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30109673-EB-2024-01.pdf

Bauoberleitung und Bauüberwachung für Behelfsumfahrung und Ersatzneubau an A4/L136

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bohrgesellschaft Roßla mbH

Bahnhofstraße 25

06536 Berga

Ergebnisbericht Bohrlochdetektion

Aktenzeichen: n.b.

Berichtsnummer 30109673-EB-2024-01

Ort Overath, A4

Messverfahren Bohrlochdetektion Messmethode 3-Achs-Magnetik, Zeitgetriggert Anzahl der Bohrlöcher 4 Bohrlochtiefe 2 x 8m, 2 x 20m Messzeitraum 03.12.2024 Auswertung 03.12.2024

BerichtsnummerDatumAnzahl Bohrlöcher
30109673-EB-2024-0103.12.20244

K.A. Tauber Spezialbau GmbH u. Co. KG 48268 Greven | Am Eggenkamp 18 Sitz Greven | Amtsgericht Steinfurt | HRB 13441 | Geschäftsführer: Jan-Bernd Kappelhoff

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Ergebnis

Die Ergebnisse der Bohrlochuntersuchung sind in der angehängten Ergebnistabelle dargestellt. Die Tiefen der Bohrlöcher beziehen sich grundsätzlich auf die Entfernung zwischen Rohrunterkante und Rohroberkante.

In Bohrlöchern, welche mit der Bemerkung „nicht auswertbar“ gekennzeichnet sind, zeigen die Messdaten eine hohe Dichte an ferromagnetischen Störsignalen, sodass keine Aussagen über möglicherweise im Untergrund befindliche Kampfmittel getroffen werden können. Daher sind vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen ggf. weitere Sicherheitsüberprüfungen zu unternehmen. Dazu empfehlen sich die folgenden Maßnahmen:

• Weitere geophysikalische Untersuchung:

o Bohrlochgeoradar

• Weitergehende Überprüfung mittels vorsichtiger Vorschachtung

• Baubegleitende Kampfmittelräumung

• Kontaktbohrungen

Oberhalb und unterhalb der nicht auswertbaren Bereiche können die Bohrlöcher – falls nicht anders vermerkt – als frei von Hinweisen auf Bomben-Blindgänger angesehen werden.

In den übrigen untersuchten Bereichen wurden keine Hinweise auf Bomben-Blindgänger festgestellt.

Sollten bei zukünftigen Baumaßnahmen im Detektionsbereich auffällige Bodenverfärbungen und/oder verdächtige Objekte gefunden werden, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die zuständige örtliche Ordnungs- oder die Polizeibehörde zu benachrichtigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

K.A. Tauber Spezialbau GmbH u. Co. KG 1 48268 Greven | Am Eggenkamp 18 Sitz Greven | Amtsgericht Steinfurt | HRB 13441 | Geschäftsführer: Jan-Bernd Kappelhoff

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Abschlussbemerkung

Die hier dargestellten Ergebnisse stellen die Auswertung der vor Ort aufgenommenen Messdaten dar. Es wird gemäß ATV DIN 18299 Abschnitt 0.1.18 VOB/C darauf hingewiesen, dass trotz fachgerechter Untersuchung und Beräumung nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben nicht auszuschließen ist, dass sich auf den untersuchten Flächen weiterhin Kampfmittel befinden. Bei jeglichem Verdacht des Antreffens von Kampfmitteln ist deshalb die zuständige Behörde zu benachrichtigen und sind die Bauarbeiten in diesem Bereich einzustellen.

K.A. Tauber Spezialbau GmbH u. Co. KG 2 48268 Greven | Am Eggenkamp 18 Sitz Greven | Amtsgericht Steinfurt | HRB 13441 | Geschäftsführer: Jan-Bernd Kappelhoff

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[Seite 4: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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30109673-EB-2024-01 Overath, A4 Ergebnisse Bohrlochdetektion

Bohrloch Tiefe (m) Ergebnis / Bemerkung
B9 8,00+Keine Hinweise auf Bomben-Blindgänger festgestellt
?
B13 20,00?Messdaten nicht auswertbar zwischen 8,5 und 12,5 m Tiefe. Brückenfundament?
+

Anzahl BL Sondiermeter 4 56,00

K.A Tauber Spezialbau GmbH Co. KG Am Eggenkamp 18 | 48268 Greven 03.12.2024 Seite 1 von 1

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