2026 (PDF)

Bauoberleitung und Bauüberwachung für Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage an der B 286

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 10:14 (Europe/Berlin)

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III.7 (Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen)

Bewerber / BieterVergabenummerDatum
26-089662
e Maßlnahme B 2 8 6 ERN BW L2271 ü. B286 b. Schwebheim e
k Leistung t B O L u nd Bue

tr

Ergänzung des Teoilnahmeantrages / Angebotsschreibens

  1. Verzeichnis dern Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit

i

Zur Ausführung der im Teilnashmeantrag/Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). *) Sofern der Bieter für die von e c inem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Bei Eignungs-

h

leihe ist zusätzlich das Formblatt III.8 Nr. 1 auszufüllen!

*iden

ggf. OZ / Leis- tungs- bereichn Beschreibung der TeilleistungenName des UnternehmensEig- nungs- leihe* (Ja/Nein )
i c h t☐ ja ☐ nein
b e a r b☐ ja ☐ nein
e i t b a☐ ja ☐ nein
r *☐ ja ☐ nein

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern - Stand Juli 2021 1 von 2

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III.7 (Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen)

e le☐ ja ☐ nein
k t r o n☐ ja ☐ nein
i s c h☐ ja ☐ nein

n

i

c

  1. Verzeichnis der Unternehmen bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Zusähtzlich bitte Formblatt III.8 Nr. 1 und 2 ausfüllen!) Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mtich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die K ontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

b

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmensb Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung
e a r
b e i t
b a r *

*ident ische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern - Stand Juli 2021 2 von 2

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III.8

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
26-089662
e Maßnahme l B 2 8 6 ERN BW L2271 ü. B286 b. Schwebheim e
k Leistung BOL und Bue

B OL und Bkuetr

o

Name, gesetzlicher Venrtreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

i

s

c

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (vom jedem anderen Unternehmen auszufüllen)

h

  1. Eignungsleihe (gem. Formblatt III.7 Nr. 1 und 2)

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be-

n

werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die nachfolgen- den (Teil)Leistungen zur Verfügung zu stehen.

i

i Beschreibung der (Teil)Leistungenggf. OZ / Leis- tungsbereich
c h t b

be

a

r

b

(Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens)

e

i

  1. Zusätzlich bei Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig-

t

keit (gem. Formblatt III.7 Nr. 2)

b

☐ Der Bewerber/ Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche unad finanzielle Leistungs- fähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem

r

Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.

*

(Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens)

Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. *identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand September 2024 Seite 1 von 1

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III.9

(Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)

BewerbergemeinschaftVergabenummerDatum
26-089662
e Maßnahme l B 286 ERN BW L2271 ü. B286 b. Schwebheim e
k Leistung t B OL und Bue

tr

☐ Erklärung der Boewerbergemeinschaft ☐ Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

n

Wir, die nachstehend aufgieführten Unternehmen, Bevollmächtigter Vertreter s Mitglied

c

USt-IdNr.

h

Weitere Mitglieder Mitglied

n

USt-IdNr.

i

Mitglied

c

USt-IdNr.

h

Mitglied USt-IdNr. t beschließen, im Falle ☐ der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft bzwb. im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsge- meinschaft ☐ der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft e zu bilden und erklären1, dass

a

  • der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle/dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt, r
  • und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

b

e

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift) i

t

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift) b

a

r

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

*

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

1 Bei elektronischer Abgabe über die Vergabeplattform geben alle Mitglieder diese Erklärung in Textform ab. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung im Original abzugeben.

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Juni 2021 Seite 1 von 1

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III.110.a

(Liste Referenzen)

Bewerber/Bieter: Vergabenummer: 26-089662 Liste geeigneter Referenzen - Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen.

e

über in dem in der Auftragsbekanntmachung b zw. in der Eigenerklärung (FB III.106.1) unter IV.1 (1.1 u. 1.2) anglegebenen Zeitraum ausgeführte Dienstleistungsaufträge nach § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen). Pro Referenz- nummeer ist nur ein Leistungsbild anzugeben, dabei dürfen mit einem Projekt mehrere Leistungsbilder nachgewiesen werden.

k

Über die Angaben in dieser Liste hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben dietse bei der Wertung unberücksichtigt. (Auch Hinweise wie „siehe Anlage“ sind unzulässig).

r

Referenznummer: 1 Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerke einer Brücke
r Beschreibung der erbrachten Leistung
o Name des Projektes
n Ort des Projektes
i Kurze Beschreibung dses Projektes und Benennung besonderer Anforderungen (auch Aussagen zu . ) : c h n i c h t b e a
Empfänger ☐öffentlicher Auftraggeber ☐privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:r b e
a)Honorar in € (netto) Mindest- anforderung siehe III.106.1i t
b)Honorarzone Mindest- anforderung siehe III.106.1b a
c)Erbrachte Leistungsphase/n Mindestanforderung siehe III.106.1r
d)Besondere erbrachte Leistung Mindestanforderung siehe III.106.1*

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III.110.a

(Liste Referenzen)

e)Art des Projektes Mindestanforderung siehe III.106.1
f)e lA b s c h lu ss der Lph 8 Mindestanforderung siehe IeII.106.1
g)k t
h)r o
i)n i s
j)c h
k)n

ni

c

c Referenznummer: 2 Leistungsbild: O b je k tplanung Ingenieurbauwerke einer Brücke
h Beschreibung der erbrachten Leistung
Name des Projektest
Ort des Projektes
b Kurze Beschreibung des Projektes und Benennung besonderer Anforderungen (auch Aussagen zu e . ) : a r b e i t b a r
Empfänger ☐ öffentlicher Auftraggeber ☐ privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:*

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III.110.a

(Liste Referenzen)

a)H o n o r a r in € (netto) Mindest- anforderung siehe III.106.1
b)eHonorarzone Mindest- anforderung siehe III.106.1
c)l Erbrachte Leistungsphase/n e Mindestanforderung siehe III.106.1
d)k B e s o n d ere erbrachte Leistung Mindesttanforderung siehe III.106.1
e)r A r t d e s Projeoktes Mindestanforderung siehe III.106.1
f)n i A b s c h lu ss der Lph 8 Mindestanforderung sisehe III.106.1
g)c h
h)n i
i)c h
j)t
k)b e

ea

r

r Referenznummer: 1 Leistungsbild: V e r k eh rsanlagen
b Beschreibung der erbrachten Leistung
Name des Projektes
Ort des Projektese
i t Kurze Beschreibung des Projektes und Benennung besonderer Anforderungen (auch Aussagen zu . b ) : a r *

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III.110.a

(Liste Referenzen)

e l e
k Empfänger t ☐ öffentlicher Auftraggeber r ☐ privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:
a)o Honorar in € (netto) Mindest- n anforderung siehe III.106.1
b)i Honorarzone Mindest- anforderung siehe III.106.1
c)s Erbrachte Leistungsphase/n c Mindestanforderung siehe III.106.1
d)h Besondere erbrachte Leistung Mindestanforderung siehe III.106.1
e)Abschluss der Lph 8 Mindestanforderung siehe III.106.1n i c
f)h t
g)b
h)e a r
i)b e
j)i t
k)b a

ar

*

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

Bewerbungsbedingungen

füre die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

l

Hinweise:

e

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe- verordnung –k VgV).

t

Die vorläufige Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / der Bieter. Die Eigen- erklärung ist durchr das Formblatt „III.106.1 „Eigenerklärung zur Eignung - Offenes Verfahren“ (Eigener- klärung) zu erklären.

o

n

  1. Mitteilungen von Unklarheiten

i

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollstän- digkeiten oder Fehler, sos hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen (s.a. § 160 Abs.3 GWB).

c

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

h

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und

n

auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

i

  1. Angebot

c

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

h

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle tvorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereicht es Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Lebistungsverzeichnisses / der Leistungsbe- schreibung ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsver- zeichnisses / der Leistungsbeschreibung ist allein verbindleich. 3.4 Unterlagen und Nachweise, die von der Vergabestelle nach aAngebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgesrchlossen. 3.5 Bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis benennt bein Bieter, der in seinem An- gebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver-

e

schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs-

i

positionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. t 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

b

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer

a

anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag wird unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzugefügt.

r

3.7 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deut-

*

sche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle berechtigte Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzule- gen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle ge- setzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern - Stand Mai 2026 1 von 4

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

3.8 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unterneh- emen. 4. lNebenangebote 4.1 Soeweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen er- füllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

k

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreibent; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. 4.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der

r

Leistung erforderlich sind.

o

4.4 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen ge- regelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser

n

Leistung zu machen.

i

4.5 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beein- flussen (ändern, ersetzens, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Ein- zelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

c

4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung aus- geschlossen. h 5. Bietergemeinschaften

n

5.1 Mitglieder von Bietergemeinschaften haben in der Eigenerklärung unter Punkt I.1 entsprechende Eintragungen vorzunehmen. Zum Nachwieis ihrer Eignung hat jedes Mitglied einer Bietergemein- schaft eine eigene Eigenerklärung (ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärun- gen) auszufüllen. Das vertretungsberechtigcte Mitglied der Bietergemeinschaft lädt seine Eigener- klärung mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Eigenerklärungen und ggf. weitere Un-

h

terlagen der nicht vertretungsberechtigten Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage bei.

t

5.2 Bietergemeinschaften haben zusätzlich zu der Eigenerklärung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Formblatt III.9 VHF) abzugeben, − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft imb Fall der Beauftragung erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevolelmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter daie Mitglieder gegenüber der Verga- bestelle rechtsverbindlich vertritt,

r

− in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

b

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung der Bietergemeinscehaft (Formblatt III.9 VHF) abzugeben.

i

5.3 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Angebotsabgabe gebildet haben, sind nicht zugelassen. t 5.4 Bei Bietergemeinschaften muss nicht jedes einzelne Mitglied, die in der Bekannbtmachung ange- gebene Anzahl an Referenzen für alle Kriterien abgeben. Es können in der Wertung gem. Bewer- tungsmatrix im Regelfall nur insgesamt, die in der Bekanntmachung angegebene Aanzahl an Re- ferenzen pro Kriterium berücksichtigt werden. Vom Bieter ist dabei genau vorzugeben, welche

r

Referenz welchem Kriterium zuzuordnen ist.

*

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

6.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Un-

e

terauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterneh- lmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leis- tungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen in der Eigenerklä- runeg entsprechende Angaben unter Punkt I.1 und I.2 eingetragen werden. 6.2 Im Faklle der Eignungsleihe hat jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen eine eigene Eigenerklärung auszufüllen. Diese sind vom Bieter auf die Plattform hochzuladen.

t

6.3 Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauf- tragsvergabre beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finan- zielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf

o

die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unter- nehmen eine eigene Eigenerklärung auszufüllen und auf die Plattform mit hochzuladen.

n

6.4 Wird von dem Bieter eine Leistung an ein drittes Unternehmen weitergegeben, der für den Bieter

i

einen Teil der zu vergebenen Leistung erbringt und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen diesen beiden,s handelt es sich hier um eine Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV. Für den Unterauftragnehmer ist keine eigene Eigenerklärung abzugeben.

c

Dann ist zusätzlich zu der Eigenerklärung des Bieters im Formblatt „III.7 Verzeichnis der Leistun- gen / Kapazitäten anderer Unthernehmen“ die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten zu nennen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen anderen Unternehmen zu benennen und das Formblatt auf die Plattform hochzu laden. 6.5 Der Bieter hat auf gesondertes Verlanngen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügunig stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeit-

c

punkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzu- geben und entsprechende Verpflichtungserklährungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt III.8 VHF).

t

6.6 Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftubngserklärung hat mit dem Formblatt „III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu erfolgen und ist mit dem Angebot hochzula-

e

den. 6.7 Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgaründe vorliegen oder die das ent- sprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten

r

Frist zu ersetzten.

b

  1. Eignung

e

7.1 Bieter haben die Eigenerklärung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen,

i

vorzulegen; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Bei Ein- satz von anderen Unternehmen ist deren Eignung auf Verlangen der Vergabestelle in gleicher

t

Weise nachzuweisen (sh. Punkt 6).

b

7.2 Alternativ zum Ausfüllen der Teile II mit V der Eigenerklärung ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig. Die EEE kann nur die

a

Angaben in den Teilen II mit V der Eigenerklärung ersetzen und ist als Anlage dem Angebot beizulegen. Die Eigenerklärung ist in allen übrigen Teilen auszufüllen und zusammren mit der ausgefüllten EEE und den ggf. geforderten Unterlagen auf die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) hochzuladen; die zur EEE gehörenden Unterlagen sind en*tweder ebenfalls als Anlage hochzuladen oder gem. § 50 Abs. 3 Nr. 1 VgV elektronisch abrufbar unter einer anzugebenden Web-Adresse (URL) zur Verfügung zu stellen.

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

7.3 Bieter bzw. Bietergemeinschaften, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten eBescheinigungen zuständiger Stellen und die weiteren in der Eigenerklärung geforderte Nach- weise, in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen.

l

e

  1. Eigenerklärung Bezug Russland Bei Vekrgabeverfahren ist das Formblatt „III.27 Erklärung Bezug Russland“ von allen Bietern aus- zufüllen (MS Az 23-4000-1-19-10 vom 19.04). Anträge von Bietern, die das Formblatt nicht aus-

t

gefüllt oder nicht vollständig ausgefüllt abgeben, werden ausgeschlossen. Das Formblatt ist so- wohl vom Bieter als auch von mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte

r

Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher abzugeben.

o

  1. Elektronische Kommunikation

n

Die gesamte Kommunikation der Vergabe erfolgt gemäß § 9 VgV ausschließlich elektronisch.

i

Das betrifft sowohl die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Bereitstellung der Vergabeunter- lagen, die Abgabe des Asngebotes, als auch die weitere Kommunikation einschließlich der Zu- schlagserteilung.

c

h

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern - Stand Mai 2026 4 von 4

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren)

Vergabestelle Vergabeart S ta a t li c hes Bauamt Schweinfurt ☐ offenes Verfahren M ea i n b e rger Str. 14 9 7 4 2 2 S chweinfurt

l

D e u ts c h land +49 9721203305

e

Tel.:

k

t

Ablauf der Angebotsfrist r Datum: 2 7 .1 0 . 2026 Uhrzeit: 0 8 : 5 5

o

Bindefrist endet am: 26. 1 1 .2 0 2 6

n

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

i

s

c

h

Vergabeverfahren gemäß VgV

Bezeichnung der Leistung:

n

Maßnahmennummer Maßnahme B 6 2 S A BBD003500 B 286 ERN B W L 2 271 iü. B286 b. Schwebheim

c

Vergabenummer: Leistung:

h

26-089662 BOL und Bue

t

Auftragsbekanntmachung vom Nummer:

b

Anlagen

e

A die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

a

☐ III. 16.1 Zuschlagskriterien

r

☐ III.118 Bewerbungsbedingungen

☐ b

☐

e

☐

i

☐

☐ t

b

B die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

a

☐ Vertrag Nr. VII.22.StB r ☐ Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

*

Alle im Vertragsdokument unter Nr. 2.1, außer den hier unter C genannten Anlagen (Hochbau / Wasser- ☐ wirtschaft) ☐ ☐ ☐ ☐

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 1 von 5

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) C Die, soweit erforderlich, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgefüllt einzureichen sind

☒ III.120 Angebotsschreiben

e

☐ III.27 Erklärung Bezug Russland ☐ lFormblatt/-blätter Honorarangebot 2 -1 _ v ii-14-4_Istg-honorar-IBW, 2-2_vii-15-4_Isg-honorar-VA

e

k

☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme ☐ Teile d t er Leistungsbeschreibung. Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm ☐ III.6 rEigenerklärung ☐ III.106.1 Eigenerklärung zur Eignung

o

☐ III.7 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen ☐ III.8 nVerpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ III.9 Erklärung Bietergemeinschaft

i

Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der ☐ beruflichen Qualifikatiosn der Personen) ☐ N a c h w e is der Berufshaftpflichtversicherung

c

☐ U n t e rl a gen gemäß III.16.1 Zuschlagskriterien

h

☐ II I. 1 1 0 .a (Liste Referenzen) ☐ II I. 1 5 P e rsonaleinsatz (Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personen)

n

☐ P e r so n a leinsatzkonzept (siehe VII.14.3i.StB Projektbeschreibung Ziffer 5)

c

☐

h

t

Sehr geehrte Damen und Herren,

b

Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreiebung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Folgendes ist bitte zu beachten:

a

r

1 Kommunikation

b

Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

e

i

2 Losweise Vergabe:

t

☐✘ nein ☐ ja, Angebote sind möglich b ☐ nur für ein Los

a

☐ für ein Los oder mehrere Lose: ☐ siehe Auftragsbekanntmachung r ☐

*

☐ nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassene r Angebotsabgabe für mehr als ein Los: *identi sch e, auch elek tronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 2 von 5

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) ☐ Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: ☐ siehe Auftragsbekanntmachung

e

☐ lBedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Ange- bot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

e

k

t

r

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben, Unterlagen

o

3.1 Folgende Nachweise, Angaben, Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

n

☒ III.120 Angebotsschreiben ☐ III.27 Erklärunig Bezug Russland ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot

s

2-1_vii-14-4_Istg-honorar-IBW, 2-2_vii-15-4_Isg-honorar-VA

c

☐ III.20.1 Zusammenstelhlung Angebotssumme ☐ III.106 Eigenerklärung zur Eignung ☐ III.7 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer

n

☐ III.9 Erklärung der Bietergemeinschaft ☐ N a c h w e is der Berufshaftpflicht ini geforderter Höhe, III.110.a (Liste Referenzen) ☐ III .1 0 6 . 1 Eigenerklärung zur Eignung, III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

c

☐ III .1 5 P e rsonaleinsatz (Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personen)

h

☐ P e rs o n a leinsatzkonzept (siehe VII.14.3.StBt Projektbeschreibung Ziffer 5) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor- zulegen: b ☐ III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmene ☐ III.10a Liste geeigneter Referenzen a ☐

r

☐

b

☐

e

☐

☐ i

3.3 ☐ Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden

t

Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:

b

a

r

*

4 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt III.118) gilt 4.1 ☐ nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen, Formblatt III.118), 4.2 ☐ ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten *identi sch e, au ☐ ch F üerl deike tgreosnaimstec hL ebisetuanrgb eitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 3 von 5

[Seite 16]

III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) ☐ nur für nachfolgend genannte Bereiche:

e

l

☐ mit Ausnahme nachfolgend genannte Bereiche:

e

k

t

r

☐ unter folgenden weiteren Bedingungen:

o

☐ Mindestkriterien für das Nebenangebot:

n

i

☐

s

c

h

5 Angebotswertung

Kriterien für die Bewertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

n

☐ Zuschlagskriterien gemäß Auftragsbekanntmachung

i

☐ Zuschlagskriterien gemäß III. 1 6 .1 – Zuschlagskriterien und Gewichtung ☐ Zuschlagskriterien gemäß Anlage zcu III. 1 6 . 1 - Zuschlagskriterien - Unterkriterien ☐ Zuschlagskriterium Preis

h

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt auts den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. ☐

b

e

6 Angebotsabgabe

a

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfris

r

t über die Vergabeplattform der Vergabe- stelle zu übermitteln.

b

7 Beauftragung

e

Für den Fall, dass Ihr Angebot beauftragt werden soll, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

i

Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung zu vergeben im Na- men und für Rechnung t des Freistaates Bayern

b

a

dieser/diese/dieses vertreten durch:

r

dieser/diese/dieses vertreten durch: S ta a t liches Bauamt Schweinfurt *

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 4 von 5

[Seite 17]

III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren)

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die eVergabebestimmungen wenden kann:

l

Vergabekammer (§ 156 GWB):

e

V e r g a b ekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach, Tel 0981 / 53-1277, Fax 0981 / 53-1837

k

t

9 Sonstigesr

o

n

i

s

c

h

Mit freundlichen Grüßen S t a a tli ches Bauamt Schweinfurt n

i

Vergabestelle

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 5 von 5

[Seite 18]

III.120

(Angebotsschreiben EU - offenes Verfahren)

Name und Anschrift des Bieters

e

l

e

k

Ort:
Datum:
Tel.-Nr.:
E-Mail:
USt-IdNr.3:
HR-Nr.3:

Name uned Aknschrift der Vergabestelle S t a a t liche t s Bauamt Schweinfurt 3 Handelsregisternummer, soweit sie vorliegt, ansonsten nur r Umsatzsteuer ID erforderlich

o

n

i

Angebotsschreiben

s

Bezeichnung der Leistung: c

h

Maßnahmennummer: Maßnahme: B 62SABBD003500 B 286 ERN BW L 2 271 ü. B286 b. Schwebheim

n

Vergabenummer: Leistung:

i

2 6-089662 BOL und Bue

c

A1 Anlagen, die Vertragsbestandteil werden h ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot

t

b

☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme ☐ Leistungsverzeichnis e ☐ III.7 Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Unternehmer

a

☐ III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ III.9 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft r ☐ Aufstellung des für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise

b

der berufliche Qualifikation der Personen)

☐ e

i

☐

☐ t

☐

b

a

B1 Anlagen, die, soweit erforderlich, nur der Erläuterung des Angebotes dienen urnd nicht Vertrags- bestandteil werden ☐ III.106 Eigenerklärung oder III.6 Bewerberbogen (je nach Anforderung) * ☐ Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ☐ Bankerklärung zum Beleg der ☐ III.27 Erklärung Bezug Russland ☐ ☐ ☐ *identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 1 von 2

[Seite 19]

III.120

(Angebotsschreiben EU - offenes Verfahren) ☐

☐

e

l☐

e

1 Ich/Wkir biete(n) die im Vertragsdokument einschließlich Anlagen genannten Leistungen zu den von mir im Honorarangebot eingesetzten Preisen an.

t

2 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla-

r

gen: − Unterlageno gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

n

32 Kleines oder mittleres Unternehme (KMU) ☐ Ich bin/Wir siind ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).3

s

42 Verpflichtung (sofern nacch § 2 Nr. 1 des Vertragsmusters gefordert) Nach dem Verpflichtungsgesetz muss der Auftragnehmer und alle seine Beschäftigten, die mit den Leis-

h

tungen fachlich betraut werden und die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen, durch eine Behörde oder sonstige Stelle au f die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach dem Verpflich- tungsgesetz verpflichtet werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches – StGB). Ist eine Verpflichtung

n

durch eine Behörde oder sonstige Stelle der öffentlichen Verwaltung schon erfolgt, sind die Niederschriften über die Verpflichtung (Formblatt VI.11i VHF oder Anlage 2 KorruR) auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.

c

Ich/Wir erkläre(n), dass ☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter schhon vorgenommen wurde. Die Niederschriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter noch nicht vorgenommen wurde. Die noch nicht verpflichteten

t

Mitarbeiter werden nach Auftragsvergabe bei der Vergabestelle verpflichtet, die anderen Nieder- schriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung noch nicht vorgenommen wurde und vor Leistungsbeginn erfolgen wird.

b

52 Ich/Wir erkläre(n), dass e ☐ ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n).

a

ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer ☐ (III.7) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

r

b

6 Ich/Wir erkläre(n), dass

  • ich/wir den Wortlaut dem vom Auftraggeber verfassten Vertragsdokument als alleinverbindlich an-

e

erkenne(n).

  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegeinstand meines/unseres Angebo- tes sind.

t

b

___________________________________ a (Ort, Datum, Unterschrift) Bei elektronischer Einreichung ohne Unterschrift gültig.

r

Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das An- gebot ausgeschlossen.

*

1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen 2 ggf. vom Bieter anzukreuzen 3 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- *identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind. Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 2 von 2

[Seite 20]

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2e022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- soneln oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

e

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

k

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbters/Bieters in Russland,

r

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchsotabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

n

c) durch das Handeiln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

s

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu

c

Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

h

Maßnahmennummer B62SABBD00 3500 Vergabenummer 26-089662 Maßnahme oder Baumaßnahme n B 286 ERN BW L2271 ü. B286 b. Schwebheim

i

Leistung c BOL und Bue

h

t

☐1 Bewerber / Bieter ☐1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ☐1 Auftragnehmer b ☐1 (Namee, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

a

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle

r

zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile dber Leistung ☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten ePersonen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

i

☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). t

b

a

r

☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

*

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

*ident1i Zsucthreef,fe naduecsh a neklreeukzterno nisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 1 von 2

[Seite 21]

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

e

☐lkeine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

e

☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen

k

beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

t

r

o

n

☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

i

☐ Die Beauftrsagung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

c

☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 hbeendet. ☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-

n

trage(n) / beauftragt habe(n).

i

☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).

c

h

t

b

☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

e

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. a ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlorssen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

b

e

i

t

b

a

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2) r

*

*ident2i nsucrh eerf,o rdaeurlcichh, weelnenk dtiersoen Eirskclähru nbge naicrhbt eBietstbaandrteei l Veienresg aTebielnuanhmteeranltaraggeens / eArngheablotteesn i stS ie über die Schaltfläche -bewerben- © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 2 von 2

[Seite 22]

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

informiert die Unternehmen:

e

Hinweis zu betrügerischen E-Mails

l

e

k

Aktuell wartnt das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails im Zusammenrhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

o

n

Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-

i

matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.

s

Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,

c

durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei-

h

bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.

n

Empfehlungen zum Schutz

i

• Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-

c

kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-

h

ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-

t

onswege. • Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-

b

bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über

e

verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen.

a

• Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Srie Ihr Team für derartige Betrugs- versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Pbrüfung von Rechnungen und Zahlungsanweisungen. e • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei veirdächtigen E-Mails oder

t

Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-

b

den.

a

r

Hinweis:

*

Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-

lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und

erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltf©l Sätcaahtesb a-uvbeerwwaeltrubnge Jnu-li 2025

[Seite 23]

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr infor-

miert die Unternehmen:

e

l

e

ELEkKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE

t

in TEXTFORM

r

über die Vergabeplattform !

o

n

i

s

c

Ab 18. Oktober 2018 ist die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten

h

bei EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch in Textform über

die Vergabeplattform möglich. Diese Regelung wird grundsätzlich auch bei

n

nationalen Angebotseinholungien angewendet werden.

c

h

Hat die Vergabestelle als Abgabeform „elektronisch in Textform“ festgelegt, so

t

müssen Sie nach Aufruf der Funktion „Angebot einreichen“ in das sich öff-

nende Fenster ihren Namen (Vorname ubnd Nachname) eintippen und dann

auf „Angebot einreichen“ klicken. e

a

Diese Hilfe zeigt Ihnen anschaulich das entsprechende Vorgehen:

r

http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html

b

e

Bei Fragen können Sie sich an unsere Hotline für Bieteir wenden:

t

Hotline für Bieter / Firmen

b

Tel: 0900 - 11 44 33 0 (für 1,95€/min.*) Fax: 030 / 44 33 11 15 a

r

E-Mail: evergabe-hotline.bayern(at)rib-software.com (kostenfrei) Internet : http://www.rib-software.com *

© Staatsbauverwaltung (FBT) September 2018 *identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltf l ä c h e - bewerben-

[Seite 24]

26-089662

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

e

l

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

e

Staatliches Bauamt Schweinfurt Mainbergekr Str. 14 97422 Schweinfurt Tel.:+49 9721t203305 Fax.:+49 9721203400 (Vergabestelle)

r

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

o

Herr Oliver Herrmann

n

i

datenschutzbeauftragter-stbv@lbd.bayern.de (Datenschutzbeauftragte/r) s Zwecke der Verarbeitung, Recchtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch

h

Staatliches Bauamt Schweinfurt Mainberger Str. 14 97422 Schweinfurt n Tel.:+49 9721203305 Fax.:+49 9721203400

i

(Vergabestelle) und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitungc beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-

h

Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich bethandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschl uss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung

b

personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht.

e

Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen

a

von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der

r

technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsvberarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchsteabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.

i

Ihre Rechte t Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf

b

• Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

a

• Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, r • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. * Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die © VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2 Schaltfläche -bewerben-

[Seite 25]

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an

Staatliches Bauamt Schweinfurt

e

Mainberger Str. 14 97422 Schweinfurt

l

Tel.:+49 9721203305 Fax.:+49 9721203400 (Vergabeestelle) Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

k

t

r

o

n

i

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c

h

n

i

c

h

t

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e

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r

b

e

i

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b

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r

*

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die © VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2 Schaltfläche -bewerben-

[Seite 26]

VI.1.StB Vergabenummer: (AVB StB) 26-089662

e

l

Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im

e

Straßen- und Brückenbau

k

(AVB StB)

t

r

Inhaltsverzeichnis

o

§ 1 Leistungsunmfang § 2 Geltungsreiheinfolge § 3 Unterlagen s § 4 Weitere Pflichten des Auftragnehmers

c

§ 5 Unterauftragnehmer

h

§ 6 Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz

§ 7 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten

n

§ 8 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer § 9 Vergütung i § 10 Zahlungen c § 11 Urheberrecht h § 12 Kündigung, Schadenersatz

t

§ 13 Abnahme

§ 14 Mängelansprüche und deren Verjährung

b

§ 15 Haftung

e

§ 16 Haftpflichtversicherung § 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand, Sprache a § 18 Arbeitsgemeinschaft r § 19 Umsatzsteuer

b

e

i

t

b

a

r

*

*ident ische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schalt ©f lVäHcFh Beay e-rnb e–w Setarnbd eAnpr-il 2026 Seite 1 von 15

[Seite 27]

VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

§ 1

l

Leistungsumfang

e

1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das Vorhaben sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Aufgaben zur Herbeiführung des gemäß § 3 des Vertrages vertraglich

k

geschuldeten Werkerfolgs auszuführen; insbesondere schuldet der Auftragnehmer die Einhtaltung der Vertragsfristen gemäß § 5 des Vertrages. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzürglich in Textform anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache

o

und deren hindernde Wirkung bekannt waren.

n

1.2 Der Auftraggeber kann nach §§ 650p, 650q i. V. m. § 650b BGB weitere Leistungen oder eine

i

Änderung der Leistung anordnen, wenn die Parteien binnen 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsbegeshrens beim Auftragnehmer keine Einigung darüber erzielen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht aber nicht. Soweit an den Auftragnehmer wecitere Leistungen nach dieser Vorschrift beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Textform.

h

1.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen die in Textform erteilten Anordnungen des Auftraggebers zu Grunde zu legnen und etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Mitteilungsobliegenheit, wird durchi die Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber die Leistung nicht als vertragsgemäß anerkannt; der Auftragnehmer schuldet ein

c

bestimmungsgemäß brauchbares Werk.

h

1.4 Bei stufenweiser Beauftragung gemäß § 3 Nr. 3.2 des Vertrages gilt zusätzlich Folgendes:

t

Der Auftraggeber hat die nächste Stufe innerhalb einer angemessenen Frist zu beauftragen. Eine solche angemessene Frist endet im Rege lfall nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach vollständiger Erfüllung der bisher übertragenen Leistungsstufen.

b

e

1.5 Für optionale Leistungen gemäß § 3 Nr. 3.1 oder 3.2 des Vertrages gilt zusätzlich Folgendes: Sind die jeweiligen Voraussetzungen für eine oder mehraere optionale Leistungen erfüllt, so ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf

r

hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Der Auftraggeber behält sich vor und ist berechtigt, entsprechebnd weitere Leistungen abzurufen, solange keine rechtswirksame Kündigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Der Abruf

e

optionaler Leistungen erfolgt in Textform unter gleichzeitiger Vereinbarung von Terminen und Fristen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht. Soweit dies

i

nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die Übertragung optionaler Leistungen auf Teilleistungen oder einzelne Abstchnitte der Baumaßnahme zu beschränken, sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt. Dabei sollen unnötige Teilungen vermieden werden. b Der Auftragnehmer ist verpflichtet, optionale Leistungen zu erbringen, wenn daer Auftraggeber sie ihm innerhalb einer angemessenen Frist überträgt und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf vorn sechs Monaten nach der Information nach Satz 2 sowie einer mit einer Nachfristsetzung von

*

mindestens zwei Wochen verbundenen Aufforderung des Auftragnehmers in Textform zur Erklärung über die Beauftragung, die dem Auftraggeber nicht früher als zwei Wochen vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zugehen darf.

*iden tische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schal ©t VfHlFä Bcahyeer n- –b Setwanedr Abperiln 2-026 Seite 2 von 15

[Seite 28]

VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

§ 2 l Geltungsreihenfolge

e

2.1 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander 1k. Der Vertrag 2. Die Projektbeschreibung, Leistungsbeschreibung(en), Leistungsbewertung(en),

t

Honorarermittlung(en), Vergütungsermittlung(en) und Honorarvereinbarung(en)

r

  1. Die Technischen Vertragsbedingungen
  2. Dieo Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau

n

  1. Die sonstigen Vertragsbestandteile

i

s

§ 3 c Unterlagen 3.1 Der Auftraggeber stellt dehm Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Unterlagen zur Verfügung. Darüberhinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer – ggf. mit Unterstützung des Auftraggebers – zu beschaffen und/oder Informationen über bestehende und geplante Anlagen einzuholen. Der Auftragnehmer muss die Aktualität der Unterlagen

n

überprüfen und diese ggf. – in Abstimmung mit dem Auftraggeber – im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind diem Auftraggeber zu überlassen. Soweit das Beschaffen von Unterlagen (etwa Pläne, Daten, Pegelstände, Wasserganglinien,

c

Vordrucke, Formulare usw.) vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden soll, ist dies mit ihm vorher abzustimmen. h

t

3.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung des Auftrages zurückzugeben; Zurück behaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.

b

e

3.3 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages angefertigten Unterlagen, wie z. B. Pläne oder Zeichnungen oder digitale Daten oder Datenträger, sind an den Auftraggeber auf

a

dessen Anfordern, spätestens nach Fertigstellung der Leistung herauszugeben und gehen bereits im Zeitpunkt deren Erstellung in das Eigentum des Aruftraggebers über. Die Überlassung der vorbenannten Unterlagen sowie deren Aufbewahrung zwischen Erstellung und Herausgabe an den Auftraggeber sind mit dem vertraglichb geschuldeten Honorar abgegolten; ein zusätzliches Honorar wird nicht gezahlt. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht

e

kann der Auftragnehmer nur auf unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen.

i

t

§ 4 Weitere Pflichten des Auftragnehmers

b

4.1 Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß den allgemein anerkannten Regaeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften, über die er sich stets auf dem Laufendren zu halten hat, gewissenhaft auszuüben. Soweit einschlägig, hat der Auftragnehmer die Vorgaben des

*

Vergaberechts zu beachten. Bei Leistungen der Prüfingenieure sind zusätzlich die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb der baulichen Anlage zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten

*iden tische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schal ©t VfHlFä Bcahyeer n- –b Setwanedr Abperiln 2-026 Seite 3 von 15

[Seite 29]

VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

(insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) unverhältnismäßig gemindert werden.

l

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber fortlaufend zu Kostenrisiken, insbesondere bei zu erwartenden Baupreissteigerungen, Bestands- oder Baugrundrisiken, zu beraten. Er hat

e

geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kokstenrisiken aufzuzeigen. Sofern Kostenrisiken beziffert werden, sind sie in der Kostenermittlung gesondert auszuweisen. Bezifferte Kostenrisiken stellen keine anrechenbaren Kostetn dar. Wird erkrennbar, dass ein vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich in Textform zuo unterrichten und mögliche Einsparungen aufzuzeigen.

n

4.2 Der Auftragnehmer hat

i

  • das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen durch die Staatsbau- und die Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern,

s

  • das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Lieferungen und Leistungen durch Behörden der Staatsbacuverwaltung des Freistaates Bayern sowie
  • das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern h in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.

n

4.3 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Deri Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den im Vertrag bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte bzw. andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser Maßnahmec erbringen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ausdrücklich in Textform zu. Etwaige Forderungen von Dritten, insbesondere von Trägern

h

öffentlicher Belange, hat der Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen.

t

4.4 Eine in § 3 Nr. 3.6 des Vertrages vorgegebene Kostenobergrenze ist während des gesamten Planungsprozesses einzuhalten. Der Auftragnehmebr hat die Einhaltung der Kostenobergrenze laufend zu überprüfen und den Auftraggeber unverzüglich in Textform und begründet darauf hinzuweisen, soweit für ihn eine Gefährdung derer erkeennbar wird. Er hat die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten zur Gewährleistung der Einhaltung der Kostenobergrenze

a

darzulegen. Realisiert sich ein Kostenrisiko nach Vertragsschluss und sinrd dadurch die Planungs- und Überwachungsziele einschließlich der Kostenobergrenze nicht mehr einzuhalten, ist

b

folgendermaßen vorzugehen: Weist der Auftragnehmer mit dem ihm nach dem vorherigen Absatz obliegenden Hinweis nach, dass eine Beeinträchtigung der Kostenobergrenze auf von

e

ihm nicht zu vertretenden, insbesondere äußeren Umständen beruht, wie einem für ihn bei Vertragsschluss nicht erkennbaren Zielkonflikt, einer Anordnung des Aiuftraggebers, Baupreissteigerungen, den Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, geänderten technischen Regeln, unvermeidbaren behördlichen Anordnungen, der Retalisierung von unvermeidbaren Baugrund- oder Bestandsrisiken und dergleichen, obliegt es dem Auftraggeber,

b

die Kostenobergrenze anzupassen oder eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs führt, zu begehrena. Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit der Änderung oder der Ausführung geltend, trifft ihn dafür die Beweislast. r Sind zur Umsetzung dieses Begehrens wiederholte oder geänderte Leistungen erforderlich, ist

*

das Honorar gemäß § 9 anzupassen. Lässt der Auftraggeber die Kostenobergrenze unverändert und begehrt er keine Änderung und hat der Auftragnehmer seine weiteren, auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gerichteten Pflichten erfüllt, haftet der Auftragnehmer insoweit nicht für die berechtigt angezeigte, unvermeidbare Beeinträchtigung der Kostenobergrenze. Der Auftragnehmer übernimmt damit keine Kostengarantie.

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Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Einhaltung der Kostenobergrenze bleibt durch

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die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

e

4.5 Die für die Erbringung der Leistungen fachlich Verantwortlichen müssen eine abgeschlossene

k

einschlägige Fachausbildung als Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachthochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3- jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen.

r

Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren Vooraussetzung. Wird für die oben genannte Punkte eine längere Berufserfahrung als 3 Jahre als Eignungs- oder

n

Zuschlagskriterien festgelegt, so gilt diese. Falls im Rahmen ides Vergabeverfahrens bzw. des Angebots konkrete Personen für die Erbringung der Leistung benannt wurden (insbesondere in FB III.15), ist der Auftragnehmer

s

darüber hinaus dazu verpflichtet, genau jene für die Erbringung der Leistung Benannten für die Ausführung des Auftrags im benannten Umfang einzusetzen.

c

Sie dürfen sich bei ausschließlich vorrübergehender Verhinderung vertreten lassen.

h

Ein Austausch eines für die Erbringung der Leistung Benannten bedarf der Zustimmung des Auftraggebers in Textform. De r Auftraggeber wird die Zustimmung jedenfalls dann erteilen, wenn der Einsatz eines für die Erbringung der Leistung Benannten (insbesondere in FB III.15) aus tatsächlichen oder rechtlichenn Gründen nicht mehr möglich ist und das vorgesehene Ersatzpersonal mindestens dieselbe Qualifikation, mindestens dieselbe Erfahrung, mindestens

i

gleichartige und gleichwertige Referenzen sowie die sonstigen benannten Eigenschaften aufweist wie der zu ersetzende Mitarbeciter. Nachweise hierfür sind dem Auftraggeber unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.

h

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragntehmer die Auswechslung eines Mitarbeiters zu verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertretenden Gründen gestört ist. Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals durch geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße eine

b

rechtzeitige Planung oder einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten.

e

4.7 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderunag über seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen. Dies gilt auch nach Abnahme der Leistung, unabhängig von einer etwaigen Kündigung des Verrtrages oder etwaig bereits eingetretener Verjährung von Mängel- oder Zahlungsansprüchen.

b

e

4.8 Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Grundstücke gemäß Bundesfernstraßengesetz und dem Bayerischen Gesetz über entschädigungspflichtige

i

Enteignung (BayEG) im erforderlichen Umfang sicher. Der Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seinte Absicht, Grundstücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren und das weitere bVorgehen mit ihm abzustimmen.

a

r

4.9 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und * Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.

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e § 5 Unterauftragnehmer

k

5.1 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen grundsätzlich mit seinem eigenen Büro zu ertbringen. Hiervon ausgenommen sind die im Formblatt II.7 bzw. III.7 benannten Unternehmen. Nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ist eine

r

Beauftragung von anderen als im Vertrag explizit benannten Unterauftragnehmern oder von weiteren Unterauftragnehmern zulässig.

o

n

5.2 Die für die Erbringung der Leistungen benannten Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Eignung und beruifliche Qualifikation nachweisen. Für die Unterauftragnehmer gelten - bezogen auf das jeweilige Fachgebiet - die in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen an die

s

zu erfüllenden Eignungskriterien gleichermaßen wie für den Auftragnehmer. Die erforderliche berufliche Qualifikation ist in der Regel eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH /

c

FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen/Technische Hochschulen oder eine vergleichbare Behrufserfahrung auf dem Fachgebiet der zu erbringenden Teilleistungen. 5.3 Entsprechen die Leistungen einens Unterauftragnehmers trotz Beanstandung durch den Auftraggeber nicht den vertraglichen Anforderungen, kann der Auftraggeber seine Zustimmung

i

zur Beauftragung widerrufen mit der Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Unterauftragnehmers selbst übernehmen oder mit Zustimmung des Auftraggebers einen

c

anderen Unterauftragnehmer mit der Leistung beauftragen muss.

h

t

§ 6 Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz 6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vobr Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten vor der vom Auftraggeber dafüer anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle schriftlich abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen

a

fachlich betrauten Beschäftigten sowie ggf. Unterauftragnehmer und deren Beschäftigte gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solcrhe Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben.

b

Sollen im Laufe der Vertragserfüllung weitere Beschäftigte des Auftragnehmers oder ggf. eines Unterauftragnehmers, von denen noch keine Verpflichtungserklärung vorliegt, Leistungen aus

e

diesem Vertrag erbringen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass diese mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten diese rechtzeitig vor Aufnahme der iTätigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde / Stelle abgeben.

t

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gemäß Unterlage VI.11, Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung erstellt. b

a

§ 7 r Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten * 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen und hat seine Leistungserbringung mit diesen in fachlicher, terminlicher und finanzieller Hinsicht abzustimmen, so dass die vertraglichen Vorgaben des Auftraggebers eingehalten werden. Insbesondere sind die einzelnen Arbeitsschritte mit dem Auftraggeber vor Beginn der jeweiligen Arbeiten abzustimmen. Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche

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Zwischenergebnisse ihm vorzulegen sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten ldes Auftragnehmers erteilt.

e

7.2 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem

k

Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich in Textform die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.

t

r

7.3 Dem Auftragnehmer gegenüber ist nur die vertragsschließende Stelle weisungsbefugt, sofern im Einzelfaoll nichts anderes vereinbart ist.

n

7.4 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die andere fachlich Beteiligtei zu erbringen haben, und über die mit diesen vereinbarten Termine/Fristen.

s

7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben

c

und Unterlagen rechtzeitig innerhalb der im Vertrag vereinbarten Termine zu liefern, so dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.

h

7.6 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mitn der Ausführung beauftragte Unternehmen oder gegen fachlich Beteiligte bzw. gegen ihn selbst ergeben können. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Geltendmachung seiner Ansprüiche gegen Dritte zu unterstützen; die Geltendmachung erfolgt durch den Auftraggeber.

c

h

§ 8

t

Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer 8.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet.

b

e

8.2 Den Auftraggeber bindende Erklärungen, insbesondere solche mit finanziellen Verpflichtungen, darf der Auftragnehmer nicht abgeben. Dies gilt auch für den Abschluss, die Änderung und

a

Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.

r

8.3 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen seiner Leistungserbbringung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen fort. Gesetzlichen Offenlegungsepflichten darf der Auftragnehmer unbeschränkt nachkommen.

i

Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragt, zur Verschwiegenheit im Sinne von 8.3 Satz 1 und 2 zu verpflichten. t

b

8.4 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung des Auftraggebers keine Unterlagen

a

aushändigen und keine Auskunft geben, die sich auf seine Leistungen oder auf die Maßnahme insgesamt beziehen.

r

*

8.5 Rechnungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungsphase 8 zu prüfen sind, müssen zur Wahrung von Fristen stets mit dem Eingangsvermerk versehen werden. Sie sind unter Beifügen der sie im Einzelnen belegenden Unterlagen unverzüglich dem Auftraggeber auszuhändigen. Eingehende Rechnungen sind sofort (spätestens 7 Kalendertage) nach Zugang auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren und unverzüglich fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und festzustellen. Nicht prüffähige Rechnungen sind unverzüglich mit Hinweis auf die fehlende Prüffähigkeit zurückzugeben.

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Der die Feststellungsbescheinigung vollziehende Beauftragte des Auftragsnehmers muss nach

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Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 156, BayRS 702-2-W) befugt sein, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ zu führen und über

e

eine angemessene Baustellenpraxis – in der Regel von mindestens drei Jahren – verfügen.

k

t

§ 9 r Vergütung 9.1 Die Ermittlung der Vergütung richtet sich, soweit in einem Bestandteil dieses Vertrages nichts

o

Abweichendes vereinbart ist, nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistunngen (HOAI) in der Fassung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

i

9.2 Bei Vereinbarung einses vorläufigen Berechnungshonorars werden die Grundleistungen nach Kostenberechnung abgerechnet, wenn für dieses Vorhaben bis zur endgültigen Abrechnung der

c

Leistung eine Kostenberechnung vorliegt, andernfalls nach Kostenschätzung. Das Honorar ist aus dieser Kostenermittlung sowie den vereinbarten Eckdaten (jeweilige Teile A, B, C, D und E

h

der Vertragsbestandteile nach § 2) zu ermitteln. Bei Vereinbarung eines endgü ltigen Berechnungshonorars ist das Honorar für die Grundleistungen auf Basis der bereits vorliegenden Kostenermittlung sowie der vereinbarten

n

Eckdaten (jeweilige Teile A, B, C, D und E der Vertragsbestandteile nach § 2) abschießend ermittelt und so abschließend vereinibart. Bei Vereinbarung eines endgültigen Berechnungshonorars außerhalb der Honorartafel ist das

c

Honorar für die Grundleistungen auf Basis des vereinbarten Grundhonorars sowie der vereinbarten Eckdaten (jeweilige Teile A, B, C, D und E der Vertragsbestandteile nach § 2)

h

abschießend ermittelt und so abschließend vereinbart.

t

Bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist die Pauschale abschließend vereinbart. Die Kalkulation des Bieters ist nicht Vertragsbestandteil.

b

9.3 hinsichtlich der Vergütung von Besonderen Leistungene und Leistungen außerhalb der HOAI gilt: Werden diese Leistungen nach Stunde oder Stück vergütet, wird die Vergütung für jede

a

erforderliche Leistungserbringung bzw. jede Stunde, die für erforderliche Leistungen aufzuwenden ist, auf Nachweis gewährt. Stunden oder Stückrangaben in Leistungsbeschreibungen sind unverbindliche Annahmen, abgerechnet wird nach der tatsächlichen Menge. b Werden derartige Leistungen nach v.H. Sätzen oder pauschal vergütet, ist mit der Vergütung

e

jede Leistungserbringung abgegolten, die zur Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich ist. i

t

9.4 Bei Berechnungshonoraren richtet sich das Honorar bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach den Ermittlungsgrundlagen der vereinbarten Leistung. b Im Falle von Anordnungen nach § 650q Abs. 1 i. V. m. § 650b Abs. 2 BGB hat ader Auftragnehmer die Vergütung hierfür vor Leistungsbeginn mit dem Auftraggeber in Textform zu vereinbaren. r

*

9.5 Geringfügige und unwesentliche Änderungen der Planung, deren Zeitaufwand sich im Rahmen üblicher Optimierungen hält, werden nicht zusätzlich vergütet. Gleiches gilt für eine bloße Fortschreibung der Ausgangsplanung.

9.6 Ablaufstörungen während der Bauausführung führen unabhängig von ihrer Zuordnung zu dem Risikobereich einer der Vertragsparteien nicht zu einer Anpassung der Vergütung, es sei denn, *iden tische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schal ©t VfHlFä Bcahyeer n- –b Setwanedr Abperiln 2-026 Seite 8 von 15

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die Voraussetzungen des § 313 BGB sind erfüllt.

l

Der Mehraufwand, der durch eine Verlängerung des im Vertrag vereinbarten Zeitraums der Objektüberwachung von bis zu 20% entsteht, ist dem Auftragnehmer zumutbar. Beträgt der

e

Zeitraum der Objektüberwachung 30 Monate oder mehr, tritt an Stelle von 20% ein Zeitraum vokn 6 Monaten. Zeitraum der Objektüberwachung ist der Zeitraum zwischen Baubeginn und Fertigstellung.

t

Die Ansprüche sind auf den vom Auftragnehmer konkret dem Grunde und der Höhe nach nachzuwreisenden Mehraufwand beschränkt. Im Übrigen begründen Veränderungen der festgelegten Termine allein keinen Anspruch auf

o

Erhöhung des Honorars.

n

9.7 Für Leistungen, diie nach Stundenaufwand vergütet werden, ist zum Nachweis über den tatsächlichen Zeitaufwand mindestens monatlich eine Zusammenstellung mit folgenden Angaben vorzulegens: Datum, Beginn/Ende (Uhrzeit), Dauer, Name des Bearbeiters und eine kurze, stichpunktartige Zusammenfassung über die ausgeführte Leistung. Stellt der

c

Auftraggeber hierfür eine Formatvorlage, ist diese zu verwenden.

h

9.8 Sofern vereinbart ist, dass Reisekosten gesondert auf Einzelnachweis vergütet werden, ist das Bayerische Reisekostengesetz anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt wnerden. Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen.

i

c

§ 10

h

Zahlungen

t

10.1 Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der vereinbarten Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich des nachgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages gewährt. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Kalendertabgen nach Zugang einer prüfbaren Aufstellung dieser Leistungen fällig.

e

a

10.2 Eine Teilschlusszahlung einschließlich Umsatzsteuer wird für abgenommene Teilleistungen gewährt, wenn die für die Berechnung des Honorars maßgebenden anrechenbaren Kosten

r

feststehen und der Auftragnehmer eine prüfbare Rechnung eingereicht hat.

b

10.3 Der Anspruch auf die Teilschlusszahlung bzw. die Schlusszahlunge wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten prüfbaren Teilschlussrechnung bzw. der Honorarschlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 30 Kalenderitagen nach Zugang dieser Rechnung. Die Prüffrist verlängert sich auf höchstens 60 tage, wenn dies aufgrund der

t

besonderen Natur oder Merkmale des Vertrags sachlich gerechtfertigt ist und dies von den Parteien für den konkreten Einzelfall gesondert vereinbart wurde. Die Regelung des § 641 BGB

b

bleibt unberührt.

a

10.4 Die Rechnung muss übersichtlich aufgestellt werden. Dabei ist die Reihenfolge derr Gliederungsstruktur der Leistungsbeschreibung einzuhalten. Eine prüffähige Rechnung muss

*

diejenigen Angaben und Unterlagen enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen.

10.5 In dem Fall, dass die Rechnung nur in Teilen prüffähig ist, kann der Auftragnehmer die Zahlung eines unbestrittenen Guthabens verlangen, das unter Berücksichtigung eventueller Voraus- und Abschlagszahlungen bereits feststeht. *iden tische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schal ©t VfHlFä Bcahyeer n- –b Setwanedr Abperiln 2-026 Seite 9 von 15

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10.6 Wird nach Annahme der Schlusszahlung (Teilschlusszahlung) festgestellt, dass die Abrechnung ebzw. die Grundlage der Abrechnung (z.B. Aufmaß, Rechen- oder Übertragungsfehler) fehlerhaft war, so ist sie zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach

k

ergebenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Leistet der Auftragnehmer bei Überzahlungen

t

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit rseiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.

o

10.7 Die Verjährungn einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützten Forderung beginnt spätestens, wenn die Frist nach Nr. 10.3 abgelaufen ist, ohne dass der Auftraggeber

i

substantiierte Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist die Rechnung nur teilweise prüffähig, beginnt die Verjährung der Honorarschlussrechnung grundsätzlich erst mit

s

Überreichen einer insgesamt prüffähigen Schlussrechnung.

c

10.8 Reicht der Auftragnehmer haus von ihm zu vertretenden Gründen eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist dafür eine angemessene Nachfrist geset zt hat, so kann der Auftraggeber selbst auf Kosten des Auftragnehmers eine prüffähige Ersatzschlussrechnung aufstellen. Die Ersatzschlussrechnung

n

begründet dann ebenfalls die Fälligkeit der Vergütungsforderung des Auftragnehmers.

i

10.9 Die Ausgaben des Auftraggebers untercliegen der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst nach Ablauf mehrerer Jahre durchgeführt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) vhon Ansprüchen des Auftraggebers wegen Überzahlung des Auftragnehmers von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen

t

insoweit festgestellter ungerechtfertigter Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit der Kenntnis des Auftraggebers vom Ergebnis der Rechnungsprüfung, es sei denn, der Auftraggeber hatte bereits zuvor von der Überzahlung Kenntnis oder seine Unkenntnis war grob fahrlässig; § 199 Absatz 4 BGB bleibt unberührt. Dibe Ansprüche verjähren spätestens nach 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, § 202 Absatz 2 BGB. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf der Verjährungsfrist damit rechnen, dases er auf Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch genommen wird.

a

Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere mit zuvor an den Auftraggeber abgetretenen vertraglichen und steuerlichen Forderungen der Bundesrepurblik Deutschland und des Freistaats gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.

b

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§ 11 Urheberrecht i 11.1 Der Auftraggeber darf die Unterlagen für das im Vertrag genannte Werkt ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern. An den vom Auftragnehmer erbrachten urheberrechtlich

b

geschützten Leistungen und Arbeitsergebnissen überträgt der Auftragnehmer hiermit auf den Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht. a

r

11.2 Der Auftraggeber hat zudem das Recht, die Leistungen und Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verändern, soweit damit keine Entste*llung des Werkes verbunden ist und dies dem Auftragnehmer unter Abwägung der Urheber- und Eigentümerinteressen zuzumuten ist.

11.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor wesentlichen Änderungen eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes anhören. Genießen die Leistungen des Auftragnehmers keinen urheberrechtlichen Schutz, so kann der Auftraggeber die Planung des Auftragnehmers

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für das im Vertrag genannte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern.

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11.4 eDer Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung der vorherigen Zustimmung

k

des Auftraggebers in Textform.

t

11.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Rechte nach Nr. 11.1 bis 11.4 ganz oder teilweise auf

r

Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Noutzungsrechte einzuräumen.

n

11.6 Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhangi mit den nach diesem Paragraphen eingeräumten Rechten abgegolten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Vergütungsansprüchen frei, die im

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Zusammenhang mit den nach diesem Paragraphen übertragenen Rechten bzw. der Ausübung derselben gegen ihn geltend gemacht werden.

c

h

11.7 Die Rechte nach diesem Paragraphen bleiben von einer Kündigung des Vertrages unberührt.

n

§ 12 Kündiigung Schadenersatz 12.1 Ein wichtiger Grund zur Kündigung i. cS. d. § 648a Abs. 1 S. 2 BGB liegt etwa vor, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt oder das Insolvenzverfahren beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren bheantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Ein wichtiger Grund liegt ebenso vor, wenn

t

der Auftragnehmer die Haftpflichtversicherung nach § 16 nicht auf Aufforderung des Auftraggebers nachweist. Darüber hinaus liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter

b

a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

e

b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchfüharung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verrspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare

b

Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbs- beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGeB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeiheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

t

b

12.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nr. 12.1 a) vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % der

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Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.r Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nr. 12.1 b) und c) ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 % der Abrechnungssumme verpflichtet. * 12.3 Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Zudem ist der Auftraggeber berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen; in diesem Fall trägt der *iden tische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schal ©t VfHlFä Bcahyeer n- –b Setwanedr Abperiln 2-026 Seite 11 von 15

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Auftragnehmer die Mehrkosten, die durch und in Zusammenhang mit der Beauftragung des lDritten entstehen. Die Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bleiben bestehen.

e

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12.4 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

t

12.5 Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des

r

Vertragszwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragneohmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtignung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren

i

durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

s

12.6 Der Auftragnehmer kann den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ablauf der

c

dem Auftraggeber zur Erklärung gesetzten Nachfrist gemäß Satz 2 kündigen, wenn der Auftraggeber die nächste Leistungsstufe nicht gem. Ziffer 1.4 abruft. Die Kündigung ist erst

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zulässig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Erfolg eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu m Abruf der nächsten Leistungsstufe gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Diese Fristsetzung ist nicht früher als zwei Wochen vor Ablnauf der Frist gem. Ziffer 1.4 zulässig. Wenn der Auftraggeber mehrere Stufen nach diesem Vertrag abruft, dürfen die hierfür kumuliert in Anspruch

i

genommenen Abruffristen die Interessen des Auftragnehmers nicht unangemessen beeinträchtigen; insbesondere darf die Gesamtdauer der vom Auftraggeber in Anspruch

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genommenen Abruffristen 18 Monate nicht überschreiten. Aus der Kündigung nach dieser Regelung erwachsen keiner Vertragsparhtei Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Vergütungsansprüche; die Ansprüche aus den bis dahin erbrachten Leistungen bleiben

t

unberührt. § 13 b Abnahme

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13.1 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers nach Erbringung aller Leistungen

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ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Verlangt der Auftrargnehmer keine Teilabnahme nach § 650s BGB, bzw. hat er kein selbiges Recht, hat er gleichwohl nach Beendigung der Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation ebinen Anspruch auf Teilabnahme, sofern lediglich noch Leistungen der Objektbetreuung zu erbringen sind. Sonstige

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Teilabnahmen finden nicht statt.

i

13.2 Die Abnahme ist vom Auftragnehmer in Textform zu verlangen. Die Abnahme hat gemeinsam

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und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vebrtraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Protokolls.

a

13.3 Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehrmer schriftlich erklärt, dass er die Leistungen des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.

*

13.4 Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandes nach Kündigung richten sich nach § 648a Absatz 4 BGB. Insbesondere kann der Auftragnehmer die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen alsbald nach der Kündigung verlangen; er hat danach unverzüglich eine prüffähige Rechnung über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.

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VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

l

§ 14

e

Mängelansprüche und deren Verjährung

k

14.1 Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind die gesetzlichen Ansprüche des Werk- verttragsrechts (§§ 633 ff. BGB) mit der Modifikation, dass der Rücktritt vom Vertrag ausge- schlossen ist; stattdessen gelten die Kündigungsregelungen nach § 648a BGB i. V. m. § 12.

r

o

14.2 Die Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis verjähren nach Ablauf von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der

n

Abnahme nach § 13. Wurde eine Teilabnahme durchgeführt, beginnt die Verjährung in Bezug auf die davon erifassten Leistungen mit der Teilabnahme.

s

14.3 Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftracgnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, hat er auch den daraus

h

entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe; der Auftraggeber kannn nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen (Entziehung des Auftrags). Auch für diese Mängel beginnt die Verjährungsfrist entsprechend Nr. 14.2 mit der Abnahme nach § i13.

c

§h 15 Haftung

t

15.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Er hat insbesondere auch den Schaden an der baulichen Anlage wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ersetzen. b

e

15.2 Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander der Auftragnehmer allein, wenn er selbst daas geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten oder wenn der Auftraggeber die

r

Verwendung vorgeschrieben und auf das Schutzrecht hingewiesen hat.

b

15.3 Soweit eine Vertragspartei von einem Dritten für einen Schaden in Anspruch genommen wird,

e

den die andere Vertragspartei zu tragen hat, kann sie verlangen, dass die andere Vertragspartei sie von der Verbindlichkeit gegenüber dem Dritten beifreit. Sie darf den Anspruch des Dritten nicht anerkennen oder befriedigen, ohne der anderen Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben. t

b

§ 16 a Haftpflichtversicherung

r

16.1 Der Auftragnehmer muss auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung während der

*

gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.

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VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

16.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf

l

Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.

e

k

16.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn und soweit Dectkung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbrarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen. Lässt der Auftragnehmer eine hierzu vom Auftraggeber gesetzte,

o

angemessene Frist fruchtlos verstreichen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine solche Deckung aufn Kosten des Auftragnehmers einzuholen. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

i

s

§ 17 Erfülluncgsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand, Sprache 17.1 Erfüllungsort für die Leisthungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit diese Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz der vertragschließenden Stelle des Auftraggebers.

n

17.2 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die Behörde anrufen, die der vertragsschließenden Stelle unmittelbar vorgesetzt ist.

i

c

17.3 Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nachh dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

t

17.4 Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nich t, die Arbeiten einzustellen.

b

17.5 Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste

e

Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den

a

Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Erklärungen und Verhandlungen sowie die Darstellung derr Ergebnisse der Leistungserbringung einschließlich aller Zwischenschritte erfolgen in deutscher Sprache.

b

e

§ 18 Arbeitsgemeinschaft i 18.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mitt der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der

b

Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber

a

dem Auftraggeber unwirksam.

r

18.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der * Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.

18.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen Weisung in Textform geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

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[Seite 40]

VI.1.StB Vergabenummer: 26-089662 (AVB StB)

e

l § 19 Umsatzsteuer

e

19.1 Die Umsatzsteuer ist gemäß Umsatzsteuergesetz in Abschlagsrechnungen mit dem zum

k

Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung geltenden Steuersatz anzusetzen. Bei Überschreiten

t

von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgerbende Steuersatz.

o

n

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b

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*

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[Seite 41]

VI.3

Vergabenummer: 2 6 - 0 8 9 6 6 2 (ZVB Feststellvermerk)

e

Zusätzliche Vertragsbestimmungen Prlüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form der Feststellungs- bescheinigungen

e

k

t

  1. Prüfungsgrundsätze

r

Zur Feststellungo der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen wie Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und sonstige begründende Unterlagen unverzüglich und vollständig zu prnüfen (Bundeshochbau: Abschnitt F Nr. 4.2.RBBau, Landeshochbau: Abschnitt G Nr. 2 RLBau, staatlicher Tiefbau: Anlage zu den VV zu Art. 80 BayHO).

i

Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.

s

c

  1. Inhalt der Feststellungsbescheinigungen

h

Fachtechnische Richtigkeit Mit den Bescheinigungen übernimmt denr Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass:

i

2.1 die in den begründenden Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung maßgebenden Angaben richtig

c

sind, 2.2 nach den geltenden Vorschriften und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren

h

worden ist, 2.3 die Lieferung oder Leistung sowohl dem Gtrunde nach als auch hinsichtlich der Art ihrer Ausführung geboten war, 2.4 die Lieferung oder Leistung entsprechend der zu grundeliegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass die Lieferungen und Leistungen in

b

Art, Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind, 2.5 die erbrachten Teil-/ Leistungen mit den ermitetelten Mengenansätzen des Auftrags übereinstimmen, keine Mehrmengen oder -forderungen bekannt sind und bei erheblichen Abweichungen vom Auftrag zur Abrechnung eine Begründaung vorliegt und 2.6 bei Instandsetzung oder Ersatz eine Ersatzpflicht eines Dritten berücksichtigt worden ist oder nicht

r

in Frage kam.

b

Rechnerische Richtigkeit

e

Mit dieser Bescheinigung übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigung durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wird, die Verantwortung i

t

2.7 für die Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen, Mengenberechnungen, Stundenlohnzetteln, Lieferscheinen und dgl.,

b

2.8 für die rechnerische Richtigkeit und dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigat davon bleiben Pfändungen, Abtretungen und sonstige Einbehalte, wie z. B. Vertragsstrafen oder

r

Schadensersatzansprüche). 2.9 für die Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugrundeliegenden Ansätze nach den

*

Vertrags- und Berechnungsunterlagen, wie z. B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben, Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- und Lieferbescheinigungen, anerkannte Stundenlohnarbeiten.

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[Seite 42]

VI.3

Vergabenummer: 2 6 - 0 8 9 6 6 2 (ZVB Feststellvermerk)

  1. Form der Feststellungsbescheinigungen

e

Diel nachstehenden Feststellungsvermerke sind durch Unterzeichnung (mit Datum und Name des Unterzeichnenden in Druckschrift, ggf. mit Stempel) zu bescheinigen. Sind mehrere Personen beteiligt, muss eaus jeder Bescheinigung der Umfang der Verantwortung (z. B. „Nachgerechnet“) erkennbar sein.

k

Rechnungstbegründende Unterlagen: Die Mengenberrechnungen, Abrechnungszeichnungen und dgl. sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:

o

„In allen Teilen fachtechnisch und rechnerisch geprüft und mit den aus der Mengen-

n

berechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.“

i

3.1 Rechnungen s

c

Die Rechnungen sind mit einem Eingangsvermerk und der folgenden Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung zu versehen:

h

„Fachtechnisch und rechn erisch richtig

n

mit … EUR “

i

Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

c

3.2 Prüfung mit Hilfe von DV-Programmenh:

t

Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mit Hilfe von DV-Programmen hat der Auftragnehmer die sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen in die Kostenrechnung und in vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen. Es muss deutlich erkennbar sein, inwieweit die einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Sollten Fehler odber Abweichungen auftreten, sind die Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung ist Folgendes zu vermerken:

e

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang

a

mit DV geprüft

r

Endbetrag … EUR “

b

Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

e

3.3 Gaststreitkräfte-US:

i

Das Ergebnis der Rechnungsprüfung ist vom Auftragnehmer in einem Prüfvermterk festzuhalten. Dieser Vermerk ist zusammen mit den geprüften Rechnungen und den zugehörigen Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen. b Der Prüfvermerk muss insbesondere folgende Aussagen umfassen:

a

  • eine Zahlungsempfehlung

r

  • Dokumentation der Rechnungskorrekturen dem Grunde und der Höhe nach
  • Berechtigung des Ansatzes von nicht vereinbarten Nachtragsleistungen *
  • abrechnungsbedingte Einbehalte
  • Sicherheitseinbehalte wegen Mängel

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[Seite 43]

VI.5

Vergabenummer: 26-089662 (ZVB-Austauschplattform)

e

Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Einsatz einer Austauschplattform

l

e

  1. Nutzung

k

Der Auftraggteber stellt für die gesamte Dauer der Projektabwicklung eine Austauschplattform für einen koordinierten Austausch aller projektbezogenen Dokumente und die Kommunikation und Dokumentation aller Projektbeteriligten zur Verfügung. Diese Plattform ist von den Vertragspartnern und allen weiteren Projektbeteiligten zur Projektabwicklung

o

zu nutzen. Über die Austauschpnlattform sind sämtliche Planungsunterlagen auszutauschen, Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Der Umfang des übeir die Austauschplattform auszutauschenden Schriftverkehrs bzw. sonstiger Dokumente wird vom Auftraggeber vorgegeben.

s

c

  1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Austauschplattform

h

Voraussetzung für die Teilnahme an der Austauschplattform ist ein Internetanschluss.

Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer an Schulungen teilzunehmen. Hierfür anfallende Kosten

n

werden nicht erstattet.

i

c

  1. Arbeiten mit der Austauschplattform

h

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine an den Erfordernissen des Projekts orientierte

t

Zugangsberechtigung zur Austauschplattform zur Verfügung. Der Auftragnehmer koordiniert sich mit den anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, indem er die für ihn relevanten Informationen (Dokumente, Pläne, Protokolle usw.) termingerecht aus der Austauschplattform abruft und seine Beiträge termingerechbt einstellt. Der oder die Empfänger sind zu benachrichtigen.

e

Für die richtige und vollständige Übermittlung der Dokumente und Pläne ist der einstellende Projektbeteiligte verantwortlich.

a

r

  1. Kosten

b

Die Kosten für die Bereitstellung der Austauschplattform trägt der Auftraggeber.

e

Der Aufwand des Auftragnehmers für die Teilnahme an der Austauschplattform ist mit der Vergütung der vertraglichen Leistungen abgegolten. i

t

b

a

r

*

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[Seite 44]

VI.10.StB

Vergabenummer: 2 6 - 0 8 9 6 6 2 (ZVB - Datenverarbeitung)

Zeusätzliche Vertragsbestimmungen zur lDatenverarbeitung, zum Erstellen von Unterlagen und zum Datenaustausch – Stra- ßenbau

e

k

Inhalt:

t

A -entfällt- B Erstellenr von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB XML C Arbeiten auof der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) D -entfällt- n E Einsatz einer Austauschplattform

i

s

Als Ergänzung zu den Regeluncgen im Vertrag sind folgende Vorgaben zur Datenverarbeitung zu beachten:

h

B Erstellen von Ausschreibun gsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB XML Der Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen auf

n

seiner DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem nach den Richtlinien 250 VHB Bayern sowie

i

den nachfolgenden Vorgaben zu erstellen.

c

  1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

h

Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für Weitere Besondere Vertragsbedingungen

t

(WBVB) vorangestellt werden müssen, sind diese gemäß den entsprechenden Richtlinien des VHB Bayern einzufügen. Die benötigten Texte sind al lgemein dem ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im Sinne der Datenaustauschregeln des GAEB als vertragliche Regelungen (zusätzlicher Text) zuzuordnen.

b

In den Richtlinien zu 214.H sind Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Diese Stan- dardtexte stehen im Beuth-Format (Ascii-Format, Satzelänge = 105) zum Download zur Verfügung un- ter:

a

http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php

r

  1. Anwendung STLK i.V.m. RLK StB-By b Für die Beschreibung der Leistungen bei Straßen- und Brückenbeaumaßnahmen ist der bundesweit einheitliche Standardleistungskatalog (STLK) zu verwenden. Soweit der STLK notwendige bayerische

i

Regelungen nicht oder nur unzureichend abbildet, sind aus dem für Bayern aufgestellten Regional- leistungskatalog (RLK) ergänzende Leistungspositionen zu entnehmen.t Die Texte des RLK StB-By können sowohl als AVA-Dateien (.LB-Format) als auch als ausdruckbare Dateien (.pdf-Format) im

b

Internet unter https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/leistungsbeschrei- bung/index.php heruntergeladen werden, sind aber auch als Gesamtpaket unater der Rubrik Down- loads hinterlegt und dort abrufbar.

r

  1. Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch * 3.1 Der Datenaustausch wird nur auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leistungs- verzeichnis" des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Version XML 3.1 ff. durchgeführt. 3.2 Die zulässigen Medien für die Datenübergabe sind, sofern nicht im Vertrag unter Ziffer 3.3 angegeben:

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[Seite 45]

VI.10.StB

Vergabenummer: 2 6 - 0 8 9 6 6 2 (ZVB - Datenverarbeitung)

  • E-Mail mit angefügter Datei

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, für bestimmte Daten bestimmte Medien vorzuschreiben.

e

l

3.3 Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer dem Auf- etraggeber das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase (bepreistes Leistungs- verzeichnis als X81 bzw. X82, Leistungsverzeichnis für die Vergabeplattform als X83) zu übergeben.

k

t

3.4 Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV und in den Anlagen nicht gestattet.

r

  1. Ergänzendoe Anmerkungen Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf beim Auf-

n

traggeber durchzuführen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken und beheben zu können.

i

s

C Arbeiten auf der Vergabeplattform „www.vergabe.bayern.de“

c

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Zugangsdaten (Benutzername und Startpasswort) ein- malig zur Verfügung (keineh Mehrfachzugangsdaten von mehreren Mitarbeitern). Das Startpasswort ist vom Auftragnehmer aus sicherheitstechnischen Gründen nach der ersten Anmeldung zu ändern. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich in die Funktionsweise der Vergabeplattform einzuarbeiten. Siehe Hilfen unter: http://downlonad.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/my.vergabe.bay- ern.de/hilfe/index.html?neues_in_dieser_version.htm

i

c

Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlichh sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplatt- form (www.vergabe.bayern.de) erfüllt werden.

t

Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, im Internet verfügbaren GAEB-Prüfpro- gramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.

b

Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwenden, die Internetadresse und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen. e

a

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, für bestimmte Daten bestimmte Medien vorzuschreiben.

r

b

E Einsatz einer Austauschplattform e Sofern der Auftraggeber als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch der Projektbeteiligten

i

für die Dauer der Projektabwicklung eine Austauschplattform zur Verfügung stellt, sind zusätzlich zu diesen Vorgaben die Regelungen der Anlage VI.5 (Zusätzliche Vertragstbestimmungen zum Einsatz einer Austauschplattform) zu beachten.

b

a

r

*

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[Seite 46]

III.15

(Personaleinsatz)

e BieterVergabenummerDatum
26-089662
l e Maßnahme k B 2 8 6 ERN BW L22t71 ü. B286 b. Schwebheim
r o Leistung n B O L und Bue

BOL und Bue onis

Personaleinsatz c

h

h Verbindliche Aufstellung (sh. insbes. FB VI.1 AVB, Ziff. 1.6.1 bzw. VI.1.StB AVB StB, Ziff. 4.5) des für die Ausführung des Auftrags fachlich Verantwortlichen und des fachlich eingesetzten Personals (Projektteam):
Name (Vor- und Nachname):Konkrete Aufgabe im Projekt1 ☐ sowie prozentuale An- gabe des Umfangs des Einsatzes der benannten Person in Bezug auf den gesamten Umfang der jeweils konkreten Aufgabe / Leistungsstufen Qualifikation (beruiflicher Abschluss) und ggf. sonstige c Anforderungen h siehe III.106.1☐ Berufs- erfahrung / Jahre t b☐ Referenzen (ggf. Benennung mit Verweis auf Anlage)
☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10e a r b
☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10e i t b
☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10a r *

*

1 Die Angabe des Umfangs des Einsatzes der benannten Person in Bezug auf den gesamten Umfang der jeweils konkreten Aufgabe/Leistungsstufe kann ggf. durch die Anforderung weiterer Unterlagen, z.B. im Rahmen der Vorlage eines Personaleinsatzplans, erfolgen. *identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Stand: Oktober 2024 Seite 1 von 2

[Seite 47]

III.15

(Personaleinsatz)

e l e☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10
k t r☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10
o n is☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10
c h n☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10
i c h☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 t ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10
b ☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10e a
☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10r b e i
☐ < 3 ☐ ≥ 3 <5 ☐ ≥ 5 <10 ☐ ≥ 10t b a r

ar*

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Stand: Oktober 2024 Seite 2 von 2

[Seite 48]

L 2495 / VI.11

(Verpflichtungserklärung)

e Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz

l

nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S. 547) e zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl.I S.1942)

k

☐ Vor der verpflichtenden Person erschien

t

☐ Per Videokonferenz zwischen der verpflichtenden und der zu verpflichtenden Person wurde zugeschaltet

r

heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes

o

Vorname, Name:

n

Geburtsdatum :

i

Geburtsort:

s

ausgewiesen durch: tätig für Firma/Büro: c

h

Die Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Sie wurde auf folgende Strafvorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:

n

§ 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch i § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

c

§ 203 Abs. 2, 4, 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 – Verwertung fremder Geheimnisse h §§ 331, 332 – Vorteilsannahme und Bestechlichkeit

t

§ 353b – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 358 – Nebenfolgen § 97b Abs. 2 in Verbindung mit §§ 94 bis 97 – Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses

b

§ 120 Abs. 2 – Gefangenenbefreiung § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses e

a

Die Person wurde darüber belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der Verpflichtung für sie anzuwenden sind. r

b

Sie erklärt, auf die genannten Bestimmungen hingewiesen worden zu sein. Sie unterzeichnet dieses

e

Protokoll nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift. i

t

vorgelesen, genehmigt, unterschrieben

b

a

Staatliches Bauamt Schweinfurt _________________________________ ___________________r Dienststelle Datum *


(Unterschrift der verpflichtenden Person) (Unterschrift der zu verpflichtenden Person)

*identische, auch elektronisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die © VHL | VHF Bayern – Stand Februar 2022 Schaltfläche -bewerben-

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