[Seite 1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Digitales und Verkehr • Postfach 20 0100,53170 Bonn Michael Puschel Leiter der Abteilung Fernstraßen-Bundesamt Bundesfernstraßen
Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn
Postanschrift: Postfach 20 0100 53170 Bonn
Tel. +49 228 99-300-5260 Fax +49 228 99-300-807-5260
nachrichtlich: ref-stb26@bmdv.bund.de Die Autobahn GmbH des Bundes www.bmdv.bund.de
Bundesanstalt für Straßenwesen
Oberste Straßenbaubehörden der Länder
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH
Bundesrechnungshof
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2023
Sachgebiet 07.3: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung; Arbeitsstellen an Straßen
(Dieses ARS wird im Verkehrsblatt veröffentlicht)
Betreff: Richtlinien zur Baubetriebsplanung auf Bundesautobahnen (RBAP)
Bezug: 1. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2011 vom 16.05.2011, StB 11/7123.7/2/1299927 2. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 02/2020 vom 28.01.2020, StB 11/7123.7/3/3244306 Aktenzeichen: StB 26/7122.3/5/3733289 Datum: Bonn, 18.12.2023 Seite 1 von 3
Zertifikat seit 2009 audit berufundfatniüe
[Seite 2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Seite 2 von 3
I.
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2011 wurden der „Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen“ und die zugehörigen „Ausführungshinweise zum Leitfaden zum Arbeits stellenmanagement auf Bundesautobahnen“ bekanntgegeben. Aufgrund der durch die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung geänderten An forderungen und Zuständigkeiten wurden nun grundsätzliche Änderun gen an diesen Regelungen notwendig. Mit ARS Nr. 02/2020 wurde bereits die Meldung zur Baubetriebsplanung über das Verkehrsanalysesystem (VAS) neu geregelt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat daher zu sammen mit dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die „Richtlinien zur Baubetriebsplanung auf Bundesautobahnen“ (RBAP) erarbeitet. Die RBAP enthalten Vorgaben für eine einheitliche Planung von meldepflichtigen Arbeitsstellen gemäß dem ARS Nr. 02/2020 sowie Konkretisierungen zu einschlägigen techni schen Regelwerken. Sie berücksichtigen die Entscheidungsbefugnisse der Rechts- und Fachaufsicht nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes (FStrBAG) bei der Wahr nehmung von hoheitlichen Aufgaben durch die beliehene Autobahn GmbH des Bundes.
Mit Schreiben StB 26/7122.3/5/3735780 vom 28.11.2022 habe ich die Au tobahn GmbH des Bundes um Stellungnahme zum Entwurf der RBAP gebeten. Diese wurde für die vorliegende Fassung der RBAP, soweit mög lich, berücksichtigt.
Die RBAP ersetzen den Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen und dessen Ausführungshinweise.
II.
Das ARS Nr. 02/2020 sieht eine automatisierte Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen mit Hilfe des VAS und als Adressaten für die Baubetriebs planung das BMDV vor. Im Zuge der Aufgabenübertragung gesetzlicher Aufgaben an das FBA wird diese Rolle nun vom FBA übernommen. Hier für wurde der Workflow des VAS bereits angepasst und in den laufenden Betrieb des VAS überführt. Die internen Regelungsabläufe wurden unter Beteiligung der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Arbeits gruppe „VAS - Wirkbetrieb“ abgestimmt.
Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie
[Seite 3]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Seite 3 von 3
III.
Hiermit führe ich das ARS für das Fernstraßen-Bundesamt ein. Gegen über dem Fernstraßen-Bundesamt wird dieses ARS mit Bekanntgabe in haltlich wirksam. Das Fernstraßen-Bundesamt wird gebeten, das ARS ge genüber der Autobahn GmbH des Bundes einzuführen. Ich bitte, mir eine Kopie der Einführungserlasse zuzusenden.
Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 26 (ref-stb26(a)bmdv. bund.de) zu senden.
Die RBAP werden auf der Homepage des Fernstraßen-Bundesamts (www.fba.bund.de) bereitgestellt und bei Bedarf aktualisiert.
Der in den Ausführungshinweisen des Leitfadens zum Arbeitsstellenma nagement enthaltene Bauzeitenkatalog wird weiterhin von der BASt (www.bast.de) bereitgestellt und bei Bedarf aktualisiert.
Die Regelungen der RBAP beziehen sich auf meldepflichtige Arbeitsstel len auf Autobahnen in der Baulast des Bundes. Bundesfernstraßen in der Baulast der Länder sind nicht Teil der Baubetriebsplanung. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich jedoch die Anwendung der Regelungen - Kapitel 3 ausgenommen - sinngemäß auch für mehr- bahnige Bundesstraßen.
IV.
Das ARS Nr. 04/2011 hebe ich hiermit auf.
Als Adressaten für die in II. des ARS Nr. 02/2020 geregelte Meldung zur Baubetriebsplanung setzte ich das Fernstraßen-Bundesamt ein.
Die in II. des ARS 02/2020 genannten Meldefristen hebe ich hiermit auf. Es gelten die in den RBAP aufgeführten Meldefristen. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass alle Vollsperrungen einzelner Fahrbeziehungen über den nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten (Mobilithek) ver öffentlicht werden. Beglaubigt:
Im Auftrag Michael Puschel Tarifbeschäftigte Anlage: Richtlinien zur etriebsplanung auf Bundesautobahnen (RBAP), Ausgabe Juni 2023
Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie